Inhaltsverzeichnis zum ROLAND Assekuranztarif

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1 Inhaltsverzeichnis zum ROLAND Assekuranztarif Allgemeine Tarifbestimmungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2 für die Schutzbrief-Versicherung 6 Tarif für private Haushalte Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte mit JurLine 7 KompaktPlus-Rechtsschutz für private Haushalte mit JurLine 8 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für Nichtselbstständige 9 Verkehrs-Rechtsschutz 10 Fahrer-Rechtsschutz für private Haushalte 11 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für private Haushalte mit JurLine 12 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken 13 SchutzbriefMobil 14 Tarif für Unternehmen und freie Berufe Kompakt-Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe mit JurLine 15 Universal-Straf-Rechtsschutz als Ergänzung zum Kompakt-Rechtsschutz 15 KompaktPlus-Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe mit JurLine 17 Verkehrs-Rechtsschutz 19 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige mit JurLine 20 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen 21 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken 22 Tarif für Senioren GenerationAktiv mit JurLine 23 GenerationAktivPlus mit JurLine 24 Tarif-Stand: Ausgabe: Januar

2 Allgemeine Tarifbestimmungen für die Rechtsschutz-Versicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2008, Stand ) den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Senioren (ARB 2008 Senioren, Stand ) den Sonderbedingungen für die ROLAND erweiterte Straf-Rechtsschutz-Versicherung (ESRB, Stand ) den Sonderbedingungen für die ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutzversicherung (USRB, Stand ) für den Assekuranztarif Der Assekuranztarif richtet sich an alle festangestellten Innendienstmitarbeiter, hauptberufliche Vertreter sowie Rentner/Pensionäre von: - Versicherungen - Banken - Sparkassen - Bausparkassen - Betriebskrankenkassen Der Assekuranztarif gilt nur für die aufgezählten Betriebsarten und ausschließlich bezogen auf die Tätigkeit als Inhaber einer Agentur oder als Innendienstmitarbeiter. -2- Versicherungssumme und Strafkaution Produkt Versicherungssumme Strafkaution Standardprodukte , außerhalb Europas KompaktPlus-Rechtsschutz für private Haushalte, für Unternehmen und freie Berufe sowie für GenerationAktivPlus Erweiterter Straf- Rechtsschutz (als Bestandteil des KompaktPlus- Rechtsschutz für private Haushalte, für Unternehmen und freie Berufe sowie für GenerationAktivPlus) Universal-Straf-Rechtsschutz (als Bestandteil des KompaktPlus- Rechtsschutzes für Unternehmen und freie Berufe sowie als Ergänzungsde- Unbegrenzt , außerhalb Europas Geltungsbereich Europa Kanarische Inseln, Azoren und Madeira Mittelmeeranliegerstaaten Weltweit für Aufenthalte bis zu sechs Monaten, Sublimit Internetstreitigkeiten weltweit, Sublimit Europa Kanarische Inseln, Azoren und Madeira Mittelmeeranliegerstaaten Weltweit für Aufenthalte bis zu einem Jahr, Sublimit Internetstreitigkeiten weltweit, Sublimit Europa Kanarische Inseln, Azoren und Madeira Mittelmeeranliegerstaaten , max je Person Europa Kanarische Inseln, Azoren und Madeira Mittelmeeranliegerstaaten

3 Allgemeine Tarifbestimmungen ckung zum Kompakt- Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe) Bei Vereinbarung einer wird diese je Rechtsschutzfall abgezogen und gilt für alle Risiken des Vertrages. Beitrag Es handelt sich um Jahresbeiträge, die im Voraus zu entrichten sind. Die zurzeit gültige Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist eingeschlossen. Nebengebühren werden nicht erhoben. Alle Beiträge mit Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen werden auf zwei Nachkommastellen berechnet. Bei der Berechnung von Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen kann es durch Rundungsdifferenzen systembedingt zu geringfügigen Abweichungen gegenüber dem im Antrag genannten Beitrag kommen. Nachlässe Auf die Tarifbeiträge können keine weiteren Nachlässe (Kunden- bzw. Bündelbonus, Existenzgründernachlass, etc.) eingeräumt werden. Zahlungsweise Zuschlag für 1/2-jährliche Zahlung = 3 % Zuschlag für 1/4-jährliche Zahlung = 5 % Zuschlag für monatliche Zahlung = 5 % Bitte vereinbaren Sie Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren (LEV). Eine monatliche Zahlung ist grundsätzlich nur mit LEV möglich. Bei monatlicher Zahlungsweise sollte eine Mindestrate von 5 vorliegen. Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht in Europa einschließlich Madeira, den Azoren und auf den Kanarischen Inseln sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Bei weltweiten Aufenthalten, die längstens bis zu sechs Monate dauern, werden für dort eintretende Rechtsschutzfälle Kosten bis zu einem Höchstbetrag von übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht eine weltweite Deckung bis zu einem Höchstbetrag von Im KompaktPlus-Rechtsschutz für private Haushalte, für Unternehmen und freie Berufe sowie im GenerationAktivPlus werden bei weltweiten Aufenthalten, die längstens bis zu einem Jahr dauern, für dort eintretende Rechtsschutzfälle Kosten bis -3- zu einem Höchstbetrag von pro Rechtsschutzfall übernommen. Für Streitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht eine weltweite Deckung bis zu einem Höchstbetrag von Es besteht kein weltweiter Rechtsschutz a) für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen; b) für die Interessenwahrnehmung im Rahmen des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für den beruflichen Bereich der Produkte Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige/ Rechtsschutz für Firmen Kompakt- und KompaktPlus-Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe. Im Universal-Straf-Rechtsschutz und im erweiterten Straf-Rechtsschutz besteht in Europa einschließlich Madeira, den Azoren und auf den Kanarischen Inseln sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres Versicherungsschutz. Der Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gilt nur für Beratungen durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt oder Notar. Der Sozial(gerichts)- Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und der Verwaltungs-Rechtsschutz beziehen sich nur auf Verfahren vor Gerichten bzw. Behörden in Deutschland. Wartezeit Drei Monate Wartezeit Arbeits-Rechtsschutz Berufs-Vertrags-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz (Ausnahme: in Verkehrssachen) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Keine Wartezeit besteht im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Geltendmachung gesetzlicher Schadenersatzansprüche aus der Verletzung dinglicher Rechte.

