RdErl. des MK vom
|
|
- Stefan Kästner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aufnahme an weiterführenden Schulen RdErl. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 330) 1. Aufnahme in den 5. Schuljahrgang der weiterführenden Schulen 1.1. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges sind in den Grundschulen in geeigneter Form mit Bezug auf die Leistungen und Begabungen ihrer Kinder über die Möglichkeiten der Fortsetzung des Schulbesuches in den weiterführenden Schulen zu informieren und zu beraten. Sofern eine Beratung im Einzelfall aus nicht von der Schule zu vertretenden Gründen nicht erfolgen konnte, erhalten die Erziehungsberechtigten eine formlose schriftliche Information der Schule zu möglichen weiteren Bildungswegen Die Erziehungsberechtigten erhalten auf der Grundlage der erzielten Leistungen, des Lernverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung ihres Kindes eine Schullaufbahnempfehlung (Anlage 1) nach der Verordnung zur Aufnahme in die Eingangsklassen der Schulen der Sekundarstufe I vom (GVBl. LSA S. 204) und der Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom (GVBl. LSA S. 238), geändert durch Verordnung vom (GVBl. LSA S. 496). Von der Schullaufbahnempfehlung ist eine Kopie zu den Schülerunterlagen zu nehmen Die Schullaufbahnempfehlung schließt die Möglichkeit ein, eine Gesamtschule zu besuchen Gleichzeitig mit der Schullaufbahnempfehlung erhalten die Erziehungsberechtigten das Formblatt zur Schullaufbahnerklärung (Anlage 3). Die Schullaufbahnerklärung ist jährlich bis zum festgesetzten Termin an die Grundschule ausgefüllt zurückzugeben. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Sekundarschulen und Gymnasien erfolgt mit der Schullaufbahnerklärung. Für die Aufnahme an öffentlichen Gesamtschulen und Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten ist durch die Erziehungsberechtigten ein formloser Antrag direkt an die entsprechende Schule unter Wahrung der Anmeldefristen zu stellen. Für die Aufnahme an einer Schule in ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten direkt an der Schule vorzunehmen Von der Schule sind nach Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen nur Originale zu bearbeiten. Die Schulen prüfen die Unterlagen auf Stimmigkeit Die Aufnahme in eine öffentliche Gesamtschule erfolgt nach dem im Runderlass über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den 5. Schuljahrgang der Gesamtschule vom (SVBl. LSA S. 44), geändert durch Runderlass vom (SVBl. LSA S. 391), beschriebenen Verfahren, über welches die Gesamtschule informiert Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt wird nach den Maßgaben der Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten vom (GVBl. LSA S. 377), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. LSA S. 43), in der jeweils geltenden Fassung und des Runderlasses über Regelungen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten ab Schuljahr 2004/2005 vom (SVBl. LSA S. 37) durchgeführt.
2 1.8. Die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten übersenden nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens zum jährlich festgesetzten Termin eine Übersicht über die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Angabe des jeweiligen Wohnortes, Landkreises und Bundeslandes an das Landesverwaltungsamt sowie an den aufnehmenden Schulträger und informieren die abgebenden Schulträger über die Aufnahme. Das Landesverwaltungsamt prüft die Übersichten auf eventuelle Doppelanmeldungen und bereinigt die Aufnahme in Zusammenarbeit mit den Schulen. 2. Aufnahme in den 7. und 9. Schuljahrgang an Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten 2.1 Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt wird nach den Maßgaben der Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten und der Sek I-Üg-VO sowie des Runderlasses über Regelungen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten ab Schuljahr 2004/2005 durchgeführt Die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten übersenden eine Übersicht über die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Angabe des jeweiligen Wohnortes, Landkreises und Bundeslandes an das Landesverwaltungsamt sowie an den aufnehmenden Schulträger und informieren die abgebenden Schulträger. 3. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Schuljahrgänge 5, 7 und 9 an weiterführenden Schulen Für Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht wird die Schullaufbahn über das sonderpädagogische Feststellungsverfahren sowie über das Ergebnis der jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gesondert geregelt. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler nehmen an dem durch diesen RdErl. geregelten Aufnahmeverfahren nicht teil. 4. Regelungen für Schulen in 4.1. Für Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges an Grundschulen in sichert die jeweilige Schule in die Abgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Erziehungsberechtigten (Anlage 3) und sendet diese Schullaufbahnerklärungen zusammen mit dem Meldebogen (Anlage 4) im Original an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt und in Kopie an das Landesverwaltungsamt. Den Meldebogen (Anlage 6) senden die Grundschulen in zum jährlich festgesetzten Termin an das Landesverwaltungsamt Die Schulen in informieren das Landesverwaltungsamt über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der abgebenden Grundschulen. 5. Termine Die Termine zur Beratung, Anmeldung und Aufnahme werden jährlich in einem gesonderten Erlass geregelt.
