Gefahrguttransport in Tanks

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1 Praxiswissen Gefahrgut Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (Hrsg.) Gefahrguttransport in Tanks Basiskurs 16. überarbeitete Auflage 11., überarbeitete Auflage Gefahrguttransport Frank-Georg Stephan Reinhard Pech Ronald Zamecki Stück- und Schüttgut Reinhard Pech/Ronald Zamecki unter Mitarbeit von Heinz Westerhoff Helmut Zozmann TÜV Media 3

2 Herausgeber: Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e. V. (VdTÜV) Die Kurfürstenstr. Inhalte dieses 56, Werkes werden Essen von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und zusammengestellt. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Titelbild: Grundsätzlich Patent-Sicherheitstanksattelanhänger gelten die Wortlaute der Gesetzestexte UNITAS und Richtlinien 2000: sowie die einschlägige Die Zylindersattelanhänger Rechtsprechung. vom Typ UNITAS 2000 sind nach den neuesten wirtschaftlichen Erfordernissen konzipiert. Durch den Einsatz modernster Werkstoffe und ausgewählter Technik erfüllt der UNITAS 2000 höchste Nutzlastforderungen. Zuverlässigkeit, gutes Handling und kurze Ladezeiten sind neben kompakter und formschöner Bauweise die Stärke des UNITAS Geringste Tanklänge und Stützweite sorgen für größte Wendigkeit. Foto: Schrader -T+A- Fahrzeugbau GmbH & Co. KG Dorfstraße 26 30, D Beckum Die Inhalte dieses Werkes werden von Verlag, Herausgeber und Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und zusammengestellt. Eine rechtliche Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für Websites, auf die über Hyperlinks verwiesen wird. Es wird betont, dass wir keinerlei Einfluss auf die Inhalte und Formulierungen der verlinkten Seiten haben und auch keine Verantwortung für sie übernehmen. Grundsätzlich gelten die Wortlaute der Gesetzestexte und Richtlinien sowie die einschlägige Rechtsprechung. Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalibliothek Die Deutsche Nationalibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; Detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. ISBN: Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier ISBN by TÜV Media GmbH, TÜV Rheinland Group, Köln 2015 TÜV, TÜV-Verlag TUEV und GmbH, TUV TÜV sind Rheinland eingetragene Group, Marken. Köln 1990 Eine Gesamtherstellung: Nutzung und Verwendung TÜV-Verlag bedarf GmbH, der Köln vorherigen Zustimmung. Gesamtherstellung: TÜV Media GmbH, Köln 2015 Printed in Germany

3 Vorwort Vorwort Fahrzeugführer kennzeichnungspflichtiger Beförderungseinheiten müssen im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Dies ergibt sich aus Kapitel 8.2 der Anlagen zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR- Übereinkommen), das in allen Staaten der Europäischen Union sowohl im grenzüberschreitenden und innergemeinschaftlichen als auch im innerstaatlichen Verkehr anzuwenden ist. Es ist vorgeschrieben, dass die Fahrzeugführer zum Erwerb der ADR-Bescheinigung eine Schulung besuchen müssen. Mit den Änderungen, die gemäß den Beschlüssen der ECE- Arbeitsgruppe WP.15 zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, wurden auch die Vorschriften für diese Schulung umfassend überarbeitet. So können neben dem bisherigen System auch eingeschränkte Schulungen (z. B. von einzelnen Gefahrgutgruppen oder sogar einzelnen Gefahrgütern) durchgeführt werden. Die Schulungsbescheinigung gilt dann nur zur Beförderung dieser speziellen Güter. Außerdem wurde die Schulungsbescheinigung im EC- Karten-Format eingeführt. Seit dem 1. Januar 2013 erhalten alle Fahrzeugführer grundsätzlich diese neue Schulungsbescheinigung. Für die Durchführung der Schulungen gelten die Kurspläne des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Diese sind Grundlage für die Erstschulung, aber auch für die im Abstand von fünf Jahren durchzuführende Fortbildung (Auffrischungsschulung). Im Kapitel 8.2 ADR heißt es bezüglich der Fortbildung wörtlich: Die Dauer der Auffrischungsschulung, einschließlich der praktischen Einzelübungen, muss bei Mehrzweckkursen mindestens zwei Tage [ ] betragen. Gemäß der deutschen Auslegung dieser Vorschrift hat der DIHK in seinem Kursplan zwölf Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten für die Fortbildung festgelegt. Dieses Buch ist in bewährter Weise an die Gliederung der DIHK-Kurspläne angelehnt, so dass es problemlos sowohl in der Erstschulung für den Basiskurs als auch in der Auffrischungsschulung eingesetzt werden kann. Entsprechend den Kursplänen gliedert sich sowohl der Basiskurs Stück- und Schüttgut als auch der Aufbaukurs Tanks in die acht Themensektoren: 1. Allgemeine Vorschriften 2. Allgemeine Gefahreneigenschaften 3. Dokumentation 4. Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließung, Ausrüstung 5. Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln 6. Durchführung der Beförderung 7. Pflichten und Verantwortlichkeiten 8. Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Abschließend bedanken wir uns bei allen, die mit Hinweisen, Anregungen und Verbesserungsvorschlägen zur Weiterentwicklung dieses Buches beigetragen haben. Dr. Reinhard Pech und Ronald Zamecki (Basiskurs) Berlin, im Dezember 2014 Frank-Georg Stephan (Aufbaukurs) Litomìøice, im Dezember