4 Allgemeine Tarifbestimmungen Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn das Risiko anderweitig versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wird (Nachweis ist erforderlich). Dies gilt auch für den Fall, dass die Risiken bisher bei einer anderen Gesellschaft in einem Vertrag der Eltern des Versicherungsnehmers mitversichert waren. Keine Wartezeit Schadenersatz-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (außer für Verträge im beruflichen Bereich) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozial- und Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Beratungs-Rechtsschutz für Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht Daten-Rechtsschutz Opfer-Rechtsschutz JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich Vertragsdauer Verträge können für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden. Die Beiträge beziehen sich auf eine Laufzeit von fünf Jahren. Bei Ein- bis Vier-Jahresverträgen ist ein Beitragszuschlag von 5 % zu berechnen. Nichteheliche Lebensgemeinschaft Der unter derselben Anschrift wie der Versicherungsnehmer gemeldete, mit dem Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Partner hat Versicherungsschutz wie ein Ehegatte, wenn dies besonders beantragt wird. Die Mitversicherung eines Lebenspartners setzt voraus, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Lebenspartner anderweitig verheiratet sind oder für sie eine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Die Kinder des Lebenspartners sind im selben Umfang wie die Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist nicht versichert. Wird der Vertrag auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ausgedehnt, so beginnt am Tag, an dem die Mitversicherung des Partners in den Rechtsschutzvertrag aufgenommen wird, die dreimonatige Wartezeit in den Leistungsarten, in denen eine Wartezeit besteht, für den Lebenspartner und, falls vorhanden, für dessen Kinder. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Vorsorge- Versicherung. Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf die selbstständige Tätigkeit bei den einzelnen Produkten. Vorsorge-Versicherung Wenn erstmalig für den Versicherungsnehmer ein neues, bei ROLAND versicherbares Risiko entsteht, kann der seit einem Jahr bestehende Vertrag rückwirkend ab Entstehung des neuen Risikos angepasst werden. Dafür muss die Anpassung innerhalb von 6 Monaten nach Entstehung des neuen Risikos verlangt werden. In diesen Fällen besteht keine neue Wartezeit. Später kann der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. In diesem Fall gelten die Wartezeiten gemäß 4 Absatz 1 c) ARB. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Vorsorge-Versicherung finden Sie im Besonderen Teil der Bedingungen. Für folgende Produkte besteht eine Vorsorge-Versicherung: 25 Privat- und Berufs-RS für private Haushalte 26 Kompakt-RS für private Haushalte Klausel zu 26 KompaktPlus-RS für private Haushalte 28 Kompakt-RS für Unternehmen Klausel zu 28 ARB KompaktPlus-RS für Unternehmen 26 ARB Senioren GenerationAktiv Klausel zu 26 ARB Senioren GenerationAktivPlus 25 II Privat- und Berufs-RS für angestellte Ärzte 26 Kompakt-RS für angestellte Ärzte 28 I Kompakt-RS für niedergelassene Ärzte 28 II KompaktPlus-RS für niedergelassene Ärzte Vorsorgeversicherung für Alleinstehende Klausel zu 23, 25 und 26 ARB Single- Rechtsschutz (1) Ist der Versicherungsnehmer allein stehend besteht abweichend vom jeweiligen Absatz 1 der genannten Vorschriften kein Versicherungsschutz für einen ehelichen, eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner des Versicherungsnehmers. -4-

5 Allgemeine Tarifbestimmungen (2) Heiratet der Versicherungsnehmer oder geht er eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, erweitert sich der Versicherungsschutz von diesem Zeitpunkt an auf den Partner. Ab Heirat bzw. Eintragung der Partnerschaft wird dem Vertrag der dann geltende Tarifbeitrag für das versicherte Risiko zugrunde gelegt, sofern die im jeweiligen Absatz 1 der bezeichneten Vorschriften genannten Voraussetzungen gegeben sind. Als allein stehend (auch mit Kindern) gelten alle Personen, die nicht verheiratet sind, in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Mitversicherte Personen Auf Direktionsanfrage kann auch eine weitere Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt z. B. ein pflegebedürftiger Elternteil, im Vertrag mitversichert werden. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. JurLine Telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (für Verträge ab ARB 2007) Der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen haben die Möglichkeit, eine telefonische Rechtsberatung durch einen ROLAND-Partneranwalt zu erhalten. Diese Beratung umfasst Anfragen sowohl zu versicherten als auch zu nicht versicherten Rechtsfragen. Eine Wartezeit besteht nicht. Die Beratung gilt für den privaten Lebensbereich, also Verkehr, Freizeit, Arbeit und Wn. Beratungen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird sind ausgeschlossen. Die JurLine ist fester Vertragsbestandteil ( Mehrbeitrag) in folgenden Produkten: Privat-Rechtsschutz für Selbstständige Privat- und Berufs-Rechtsschutz für private Haushalte Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte sowie für Unternehmen und freie Berufe KompaktPlus-Rechtsschutz für private Haushalte sowie für Unternehmen und freie Berufe GenerationAktiv/-Plus Im Verkehrs-Rechtsschutz kann die JurLine gegen Beitragszuschlag hinzu versichert werden. Bonus-Rechtsberatung als Service-Leistung (für Verträge ab ARB 2000) Versicherungsnehmern, deren ROLAND Rechtsschutz-Vertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt, z. B. bei Problemen mit dem Sozialamt in Fragen der Unterhaltspflicht. Der Vertrag gilt so lange als schadenfrei, bis ein Rechtsschutzfall gemeldet wird. Danach beginnt die Frist gemäß Absatz 1 neu zu laufen. -5-

