Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)"

Transkript

1 Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung der/ des nicht öffentliche Sitzung X Finanzausschuss am: X Finanzausschuss (bei Bedarf) am: Bauausschuss am: X Hauptausschuss am: X Hauptausschuss (bei Bedarf) am: X Stadtverordnetenversammlung am: X 1. Lesung am: X 2. Lesung am: Ortsvorsteher/ Ortsbeirat Fachbereich Sachgebiet: Finanzen und Innere Verwaltung Beteiligungen Aktenzeichen: Teilakte/Vorgang: Gesellschafterversammlung Vorlagen- Nr.: 2018/013 Datum: Beschlussgegenstand: Gesellschaftsvertrag der Firma Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) beschließt die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben. Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen) einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss:

2 Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen) Die Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben ist eine 100 % ige Tochtergesellschaft der Stadt Lübben (Spreewald), die für die Stadt Aufgaben wahrnimmt. Voraussetzung war und ist, dass diese Aufgabenerfüllung durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist. Der geltende Gesellschaftsvertrag der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben wurde am von der Gesellschafterversammlung beschlossen. Mit Schreiben vom rügt die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald, dass dieser Gesellschaftsvertrag nicht ausreichend an der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) angepasst ist. Nachdem am 29. Juni 2017 die Beteiligungsrichtlinie der Stadt Lübben (Spreewald) durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und damit die grundlegenden Prinzipien der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaften der Stadt Lübben (Spreewald) und dem Gesellschafter definiert wurden, sollten die überarbeiteten Gesellschaftsverträge innerhalb einer Frist von einem Jahr unter Anwendung der Beteiligungsrichtlinie neu gefasst werden. Finanzielle Auswirkungen: 1. finanzwirksam Auszahlung laut Haushaltsplan 20 Es stehen noch Haushaltsmittel i.h.v.: Produkt: *unter Untersachkonto: zur Verfügung. Einzahlung laut Haushaltsplan 20 Die Einzahlung i.h.v.: Produkt: 2. ergebniswirksam Aufwand i.h.v.: Produkt: Finanzsachkonto: Finanzsachkonto: Sachkonto: fließt der Buchungsstelle Untersachkonto: Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.h.v.: einmalig monatlich jährlich Ertrag i.h.v.: Produkt: Sachkonto: 3. keine Auswirkungen X Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. zu. * Berechnungsmodus ( noch zur Verfügung ) a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b)./. bereits ausgezahlt c)./. bereits vertraglich gebunden d)./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) ) = noch zur Verfügung

3 Unterschriften: gez. Gottheiner Fachbereichsleiter/in gez. Kolan Bürgermeister Anlage: Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben Stand

4 Gesellschaftsvertrag der Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 2. Sitz der Gesellschaft ist Lübben (Spreewald). 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens sind Bau, Planung und Betrieb von Anlagen und Einrichtungen der a) Stromversorgung b) Gasversorgung c) Fernwärmeversorgung (Wärmeversorgung) d) Trinkwasserversorgung e) Abwasserentsorgung f) Kommunikationsleistungen, insbesondere Telekommunikation g) Parkraumbewirtschaftung h) Schwimm- und Spaßbäder im Bereich der Stadt Lübben (Spreewald) und ihres Umlandes, soweit nicht eine räumlich darüber hinausgehende wirtschaftliche Betätigung i.s.d. 91 Abs.4 BbgKVerf zulässig ist. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Beteiligung an Unternehmen, die die genannten Güter und Dienstleistungen erzeugen bzw. anbieten. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes dienen. Hierbei handelt es sich um a) die Maßnahmen der Beschaffung und Erzeugung der Güter und Dienstleistungen im Sinne von Absatz 1, insbesondere aus regenerativen Energien bzw. Ressourcen, b) die Maßnahmen der Vermittlung bei Beschaffung der Güter und Dienstleistungen im Sinne von Absatz 1 für Dritte, c) die Maßnahmen des Angebotes, des Vertriebs und der Verteilung der Güter und Dienstleistungen im Sinne von Absatz 1 an Dritte, d) die Betriebsführung von Energienutzungsanlagen, Wiederverwertungsanlagen sowie Anlagen zur Senkung des Energiebedarfs bei Dritten, e) die Übernahme von Beratungsdienstleistungen für Dritte, f) den Abschluss von Interessengemeinschafts-, Unternehmensgemeinschafts- und sonstigen Kooperationsverträgen sowie Konzessions- und Lieferverträgen zur Erstellung oder zur Leistung von Gütern und Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1, g) alle erforderlichen Nebengeschäfte, z.b. über die Beschaffung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen für Zwecke des Unternehmensgegenstandes. 1