4 Inhalt Inhaltsverzeichnis Basiskurs Stück- und Schüttgut 1 Allgemeine Vorschriften Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen Anwendungsbereich und Aufbau von GGVSEB und ADR Anlagen 1 und 2 zur GGVSEB Klassifizierung Teil 2 des ADR, RID, ADNR und ADN Vollständige Übersicht über die Teile des ADR Anwendungsbereich von GGVSEB, EU-Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung im Binnenland und ADR Ausnahmen von der GGVSEB/dem ADR Andere für Gefahrguttransporte relevante Vorschriften in Deutschland Wasserhaushaltsgesetz Gefahrstoffverordnung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Straßenverkehrsordnung Gefahrgutbeauftragten-Verordnung Weitere wichtige Vorschriften 24 Testfragen zum Themensektor Allgemeine Gefahreigenschaften Eigenschaften der Gefahrgüter Schädigungen durch Gefahrgut Schädigung von Menschen Schädigung der Umwelt 39 Testfragen zum Themensektor Dokumentation Mitzuführende Papiere Beförderungspapier Schriftliche Weisungen ADR-Bescheinigung Zulassungsbescheinigung Fahrwegbestimmung 63 Testfragen zum Themensektor Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung Fahrzeug- und Beförderungsarten Beförderungsart des Gutes Fahrzeugarten zur Beförderung Gefahrgutumschließungen 71 6

5 Inhalt Versandstücke Verpackungen nach Kapitel 6.1 ADR Verpackungen nach Kapitel 6.5 ADR Großverpackungen Ladungseinheit (Umverpackung) Stückgutcontainer Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC Ausrüstungsgegenstände und Sicherheitseinrichtungen 78 Testfragen zum Themensektor Bezettelung und Kennzeichnung Vorschriften der Bezettelung Kennzeichnung mit Warntafeln Warntafeln an Fahrzeugen Grenzmengen der Kennzeichnung für Stückgutfahrzeuge Kennzeichnung von Schüttgutfahrzeugen Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mit Gefahrgut in begrenzten Mengen Kühl- oder Konditionierungsmittel, die eine Erstickungsgefahr darstellen können Begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU) 94 Testfragen zum Themensektor Durchführung der Beförderung Verkehrs- und Betriebssicherheit Fahrtvorbereitungen Besondere Verkehrslagen Fahrbeschränkungen Einflüsse auf den Transport Be- und Entladen Zusammenladeverbote Ladungssicherung Krafteinwirkung auf die Ladung Möglichkeiten der Ladungssicherung Lastverteilung und Ladeplan Transportdurchführung Fahrverhalten von Fahrzeugen 107 Testfragen zum Themensektor Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Pflichten und Verantwortlichkeiten Sanktionen 116 Testfragen zum Themensektor Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 121 Testfragen zum Themensektor

6 Inhalt Anhang Lösungen zu den Testfragen der Abschnitte 1 bis 8 (Basiskurs) A.3 Lösungen zu den Testfragen im Aufbaukurs Tank A.4 Auszüge aus der GGVSEB A.5 Liste der ADR-Staaten A.57 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr (Unterabschnitt ADR) A.58 Beispiel einer orangefarbenen Kennzeichnung (Abs ADR) A.63 Auszug aus der Stoffliste, nach UN-Nummern sortiert A Sondervorschriften für die Klasse 2 (Auszug aus dem ADR) A.66 Musterprüfbogen des DIHK A.87 Auszug aus dem Bußgeldkatalog (RSEB) A.91 Auszug aus dem Verwarngeldkatalog (RSEB) A.93 Stichwortverzeichnis A.95 8

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