Deckungskonzept Rechtsschutz

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1 MultiPlus Deckungskonzept Rechtsschutz Deckungskonzept zum Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder Familien-Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige im privaten Bereich Als Nichtselbständiger gelten Sie auch dann noch, wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz i. H. v. max EUR hatten. Versicherungssummen/Geltungsbereiche (sofern 1. Wohnsitz in Deutschland) Versicherungssumme je RS-Fall in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira Sie Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner* Ihr nichtehelicher/-eingetragener Lebenspartner (auf Antrag)* Ihre minderjährigen Kinder* Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder, die nicht in einer Lebenspartnerschaft ohne bis zum RS002 leben und bisher nicht berufstätig waren* Altersbegrenzung 30. Lebenshr Ihre alleinstehenden, nicht berufstätigen Eltern, Großeltern und Geschwister (oder die Ihres mitversicherten Ehe- oder Lebenspartners), RS003 nein soweit diese in Ihrem Haushalt leben (Erstwohnsitz)* Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge auf privaten Fahrten (nur im Familien-Verkehrs-RS) Versichert sind alle auf Sie und die mitversicherten Personen zugelassenen privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger bis 4 t sowie zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Fahrzeuge (nur im Familien-Verkehrs-RS)* Versichert sind Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden berufstätigen, volljährigen, unverheirateten Kinder, die nicht in einer eingetragenen oder RS020 wenn vereinbart nein sonstigen Lebenspartnerschaft leben EUR EUR RS-Fall weltweit RS EUR max. 1 Jahr privater EUR max. 6 Wochen oder beruflicher privater Strafkaution als Darlehen EUR EUR Versicherte Personen/Fahrzeuge Versichert ist ausschließlich Ihr rein privates Rechtsschutz-Risiko, auch wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz von mehr als EUR hatten RS019 wenn vereinbart wenn vereinbart Versicherte Leistungsarten im Privat- und Berufs-RS Schadenersatz-RS Arbeits-RS ausschließbar ausschließbar RS im Vertrags- und Sachenrecht

2 Steuer-RS vor deutschen Gerichten Sozialgerichts-RS vor deutschen Sozialgerichten Disziplinar- und Standes-RS Straf-RS Ordnungswidrigkeiten-RS Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Versicherte Leistungsarten im Familien-Verkehrs-RS Schadenersatz-RS RS im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-RS vor deutschen Gerichten Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Straf-RS Ordnungswidrigkeiten-RS Leistungserweiterungen/Sonderleistungen Anwaltshotline Erhöhte Erstberatungskosten für einen Anwalt auf Rädern vor Ort, wenn Sie oder eine mitversicherte Person krank oder pflegebedürftig sind RS004 nein und ein eintrittspflichtiger RS-Fall eingetreten ist Weltweiter Internet-Vertrags-RS im privaten Bereich RS EUR nein Mitversicherung von ausschließlich privat genutzten Motorfahrzeugen (max. Neuwert EUR) zu Wasser und in der Luft RS006 wenn vereinbart nein (nur in Verbindung mit dem Familien-Verkehrs-RS) bei fabrikneuem Kfz Verzicht auf die 3-monatige Wartezeit bei Kauf- oder Leasingverträgen eines KFZ und Jahreswagen bei RS007 (nur im Familien-Verkehrs-RS) (Kfz-Alter bis fabrikneuem Kfz 12 Monate) Angefallene Fahrtkosten zum Rechtsanwalt oder Gericht bei eintrittspflichtigem Arbeits-RS-Fall; mitversichert, wenn der RS-Vertrag bereits seit 5 Jahren RS EUR nein schadenfrei besteht Mitversicherter Wohnungs- und Grundstücks-RS für alle ausschließlich zu privaten Zwecken selbst genutzten Wohneinheiten im Inland; Vermieter-RS für eine vermietete (Einlieger-) Wohnung im selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus, die nicht gewerblich genutzt wird RS009 nein Einmaliger Beratungs-RS für Patientenverfügung beim Notar Verwaltungsgerichts-RS im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten Erweiterter Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Arbeitgeber-RS bei hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen (nur im Arbeits-RS) RS EUR nein RS011 nein RS EUR nein RS013 nein Erweiterter privater Straf-RS: bei Vorwurf von Beleidigung, Unterschlagung, Diebstahl oder Nötigung und Einstellung des Verfahrens nach 170 Abs. 2 Strafprozessordnung RS014 nein RS für Opfer von Gewaltstraftaten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Titels. RS Anzahl der versicherten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland RS017 nein Mündlichen/schriftlichen Rat/Auskunft eines Rechtsanwaltes ohne weitere gebührenpflichtige Tätigkeit RS015 nein (max. 190 EUR für Erstberatung) Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung, Gerichtsvollzieherkosten Schieds- oder Schlichtungsverfahren Verfahren vor Verwaltungsbehörden (nur im Verkehrsbereich) Vollstreckung im Verwaltungswege (nur im Verkehrsbereich) einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen/ Sachverständigenorganisation (nur im Familien-Verkehrs-RS) RS018 auch für Erstberatung