5 3. Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen ist an die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung gebunden. 3 Stammkapital und Stammeinlagen 1. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,00 Euro. 2. Die Stammeinlage in Höhe von ,00 Euro hat die Stadt Lübben (Spreewald) übernommen. 4 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft 1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. 2. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht begrenzt. 5 Verfügung über Geschäftsanteile Die Verfügung über einen Geschäftsanteil oder einen Teil eines Geschäftsanteiles, insbesondere die Abtretung oder Verpfändung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft zulässig. Die Einwilligung bedarf der Gesellschafterversammlung. Die Organe der Gesellschaft sind: 1. die Geschäftsführung, 2. der Aufsichtsrat, 3. die Gesellschafterversammlung. 6 Organe der Gesellschaft 7 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft. 2. Die Gesellschafterversammlung kann abweichend von Absatz 1 Satz 2 Einzelvertretung einräumen. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteilt werden. 3. Die Geschäftsführer sind nur nach vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung berechtigt, auch außerhalb der Gesellschaft auf dem Tätigkeitsgebiet der Gesellschaft tätig zu sein. 4. Die Gesellschafterversammlung kann den Geschäftsführern der Gesellschaft durch Beschluss Weisungen im Einzelfall erteilen. Ergehen Weisungen, sind die Geschäftsführer der Gesellschaft hieran gebunden. 2

6 5. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu erlassen und diese zu ändern. Die Geschäftsführung kann in der Geschäftsordnung insbesondere verpflichtet werden, bestimmte Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, nicht ohne Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen. 6. Die Geschäftsführung bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung rechtzeitig vor. 8 Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates 1. Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 7, mindestens jedoch 5 Mitgliedern. 2. Die Aufsichtsratsmitglieder werden gemäß 97 Abs. 2 BbgKVerf von der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Die Amtszeit des Aufsichtsrates entspricht der Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) und endet mit Amtsantritt der neuen Aufsichtsratsmitglieder. Die Wiederwahl ist zulässig. 3. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Amtszeit durch die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aus wichtigem Grund widerrufen werden. Dauernd verhinderte Aufsichtsratsmitglieder sind vor Ablauf der Amtszeit durch die Stadtverordnetenversammlung abzuberufen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann vor Ablauf der Amtszeit sein Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten niederlegen. Scheidet ein Mitglied des Aufsichtsrates vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, ist dieses unverzüglich durch Neuwahl zu ersetzen. Ein im Laufe der Amtszeit hinzu gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates gilt nur bis zum Schluss der laufenden Amtszeit als gewählt. 4. Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Geschäftsführer oder Prokuristen sein. 5. Auf den Aufsichtsrat finden 52 Abs.1 GmbHG und die dort genannten Vorschriften des Aktiengesetzes mit Ausnahme der in diesem Vertrag enthaltenen Vorschriften keine Anwendung. 6. Aufsichtsratsmitglieder haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Hierbei haben sie sich von den Unternehmensinteressen der Gesellschaft leiten zu lassen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind weisungsunabhängig. Aufsichtsratsmitglieder, die ihre Sorgfaltspflichten verletzen und die ihnen obliegende Verantwortung außer Acht lassen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 7. Aufsichtsratsmitglieder haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt geworden sind, Stillschweigen zu bewahren. Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung der Stadt Lübben (Spreewald) in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, sind zur Weitergabe vertraulicher Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft befugt, soweit diese zur Erfüllung ihrer Berichtspflicht notwendig ist. 8. Verpflichtet sich ein Aufsichtsratsmitglied außerhalb seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat durch einen Dienstvertrag, durch den ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, oder durch einen Werkvertrag gegenüber der Gesellschaft zu einer Tätigkeit höherer Art, so hängt die 3

