Jugendhallenfußballturnier 2016

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1 Rundschau Mittwoch, 4. Januar 2017 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 18 Ausgabe 1/2017 Geld aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! Bis 6. Januar 2017 können in der ersten Runde interessierte Vereine, Initiativen, Bildungsträger oder Verbände Mittel aus dem Bundesprogramms Demokratie Leben - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit beantragen. Die Gelder können für Projekte verwendet werden, die ziviles Engagement und demokratisches Verhaltens bei Jugendlichen fördern und eine vielfältige lokale Kultur des Zusammenlebens im Landkreis Kusel fördern. Denkbar sind Wissens,- und Medienprojekte, Musikworkshops oder Kulturprojekte. Auch Freizeit- und Breitensportangebote als verbindendes Glied zur Eingrenzung, statt Ausgrenzung, sind förderwürdig. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der anfallenden Projektkosten, bis zu einer maximalen Fördersumme von 7000 Euro. Der begleitende Ausschuss zum Bundesprogramm entscheidet am 19. Januar über die nächsten Projektanträge. Aktuelle Anträge sollten bis 6. Januar in der Koordinierungs- und Fachstelle im Jugendreferat des Kirchenkreis Obere Nahe (Gerold Lofi, Tel: ) eingegangen sein. Im laufenden Jahr besteht weiterhin die Möglichkeit Anträge zu stellen. Weitere Infos zur Antragstellung, zu den bisher geförderten Projekten und zum Bundesprogramm unter Jugendhallenfußballturnier 2016 Am veranstalteten das Jugendbüro Wolfstein und der Jugendtreff Lauterecken ihr diesjähriges Hallenfußballturnier in der Schulturnhalle Wolfstein. Die insgesamt fünf Mannschaften lieferten sich im Liga- Modus ein packendes, und über den gesamten Verlauf absolut faires Turnier. Den dritten Platz sicherte sich das Team der Kappeln Allstars, der zweite Platz ging an das Team der Baller Buwe. Souveräner Turniersieger mit 12 Punkten und 20:2 Toren wurden die PI-Boyz. Zur Belohnung geht es für das komplette Team im März 2017 zum FCK-Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim. Ein besonderes Dankeschön gilt noch dem Schiedsrichtergespann und dem DRK Ortsverein Wolfstein e.v. die das Turnier begleitet hatten. Wir freuen uns schon auf das nächste Mal! Euer Team vom Jugendbüro Wolfstein und Jugendtreff Lauterecken Die Turniersieger Das Team der PI-Boyz. Schließtage während der Weihnachtsferien im Jugendtreff Lauterecken Bis 9. Januar 2017 ist der Jugendtreff in Lauterecken geschlossen. Wir öffnen wieder am 10. Januar 2017! Dann gelten auch wieder die normalen Öffnungszeiten, d.h. dienstags, mittwochs, donnerstags von bis Uhr und freitags von bis Uhr.

2 Rundschau Ausgabe 1/2017 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0, Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Bürgerbüro Standort Lauterecken und Wolfstein Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Kfz-Zulassungsstelle (Standort Lauterecken) Montag bis Mittwoch... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Donnerstag... 07:15-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr Freitag... 07:15-12:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Übliche Dienstzeiten Verwaltung Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken... Tel /8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel... Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel / , Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder , Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 20:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-12:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 1/2017 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 4. Januar 2017 Ausgabe 1/2017 Öffentliche Bekanntmachungen Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert Meldungen an die Tierseuchenkasse 2017/Beiträge 2017 Ende 2016 wurden die Meldebögen für die Tierbestandsmeldung zur Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse wieder an alle der Tierseuchenkasse (TSK) bekannten Pferdehalter versandt. Die TSK fordert alle betroffenen Tierhalter dazu auf, Ihrer Pflicht nach dem Landestierseuchengesetz und der Viehverkehrsverordnung nachzukommen und die am (Stichtag) in ihrem Besitz befindlichen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel mit dem Meldebogen oder Online im Internet zu melden. Haben Pferdehalter keinen Meldebogen erhalten, sind sie trotzdem meldepflichtig und müssen sich mit der Tierseuchenkasse direkt in Verbindung setzen. Die ebenfalls verpflichtende Anzeige jedes Tierbestandes bei der zuständigen Kreisverwaltung ersetzt nicht die Meldung zur Tierseuchenkasse. Für Pferde ist nach geltender Rechtsprechung jeder Tierhalter, das ist der Besitzer, der die vorrangige Verfügungsgewalt über das Pferd hat, melde- und beitragspflichtig. Pauschalmeldungen von Stallbetreibern, die i.d.r. nur Tierhüter sind, für ihre gesamten Einsteller sind deshalb nicht rechtens. Selbstverständlich können von der Tierseuchenkasse Leistungen nur für die Pferdebesitzer erbracht werden, die ihrer Meldepflicht nachkommen und Beitrag bezahlen. Die Meldebögen für Pferde sind, wenn nicht online auf der Internetseite der Tierseuchenkasse gemeldet wird, an den Dienstleister der TSK AgroData nach Cottbus zu senden. Esel, Maultiere und Maulesel werden in der Tierseuchenkasse für Pferde geführt. Erfolgt die Meldung nicht bis zum 15. Februar 2017, werden die Tierzahlen von 2016 für die Beitragsberechnung der Tierseuchenkasse übernommen. Erfahrungsgemäß sind diese Zahlen oft nicht aktuell, so dass es im Leistungsfall zu Kürzungen wegen zu geringer Beitragszahlung kommen kann. Rinder müssen weiter online ins Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) oder ggf. über den Landeskontrollverband (LKV) gemeldet werden. Für die Meldungen von Schafen, Ziegen und Schweinen sind vor einigen Wochen schon die Meldekarten des LKV verschickt worden, mit denen die Tierzahlmeldungen auch für die Tierseuchenkasse zu erfolgen haben. Die Beiträge zur Tierseuchenkasse sind für 2017 auf Beschluss der Vertreterversammlung vom 1.Dezember 2016 für Rinder, Schafe und Ziegen erhöht worden. Die auf der Grundlage von Artikel 27 Abs. 1, Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 und 4 des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes 2017 für das Jahr 2016 rückwirkend geltend zu machende Eigenbeteiligung der Tierhalter an den Tierkörperbeseitigungskosten verteuert sich entsprechend den in der vorläufig genehmigten Entgeltliste der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbh in Rivenich festgesetzten Entgelten erheblich. Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, Bad Kreuznach, Telefon: , tsk@lwk-rlp.de, Internet: Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz Dr. Roland Labohm Tierseuchenkassenbeiträge 2017 Pferde/ Esel 1,00 pro Tier Rinder 5,00 * pro Tier Schafe über 9 Monate 0,70 EUR pro Tier Ziegen über 9 Monate 2,50 pro Tier Schweine 10,00 pro Bestand unabhängig von der Tierzahl Der Mindestbeitrag beträgt 10,00 EUR für jeden Tierhalter* 1,00 EUR Beitragsreduktion pro Rind für Betriebe, die am Projekt Gesundheitsmonitoring Rind Rheinland-Pfalz teilnehmen Eigenanteile der Tierhalter an den Tierkörperbeseitigungskosten: Pferd/Esel 24,23 Fohlen 6,46 Bulle über 2 Jahre 29,61 Kuh 29,61 Rind 1-2 Jahre 21,54 Rind 3 Monate - 1 Jahr 10,77 Kalb bis 3 Monate 3,77 Eber 4,85 Sau 4,85 Mastschwein 4,85 Mastferkel 1,35 Saugferkel oder tot geborenes Ferkel 0,06 Schaf 2,43 Schaflamm 0,65 Ziege 2,43 Ziegenlamm 0,65 Hefersweiler Bekanntmachung gemäß 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Landkreis Kusel, gibt im Namen und Auftrag der Ortsgemeinden Hefersweiler und Nußbach bekannt, dass die zwischen den Ortsgemeinden und der Pfalz AG abgeschlossenen Konzessionsverträge über die Gasversorgung mit Ablauf des bzw enden. Die Ortsgemeinde Hefersweiler und Nußbach beabsichtigen, die auslaufenden Gaskonzessionsverträge durch einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit zu ersetzen. Qualifizierte Energie-Versorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der jeweils vorgenannten Ortsgemeinde haben, werden um schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken gebeten. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Die nach 46 Abs. 2 EnWG erforderlichen Informationen und Daten zur technischen und wirtschaftlichen Situation der Netze können mit Angaben des Betreffs Konzessionsvertrag Gas, Name Ortsgemeinde schriftlich unter der obigen Adresse oder per unter info@vg-lw.de angefordert werden oder sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein unter der Internetadresse: unter der Rubrik Ausschreibungen zur Information veröffentlicht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß 46 Abs. 3 EnWG. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Lauterecken, In Vertretung gez. Andreas Müller, 1. Beigeordneter