6 Allgemeine Tarifbestimmungen für die Schutzbrief-Versicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für die SchutzbriefMobil-Versicherung (ASB 2008) den Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbrief-Versicherung Senioren (ASB 2008 Senioren) Beitrag Es handelt sich um Jahresbeiträge, die im Voraus zu entrichten sind. Die zurzeit gültige Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist eingeschlossen. Nebengebühren werden nicht erhoben. Alle Beiträge mit Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen werden auf zwei Nachkommastellen berechnet. Bei der Berechnung von Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen kann es durch Rundungsdifferenzen systembedingt zu geringfügigen Abweichungen gegenüber dem im Antrag genannten Beitrag kommen. Nachlässe Auf die Tarifbeiträge können keine weiteren Nachlässe (Kunden- bzw. Bündelbonus, Existenzgründernachlass, etc.) eingeräumt werden. Zahlungsweise Zuschlag für 1/2jährliche Zahlung = 3 % Zuschlag für 1/4jährliche Zahlung = 5 % Bitte vereinbaren Sie Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren (LEV), wobei eine unterjährige Zahlung nur mit LEV möglich ist. Monatliche Zahlungsweise ist hier (Ausnahme: Schutzbrief für Senioren) nicht möglich. Geltungsbereich SchutzbriefMobil (ASB 2008) Versicherungsschutz besteht für weltweite Leistungsfälle. Die Auslandsreisekrankenversicherung gilt für das gesamte Ausland. Ausland sind alle Länder dieser Welt außer Deutschland. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person einen ständigen Wohnsitz haben oder ständiger Berufsausübung nachgehen. Geltungsbereich Schutzbrief für Senioren (ASB 2008 Senioren) Versicherungsschutz besteht für weltweite Leistungsfälle. Vertragsdauer Verträge können für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden. Die Beiträge beziehen sich auf eine Laufzeit von fünf Jahren. Bei Ein- bis Vier-Jahresverträgen ist ein Beitragszuschlag von 5 % zu berechnen. -6-

7 Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte mit JurLine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 26 ARB Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Sofern ein Gesamtjahresumsatz des Versicherungsnehmers und/oder der mitversicherten Personen in Höhe von nicht überschritten wird, können auch selbstständig und freiberuflich Kompakt-Rechtsschutz mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 29 ARB für eine selbst genutzte Winheit Tätige diesen Rechtsschutz abschließen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit jedweder selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit kein Versicherungsschutz, mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Motorfahrzeugen. für die Familie für Alleinstehende 243,18 213,01 178,40 157,26 154,27 134,96 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Familie für Alleinstehende 201,10 170,93 147,73 126,59 128,78 109,47 Tarifierungshinweise Alleinstehende Als allein stehend (auch mit Kindern) gelten alle Personen, die nicht verheiratet sind, in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Ein ehelicher, eingetragener oder nichtehelicher Lebenspartner kann bedingungsgemäß unter Berechnung des entsprechenden Tarifbeitrages (Beitrag für die Familie) mitversichert werden. Die Mitversicherung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners erfolgt Berücksichtigung einer Wartezeit; der Beitrag wird rückwirkend ab dem Zeitpunkt erhoben, in dem die Voraussetzung für den Tarif für Alleinstehende nicht mehr besteht. Mitversicherte Personen Auf Direktionsanfrage kann auch eine weitere Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt z. B. ein pflegebedürftiger Elternteil, im Vertrag mitversichert werden. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. Angebot für Rentner Der Ausschluss Arbeits-Rechtsschutz ist nicht möglich. Für Menschen ab 60, die nicht mehr berufstätig sind, empfehlen wir die Produkte GenerationAktiv und GenerationAktivPlus, bestehend aus Rechtsschutz-, Schutzbrief- und Service- Leistungen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Vorsorge-Versicherung hinsichtlich Wartezeit und Zeitpunkt des Einschlusses in den Allgemeinen Tarifbestimmungen. -7-

8 KompaktPlus-Rechtsschutz für private Haushalte KompaktPlus-Rechtsschutz für private Haushalte mit JurLine Privat-, Berufs- und Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß Klausel zu 26 ARB Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Sofern ein Gesamtjahresumsatz des Versicherungsnehmers und/oder der mitversicherten Personen in Höhe von nicht überschritten wird, können auch selbstständig und freiberuflich KompaktPlus-Rechtsschutz für die Familie für Alleinstehende Tätige diesen Rechtsschutz abschließen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit jedweder selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit kein Versicherungsschutz, mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Motorfahrzeugen. 302,90 257,47 245,69 208,83 208,67 177,37 Tarifierungshinweise Alleinstehende Als allein stehend (auch mit Kindern) gelten alle Personen, die nicht verheiratet sind, in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Ein ehelicher, eingetragener oder nichtehelicher Lebenspartner kann bedingungsgemäß unter Berechnung des entsprechenden Tarifbeitrages (Beitrag für die Familie) mitversichert werden. Die Mitversicherung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners erfolgt Berücksichtigung einer Wartezeit; der Beitrag wird rückwirkend ab dem Zeitpunkt erhoben, in dem die Voraussetzung für den Tarif für Alleinstehende nicht mehr besteht. Bitte beachten Sie die Informationen zur Vorsorge-Versicherung hinsichtlich Wartezeit und Zeitpunkt des Einschlusses in den Allgemeinen Tarifbestimmungen. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Versichert sind alle selbst genutzten Winheiten sowie eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus. Mitversicherte Personen Auf Direktionsanfrage kann auch eine weitere Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt z. B. ein pflegebedürftiger Elternteil, im Vertrag mitversichert werden. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. Angebot für Rentner Der Ausschluss Arbeits-Rechtsschutz ist nicht möglich. Für Menschen ab 60, die nicht mehr berufstätig sind, empfehlen wir die Produkte GenerationAktiv und GenerationAktivPlus, bestehend aus Rechtsschutz-, Schutzbrief- und Service- Leistungen. -8-