7 Wirksamkeit des Vertrages von der Zustimmung des Aufsichtsrates ab. Die Vorschriften des 114 Aktiengesetzes gelten entsprechend. 9. Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben Anspruch auf Auslagenersatz sowie auf eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe jeweils von der Gesellschafterversammlung beschlossen wird. 9 Innere Ordnung des Aufsichtsrates 1. Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und ihre Stellvertreter. 2. Der Aufsichtsrat wird vom Vorsitzenden einberufen, wenn es die Geschäfte der Gesellschaft erfordern. 3. Der Aufsichtsrat ist einzuberufen, wenn dies ein Geschäftsführer oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangen. Die Sitzung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Einberufung stattfinden. 4. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Ist der Aufsichtsrat trotz ordnungsgemäßer Einladung zu einer Sitzung nicht beschlussfähig, so kann eine zweite Sitzung mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden, in der der Aufsichtsrat ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist; hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. 5. Die Beteiligungsverwaltung der Gesellschafterin Stadt Lübben (Spreewald) hat das Recht, an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilzunehmen, das Wort zu ergreifen, Vorschläge einzubringen sowie Fragen und Anträge zu stellen und sie zu begründen, soweit dem nicht im Einzelfall besondere Gründe, die durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates festgestellt werden müssen, entgegenstehen. 6. Die Geschäftsführer nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil, wenn der Aufsichtsrat im Einzelfall nicht anderes bestimmt. 7. Beschlüsse des Aufsichtsrates kommen mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen zustande; bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 8. In eilbedürftigen Angelegenheiten können nach dem Ermessen des Vorsitzenden abweichend von Absatz 7 Beschlüsse im Umlaufverfahren durch elektronische, schriftliche o- der telegrafische Stimmabgabe gefasst werden, sofern kein Mitglied widerspricht. Das Beschlussergebnis ist jedem Aufsichtsratsmitglied schriftlich mitzuteilen und in die Niederschrift über die nächste Sitzung aufzunehmen. 9. Über die Sitzung des Aufsichtsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende und der Schriftführer zu unterzeichnen hat. 10. Erklärungen des Aufsichtsrates werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter abgegeben. 11. Ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates an der Ausübung der ihm durch diesen Gesellschaftsvertrag auferlegten Obliegenheiten verhindert, so hat diese Obliegenheiten für die 4

8 Dauer der Verhinderung der Stellvertreter zu übernehmen. Für den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und seines Stellvertreters übernimmt das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied die Amtsobliegenheiten. 12. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages sind zu beachten. 13. Der Aufsichtsrat kann im Bedarfsfall Ausschüsse bilden. 10 Aufgaben des Aufsichtsrates 1. Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung und vertritt die Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern. Der Aufsichtsrat hat gegenüber der Geschäftsführung das uneingeschränkte Recht auf Auskunft und Unterrichtung. Der Aufsichtsrat hat sich über den Gang der Geschäfte umfassend zu informieren. Der Aufsichtsrat gibt gegenüber der Gesellschafterversammlung Beschlussempfehlungen ab. 2. Der Aufsichtsrat entscheidet über: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall, b) Abschluss von Bürgschafts-, Gewähr- oder anderen ähnlichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Verträgen außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebes bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall, c) Hingabe von Darlehen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. Die Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung i.s.d. 7 Abs.5 i.v.m. der Geschäftsordnung bleiben unberührt. 11 Einberufung der Gesellschafterversammlung 1. Die Gesellschafterversammlung kann durch den Geschäftsführer, den Aufsichtsratsvorsitzenden oder den Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald) einberufen werden. 2. Die Gesellschafterversammlung wird schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen einberufen, wenn Beschlüsse zu fassen sind oder die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft notwendig ist. 3. Die Gesellschafterversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht durch Gesetz oder diesen Vertrag etwas anderes bestimmt ist. 4. Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Den Gesellschaftern ist auf Verlangen eine Abschrift der Niederschrift auszuhändigen. 5