4 Rundschau Ausgabe 1/2017 Kirrweiler Bekanntmachung Am Dienstag, den 17. Januar 2017, 20:00 Uhr, findet im Gemeindehaus Kirrweiler, Oberdorf 11, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Kirrweiler statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Forstwirtschaftspläne Breitbandausbau im Landkreis Kuselhier: Übertragung der Aufgabe Breitbrandversorgung auf den Landkreis Kusel 4. Erweiterung und Anbaumaßnahme um eine 5. Gruppe in der Kindertagesstätte St. Julian;Beteiligung der Einzugsgemeinden an den Investitionskosten 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Verschiedenes Albert Reiß, Ortsbürgermeister Nussbach Bekanntmachung gemäß 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Landkreis Kusel, gibt im Namen und Auftrag der Ortsgemeinden Hefersweiler und Nußbach bekannt, dass die zwischen den Ortsgemeinden und der Pfalz AG abgeschlossenen Konzessionsverträge über die Gasversorgung mit Ablauf des bzw enden. Die Ortsgemeinde Hefersweiler und Nußbach beabsichtigen, die auslaufenden Gaskonzessionsverträge durch einen neuen Gaskonzessionsvertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit zu ersetzen. Qualifizierte Energie-Versorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages mit der jeweils vorgenannten Ortsgemeinde haben, werden um schriftliche Mitteilung bis spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken gebeten. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Die nach 46 Abs. 2 EnWG erforderlichen Informationen und Daten zur technischen und wirtschaftlichen Situation der Netze können mit Angaben des Betreffs Konzessionsvertrag Gas, Name Ortsgemeinde schriftlich unter der obigen Adresse oder per unter info@vg-lw. de angefordert werden oder sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein unter der Internetadresse: unter der Rubrik Ausschreibungen zur Information veröffentlicht. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß 46 Abs. 3 EnWG. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Lauterecken, In Vertretung gez. Andreas Müller, 1. Beigeordneter Wiesweiler Satzung der Ortsgemeinde Wiesweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung, dienen, erhoben. 1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften, Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand. 2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. 3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage. 4. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung im Sinne der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit, einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach 135 a c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. 3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes Wiesweiler bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Absatz 1 ermittelt. 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise, nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zuganges zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 30%. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragspflichtigen zuzurechnen ist. 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 20 v. H.; für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 40 v. H.. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist insoweit entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 S. 2 gilt entsprechend. 3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) Bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 30 m. b) Bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 30 m. c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Wird ein Grundstück jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof, festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche

5 Rundschau Ausgabe 1/2017 des Grundstückes - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern nur eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, gelten Nrn. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen, b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung, dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nrn. 1 bis 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3,5 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- oder abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z. B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagenoder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, werden die Maßstabsdaten um 20 v. H. der Grundstücksfläche nach Abs. 2 erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise, genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise, genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten, erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v. H.. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. 7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Grundstücke, die von einer verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. 8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Entgeltschuldner sind Gesamtschuldner. 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Fälligkeit des wiederkehrenden Beitrages und der Vorausleistungen wird durch Beschluss des Ortsgemeinderates festgelegt. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteiles und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermines, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 13 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. 14 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Ortsgemeinde Wiesweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom außer Kraft Wiesweiler, den gez. Klahr Ingfried Klahr - Ortsbürgermeister - Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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6 Rundschau Ausgabe 1/2017 Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wolfstein Bekanntmachung Am Montag, den 9. Januar 2017, 19:30 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Wolfstein, Hauptstraße 2, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Wolfstein statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Aufnahme in Folgeprogramm nach Abschluss Stadtsanierung 3. Leichenhalle; weitere Vorgehensweise 4. Anfragen und Auskünfte Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 32/15 ln dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Eßweiler, Gemarkung Eßweiler, Blatt 487 Bestandsverzeichnis Nr. 1 Flst.-Nr. 180/2 Gebäude- und Freifläche, Auf der Herrmannsmauer zu 848 qm hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Montag, den , 14:00 Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71, Kusel, Sitzungssaal I versteigert werden. Zusatz: Laut Gutachten: Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, eingeschossig, freistehend; mit Anbau (Garage ohne Zufahrt); unterkellert, Kellergeschoss teilweise ebenerdig zum Garten durch Hanglage; ausgebautes Dachgeschoss; Baujahr 1986; Modernisierungen 1990 (Heizung), 2013 (Außenanstrich); Öl-Zentralheizung, Fußbodenheizung; Kellergeschoss: 3 Zimmer, Küche, Badezimmer, Heizungsraum, Flur Erdgeschoss: 4 Zimmer, Küche, Gäste-WC, Badezimmer, Flur, Diele Dachgeschoss: 4 Zimmer, Küche, Gäste-WC, Badezimmer, Flur, Diele Verkehrswert: ,00 Euro - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Meßmer, Rechtspflegerin Ausgefertigt: Beckr, JBe. als UdG Terminsbestimmung Aktenzeichen: 1 K 54/16 ln dem Zwangsversteigerungsverfahren zum Zwecke der Zwangsvollstreckung betreffend den Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Lauterecken, Gemarkung Lauterecken, Blatt 1302 Bestandsverzeichnis Nr. 4 Flst.-Nr. 1211/99 Gebäude- und Freifläche, Drosselstraße 13 zu 564 qm hat das Amtsgericht Kusel - Vollstreckungsgericht - am beschlossen: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der vorstehend bezeichnete Grundbesitz am Donnerstag, den , Uhr im Amtsgerichtsgebäude Trierer Str. 71,66869 Kusel, Sitzungssaal II versteigert werden. Zusatz: Lt. Gutachten: freistehendes Einfamilienhaus in massiver Fertigbauweise, geschätztes Bj. ca. 1980; Kellergeschoss mit ebenerdigem Ausgang zum Garten; Erdgeschoss mit Diele, Flur, Büro, Gäste-WC, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer und Balkon, ebenerdiger Zugang von der Straße; Dachgeschoss mit Dusch-Bad, Badezimmer und weiteren 4 Zimmern; Zentralheizung mit Öl (Bj. 1979}; Dachform als Sattel- oder Giebeldach mit Dachziegeln/Dachstein. Verkehrswert: ,00 Euro für den Fall des Gesamtausgebots (entsprechend ,00 Euro je hälftigem Miteigentumsanteil} - ohne Gewähr - Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Bietinteressenten haben auf Verlangen der Gläubiger Sicherheit in Höhe von mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes im Versteigerungstermin zu leisten. Die Sicherheit kann im Versteigerungstermin nicht bar bezahlt werden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Widrigenfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche aus Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung und mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Weitere Informationen zu dem Versteigerungstermin unter Riebel, Rechtspfleger Ausgefertigt: Becker, JBe. als UdG Jagdgenossenschaft Hoppstädten Bekanntmachung Die Niederschrift über die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hoppstädten am liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Otmar Schneider, Meisenheimer Straße 5, Hoppstädten zur Einsichtnahme für Berechtigte aus. Hoppstädten, den gez. Otmar Schneider - Jagdvorsteher -

