Orientierungsrahmen für den Aufbau von Kinder- und Familienzentren

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1 Orientierungsrahmen für den Aufbau von Kinder- und Familienzentren Der Landesweite Facharbeitskreis Tageseinrichtungen für Kinder hält eine bedarfsorientierte gemeinwesenbezogene Weiterentwicklung der Angebote für Kinder und Familien zu Kinderund Familienzentren grundsätzlich für richtig. Exkurs: Es sollte bedacht werden, ob die Bezeichnung Familienzentrum, wie sie z. Zt. im Wesentlichen benutzt wird, die Zielsetzung einer Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen angemessen kennzeichnet. Kindertageseinrichtungen sind Häuser für Kinder. Sie um Dienste für Eltern und andere Familienangehörige zu erweitern und den Zugang zu weiterführenden Hilfen bedarfsorientiert zu gestalten, kann nur begrüßt werden. Im Mittelpunkt aller Bemühungen steht jedoch das Kind. Unter Berücksichtigung einer modernen kinderpolitischen Ausrichtung sollten die weiter entwickelten Einrichtungen zutreffender als Kinder- und Familienzentren bezeichnet werden. Kinder und Familien brauchen niedrigschwellige Angebote, die gut miteinander vernetzt und aufeinander abgestimmt sind. Die Übergänge zwischen Angebotselementen wie z.b. Information, Beratung und Familienbildung müssen zuverlässig und verbindlich ausgestaltet sein. In Kinder- und Familienzentren sollte der Kernprozess der Bildung, Erziehung und Betreuung um entsprechende Leistungen ergänzt werden. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, dass es unter den bestehenden und angekündigten Bedingungen zu einer nachhaltigen Verbesserung der Leistungen für Kinder und Familien kommt. Nach den Vorstellungen der Landesregierung sollen bis zum Ende der Legislaturperiode in Nordrhein-Westfalen 3000 der ca Tageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren weiterentwickelt werden. Dieses Vorhaben lässt außer Acht, dass im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) die zentralen Elemente eines Kinder- und Familienzentrums bereits zu den Anforderungen an alle Tageseinrichtungen für Kinder gehören: Bildung, Erziehung und Betreuung (incl. der Sprachförderung als integralem Bestandteil eines ganzheitlichen pädagogischen Konzepts) 1 Zusammenarbeit mit Eltern und Tagespflegepersonen 2 1 vgl. Bildungsvereinbarung NRW 2 22 a SGB VIII: Förderung in Tageseinrichtungen: (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen zusammenarbeiten 1. mit den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses. 2. mit anderen kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen, insbesondere solchen der Familienbildung und beratung. mit den Schulen, um den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu sichern und um die Arbeit mit Schulkindern in Horten und altersgemischten Gruppen zu unterstützen. 1