9 12 Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung 1. Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über folgende Angelegenheiten: a) Die Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, b) die Anschaffung und Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens ab einer Wertgrenze von ,00 Euro, c) die Aufnahme von Darlehen über ,00 Euro, d) Hingabe von Darlehen ab einer Wertgrenze von ,00 Euro, e) Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen, f) Umwandlung, Verschmelzung und Auflösung der Gesellschaft, g) Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, h) Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer, i) Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates, j) Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, k) Abschluss, Änderung, Beendigung oder Aufhebung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern sowie die Erteilung von Versorgungszusagen und die Gewährung von umsatz- und/oder gewinnabhängigen Vergütungsbestandteilen, l) den Wirtschaftsplan, m) die Wahl des Abschlussprüfers, n) die Beteiligung an Unternehmen i.s.d. 2 Abs.1, die die genannten Güter und Dienstleistungen erzeugen bzw. anbieten; ein solche Beteiligung steht zusätzlich unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung, o) die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung. 13 Wirtschaftsplan 1. Die Geschäftsführung stellt so rechtzeitig in entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann. Der Wirtschaftsplan besteht aus den in 14 Abs.1 der Eigenbetriebsverordnung geregelten Festsetzungen dem Erfolgs-, Finanz- und Investitionsplan sowie der Stellenübersicht. 2. Ferner stellt die Geschäftsführung erstmals binnen einer Frist von sechs Monaten ab der Eintragung der Neufassung dieses Gesellschaftsvertrages im Handelsregister eine fünf- 6

10 jährige, jährlich fortzuschreibende Finanzplanung der Gesellschaft auf, die Grundlage der Wirtschaftsführung der Gesellschaft ist. Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung einschließlich wesentlicher Abweichungen hiervon sind jeweils der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben. Über die Entwicklung während des Geschäftsjahres unterrichtet die Geschäftsführung den Aufsichtsrat regelmäßig. 3. Der Wirtschaftsplan und der Finanzplan sowie wesentliche Abweichungen hiervon werden dem Aufsichtsrat unverzüglich zur Kenntnis gegeben. 14 Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung 1. Der Jahresabschluss und der erforderliche Lagebericht sind von der Geschäftsführung innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen. Die Aufstellung hat in entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften zu erfolgen, wenn es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft i.s.d. Handelsgesetzbuches (HGB) handelt. Anderenfalls hat die Aufstellung nach Maßgabe der nach HGB geltenden Vorschriften zu erfolgen. Der Jahresabschluss und der erforderliche Lagebericht sind dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Die Abschlussprüfung hat sich auf die Gegenstände des 53 Abs.1 Haushaltsgrundsätzegesetz zu erstrecken. 2. Bei Aufstellung des Jahresabschlusses ist aus dem Jahresüberschuss abzüglich eines Verlustvortrages bzw. zuzüglich eines Gewinnvortrages eine Rücklage zu bilden. In diese sind mindestens 10 % des Jahresergebnisses einzustellen bis die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder hergestellt ist. Diese Rücklage darf nur wie eine gesetzliche Rücklage des Aktienrechts verwendet werden ( 150 Abs.3 und 4 Aktiengesetz). 3. Unverzüglich nach Vorlage des Prüfungsberichtes des Abschlussprüfers ist der Jahresabschluss dem Aufsichtsrat vorzulegen. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns und berichtet hierüber schriftlich an die Gesellschafterversammlung. Nach erfolgter Prüfung ist durch den Aufsichtsrat der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfung und Ergebnisverwendungsvorschlag unverzüglich den Gesellschaftern zum Zweck der Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss über die Ergebnisverwendung vorzulegen. 4. Dem Gesellschafter Stadt Lübben (Spreewald) stehen Rechte aus 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu. Das beauftragte Prüforgan des Gesellschafters Stadt Lübben (Spreewald) ist berechtigt, sich in Prüfungsfragen unmittelbar bei der Gesellschaft zu unterrichten und zu diesem Zweck den Bericht, die Bücher und die Schriften der Gesellschaft einzusehen ( 54 Haushaltsgrundsätzegesetz). Das Auskunfts- und Einsichtsrecht gemäß 52a GmbHG bleibt unberührt. 15 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger. 7

11 16 Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft Die Liquidation erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen durch die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung kann andere Liquidatoren bestellen. 17 Gültigkeitsklausel Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. 8

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss am: Finanzausschuss am: Bauausschuss am:

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des X Finanzausschuss am: 14.08.2018 Finanzausschuss

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des X Finanzausschuss am: 06.02.2018 X Finanzausschuss

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des X Finanzausschuss am: 14.08.2018 Finanzausschuss

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des x Bildungsausschuss am: 11.04.2018 x Finanzausschuss

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VGW Facility Management GmbH Sitz Schwäbisch Gmünd Stand 2017 Seite 1 von 6 I. Firma und Sitz der Gesellschaft 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VGW Facility Management

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom 1 Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh in der Fassung vom 20.12.2005 Übersicht 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Organe

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss Finanzausschuss Bauausschuss

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld III/33 Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld 1 Firma, Sitz, Dauer (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma HERSFELDER EISENBAHN

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort S Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung der/ des nicht öffentliche Sitzung X Bildungsausschuss am: 09.11.2015 X Finanzausschuss am:

Mehr

Gesellschaftsvertrag. Firma und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen. Stadtwerke Velten GmbH".