9 Verkehrs-Rechtsschutz für private Haushalte Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie für Nichtselbstständige gemäß 21 Absatz 11 ARB für alle auf den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Sofern ein Gesamtjahresumsatz des Versicherungsnehmers und/oder der mitversicherten Personen in Höhe von nicht überschritten wird, können auch selbstständig und freiberuflich Tätige diesen Rechtsschutz abschließen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit jedweder selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit kein Versicherungsschutz, mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Motorfahrzeugen. Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie 82,07 60,54 50,27 Zusatzdeckung JurLine telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (nicht im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit) 34,16 Die Zusatzdeckung JurLine wird grundsätzlich nur SB angeboten. -9-

10 Verkehrs-Rechtsschutz für private Haushalte Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 ARB für alle oder für alle gleichartigen Motorfahrzeuge und Anhänger für im Antrag/Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge für eine Auswahl der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge für nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeuge Verkehrs-Rechtsschutz nach 21 Absätze 1 und 2 ARB mit Vorsorgeversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller sein einziges Fahrzeug oder alle Fahrzeuge bzw. alle gleichartigen Fahrzeuge (z. B. alle Pkw, alle Zweiräder), die auf ihn zugelassen sind, versichert. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Art und Anzahl der Fahrzeuge. Die Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge müssen beim Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutzes nach 21 Absätze 1 und 2 ARB nicht angegeben werden. Jeweils zur Fälligkeit müssen die geänderte Anzahl und die Art der zu versichernden Fahrzeuge gemeldet werden. Eine geänderte Beitragsabrechnung erfolgt immer zur Fälligkeit. Auch die Fahrzeuge, die auf Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder zugelassen werden, sind von der Vorsorgeversicherung umfasst. Für Nichtselbstständige mit mehr als einem Fahrzeug empfehlen wir den Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie. Verkehrs-Rechtsschutz nach 21 Absatz 3 ARB ist dann abzuschließen, wenn außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere Fahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung gemäß 21 Absatz 3 ARB besteht. Dieser Rechtsschutz ist auch dann abzuschließen, wenn das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen und/oder die Kfz-Versicherung nicht für den Versicherungsnehmer selbst abgeschlossen ist (z. B. wenn der Pkw wegen des günstigen Schadenfreiheitsrabattes auf den Vater/die Mutter zugelassen ist, aber der Sohn/die Tochter Versicherungsnehmer des Rechtsschutz-Vertrages wird). Die Kennzeichen für diese zu versichernden Fahrzeuge sind beim Abschluss des Verkehrs- Rechtsschutzes nach 21 Absatz 3 ARB im Antrag unbedingt anzugeben. Alle Änderungen, wie z. B. ein Fahrzeugwechsel, müssen vom Versicherungsnehmer sofort gemeldet werden. Verkehrs-Rechtsschutz Fahrzeuge, auch Leasingfahrzeuge (Versicherungsnehmer = Leasingnehmer) Pkw, Kombis, Omnibusse bis 9 Sitze, Campingfahrzeuge, Wohnmobile, Zweiräder mit amtlichen Zulassungskennzeichen, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast oder bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (Lieferwagen, Lkw) je Fahrzeug 56,42 40,01 33,86 Zweiräder mit Versicherungskennzeichen je Fahrzeug 50,27 34,88 30,79 Anhänger für Pkw (auch Wohnwagen) je Anhänger 14,36 10,26 8,21 Zusatzdeckung JurLine zum Verkehrs-Rechtsschutz für Motorfahrzeuge telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (nicht im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit) Tarifierungshinweis 34,16 Die Zusatzdeckung JurLine wird grundsätzlich nur SB angeboten. Dieser Rechtsschutz kann nur für Fahrzeuge abgeschlossen werden, die zu privaten Zwecken bzw. bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit (siehe auf Seite 2) genutzt werden. -10-

11 Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz für private Haushalte Fahrer-Rechtsschutz für private Haushalte gemäß 22 ARB Dieser Rechtsschutz kann nur abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer zwar einen Führerschein besitzt, aber keine Fahrzeuge auf ihn zugelassen sind. Fahrer-Rechtsschutz für Einzelpersonen 49,24 34,88 31,80-11-

12 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für private Haushalte Privat- und Berufs-Rechtsschutz für private Haushalte mit JurLine gemäß 25 ARB Dieser Rechtsschutz kann nur angeboten werden, wenn weder der Versicherungsnehmer noch die mitversicherten Personen selbstständig tätig sind. Sofern ein Gesamtjahresumsatz des Versicherungsnehmers und/oder der mitversicherten Personen in Höhe von nicht überschritten Privat- und Berufs-Rechtsschutz mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 29 ARB für eine selbst genutzte Winheit wird, können auch selbstständig und freiberuflich Tätige diesen Rechtsschutz abschließen. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit jedweder selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit kein Versicherungsschutz. für die Familie für Alleinstehende 191,97 169,49 133,63 118,19 112,82 99,72 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Familie für Alleinstehende 149,89 127,41 102,96 87,52 87,33 74,23 Tarifierungshinweise Alleinstehende Als allein stehend (auch mit Kindern) gelten alle Personen, die nicht verheiratet sind, in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Ein ehelicher, eingetragener oder nichtehelicher Lebenspartner kann bedingungsgemäß unter Berechnung des entsprechenden Tarifbeitrages (Beitrag für die Familie) mitversichert werden. Die Mitversicherung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners erfolgt Berücksichtigung einer Wartezeit; der Beitrag wird rückwirkend ab dem Zeitpunkt erhoben, in dem die Voraussetzung für den Tarif für Alleinstehende nicht mehr besteht. Mitversicherte Personen Auf Direktionsanfrage kann auch eine weitere Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt z. B. ein pflegebedürftiger Elternteil, im Vertrag mitversichert werden. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. Ausschluss Arbeits-Rechtsschutz Es besteht keine Möglichkeit, den Arbeits- Rechtsschutz auszuschließen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Vorsorge-Versicherung hinsichtlich Wartezeit und Zeitpunkt des Einschlusses in den Allgemeinen Tarifbestimmungen. -12-

