Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt,
|
|
- Jörn Böhme
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) 1. Rechtsgrundlagen und allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Förderung nicht produktiver Investitionen erfolgt auf der Grundlage des Artikels 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Buchstabe d) der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L 193 S. 1), der 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl S. 22) in der jeweils geltenden Fassung sowie nach Maßgabe dieser Verwaltungsvorschrift Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung Das für die Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz zuständige Ministerium behält sich vor, Prioritäten zu setzen, das Antragsvolumen zu bestimmen oder Konditionen festzulegen, um eine zielgerichtete Förderung sicherzustellen oder um die zur Verfügung stehenden Mittel aufeinander abzustimmen Nach dieser Verwaltungsvorschrift zu fördernde nicht produktive Investitionen dürfen nicht zusätzlich aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden ( Doppelförderung ). Eine Doppelförderung liegt nicht vor, wenn der Gesamtbetrag der öffentlichen Förderung für das geförderte Vorhaben oder Teilvorhaben die in dieser Verwaltungsvorschrift vorgesehene Höhe der Zuwendung nicht überschreitet. 2. Zweck der Förderung 2.1. Die Förderung nichtproduktive Investitionen im Sinne des Artikel 2 Nr. 32 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 wird gewährt, um landwirtschaftliche 1/6
2 Betriebe im Sinne des Artikel 2 Nr. 8 der Verordnung - im Folgenden Betriebe genannt - bei der Verbesserung der ökologischen Leistung ihres Betriebes zur Verwirklichung von Agrarumwelt- und Klimazielen zu unterstützen Ziel ist eine verstärkte Umsetzung von biodiversitätsfördernden Investitionen als ergänzende Maßnahmen der EULLa-Vertragsnaturschutzprogramme, die in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUMK) des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms EULLE nach Artikel 28 der Verordnung 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. EU Nr. L 347 S. 487) angeboten werden. 3. Gegenstand der Förderung 3.1. Gegenstand der Förderung sind nicht produktive Investitionen im Zusammenhang mit der Förderung im EULLa-Vertragsnaturschutz, die nicht zu einer erheblichen Steigerung des Wertes des Betriebs oder seiner Rentabilität führen Hierzu gehören insbesondere die Pflanzung von standortgerechten Bäumen, Pflanzung von Streuobstbäumen, Anlage von Lesesteinhaufen, Anlage von Vernässungsstellen nach den Bestimmungen einschlägiger Vorgaben, die in den sog. Grundsätzen zu den EULLa-Programmvorgaben ausgeführt und auf veröffentlicht sind. 4. Zuwendungsempfänger/ -innen Die Förderung wird, unabhängig von der Rechtsform, nur Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne des Artikels 1 a) der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 gewährt, die Vertragspartner in den EULLa- Vertragsnaturschutzprogrammteilen sind. 2/6
3 5. Verfahren 5.1. Die jeweilige Zuwendungsempfängerin / der jeweilige Zuwendungsempfänger muss vor Beginn der Maßnahme im Rahmen des EULLa- Antragsverfahrens einen schriftlichen Antrag auf Gewährung der Beihilfe gestellt haben. Bei der Antragstellung sind die im Rahmen jedes EULLa- Antragsverfahrens aktuell zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden. Der Antrag muss Name des Antragstellers, Betriebsidentifikationsnummer, Angaben zur Größe des Unternehmens, Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens und Angaben zur Höhe des beantragten Beihilfebetrags beinhalten Für Antragstellung, Bewilligung, Ablehnung, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung, Abrechnung, Kontrollen, Aufhebung von Bescheiden und Rückforderung von Zuwendungen nebst Erhebung von Zinsen finden die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes sowie des Subventions-, Haushalts- und Europäischen Gemeinschaftsrechts Anwendung, soweit in dieser Förderrichtlinie nichts anderes bestimmt ist Die Flächen der Zuwendungsempfängerin / des Zuwendungsempfängers, auf denen die zu fördernde nicht produktive Investition umgesetzt wird, müssen in Rheinland-Pfalz liegen Die Zuwendungsempfängerin / der Zuwendungsempfänger willigt in die Veröffentlichung von Daten gemäß Nummer 11.2 dieser Vorschrift ein Die Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger müssen sich verpflichten, die geförderten Maßnahmen mind. für die Dauer von 5 Jahren zu erhalten und sachgerecht zu pflegen Die Investition muss mit den unionsrechtlichen und nationalen Umweltschutzvorschriften in Einklang stehen. 6. Ausschluss von Zuwendungen 6.1. Die Zuwendung darf nur Betrieben gewährt werden, die sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne des Artikels 2 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 befinden. 3/6