7 Rundschau Ausgabe 1/2017 Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Verkehrsflächen Aufgrund des bevorstehenden Winters weißen wir auf die bestehenden Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und Städte in unserem Verbandsgemeindegebiet hin. Nach den jeweiligen Satzungen wurde die Straßenreinigung den Eigentümern oder Besitzern der bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch die öffentliche Straße erschlossen werden. Die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer erstreckt sich dabei nicht nur auf den Gehweg, sondern grundsätzlich bis zur Mitte der Straße. Zur Straße gehören auch u.a. Geh- und Radwege sowie Parkplätze, so dass die Straßenmittellinie nicht unbedingt der Mitte der Fahrbahn entspricht, sondern der tatsächlichen Mitte aller Bestandteile der Straße. Die Satzung bestimmt weiter wenn durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert wird, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener Schnee ist loszuhacken und zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee darf den Verkehr nicht beeinträchtigen, d.h. es darf insbesondere nicht der vom Gehweg geräumte Schnee auf die Fahrbahn gebracht werden, da diese ja grundsätzlich auch bis zur Straßenmittellinie zu reinigen ist. Bezüglich des Zeitpunktes des Einsatzes der Schneeräumung ist bestimmt, dass Räum- und Streuarbeiten so rechtzeitig einzusetzen haben, dass der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird. Falls erforderlich müssten die Straßen mehrmals am Tage in der Regel zwischen Uhr und Uhr gesäubert werden. Eine Streupflicht ergibt sich innerhalb der geschlossenen Ortschaften für Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Fahrbahnen grundsätzlich gestreut werden - hierauf besteht laut Rechtsprechung kein Rechtsanspruch; vielmehr muss sich der Straßenverkehr auch im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen. Zum Streuen bei Schnee- und Eisglätte sind vornehmlich abstumpfende Stoffe (Asche, Sand, Sägemehl) zu verwenden. Salz als Streumittel gilt bei Eisglätte nach wie vor als das zuverlässigste Streugut. Es soll in Maßen Verwendung finden. Im Sinne der Verkehrssicherheit der Kraftfahrer, aber insbesondere auch den im Straßenverkehr besonders gefährdeten Fußgängern, die gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die verpflichteten Anlieger geltend machen können, bitten wir der Straßenreinigungspflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Sollten Sie Fragen zu den Satzungen der jeweiligen Ortsgemeinden und den beiden Städten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Wolfstein, den Straßenverkehrsbehörde - Altersgrenzen steigen weiter Für 1954 geborene Versicherte, die die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte erhalten können, erhöht sich die Altersgrenze um 2 Monate auf 63 Jahre und 4 Monate. Bei den anderen Altersrenten steigen die Altersgrenzen wegen der Rente mit 67 um einen weiteren Monat, sodass 1952 Geborene eine abschlagsfreie Regelaltersrente erst mit 65 Jahren und 6 Monaten erhalten. Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt auf 2,55 Prozent (bisher 2,35 Prozent) bzw. 2,8 Prozent für Kinderlose (bisher 2,6 Prozent). Dieser Beitrag ist von pflichtversicherten Rentnern allein zu tragen. Über die neue Rentenhöhe wird mit der Rentenzahlung auf dem Kontoauszug informiert. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter und im Internet unter Kreisverwaltung Kusel Tagesmütter/Tagesväter gesucht Können Sie sich vorstellen, Kinder bei Ihnen zu Hause oder im Elternhaushalt zu betreuen? Wir suchen Frauen und Männer, die sich zur Tagespflegeperson qualifizieren möchten und die - Zeit - Geduld - Spaß an der Arbeit mit Kindern - und ein kindgerechtes Zuhause haben Am startet ein neuer Qualifizierungslehrgang zur Tagespflegeperson in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Kusel. Informationen und Anmeldung bis spätestens : Manuela Einhorn, Kreisverwaltung Kusel, Triererstr , Kusel, Tel , Manuela.Einhorn@KV-Kus.de. Kehrbezirk Kusel X Der Kehrbezirk Kusel X des Herrn Lamnek ist ab außerplanmäßig vakant. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Bestellung eines neuen bevollmächtigen Schornsteinfegermeisters übernimmt der bevollm. Schornsteinfegermeister Andreas Cappel, Im Bächel 43, Altenglan, Tel , Fax: , Mobil: 0171/ , acappel@web.de die Vertretung. Wir erwarten, dass die Stelle bis Mitte Februar bzw. Anfang März 2017 wieder besetzt ist. Von der Regelung sind folgende Orte im Landkreis Kusel betroffen: Aschbach, Einöllen, Hefersweiler mit OT Berzweiler, Hohenöllen, Nußbach, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Wolfstein OT Roßbach, Am Mühlberg, Im Oberdorf, In der Hohl, In Stahlhausen, Roßbacher Straße. Bundeswehr Schießzeiten auf dem Truppenübungsplatz Baumholder in der 2. Kalenderwoche Wochentag Datum Tagschießen Nachtschießen Luftwaffeneinsatz Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Neue Werte in der Rentenversicherung ab Januar 2017 Auch zum Jahresbeginn 2017 ändern sich wieder wichtige Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier ein Überblick: Beitragsbemessungsgrenze steigt, Beitragssatz bleibt unverändert Da die Löhne und Gehälter im vergangenen Jahr gestiegen sind, steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2017 auf monatlich oder jährlich Euro. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Beiträge zur Rentenversicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,7 Prozent, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Freiwillige Beiträge Wer freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann 2017 jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1 187,45 Euro im Monat wählen. Für 2016 können freiwillige Beiträge noch bis 31. März 2017 gezahlt werden. Dann gelten jedoch die Werte aus 2016 (84,15 Euro bis 1 159,40 Euro monatlich). Mittwoch / / / Donnerstag / / / Freitag / / / Samstag / / / Sonntag / / / Montag :00-15:45 / / Dienstag :00-15:45 / / Mittwoch :00-15:45 / / Donnerstag :00-15:45 / / Freitag :00-12:00 / / Samstag / / / Sonntag / / / Kurzfristige Änderungen sind jederzeit möglich! Im Auftrag Klein, Oberstabsfeldwebel

8 Rundschau Ausgabe 1/2017 Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz Abzocke mit Umsatzsteuer- Identifikationsnummer Registrierung erfolgt ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist stets kostenfrei Aktuell befinden sich wieder Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) angeboten wird. Die Schreiben erwecken einen amtlichen Eindruck. Sie weisen zwar im Kleingedruckten darauf hin, dass es sich um eine nicht amtliche, jedoch kostenpflichtige Eintragung handelt. Unternehmen sollten keinesfalls das Schreiben ausfüllen und zurücksenden. Die Vergabe von USt-IdNr. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr.. Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt. Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Deutsche Rentenversicherung 2017 Nächste Sprechtage in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstr. 6a (von Uhr und von Uhr) Termine: , , , , , , , , , , und Mitzubringen sind: Personalausweis, Sozialversicherungsausweis, Rentenunterlagen. Sollte der Versicherte nicht selbst vorsprechen können, hat er seiner Vertrauensperson eine Vollmacht mitzugeben. Eine telefonische Anmeldung unter der Telefon-Nr.: ist erforderlich. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein DLRG - Rettungsschwimmer/in Ausbildung, die sich lohnt! Ab findet ein Kurs zur Erlangung der Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold statt. Diese Abzeichen sind Voraussetzung, um als Hilfskräfte bei der Wasseraufsicht in Schwimmbädern eingesetzt zu werden. Ein Einsatz in den Freibädern der VG Lauterecken-Wolfstein ist dann möglich. Eine attraktive und verantwortungsvolle Tätigkeit, die auch für Schüler/innen und nicht nur in den Ferien interessant ist. Das Mindestalter sollte 17 Jahre betragen. Zum Ablauf (Zeiten, Inhalt) findet am Donnerstag, , um Uhr, eine Informationsveranstaltung im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung in Lauterecken statt. Wer Interesse hat, bitte schnellstmöglich melden unter: Verbandsgemeindeverwaltung Tel oder Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Hans L. Altes, kaufm. Werkleiter Einöllen Freiwillige Feuerwehr Einöllen Am Samstag, den 14. Januar 2017 sammeln wir ab 13:00 Uhr die Weihnachtsbäume ein. Die freiwillige Feuerwehr Einöllen wünscht Ihnen ein gesundes und friedliches Jahr Essweiler Vertretung Ortsbürgermeister Ab übernimmt die Erste Beigeordnete Monika Riesinger, Am Langenacker 16, Tel /647, die Amtsgeschäfte. Heinzenhausen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eigehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Angebot Elementarschadenversicherung für Bürgerhaus und Einsegnungshalle Friedhof Beim Gebäudeversicherer der gemeindeeigenen Gebäude wurden Angebote zur Elementarschadendeckung eingeholt. Der Gemeinderat beschließt jedoch, auf den Abschluss von Elementarschadenversicherungen zu verzichten. Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2b UStG) hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Breitbandausbau im Landkreis Kusel, hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Hoppstädten Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Breitbandausbau im Landkreis Kusel; hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access. NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten.

