Amtliche Bekanntmachung der. Gemeinde Burgwald. Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald
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- Paul Böhler
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1 Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Burgwald Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald 16. Flächennutzungsplanänderung Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen und Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen Anlass und Ziel Die Gemeinde Burgwald will mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen der Gemeinde Burgwald im Ortsteil Ernsthausen die bauleitplanerische Voraussetzung für den Neubau eines Kindergartens schaffen, da am jetzigen Standort keine Erweiterungsmöglichkeit besteht. Ein Neubau ist auf Grund der aktuellen und mittelfristigen Entwicklung der Kinderzahlen erforderlich, um den anspruchsberechtigten Kindern einen Kindergartenplatz anbieten zu können. Der Neubau soll als Ersatzbau für den im Ort derzeit befindlichen 3-gruppigen Kindergarten erfolgen, da am Standort keine Erweiterungsmöglichkeiten für eine 4. Gruppe gegeben sind. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Aus dem geänderten Flächennutzungsplan soll der Bebauungsplans Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen entwickelt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Kindergarten befindet sich am Nordostrand von Ernsthausen und hat eine Größe von ca. 1,01 ha. Er umfasst die Flurstücke 75/6 (vor der Zusammenlegung im Rahmen der Flurstücksvereinigung im Rahmen dieses Bebauungsplanes: 74, 75/3, 75/4, 75/5, 174), 81 (teilw.), 175/1 (teilw.) und 223/172 (teilw.) von Flur 10, sowie Flurstück 221 von Flur 18, Gemarkung Ernsthausen. Der Änderungsbereich der 16. Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Teilfläche von Flurstück 75/6 (vor der Zusammenlegung im Rahmen der Flurstücksvereinigung. 74 (teilw.), 75/3 (teilw.), 75/4 (teilw.), 75/5 und 174 (teilw.)) von Flur 10, Gemarkung Ernsthausen. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB und der Behörden gem. 4 (2) BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Burgwald hat in ihrer Sitzung am die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen im Ortsteil Ernsthausen beschlossen. Die Entwürfe der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kindergarten Ernsthausen und des Bebauungsplanes Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen, einschließlich zugehöriger Begründungen und Umweltbericht liegen in der Zeit vom bis einschließlich
2 in der Gemeindeverwaltung Burgwald, Bürgerbüro, Hauptstraße 73, Burgwald, während der allgemeinen Dienststunden montags bis freitags von Uhr, montags und dienstags von Uhr und mittwochs von bis Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Die Planunterlagen sind zudem zusätzlich digital auf der Internetseite der Gemeinde Burgwald unter Home Bekanntmachungen ( abrufbar. Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist in der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Verfahren Flächennutzungsplan: Entsprechend 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach 7 Abs. 2 UmwRG gemäß 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur öffentlichen Auslegung nach 4b BauGB einem privaten Dritten übertragen wurden. Zur 16. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen sind folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen verfügbar und liegen aus: 1. Begründung zur 16. Flächennutzungsplanänderung und Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen 2. Umweltbericht zur 16. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen, Ortsteil Ernsthausen Wesentliche Inhalte des Umweltberichtes sind: a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern. Hinweis: Aufgrund des Eingriffs in Lebens-, Nahrungs- und Fortpflanzungshabitate der Zauneidechse wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemäß 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5 und Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Ausnahmegenehmigung entgegen den Verboten des 44 (1) Satz 1 Nr.1 und Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz erteilt. 2
