Zuständigkeitsverteilung

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1 Zuständigkeitsverteilung Zuständigkeitsverteilung in den Ländern für die Regionalplanung, die Bauleitplanung und das Genehmigungsverfahren Bei der Errichtung von Windenergieanlagen wer den die ersten Weichenstellungen bereits auf der Ebene der Regionalplanung gestellt. Im Rah men der Regionalplanung können Vorrang- oder Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie bestimmt werden. Diese Ziele der Raumordnung wirken sich wiederum auf die Bauleitplanung der Gemeinden aus, da die Bauleitpläne der Gemeinden den Zielen der Raumordnung angepasst werden müssen. Zur Durchführung der Landesraumordnung haben die Länder Landesplanungsgesetze erlassen, in denen zumeist Aufgaben, Instrumente, Verfahren und Organisation der Landesraumordnung sowie der Inhalt der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsprogramm, Landesentwicklungsplan, Regionalplan) geregelt sind. Träger der Regionalplanung sind, je nach Bundesland, Regionalverbände, regionale Planungsverbände oder Planungsgemeinschaften. Die Träger der Regionalplanung sind in der Regel als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert. Die genaue Organisation variiert allerdings von Bundesland zu Bundesland. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig ( 2 Abs. 1 S. 1 BauGB). Die Bauleitplanung ist ein Kernbestandteil der kommunalen Planungshoheit und damit des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (Art. 28 Abs. 2 GG). Die gemeindliche Bauleitplanung ist ein ge bettet in übergreifende örtliche Planungen sowie in überörtliche Gesamt- und Fachplanungen. Windenergieanlagen bedürfen für ihre Errichtung und ihren Betrieb grundsätzlich einer baurechtlichen Genehmigung. Ab einer Größe von mehr als 50 Metern ist allerdings eine Genehmigung nach dem Bundes-immissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtend. Da das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG eine Konzentrationswirkung hat, werden in ihm die Anforderungen verschiedener Fachgesetze an die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage abgeprüft. Das BImSchG wird von den zuständigen Landesbehörden als eigene Angelegenheit ausgeführt. Dies bedeutet, dass für jedes Bundesland die Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde gesondert zu bestimmen ist. Die sachlichen Zuständigkeiten (= welche Behörde) sind nachfolgend aufgelistet. Die örtliche Zuständigkeit regelt sich nach 3 VwVfG, soweit die landesrechtlichen Zuständigkeiten nichts anderes vorsehen. Geht es um ortsfeste Anlagen, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk sich die Anlage befindet ( 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG). Bei ortsveränderlichen Anlagen kommt es gemäß 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auf den vorgesehenen Betriebsort an. Hinweis: Die Liste dient einem ersten Überblick über die Zuständigkeitsverteilung in den Ländern. Bei dem Gebrauch der Liste ist zu beachten, dass sich die Zuständigkeiten innerhalb der Länder regelmäßig ändern und die nachstehenden Angaben deshalb schnell an Aktualität verlieren können.

2 2 Zuständigkeitsverteilung in den Ländern Stand: August 2014 Baden- Württemberg Bayern Berlin Planungsträger sind Regionalverbände sowie der Verband Region Stuttgart und der Verband Region Rhein-Neckar für die 12 Planungsregionen ( 31 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG)). Die Mitglieder der Regionalverbände werden von den Kreisräten und den Landräten der Landkreise sowie von den Gemeinderäten und den Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt. Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg ( mvi.baden-wuerttemberg.de/de/ planen-bauen/landes-und-regional planung/regionalplanung/) Planungsverbände der 18 Planungsregionen. Mitglieder der Planungsverbände sind alle Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise der jeweiligen Planungsregion (Art. 8 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)). Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ( wicklung.netforce.de/instrumente/ regionalplaene.html) Im Stadtstaat Berlin sind Regionalpläne entbehrlich, 8 Abs. 1 S. 3 ROG. Träger der Landesplanung ist das Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg. sind die unteren Immissionsschutzbehörden ( 1 Verordnung über Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)). Die untere Immissionsschutzbehörde ist in den Stadtkreisen die Stadtverwaltung und in Landkreisen das Landratsamt. Landes Baden-Württemberg ( service-bw.de/zfinder-bw-web/ processes.do?vbid=891420&vb mid=0&letter=i&action=authorities) im - missionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Kreisverwaltungsbehörden ( 1 Abs. 1 c) Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)). Die Kreisverwaltungsbehörden sind die 71 Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden und die 25 kreisfreien Städte. Weitere Informationen: Verwaltungsservice Bayern ( tungsservice.bayern.de/dokumente/ leistung/ ) und auf den Homepages der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Nr. 24 Abs. 3 des Zuständigkeitskataloges des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ZustKat ASOG)). Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit ( lagetsi/themen/immissionsschutz. html)