3 die gesetzliche Vergütung des für die versicherte Person tätigen Rechtsanwaltes (am Ort des zuständigen Gerichts ansässig) bei RS-Fall im Inland einen Korrespondenzanwalt in 1. Instanz, wenn die versicherte Person mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt wohnt einen ausländischen oder einen inländischen Anwalt bei einem RS-Fall im Ausland einen inländischen Rechtsanwalt für die Regulierung eines Kfz-Schadens im europäischen Ausland (nach vorherigem vergeblichen Regulierungsversuch) (nur im Familien-Verkehrs-RS) einen Sachverständigen im Ausland bei einem Schaden an einem Kfz/Anhänger im Ausland (nur im Familien-Verkehrs-RS) die Reise der versicherten Person zu einem ausländischen Gericht, wenn ihr Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben wird die gegnerische Partei bei Erstattungspflicht die Übersetzung von schriftlichen Unterlagen bei Interessenwahrnehmung der versicherten Person im Ausland * = nicht in Single-Deckung mitversichert EUR EUR

4 Deckungskonzept zum Fahrer-Rechtsschutz für Nichtselbständige im privaten Bereich Als Nichtselbständiger gelten Sie auch dann noch, wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz i. H. v. max EUR hatten. Dies gilt auch für den versicherten Fahrer. Versicherungssummen/Geltungsbereiche (sofern 1. Wohnsitz in Deutschland) Versicherungssumme je RS-Fall in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira Im Versicherungsschein genannte Fahrer Versichert ist ausschließlich Ihr rein privates Rechtsschutz-Risiko, auch wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz von mehr als EUR hatten RS019 wenn vereinbart wenn vereinbart Schadenersatz-RS Steuer-RS vor deutschen Gerichten Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Straf-RS Ordnungswidrigkeiten-RS Leistungserweiterungen/Sonderleistungen Anwaltshotline Erhöhte Erstberatungskosten für einen Anwalt auf Rädern vor Ort, wenn eine versicherte Person krank oder pflegebedürftig ist und ein RS004 nein eintrittspflichtiger RS-Fall eingetreten ist EUR EUR RS-Fall weltweit RS EUR max. 1 Jahr privater EUR max. 6 Wochen oder beruflicher privater Strafkaution als Darlehen EUR EUR Versicherte Person Versicherte Leistungsarten im Fahrer-RS Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Titels. RS Anzahl der versicherten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland RS017 nein Mündlichen/schriftlichen Rat/Auskunft eines Rechtsanwaltes ohne weitere gebührenpflichtige Tätigkeit (max. 190 EUR für Erstberatung) Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung, Gerichtsvollzieherkosten Schieds- oder Schlichtungsverfahren Verfahren vor Verwaltungsbehörden Vollstreckung im Verwaltungswege einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen/ Sachverständigenorganisation RS018 auch für Erstberatung die Reise der versicherten Person zu einem ausländischen Gericht, wenn ihr Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben wird die gegnerische Partei bei Erstattungspflicht die Übersetzung von schriftlichen Unterlagen bei Interessenwahrnehmung der versicherten Person im Ausland die gesetzliche Vergütung des für die versicherte Person tätigen Rechtsanwaltes (am Ort des zuständigen Gerichts ansässig) bei RS-Fall im Inland einen Korrespondenzanwalt in 1. Instanz, wenn die versicherte Person mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt wohnt einen ausländischen oder einen inländischen Anwalt bei einem RS-Fall im Ausland einen inländischen Rechtsanwalt für die Regulierung eines eigenen Schadens im europäischen Ausland EUR EUR (nach vorherigem vergeblichen Regulierungsversuch)

