Ein Jahr Pflegereform aus Sicht des MDK-WL
|
|
- Hede Kaiser
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ein Jahr Pflegereform aus Sicht des MDK-WL Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK -WL Leiter der SEG 2 Pflege Expertentag Pflege 2018 Dortmund Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: Dr. Martin Rieger MDK Westfalen-Lippe
2 Entwicklung Aufträge zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit Q1 16 Q2 16 Q3 16 Q4 16 Q1 17 Q2 17 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Veränderung zum Vorjahreszeitraum 9,3% 17,2% 31,0% 3,9% 37,8% 23,6% 31,8% 18,8% 1,3% 15,3% 15,2% -5,0% -0,4% -6,8% 12. Oktober 2017 Seite 2
3 Entwicklung Pflegebegutachtungen Davon Begutachtungen nach neuem Verfahren (94,0%) Davon Begutachtungen nach neuem Verfahren (98,8%) Q1 16 Q2 16 Q3 16 Q4 16 Q1 17 Q2 17 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul 17 Aug 17 Veränderung zum Vorjahreszeitraum 5,1% 1,7% 5,1% 9,4% 5,9% 9,7% 19,9% 25,2% 1,9% 14,5% 15,0% -0,5% -8,6% -7,1% 12. Oktober 2017 Seite 3
4 Die Vorbereitung Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen Schulungskonzeptes Durchführung der Multiplikatorenschulung und der Gutachterschulungen Durchführung der Professionalisierungsphase Supervision und Beseitigen von gutachtlichen Unsicherheiten Flankierende Maßnahmen 12. Oktober 2017 Seite 4
5 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBI im Überblick Sechs Lebensbereiche ( Module ) werden betrachtet und gewichtet Seite 5 Dr. Stephan Knoblich
6 Altes Verfahren Neues Verfahren (NBI) 12. Oktober
7 Das Echo der Gutachter Das Begutachtungsinstrument ist umfassender und differenzierter Das Begutachtungsinstrument umfasst alle relevanten Bereiche des täglichen Lebens Das Begutachtungsinstrument ist in sich logisch und daher leicht nachvollziehbar Das Begutachtungssystem ist komplex, insbesondere die Bewertungssystematik 12. Oktober 2017 Seite 7
8 Berechnung Modul 5 Für die Bereiche bis bis wird jeweils ein Durchschnittswert pro Tag errechnet Anzahl der täglichen Maßnahmen werden addiert Anzahl der wöchentlichen Maßnahmen werden addiert und durch 7 dividiert Anzahl der monatlichen Maßnahmen werden addiert und durch 30 geteilt seltenere Maßnahmen bleiben unberücksichtigt 12. Oktober 2017 Seite 8
9 Berechnung Modul bis Die Maßnahmen kommen seltener als einmal täglich vor = 0 ein- bis dreimal täglich vor = 1 Punkt mehr als drei- bis achtmal täglich vor = 2 Punkte mehr als achtmal täglich vor = 3 Punkte 12. Oktober 2017 Seite 9
10 Berechnung der Punktwerte bis die Maßnahmen kommen seltener als einmal wöchentlich vor = 0 Punkt ein- bis mehrmals wöchentlich vor = 1 Punkt ein- bis unter dreimal täglich vor = 2 Punkte mindestens dreimal täglich vor = 3 Punkte 12. Oktober 2017 Seite 10
11 Punktwerte bis und 5.14 jede wöchentliche Maßnahme 4,3 Punkte jede monatliche Maßnahme 1 Punkt 5.12 und 5.15 jede wöchentliche Maßnahme jede monatliche Maßnahme 5.12 (z. B. Beatmung) täglich 8,6 Punkte 2 Punkte 60 Punkte 0 bis unter 4,3 = 0 4,3 bis unter 8,6 = 1 Punkt 8,6 bis unter 12,9 = 2 Punkte 12,9 bis unter 60 = 3 Punkte 60 und mehr = 6 Punkte 12. Oktober 2017 Seite 11
12 Berechnung Modul 5 Beispiel: Punkte Punkte Punkte Punkte 6 Punkte 0 Punkte: gewichtete Punkte = 0 1 Punkt: gewichtete Punkte = 5 2 bis 3 Punkte: gewichtete Punkte = 10 4 bis 5 Punkte: gewichtete Punkte = 15 6 bis 15 Punkte: gewichtete Punkte = Oktober 2017 Seite 12