4 6.2. Betriebe, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet haben, sind von einer Förderung ausgeschlossen Die Förderung der Pflanzung von Streuobstbäumen für den Erwerbsobstbau ist ausgeschlossen Eine Förderung von Investitionen ist ausgeschlossen, wenn bereits vor Antragstellung mit den Investitionen begonnen worden ist. Als Beginn der Investition gilt bereits die Vergabe eines Auftrags Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig, wenn sie nach dem nationalen Mehrwertsteuerrecht rückerstattet wird Von der Förderung sind Skonti ausgeschlossen, auch wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. 7. Art und Umfang der Zuwendung 7.1. Die Zuwendung erfolgt ausschließlich in Zusammenhang mit der EULLa- Vertragsnaturschutzförderung als einmalige Festbetragsfinanzierung in Höhe von 55 pro Baum für die Pflanzung von standortgerechten Bäumen, 50 pro Baum für die Pflanzung von Streuobstbäumen, 30 pro Stück für die Anlage von Lesesteinhaufen, 125 pro Stück für die Anlage von Vernässungsstellen Die Berechnung der Festbeträge in Nummer 7.1 erfolgte durch eine unabhängige Stelle auf der Grundlage repräsentativer Werte für die Pflanz- und Pflegekosten der Bäume bzw. der Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Anlagen. Sie betragen bis zu 100 % der in dieser Berechnung ermittelten Kosten Sonstige nicht produktive Investitionen im Sinne von Nummer 3 dieser Vorschrift können in Höhe eines noch von der unabhängigen Stelle im Sinne der Nummer 7.2 zu ermittelnden Festbetrages gefördert werden. 4/6
5 8. Zuständigkeiten 8.1. Bewilligungsbehörde ist die zuständige Kreisverwaltung, die auf der Grundlage von naturschutzfachlichen Bewertungen der Vertragsnaturschutzberater/innen über die Förderfähigkeit entscheidet Die Auszahlung der Zuwendung für die nicht produktiven Investitionen wird von dem für Agrarförderung zuständigen Ministerium veranlasst. 9. Evaluations- und Kontrollmaßnahmen 9.1. Die für die Evaluation der Förderung erforderlichen Daten sind nach Vorgabe des für Agrarförderung zuständigen Ministeriums zu erheben und bereitzustellen Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz und das für Agrarförderung zuständige Ministerium bzw. eine von ihm beauftragte Stelle haben das Recht, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendungen, die Einhaltung der im Bescheid festgelegten Bestimmungen, Auflagen und Bedingungen sowie weitere förderrelevante Sachverhalte durch Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstige Unterlagen im Zuge von Vor- Ort-Kontrollen zu prüfen und Auskünfte einzuholen oder durch Beauftragte prüfen und Auskünfte einholen zu lassen Die dem Zuwendungsempfänger durch die Vorlage von Unterlagen und die Evaluations- und Kontrollmaßnahmen entstehenden Aufwendungen werden nicht erstattet. 10. Rückforderungen, Zinsen Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, der Bewilligungsbehörde unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, der Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendungen entgegenstehen oder für eine Rückforderung erheblich sind Die Aufhebung des Bewilligungsbescheides sowie die Rückforderung der Zuwendungen richtet sich nach 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) in Verbindung mit den 48 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der Nummer 9 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). 5/6
6 11. Regeln zur Transparenz Vorbehaltlich von Maßnahmen der Europäischen Kommission und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Erfüllung der Transparenzanforderungen werden auf der Beihilfewebsite des für Agrarförderung zuständigen Ministeriums folgende Informationen über die gewährte Förderung veröffentlicht: vollständiger Wortlaut der Beihilferegelung einschließlich ihrer Durchführungsbestimmungen, Namen der Bewilligungsbehörden, Link zur Transparenz-Datenbank bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte 1 werden auch die Namen der einzelnen Beihilfeempfänger, Art der Beihilfe und Beihilfebetrag je Beihilfeempfänger, Tag der Gewährung, Art des Unternehmens (KMU/großes Unternehmen), Region (auf NUTS-Ebene 2), in der der Beihilfeempfänger angesiedelt ist, sowie Hauptwirtschaftszweig, in dem der Beihilfeempfänger tätig ist (auf Ebene der NACE-Gruppe), veröffentlicht Unabhängig von den vorgenannten Regelungen zur Transparenz sind für die obersten Landesbehörden spätestens ab 2019 die Vorschriften über die Veröffentlichung der Zuwendungen auf der Transparenzplattform des Landes Rheinland-Pfalz nach dem Landestransparenzgesetz 2 einzuhalten. Für die oberen und unteren Landesbehörden sind diese Pflichten spätestens ab 2021 einzuhalten. 12. Inkrafttreten Diese Verwaltungsvorschrift für die Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz tritt mit Wirkung vom in Kraft. Diese Regelung gilt bis 30. Juni EUR bei Beihilfeempfängern, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind oder EUR bei Beihilfeempfängern, die in der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder in der Forstwirtschaft tätig sind oder Tätigkeiten ausüben, die nicht unter Artikel 42 AEUV fallen. 2 4,6 7 Abs. 1 Nr. 11 ivm 26 Abs. 2 LTranspG 6/6
Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz vom 10. November 2015 (104-61 30-1/2014-26#17) 1
MehrMINISTERIALBLATT. der Landesregierung von Rheinland-Pfalz. 70. JAHRGANG Mainz, den 19. Februar 2018 NUMMER 2. Inhalt
MINISTERIALBLATT der Landesregierung von Rheinland-Pfalz 70. JAHRGANG Mainz, den 19. Februar 2018 NUMMER 2 Inhalt I. Veröffentlichungen, die in das Amtliche Gültigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrVerwaltungsvorschrift zur Bayerischen Weinabsatzförderung (VwV Weinabsatzförderung)
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Verwaltungsvorschrift zur Bayerischen Weinabsatzförderung (VwV Weinabsatzförderung) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom Seite 391 bis 410
Seite 1 von 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom 26.6.2015 Seite 391 bis 410 7861 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Vom
MehrEckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN AZ: G3-7296.2-1/27 Stand: 15.04.2015 Eckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
MehrDas Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Studien und kleinen Maßnahmen nach Wettbewerbsverfahren des Netzwerkes (Richtlinie Netzwerk Stadt/Land) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
MehrAntrag auf Förderung des Austauschs einer Einzelraumfeuerungsanlage im Rahmen des Programms
1.000 EFFIZIENTE ÖFEN FÜR RHEINLAND-PFALZ mit gleichzeitigem Nachweis der Verwendung SIE HABEN FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG? Weitere Informationen erhalten sie bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz und dem
MehrNiedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Stand: 24.11.2015 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Kriterien und Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung einer tiergerechten
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Richtlinien Hessisches Programm für Ausgleichszahlungen in benachteiligten Gebieten (AGZ) Inhaltsverzeichnis 1. Zuwendungszweck,
MehrFörderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Fördergrundsätze - Abfall und Altlasten)
Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen und der Sanierung von Altlasten (Fördergrundsätze - Abfall und Altlasten) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 29. November 1996
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDW IRTSCHAFT UND FORSTEN
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDW IRTSCHAFT UND FORSTEN E N T W U R F Stand: 03.03.2015 Grundsätze für die Förderung der Teilnahme am Bio-Qualitätsprogramm und des Absatzes von Bio-Produkten
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrVom 27. November 2017
Richtlinie des Landes Brandenburg für die Gewährung von Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden aufgrund widriger Witterungsverhältnisse im Jahr 2017 für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen
MehrFörderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen
Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landschaftsverband Hameln-Pyrmont gewährt als Regionale
MehrMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrRahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor
Rahmenrichtlinie für den Fischerei-/Aquakultursektor 0. Vorbemerkungen Die Risikovorsorge zur Bewältigung von Schäden im Fischerei- und Aquakultursektor, die durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrFörderung der Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (Tierzuchtmonitoringprogramm - TMP)
Förderung der Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (Tierzuchtmonitoringprogramm - TMP) Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
MehrFörderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen
Förderung der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vom 27.07.2018 V 500 - V-412-23300-2017/056
MehrRichtlinie des Brandenburgischen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden
Richtlinie des Brandenburgischen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden vom 1. März 2017 1. Zuwendungszweck Das Land Brandenburg
MehrFörderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen
Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Kunstvereine und vergleichbarer Einrichtungen 1. Zuwendungszweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt
MehrMINISTERIALBLATT. der Landesregierung von Rheinland-Pfalz. 70. JAHRGANG Mainz, den 20. Dezember 2018 NUMMER 11. Inhalt
MINISTERIALBLATT der Landesregierung von Rheinland-Pfalz 70. JAHRGANG Mainz, den 20. Dezember 2018 NUMMER 11 Inhalt I. Glied.-Nr. Datum Seite 27. 11. 2018 Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften
MehrEntwurf. (Stand: endg.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen
Entwurf (Stand: 11.09.2018 endg.) Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen (Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung) Erl.
