Prüfungsordnung für den Teilstudiengang Musik im hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen
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- Moritz Jens Kranz
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1 Prüfungsordnung für den Teilstudiengang Musik im hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen (Änderungsstand: 14. November 2013) *1 Aufgrund von 34 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHSG) vom. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch Art. des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 375, 377), hat der Fakultätsrat III am 08. November 20 nach Einholung des Benehmens des Senates am 02. November 20 die folgende Prüfungsordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) für den Teilstudiengang Musik im hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen beschlossen. Alle Amts-, Status-, Funktions- und Berufsbezeichnungen, die in dieser Satzung in der männlichen Sprachform verwendet werden, schließen die entsprechende weibliche Sprachform ein. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstände 3 Prüfungsvorleistungen 4 Alternative Prüfungsleistungen 5 Bildung der Fachnote 6 Prüfungsausschüsse im Teilstudiengang Musik 7 Zeugnis und Masterurkunde 8 Inkrafttreten Anlage: Prüfungstabelle 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) regelt auf der Grundlage des SächsHSG, die Prüfungen des Teilstudiengangs Musik an der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig im hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen an der Universität Leipzig und der Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig. (2) Sie gilt nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften und Zweiter Teil: Bildungswissenschaften. 2 Prüfungsgegenstände Die Prüfungen der Module im Kernfach Musik des schulformspezifischen Masterstudiengangs für das Lehramt an Mittelschulen sind in der Anlage aufgeführt. 3 Prüfungsvorleistungen (1) Prüfungsvorleistungen sind Studienleistungen, die in Form von Referaten (Dauer ca. 15 min) mit Thesenpapier (Bearbeitungsdauer eine Woche) sowie Präsentationen mit und ohne Thesenpapier (Vorbereitungszeit 1 Woche, Dauer ca. 15 min) zu erbringen sind und mit bestanden und nicht bestanden bewertet werden.
2 (2) Die geforderten Prüfungsvorleistungen regelt die Anlage zur Prüfungsordnung. 4 Alternative Prüfungsleistungen (1) Alternative Prüfungsleistungen dieser Ordnung sind Präsentationen, Portfolios, Hausarbeiten, das Gestalten und Verteidigen einer Musikstunde sowie Fachpraktische Prüfungen. (2) Eine Präsentation ist die mündliche Darstellung eines Sachzusammenhangs unter Berücksichtigung seiner Erarbeitung mit medialer Unterstützung und dem Anstoß zu einer Diskussion. Ein Portfolio ist die schriftliche Darstellung von Prozess und Ergebnis einer Aufgabenbewältigung inklusive übersichtlicher Darstellung ausgewählter Materialien, die Bearbeitungszeit beträgt zwei Wochen. Eine Hausarbeit ist die schriftliche Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Heranziehung relevanter Fachliteratur, die Bearbeitungszeit beträgt drei Wochen. Die Dauer des Gestaltens und Verteidigens einer Musikstunde beträgt ca. 30 min. (3) Die fachpraktische Prüfung im künstlerischen Hauptfach im Modul 31-MUS-0402-MS *1 erfordert folgende Leistungen (Dauer ca. 30 min): alle Hauptfächer, soweit nicht nachfolgend spezielle Anforderungen: Vortrag von mindestens drei Werken unterschiedlicher Stilistik; Hauptfach Klavier (klassisch): Vortrag von mindestens vier Werken unterschiedlicher Stilistik, davon ein nach 1950 komponiertes Stück, mindestens ein Werk ist auswendig vorzutragen, ein Kammermusikwerk darf im Programm enthalten sein; Hauptfach Klavier (Jazz/Rock/Pop): ein klassisches Werk, vier Standards unterschiedlicher Stilistik; Hauptfach Gesang (klassisch): ein Volkslied gezogen aus zehn vorbereiteten Volksliedern, zwei Arien unterschiedlicher Epochen, ein Kunstlied (Romantik, Spätromantik oder Klassik), ein zeitgenössisches Werk, ein Vokalensemble, ein selbstbegleitetes Stück; (Das Prüfungsprogramm ist mit Ausnahme des selbstbegleiteten Stückes auswendig vorzutragen.) Hauptfächer Akkordeon, Konzertgitarre: mindestens vier Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen, eine Kammermusik, mindestens eine Liedbegleitung; Hauptfächer Blasinstrumente, Streichinstrumente, Harfe, Konzertgitarre, Schlagzeug (klassisch) Instrumente der Alten Musik, Akkordeon, Instrument-Jazz/Rock/Pop (außer Klavier): mindestens vier Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen, eine Kammermusik. Die fachpraktische Prüfung im Schulpraktischen Musizieren im Modul 31-MUS-0402-MS *1 erfordert stilistisch vielfältiges Lied- und Liedbegleitspiel in lehramtsspezifischer Ausrichtung mit Gesang, Vorspielen, Modulation und Transposition; Partiturspiel, Spiel nach Akkordsymbolen, Vomblattspiel, Improvisation, Transposition, Musizierformen aus den Bereichen Jazz/Rock/Pop (Dauer ca. 30 min). Die fachpraktische Prüfung für Leitung vokaler oder instrumentaler Ensembles im Modul 31-MUS MS *1 erfordert die Erarbeitung eines mehrstimmigen Chorsatzes (mindestens vierstimmig),