13 Hohe fachliche Anforderungen an unsere GutachterInnen Vermehrte Aufnahme von anamnestischen Kriterien 12. Oktober 2017 Seite 13
14 Modul Oktober
15 12. Oktober
16 Modul Oktober
17 12. Oktober
18 Modul Oktober
19 Hohe fachliche Anforderungen an unsere GutachterInnen Stärkung des Empfehlungsteiles im Gutachten Empfehlungen zur Rehabilitation Empfehlung zur Prävention 12. Oktober 2017 Seite 19
20 Erhöhte Anforderungen an die GutachterInnen Empfehlungen zur Optimierung therapeutischer Maßnahmen 12. Oktober 2017 Seite 20
21 Hohe fachliche Anforderungen an unsere GutachterInnen Empfehlungen zur Optimierung der räumlichen Umgebung Empfehlung zu edukativen Maßnahmen 12. Oktober 2017 Seite 21
22 Größere Bedeutung der Gutachten Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln Neu: 18 (6a) SGB XI : (2) Die Empfehlungen gelten hinsichtlich Hilfsmittel und Pflegehilfsmitteln, die den Zielen von 40 SGB XI dienen, jeweils als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern der Versicherte zustimmt. (4) Bezüglich der empfohlenen Hilfsmittel wird die Notwendigkeit der Versorgung nach 40 Abs.1 Satz 2 vermutet. (5) Bis zum wird auch die Erforderlichkeit der empfohlenen Hilfsmittel, die den Zielen von 40 dienen, nach 33 Abs.1 SGB V vermutet; (6) Insofern bedarf es keiner ärztlichen Verordnung gemäß 33 Abs. 5a SGB V. 12. Oktober 2017 Seite 22
23 Größere Bedeutung der Gutachten 12. Oktober 2017 Seite 23
24 Fazit Die Gutachter sind für ihre Aufgabe gut gerüstet Die Gutachter sind vertraut mit der Systematik des (neuen) Begutachtungsinstrumentes Die Gutachter schätzen das (neue) Begutachtungsinstrument Das (neue) Begutachtungsinstrument stellt erhöhte Anforderungen an die gutachtliche Expertise Den Gutachten kommt eine größere Bedeutung zu 12. Oktober 2017 Seite 24
25 To do Erarbeitung weiterer vertiefender (Arbeits-) Materialien Studienheft Laufende Aktualisierung der Sammlung der FAQ (ergänzende Erläuterungen zu der BRi) Enger MDK übergreifender Austausch 12. Oktober 2017 Seite 25
26 Aufträge Bestand pro Monat Eingänge Monat Seite 26 Dr. Stephan Knoblich
27 Aufträge Bestand pro Monat Eingänge Produkte Monat Seite 27 Dr. Stephan Knoblich
28 Sie haben fertig! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 12. Oktober 2017 Seite 28
MDK Niedersachsen. Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Erste Erfahrungen und Entwicklungen
MDK Niedersachsen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Erste Erfahrungen und Entwicklungen 08. September 2017 Matthias Ernst, Leitung des Geschäftsbereiches Pflegeversicherung Pflegestärkungsgesetz
MehrErfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument Bernhard Fleer, Team Pflege
Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument Bernhard Fleer, Team Pflege Berlin, 29.10.2018 Pflegestärkungsgesetze und neue Begutachtung Die Pflegereform und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sind
MehrFast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen
Fast ein Jahr Erfahrung mit dem (neuen) Begutachtungsinstrument 16. Alzheimer Tag Thüringen 23. September 2017 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich
MehrDas neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung
Das neue Begutachtungsinstrument Aktuelle Fragen der Umsetzung MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Das NBI Selbständigkeit
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Ute Schrage Pflegefachkraft mit regionalen Aufgaben, Auditorin 01.11.2017 Seite 1 Gliederung 1. Einführung 2.
MehrBestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS
Bestandsaufnahme: Ein Jahr neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege 2018 am 19./20. Januar 2018 in Berlin Gliederung 1. Einführung 2. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrPflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden
Pflegereform von der Minutenpflege zu Pflegegraden Dr. Waltraud Hannes Leiterin Verbund QP Pflegeeinrichtungen Gesetzliche Pflegeversicherung SGB XI Eine Gesellschaft, in der alle Verantwortung übernehmen
MehrHerzlich willkommen zur Pressekonferenz Der neue Pflegebegriff und die Pflegereform ab 2017
Herzlich willkommen zur Pressekonferenz Der neue Pflegebegriff und die Pflegereform ab 2017 15. Dezember 2016, Berlin Der neue Pflegebegriff ab 2017 Was ändert sich für Versicherte? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Kathrin Federmeyer Fachgebietsleitung Pflege Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das (neue) Begutachtungsinstrument
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das (neue) Begutachtungsinstrument Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK WL Leiter der SEG 2 Pflege Bad Driburg 09.09.2917 01.04.1995 PflegeVG
MehrInformationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II
Informationen zu den Änderungen des Pflegestärkungsgesetz II 26.09.2016 1 Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen
MehrEinführung in das neue Begutachtungsverfahren. Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen
Einführung in das neue Begutachtungsverfahren Froese Susanne Leitung Geschäftsbereich Pflegeversicherung MDK im Lande Bremen Definition der Pflegebedürftigkeit 14 Abs. 1 SGB XI Pflegebedürftig sind Personen,
MehrResümee zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments in M-V
Pflegestärkungsgesetz II Resümee zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments in M-V Diane Hollenbach Leiterin Geschäftsbereich Pflegeversicherung im MDK M-V 18. September 2018 Landespflegekongress
MehrDie Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
KURZ UND KNAPP: DAS NEUE BEGUTACHTUNGSINSTRUMENT DER SOZIALEN PFLEGEVERSICHERUNG Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument
MehrAntwort. Drucksache 16/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/15090 31.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5899 vom 2. Mai 2017 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/14987
MehrPflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich. 10. Hamburger Demenzgespräch am Hamburg. Sonja Schneider-Koch
Pflegestärkungsgesetz II mit Blick auf den ambulanten Versorgungsbereich 10. Hamburger Demenzgespräch am 22.09.2016 Sonja Schneider-Koch Diakonisches Werk Hamburg Überblick 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrPflegestärkungsgesetz II. Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein
Pflegestärkungsgesetz II Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Wichtige Eckpunkte der Pflegereform 1. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrPflegestärkungsgesetz II. Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin
Pflegestärkungsgesetz II Albertine Deuter, Sozialberatung DGM LV-Bayern Ilse Polifka, Juristin Pflegestärkungsgesetz II Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung
MehrNBA - Neues Begutachtungsassessment
NBA - Neues Begutachtungsassessment Im November 2006 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat, den Begriff der Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und eine Empfehlung zu dessen Neufassung
MehrÄnderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Stand Oktober Grundsatzprogramm Lebenshilfe
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz 01.01.2017 Stand Oktober 2016 Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH Lebenshilfe Breisgau ggmbh Grundsatzprogramm Lebenshilfe
MehrFAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Diakonie für Menschen
FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Diakonie für Menschen September 2016 FAQ Fragen und Antworten rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Aus bisher drei Pflegestufen
MehrPflegebegutachtung nach dem Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Pflegebegutachtung nach dem Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Mitgliederversammlung der BfA DRV-Gemeinschaft Köln, 4. November 2017 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher Direktor: MDK Westfalen-Lippe
MehrBegutachtung 31 Abs. 6 neu
Begutachtung 31 Abs. 6 neu Hinweise der SEG 6 Dr. Lili Grell Leiterin der SEG 6 Arzneimittelversorgung der MDK-Gemeinschaft beim MDK Westfalen-Lippe 22. Februar 2017 GKV-SV, Berlin Geschäftsführer: Dr.
MehrRehabedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK
Rehabedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK Entwicklung vom Projekt Reha XI bis zur Umsetzung des PSG II Dipl. med. Katrin Breuninger, Seniorberaterin Rehabilitation/ Heilmittel DVfR
MehrDie Stimmungslage der Nation im Frühjahr 2013
Die Stimmungslage der Nation im Frühjahr 2013 Allianz sstudie 1. Quartal 2013 Eine gemeinsame Studie der Allianz Deutschland und der Universität Hohenheim So zuversichtlich sind die Menschen für Deutschland
MehrDie Stimmungslage der Nation im Herbst 2011
Die Stimmungslage der Nation im Herbst 2011 Allianz Zuversichtsstudie 3. Quartal 2011 Eine gemeinsame Studie der Allianz Deutschland und der Universität Hohenheim So zuversichtlich sind die Menschen für
MehrFragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der bis Ende 2016 gültige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren
MehrDie Stimmungslage der Nation im Herbst 2012
Die Stimmungslage der Nation im Herbst 2012 Allianz Zuversichtsstudie 3. Quartal 2012 Eine gemeinsame Studie der Allianz Deutschland und der Universität Hohenheim So zuversichtlich sind die Menschen für
Mehr7 ANHANG ZUM GUTACHTEN: FORMULARE FÜR GESONDERTE PRÄVENTIONS- UND REHABILITATIONSEMPFEHLUNG
ANHANG ZUM GUTACHTEN 7 ANHANG ZUM GUTACHTEN: FORMULARE FÜR GESONDERTE PRÄVENTIONS- UND REHABILITATIONSEMPFEHLUNG 7.1 Präventions- und Rehabilitationsempfehlungen für Erwachsene auf der Basis der Informationen
MehrÖkumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? Ökumenische Sozialstation Prien PSG II
Ökumenische Sozialstation Prien Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)? 2 Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
MehrFragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren bis Ende 2016 zugrunde
MehrFachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion
Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion Inputs zur Pflegereform - Stärkung von Prävention und Rehabilitation - Berlin, 29.09.2011, Dr. Monika Kücking Dr. Monika Kücking; Berlin, 29.09.2011 Themen
MehrGenerated by Foxit PDF Creator Foxit Software
3.Jan 2011-10.Jul 2011 Dienstag, 11. Januar 2011 Donnerstag, 13. Januar 2011 Dienstag, 18. Januar 2011 Montag, 7. Februar 2011 Montag, 14. Februar 2011 Samstag, 26. Februar 2011 Donnerstag, 3. März 2011
MehrPFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS?
PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? INHALT 1. Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?.................................. 3 2. Die fünf Pflegegrade...............................................
MehrDas neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017?
Das neue Begutachtungs-Assessment Was verändert sich 2017? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS 1. Osnabrücker Pflegekongress am 27. April 2016 Gliederung 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrUmsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument
Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit dem neuen Begutachtungsinstrument Dr. Barbara Gansweid Leiterin des Fachreferates Pflege Berlin, 23. Januar 2016 Geschäftsführer: Dr. Ulrich Heine Ärztlicher
MehrWas bringt die Pflegereform für Menschen mit Behinderung und was bringt sie nicht? Claudia Zinke
Was bringt die Pflegereform für Menschen mit Behinderung und was bringt sie nicht? Die Themen Anpassung und Dynamisierung der Leistungen Moderate Erhöhung des Pflegegeldes Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
MehrVom Projekt Reha XI ins Pflegestärkungsgesetz II
Vom Projekt Reha XI ins Pflegestärkungsgesetz II Entwicklung der Reha-Empfehlungen im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK Symposium der BAG Mobile Rehabilitation e.v. Dipl. med. Katrin Breuninger, Seniorberaterin
MehrVom Projekt Reha XI ins Pflegestärkungsgesetz II
Vom Projekt Reha XI ins Pflegestärkungsgesetz II Entwicklung der Reha-Empfehlungen im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK Symposium der BAG Mobile Rehabilitation e.v. Dipl. med. Katrin Breuninger, Seniorberaterin
MehrWas erwartet mich bei einer. Begutachtung?
Was erwartet mich bei einer Begutachtung? www.medicproof.de MEDICPROOF wer ist das eigentlich? Wir möchten uns Ihnen kurz vorstellen: MEDICPROOF ist der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen.
