Novellierung des LGGBehM Eckpunktepapier
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- Rosa Schuster
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1 Novellierung des LGGBehM Eckpunktepapier Ergebnis der Arbeitsgruppe des Teilhabebeirates Sitzung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen am 11. Mai 2017 Präsentation:
2 Inhalt Vorgehensweise Was haben wir gemacht? Aufbau des Eckpunktepapiers Zentrale Themen Themen von besonderem Interesse Ausblick weitere Schritte
3 Landesteilhabebeirat Landesteilhabebeirat Landesteilhabebeirat AG Novellierung LGGBehM Eckpunkte Novellierung des LGGBehM Vorgehensweise Erarbeitung Eckpunkte Erarbeitung Referentenentwurf AG AG AG AG Fachreferat des MSAGD Information / Beteiligung Juristische Begleitung
4 Novellierung des LGGBehM Rollierendes Verfahren 1. Sitzung (19. Januar) - Grundlagen - Rahmenbedingungen 2. Sitzung (08. Februar) - Beratung Eckpunkte (1) - Barrierefreiheit 3. Sitzung (15. März) - Beratung Eckpunkte (2) - Interessenvertretung / Bewusstseinsbildung 4. Sitzung (24. April) - Beratung Eckpunkte (3) - Umsetzungskontrolle / Rechtsmittel - Protokoll und - Eckpunkte (1) im Entwurf - Protokoll und - Eckpunkte (2) im Entwurf - Protokoll und - Eckpunkte (3) im Entwurf - Protokoll und - Eckpunkte (4) im Umlaufverfahren abgestimmt
5 Aufbau des Eckpunktepapiers 1 Allgemeine Grundsätze 2 Rahmenbedingungen 3 Barrierefreiheit 4 Interessenvertretung / Bewusstseinsbildung 5 Umsetzungskontrolle / Rechtsmittel
6 Rahmenbedingungen (I) Geltungsbereich Möglichst weitgehender Geltungsbereich: Träger öffentlicher Belange Landtag, Gerichte Staatsanwaltschaften Parteien, Kommunale politische Gremien Hochschulen Landesmedienanstalten Dienstleister, die öffentliche Gelder erhalten (Ausschreibungen / Vergaben / Zuwendungen) Förderung: Projektförderung, Drittmittelzuweisungen etc. Vergabe- und Zuwendungsrecht Barrierefreiheit als ein Kriterium (explizit auch Kulturförderung)
7 Rahmenbedingungen (II) Besondere Belange / Mehrfachbehinderungen Erweiterung des 4 (Besondere Belange behinderter Frauen): Problematik der Mehrfachbenachteiligung Diskriminierungsgründe des AGG (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Identität) Belange von Kindern mit Behinderungen
8 Barrierefreiheit (I) Leichte Sprache Bedeutung verdeutlichen: Gesonderte Aufnahme als eigenständiger Paragraf Deutsche Gebärdensprache Förderung als eigenständige Sprache: Als Aufgabe des Landes Unterrichtung an Schulen Elterliche Sorge nach 1626 BGB Sicherstellung und Kostenübernahme von Kommunikation: Insbesondere auch außerhalb von Verwaltungsverfahren (z.b. Elternpflegschaft)
9 Barrierefreiheit (II) Zugang zu den Verfahren Von einer einseitigen Betrachtung (Bescheide und Vordrucke) hin zum Prozess (z.b. Elster-online, Gewährleistung rechtsgültiger Unterschriften) Umbenennung des Paragrafen: Barrierefreie Zugänglichkeit zu den Verfahren ) Zugänglichkeit Sicherung durch Konkretisierung und Kostenübernahme Alle wesentlichen Aspekte im LGGBehM selbst aufnehmen Zugänglichkeit in jeweils wahrnehmbarer Form ohne zusätzliche Kosten Verpflichtung der Landesregierung zur Förderung des Kompetenzauf(- aus)baus der Leichten Sprache
10 Barrierefreiheit (III) Gegenstandsbereich Hoher Stellenwert der Bereiche Kultur, Erholung, Freizeit, Sport Sicherstellung der Teilhabe am kulturellen Leben Rein bauliche Barrierefreiheit ist hier nicht ausreichend Landesfachstelle Barrierefreiheit Förderung der Barrierefreiheit im Land Rheinland-Pfalz Zentrale Anlaufstelle für Träger öffentlicher Belange und ggf. private Wirtschaft Unterstützung und fachliche Beratung der kommunalen Beauftragten Verankerung der Leichten Sprache Trägerschaft beim Land Rheinland-Pfalz
