ARBEITNEHMERDATENSCHUTZ IN KOMMUNALEN
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- Frank Braun
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1 Rawpixel Ltd. 20. November 2018 in Düsseldorf 4. Dezember 2018 in Berlin ARBEITNEHMERDATENSCHUTZ IN KOMMUNALEN UNTERNEHMEN Die Anforderungen nach DSGVO praxisnah umsetzen
2 Unser Angebot Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 hat sich auch der Regelungsbereich des Arbeitnehmerdatenschutzes gewandelt. Auf diesem Infotag erhalten Sie einen Überblick über die Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes und über die Konsequenzen bei Verstößen. Sie setzen sich mit den aktuellen Anforderungen auseinander und erfahren, wie Sie diese organisatorisch, prozesstechnisch und IT-seitig in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Ihr Mehrwert Sie erlangen einen umfassenden Überlick über die aktuellen datenschutzrechtlichen Regelungen. Sie erhalten Umsetzungsempfehlungen für den Arbeitnehmerdatenschutz in kommunalen Unternehmen. Sie erfahren, welche Folgen die aktuelle Rechtsprechung für Ihre betriebliche Praxis hat. Zielgruppe Der Infotag richtet sich an Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte, Personalverantwortliche und Mitarbeiter kommunaler Unternehmen der Sparten Energie, Wasser und Abfall, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes beschäftigen und weiterbilden möchten. Wir freuen uns, Sie auf unserem Infotag begrüßen zu dürfen. Manuela Heinze Projektleiterin Veranstaltungen
3 PROGRAMM 9.00 Check-in und Begrüßungskaffee 9.30 Herzlich willkommen Begrüßung und Ausblick auf die Themen des Tages Arne Ferbeck und Dr. Jan-Peter Orthmann, PwC Legal 9.45 Die grundlegende Systematik der Rechtsnormen zum Arbeitnehmerdatenschutz Einführung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Grundsätze der DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Transparenz, Zweckbindung usw.) Nationale Bestimmungen mit Fokus auf das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Grundsätze zum Datenschutz-Management Kaffee- und Teepause Aktuelle Rechtsprechung und Folgen für die Praxis Der Umgang mit Bewerberdaten Bewerberrecherche in sozialen Netzwerken Umgang mit Bewerberdaten im Assessment Center Anfrage bei ehemaligen Arbeitgebern Erlaubnis der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel Mitarbeiterkommunikation: Zwischen Beweissicherung und Ausforschung Videoüberwachung am Arbeitsplatz Herausgabe von Arbeitnehmerdaten Grenzen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle Die Mitbestimmung des Betriebsrates Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates bei potenziell konzernweiter Überwachung Betriebsratsausschluss wegen unbefugtem Zugriff auf das Personalinformationssystem Einrichtung einer Unternehmensseite in sozialen Netzwerken Der Einsatz mobiler Endgeräte durch Mitarbeiter Unternehmenseigene vs. arbeitnehmereigene Geräte (Bring Your Own Device (BYOD)) Die Nutzung von GPS-Daten zur Ortung
4 13.00 Gemeinsames Mittagessen Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern Was ist beim Einsatz externer IT-Dienstleistern zu beachten? Rechtliche Anforderungen der Auftragsverarbeitung Vor- und Nachteile der Auftragsverarbeitung Datenverarbeitung außerhalb der EU/EWR Anwendungsfälle aus dem Beschäftigungsumfeld Recruiting Arbeitsvermittler und Leiharbeiter Lohn- und Gehaltsabrechnung Arbeitnehmerdatenschutz bei den Stadtwerken Gießen AG ein Praxisbericht Betriebsvereinbarungen im Lichte der DSGVO Umsetzung der Informationspflichten bei Mitarbeitern Bewerbungsprozess aus datenschutzrechtlicher Sicht Arbeitnehmerdaten auf Wanderschaft Weitergabe und Übermittlung an Dritte Jennifer Hanak, Stadtwerke Gießen AG Kaffee- und Teepause Kontrolle zur Einhaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes und geeignete Sanktionen Das Datenschutz-Managementsystem (DSMS) Rechenschafts- und Dokumentationspflichten Implementierung geeigneter Datenschutz- Prozesse Datenschutz-Organisation aus arbeitsrechtlicher Sicht Der PwC Data Protection Manager Der Datenschutzbeauftragte (DSB) Datenschutz-Aufsichtsbehörden und ihre Aufgaben Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen Gelegenheit für Ihre Fragen und Seminarende Besuchen Sie uns auf
5 IHRE REFERENTEN Arne Ferbeck ist seit 2007 als Rechtsanwalt und Partner bei der PwC Legal AG in Düsseldorf tätig und dort vor allem für die Themen Arbeitsvertragsgestaltung und Organverträge zuständig. Er berät zahlreiche kommunale Unternehmen, insbesondere beim Einsatz von Drittpersonal sowie in Vergütungsfragen und zur betrieblichen Altersversorgung. Zuvor war Arne Ferbeck als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Köln tätig. Jennifer Hanak ist seit mehr als 10 Jahren als Interne Revisorin (CIA) und Konzerndatenschutzbeauftragte bei den Stadtwerken Gießen tätig. Neben den Schwerpunkten Financial, Compliance und Operational Auditing, prüft, berät und schult Frau Hanak Fach- und Führungskräfte bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen. Dr. Jan-Peter Ohrtmann ist Rechtsanwalt und leitet das Team IT/IP-Recht bei der PwC Legal AG in Düsseldorf. Er berät seit 14 Jahren in der gesamten Bandbreite des IT- Rechts. Dr. Jan-Peter Ohrtmann ist Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Studiengang Informationsrecht zum IT- Outsourcing und Datenschutzrecht und Autor verschiedener juristischer Lehrgänge.
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung und Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon / Fax info@vku-akademie.de / Tagungsbeitrag 650,00 für VKU-Mitglieder 580,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 750,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsorte 20. November 2018 in Düsseldorf Mercure Hotel Düsseldorf City Nord, Nördlicher Zubringer 7, Düsseldorf Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: 4. Dezember 2018 in Berlin VKU Forum, Invalidenstraße 91, Berlin Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer und Referenten der VKU Service GmbH, Geschäftsbereich VKU Akademie. Die AGB können Sie jederzeit bei uns anfordern oder unter abrufen. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, ist die Stornierung kostenfrei. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Programmänderungen behält sich der Veranstalter vor. Klimafreundliche Veranstaltung
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