5 Deckungskonzept zum Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter für Nichtselbständige von in Deutschland gelegenen und nicht gewerblich genutzten Wohnungen und Grundstücken im privaten Bereich Als Nichtselbständiger gelten Sie auch dann noch, wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz i. H. v. max EUR hatten. Versicherungssummen Versicherungssumme je RS-Fall EUR EUR Versicherte Personen Sie, in Ihrer im Versicherungsschein benannten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtiger der im Versicherungsschein bezeichneten ausschließlich privat genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile des dort benannten versicherten Objektes in Deutschland Versichert ist ausschließlich Ihr rein privates Rechtsschutz-Risiko, auch wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz von mehr als EUR hatten Versicherte Leistungsarten im Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter Wohnungs- und Grundstücks-RS Steuer-RS vor deutschen Gerichten Leistungserweiterungen/Sonderleistungen Anwaltshotline Erhöhte Erstberatungskosten für einen Anwalt auf Rädern vor Ort, wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind und ein eintrittspflichtiger RS-Fall RS004 nein eingetreten ist Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Titels. RS Anzahl der versicherten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Mündlichen/schriftlichen Rat/Auskunft eines Rechtsanwaltes ohne weitere gebührenpflichtige Tätigkeit Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung, Gerichtsvollzieherkosten Schieds- oder Schlichtungsverfahren Verfahren vor Verwaltungsbehörden Vollstreckung im Verwaltungswege RS018 auch für Erstberatung RS019 wenn vereinbart wenn vereinbart (max. 190 EUR für Erstberatung) die gegnerische Partei bei Erstattungspflicht die Übersetzung von schriftlichen Unterlagen bei Ihrer Interessenwahrnehmung im Ausland, allerdings nur, falls Ihr Mieter oder Pächter, gegen den Sie im Rahmen eines versicherten RS-Falles einen Titel erwirkt haben, ins Ausland zieht und der Titel umgeschrieben werden müsste die gesetzliche Vergütung des für Sie tätigen Rechtsanwaltes (am Ort des zuständigen Gerichts ansässig) bei RS-Fall im Inland einen Korrespondenzanwalt in 1. Instanz, wenn Sie mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt wohnen

6 Deckungskonzept zum Verkehrs-Rechtsschutz (max. für 3 Kfz) für Nichtselbständige im privaten Bereich Als Nichtselbständiger gelten Sie auch dann noch, wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz i. H. v. max EUR hatten. Versicherungssummen/Geltungsbereiche (sofern 1. Wohnsitz in Deutschland) Versicherungssumme je RS-Fall in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira RS-Fall weltweit RS001 Strafkaution als Darlehen EUR EUR Versicherte Personen/Fahrzeuge Sie und alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge auf privaten Fahrten. Versichert sind die im Versicherungsschein mit amtlichen Kennzeichen/ Versicherungskennzeichen aufgeführten Kfz EUR EUR EUR max. 1 Jahr privater oder beruflicher EUR max. 6 Wochen privater Versichert ist ausschließlich Ihr rein privates Rechtsschutz-Risiko, auch wenn Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner im letzten Kalenderhr aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbständiger Tätigkeit einen Gesamtumsatz von mehr als EUR hatten RS019 wenn vereinbart wenn vereinbart Versicherte Leistungsarten im Verkehrs-Rechtsschutz Schadenersatz-RS RS im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-RS vor deutschen Gerichten Verwaltungs-RS in Verkehrssachen Straf-RS Ordnungswidrigkeiten-RS Leistungserweiterungen/Sonderleistungen Anwaltshotline Erhöhte Erstberatungskosten für einen Anwalt auf Rädern vor Ort, wenn Sie oder eine mitversicherte Person krank oder pflegebedürftig sind RS004 nein und ein eintrittspflichtiger RS-Fall eingetreten ist Weltweiter Internet-Vertrags-RS im privaten Bereich RS EUR nein Mitversicherung von ausschließlich privat genutzten Motorfahrzeugen (max. Neuwert EUR) zu Wasser und in der Luft RS006 wenn vereinbart nein Verzicht auf die 3-monatige Wartezeit bei Kauf- oder Leasingverträgen eines KFZ RS007 bei fabrikneuem Kfz und Jahreswagen (Kfz-Alter bis 12 Monate) bei fabrikneuem Kfz Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Titels. RS Anzahl der versicherten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland RS017 nein Mündlichen/schriftlichen Rat/Auskunft eines Rechtsanwaltes ohne weitere gebührenpflichtige Tätigkeit (max. 190 EUR für Erstberatung) Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung, Gerichtsvollzieherkosten Schieds- oder Schlichtungsverfahren Verfahren vor Verwaltungsbehörden Vollstreckung im Verwaltungswege einen öffentlich bestellten technischen Sachverständigen/ Sachverständigenorganisation einen Sachverständigen im Ausland bei einem Schaden an einem Kfz/Anhänger im Ausland RS018 auch für Erstberatung