3 6. Schüleraufnahme Für alle öffentlichen Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien nehmen die Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt die Zuordnung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler vor. 7. Formblätter Für das Aufnahmeverfahren sind die Formblätter 1 bis 6 zu verwenden. Für die Formblätter 1 bis 4 können die Kopiervorlagen dieses RdErl. (Anlagen 1 bis 4) eingesetzt werden. Die Formblätter 5 und 6 stehen zusammen mit den übrigen Formblättern auf dem Landesbildungsserver unter in der Rubrik Service, Rechtsvorschriften zum Downloaden zur Verfügung. 8. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass außer Kraft. Dieser RdErl. tritt mit Ablauf des außer Kraft.
4 Anlage 1 Schule Schullaufbahnempfehlung für die Wahl der weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahrgang Vor- und Zuname der Schülerin/ des Schülers 1 Klasse Schuljahr geboren am in 1. Leistungsstand Gemäß Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahrganges vom wurden folgende Leistungen erreicht: Deutsch Mathematik Englisch Heimat- und Sachunterricht Notendurchschnitt 2 der anderen versetzungsrelevanten Fächer 2. Eignungsgutachten 3 3. Empfehlung der Klassenkonferenz Auf Grund des Leistungsstandes und des Eignungsgutachtens wird die Fortsetzung der Schullaufbahn in der Sekundarschule/ im Gymnasium 1 empfohlen. Diese Empfehlung wurde durch die Klassenkonferenz am beschlossen. Ort, Datum Schulleiterin/ Schulleiter Schulstempel Klassenlehrerin/ Klassenlehrer 1 Nicht Zutreffendes streichen. 2 Bei Errechnung des Durchschnittes ist ohne Rundung nach der ersten Dezimalstelle abzubrechen. 3 Falls der Raum für Eintragungen nicht ausreicht, ist ein Beiblatt zu verwenden.
5 Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 Schulnummer: Landkreis/Kreisfreie Stadt: Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Meldebogen der Schule über die Anzahl der Anträge auf Teilnahme an der Eignungsfeststellung Auszufüllen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule Anzahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang - darunter Gesamtzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung 1. Anzahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang mit einer Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarschule - darunter Anzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung 2. Anzahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang mit einer Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium - darunter Anzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung Ort, Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist per Fax an das Landesverwaltungsamt* zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Schulen im Bereich Halle und Dessau senden per Fax an das LVwA Halle, Ref Schulen im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Fax an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.
6 Eingangsstempel der Schule nach Rückgabe durch die Erziehungsberechtigten Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Anmeldung der Schülerinnen und Schüler aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule an der Sekundarschule, Gesamtschule oder am Gymnasium gemäß geltendem RdErl. des MK Aufnahme an weiterführenden Schulen Bitte dieses Anmeldeformular bis spätestens... * des aktuellen Schuljahres an der besuchten Grundschule abgeben! Die Schullaufbahnerklärung kann später nur aus einem wichtigen Grund verändert werden. Hinsichtlich der Schulwegkosten wird auf die geltenden Bestimmungen verwiesen. Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen! 1. Unser/Mein Kind geb. am Vor- und Zuname Anschrift besucht gegenwärtig den 4. Schuljahrgang der (derzeit besuchte Schule) 2. Wir wählen/ich wähle (gemäß 34 Abs. 1 und 2 Schulgesetz) zwischen den möglichen Bildungsgängen, die regional zur Verfügung stehen, für unser/mein Kind folgenden weiteren Bildungsgang: (bitte nur ein Kästchen ankreuzen) Sekundarschule Gymnasium Gesamtschule (soweit vom zuständigen Schulträger angeboten) Kooperative Gesamtschule Sekundarschulzweig Gymnasialzweig Integrierte Gesamtschule HINWEIS: Die Anmeldung ist durch die Erziehungsberechtigten selbst direkt an der jeweiligen Schule bis zum festgesetzten Termin vorzunehmen. 