Mehr14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008
14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Statement des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Referent: Dr. Holger Berg Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe Burgstr. 16 48151
MehrDie Stimmungslage der Nation im Sommer 2011
Die Stimmungslage der Nation im Sommer 2011 Allianz Zuversichtsstudie 2. Quartal 2011 mit Zusatzfragen zur FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Eine gemeinsame Studie der Allianz Deutschland und der Universität
MehrGasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes "H s,eff " an wesentlichen Ein- und Ausspeisepunkten oder in den entsprechenden Teilnetzen
Gasbeschaffenheit bezüglich des Brennwertes " " an wesentlichen Ein- und Ausspeisepunkten oder in den entsprechenden Teilnetzen Der folgenden Tabelle können Sie die wesentlichen Einspeisebrennwerte und
MehrRichtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 geändert durch Beschluss
MehrPflegebegutachtung in Zahlen: Erkenntnisse aus der bundesweiten Begutachtungsstatistik
Expertenforum Pflege des MDS am 5. Juli 2017 Die neue Pflegebegutachtung in der Praxis: Erste Erfahrungen und gemeinsamer Austausch Pflegebegutachtung in Zahlen: Erkenntnisse aus der bundesweiten Begutachtungsstatistik
MehrBegutachtung, Pflegeplanung, Dokumentation. und Belastungen
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Worum geht es? Pflegebedürftige benötigen häufig auch medizinische Versorgung. Das
MehrAuszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,
MehrHerzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal
Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 E-Mail vdk-muenstertal@t-online.de Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK OV Münstertal Im Mittelpunkt der Menschen - 1 - Änderungen und Neuregelungen durch ein
MehrSatellitenveranstaltung Rehabilitation behinderter Menschen mit Pflegebedarf
Satellitenveranstaltung Rehabilitation behinderter Menschen mit Pflegebedarf - Feststellung des individuellen funktionsbezogenen Bedarfs an Rehabilitationsleistungen für behinderte Menschen mit Pflegebedarf
MehrVorbereitung auf den Besuch des Pflegegutachters
Pflegebegutachtung ( 18 SGB XI) Sobald der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) mit der Begutachtung.
MehrEMPFEHLUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER SELBSTÄNDIGKEIT, PRÄVENTION UND REHABILITATION. Folie 1
Folie 1 Empfehlungen-1 Folie 2 Empfehlungen-2 Folie 3 Empfehlungen-3 Folie 4 Empfehlungen-4 Folie 5 Empfehlungen-5 Folie 6 Empfehlungen-6 Folie 7 Empfehlungen-7 Folie 8 Empfehlungen-8 Folie 9 PFK haben
MehrDas neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand
Das neue Begutachtungs-Assessment Übersicht und aktueller Stand Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe, 3. März 2016 in München Gliederung 1. Einführung 2. Der
MehrErgebnisse der Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - die Praktikabilitätsstudie Dr. Peter Pick, MDS
Ergebnisse der Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - die Praktikabilitätsstudie Dr. Peter Pick, MDS Fachveranstaltung des Bündnisses für GUTE PFLEGE am 20. Mai 2015 Gliederung 1. Neuer
MehrAuswirkungen der Pflegereform auf die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz - auf Landesebene und im kommunalen Bereich
Auswirkungen der Pflegereform auf die Versorgungsstrukturen für Menschen mit Demenz - auf Landesebene und im kommunalen Bereich 5. Pflege- und Gesundheitskonferenz des Landkreises Vorpommern-Greifswald
MehrDas neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung
Das neue Begutachtungsverfahren (NBV) - aktuelle Fragen der Umsetzung Dr. Stephan Knoblich Leiter des Fachreferates Pflege im MDK WL Leiter der SEG 2 - Pflege - Kongress Pflege Berlin 20.01.2017 Geschäftsführer:
MehrDemenz und Pflegereform
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Demenz und Pflegereform Haben sich die Hoffnungen erfüllt? MDK im Dialog Demenz, eine Herausforderung unserer Zeit Winfried Fischer Leiter Pflegebegutachtung,
MehrDie Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens
Nevap Jahrestagung 12. Juni 2008, Oldenburg Die Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens Dr. Klaus Wingenfeld Institut für Pflegewissenschaft an der
MehrWelche Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung. Fachstelle für pflegende Angehörige
Pflegefall- was nun? Welche Leistungen bezahlt die Pflegeversicherung Inhaltsverzeichnis Der Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegebedürftig- was nun? Welche Kriterien sind für den Pflegegrad relevant? Leistungen
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Änderungsantrages der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Ausschussdrucksache 18(14)0172.2 PSG-II
MehrPFLEGEREFORM Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst!