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrRichtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Dürreschäden 2018 in landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Dürreschäden 2018 in landwirtschaftlichen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft
MehrEckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Eckpunktepapier zur Abwicklung der Förderung der Ausbildung von Dorfhelferinnen und Dorfhelfern AZ: G3 7296.2 1/4 Stand: 07.11.2012
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
Mehrvom 4. August Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1 Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten vom 4. August 2015
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrRichtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie
MehrMINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG Richtlinie Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi _ 1. Zweck der Richtlinie und Rechtsgrundlagen (1) Mit Hilfe des Förderprogramms
Mehrüber die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen
Thüringer Staatskanzlei Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die vorbereitende Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER)
MF/ VB ELER Stand: 06.08.2014 Vorbereitende Unterstützung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die vorbereitende Unterstützung von Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (CLLD/LEADER) 2014-2020
Mehr1. Förderzweck, Förderungsziel, Rechtsgrundlage
Richtlinie des Regionalverbandes Harz e. V. vom 1. Juni 2015 (zuletzt geändert am 6. März 2017) Förderkriterien für die Gewährung von Zuwendungen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen 1. Förderzweck,
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrAusschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
MehrNÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e des Landes Niederösterreich zur Förderung der Sozialen Betriebshilfe beschlossen von der
MehrRichtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg
Richtlinie zur Förderung der Entwicklung innovativer Konzepte und Maßnahmen in der beruflichen Weiterbildung in Baden-Württemberg Vorbemerkung Das Land Baden-Württemberg fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie,
MehrIn der Fassung der dritten Änderung vom 20. Dezember 2012 (Bundesanzeiger AT B2)
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge Vom 18. Januar 2010 (Bundesanzeiger Nr. 16 vom 29. Januar 2010, Seite 338) In der Fassung der dritten Änderung
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrGAK-Rahmenplan 2015 Förderbereich 6 - Bund: Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere
Stand: 07.10.2014 GAK-Rahmenplan 2015 Förderbereich 6 - Bund: Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere Maßnahmen 1.0 Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere
Mehrvom 9. Mai Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher
MehrQuelle: Gliederungs-Nr:
Landesrecht BW recherchiert von: Wolfgang Kunz am 28.03.2013 Vorschrift Quelle: Normgeber: Innenministerium Aktenzeichen: 4-5840.2/5 Erlassdatum: 31.10.2012 Fassungvom: 31.10.2012 Gültig ab: 01.01.2013
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrHinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie)
Anlage 5 (zu Abschnitt II Teil C Nummer 2 Satz 5 ) Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie) Soweit die Förderung nach dieser Förderrichtlinie als Gewährung
MehrFördergrundsätze. zu stärken, das eine Schlüsselkomponente der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen
Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 SHARING HERITAGE
MehrBei der Ermittlung der Unternehmensgröße ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich bei dem antragstellenden Unternehmen nach Maßgabe der KMU-
Richtlinie des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zur Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen Bremisches Messeförderungsprogramm vom 01.11.2016 1. Zuwendungszweck, Gegenstand der Förderung
Mehr1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
MehrVerwaltungsvorschrift Infrastruktur
des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Finanzierung der Verfahrenskosten innerhalb der Verfahren zur vom 9. Juli 2015, geändert am 8. Juli 2016 1 Rechtsgrundlage und
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Grundsätze für die Absatzförderung von Milch und Milcherzeugnissen aus Mitteln des Sondervermögens der Milch- und Fettwirtschaft
MehrIch beantrage/wir beantragen die Gewährung einer Förderung aus den Mitteln der o.g. Richtlinie.