2 Öffnung ins Gemeinwesen und Vernetzung mit anderen Anbietern von Unterstützungsleistungen für Kinder und Familien Zusammenarbeit mit der Grundschule. Der 10. Kinder- und Jugendbericht hat mit dem Leitmotiv Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung darauf hingewiesen, dass es eine zentrale Aufgabe der Gesellschaft ist den Tageseinrichtungen für Kinder die Umsetzung dieser Ziele durch die Bereitstellung angemessener Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Die unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband organisierten Tageseinrichtungen für Kinder in Nordhrein-Westfalen 3 arbeiten intensiv an der Realisierung dieser Ziele. Viele sind in ihrem Selbstverständnis bereits Kinder- und Familienzentren. 4 Die Umsetzung fachlich notwendiger Standards wird allerdings allzu oft durch schlechte Rahmenbedingungen eingeschränkt. Diese sind in den letzten Jahren zunehmend schlechter geworden. 5 ) Die weg brechende öffentliche Unterstützung wird dabei durch die Träger und das pädagogische Personal durch ein bis an die Grenzen des Möglichen gehendes Engagement teilweise aufgefangen. Die inzwischen bekannt gewordene Rahmenvorgabe der Landesregierung, dass für die Angebote und Netzwerkstrukturen in Kinder- und Familienzentren zumindest in der Pilotphase keine zusätzlichen Mittel z. B. für die Konzeptentwicklung zur Verfügung stehen und diese Frage auch für die Zeit danach nicht geklärt ist, haben erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Projektes geweckt. Die für 2006 angekündigten Kürzungen im Landeshaushalt, die alle kinder-, jugend- und familienunterstützenden Einrichtungen, Dienste und Verbände massiv betreffen, stellen das Projekt aus Sicht der Tageseinrichtungen für Kinder im Paritätischen grundsätzlich in Frage. So werden neben den direkten Auswirkungen der Kürzungen bei den Tageseinrichtungen die Kürzungen bei den potentiellen Kooperationspartnern im Rahmen von Kinder- und Familienzentren zu Abbau und Schließungen von Einrichtungen führen. Den Bildungsstätten, Träger (11,9% aller Träger in NRW) 4 Zu denken ist insbesondere auch daran, dass in mehr als 850 Elterninitiativen unter dem Dach des Paritätischen Eltern selbst auf der Ebene der Träger die Kinder- und Familienorientierung gestalten. 5 Z. B. zunehmend restriktivere Auslegung der Refinanzierung bei Urlaubs-, Krankheitsvertretung, drastische Einschränkungen bei der Freistellung von Leitungen, ständig wachsende finanzielle Belastungen der Einrichtungen durch zusätzliche Anforderungen, wie z. B. die Finanzierung der Umlage U 2 u. a. bei gleichzeitig gekürzten öffentlichen Mitteln, Kürzung der Betriebskostenzuschüsse im Jahr 2005 um ca. 72 Mill. Euro, die Absicht, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel für den Elementarbereich im Jahr 2006 um ca. 115 Mill. Euro zu kürzen. 2

3 den Familienverbänden / Familienselbsthilfeorganisationen und Beratungsstellen, die in den Kinder- und Familiezentren mitarbeiten sollen, fehlen dann die Ressourcen. Aus Sicht des Landesweiten Facharbeitskreises Tageseinrichtungen für Kinder ist daher die Beachtung der folgenden zentralen Eckpunkte bei der Einführung der Kinder- und Familienzentren unverzichtbar: Verbindliche Qualitätsstandards für Kinder- und Familienzentren als allgemeine Förder- und Entwicklungsziele für alle gemäß SGB VIII (KJHG) müssen durch das Land gesetzt werden und sind unverzichtbar. Hierzu gehören u. a. die Sicherung des Zugangs für alle Familien durch differenzierte Angebotsformen die Sicherung der Fachlichkeit durch qualifizierte und kompetente Fachkräfte die Sicherung einer bedarfsgerechten Entwicklung durch Beteiligungsverfahren. Die Beratung und Unterstützung von Familien darf nicht nur auf Kinder bis 6 Jahre begrenzt werden. Auch Schulkinder und ihre Familien müssen in den Kinder- und Familienzentren z. B. in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Angeboten der Schulkindbetreuung berücksichtigt werden. Quantitativ und qualitativ muss sich die Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen für Kinder zu Zentren für Kinder- und Familien am Bedarf von Kindern und Familien ausrichten. Die Jugendhilfeplanung ist das im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehene Instrument einer quantitativen und qualitativen, mit allen beteiligten Gruppen abgestimmten Bedarfsplanung. Es muss daher verbindlich sichergestellt werden, dass unter Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Rahmenbedingungen dieses Instrument den Regeln fachlichen Könnens entsprechend, genutzt wird. Konzeptionen sollten unter Berücksichtigung sozialräumlicher Angebote und der Beteiligung von Eltern und Kindern eine abgestimmte Bildungsplanung beinhalten. Die (Weiter)Entwicklung von Tageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren muss die lokal gewachsenen bewährten Strukturen angemessen berücksichtigen und in neuen Kooperationszusammenhängen sichern. Für die beteiligten Dienste und 3