PFLEGEREFORM 2017 Die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst! INHALT DIE PFLEGEREFORM 2017 Die Pflegereform 2017 1 Allgemeine Übersicht zur Pflegereform 2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.
MehrDas neue Begutachtungsassessment (NBA)
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) MDK Berlin-Brandenburg Dr. Bettina Jonas Leiterin der Geschäftsbereiche Pflege und Qualitätsprüfungen Gliederung 1. Einblicke in das neue Begutachtungsinstrument
MehrDas neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Dr. Bettina Jonas, MDK Berlin-Brandenburg
Das neue Begutachtungsverfahren der Medizinischen Dienste Dr. Bettina Jonas, MDK Berlin-Brandenburg 15. Dezember 2016, Berlin Was bedeutet Pflegebedürftigkeit? Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
10 1 8 6 0 Spalte1 SpalteSpalte Zeile1 Zeile Ze ile Ze ile Änderung Pflegereform 017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 017 Bitte beachten Sie: Die folgenden Auszüge beziehen sich ausschließlich
Mehr16. GESUNDHEITSPFLEGEKONGRESS HAMBURG 2018 FORUM PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
16. GESUNDHEITSPFLEGEKONGRESS HAMBURG 2018 FORUM PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nur Theorie oder auch spürbar? Ausführungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Monika Meyer-Rentz
MehrHerzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis
Herzlich Willkommen zum Vortrag Die ersten Erfahrungen mit dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in der Praxis 1. Pflegetag Rheinland-Pfalz Landespflegekammer Rheingoldhalle Mainz 03.05.2017 HPO 1 Agenda
MehrPerspektiven für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch den neuen Pflegeversicherungsbegriff. und ihrer Angehörigen
Perspektiven für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung durch den neuen Pflegeversicherungsbegriff aus Sicht der Betroffenen und ihrer Angehörigen Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz. Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Info-Abend am
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Info-Abend am 22.11.16 Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen
MehrFragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung
Fragen und Antworten zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und zur Pflegebegutachtung Warum ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erforderlich? Der Pflegebedürftigkeitsbegriff, der dem Begutachtungsverfahren
MehrR i c h t l i n i e n
R i c h t l i n i e n des GKV-Spitzenverbandes über die von den Medizinischen Diensten für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung zu übermittelnden Berichte und Statistiken (Statistik-Richtlinien
MehrSichtweise zur Pflegeberatung Einsatz und Umsetzung durch den Gutachter vor Ort Bernhard Fleer, MDS. Berlin, den
Sichtweise zur Pflegeberatung Einsatz und Umsetzung durch den Gutachter vor Ort Bernhard Fleer, MDS Berlin, den 15.11.2018 Beratung Unter einer Beratung wird im Allgemeinen eine unverbindlich strukturierte
MehrAnlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -
Anlage 1 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Bundesrecht Anhangteil Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - Normgeber: Bund
MehrSozialmedizinische Begutachtungsgrundlagen im Bereich Geriatrie: Kompendium Begutachtungswissen Geriatrie der MDK-Gemeinschaft
Sozialmedizinische Begutachtungsgrundlagen im Bereich Geriatrie: Kompendium Begutachtungswissen Geriatrie der MDK-Gemeinschaft DGSMP, Essen 12.09.2012 1 Wissensmanagement und Relevanz geriatrischer Kompetenzen
MehrNeues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit: Hintergrund, Innovation, Herausforderungen
Neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit: Hintergrund, Innovation, Herausforderungen Prof. Dr. S. Bensch Katholische Hochschule Mainz (GER) Folie 1 Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
MehrKursreihe. Das Pflegestärkungsgesetz II. Eine Fortbildung in drei Modulen. Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie Süd:
Kursreihe Das Pflegestärkungsgesetz II Eine Fortbildung in drei Modulen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie Süd: Telefon 07961 959881 E-Mail kienzle-schwarz@akademiesued.org www.akademiesued.org
MehrDie deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017
Die deutsche Pflegeversicherung Neues in 2017 Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Flensburg, den 29.3.2017 Wichtige Eckpunkte der Pflegereform
MehrBegriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:
Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen
MehrNeu seit dem
Neu seit dem 01.01.2017 Pflegebedürftigkeitsbegriff Keine Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade Vollkommen veränderte Assessment zur Pflegegradeinstufung Der Satz der Pflegeversicherung steigt um 0,2
MehrPflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am in Minden. AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford
Pflegestärkungsgesetz II + III Netzwerkkonferenz Demenz am 16.02.2017 in Minden AOK NORDWEST Thomas Rust Abt.Leiter Versicherungsservice RD Herford Agenda Gesetzgebung und Finanzierung des PSG II Neuer
MehrRichtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband
MehrRahmenplan zur Einarbeitung neuer ärztlicher Mitarbeiter/innen im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe*
Rahmenplan zur Einarbeitung neuer ärztlicher Mitarbeiter/innen im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe* * unter Berücksichtigung des Fortbildungskonzeptes der MDK-Gemeinschaft,
Mehr(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK
(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK Dr. Lothar Kern Fachbereich Hilfsmittel und Medizinprodukte MDK Bayern 17. Wissenschaftliche Tagung des ASBH Beirates 21. November 2015 Wer ist der
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur öffentlichen Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD Ausschussdrucksache 18(14)0107.1
MehrDie Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun?
Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Sigrid Averesch Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung NRW Leiterin Referat Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
MehrPFLEGESTÄRKUNGSGESETZE
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Überleitung in das neue System und Bestandsschutz Änderungen im ambulanten Bereich Änderungen in stationären
MehrSinnvoller Hilfsmitteleinsatz. Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken?
Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken? Überblick einige Grundlagen Auswahl und Antragsstellung Was tun bei einer Ablehnung?! Ein Fallbeispiel Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz
MehrWillkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2
Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!
MehrWas ist vom Pflegestärkungsgesetz II zu erwarten?
Was ist vom Pflegestärkungsgesetz II zu erwarten? Sven Peetz Referatsleiter Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Schleswig-Holstein Fockbek, den 17.5.2016 Wichtige Eckpunkte der Pflegereform
MehrDie neue Begutachtungssystematik in der Pflege: Wie spiegeln sich tatsächliche Aufwände in den neuen Pflegestufen?
Die neue Begutachtungssystematik in der Pflege: Wie spiegeln sich tatsächliche Aufwände in den neuen Pflegestufen? MDK-Kongress, 6. November 2014 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang Zentrum für Sozialpolitik
MehrWas bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?
Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Helmut Glenewinkel Hannover, 15.11.2012 AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz
MehrWas bringt das PSG II?
II. Pflegestärkungsgesetz Was bringt das PSG II? Die wesentlichsten Änderungen im SGB XI! Seite 1 Stand und Ausblick Juni 2015: Referentenentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Transparenzverfahren 1 Transparenzverfahren Gesetzliche Grundlage 115 Abs. 1a SGB XI Veröffentlichung
MehrKurstage Geprüfte(r) Technischer Fachwirt(-in) IHK
Kurstage Geprüfte(r) Technischer Fachwirt(-in) IHK 22.11.2018 Donnerstag H 22.02.2019 Freitag H Vertiefungstag 23.11.2018 Freitag H 23.02.2019 Samstag H Vertiefungstag 24.11.2018 Samstag H 24.02.2019 Sonntag
MehrKurstage Geprüfte(r) Technischer Fachwirt(-in) IHK
Kurstage Geprüfte(r) Technischer Fachwirt(-in) IHK 26.11.2017 Sonntag S 02.03.2018 Freitag S Vertiefungstag 02.12.2017 Samstag S 03.03.2018 Samstag S Vertiefungstag 03.12.2017 Sonntag S 04.03.2018 Sonntag
MehrAnlage 2. A. Gesetzlicher Auftrag. 18a Abs. 2 und 3 SGB XI n.f.
Anlage 2 Anleitung zur Berichtserstellung über die Erfahrung mit der Umsetzung der Empfehlungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung oder der beauftragten Gutachter Empfehlungen der MDK und
MehrStatus Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller
MehrSteffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624
Steffi s Pflegeteam Der Pflegeberater Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine
MehrSozialverband. OV - Münstertal Klaus-J. Streu Tel.: *
Sozialverband Klaus-J. Streu Tel.: 07636-787 26 14 * E-Mail kjstreu@t-online.de -1- Geplante Änderungen und Neuregelungen durch ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
Mehr