9 Rundschau Ausgabe 1/2017 Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Reparatur der Brücke über den Perlebach Hauptstraße Die gemeindeeigene Brücke über den Perlebach Hauptstraße ist derzeit ohne Einschränkung für den Schwerlastverkehr befahrbar. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da an dem Sandsteingewölbe einzelne Steine ausgebrochen sind. Die Reparatur der Brücke sollte schnellstmöglich erfolgen. Der Gemeinderat beschließt die Brücke über den Perlebach auf 7,5 t Nutzung einzuschränken und beschließt des Weiteren die Reparatur der Brücke. Der Bürgermeister wird beauftragt in Verbindung mit der Verbandsgemeinde eine Fachfirma zu finden, um die Reparatur durchzuführen. Kirrweiler Neujahrsempfang Der Neujahrsempfang der Ortsgemeinde und der Landfrauen Kirrweiler findet am Samstag, dem 7. Januar 2017 ab Uhr im Gemeindehaus Kirrweiler statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Die Ortsgemeinde und die Landfrauen freuen sich auf Sie. Ihr Albert Reiß, Ortsbürgermeister Kreimbach-Kaulbach Freiwillige Feuerwehr Kreimbach-Kaulbach Einsammeln der Weihnachtsbäume Am Samstag, dem 7. Januar 2017 sammelt die Feuerwehr - wie jedes Jahr ab Uhr - die Weihnachtsbäume ein. Eine freundlichst zugedachte Spende wird gerne entgegengenommen. Jens Schwickert, Wehrführer Neujahrsempfang Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Forstwirtschaftspläne Im nichtöffentlichen Teil wird der Ortsbürgermeister dazu ermächtigt, einen Arbeitsvertrag entsprechend einer Vorlage zu unterzeichnen. Lauterecken Einsammeln der Weihnachtsbäume in Lauterecken Donnerstag, dem ab Uhr Bitte stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume rechtzeitig vor ihrem Anwesen ab. Die einzelnen Straßen werden nur einmal abgefahren. Stadt Lauterecken Heinrich Schreck, Beigeordneter Vertretung Stadtbürgermeister Bis einschließlich übernimmt der Erste Beigeordnete Günter Lüers, Ringmauer 17, Tel. 0160/ , die Amtsgeschäfte. Lohnweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Breitbandausbau im Landkreis Kusel; hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access. NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind, oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Gemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang nicht dem aktuellen Stand entspricht. Ein Angebot für eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für alle Vereine und die Gemeinde soll eingeholt werden. Nussbach Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Neujahrsempfang 2017 der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach und deren Vereine am Sonntag, dem 8. Januar 2017 um 10:30 Uhr in der Gemeindehalle, darf ich Sie recht herzlich einladen. Karl Barthel, Ortsbürgermeister Langweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ortsgemeinde Langweiler - Änderung der Vereinbarung Die bestehende Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ortsgemeinde Langweiler muss erneuert werden. Der Eigenanteil der Ortsgemeinde muss erneuert werden und ist daher neu anzupassen. Das Bundeswehrdienstleistungszentrum Idar-Oberstein hat ein überarbeitetes Vereinbarungsmodell vorgelegt. Diesem stimmt der Ortsgemeinderat zu. Freiwillige Feuerwehr Nußbach Was machen Sie nach Weihnachten mit Ihrem Weihnachtsbaum? Die Feuerwehr Nußbach sammelt wieder Weihnachtsbäume am 7. Januar 2017 ab 09:00 Uhr. Bitte legen Sie Ihren Baum gut sichtbar an die Straße. Oberweiler im Tal Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal Ihr Ortsbürgermeister Harry Kelemen mit dem Ortsgemeinderat Am Freitag, dem 6. Januar 2017 ab Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Oberweiler im Tal. Wir, der Ortsbürgermeister und der Ortsgemeinderat, laden hierzu alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich ein und würden uns über eine rege Teilnahme freuen. In diesem Sinne möchten wir Ihnen allen ein gutes neues Jahr 2017 wünschen und viel Gesundheit.

10 Rundschau Ausgabe 1/2017 Odenbach Rothselberg Freiwillige Feuerwehr Odenbach Auch in diesem Jahr wieder, sammelt die Freiwillige Feuerwehr am Samstag, 7. Januar 2017, ab Uhr die ausgedienten Weihnachtsbäume ein. Die Bäume bitte sichtbar abstellen. Spenden für diese Aktion werden gerne entgegengenommen. Neujahrsempfang 2017 mit traditionellem Heringsessen Am Sonntag, dem 8. Januar 2017 ab Uhr im Gemeindesaal in Odenbach. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle Odenbacher Bürgerinnen und Bürger sowie Freunde der Ortsgemeinde. Zur Begrüßung erhält jeder ein Glas Sekt. Es lädt ein: Ortsbürgermeister Gins und die Ratsmitglieder. Reipoltskirchen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Überprüfung der Versicherungsverträge Es soll überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungsverträge in dem bestehenden Umfang noch notwendig sind oder eventueller Änderungsbedarf besteht. Der Gemeinderat beschließt, dass der Versicherungsumfang nicht dem aktuellen Stand entspricht. Die Versicherung der Johann-Heinrich- Roos Halle und des Anbaus soll in eine Versicherung zusammengefasst werden. Ebenfalls soll die Summe der Inhaltsversicherung angehoben werden. Ein Angebot wird eingeholt. Des Weiteren soll der Gebäudekomplex in der Dorfmitte, sowie die Friedhofshalle nach erfolgtem Umbau einer Neubewertung unterzogen werden. Die Vollkasko- und Teilkaskoversicherung für das gemeindeeigene Fahrzeug soll künftig mit Selbstbeteiligung erfolgen. Es soll auch eine Angebotsanforderung für Elementarversicherung erfolgen. Für den Gebäudekomplex in der Dorfmitte und dem Friedhofsgebäude geschieht dies jedoch erst nach Umbau. Breitbandausbau im Landkreis Kusel hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Reipoltskirchen zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Reipoltskirchen zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat einen weiteren Gemeindearbeiter auf geringfügiger Basis zu beschäftigen. Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Breitbandausbau im Landkreis Kusel; hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 2017 ( 2 UStG), hier: Ausübung des Wahlrechts nach 27 Abs. 22 UStG In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am wurde über die Änderungen im Umsatzsteuerrecht informiert. Ab sind Kommunen unternehmerisch tätig, wenn Einnahmen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen oder bei öffentlich-rechtlicher Tätigkeit das Handeln gleichzeitig zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Ortsgemeinde übt das Wahlrecht aus. Die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Fachbereich 4, wird beauftragt, die entsprechende Erklärung, nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat, gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Rothselberg zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Rothselberg zum und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum Weiter beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Ebenso wird beschlossen, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister im Prüfungszeitraum vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Errichtung einer Windenergieanlage im bestehenden Windpark Galgenberg im Wege des Repowerings; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß 36 BauGB Es ist beabsichtigt auf einem Grundstück der Gemarkung Am Mühlenteich eine neue Windenergieanlage im bestehenden Windpark Galgenberg zu errichten. Der Gemeinderat beschließt, zu dem Antrag auf Baugenehmigung das Einvernehmen gemäß 36 BauGB zu erteilen. Auftragsvergabe Notbeleuchtung Selberghalle Im Zuge der Baumaßnahme Anbau eines Nebenraumes und Vordach an die Mehrzweckhalle steht die Auftragsvergabe für die Elektroarbeiten - Sicherheitsbeleuchtung noch aus. Von einem Ingenieurbüro wurde dafür eine Kostenschätzung vorgenommen. 3 Fachfirmen wurden bei der Ausschreibung berücksichtigt. Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Elektroarbeiten - Sicherheitsbeleuchtung an die wirtschaftlichste Bieterin zu erteilen, sobald alle Angebote fachtechnisch und rechnerisch geprüft sind. Ortsbürgermeister Mohr wird vom Gemeinderat dazu ermächtigt, den Auftrag für die Elektroarbeiten zu erteilen. Unterjeckenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne 2017 und stellt die vorgesehenen Holzerntemaßnahmen vor. Die Brennholz-