11 Interessenvertretung/ Bewusstseinsbildung (I) Belange behinderter Menschen Durchsetzung vor Ort Bessere Durchsetzung der Belange behinderter Menschen vor Ort Verpflichtung von Kreisen und Städten, kommunale Beauftragte einzusetzen Installierung von Teilhabebeiräten vor Ort (Sollbestimmung) Landesbeirat zur Teilhabe der Menschen mit Behinderungen Wirksame Einbringung des Landesteilhabebeirates Beratung der Landesregierung Klärung des Verfahrens der Anhörung, einschl. angemessene Fristen für Stellungnahmen
12 Interessenvertretung/ Bewusstseinsbildung (II) Berichtspflicht Verbesserung der Aussagekraft, Entwicklung von Empfehlungen Verbesserung der Datenlage (menschenrechtsbasierte Indikatoren) Verknüpfung mit dem Landesaktionsplan Einmal je Legislaturperiode zu erstellen
13 Umsetzungskontrolle / Rechtsmittel (I) Beteiligung Durchsetzung einer möglichst frühzeitigen Beteiligung Sicherstellung einer Beteiligung bereits in der konzeptionellen Phase Barrierefreiheit von Bescheiden Schutz bei nicht barrierefrei gestalteten Bescheiden Nicht barrierefrei gestaltete Bescheide sind nicht rechtswirksam Schlichtungsstelle Niedrigschwelliges Angebot unterhalb der Klage Nur für individuelle Fragestellungen Verbandsklagerecht bleibt hiervon unberührt
14 Umsetzungskontrolle / Rechtsmittel (II) Klagerecht Wirksame Möglichkeiten, die Umsetzung von Barrierefreiheit einzufordern Verbandsklagerecht keine Festlegung auf bestimmte Klagemöglichkeiten Klagebefugnis besteht auch bei Nicht-Beteiligung Behindertenbeauftragte/r: Beanstandungsrecht mit Suspensiveffekt
15 Umsetzungskontrolle / Rechtsmittel (III) Fristen Verbindlichkeit der Umsetzung erhöhen, rechtliche Situation beachten Barrierefreie digitale Informationstechnik: zeitliche Vorgaben der EU- Richtlinie 2016/2102 sowie deren Durchführungsrechtsakte September 2018: Barrierefreiheit neuer Webseiten September 2019: Barrierefreiheit von Intranetangeboten etc. September 2020: Barrierefreiheit aller Webseiten Juni 2021: Barrierefreiheit mobiler Anwendungen 01. Januar 2020: Rechtsanspruch auf Informationen in Leichter Sprache Anspruch auf barrierefreie Verfahren (Bescheide, Vordrucke etc.) gilt unverzüglich. Bauliche Anlagen Umsetzung bis
16 Umsetzungskontrolle / Rechtsmittel (IV) Monitoring-Vereinbarung Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen der UN- Behindertenrechtskonvention und der Empfehlungen des UN- Fachausschusses Dauerhafte Begleitung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte Normenkontrolle Anforderungen an Landesgesetze Umsetzung der Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft Aufnahme der Belange von Menschen mit Behinderungen in den jeweiligen Fachgesetzen (Vermeidung von Sondergesetzen) Regelmäßige Normenkontrolle bei allen gesetzgeberischen Verfahren
17 Landesteilhabebeirat Landesteilhabebeirat Landesteilhabebeirat AG Novellierung LGGBehM Eckpunkte Ausblick Weiteres Vorgehen Erarbeitung Eckpunkte Erarbeitung Referentenentwurf Beschluss des Landesteilhabebeirat Fachreferat des MSAGD Grundlage: Eckpunkte Information / Beteiligung Juristische Begleitung
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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