3 3 Zuständigkeitsverteilung in den Ländern Stand: August 2014 Brandenburg Bremen Hamburg Planungsgemeinschaften der Planungsregionen Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Havelland- Fläming ( 3 ff. Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG)). Die Planungsgemeinschaften setzen sich aus den Kreisen und ggf. den kreisfreien Städten in der Region zusammen. Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ( regionalplanung/index.html) Im Stadtstaat Bremen sind Regionalpläne entbehrlich, 8 Abs. 1 S. 3 ROG. Im Stadtstaat Hamburg sind Regionalpläne entbehrlich, 8 Abs. 1 Satz 3 ROG. ist das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ( 1 der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZV)). Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ( mugv.brandenburg.de/cms/detail. php/bb1.c de) ist die Gewerbeaufsicht Bremen ( 5 Nr. 3 Bremisches Immissionsschutzgesetz (BremImSchG)). Gewerbeaufsicht Bremen ( bremen.de/sixcms/detail.php? gsid=bremen156.c.1952.de) ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Art. 1 Nr. 1 der Anordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchGDAnO)). Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ( anlagengenehmigung/)

4 4 Zuständigkeitsverteilung in den Ländern Stand: August 2014 Hessen Mecklenburg- Vorpommern Planungsträger sind die Regionalversammlungen, die den Planungsregionen Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen zugeordnet sind. Den Regionalversammlungen gehören Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden mit mehr als Einwohnern sowie in der Planungsregion Südhessen der Regionalverband FrankfurtRheinMain und in der Planungsregion Nordhessen der Zweckverband Raum Kassel an ( 13, 14 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)). Weitere Informationen: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ( de/regionalplaene/) Planungsverbände für die Regionen Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg/Rostock, Vorpommern und Mecklenburgische Seenplatte ( 12 Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG)). Die regionalen Planungsverbände sind Zusammenschlüsse der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte sowie der Mittelzentren der jeweiligen Region. Die Geschäftsstellen sind bei den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) angesiedelt. Ämter für Raumordnung und Landesplanung ( cms2/afrl_prod/afrl/de/aer/index. jsp) sind die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel ( 1 Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden). Nähere Informationen: Homepage der Regierungspräsidien Darmstadt ( irj/rpda_internet?cid=665beca86 f980f2dd ac124e), Gießen ( hessen.de/irj/rpgie_internet?cid= ee0053ddf4716e1844a4d3868f 003faf) und Kassel ( rp-kassel.hessen.de/irj/rpks_ Internet?cid=1418f0160e205 be934392a670638b8ee) sind die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund ( 3 der Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (ImSchZustVO M-V)). Nähere Informationen: Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg ( DLP_prod/DLP/Lebenslagen/Unter nehmen/gewerbe_und_wirtschaft/ Genehmigungen/_Dienste/Immissi onsschutz_-_errichtung_und_be trieb_genehmigungsbeduerftiger_ Anlagen/index.jsp?&view=161931)

5 5 Zuständigkeitsverteilung in den Ländern Stand: August 2014 Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Planungsträger sind die Landkreise sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) ( 20 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG)). Die kreisfreien Städte des Landes außerhalb der Region Hannover und des ZGB (Emden, Wilhelmshaven, Osnabrück, Oldenburg, Delmenhorst) sind ebenfalls Träger der Regionalplanung; hier erfüllen allerdings die Flächennutzungspläne die Funktion der Regionalen Raumordnungsprogramme, so dass es für diese Städte keine eigenständigen Regionalpläne gibt. Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( niedersachsen.de/portal/live.php? navigation_id=1379&article_ id=4973&_psmand=7) Planungsträger sind die Regionalräte für die fünf Regierungsbezirke Detmold, Köln, Arnsberg, Düsseldorf und Münster (nach 4, 6 Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW). Im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr ist regionaler Planungsträger die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr. sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter ( 1 i. V. m. Anlage 1 zu der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (Zust- VO-Umwelt-Arbeitsschutz)) Nähere Informationen: Homepage der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht ( niedersachsen.de/portal/live.php? navigation_id=11325&article_ id=52142&_psmand=37) sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden ( 1 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)). Weitere Informationen: Homepages der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte

6 6 Zuständigkeitsverteilung in den Ländern Stand: August 2014 Rheinland- Pfalz Saarland Planungsträger sind die Planungsgemeinschaften für die Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz ( Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG)). Die Planungsgemeinschaften setzen sich aus den kreisfreien Städten und Landkreisen im Gebiet einer Region zusammen. Die Regionalplanung für das Gebiet der kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms sowie der Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße bestimmt sich nach dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Necar- Gebiet vom 26. Juli Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ( nung/strukturen-der-planung/ Planungsebenen-in-Rheinland-Pfalz/) Im Saarland sind Regionalpläne entbehrlich, 8 Abs. 1 S. 3 ROG. sind die Kreisverwaltungen bzw. die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte ( 1 i. V. m. Nr und 5 des Anhangs der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)) Weitere Informationen: Homepages der Kreise und kreisfreien Städte ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ( 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (ZVO-BImSchG-TEHG)). Weitere Informationen: Homepage des Saarlandes ( saarland.de/40151.htm)

7 7 Zuständigkeitsverteilung in den Ländern Stand: August 2014 Sachsen Sachsen-Anhalt Planungsverbände für die Planungsregionen Leipzig-Westsachsen, Chemnitz, Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien ( 9 Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG)). Die Regionalen Planungsverbände setzen sich aus den Kreisfreien Städten und den Landkreisen der jeweiligen Planungsregion zusammen. Landes Sachsen ( entwicklung.sachsen.de/2386.htm) Planungsgemeinschaften für die Planungsregionen Altmark, Magdeburg, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle und Harz ( 17 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG)). Die regionalen Planungsgemeinschaften setzen sich aus den Landkreisen und kreisfreien Städte der jeweiligen Planungsregion zusammen. Weitere Informationen: Merkblatt Organisation und Aufgaben des Landes- und Regionalplanung in Sachsen-Anhalt ( und_verwaltung/mlv/mlv/adressen_ Organisation/Org_Raumordnung.pdf) sind die unteren Immissionsschutzbehörden, die bei den Landratsämtern bzw. den Kreisfreien Städten angesiedelt sind ( 2 Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG)). Weitere Informationen: Homepages der Kreise und der kreisfreien Städte ist das Landesverwaltungsamt (Halle) ( der Anlage 2 zur Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO GewAIR)). Landesverwaltungsamtes ( landwirtschaft-und-umwelt/ immissionsschutz-gentechnikumweltvertraeglichkeitspruefung/ faq/)

8 8 Zuständigkeitsverteilung in den Ländern Stand: August 2014 Schleswig- Holstein Thüringen Planungsträger ist der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ( 4, 5 Gesetz über die Landesplanung (LaplaG)). Die Kreise und kreisfreien Städte sind frühzeitig an der Erarbeitung des Regionalplanes für den jeweiligen Planungsraum zu beteiligen; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind hierbei einzubeziehen. Schleswig-Holstein ist in fünf regionale Planungsräume eingeteilt: Schleswig-Holstein Süd, Schleswig-Holstein Ost, Schleswig-Holstein Mitte, Schleswig-Holstein Süd-West und Schleswig-Holstein Nord. Landes Schleswig-Holstein ( Schwerpunkte/Landesplanung/ Raumordnungsplaene/Regional plaene/regionalplaene_node.html) Träger der Regionalplanung sind die Planungsgemeinschaften für die vier Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Südwestthüringen und Ostthüringen ( 5, 13 Abs. 2, 3, 14 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)). Die Planungsgemeinschaften bestehen aus den Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden, die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen sind. Planungsgemeinschaften Thüringen ( thueringen.de/rpg/) ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Regionaldezernat Mitte, Südost, Südwest, Nord) ( 2 Abs. 2 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach immissionsschutzrechtlichen sowie sonstigen technischen und medienübergreifenden Vorschriften des Umweltschutzes (ImSchV-ZustVO). Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ( Landwirtschaft/DE/Immission Klima/015_Genehmigungsverfahren/ 01_Informationen/informationen_ node.html) ist das Landesverwaltungsamt ( 3 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf den Gebieten des Immissionsschutzes und des Treibhausgas-Emissionshandels (ThürBImSchGZVO)). Thüringer Verwaltungsamtes: ( umwelt/infopool/zulassungs verfahren/genehmigung/index.aspx)

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