Gesellschaftsvertrag. Firma und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen. Stadtwerke Velten GmbH. Entwurf einer Neufassung Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Velten GmbH 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Velten GmbH".

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil

Mehr

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Satzung der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Dreieich GmbH. 2. Der

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteile

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau

Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau Anlage 1 zur DS: 99/2014 Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt den Namen Wohnbau GmbH Prenzlau. (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

des Kreistages des Landkreises Leipzig

des Kreistages des Landkreises Leipzig Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald) /Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald) /Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald) /Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss Finanzausschuss Bauausschuss

Mehr

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft führt die Firma: RTV Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens

Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Dinslaken. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr STEAG Power Minerals GmbH. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss am: Finanzausschuss am: Bauausschuss am:

Mehr

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. Stadtwerke Prenzlau GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. Stadtwerke Prenzlau GmbH Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Prenzlau GmbH 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt den Namen Stadtwerke Prenzlau GmbH. (2) Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in

Mehr

24.09.2015 davon Förderung 80 % gemäß Zuwendungsbescheid 929.000,00 S 1.288.708,23 N 232.985,69 S Baunebenkosten Honorar Planung, Vermessung, Gutachten, Gebühren gesamt 1.055.722,54 S Baukosten

Mehr

Bestätigte Satzung der Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Harnburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bestätigte Satzung der Zentral-Omnibus-Bahnhof ZOB Harnburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bestätigte Satzung der Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Harnburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma der Gesellschaft, Sitz Die Gesellschaft fiihrt die Firma Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Harnburg

Mehr

Entwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh

Entwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh I. Allgemeines Die Gesellschaft hat einen fakultativen Aufsichtsrat. Er übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, des

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG 8.5 1 - Ortsrechtsammlung - 8.5 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Interkommunalen Grundstücks- und Projektgesellschaft perfekter Standort mit beschränkter Haftung 29.06.2009 8.5 2 Stand 18.11.99 Gesellschaftsvertrag

Mehr

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 Satzung der beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Bremen. I. Allgemeine Bestimmungen 1 SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft.

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss am: Finanzausschuss am: Bauausschuss am:

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh DLG Nauen mbh. 1 Firma und Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens

Gesellschaftsvertrag der Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh DLG Nauen mbh. 1 Firma und Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens Gesellschaftsvertrag der Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh DLG Nauen mbh 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh (2) Sitz der Gesellschaft ist Nauen.

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 25.10.2016 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: SüdWERT - Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh (2)

Mehr

Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft

Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 8/3 Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 1 Rechtsform, Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft.

Mehr

S A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr

S A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr S A T Z U N G der Blitz.. - AG 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Blitz.. - AG 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in... 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)

Stadt Lübben (Spreewald) Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss nicht öffentliche Sitzung am: X Finanzausschuss am: 08.10.2013 X Bauausschuss

Mehr

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz Satzung der Firma Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen in Mainz und Umgebung, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mainz 1 Name, Sitz 1) Die Gesellschaft führt den

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand Dezember 2017 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

GmbH-Gründungsvertrag

GmbH-Gründungsvertrag GmbH-Gründungsvertrag 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma lautet: GmbH (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in. 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Maintal Verwaltungsgesellschaft mbh. mit Sitz und Geschäftsanschrift in D Maintal, xxx,

Gesellschaftsvertrag der Maintal Verwaltungsgesellschaft mbh. mit Sitz und Geschäftsanschrift in D Maintal, xxx, Gesellschaftsvertrag der Maintal Verwaltungsgesellschaft mbh mit Sitz und Geschäftsanschrift in D-63477 Maintal, xxx, Stand 07.03.2017 1 1. Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Firma der Gesellschaft lautet

Mehr

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG 4

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG 4 Satzung 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft. 2. Sitz der Gesellschaft ist Duisburg. 2 Gegenstand

Mehr

Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1

Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1 Satzung 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es führt die Firma Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung". 2.

