Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung
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- Detlef Messner
- vor 8 Jahren
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1 Wintersemester 2015/16 Vorlesung Ethik in der Medizin Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
2 Gliederung der Vorlesung Ethisch und rechtliche Fragen Assistierte Reproduktion Präimplantationsdiagnostik (PID) Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (hesz)
3 Assistierte Reproduktion Methoden In-vitro-Fertilisation mit oder ohne ICSI Donogene Insemination Samenspende Eizellspende Embryonenspende Quelle: de.wikipedia.org
4 Assistierte Reproduktion Richtlinien und Gesetze Embryonenschutzgesetz, 1990 (ESchG) Wiss. Beirat der Bundesärztekammer: (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, 2006 (RDaR)
5 Assistierte Reproduktion Verfahren ESchG In-vitro-Fertilisation Zulässig 1 Samenspende (heterologe Insemination) Zulässig 1,2 Eizellspende Verboten Kommerzielle Embryonenspende Verboten Leih- bzw. Ersatzmutterschaft Verboten Statusrechtliche Voraussetzungen (RDaR): 1 Ehe oder feste Partnerschaft 2 Ausgeschlossen bei Frauen die in keiner Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben
6 Assistierte Reproduktion Single-Embryo-Transfer Deutschland: Dreierregel Es dürfen pro Zyklus bis zu 3 Eizellen befruchtet und übertragen werden Dilemma: Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft oder geringere Erfolgsaussicht Ausland: elektiver Single-Embryo-Transfer Kultivierung mehrerer Embryonen Beurteilung der Embryonenmorphologie Übertragung des Embryos mit den größten Entwicklungschancen
7 Präimplantationsdiagnostik Künstliche Befruchtung Entnahme von Zellen des frühen Embryos genetische Untersuchung Ethisch umstritten PID an totipotenten Zellen als Vernichtung von Embryonen im Sinne von 8 Abs. 1 ESchG Selektion des Embryos bei positivem Befund Rechtlich: 3a ESchG Quelle: faz.net A. Simon: Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen
8 Rechtliche Bewertung der PID 3a Embryonenschutzgesetz PID grundsätzlich verboten Ausnahmen schwerwiegende Erbkrankheiten hohes Risiko von Fehl- und Totgeburt Voraussetzungen Aufklärung und Beratung zu medizinischen, psychischen und sozialen Folgen Positives Votum einer Ethikkommission Durchführung in zugelassenen Zentren
9 Forschung an hesz Stammzellen Vorläufer differenzierter Zellen Adulte Stammzellen Im Gewebe adulter Lebewesen (z.b. Knochenmark, Haut) Geweberegeneration Plastizität und Vermehrbarkeit eingeschränkt Embryonale Stammzellen Nur im Embryo Pluripotent Differenzierung in sämtliche Zelltypen Unbegrenzt teilungsfähig
10 Forschung an hesz Ziele und Hoffnungen Grundlagenforschung Differenzierung/Reprogrammierung von Zellen Krankheitsentstehung Medikamentenentwicklung Anwendung im Bereich der Humantherapie Zell- und Gewebeersatz Therapien für Parkinson, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes
11 Forschung an hesz Risiken und Probleme Tumorbildung nach Transplantation Infektion hesz durch Kulturbedingungen Immunkompatibilität ( therapeut. Klonen)
12 Quelle:
13 Quelle:
14 Forschung an hesz Ethische Bedenken Vernichtung von Embryonen Instrumentalisierung und Manipulation von Embryonen Abwägung: Embryonenschutz Forschungsinteressen Interessen künftiger Patienten
15 Forschung an humanen ESZ Rechtliche Regelung ESchG verbietet Gewinnung von hesz Stammzellgesetz (2002/2008) erlaubt Forschung an importierten hesz unter bestimmten Voraussetzungen: Gewinnung vor dem aus überzähligen Embryonen hochrangiges Forschungsziel keine Alternativen Genehmigung durch Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellforschung
16 Zusammenfassung Embryonenschutz Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen (StGB, ESchG, Stammzellgesetz) mit unterschiedlichen Schutzniveaus Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Schutz des Embryos in vitro und in vivo Bedarf für ein einheitliches Fortpflanzungsmedizingesetz
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