13 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken gemäß 29 ARB Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Privat genutzte Objekte 1. Eigentümer von Einfamilienhäusern und Wohnungen selbst genutzt als Ergänzung zum Privat-RS, Privat- und Berufs-RS, Kompakt-RS für private Haushalte, GenerationAktiv 87,49 42,08 63,55 30,67 57,46 25,49 vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus als Ergänzung zum Privat-RS, Privat- und Berufs-RS, Kompakt-RS 66,79 47,54 40,15 2. Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Winheiten selbst genutzt als Ergänzung zum Privat-RS, Privat- und Berufs-RS, Kompakt-RS für private Haushalte, GenerationAktiv 87,49 42,08 63,55 30,67 57,45 25,49 Unbebaute Grundstücke Eigentümer eines selbst genutzten Grundstücks, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter, Vermieter oder Verpächter Je qm 33,61 27,01 21,72 Tarifierungshinweise Als eine Winheit gilt jeweils eine gemietete oder vermietete bzw. vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Als gewerblich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, sind als gewerblich genutzte Einheiten zu versichern. Die zu den versicherten Einheiten gehörenden Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte von Campingplätzen und Bootsanlegeplätzen können die Einheit zum Beitrag einer Garage/Abstellplatz versichern. Der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Vermieter (Standardtarif) oder Verpächter (Standardtarif) kann alle oder nur alle gleichartig genutzten Einheiten eines Objektes versichern, d. h. nur alle Winheiten oder nur alle Gewerbeeinheiten. Der Eigentums-Rechtsschutz (Schaden am Gebäude, Lärmbelästigung durch Nachbarn etc.) besteht nur dann, wenn die Gesamtheit aller Einheiten eines Gebäudes versichert ist. Leer stehende Wohnungen, die zurzeit nicht vermietet sind, können zum Beitrag einer selbst genutzten Wohnung versichert werden. So besteht bei Vermietung keine neue Wartezeit. Der Eigentümer/Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen innerhalb eines Gebäudes muss alle ihm gehörenden Einheiten versichern. Eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus kann zum Beitrag einer selbst genutzten Wohnung (Standardtarif) versichert werden. Voraussetzung ist, dass das selbst bewohnte Einfamilienhaus ebenfalls versichert wird. Jeweils zur Fälligkeit müssen vom Versicherungsnehmer die zur Berechnung des Folgebeitrages notwendigen Angaben (Anzahl der zu versichernden Einheiten und die Jahresbruttomiete/-pacht) gemeldet werden. Wichtig: Vermietete Wohn- bzw. sonstige Einheiten können nur zum ROLAND-Standardtarif versichert werden. Die Beiträge können dem Tarif T 1 bzw. T 3 entnommen werden. -13-

14 SchutzbriefMobil SchutzbriefMobil nach den Allgemeinen Bedingungen für die SchutzbriefMobil-Versicherung (ASB 2008) Einzelunternehmen mit gewerblich genutzten und zugelassenen Fahrzeugen können den SchutzbriefMobil nicht abschließen. Hier ist die Versicherung des Fahrzeug-Schutzbriefes für Unternehmen möglich (siehe ROLAND-Standardtarif). für die Familie SchutzbriefMobil bestehend aus den Modulen ReiseMobil, AutoMobil (für Privatfahrzeuge) und GesundMobil AutoMobil für Privatfahrzeuge für Alleinstehende SchutzbriefMobil bestehend aus den Modulen ReiseMobil, AutoMobil (für Privatfahrzeuge) und GesundMobil AutoMobil für Privatfahrzeuge Laufzeit 5 Jahre inkl. Versicherungsteuer 72,25 46,75 56,10 41,65 Tarifierungshinweise Versicherte Fahrzeuge Versichert sind alle auf den Versicherungsnehmer, seinen Ehe-/Lebenspartner oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Kraftfahrzeuge zu Lande, soweit die Fahrzeuge nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmt sind und nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben sowie eine Gesamtbreite von 2,55 m, eine Gesamtlänge von 10,00 m, eine Höhe von 3,00 m sowie eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten. Gleiches gilt für mitgeführte, d. h. mit dem Zugfahrzeug verbundene Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Anhänger dürfen nicht mehr als eine Achse haben. Achsen deren Abstand voneinander weniger als 1,00 m beträgt, gelten als eine Achse. Privat genutzte Wohnmobile: Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenso auf im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile bis zu 3,2 m Höhe und bis zu 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich Ladung. Achtung: Nicht versichert sind: Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge (oder deren Ladung), Fahrzeuge für gewerbsmäßige Personenbeförderungen, Probe- und Überführungsfahrten (rote Kennzeichen) sowie nicht zugelassene Fahrzeuge. -14-

15 Kompakt-Rechtsschutz für Unternehmen Kompakt-Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe mit JurLine im privaten Lebensbereich Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 28 ARB Siehe allgemeine Tarifbestimmungen auf Seite 2. Kompakt-Rechtsschutz Nur für den Inhaber 422,94 260,67 235,32 Mitarbeiter ,12 294,57 270, ,47 391,01 354, ,10 521,35 463,72 ab 11 Direktionsanfrage Zusatzkombination für jeden weiteren Inhaber/Geschäftsführer 162,60 121,39 114,01 Zusatzdeckung Berufs-Vertrags-Rechtsschutz 130,34 100,19 87,24 Universal-Straf-Rechtsschutz als Ergänzung zum Kompakt-Rechtsschutz gemäß USRB, Stand Universal-Straf-Rechtsschutz Nur für den Inhaber 97,46 84,12 75,91 Mitarbeiter ,82 93,36 87, ,47 112,84 106,70 Tarifierungshinweise ,32 141,57 134,39 ab 11 Direktionsanfrage Berufs-Vertrags-Rechtsschutz Fakultativ können Sie zum Kompakt-Rechtsschutz den Berufs-Vertrags-Rechtsschutz abschließen. Versichert ist dann die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Das Sublimit beträgt Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Agentur-, Makler-, Finanzierungs- und Finanzierungsvermittlungsgeschäften, den damit verbundenen Beratertätigkeiten sowie aus Handelsvertreterverträgen aller Art ist nicht versichert. Mitarbeiter Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Hierzu zählen alle regelmäßig oder vorübergehend beschäftigten Personen wie auch Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter. Als ein Beschäftigter gelten: bis zu vier Heimarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte oder Aushilfen bis zu zwei Auszubildende, Saisonarbeiter oder Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer geliehen) Als Teilzeitbeschäftigter gilt nur, wer maximal 50 % der normalen Arbeitszeit tätig ist. Darüber hinaus gelten die Mitarbeiter als Vollzeitbeschäftigte. -15-