11 Rundschau Ausgabe 1/2017 preise bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Breitbandausbau im Landkreis Kusel, hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Wiesweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2017 Der zuständige Revierförster erläutert die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat die Forstwirtschaftspläne Neufassung der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen Im Zuge des Ausbaues Kirchstraße/Brunnenweg sind wiederkehrende Beiträge zu erheben. Da die bestehende Satzung der Ortsgemeinde zur Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen nicht mehr der aktuellen Gesetzes- und Rechtslage entspricht, ist eine Neufassung erforderlich. In Anlehnung an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz wurde ein Entwurf erarbeitet. Der Gemeinderat beschließt den Satzungsentwurf. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die bisherige Satzung außer Kraft. Breitbandausbau im Landkreis Kusel, hier: Übertragung der Aufgabe Breitbandversorgung auf den Landkreis Kusel Zur besseren Versorgung mit Breitbandinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Räumen, stellen Bund und Land Fördermittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Landkreis Kusel den flächendeckenden Auf- bzw. Ausbau von Internet-Zugangsnetzen der nächsten Generation (Next Generation Access - NGA) im Kreisgebiet. Der Landkreis Kusel würde als Antragssteller und Projektkoordinator auftreten. Der Ortsgemeinderat erteilt seine Zustimmung, dass die Ortsgemeinde zur Beteiligung an dem kreisweiten Breitbandprojekt des Landkreises Kusel die Aufgabe des Breitbandausbaus für den Zeitraum des Projektes an die Verbandsgemeinde überträgt. Der Ortsgemeinderat stimmt zu, dass die Verbandsgemeinde ermächtigt wird, den Landkreis Kusel mit der Durchführung des Breitbandprojektes zu beauftragen. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Samstag, den Uhr Hoppstädten, Gottesdienst Sonntag, den Uhr Kappeln, Gottesdienst Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Uhr Gottesdienst in Hinzweiler (Jugendheim) Uhr Gottesdienst in Hundheim (Hirsauer Kirche) Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Uhr Präparandenstunde (Jugendheim) Mittwoch, Uhr Frauenkreis in Aschbach (Dorfgemeinschaftshaus) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Uhr Seniorenkreis im Jugendheim Kath. Pfarrei St. Franz Xaver Lauterecken Donnerstag, der Weihnachtszeit 10:00 Uhr Wolfstein Wortgottesfeier im CJD-Seniorenzentrum Freitag, Hochfest von der Erscheinung des Herrn - Herz-Jesu-Freitag - weiß - keine Krankenkommunion (Sternsingeraktion) 17:30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Hochamt für alle drei Pfarrgemeinden anschließend Aussetzung des Allerheiligsten und sakramentaler Segen (Beichtgelegenheit) Samstag, der Weihnachtszeit - weiß - 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier am Vorabend zum Fest Taufe des Herrn Sonntag, Taufe des Herrn - weiß - - Kollekte für die Katechetenausbildung in Afrika - *** Mit diesem Sonntag endet die Weihnachtszeit *** 10:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier für alle drei Gemeinden unter Mitwirkung des ökumenischen Kirchenchors anschließend Neujahrsempfang im Pfarrsaal. Hierzu lädt der gemeinsame Pfarreirat alle Bürger und Gläubigen auf unserem Pfarrgebiet recht herzlich ein. Besonders herzlich eingeladen sind auch die Vertreter der Kommunen und der Evangelischen Kirchengemeinden. Wer diesen Gottesdienst mit anschl. Empfang besuchen möchte und keine Fahrgelegenheit hat bzw. die Mitfahrt im Pfarrbus nutzen möchte, melde sich bitte im Pfarrbüro. 14:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier in polnischer Sprache Ausnahmsweise entfällt der Abendgottesdienst um 18:00 Uhr in Lauterecken! Montag, der 1. Woche im Jahreskreis - grün - 18:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier anschließend Stille Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten (ca. ½ Stunde) Dienstag, der 1. Woche im Jahreskreis - grün - 09:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde Mittwoch, der 1. Woche im Jahreskreis - grün - 09:00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Prot. Kirchengemeinde Lauterecken Uhr Heinzenhausen Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkichen-Heimkirchen Gottesdienst um Uhr in Heimkirchen Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen Herzliche Einladung! Was wir uns immer schon mal sagen wollten - Stolpersteine auf dem Weg zur Ökumene Wird das ein Streitgespräch? Wie in der Reformationszeit? Oder ein freundliches gegenseitiges Befragen? Jedenfalls beginnen wir das Jahr des 500jährigen Reformationsjubiläums mit einem katholischen Gast in Niederkirchen. Zu einem Gespräch in geselliger Runde (Wein inkl.) erwarten wir Pfr. Dr. Achim Dittrich, Otterberg am Montag, Uhr im Prot. Gemeindehaus, Schulstr. 11, Niederkirchen. Ich freue mich auf das Gespräch. Und vielleicht sind Sie ja auch dabei. Ev. Kirchengemeinde Offenbach - Niedereisenbach - Wiesweiler Niederalben Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Niedereisenbach Uhr Gottesdienst Medard Uhr Weihnachtliches Konzert mit dem MGV Medard Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler Donnerstag, :00 Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg 09:30 Uhr Gottesdienst im Bürgersaal Kreimbach-Kaulbach Dienstag, :00 Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg 15:30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Mittwoch, :30 Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg

12 Rundschau Ausgabe 1/2017 Prot. Kirchengemeinde St. Julian und Gumbsweiler Uhr Glanbrücken nach Rheinischer Ordnung Uhr St. Julian mit anschl. Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Strickcafé Am Montag, dem , Uhr findet das nächste Strickcafé im Pfarrsaal der Prot. Kirchengemeinde Wolfstein statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung. Samstag, Uhr Gottesdienst in Oberweiler-Tiefenbach (Dorfgmeinschaftshaus) Uhr Gottesdienst in Wolfstein (Pfarrsaal) Montag, Uhr Strickcafé im Pfarrsaal Mittwoch, Uhr Frauenbund im Pfarrsaal Donnerstag, Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Kath. Pfarrgemeinde St. Georg, Lauschied Samstag, Uhr Aussendung der Sternsinger (Kirche Lauschied) Uhr Aussendung der Sternsinger (Kirche Bärweiler) Uhr Eucharistiefeier Uhr Ökumenisches Abendgebet (Hildegardis Kapelle Disibodenberg) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Freitag, Uhr Aussendung der Sternsinger - Sternsingeraktion in Meisenheim (nur mit Voranmeldung) Uhr Hochamt Samstag, Sternsingeraktion in Meisenheim (nur mit Voranmeldung) - Sternsingeraktion in Raumbach (kommen in jedes Haus!) Uhr Eucharistiefeier mit Taufe des Kindes Ida Ellrich (Kirche Raumbach) Uhr Neujahrskonzert des Blasorchester Staudernheim (kath. Kirche Meisenheim) Bos goes legends - Titelmelodien von bekannten Legenden aus der ganzen Welt bekommen Sie zu Gehör! Einlass Uhr - Eintritt frei! Spenden erbeten für Kirchenrenovierung. Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe Pilgerreisen In einer Zeit, in der die Glaubenspraxis vieler Menschen nachzulassen scheint, gewinnen Wallfahrten zunehmend an Bedeutung. Sie sind lebendiger Ausdruck des Glaubens, der in Gemeinschaft mit anderen erlebt wird, und sie bieten viele Möglichkeiten der Seelsorge. Alle sind herzlich zur Teilnahme an den Bistumswallfahrten 2017 eingeladen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Wallfahrt, auf Begegnungen und Gespräche, auf die Gottesdienste und das gemeinsame Beten. Lourdes - Bistumswallfahrt für Gesunde und Kranke September 2017 Busreise ab verschiedenen Zustiegen im Bistum Trier 650,00 pro Person im Doppelzimmer September 2017 Flugreise ab dem Flughafen Hahn 765,00 pro Person im Doppelzimmer Geistliche Leitung: Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg und Pfarrer Joachim Waldorf (Geistlicher Leiter der Pilgerfahrten des Bistums Trier) Fatima jähriges Jubiläum der Erscheinungen Oktober 2017 Flugreise ab den Flughäfen Frankfurt und Luxemburg 945,00 pro Person im Doppelzimmer Geistliche Leitung: Weihbischof Jörg Michael Peters und Pfarrer Joachim Waldorf (Geistlicher Leiter der Pilgerfahrten des Bistums Trier) Informationen zu inhaltlichen Fragen der Pilgerreisen sind erhältlich beim Bischöflichen Generalvikariat, ZB 1.1- Pastorale Grundaufgaben, Pilgerfahrten Bistum Trier, Doris Fass, Tel.: 0651/ , pilgerfahrten@bgv-trier.de, oder im Internet glaube-spiritualitaet/was-ist-katholisch/wallfahrten/. Zu organisatorischen Fragen und bei Anmeldungen steht das Team von Arche Noah Reisen, Trier, Tel.: 0651/ , info@arche-noahreisen.de gerne zur Verfügung. Termine Vereine Veranstaltungen Schüler spenden für soziale Zwecke Große Resonanz bei Spendenaktion der Schülervertretung für das Sozialkaufhaus Wie bereits im letzten Jahr, so rief die SV des Veldenz Gymnasiums Lauterecken auch in diesem Jahr wieder die Schulgemeinschaft dazu auf, für das Sozialkaufhaus des Deutschen Roten Kreuzes zu spenden. Diesem Aufruf sind viele Schülerinnen und Schüler eifrig gefolgt und gaben in den letzten Tagen Kleidung sowie nicht mehr benötigte Spielsachen bei der SV ab. Bei der Übergabe der gesammelten Gegenstände im Sozialkaufhauses am wurden die Vertreter der SV von den Verbindungslehrerinnen Jacqueline Genschow und Helena Schlarb begleitet. Die Mitarbeiterinnen des DRK zeigten sich sehr erfreut, dass auch in diesem Jahr wieder mit den gesammelten Gaben Menschen in Not geholfen werden kann und bedankten sich für das große Engagement des Gymnasiums. Motorradclub spendet der Motivationsgruppe Windhof des CJD eine Spielekonsole Road Captain des Motorradclubs MC Gorillaz Hanspeter Nagel übergab eine Nintendo 3DS Spielekonsole zusammen mit einem Spiel im Wert von rund 170 Euro an die Motivationsgruppe Windhof des CJD Wolfstein in Grumbach. Toll, vielen herzlichen Dank, freuten sich Michael Fickinger und Hanna Worgitzki vom CJD. Spielekonsolen sind beliebt, die Jugendlichen werden begeistert sein. Die Motivationsgruppe Windhof ist ein Förderangebot für junge Männer im Alter von 14 bis 21 Jahren. In der Motivationsgruppe, die in einem Bauerhaus untergebracht ist, werden derzeit sieben Jugendliche betreut. Die tiergestützte Pädagogik, das Schaffen einer Tagesstruktur, die schulische und berufliche Orientierung und die Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung sind die konzeptionellen Schwerpunkte der Gruppe. Jugendfeuerwehr Wolfstein Ein kleines Dankeschön an die Jugendfeuerwehr Wolfstein Den 95ten Geburtstag feierte Tabakwaren Götz in Wolfstein. Für den reibungslosen Ablaufes des Festes benötigte der Inhaber, Rüdiger Götz, jedoch ein wenig Hilfe. Kurzerhand fragte er bei den Jugendwarten der Jugendfeuerwehr Wolfstein an, ob die Jugendlichen die Betreuung des Glücksrades und die Ausgabe der Gewinne übernehmen können. Natürlich wurde auch diese Gelegenheit genutzt die jüngsten Mitglieder der Feuerwehr der Öffentlichkeit vorzustellen. Als Dank für die tatkräftige Unterstützung überreichte Rüdiger Götz eine Spende von 175,- Euro, die wieder in die Ausbildung der Jugendfeuerwehr investiert werden, an die Jugendwarte Bastian Süß, Alexander Emrich und Christian Fitz.

13 Rundschau Ausgabe 1/2017 KVHS - Kurse Yoga Yoga als Weg zu sich selbst führt zu schöpferischer Kraft, zu Harmonie von Körper, Seele und Geist, stärkt Eigenverantwortung, Achtsamkeit und Lebensfreude. Yoga hilft das Gewohnte neu zu betrachten, Neues zu entdecken in uns selbst, in unseren Mitmenschen und in der Natur, so dass wir uns am Natürlichen und Einfachen freuen können, alte Werte wieder erkennen und lebensbejahend in unserer Mitte die kosmische Ordnung akzeptieren. Die im Kurs erlernten Techniken und Übungen verhelfen zu Ausgeglichenheit sowie innere und äußere Ruhe. Bitte mitbringen: Wolldecke, Gymnastikmatte, kleines Kissen und Wollsocken. Leitung: Josi Habermann Termine: 10 Abende, jeweils mittwochs von 19:00-20:30 Uhr Ort: Realschule Plus in Wolfstein Kursgebühr: 61,00 (bis 12 TN)- 51,00 (ab 13 TN) Wohlfühl Tag - Zeit zum Entspannen, Innehalten und Genießen Abschalten-Entspannen-Loslassen. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm aus Entspannung, Meditation und Verwöhneinheiten für Körper, Geist und Seele. Zeit zum Genießen! Entspannen Sie bei geführten Traumreisen, Achtsamkeitsübungen und Atemmeditationen, intensiven Körpererfahrungen in Form von Bodyscan und ayurvedische Verwöhnmassagen als Partnerübungen, die Sie auch nach Hause mitnehmen können. Bitte mitbringen: Isomatte, bequeme Kleidung, warme Socken, Decke und evtl. Kissen Leitung: Birgit Schmid-Schummel Termin: Samstag, den von 10:00-17:00 Uhr Ort: Kursgebühr: Wasserburg Reipoltskirchen, Malschule 28,50 Euro (bis 12 TN) - 24,00 Euro (ab 13 TN) zzgl. 3,00 Euro für Materialkosten Vegan kochen und backen Kochen und backen ohne tierische Produkte, einfach und für jeden. Immer mehr Menschen verzichten auf tierische Produkte aus Gründen der Tierliebe und/oder Gesundheit aufgrund Lactoseunverträglichkeit, Rheuma, hohe Cholesterinwerte. In diesem Koch- und Backkurs werden Sie vegane Rezepte ausprobieren, Kenntnisse über pflanzliche Ersatzprodukte für Eier, Milch, Sahne und Butter erwerben und lernen, auf Ausgewogenheit und Vollwertigkeit der Mahlzeiten zu achten. Wir kochen gemeinsam alltagstaugliche sowie festliche Gerichte und nach der Zubereitung werden diese auch gemeinsam verzehrt. Leitung: Ellen Trujillo Termine: 5 Abende, , jeweils dienstags von 19:00-21:45 Uhr Ort: Kursgebühr: Realschule Plus Lauterecken, Schulküche 56,00 (bis 12 TN) bzw. 47,00 (ab 13 TN); zzgl. ca. 6,00 Euro pro Abend für Lebensmittel Vegan Frühstücken Kein Wurstbrot zum Frühstück? Wie frühstückt man vegan? In diesem Kurs lernen Sie, welche Alternativen möglich sind. Ohne die Verwendung tierischer Produkte, bereiten Sie Brotaufstriche, Muffins, Pfannkuchen, Müsli, Rühreialternativen und andere Leckereien zu. Sie haben die Möglichkeit vegane Ersatzprodukte (z.b. Pflanzenmilch, vegane Butter) zu probieren. Anschließend genießen Sie alles vom Buffet, bei Tee, Kaffee und einem selbstgemachten Smoothie. Bitte mitbringen: Schürze und kleiner Transportbehälter. Leitung: Ellen Trujillo Termine: Samstag, und Vormittage, jeweils 10:00-12:45 Uhr Ort: Realschule Plus Lauterecken, Schulküche Kursgebühr: 22,50 Euro; zzgl. ca. 25, Euro für Lebensmittel. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel. Landfrauen Cronenberg Neujahrsempfang in Cronenberg Sonntag, den ab Uhr Neujahrsempfang mit Frühstücksbüffet im Gemeindehaus. Um Anmeldung wird gebeten. SV Hinzweiler ÜL Otto Göttel verabschiedet Am Dienstag, den wurde Übungsleiter Otto Göttel vor Beginn der wöchentlichen Turnstunde vom 1. Vorsitzenden des SV Hinzweiler Werner Lang verabschiedet. Die Turngruppe wird zukünftig von ÜL Beate Jung geleitet. Otto Göttel erwarb 1967 die Lizenz für den Bereich Fußball, erweiterte sie 2000 auf Breitensport und absolvierte 2007 eine Sonderausbildung Sport in der Prävention erwarb er die Qualitätssiegel für Wirbelsäulengymnastik und Nordic Walking und bot fortan jährlich zwei entsprechende Kurse an. Otto Göttel übernahm 2004 die Turngruppe des SV Hinzweiler, die zu diesem Zeitpunkt auf nur noch 6 Turnerinnen geschrumpft war und vor der Auflösung stand. Durch sein abwechslungsreiches und qualifiziertes Turnprogramm, sein Eingehen auf die Bedürfnisse der Gruppe und durch seine offene und unkomplizierte Art schaffte er es in Zusammenarbeit mit der Abteilungsleiterin Monika Fadel, im Laufe der Zeit die Gruppe auf momentan 23 aktive Turnerinnen anwachsen zu lassen. Und für 2017 sind bereits weitere Zugänge angesagt. Der 1. Vors. Werner Lang dankte ihm für die geleistete Arbeit mit einem Präsent und erhielt von ihm die Zusage, dass er sich ab sofort nicht nur als Turner in die Gruppe eingliedern werde, sondern im Falle eines Falles als Aushilfs-ÜL zur Verfügung stehen würde. Wanderverein Jettenbach Unser Dorf wandert Der Wanderverein Jettenbach lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein zu einer Wanderung mit Einkehr in der Hütte im Korbusch. Abmarsch:, um 13:30 Uhr am Eugen-Kleemann- Platz. Landfrauen Kappeln Mittwoch, , Uhr Gemütliches Beisammensein Schnitzelessen auf dem Sportplatz Anmeldung erforderlich!