Mehr

SATZUNG I. Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT. II. Sie hat ihren Sitz in Dortmund.

SATZUNG I. Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT. II. Sie hat ihren Sitz in Dortmund. S A C H V E R S I C H E R U N G A G 1 I. Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHL-BUND SACHVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT II. Sie hat ihren Sitz in Dortmund. 2 I. Gegenstand des Unternehmens ist der

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der ChildFund Stiftung ggmbh Inhaltsverzeichnis I. Grundlegende Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des Unternehmens 3 3 Dauer, Geschäftsjahr 3 4 Zuwendung

Mehr

Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Münnerstadt vom Satzung

Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Münnerstadt vom Satzung Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Münnerstadt vom 24.03.2009 Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Münnerstadt

Mehr

St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh

St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh Gesellschaftsvertrag der Firma St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh mit Sitz in Meppen Gesellschaftsvertrag St.-Vitus-Werk GmbH Stand: 13. Dezember 2013 Seite 1 / 6 1 Firma und

Mehr

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbh

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbh Gesellschaftsvertrag 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbh (2) Sitz der Gesellschaft ist Nottuln 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss Finanzausschuss Bauausschuss

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Zoo am Meer GmbH

Gesellschaftsvertrag der Zoo am Meer GmbH Gesellschaftsvertrag der Zoo am Meer GmbH Zum 09.02.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe I. Firma, Sitz, Gegenstand und Organe 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft

Mehr

Satzung. der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich. Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Satzung. der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich. Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Satzung der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Die Gesellschaft führt die Firma Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH.

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1

Mehr

Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bebauen und Verwalten von Liegenschaften der Stadt Michelstadt

Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bebauen und Verwalten von Liegenschaften der Stadt Michelstadt Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bebauen und Verwalten von Liegenschaften der Stadt Michelstadt Aufgrund der 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh

Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh Anlage 1 zu GRDrs 490/2016 Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1 Rechtsform und Firma Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie führt

Mehr

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sie hat ihren Sitz in Einbeck. Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. 2 Zweck der Gesellschaft ist

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. in der Fassung vom

Gesellschaftsvertrag der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. in der Fassung vom Gesellschaftsvertrag der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 27.10.2014 Präambel Die ehemalige Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen

Mehr

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag. 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr. Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch Kranker

Gesellschaftsvertrag. 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr. Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch Kranker Gesellschaftsvertrag Die Kurve GmbH 1 Gesellschaftsvertrag 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Versorgungsund Verkehrsgesellschaft Hannover mbh,

Gesellschaftsvertrag der Versorgungsund Verkehrsgesellschaft Hannover mbh, Seite 1 Gesellschaftsvertrag der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbh - in der durch Gesellschafterversammlung vom 06. Juli 2005 geänderten Fassung - 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg mit beschränkter Haftung in Abensberg 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg GmbH

Mehr

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach 1 S A T Z U N G der Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg mit dem Sitz in Neubulach 2 1 Firma Die Firma der Genossenschaft lautet Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg 2 Sitz Der Sitz der Genossenschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (wfm)

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (wfm) Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (wfm) 1 Name, Sitz und Dauer (1) Der Name der Gesellschaft lautet: Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH.

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Aufgrund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. F. vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

1 Firma der Gesellschaft, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens

1 Firma der Gesellschaft, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens 1 Firma der Gesellschaft, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: LOTTO Hamburg GmbH (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist die

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg 1 Rechtliche Stellung des Aufsichtsrats 1. Der Aufsichtsrat ist ein Organ der Genossenschaft

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g "Kommunale Beteiligungsgesellschaft für den lokalen Rundfunk im Kreis Herford mbh

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g Kommunale Beteiligungsgesellschaft für den lokalen Rundfunk im Kreis Herford mbh G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g "Kommunale Beteiligungsgesellschaft für den lokalen Rundfunk im Kreis Herford mbh vom 21. Juni 1989 zuletzt geändert durch Gesellschaftsbeschluß vom 28. April 1992

Mehr

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (ohne Aufsichtsrat)

Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (ohne Aufsichtsrat) Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (ohne Aufsichtsrat) Der Wegfall des Organs Aufsichtsrats würde zu folgenden Änderungen führen: a) im

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH

Gesellschaftsvertrag der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Gesellschaftsvertrag der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Anlage II Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteile 4 Geschäftsjahr 5 Organe

Mehr

Aktiengesellschaft Essen

Aktiengesellschaft Essen Aktiengesellschaft Essen S A T Z U N G FASSUNG VOM 11. Mai 2016 Titel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die unter der Firma "National-Bank Aktiengesellschaft" bestehende Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1

Muster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1 Anlage 1 Muster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma... Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt)

Gesellschaftsvertrag. der. Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftsvertrag der Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftsvertrag der Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt)... 1 1 Firma, Zweck und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr...

