Sicherer Umgang mit brennbaren Kältemitteln und Gasen DURCHGEFÜHRT VON SASCHA POKOJEWSKI UND MICHAEL BUMM

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1 Sicherer Umgang mit brennbaren Kältemitteln und Gasen DURCHGEFÜHRT VON SASCHA POKOJEWSKI UND MICHAEL BUMM

2 AGENDA 1 Brennbare Gase / Kältemittel Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510) Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 2 Umgang mit brennbaren Kältemittel 3 Einsatz von Formiergas zur Lecksuche

3 SYMBOLE GHS-Zeichen Gebotszeichen Verbotszeichen Warnzeichen Flucht- und Rettungswegezeichen

4 REINHEITEN VON GASEN Punkt-Notation: Die Ziffer vor dem Punkt gibt die Anzahl der Neuner in der Prozentangabe für den Anteil des reinen Gases an. Die Ziffer hinter dem Punkt gibt die erste von neun abweichenden Dezimalstellen an Beispiel: Argon 4.6 = 99,996% Argon, d.h. 0,004% Restverunreinigung = 40 ppm (parts per million) Gefahrgutaufkleber:

5 SICHERER UMGANG MIT GASFLASCHEN Nur erfahrene und unterwiesene Personen dürfen mit Druckgasflaschen umgehen (TIG bietet Unterweisungen z.b. Sicherer Umgang mit Gasen, etc. an, mehr unter Flasche gegen Umfallen sichern Geeignete Armaturen verwenden Ventil nicht mit Werkzeug öffnen, schließen, schmieren bzw. manipulieren Druckgasflaschenventile nur von Hand betätigen und langsam öffnen; sie sind geschlossen zu halten, so lange kein Gas entnommen wird.

6 SICHERER UMGANG MIT GASFLASCHEN Auf Materialunverträglichkeiten achten Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter unterweisen Gesetzliche Vorschriften einhalten bzgl. Transport, Lagerung, etc. Kennzeichnungen (Prägungen, Aufkleber) dürfen nicht beschädigt, verändert oder beseitigt werden.

7 INHALTE - TRGS 510 Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510) Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Informationen auch unter (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) Begriffsbestimmung Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die dazu bestimmt sind, in ihnen Gefahrstoffe zu lagern. Hierzu zählen auch Container oder Schränke. Seite 7

8 INHALTE - TRGS 510 Allgemeine Anforderungen Druckgasflaschen dürfen nicht gelagert werden in (Nr. 4.2 Satz 4) - Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u. a. Treppenräume, Fluchtund Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte - in Räumen unter Erdgleiche (Ausnahme: Anforderungen nach Nr Satz 5) - in Arbeitsräumen (außer in geeigneten Sicherheitsschränken) Seite 8

9 INHALTE - TRGS 510 Allgemeine Anforderungen Im Lager dürfen Gase nicht umgefüllt werden, desgleichen dürfen keine Instandsetzungsarbeiten von Druckgasbehältern durchgeführt werden (Nr Satz 2) Ist das Lager abschließbar und vor Unbefugten sicher? (Nr. 5.3) Ist das Hinweis- und Verbotsschild vorhanden? (Nr ) - Schutzbereich Flaschenlager - Rauchen, Feuer, offenes Licht verboten - Essen und Trinken verboten - Betreten für Unbefugte verboten Seite 9

10 INHALTE - TRGS 510 Seite 10

11 INHALTE - TRGS 510 Allgemeine Anforderungen Ist der Lagerbereich frei von Gruben, Kanäle oder Abflüsse zu Kanälen ohne Flüssigkeitsverschluss, sowie keine Kellerzugänge oder sonstige offene Verbindungen zu Kellerräumen im Lager, oder Öffnungen in Wänden und Decken zu anderen Räumen befinden. Ferner dürfen sich dort auch keine Reinigungs- oder andere Öffnungen von Schornsteinen befinden. (Nr Satz 4) Sind in unmittelbarer Nähe der Druckgasbehälter mit entzündbaren Gasen wirksamen Zündquellen? (Nr. 4.2 Nr. 5) Seite 11

12 INHALTE - TRGS 510 Lagerung im Freien Als Lager im Freien gelten auch überdachte Lager, die mindestens nach zwei Seiten offen sind, einschließlich solcher, die nur an einer Seite offen sind, wenn die Tiefe - von der offenen Seite her gemessen - nicht größer als die Höhe der offenen Seite ist. Eine Seite des Raumes gilt auch dann als offen, wenn sie aus einem Gitter aus Draht oder dergleichen besteht, das die natürliche Lüftung nicht wesentlich behindert (Nr. 2 Satz 5) Seite 12