3 Die Inhalte/Vorgaben der artenschutzrechtlichen Einschätzung inklusive Reptilienkonzept sind in den vorliegenden Umweltbericht und in den Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen eingeflossen. Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter: Schutzgut Boden/Relief: Bestand und Bewertung, Vorbelastungen / Einwirkungen auf den Bodenhaushalt und Eingriffe oder Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, Bodendenkmäler / Archäologische Fundstellen (keine bekannt), Prognose der Auswirkungen Schutzgut Wasser: Eingriffe auf den Wasserhaushalt, Prognose der Auswirkungen Schutzgut Klima/Luft: Bestand und Bewertung, Veränderungen der Klimafunktionen Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Bestand und Bewertung der Vegetation/Biotoptypen, Vorbelastungen, angrenzender bzw. in den Geltungsbereich außerhalb des Eingriffsbereichs hereinragender gesetzlich geschützter Biotopkomplex, Bestand und Bewertung Fauna / Lebensräume / Artenschutz, Eingriffe auf Vegetation/Biotope und Fauna, eingeflossenes Gutachten zum Artenschutz (Cloos, T. August 2018, s.u.) mit artenschutzrechtlicher Untersuchung der möglicherweise beeinträchtigten Artengruppen Säugetiere (nur Fledermäuse), Vögel, Amphibien und Reptilien, sowie der im Rahmen der Eingriffsregelung abzuarbeitenden Arten/Artengruppen (hier Insekten, Ameisen), Nachweis einer gefährdete Pflanzenart nach Rote Liste Hessen mit Gefährdungsstufe 3, (1 Exemplar Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata); Prognose der Auswirkungen, Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen), u.a. Reptilienkonzept zur vorgefundenen Zauneidechsenpopulation mit Umsiedlung und biotopverbessernden Maßnahmen im Geltungsbereich sowie Kompensationsmaßnahmen für Insekten und Umsiedlung von Ameisenhaufen, Vermeidungsmaßnahme zur vorgefundenen Orchideenart (Geflecktes Knabenkraut, s.o.). Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch sowie Zustand und Nutzung (Inanspruchnahme überwiegend anthropogen veränderter Fläche) Landschaftsbild/Erholung: Bestand und Bewertung, Landschaftsbildveränderungen / Veränderung der Erholungsnutzung Mensch/Bevölkerung: Aussagen zum Thema Verkehrsaufkommen, Bedeutung der Fläche für die Landwirtschaft Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Auswirkungen auf Kulturdenkmale (keine Auswirkungen) Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild Mensch/Erholung, Boden Wasser und Biotope Tiere, Pflanzen) Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen 3. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten: Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Waldeck - Frankenberg zu den Themenbereichen Auswirkungen auf die dort vorkommende Fauna und auf damit verbundene artenschutzrechtliche Belange, Grünordnung Naturschutzbund Deutschland, Umweltgruppe Burgwald e.v. mit Hinweisen zu den Themenbereichen Entwicklungskonzept Wetschaftsaue, mögliche Altablagerungen aus den 60er Jahren in der Umgebung des Planungsgebietes, Empfehlungen zum artenschutzrechtlichen Ausgleich, Hinweisen zu Tier- und Pflanzenarten im Planungsgebiet und Vorschlägen zu Kompensationsmaßnahmen Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Waldeck Frankenberg zur teilweisen Lage des Gebietes im Überschwemmungsgebiet Regierungspräsidium Kassel: Regionalplanerische Stellungnahme zur teilweisen Lage der Fläche in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft sowie Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz 3
4 Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz Kassel mit Aussagen zum Thema Altlasten (Hinweis auf Altablagerung außerhalb des Geltungsbereiches, keine gefährdenden Einflüsse auf Geltungsbereich) 4. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind: Gutachten Artenschutz (Cloos, T. August 2018) Wesentliche Inhalte sind: Herausarbeitung artenschutzrechtlich möglicherweise beinträchtigter Arten/Artengruppen auf Grundlage relevanter Strukturen und Biotope sowie 5 Kartierterminen, Vermeidungsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen (CEF- Maßnahmen), Reptilienkonzept Regionalplan Nordhessen 2009 Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Gemeinde Burgwald unter Home Bekanntmachungen ( öffentlich bekannt gemacht wird. Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald, Ortsteil Ernsthausen; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kindergarten Ernsthausen Hier: Änderungsbereich 4
5 Bauleitplanung der Gemeinde Burgwald, Ortsteil Ernsthausen; Bebauungsplan Nr. 6 Kindergarten Ernsthausen Hier: Räumlicher Geltungsbereich Burgwald, den 29. August 2018 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Burgwald L. Koch, Bürgermeister 5
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