Regierungspräsidium Freiburg
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- Jasper Kohler
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1 Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Straßenwesen und Verkehr AGGLO PROGRAMM BASEL 6. Mitwirkungsveranstaltung in Rheinfelden (CH) am 1. April 2014 Förderung des kommunalen Straßenbaus nach dem LGVFG
2 BundesrepublikDeutschland Land Baden-W ürtem berg RegierungsbezirkFreiburg Frankreich Schweiz Frankreich Referat 47.1 Frankreich Referat 47.2 Schweiz Referat 47.3 Schweiz
3 Finanzierung kommunaler Straßenbauvorhaben Ausgleichsstock (RPF, Abt. 1, Ref. 14) Städtebauförderung (RPF, Abt. 2, Ref. 22) Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (RPF, Abt. 3, Ref. 32) GVFG EntflechtG LGVFG (RPF, Abt. 4, Ref. 42) Fachförderung vorrangig
4 GVFG / EntflechtG / LGVFG Finanzhilfen des Bundes für Länder zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei den Kommunen Rechtliche Entwicklung GVFG EntflechtG LGVFG Förderung von Maßnahmen Kommunaler Straßenbau (KStB) Umweltverbund (Geh-/Radwege) ÖPNV (Schiene, Busbahnhöfe ) Ein Rechtsanspruch besteht nicht
5 Rechtsgrundlage Gesetze Kommunen erhalten Zuwendungen nach Maßgabe des - Steueränderungsgesetz 1966 und Richtlinie GVFG in der jeweils gültigen Fassung bis (Finanzreformgesetz Art. 104 a GG, FStrG 5a, GVFG 1, 10) - EntflechtG in der jeweiligen Fassung (Art. 143c GG, FStrG 5a) - LGVFG in der jeweiligen Fassung (Art. 143c GG, FStrG 5a)
6 Rechtsgrundlage Verwaltungsvorschrift - VV GVFG % 85 % KStB ÖPNV Umweltverbund - VwV GVFG % 85 % Bund 85 % BÜ 85 % Land - VwV GVFG % 85 % Bund 80 % BÜ 85 % Land - Erlass %-Selbst. 80 % Bundesprogramm 75 % BÜ 75 % Landesprogramm Selbstbehalt Pauschale - VwV EntflechtG %-Selbst. 80 % Bundesprogramm 75 % BÜ 75 % Landesprogramm Selbstbehalt Pauschale - RL-Radinfrastruktur % - VwV LGVFG % 50 % BÜ (75 % Übergangsregelung bis )
7 LGVFG Förderung im KStB * Bau oder Ausbau von - verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen (keine Anlieger- und Erschließungsstraßen, keine Sanierungen) einschließlich Gehwege und Radwege, - besondere Fahrspuren für Omnibusse, - verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, - verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen, - Straßen im Zusammenhang mit Stillegung von Eisenbahnstrecken - Verkehrsleitsystemen, Umsteigeparkplätzen (P + M-Plätze) zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs, - öffentliche Verkehrsflächen für in B-Plänen ausgewiesene Güterverkehrszentren, * Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden innerörtlichen Straßen, (Lärmschutzwand, Fahrbahnbelag, Lärmschutzfenster) * Kreuzungsmaßnahmen nach EKrG oder WaStrG, * in Baulast von Gemeinden, Landkreisen, kommunalen Zusammenschlüssen
8 LGVFG Förderung im ÖPNV * Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen und Eisenbahnen des ÖPNV auf besonderem Bahnkörper, * Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten des ÖPNV, * Beschleunigungsmaßnamen für den ÖPNV (insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und technische Maßnahmen für LZA- Steuerung), * Beschaffung von Standard-Linienbussen und Standard-Gelenkomnibussen, * in Baulast von Gemeinden, Landkreisen, kommunalen Zusammenschlüssen
9 LGVFG Förderung im Umweltverbund * Verkehrswichtige Gehwege * Verkehrswichtige Radwege * Fahrrad-Abstellanlagen Fahrradabstellplatz überdacht, nicht überdacht Fahrradboxen, Fahrradkleingarage Fahrradparkbauten Fahrradstation * in Baulast von Gemeinden, Landkreisen, kommunalen Zusammenschlüssen