ANTRAG - auf Gewährung einer Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in der Gemeinde Moorrege vom 16.03.2016 Die vollständige Beantwortung der Fragen in
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Subventionen für Hagelschutznetze Deutscher Bundestag WD /19
Subventionen für Hagelschutznetze 2019 Deutscher Bundestag Seite 2 Subventionen für Hagelschutznetze Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. März 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung,
MehrRichtlinie Wirtschaft
des Ministeriums für und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg für das Programm zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers in kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrNiedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Kriterien und Bedingungen über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von nicht investiven Projekten im Bereich
Mehr1. ZUWENDUNGSZWECK 2. GEGENSTAND DER FÖRDERUNG
Richtlinien über die Gewährung von Finanzierungshilfen für die Gründung von Handwerksunternehmen durch Handwerksmeisterinnen/Handwerksmeister vom 08.09.2006 (GründungsprämieHandwerk!) 1. ZUWENDUNGSZWECK
Mehr1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio-visuellen Bereich vom 10.11.2015, veröffentlicht im Thüringer
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
MehrB e h ö r d e f ü r W i r t s c h a f t, V e r k e h r u n d I n n o v a t i o n
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r W i r t s c h a f t, V e r k e h r u n d I n n o v a t i o n Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
MehrBEIHILFEN. 1 Beihilfezweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinie der zur Regelung der Voraussetzungen über die Gewährung von staatlichen Beihilfen für Maßnahmen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen (Entwurf) 1 Beihilfezweck,
Mehrvom 17. Juli Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE.
Richtlinie zur Gewährung von Kreiszuweisungen und Zuschüssen zur Ko- Finanzierung für Investitionsförderungen aus den Leader und ZILE Programmen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Der Landkreis Aurich
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom Seite 391 bis 410
Seite 1 von 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom 26.6.2015 Seite 391 bis 410 7861 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29
MehrRichtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege
Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
Mehr- die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe unterstützen und - einen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Umweltbelastungen leisten.
Förderung von Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe im Operationellen Programm Wachstum durch Innovation des Landes Rheinland-Pfalz (Prioritätsachse 3; Handlungsfeld
MehrPer . Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 01097 Dresden Per E-Mail Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen poststelle@lua.sachsen.de
Mehr7523-W. Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen
Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen 7523-W Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Bekanntmachung des Bayerischen
Mehr(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrAntrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim
Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.
Mehr3 Gegenstand der Förderung Zuwendungsempfänger
Zukunftsfähige Energieinfrastruktur Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 10. September 2015 (8603) 1 Zuwendungszweck Die energie- und klimapolitischen
MehrBAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Richtlinie über die Soforthilfe 2017 zur Bewältigung von Schäden in der Forstwirtschaft (Forstliche Soforthilfe 2017 / Privatwald)
MehrRichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms
Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft,
MehrMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION. Antrag
Anlage zum Projektleitfaden Förderprogramm Landärzte (Stand 16.06.16) MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen
MehrRichtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. S.
Richtlinie über die Förderung von Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. S. 1260 Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration
MehrVom 31. August 2017 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Frostschäden in der Landwirtschaft in Baden-Württemberg (VwV Frosthilfe
MehrNeuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit
Neuauflage der Förderrichtlinie des Bund-Länder-Programmes Initiative Inklusion Handlungsfelder Ausbildung und Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der
MehrRichtlinien. unterstützte Kinderbetreuung. für das Förderprogramm Betrieblich. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Richtlinien für das Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Richtlinien für das Programm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 2 1. Ziel
MehrFördergrundsätze zur Absatzförderung von Erzeugnissen des Weinbaus
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Fördergrundsätze zur Absatzförderung von Erzeugnissen des Weinbaus 1. Rechtsgrundlagen Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission
MehrRunderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie. vom 29. Oktober 2018
702 Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft,
MehrRichtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen)
6.10 1 Richtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen) vom 16.06.2011 hier abgedruckt in der Grundfassung vom
Mehrbis zum entstanden sind.
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser: Programm zur Unterstützung vom Hochwasser 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
MehrFörderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 13. Januar 2010
MehrRichtlinie zur Förderung von individuellen Glasfaseranschlüssen für Hochbedarfsträger im Saarland ( Gigabitprämie )
Richtlinie zur Förderung von individuellen Glasfaseranschlüssen für Hochbedarfsträger im Saarland ( Gigabitprämie ) vom 21.09.2017 1 Zweck der Förderung und Rechtsgrundlagen (1) Die Staatskanzlei des Saarlandes
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
Mehrmit dem Ziel der Entlastung der Schüleriimen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden.
2124 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie und der pharmazeutisch-technischen
Mehriü g% Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
iü g% Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Richtlinien zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitskräften auf neuen Arbeitsplätzen in der Fassung vom 15. März 2016
Mehr