3 bzw. eines Instrumentalwerkes; Sichtbarmachen der angestrebten Interpretation (Dauer ca. 25 min). 5 Bildung der Fachnote Die Fachnote für das Fach Musik errechnet sich gemäß der Allgemeinen Vorschriften aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Modulprüfungen, die sämtlich gleich gewichtet sind. 6 Prüfungsausschüsse im Teilstudiengang Musik Soweit gemäß 23 der Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften ein Prüfungsausschuss an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig zuständig ist, besteht dieser abweichend von 18 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften aus dem Dekan als Vorsitzenden, einem weiteren Professor, einem weiteren Hochschullehrer, dem Sachbearbeiter für das Prüfungswesen und einem Studierenden. 7 Zeugnis und Masterurkunde Studierende des Teilstudiengangs Musik mit dem Kernfach Musik erhalten abweichend von 22 Prüfungsordnung für den hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften ein einheitliches Zeugnis und eine gemeinsame Masterurkunde durch das zentrale Prüfungsamt der Universität Leipzig mit dem Design von Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig. Für die Hochschule für Musik und Theater Leipzig wird die Masterurkunde vom Dekan der Fakultät III der unterzeichnet. 8 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) tritt mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft. Die am 24. November 20 durch das Rektorat genehmigte Ordnung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Leipzig, 17. März 2011 Der Rektor *1 *1 - Änderungsnachweis (nichtamtlich) Die Nummerierung der Module wurde geändert durch die 1. Änderungsordnung der Studienordnung (Dritter Teil: Kernfach Musik) für den Teilstudiengang Musik im hochschulübergreifenden schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Mittelschulen vom 14. November 2013
4 Erläuterungen zu Platzhaltern Integrative Erläuterung Platzhalter: Diese stehen in der Übersicht für Auswahloptionen der Studierenden. Dabei ist jeweils der Umfang der zu wählenden Module (Leistungspunkte) angegeben. Einzelerläuterung Platzhalter Modulfenster: Diese Platzhalter stehen für die Module des Studiengangs, die nach Maßgabe des Vierten Teils der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Bildungswissenschaften: Diese Platzhalter stehen für die Module im Fach Bildungswissenschaften des Studiengangs, die nach Maßgabe des Zweiten Teils der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Platzhalter Fach 2: Diese Platzhalter stehen für die Module im jeweiligen Kernfach 2 des Studiengangs, die nach Maßgabe des jeweiligen Kapitels im Dritten Teil der Studien- und der Prüfungsordnung im dort angegebenen Umfang studiert werden sollen. Wahlpflichtplatzhalter: Diese Platzhalter stehen für die Wahlpflichtmodule im jeweiligen Kernfach des Studiengangs, die im dort angegebenen Umfang studiert werden können. Welche Wahlpflichtmodule auszuwählen sind, ist in der Studien- und in der Prüfungsordnung geregelt.
5 Schulformspezifischer Master Lehramt Mittelschule Musik (Seite 1 von 2) Anlage zur Prüfungsordnung des Studienganges Schulformspezifischer Master Lehramt Mittelschule Musik Modul/zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Prüfungsvorleistungen Prüfungsleistung Art/Dauer Bildungswissenschaften 4-5 Platzhalter Fach 2 1./2. P P MUS-0401-MS 1. P 2 Fachwissenschaft MA I (Mittelschule) Seminar "Musikwissenschaft/Analyse" (2SWS) Übung "Tonsatz" (2SWS) Klausur 90 Min. 1 Vorlesung mit seminaristischem Anteil "Historisch- Hausarbeit 1 Systematische Zusammenhänge der Musikpädagogik" (2SWS) Seminar "Wahlbaustein 1" (2SWS) Seminar "Wahlbaustein 2" (2SWS) 31-MUS-0402-MS 1. P 2 Künstlerische Praxis I (Mittelschule) Einzelunterricht "Künstlerisches Hauptfach" (2SWS) Fachpraktische Prüfung 30 Min. Einzelunterricht "Schulpraktisches Musizieren" (1,5SWS) Fachpraktische Prüfung 30 Min. Übung "Leitung vokaler oder instrumentaler Ensembles" Fachpraktische Prüfung 25 (2SWS) Min. Übung "Einzelunterricht nach Wahl" (3SWS) Wahlpflichtplatzhalter (31-MUS-0502 oder 31-MUS-0503-MS) 3. P 2 31-MUS-0501-MS 3. P 2 Fachwissenschaft MA II (Mittelschule) Seminar "Musikwissenschaft" (2SWS) Seminar "Schulpraktische Studien IV/V" (3SWS) Referat mit Thesenpapier Portfolio* 1 Übung "Analyse" (1SWS) Seminar "Wahlbaustein 1" (2SWS) Seminar "Wahlbaustein 2" (2SWS) Masterarbeit Summe: * Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.
6 Schulformspezifischer Master Lehramt Mittelschule Musik (Seite 2 von 2) Wahlpflichtmodule Schulformspezifischer Master Lehramt Mittelschule Musik Modul/zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Prüfungsvorleistungen Prüfungsleistung Art/Dauer 31-MUS WP 2 Musikpädagogisches Forschen Seminar "Musikpädagogisches Forschen" (2SWS) Projekt "Pädagogisch- Wissenschaftliches Projekt mit Kolloquium" (3SWS) Praktikum "möglichst in außerschulischen musikkulturellen Einrichtungen" (1SWS) - Präsentation im Projekt - Präsentation mit Thesenpapier im Praktikum Hausarbeit 1 31-MUS-0503-MS 3. WP 2 Präsentation mit Gestalten und Verteidigen 1 Künstlerische Praxis II Thesenpapier im Projekt "Pädagogischwissenschaftliches Projekt mit Kolloquium" einer Musikstunde 30 Min. Übung "Schulspezifisches Musizieren" (2SWS) Übung "Leitung schulspezifischen Musizierens" (2SWS) Projekt "Pädagogisch-wissenschaftliches Projekt mit Kolloquium" (3SWS) Übung "Einzelunterricht nach Wahl" (2SWS)
Inhaltsverzeichnis: Anlage Prüfungstabelle
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