16 Kompakt-Rechtsschutz für Unternehmen Die Geschäftsführer einer GmbH zählen nicht als beschäftigte Personen, wenn sie gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH sind. Jeweils zur Hauptfälligkeit muss vom Versicherungsnehmer die zur Berechnung des Folgebeitrages notwendige Angabe (Anzahl der Mitarbeiter) gemeldet werden. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich selbstständige Betriebe, so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn unterschiedliche juristische Personen vorhanden sind oder Einkauf, Buchhaltung u. ä. räumlich, personell und betrieblich klar voneinander getrennt sind. Hinweis: Rechtlich selbstständige Betriebe werden unter einer eigenen Steuer- Nummer geführt. Folgende Familienangehörige/Personen müssen bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt werden: Ehepartner, eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und - kinder. Folgende Familienangehörige/Personen sind bei der Tarifierung zu berücksichtigen: Urgroßeltern und Urenkel, Verlobte und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Mitversicherte Personen Auf Direktionsanfrage kann auch eine weitere Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt z. B. ein pflegebedürftiger Elternteil, im Vertrag mitversichert werden. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. Möglicher Nachlass Auf die Tarifbeiträge können keine weiteren Nachlässe eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass z. B. auch kein Existenzgründer-Nachlass gewährt werden kann. Auch der 10 %-ige Nachlass auf den Kompakt-Rechtsschutz bei gleichzeitigem Abschluss der Ergänzungsdeckung Universal-Straf-Rechtsschutz kann nicht angewendet werden. -16-

17 KompaktPlus-Rechtsschutz für Unternehmen KompaktPlus-Rechtsschutz für Unternehmen und freie Berufe mit JurLine im privaten Lebensbereich Privat-, Berufs- und Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie Universal-Straf- Rechtsschutz gemäß Klausel zum 28 ARB und USRB Siehe allgemeine Tarifbestimmungen auf Seite 2. KompaktPlus-Rechtsschutz mit Universal-Straf- Rechtsschutz Nur für den Inhaber 551,32 386,45 342,13 Mitarbeiter ,67 474,43 449, ,10 632,13 591, ,36 832,19 809,39 ab 11 Direktionsanfrage Zusatzkombination für jeden weiteren Inhaber/Geschäftsführer 235,26 158,35 145,97 Zusatzdeckung Berufs-Vertrags-Rechtsschutz 67,87 52,78 42,01 Tarifierungshinweise Berufs-Vertrags-Rechtsschutz Fakultativ können Sie im KompaktPlus- Rechtsschutz den Berufs-Vertrags-Rechtsschutz ergänzen. Versichert ist dann die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Das Sublimit beträgt Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Agentur-, Makler-, Finanzierungs- und Finanzierungsvermittlungsgeschäften, den damit verbundenen Beratertätigkeiten sowie aus Handelsvertreterverträgen aller Art ist nicht versichert. Mitarbeiter Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Hierzu zählen alle regelmäßig oder vorübergehend beschäftigten Personen wie auch Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter. Als ein Beschäftigter gelten: bis zu vier Heimarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte oder Aushilfen bis zu zwei Auszubildende, Saisonarbeiter oder Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer geliehen) Als Teilzeitbeschäftigter gilt nur, wer maximal 50 % der normalen Arbeitszeit tätig ist. Darüber hinaus gelten die Mitarbeiter als Vollzeitbeschäftigte Die Geschäftsführer einer GmbH zählen nicht als beschäftigte Personen, wenn sie gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH sind. Jeweils zur Hauptfälligkeit muss vom Versicherungsnehmer die zur Berechnung des Folgebeitrages notwendige Angabe (Anzahl der Mitarbeiter) gemeldet werden. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich selbstständige Betriebe, so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn unterschiedliche juristische Personen vorhanden sind oder Einkauf, Buchhaltung u. ä. räumlich, personell und betrieblich klar voneinander getrennt sind. Hinweis: Rechtlich selbstständige Betriebe werden unter einer eigenen Steuer- Nummer geführt. Folgende Familienangehörige/Personen müssen bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt werden: Ehepartner, eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und - kinder.

18 KompaktPlus-Rechtsschutz für Unternehmen Folgende Familienangehörige/Personen sind bei der Tarifierung zu berücksichtigen: Urgroßeltern und Urenkel, Verlobte und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Mitversicherte Personen Auf Direktionsanfrage kann auch eine weitere Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt z. B. ein pflegebedürftiger Elternteil, im Vertrag mitversichert werden. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. Möglicher Nachlass Auf die Tarifbeiträge können keine weiteren Nachlässe eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass z. B. auch kein Existenzgründer-Nachlass gewährt werden kann. -18-