3. Eine Anmeldung unseres/meines Kindes entsprechend dem gewählten Bildungsgang nach Nr. 2 wurde oder wird für nachstehende Schule vorgenommen: öffentliche Schule (der kreisfreien Stadt/ des Landkreises) Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt (landesweites Angebot) HINWEIS: Die Anmeldung ist durch die Erziehungsberechtigten selbst direkt an der jeweiligen Schule bis zum festgesetzten Termin vorzunehmen. Schule in Name der Schule bitte eintragen: HINWEIS: Anwahl öffentliches Gymnasium: Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche / keine Schuleinzugsbereiche** festgelegt. Anwahl öffentliche Sekundarschule: Der Schulträger hat Schulbezirke / keine Schulbezirke** festgelegt. Anwahl öffentliche Gesamtschule: Bitte Anmeldeschluss beachten. Hinweis: Für den Fall der nichterfolgreichen Anmeldung geben Sie bitte vorsorglich einen Ersatzwunsch unter Nr. 4 an. 4. Ersatzwunsch im gleichen Bildungsgang, wenn in der angewählten Schule eine Aufnahme nicht möglich ist: Name der Schule bitte eintragen: 5. Auszufüllen, soweit der Bildungsgang Gymnasium an einer öffentlichen Schule ohne Schullaufbahnempfehlung ausgewählt wurde: Sollte eine Aufnahme im gymnasialen Bildungsgang nicht möglich sein, da unser/mein Kind auch im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, bitten wir/bitte ich, soweit der Schulträger keine Schulbezirke festgelegt hat, ersatzweise um Aufnahme an folgender öffentlicher Sekundarschule: Name der Schule bitte eintragen: Ort, Datum Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter * Der Termin ist durch die Schule einzutragen. ** Nichtzutreffendes ist durch die Schule zu streichen.
7 Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 4 Schulnummer: Landkreis/Kreisfreie Stadt: Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Meldebogen der Schule über die gewünschten Schullaufbahnerklärungen nach dem 4. Schuljahrgang Auszufüllen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule Schuljahrgang Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2. Gewünschte Übertritte in den 5. Schuljahrgang 2.1. einer Sekundarschule /eines Sekundarschulzweigs Sekundarschule Sportsekundarschule (Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt) Kooperative Gesamtschule Schule in Summe 2.1. ( ) 2.2. eines Gymnasiums in kommunaler 2.3. eines Gymnasiums mit inhaltlichem Schwerpunkt Gymnasium Georg Cantor, Halle Gymnasium Werner von Siemens, Magdeburg Sportgymnasium Halle Sportgymnasium Magdeburg LATINA August Hermann Francke, Halle Landesgymnasium für Musik, Wernigerode Summe 2.3. ( ) 2.4. des Gymnasialzweigs einer Kooperativen Gesamtschule 2.5. einer Schule in - Gymnasium Summe einer Integrierten Gesamtschule 2.7. einer Schule in - Integrierte Gesamtschule Summe Gesamtzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung gemäß Anlage 2 4. Schülerinnen und Schüler ohne Schullaufbahnerklärung (z. B. Wegzug) Ort, Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist zeitgleich im Original an den Landkreis/die kreisfreie Stadt und in Kopie an das Landesverwaltungsamt* zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Schulen im Bereich Halle und Dessau senden per Post oder per Fax an das LVwA Halle, Ref Schulen im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Post oder per Fax an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.
8 Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 5 Stempel Landesverwaltungsamt Meldebogen des Landesverwaltungsamtes über die Schullaufbahnerklärungen nach dem 4. Schuljahrgang Auszufüllen im Landesverwaltungsamt Bereich: LSA / Landkreis Kreisfreie Stadt Schuljahrgang Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2. Gewünschte Übertritte in den 5. Schuljahrgang 2.1. einer Sekundarschule /eines Sekundarschulzweigs Sekundarschule Sportsekundarschule (Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt) Kooperative Gesamtschule Schule in Summe 2.1. ( ) 2.2. eines Gymnasiums in kommunaler 2.3. eines Gymnasiums mit inhaltlichem Schwerpunkt Gymnasium Georg Cantor, Halle Gymnasium Werner von Siemens, Magdeburg Sportgymnasium Halle Sportgymnasium Magdeburg LATINA August Hermann Francke, Halle Landesgymnasium für Musik, Wernigerode Summe 2.3. ( ) 2.4. des Gymnasialzweigs einer Kooperativen Gesamtschule 2.5. einer Schule in - Gymnasium Summe einer Integrierten Gesamtschule 2.7. einer Schule in - Integrierte Gesamtschule Summe Gesamtzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung gemäß Anlage 2 4. Schülerinnen und Schüler ohne Schullaufbahnerklärung (z. B. Wegzug) Ort, Datum Bearbeiterin/Bearbeiter Hinweis: Die Meldebögen sind kreisweise und für LSA an das Kultusministerium, Referat 36 zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren.