7 einen Korrespondenzanwalt in 1. Instanz, wenn die versicherte Person mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt wohnt einen ausländischen oder einen inländischen Anwalt bei einem RS-Fall im Ausland einen inländischen Rechtsanwalt für die Regulierung eines Kfz-Schadens im europäischen Ausland (nach vorherigem vergeblichen Regulierungsversuch) die Reise der versicherten Person zu einem ausländischen Gericht, wenn ihr Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben wird die gegnerische Partei bei Erstattungspflicht die Übersetzung von schriftlichen Unterlagen bei Interessenwahrnehmung der versicherten Person im Ausland die gesetzliche Vergütung des für die versicherte Person tätigen Rechtsanwaltes (am Ort des zuständigen Gerichts ansässig) bei RS-Fall im Inland EUR EUR

8 Deckungskonzept zum Spezial-Straf-Rechtsschutz für angestellte Ärzte und sonstige Heilberufe Abschluss ist nur als Zusatz zum Privat-, Berufs- und Familien-Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige möglich Versicherungssummen/Geltungsbereiche (sofern 1. Wohnsitz in Deutschland) Versicherungssumme je RS-Fall EUR EUR Europa Strafkaution als Darlehen EUR EUR Bei Verstößen, die die versicherte Person in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtung als angestellter Arzt/Heilberufler oder bei Erste-Hilfe-Leistungen außerhalb des Betriebes begangen haben soll Versicherte Personen sind diejenigen, die als angestellter Arzt oder in einem sonstigen Heilberuf tätig sind und für die dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde Versicherte Risiken Verteidigung in Strafverfahren Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren Verteidigung in disziplinarrechtlichen Verfahren notwendige Reise(n) des Rechtsanwaltes von der versicherten Person in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten in angemessener Höhe Strafvollstreckungsverfahren in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Rechtskraft des Urteils einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand bei Gefahr der Selbstbelastung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren die verwaltungsrechtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes zur Unterstützung der Verteidigung in eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren Reisekosten der versicherten Person ins Ausland, wenn ihr persönliches Erscheinen vom Gericht angeordnet wurde (bis zur Höhe der Reisekosten eines deutschen Rechtsanwaltes) die Übersetzung der für die Verteidigung und den Zeugenbeistand im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen die Verteidigung der versicherten Person in Straf- und Ordnungswidrigkeitensowie in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren Übernahme einer angemessenen Vergütung des Rechtsanwaltes der versicherten Person den für den Nebenkläger tätigen Rechtsanwalt, wenn durch diese Übernahme, trotz bestehendem hinreichenden Tatverdacht, das Strafverfahren eingestellt wird Auch bei reinem Vorsatzdelikt (grds. nicht bei Verbrechen) Zahlung von Kosten bis zur rechtskräftigen Verurteilung (jedoch bei Vorsatzverurteilung anschließend Rückzahlung der von uns erbrachten Leistungen) Zurich Gruppe Deutschland Poppelsdorfer Allee Bonn

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