14 Rundschau Ausgabe 1/2017 Sängerchor Glan-Lauter Anbei die nächsten Probetermine, zu denen herzliche Einladung ergeht. Die Proben finden immer in der Realschule plus, Sombernonstr. 1 in Lauterecken statt. Do., , Sa., , Do., , Sa., , Do., , Do., , Do., , Sa., , Sa., donnerstags, Uhr, samstags, Uhr Gesangverein Medard Nachweihnachtliches Neujahrskonzert Januar um 17:00 Uhr. Schon zur Tradition geworden ist das nachweihnachtliche Neujahrskonzert in der Medarder Kirche. Bläser, Chöre und Solisten sollen den Besuchern eine besinnliche Stunde bereiten. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Ev. Kirche in Medard, Sonntag, 8. Einladung zum Neujahrsempfang 2017 in Gumbsweiler Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, anlässlich des Jahreswechsels laden wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, sowie alle Gemeindemitglieder unserer beiden Kirchengemeinden, sehr herzlich zu unserem Neujahrsempfang am Sonntag, den 8. Januar 2017, ein. Wir beginnen um Uhr mit einem Gottesdienst in der Kirche in Gumbsweiler. Im Anschluss an den Gottesdienst findet ab Uhr der Neujahrsempfang der Gemeinde im Dorfgemeinschaftshaus in Gumbsweiler statt. Das Programm wird vom Mandolinenorchester musikalisch umrahmt und die Bewirtung übernimmt der Brauchtumsverein Gumbsweiler e.v. Wir verbleiben mit den besten Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes, gesundes und erfülltes neues Jahr. SV Nußbach 1931 e.v. Preisschafskopf Samstag, , Beginn 20:00 Uhr im Sportheim 1. Preis: 50, Euro 2. Preis: 30, Euro 3. Preis: 20, Euro Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Der Sportverein Nußbach 1931 e.v. freut sich auf Ihren Besuch. Förderverein der Grundschule St. Julian e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Zur Mitgliederversammlung am Donnerstag, den um Uhr im Speisesaal der Grundschule St. Julian laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende 2. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin 3. Kassenbericht des Rechners 4. Kassenprüfbericht und Aussprache über die Berichte 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft bittet um Vormerkung dieses Termins und um eine zahlreiche Teilnahme an dieser Versammlung. Philipp Gruber (Ortsbürgermeister) Bettina Lukasczyk (Pfarrerin) 500 Jahre Reformation Ein renommierter Kabarettist, der zugleich als Lehrer für Theologie arbeitete! Und dazu ist er noch aus Rundfunk und Fernsehen bekannt. Das ist Prof. Dr. Okko Herlyn, der als ehemaliger Verkäufer bei Karstadt in Berlin lange Jahre Pfarrer in einer Duisburger Kirchengemeinde war. Sein lebenspraktischer Humor zieht viele Menschen in seinen Bann. Durch Vermittlung von Pfarrer Rolf Schmidt aus Sien können Sie Ihn auch in der Ev. Kirche in Sien erleben. Ort: Ev. Kirche, Kirchweg, Sien Termin: Freitag, , Uhr Ev. Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft Regionalstelle Nordpfalz Neue Veranstaltungen Kanu-Touren für Frauen, Männerreisen in drei Etappen, Fortbildungsund Supervisionstage für Betriebs- und Personalräte, ein Islam-Studientag, ein Osterwochenende für alleinerziehende Frauen und ihre Kinder, Survival-Light-Wochenenden für Väter und ihre Kinder, u.v.m. sind einige der Highlights im neuen Halbjahresprogramm der Ev. Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft. Eingeladen wird u. a. auch zu einem Workshop Denkfallen überwinden - eigene Stärken und Potentiale fördern in Rockenhausen und zu ökumenischen Auszeiten in der Toskana und Tirol. Eine Fahrt zum Ev. Kirchentag in Berlin und Angebote zum Reformationsjubiläum in Wittenberg und Speyer und an anderen Orten der Pfalz stehen ebenso im Programm. Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Ev. Arbeitsstelle Nordpfalz, Telefon und über die Protestantischen Pfarrämter in den beiden Dekanaten Donnersberg und An Alsenz und Lauter. Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Bauernstammtisch in Raumbach Der Verband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen lädt am Montag, dem 9. Januar 2017, um 20:00 Uhr, zum Bauernstammtisch in die Gaststätte Gillmann in Raumbach ein. Jochen Frickenhaus, DLR Westpfalz, spricht zum Thema: INVEKOS-Kontrollen / Was ist zu beachten? Tierheim des Landkreises Kusel freut sich über Pfandbon-Spende Kunden des Wasgau-Marktes Glan-Münchweiler unterstützen mit ihrem Leergut das Tierheim des Landkreises Kusel. Anstatt die Pfandbons an der Kasse einzulösen, können Kunden den Bon im Markt spenden. Gerade einmal drei Monate sind seit der letzten Spendenübergabe vergangen. Eine stattliche Summe von rund 500 Euro kam dieses Mal bei der Sammelaktion zusammen, die wieder in Tierfutter getauscht wurde. Marktleiterin Christine Siewert und Sven Müller, Bezirksleiter Westpfalz und Saarland der Firma Mars, überreichten die Spende in Form von Hunde- und Katzenfutter sowie Katzenstreu. Tierheimleiterin Raphaela Sander ist von der Spendenbereitschaft beeindruckt. Dass wir uns Produkte aussuchen dürfen und mit solch einer großen Menge an Futter und Tierbedarfsartikeln bei der Versorgung der Tiere unterstützt werden, ist einfach toll, freute sie sich. Sander bedankte sich im Namen des Tierheims recht herzlich beim Wasgau-Markt Glan-Münchweiler, der Firma Mars sowie bei allen, die ihre Pfandbons gespendet haben. Die Spendenaktion zugunsten des Tierheims im Markt läuft weiter.