4 Einrichtungen müssen systematisch Kooperationsformen (weiter)entwickelt und konzeptionell verankert werden können. Die Kernaufgaben der Kooperationspartner in einem Kinder- und Familienzentrum können nicht durch das Kinder- und Familienzentrum ersetzt werden, sondern müssen erhalten bleiben. Das Wunsch- und Wahlrecht der Familien, die Wohnortnähe, ein vielfältiges Angebot und die Trägerpluralität müssen angemessen berücksichtigt werden. Die Realisierung der Entwicklungsaufgaben setzt einen angemessenen Zeitrahmen, der unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Ressourcen berücksichtigt, voraus. Die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Kinder- und Familienzentren in NRW muss jeder Einrichtung unabhängig von ihrer örtlichen Lage und Struktur 6 die Chance der Anbindung an diese angestrebte neue Angebotsqualität eröffnen. Es darf kein Zweiklassensystem der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern entstehen, in denen die Kinder- und Familienzentren die bevorzugten Einrichtungen sind. Schon in der Pilotphase ist darauf zu achten, dass alle Einrichtungen die Chance erhalten, an der Entwicklung zu partizipieren. Dies setzt eine hohe Transparenz bzgl. der Erkenntnisse in der Pilotphase sowie der Beteiligung an weiteren Prozessen voraus. Für die Entwicklung und den Betrieb von Kinder- und Familienzentren müssen angemessene zusätzliche Ressourcen insbesondere für die Netzwerkarbeit und niederschwellige Beteiligungs- und Einstiegsangebote zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen flexibel und bedarfsorientiert eingesetzt werden können und die Finanzierung von Leistungen unterschiedlicher Kooperationspartner ermöglichen. Weitere Aspekte sind: Personalentwicklung Es müssen nicht nur im erforderlichen Umfang zusätzliche Mitarbeiter/innen in Einrichtungen tätig werden, sondern auch Fachkräfte mit anderen Qualifikationen, z. B. PsychologInnen oder Gesundheitsfachkräfte (Schaffung von interdisziplinären Teams). Die mit der Leitung eines Kinder- und Familienzentrums beauftragte Fachkraft muss ausreichend Zeit für das Leitungsmanagement haben. 6 Strukturelemente sind z.b: Zahl und Art der Gruppen, Trägerform als Elterninitiative, sonstiger finanzschwacher Träger oder ggmbh. 4

5 Ausbildung, Fort- und Weiterbildung Neue Aufgaben setzen entsprechende Ausbildungs- und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten voraus. Für die Aus- und Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte müssen entsprechende Angebote zur Verfügung stehen. Für die Teilnahme an Fortbildungen müssen nicht nur zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, z. B. im Rahmen einer Fortbildungsvereinbarung, sondern es muss auch die Praxis des Einsatzes von VertretungsmitarbeiterInnen bei Fortbildung und anderen Verhinderungen erleichtert werden. Raumbedarf Ein Raumprogramm, das dem weiterentwickelten Aufgabenprofil der Einrichtung gerecht wird, z. B. für Beratungsangebote oder Elternbildungsangebote, muss bedarfs- und zweckentsprechend ermöglicht werden. Angesichts des bestehenden Anpassungsbedarfs für Einrichtungen, die nach dem alten Raumprogramm erstellt wurden, bei denen ein Sanierungsbedarf überdeutlich ist, ist ein Investitionsprogramm notwendig. Der Landesweite Facharbeitskreis Tageseinrichtungen für Kinder setzt sich für angemessene Rahmenbedingungen ein und wird den Prozess mitgestalten. Er wird dabei ein kritischer Partner der Landesregierung sein. Der Landesweite Facharbeitskreis fordert, dass der Paritätische in die erforderlichen Abstimmungsprozesse auf Landesebene einbezogen wird. Stand:07. März

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