9 des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) Anlage 6 Landkreis/Kreisfreie Stadt: Meldebogen der Grundschule zur Erfassung der Übergänge an weiterführende Schulen nach dem 4. Schuljahrgang Abgebende Grundschule: Gesamtschülerzahl im 4. Schuljahrgang: Empfehlung der Klassenkonferenz Schulform: Sekundarschule Teilnahme an der Übereinstimmung / Abweichung der Schullaufbahnempfehlung mit dem Übergang Eignungsfeststellung Übereinstimmung Abweichung/Eignungsfeststellung 1. Sekundarschule/Sekundarschulzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Name der Schülerin/des Schülers Sekundarschule Gymnasium Gymnasium/Gymnasialzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Integrierte Gesamtschule (IGS) Öffentliche IGS IGS in Ohne Schullaufbahnerklärung Hier sind Zeilen entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einzufügen. Summe:... darunter im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren:...
10 des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) Anlage 6 Seite 2 2. Empfehlung der Klassenkonferenz Schulform: Gymnasium Teilnahme an der Übereinstimmung / Abweichung der Schullaufbahnempfehlung mit dem Übergang Eignungsfeststellung Übereinstimmung Abweichung 1. Gymnasium/Gymnasialzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Name der Schülerin/des Schülers Gymnasium Sekundarschule Sekundarschule/Sekundarschulzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Integrierte Gesamtschule (IGS) Öffentliche IGS IGS in Ohne Schullaufbahnerklärung Hier sind Zeilen entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einzufügen. Summe:... darunter im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren:... Ort/Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist an das Landesverwaltungsamt* zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Landkreise/Kreisfreie Städte im Bereich Halle und Dessau senden per Post oder übergeben an das LVwA Halle, Ref Landkreise/Kreisfreie Stadt im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Post oder übergeben an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.
Aufnahme an weiterführenden Schulen. RdErl. des MK vom
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrRdErl. des MB vom Verfahren zur Aufnahme in den 5. Schuljahrgang an den weiterführenden Schulen
Aufnahme an weiterführenden Schulen, Zweite Änderung Bezug: RdErl. des MB vom 9. 1. 2016-23-83023 a) RdErl. des MK vom 18.11.2014 (SVBl. LSA S. 240, 2015 S. 15) zuletzt geändert durch RdErl. vom 6.7.2015
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung
MehrAufnahme an weiterführenden Schulen
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrBildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen- Anhalt (223113)
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrGrundschule Am Markt Raguhn - Schulstandort seit 1869 ELTERNVERSAMMLUNG ZUR SCHULLAUFBAHN
ELTERNVERSAMMLUNG ZUR SCHULLAUFBAHN Raguhn, 5. November 2014 Grundschule: Frau Hanke-Lemm Herr Költzsch Sekundarschule: Frau Fromme Frau König Gymnasium: Herr Schmidt 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Berufsschule
MehrErgänzende Bestimmungen zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung
Lesefassung ab 1.8.2011 Ergänzende Bestimmungen zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung Erl. d. MK v. 19.06.1995-304 - 83 211 (SVBl. S. 185), zuletzt geändert durch RdErl. v. 8.12.2010 (SVBl. 2011
MehrLesefassung. a) Zwei Züge im inhaltlichen Schwerpunkt Sport Leistungsportklassen mit überregionaler Aufnahme
Lesefassung Ergänzende Regelungen zur Aufnahme in Schulen mit dem genehmigten inhaltlichen Schwerpunkt Sport (Sportschulen) RdErl. des MK vom 15. 2. 2007 25-81002 SVBl. LSA S. 65 einschließlich - RdErl.
MehrVerwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrAufnahme in die Grundschule
Aufnahme in die Grundschule RdErl. des MK vom 26. 01. 2004-31.2-83100/1-1 (SVBl. LSA S. 33)einschließlich 1. Änderung RdErl. des MK vom 3. 5. 2005 32.2-83100/1-1 (SVBl. LSA S. 241) sowie 2. Änderung RdErl.
MehrEntwurf. RdErl. d. MK v VORIS Zur Durchführung der Bezugsverordnung wird Folgendes bestimmt:
Änderungen Stand: 11.06.2015 Fassung ab 1.9.2014 zur Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung RdErl. d. MK v. 10.5.2012 (SVBl. S. 357, ber. S. 463), geändert durch RdErl. d. MK v. 11.8.2014 (SVBl. S.