15 Rundschau Ausgabe 1/2017 BBS Wirtschaft Bad Kreuznach Info-Abend Am Montag, den finden an unserer Schule um 18:00 Uhr mehrere Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Bildungsgängen statt. Fachabitur (VZ/TZ), Abitur(VZ) und Betriebs(fach)wirt (TZ). Musik zu Legenden und Mythen Das Blasorchester Staudernheim (BOS) gastiert am Sonntag, 8. Januar 2017, um Uhr in der katholischen Kirche in Meisenheim. Unter dem Motto BOS goes Legends präsentieren die 30 Musiker spannend moderierte Melodien, wie Atlantis, Gullivers Reisen, Robin Hood, Die glorreichen Sieben, Games of Thrones, Highland Cathedral u. a. Der Eintritt ist frei, eine Spende wird erbeten. Allgemeine Nachrichten Unterricht durch Finanzbeamte kommt bei Schulen gut an 9000 Schülerinnen und Schüler erreicht Wie hoch sind die Steuereinnahmen des Staates? Warum machen Steuern Sinn und wieso gibt es unterschiedliche Steuerklassen? Diese und viele weitere Fragen erklären Finanzbeamte in Rheinland-Pfalz mit dem Unterrichtskonzept Schule und Steuern bereits seit 2008 Schülern ab Klassenstufe 9. Ziel dieses in Zusammenarbeit mit Diplom-Pädagogen entwickelten Unterrichtskonzepts, mit dem bereits über 9000 Schüler in Rheinland-Pfalz erreicht wurden, ist es, den Steuerzahlern von morgen zu erklären, warum Steuern nicht nur Sinn machen, sondern allen in der Gesellschaft zu Gute kommen: Straßenbau, Finanzierung von Schulen, Krankenhäusern, aber auch Theater und Kunst, so erläutern die zumeist jungen Nachwuchskräfte der Finanzverwaltung, können nur mit Hilfe von Steuereinnahmen geleistet werden. Dass das Thema Steuerhinterziehung oder Wie erstelle ich meine eigene Steuererklärung? dabei nicht fehlt, dafür sorgen schon die vielen Nachfragen, die das Interesse der Schüler am Thema Steuern zeigen. Nähere Infos unter: Verkehrsverbund Rhein-Neckar Mit den Apps etarif und ticket2go ab 2017 verbundweit preisgünstig und einfach zum Luftlinientarif Bus & Bahn im VRN fahren Die Deutsche Bahn stellt Touch&Travel ein - Nachfolgesysteme im VRN kommen Im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) wird es im nächsten Jahr mit den Apps etarif und ticket2go zwei neue Systeme geben, die die Touch&Travel-App der Deutschen Bahn, die zum November eingestellt wurde, ablösen. Damit wird dann verbundweites Fahren zum Luftlinientarif im VRN weiterhin flexibel und preisgünstig möglich sein. Die etarif-app startet im Januar 2017, ticket2go kommt im Februar Mit den beiden neuen CheckIn/CheckOut-Systemen können die Fahrgäste gegenüber dem bisherigen Pilotprojekt etarif Heidelberg, das nur im Stadtgebiet gültig war, nun im gesamten Verbundgebiet des VRN den Luftlinientarif im ÖPNV nutzen. Darüber hinaus besteht mit ticket2go die Möglichkeit, im VRN und verbundübergreifend in großen Teilen Baden-Württembergs nach den dann dort üblichen Tarifen mobil zu sein. Die beiden neuen Apps werden in den App Stores von Apple und Google (ios und Android) zur Verfügung stehen. Nach einmaliger Registrierung in der jeweiligen App kann sich der Fahrgast im VRN einfach vor Fahrtantritt über die Smartphone-Apps anmelden und nach der Fahrt wieder abmelden. Berechnet wird nur die Strecke, die sich nach der Luftlinienentfernung von einer zur anderen Haltestelle ergibt. Der Grundpreis pro Fahrt beträgt 1,20 Euro. Pro Kilometer sind weitere 0,20 Euro zu zahlen. Mit einer Bahncard reduziert sich der Gesamtpreis um 25%. Mehr als 12 Euro am Tag bzw. 90 Euro im Monat muss der Fahrgast aber nicht zahlen. Da Nutzer die einfache und bequeme Möglichkeit, eine Fahrtberechtigung zu erwerben, sehr schätzen, sind wir froh nun sogar zwei Smartphone-Apps anbieten zu können. Die Fahrgäste müssen sich nicht mehr über das Tarifsystem informieren und auch die Bedienung des Fahrkartenautomaten sowie die Suche nach passendem Kleingeld entfallen, sagte Rüdiger Schmidt, Geschäftsführer der Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH. etarif - neu mit Fahrplanauskunft Bei dem System etarif, das zum 1. Januar 2017 startet, handelt es sich um ein CheckIn/CheckOut-System, das auf einer neu entwickelten Technik basiert. Gültig ist der Luftlinientarif verbundweit im gesamten VRN. Für die Suche nach entsprechenden Fahrtmöglichkeiten ist die etarif-app mit der VRN-Fahrplanauskunft gekoppelt. Nach einmaliger Registrierung kann der Fahrgast über die Smartphone-App etarif den Fahrschein erwerben, Bus & Bahn im gesamten VRN fahren und nur Luftlinie zahlen. Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Stromrechnung zu hoch? (VZ-RLP / ) Neue Haushaltsgeräte werden ständig effizienter und auch viele Stromspartipps haben sich mittlerweile weit herumgesprochen. Dennoch sind die Kosten der Stromrechnung für viele Haushalte nicht gesunken. Das liegt sowohl an den gestiegenen Strompreisen als auch daran, dass viele Haushalte immer mehr elektrische Geräte besitzen. Der Verbrauch von großen TV-Geräten, Smartphone, Tablet-PC, HiFi-Anlage, Notebook und Spielekonsole frisst Einsparungen in anderen Bereichen manchmal wieder auf. Und bei Kühlschränken, Fernseher und Waschmaschinen geht bei einer Neuanschaffung der Trend hin zu größeren Geräten. Eine Großfamilie hat einen anderen Stromverbrauch als ein Einpersonenhaushalt. Unabhängig von der Haushaltsgröße können die meisten Verbraucher nicht auf Anhieb sagen, wie viel Strom sie im Jahr verbrauchen und ob dieser Verbrauch hoch, mittel oder niedrig ist. Für eine erste Bewertung der Höhe des Stromverbrauchs gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale einen online-energiecheck: Liegt der Verbrauch über dem Durchschnitt, lohnt es sich genauer hinzusehen. Ein durchschnittlicher Haushalt kann - ohne Komfortverlust - etwa ein Drittel seiner Stromkosten sparen. Der Stromverbrauch von Elektrogeräten mit Stecker kann nachgemessen werden. Strommessgeräte verleiht die Verbraucherzentrale. Und bei weiteren Fragen zum Stromsparen im Haushalt und bei allen anderen Fragen des Energiesparens helfen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Anmeldung. Verschleierte Strompreiserhöhung Verbraucherzentrale empfiehlt, Mitteilungen sorgfältig zu lesen und Anbieterwechsel zu prüfen (VZ-RLP/ ) In den ersten Monaten 2017 müssen Kunden mit einer Strompreiserhöhung von mehr als einem Cent pro Kilowattstunde rechnen, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Gründe sind eine höhere EEG-Umlage sowie höhere Netzentgelte. Der Verbraucherzentrale liegt allerdings schon ein erster Fall vor, bei dem eine Preiserhöhung von mehr als sechs Cent angekündigt wurde. Der Energieversorger Enstroga kündigt einer Kundin an, den Preis ab März 2017 von 21,3 Cent pro Kilowattstunde auf 28 Cent zu erhöhen. Dreist ist zudem, dass er die deftige Preisänderung erst im fünften Absatz der Mail konkret beziffert. Netzentgelte und Umlagen machen mittlerweile einen erheblichen Teil des Strompreises in Deutschland aus, informiert Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Er rät Kunden, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ein Sonderkündigungsrecht steht nach unserer Auffassung jedem Strom-, aber auch Gaskunden nach einer Preiserhöhung zu. Diesen Standpunkt bestätigte auch das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 5. Juli 2016 (Az. I-20 U 11/16). Die Verbraucherzentrale empfiehlt Kunden, die Preisentwicklung beim Vertragspartner genau im Auge zu behalten und Briefe und Mails sorgfältig zu lesen. Nicht selten sind Erhöhungen erst nach reichlich Text zu allgemeinen Themen der Energieversorgung oder der Energiewende konkret benannt. Viele Kunden lesen gar nicht bis zur wichtigsten Stelle. Einige Unternehmen stellen Preiserhöhungen offensichtlich mit Absicht so intransparent dar, vermutet Fehrenbach. Er weist darauf hin, dass Versorger bei einer Preiserhöhung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen müssen. Broschüren günstig drucken Kräftig sparen bei Magazinen, Broschüren, Hochzeits-, Jubiläums- und Vereinszeitungen u.v.m. Ab 1 Exemplar lieferbar Stückgenau online bestellbar Unkomplizierte Datenanlieferung Uns reicht schon ein PDF - den Rest erledigen wir! 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16 Rundschau Ausgabe 1/2017 Für jeden Abfall den passenden CONTAINER Sie suchen den passenden Container für: Bauschutt Baustellenabfall Entrümpelung Renovierung Großputz Haushaltsauflösung Grünabfälle Altholz Elektroschrott Folie Hartkunststoffe Papier Sonderabfälle Speisereste Jakob Becker Entsorgungs-GmbH An der Heide Mehlingen Telefon info@jakob-becker.de Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Probleme mit Glücksspielsucht? Spielsucht-Soforthilfe-Forum Anonyme Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige Sei auch Du herzlichst willkommen! ReisePoRtal Reisen? Heimat neu entdecken. Treffpunkt Deutschland.de Lauterecken Wir wünschen unseren Kundinnen und Kunden ein gutes Neues Jahr! Rinderbraten vom Bug -Buglende, Mittelbug oder dicker Bug- 7,45 Euro/kg Rinderrouladen 9,45 Euro/kg Rinderbeinscheiben -frisch oder TK- 4,45 Euro/kg Danziger Straße Weilerbach VOR-ORT-VERKAUF Angebot gültig vom Solange Vorrat reicht! Mehr Infos: Öffnungszeiten: Do und Fr: Uhr, Sa: 9-13 Uhr Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

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