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Entwurf vom Notariell zu beurkunden! Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Olching GmbH

Entwurf vom Notariell zu beurkunden! Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Olching GmbH Entwurf vom 18.06.2009 Notariell zu beurkunden! Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Olching GmbH 2 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma Energieversorgung Olching

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Hafen Wittlager Land GmbH. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Gesellschaftsvertrag der Hafen Wittlager Land GmbH. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Stand: 2011-09-23 Anlage 1 zur UR-Nr. /2011 des Notars, Ort Gesellschaftsvertrag der Hafen Wittlager Land GmbH 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh

Gesellschaftsvertrag. der. Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh In der Fassung vom 28.04.1998 unter Berücksichtigung des Änderungsbeschlusses vom 28.01.2000 (Ur.Nr. 99/2000) Firma und Sitz 1 1.) Die

Mehr

Gesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz

Gesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz VIII c Gesellschaftervertrag der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1. Die Firma lautet: - nachstehend "Gesellschaft" genannt. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Wipperfürth.

Mehr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1 S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt (2) Sie hat ihren Sitz

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand August 2010 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag (in der Fassung vom 04.04.2013) 1 Firma und Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München. MOVING CHILD

Mehr

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Firma CHIP Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis mbh

Gesellschaftsvertrag der Firma CHIP Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis mbh Gesellschaftsvertrag der Firma CHIP Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis mbh - zugestimmt durch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 14. September 1989, 15. Dezember 1994

Mehr

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Synopse jener Normen der Satzung der Volksbank im Märkischen Kreis eg, über deren Änderung die Vertreterversammlung vom 29. Mai 2018 Beschluss

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH ENTWURF Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH Der Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH gibt sich gemäß 13 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages folgende Geschäftsordnung 1 Geschäftsführung des

Mehr

S A T Z U N G. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Firma, Sitz. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gegenstand des Unternehmens

S A T Z U N G. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Firma, Sitz. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gegenstand des Unternehmens S A T Z U N G der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg Firma, Sitz 1 Die Gesellschaft führt die Firma SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Ihr Sitz ist Hamburg. Gegenstand des Unternehmens 2

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH () Inhaltsverzeichnis 1 Geschäftsführung des Aufsichtsrates... 2 2 Schweigepflicht... 2 3 Sitzungen... 2 4 Tagesordnung... 2 5 Geschäftsführung...

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Bürgerfreibad Selm ggmbh. Bürgerfreibad Selm gemeinnützige GmbH.

Gesellschaftsvertrag der Bürgerfreibad Selm ggmbh. Bürgerfreibad Selm gemeinnützige GmbH. ENTWURF Anlage zur notariellen Urkunde vom [ ] Gesellschaftsvertrag der Bürgerfreibad Selm ggmbh 1. Firma; Sitz 1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet Bürgerfreibad Selm gemeinnützige GmbH. 1.2 Sitz der

Mehr

filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische 14 Sammlung der Stadt Duisburg

filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische 14 Sammlung der Stadt Duisburg Gesellschaftsvertrag 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft filmforum GmbH Kommunales Kino & filmhistorische 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Duisburg. 2 Gegenstand des

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet openpetition ggmbh. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste

Mehr

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P A n l a g e zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom 29.06.2001, URNr. 1116 /2001 P S a t z u n g der "Hof am Weiher AG" mit dem Sitz in Albessen Dieser Auszug aus der Satzung enthält nicht

Mehr

Stadt Lübben (Spreewald) /Lubin (Błota)

Stadt Lübben (Spreewald) /Lubin (Błota) Stadt Lübben (Spreewald) /Lubin (Błota) Staatlich anerkannter Erholungsort Beschlussvorlage für die x öffentliche Sitzung nicht öffentliche Sitzung der/ des Bildungsausschuss Finanzausschuss Bauausschuss

Mehr