Rahmenvertrag Grafikagentur-Dienstleistungen. Nummer 18692h

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1 Rahmenvertrag Grafikagentur-Dienstleistungen Nummer 18692h zwischen Hochschule Heilbronn Max-Planck-Straße Heilbronn - nachfolgend Auftraggeber genannt- und dem Auftragnehmer Seite 1 von 5

2 1. Vertragsgegenstand und Ziel der Vergabe Gegenstand dieses Vertrages ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Grafikagentur-Dienstleistungen inkl. Lieferung. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Dieser Rahmenvertrag wird für den Zeitraum von 2 Jahren geschlossen und beginnt am Tag an dem Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben haben. Die während der Vertragslaufzeit abgerufenen Mengen richten sich nach dem Bedarf des Auftraggebers. Mindest- und Höchstabnahmemengen werden nicht festgelegt. 2. Vertragsbedingungen Für Ziel, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die vertragliche Abwicklung sind die Dokumente in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge maßgebend, wobei die Regelungen des jeweils vorrangig geltenden Dokumentes die Regelungen der nachrangig geltenden Dokumente ersetzen, soweit sie den gleichen Regelungsgegenstand haben: die Vergabeunterlagen mit Anlagen inkl. dieses Rahmenvertrages, das Angebot des Auftragnehmers, die Regelungen der Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen, Teil B (VOL/B), Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die allgemein gesetzlichen Regelungen. Bei Widersprüchen gelten die vorgenannten Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge. Erfüllungsort sind alle derzeitigen und künftigen Standorte der Hochschule Heilbronn. Es gelten ausschließlich die in den Vergabeunterlagen und den Anlagen genannten Bedingungen zum Abschluss eines Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht anerkannt, Ihre Beifügung führt zum Ausschluss des Bieters. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, Auftraggebers oder Berechtigten sind ausgeschlossen, soweit in diesem Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer, Auftraggeber oder Berechtigte auf diese in einem Einzelabruf verweist oder einbezieht. Soweit individuelle Regelungspunkte (z.b. Abnahmen, Lieferzeitpunkte) nach diesem Rahmenvertrag festgelegt werden können, einschließlich Sicherheits- oder zutrittsrelevanter Regelungen, sind diese zu ihrer Wirksamkeit zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweils Berechtigten im Einzelabruf ergänzend schriftlich zu vereinbaren. Aus Gründen der Vergaberechtskonformität werden andere, individualvertragliche Abweichungen in Einzelabrufen nur wirksam, wenn die Abweichungen unter Nennung der geänderten Klausel des Rahmenvertrages explizit angegeben sind und die unterzeichnenden Parteien dieses Rahmenvertrages dem ausdrücklich schriftlich vorab zustimmen. Anderenfalls kommt der jeweilige Einzelabruf ohne die Abweichung, ausschließlich unter den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zustande. Verkehrssprache in Wort und Schrift ist ausschließlich deutsch. Seite 2 von 5

3 3. Beteiligte Institutionen / Bezugsberechtige Die an diesem Rahmenvertrag Bezugsberechtigten sind alle Professoren / Professorinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller derzeitigen und zukünftigen Standorte der Hochschule Heilbronn. 4. Schätzung des Umfangs Vor Erstellung der Vergabeunterlagen wurde eine Bedarfsabfrage innerhalb der Hochschule Heilbronn durchgeführt. Die auf diese Weise ermittelten Bedarfes stellen lediglich eine grobe Schätzung ohne jegliche Haftung oder garantierter Mindest- oder Höchstabnahme dar. Das geschätzte Auftragsvolumen pro Jahr entnehmen Sie bitte der Angabe in der Leistungsbeschreibung. 5. Kontaktpersonen/Ansprechpartner Für diesen Rahmenvertrag sind die direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber Hochschule Heilbronn Max-Planck-Straße Heilbronn Ansprechpartner: Herr Torsten Robert (Leitung Hochschulkommunikation) Tel.: / Fax: / torsten.robert@hs-heilbronn.de Für diesen Rahmenvertrag sind die direkten Ansprechpartner beim Auftragnehmer Herr Position: Tel.: Fax: Herr Position: Tel : Fax: 6. Leistungen und Preise Angaben dazu sind dem Angebotsblatt und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 7. Bestellungen / Beauftragungen Die Bestellungen / Beauftragungen können durch alle Bezugsberechtigten (siehe Punkt 3) vorgenommen werden. Seite 3 von 5