19 Verkehrs-Rechtsschutz für Unternehmen Verkehrs-Rechtsschutz gemäß 21 ARB für alle oder für alle gleichartigen Motorfahrzeuge und Anhänger für im Antrag/Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge für eine Auswahl der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge für nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassene Fahrzeuge Verkehrs-Rechtsschutz nach 21 Absätze 1 und 2 ARB mit Vorsorgeversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller sein einziges Fahrzeug oder alle Fahrzeuge bzw. alle gleichartigen Fahrzeuge (z. B. alle Pkw, alle Zweiräder), die auf ihn zugelassen sind, versichert. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Art und Anzahl der Fahrzeuge. Die Kennzeichen der zu versichernden Fahrzeuge müssen beim Abschluss des Verkehrs-Rechtsschutzes nach 21 Absätze 1 und 2 ARB nicht angegeben werden. Jeweils zur Fälligkeit müssen die geänderte Anzahl und die Art der zu versichernden Fahrzeuge gemeldet werden. Eine geänderte Beitragsabrechnung erfolgt immer zur Fälligkeit. Verkehrs-Rechtsschutz nach 21 Absatz 3 ARB ist dann abzuschließen, wenn außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere Fahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung gemäß 21 Absatz 3 ARB besteht. Dieser Rechtsschutz ist auch dann abzuschließen, wenn das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen und/oder die Kfz-Versicherung nicht für den Versicherungsnehmer selbst abgeschlossen ist (z. B. wenn der Pkw wegen des günstigen Schadenfreiheitsrabattes auf den Vater/die Mutter zugelassen ist, aber der Sohn/die Tochter Versicherungsnehmer des Rechtsschutz-Vertrages wird). Verkehrs-Rechtsschutz Die Kennzeichen für diese zu versichernden Fahrzeuge sind beim Abschluss des Verkehrs- Rechtsschutzes nach 21 Absatz 3 ARB im Antrag unbedingt anzugeben. Alle Änderungen, wie z. B. ein Fahrzeugwechsel, müssen vom Versicherungsnehmer sofort gemeldet werden. Fahrzeuge, auch Leasingfahrzeuge (Versicherungsnehmer = Leasingnehmer) Pkw, Kombis, Omnibusse bis 9 Sitze, Campingfahrzeuge, Wohnmobile, Zweiräder mit amtlichen Zulassungskennzeichen, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast oder bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (Lieferwagen, Lkw) je Fahrzeug 56,42 40,01 33,85 Zweiräder mit Versicherungskennzeichen je Fahrzeug 50,27 34,88 30,79 Anhänger für Pkw (auch Wohnwagen) je Anhänger 14,36 10,26 8,21 Zusatzdeckung JurLine zum Verkehrs-Rechtsschutz für Motorfahrzeuge telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich (nicht im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit) Tarifierungshinweis 34,16 Die Zusatzdeckung JurLine wird grundsätzlich nur SB angeboten. Dieser Rechtsschutz kann nur für Fahrzeuge abgeschlossen werden, die zu privaten Zwecken bzw. bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit (siehe auf Seite 2) genutzt werden. -19-

20 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige Privat-Rechtsschutz für Selbstständige mit JurLine gemäß 23 ARB Dieser Versicherungsschutz kann angeboten werden, wenn der Versicherungsnehmer und/oder mitversicherte Personen selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und die privaten Belange versichert werden sollen. Privat-Rechtsschutz mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 29 ARB für eine selbst genutzte Winheit Wird keine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit mehr ausgeübt und/oder liegt der Gesamtjahresumsatz aus der selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit unter , wandelt sich der Versicherungsschutz in eine Privat- und Berufs-Rechtsschutz-Versicherung für private Haushalte gemäß 25 ARB um. für die Familie für Alleinstehende 206,95 182,23 143,93 126,95 121,55 107,14 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die Familie für Alleinstehende 164,87 140,15 113,26 96,28 96,06 81,65 Tarifierungshinweis Alleinstehende Als allein stehend (auch mit Kindern) gelten alle Personen, die nicht verheiratet sind, in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und keine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen. Ein ehelicher, eingetragener oder nichtehelicher Lebenspartner kann bedingungsgemäß unter Berechnung des entsprechenden Tarifbeitrages (Beitrag für die Familie) mitversichert werden. Die Mitversicherung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners erfolgt Berücksichtigung einer Wartezeit; der Beitrag wird rückwirkend ab dem Zeitpunkt erhoben, in dem die Voraussetzung für den Tarif für Alleinstehende nicht mehr besteht. Mitversicherte Personen Auf Direktionsanfrage kann auch eine weitere Person, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt z. B. ein pflegebedürftiger Elternteil, im Vertrag mitversichert werden. Es besteht eine dreimonatige Wartezeit. Bitte beachten Sie die Informationen zur Vorsorge-Versicherung hinsichtlich Wartezeit und Zeitpunkt des Einschlusses in den Allgemeinen Tarifbestimmungen. -20-