13 INHALTE - TRGS 510 Lagerung im Freien Ist eine Brandgefährdung des Lagers durch benachbarte Anlagen gegeben? (in diesem Fall muss der Sicherheitsabstand mind. 5 m betragen. Er kann durch eine mindestens 2 m hohe und ausreichend breite Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ersetzt werden (Nr Satz 2) Seite 13

14 INHALTE - TRGS 510 Lagerung in Räumen ( grundsätzlich zu vermeiden!) Sind die Umfassungswände mindestens feuerhemmend (mind. F30)? (Nr. 5.2 Satz 1) Ist der Lagerbereich frei von Bodeneinläufen? (Nr. 5.2 Satz 5) Hat das Gebäude einen geeigneten Blitzschutz? (Nr. 6.2 Satz 17) Ist der Fußboden aus nicht brennbaren Baustoffen? (Nr Satz 7) Ist die Dacheindeckung ausreichend widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme? (Nr Satz 1) Ist der Lagerraum ausreichend natürlich be- und entlüftet? (Gesamtquerschnitt der Lüftungsöffnungen mind. 1/100 des Lagerraumes) (Nr Satz 6) Werden im Lagerraum brennbare Materialien gelagert? (Nr. 8.1) Seite 14

15 INHALTE - TRGS 510 Lagerung in Räumen ( grundsätzlich zu vermeiden!) Bei entzündbaren Gasen: Lager die an einen öffentlichen Verkehrsweg angrenzen, sind an der unmittelbar an den Verkehrsweg angrenzenden Seite mit einer Wand ohne Türen und bis zu einer Höhe von 2 m ohne zu öffnende Fenster oder sonstige Öffnungen auszuführen (Nr Satz 5) Sind nach außen aufschlagende Fluchttüren oder entsprechende Fluchtwege vorhanden? (ArbStättV, DGUV-V9, ASR A1.7, ASR A2.3) Ist ein Sicherheitsabstand von mind. 2 m zwischen entzündbaren und oxidierenden Gasen eingehalten? (Nr. 7.2) Seite 15

16 INHALTE - TRGS 510 Lagerung in Räumen ( grundsätzlich zu vermeiden!) Liegen über oder unter dem Lagerraum Räume, die dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen? (Nr Satz 8) Sind die elektrischen Einrichtungen im Schutzbereich EX-geschützt? Bei ausschließlicher Lagerung ist keine Zoneneinteilung notwendig, die gelagerten Druckgasbehälter sind regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen (vgl. TRBS 2152 Teil 2 Nr ) - Beispielsammlung zu i.v. TRBS 2152) Seite 16

17 AGENDA 1 Brennbare Gase / Kältemittel Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510) Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 2 3 Einsatz von Formiergas zur Lecksuche Seite 17

18 EXOTEN AMMONIAK Summenformel: NH 3 Herstellung: Eigenschaften: Gefahr: Besonderheiten: chemisch (BASF: Haber Bosch Verfahren) stark stechend riechend, farblos, wasserlöslich giftig beim Einatmen, reizt zu Tränen, wirkt erstickend, ätzend unter Druck verflüssigt in Flasche / Fass Düngemittel Salpetersäure Kältemittel R717 Reinigungsmittel

19 ENTZÜNDBARE GASE - PROPAN Summenformel: C 3 H 8 Herstellung: Eigenschaften: Gefahr: Besonderheiten: petrochemisch (Nebenprodukt bei der Erdölverarbeitung) farb- und geruchslos, brennbar entzündbares Gas, wirkt in hohen Konzentrationen erstickend unter Druck verflüssigt in Flasche / Tank, odoriertes Gas Aufheizen von Asphalt Kältemittel R290 Wärmebehandlung Treibgas von Gabelstaplern

20 KÄLTEMITTEL KLASSIFIZIERUNGEN

21 TIG

22 TIG *GHS: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

23 TIG

24 SICHERER UMGANG MIT GASFLASCHEN

25 DIN EN :

26 DIN EN : Komfort Klima / Wärmepumpen

27 TIG Michael Bumm/ / Produktmanager Kältemittel Seite Nr. 27

28 TIG Michael Bumm/ / Produktmanager Kältemittel Seite Nr. 28

29 AGENDA 1 Brennbare Gase / Kältemittel Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510) Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 2 Umgang mit brennbaren Kältemittel 3 Einsatz von Formiergas zur Lecksuche TIG

30 TIG FORMIERGAS

31 TIG FORMIERGAS

32 Formiergas Zubehör Adapter auf 7/16 UNF Füllschlauch Koffer TIG

33 FRAGEN???

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