4 Die Bestellungen / Beauftragungen erfolgen nach folgenden Vorgaben: Die jeweiligen Besteller/innen fragen zu der gewünschten Dienstleistung lt. Leistungsbeschreibung ein Angebot (siehe Details in der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt Herangehensweise / Workflow ) beim Auftragnehmer an. Von dort erhalten die Bezugsberechtigten ein Angebot mit der Angabe des Stundensatzes, Gesamtsumme der beauftragten Dienstleistung und eine Zeitangabe über die Dauer der Abwicklung des Auftrages. Angebote haben einen Mindestgültigkeitszeitraum von 30 Tagen. Auf Basis des abgegebenen Angebotes erfolgt dann die schriftliche Bestellung beim Auftragnehmer. 8. Kündigung Die Kündigung dieses Rahmenvertrages kann nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung ist aus wichtigen Gründen mit einer 3 Monatsfrist zum Monatsende möglich. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise extrem verzögerte Lieferung sein. Der Auftraggeber ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte insbesondere berechtigt, den Rahmenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des Auftragnehmers Handlungen im Sinne der 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Werden nach Vertragsabwicklung Gründe bekannt, welche die Annahme rechtfertigen, dass strafbare Handlungen im vorgenannten Sinne zum Vertragsabschluss geführt haben, so ist der Auftraggeber berechtigt, auch nachträglich vom Rahmenvertrag zurückzutreten bereits ausgeführte Einzelabrufe sind von der Kündigung und/oder dem Rücktritt von diesem Rahmenvertrages nicht berührt und behalten Ihre Gültigkeit. 9. Geheimhaltung, Sicherheit Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit einzuhalten. Er hat ferner mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen und Unternehmen, die von ihm mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit beachten und die aus dem Bereich des Auftraggeber erlangten Informationen nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise verwertet werden. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung zur Kenntnis gelangten Unterlagen, die von dem Auftraggeber als schutzbedürftig bezeichnet sind, gegen Kenntnisnahme durch Dritte zu sichern und von ihm zur Leistungserbringung beauftragte Unternehmen hierzu zu verpflichten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber diese Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien auf Verlangen jederzeit herauszugeben bzw. sie auf Verlangen dem Auftraggeber in eigener Zuständigkeit zu vernichten und dies zu bestätigen. Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer verlangen, dass für Arbeiten auf dem Gelände bzw. in Gebäuden des Auftraggebers oder der Nutzer nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt wird. Der Auftraggeber kann Personen, die von dem Auftragnehmer zur Erfüllung ihrer Leistungen eingeschaltet werden, den Zutritt zu dem Gelände des Auftraggebers oder der Nutzer verwehren, wenn gegen diese Personen begründete Sicherheitsbedenken bestehen. Der Auftragnehmer hat die sich für sie daraus entstehenden Nachteile zu tragen. Für jede Veröffentlichung von Aufträgen aufgrund dieser Rahmenvereinbarung oder jede Verwendung zu Werbezwecken bedarf der Auftragnehmer der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Zu diesem Zweck legt der Auftragnehmer den vollständigen Text der beabsichtigten Veröffentlichung der Auftraggeber zur Genehmigung vor. Seite 4 von 5

5 10. Änderungen Im Falle von Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers. 12. Gerichtsstand Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gilt Heilbronn als Gerichtsstand. 13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 14. Unterschriften Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet, jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Auftragnehmer/ Hochschule Heilbronn/ Auftraggeber Unterschriften: Stempel: Name: Datum: Seite 5 von 5

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