21 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen gemäß 24 ARB Siehe allgemeine Tarifbestimmungen auf Seite Berufs-Rechtsschutz Lohnsumme in Mindestbeitrag Lohnsumme in Mindestbeitrag Lohnsumme in Mindestbeitrag Mitarbeiter 0-3 3, ,90 2, ,31 1, , , ,75 2, ,17 1, , , ,26 2, ,52 1, , , ,84 1, ,40 1, ,75 Tarifierungshinweise Der Beitrag errechnet sich aus der Bruttolohnund Bruttogehaltssumme des Unternehmens für das letzte Geschäftsjahr, gerundet auf volle In Ansatz zu bringen sind alle Bruttobezüge, die der Lohnsteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge. Liegt ein volles Geschäftsjahr noch nicht vor, so ist der Beitrag nach den geschätzten Gehaltssummen des laufenden Jahres zu berechnen. Der Beitrag richtet sich auch nach der Zahl der im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen. Hierzu zählen alle regelmäßig oder vorübergehend beschäftigten Personen wie auch Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter. Als ein Beschäftigter gelten: bis zu vier Heimarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte oder Aushilfen bis zu zwei Auszubildende, Saisonarbeiter oder Leiharbeiter (vom Versicherungsnehmer geliehen) Als Teilzeitbeschäftigter gilt nur, wer maximal 50 % der normalen Arbeitszeit tätig ist. Darüber hinaus gelten die Mitarbeiter als Vollzeitbeschäftigte. Die Geschäftsführer einer GmbH zählen nicht als beschäftigte Personen, wenn sie gleichzeitig auch Gesellschafter der GmbH sind. Jeweils zur Hauptfälligkeit müssen vom Versicherungsnehmer die zur Berechnung des Folgebeitrages notwendigen Angaben (Anzahl der Mitarbeiter, Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme) gemeldet werden. Hat ein Unternehmen mehrere rechtlich selbstständige Betriebe, so ist jeder Betrieb gesondert zu versichern. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn unterschiedliche juristische Personen vorhanden sind oder Einkauf, Buchhaltung u. ä. räumlich, personell und betrieblich klar voneinander getrennt sind. Hinweis: Rechtlich selbstständige Betriebe werden unter einer eigenen Steuer- Nummer geführt. Folgende Familienangehörige/Personen müssen bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt werden: Ehepartner, eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und - kinder. Folgende Familienangehörige/Personen sind bei der Tarifierung zu berücksichtigen: Urgroßeltern und Urenkel, Verlobte und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Möglicher Nachlass Auf die Tarifbeiträge können keine weiteren Nachlässe eingeräumt werden. Dies bedeutet, dass z. B. auch kein Existenzgründer-Nachlass gewährt werden kann.

22 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken gemäß 29 ARB Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Privat genutzte Objekte 1. Eigentümer von Einfamilienhäusern und Wohnungen selbst genutzt als Ergänzung zum Privat-RS, Privat- und Berufs-RS, Kompakt-RS für private Haushalte, GenerationAktiv 87,49 42,08 63,55 30,67 57,46 25,49 vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus als Ergänzung zum Privat-RS, Privat- und Berufs-RS, Kompakt-RS 66,79 47,54 40,15 2. Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Winheiten selbst genutzt als Ergänzung zum Privat-RS, Privat- und Berufs-RS, Kompakt-RS für private Haushalte, GenerationAktiv 87,49 42,08 63,55 30,67 57,45 25,49 Unbebaute Grundstücke Eigentümer eines selbst genutzten Grundstücks, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter, Vermieter oder Verpächter Je qm 33,61 27,01 21,72 Tarifierungshinweise Als eine Winheit gilt jeweils eine gemietete oder vermietete bzw. vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Als gewerblich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, sind als gewerblich genutzte Einheiten zu versichern. Die zu den versicherten Einheiten gehörenden Garagen oder Kfz-Abstellplätze sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte von Campingplätzen und Bootsanlegeplätzen können die Einheit zum Beitrag einer Garage/Abstellplatz versichern. Der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Vermieter (Standardtarif) oder Verpächter (Standardtarif) kann alle oder nur alle gleichartig genutzten Einheiten eines Objektes versichern, d. h. nur alle Winheiten oder nur alle Gewerbeeinheiten. Der Eigentums-Rechtsschutz (Schaden am Gebäude, Lärmbelästigung durch Nachbarn etc.) besteht nur dann, wenn die Gesamtheit aller Einheiten eines Gebäudes versichert ist. Leer stehende Wohnungen, die zurzeit nicht vermietet sind, können zum Beitrag einer selbst genutzten Wohnung versichert werden. So besteht bei Vermietung keine neue Wartezeit. Der Eigentümer/Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen innerhalb eines Gebäudes muss alle ihm gehörenden Einheiten versichern. Eine vermietete Einliegerwohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus kann zum Beitrag einer selbst genutzten Wohnung (Standardtarif) versichert werden. Voraussetzung ist, dass das selbst bewohnte Einfamilienhaus ebenfalls versichert wird. Jeweils zur Fälligkeit müssen vom Versicherungsnehmer die zur Berechnung des Folgebeitrages notwendigen Angaben (Anzahl der zu versichernden Einheiten und die Jahresbruttomiete/ -pacht) gemeldet werden. Wichtig: Vermietete Wohn- bzw. sonstige Einheiten können nur zum ROLAND-Standardtarif versichert werden. Die Beiträge können dem Tarif T 1 bzw. T3 entnommen werden. -22-

23 GenerationAktiv GenerationAktiv mit JurLine Privat- (mit bedarfsgerechtem Arbeits-Rechtsschutz) sowie Verkehrs-Rechtsschutz, mit Schutzbrief- und Service-Leistungen gemäß 26 ARB 2008 Senioren sowie 1, 2, 6-21 ASB 2008 Senioren Versicherungsnehmer hat das 60. Lebensjahr vollendet und ist bis auf eine eventuelle geringfügige Beschäftigung nicht berufstätig. Eine geringfügige Beschäftigung bestimmt sich nach den Vorschriften des 8 SGB IV. Es kann eine weitere, namentlich zu nennende Person (z. B. Ehepartner, Lebenspartner, Schwester), die keiner selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, mitversichert werden. Die sonstige Person außer Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner muss mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und unter der gleichen Anschrift gemeldet sein. Sofern der Gesamtjahresumsatz der mitversicherten Person die Höhe von nicht überschreitet, können auch selbstständig oder freiberuflich Tätige versichert werden. Allerdings besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit jedweder selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit kein Versicherungsschutz, mit Ausnahme der Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Fahrer von Motorfahrzeugen. GenerationAktiv mit Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gemäß 29 ARB für eine selbst genutzte Winheit 184,77 156,70 117,51 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz 142,69 126,03 92,02 Tarifierungshinweise Einheitlicher Vertrag Beim Vertrag GenerationAktiv, bestehend aus Rechtsschutz-, Schutzbrief- und Service-Leistungen, handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag. Einzelne Bausteine können nicht ausgeschlossen werden. Zusätzliche Schutzbrief-Leistungen siehe SchutzbriefMobil (Seite 12). Wenn GenerationAktiv mit abgeschlossen wird, gilt diese nur für die Rechtsschutz- Leistungen. -23-

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