10 LGVFG Nicht zuwendungsfähige Kosten - Kosten, die ein anderer als der Träger des Vorhabens tragen muss - Verwaltungskosten - Beim Grunderwerb sind nur die Gestehungskosten zuwendungsfähig. Nicht zuwendungsfähig sind Kosten für den Erwerb solcher Grundstücke und Grundstücksteile, die nicht unmittelbare oder nicht dauernd benötigte werden, es sei denn, dass sie nicht nutzbar sind - Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung - Ablösungsbeträge für Unterhaltungsmehrkosten FStrG bzw. Erhaltungsund Betriebslast EKrG - Anlage 1 a und 1 b Anlage VwV-LGVFG KStB
11 LGVFG Zuschusshöhe zuwendungsfähiger Kosten KStB ÖPNV Umweltverbund - Zweckgebunden Festbetragfinanzierung, Höchstbetrag - maximal 50 % pauschal der zuwendungsfähigen Kosten - Bagatellgrenze bei Lärmschutz - 80 % Bund Selbstbeh % Land Selbstbehalt - 60 % Mehrkosten - Pauschalen (Busbucht, Buskap, Standplatz ) - kein Selbstbehalt bei BÜs - Bagatellgrenze maximal 50 % pauschal der zuwendungsfähigen Kosten - Bagatellgrenze bei Abstellanlage und Beschilderung - Abstellanlagen pauschaliert
12 3 Verfahrensschritte Programmaufnahme (Baurecht absehbar, Kurzerläuterung, Querschnitt, Gesamtkosten, zuwendungsfähige Kosten, Zuschuss) Antragsgenehmigung (auf Grundlage RE-Entwurf mit Kostenberechnung, Antragsformulare, Erhöhungsantrag, Änderungsantrag) Bewilligung und Baubeginn (Maßnahme finanziell bewilligen, Vorhaben durchfinanzieren, Anspruch auf Umsetzung gegeben, Abschlagszahlungen)
13 GVFG Finanzhilfen Insgesamt 60,2 Mrd. - KStB 27,6 Mrd. - ÖPNV 32,4 Mrd. - Forschung 0,2 Mrd.
14 EntflechtG / LGVFG 1,34 Mrd. pro Jahr
15 EntflechtG Finanzhilfen Baden-Württemberg ab Bundesweit Baden-Württemberg 12,4 % 1,34 Mrd. pro Jahr 165,5 Mio. pro Jahr Bis 2011 KStB 60 % ÖPNV / Umweltverbund 40 % Investitionen Baden-Württemberg GVFG / EntflechtG / LGVFG [1000 ] KStB RPF
16 LGVFG Finanzhilfen Baden-Württemberg Bundesweit Baden-Württemberg 12,4 % 1,34 Mrd. pro Jahr 165,5 Mio. pro Jahr Ab KStB 40 % ÖPNV / Umweltverbund 60 % Vorgesehene Investitionen Baden-Württemberg KStB GVFG / EntflechtG / LGVFG [1000 ] RPS 34,2 30,4 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 RPK 22,5 20,0 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 RPF 18,0 16,0 13,2 13,2 13,2 13,2 13,2 13,2 RPT 15,3 13,4 11,3 11,3 11,3 11,3 11,3 11,3 Gesamt
17 Maßnahmenpaket im KStB Baden-Württemberg Ende 2013 GVFG-Altmaßnahmen + EntflechtG-Neumaßnahmen + LGVFG-Neumaßnahmen Landesweit insgesamt: 465 Projekte Gesamtkosten: 1,75 Mrd. Zuwendungen: 0,85 Mrd. Ausgaben bis 2013: 0,51 Mrd. Bedarf: 0,34 Mrd. Vorhanden bis 2019: 0,44 Mrd. Freie Mittel bis 2019 rund: 0,10 Mrd.
18 Ausbau Heinrich-von-Stephan-Straße 11,8 Mio. /6,4 Mio. (66,7 %)
19 Neubau der OU Sulz am Neckar 16,9 Mio. /9,95 Mio., 58,9% Mio.
20 Nordanbindung Singen 5,4 Mio. /3,3 Mio. (65,9 %)
21 K 5342/5343/5368 Kippenheimweiler Ottenheim 4,6 Mio. /2,9 Mio. (64,0 %)
22 B 3/B 33/L 99 Umbau Messeknoten Offenburg Bund 1,43 Mio., Stadt 1,46 Mio. Zuwendungsfähig: 1,22 Mio. Zuschuss 0,78 Mio. (63,8 %)
23 Geh- und Radwege
24 SBG-Betriebshof in Waldshut 4,6 Mio. /2,9 Mio. (64,0 %) SBG-Betriebshof Furtwangen
25 Regierungspräsidium Freiburg Abteilung Straßenwesen und Verkehr AGGLO PROGRAMM BASEL 6. Mitwirkungsveranstaltung in Rheinfelden (CH) am 1. April 2014 Förderung des kommunalen Straßenbaus nach dem LGVFG
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