MehrMantelbogen für Integrierte Gesamtschulen Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2010/11 - Schuljahresanfangsstatistik -
Statistisches Landesamt Kreisnummer: Sachsen-Anhalt Schulnummer : Dezernat 24 Merseburger Str. 2 06110 Halle Telefon: 0345/2318-227 Telefax: 0345/2318-920 E-Mail-Adresse: Kunth@stala.mi.sachsen-anhalt.de
MehrRdErl. des MK vom Der genehmigte mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Schwerpunkt wird
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrEinrichtung von Ethikunterricht, evangelischem Religionsunterricht und katholischem Religionsunterricht ab Schuljahr 2008/2009
Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Einrichtung von Ethikunterricht, evangelischem
MehrMerkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016
Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert
Mehr5.4 Oberschule
1 Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 24.5.2004-33-83203 - (SVBl. S. 305, ber. 2004 S. 505 und 2007 S. 314), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 4.11.2010 (SVBl. S.480)- VORIS
MehrVerordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I). Vom 9. Juli 2012.
Verordnung über die Abschlüsse in der Sekundarstufe I (Abschluss-VO Sek I). Vom 9. Juli 2012. GVBl. LSA S. 248 Aufgrund von 5 Abs.9, 5a Abs. 8 und 35 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit 82 Abs. 2 des Schulgesetzes
MehrMantelbogen für Gymnasien Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2010/11 - Schuljahresanfangsstatistik -
Statistisches Landesamt Kreisnummer: Sachsen-Anhalt Schulnummer : Dezernat 24 Merseburger Str. 2 06110 Halle Telefon: 0345/2318-227 Telefax: 0345/2318-920 E-Mail-Adresse: Kunth@stala.mi.sachsen-anhalt.de
Mehrvon Kindern deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ausländischer RdErl. des MK vom
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrBesondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrWie weiter ab Klasse 7?
Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg- Vorpommern ab dem Schuljahr 200/0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM
MehrSynopse Änderungsentwurf zur DVVO (Einführung von Regelungen für die Oberschule) Stand:
Synopse Änderungsentwurf zur DVVO (Einführung von Regelungen für die Oberschule) Stand: 31.03.2014 Geltende Regelungen Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den
MehrErgänzende Bestimmungen
Fassung ab 1.9.2014 Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) vom 19. Juni 1995 (Nds.
MehrEthikunterricht und Religionsunterricht sind in den Stundentafeln der anderen allgemein bildenden Schulformen zweistündig vorgesehen.
Einrichtung von Ethikunterricht, evangelischem Religionsunterricht und katholischem Religionsunterricht ab Schuljahr 2008/2009 RdErl. des MK vom 7.8.2008-16-82105 Bezug: a) RdErl. des MK Evangelischer
MehrDer Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5. Jürgen Duch,
Der Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5, Alle Kinder der 4. Klassen in den Grundschulen in NRW wechseln zum 01.08. eines Jahres gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes des Landes NRW in die beste Schulstufe
MehrÜbergang aus der Grundschule in die Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 7)
Senatsverwaltung für ildung, Wissenschaft und Forschung Herrn / Frau Termin für die Rückgabe der nlage 1 nmeldefrist für die Schulen der Sekundarstufe I Übergang aus der Grundschule in die Sekundarstufe
MehrAnlage 1 (zu Abschnitt 1 Nummer 2.1)
Anlage 1 (zu Abschnitt 1 Nummer 2.1) Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr1', hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihre Tochter/Ihr
MehrEinrichtung von Ethikunterricht, evangelischem Religionsunterricht und katholischem Religionsunterricht ab Schuljahr 2008/2009
Einrichtung von Ethikunterricht, evangelischem Religionsunterricht und katholischem Religionsunterricht ab Schuljahr 2008/2009 RdErl. des MK vom 7. 8. 2008-16-82105; SVBl. S.278 zuletzt geändert durch
Mehr2.1. Kinder deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
2.3. Kinder deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden in der Regel von der Schule aufgenommen, in deren Schulbezirk oder Schuleinzugsbereich sich ihr Hauptwohnsitz befindet. 2.4. Das Staatliche
MehrAnmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014. Klasse 4 nach 5
Anmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014 Klasse 4 nach 5 Die offizielle Anmeldung erfolgt ausschließlich über Ihre Grundschule. Es ist ausschließlich das Anmeldeformular 4/5 zu
MehrAuszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
Auszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009 66 Versetzung im Gymnasium
MehrWie weiter ab Klasse 7?
Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium
MehrUmgang mit Schulverweigerung. RdErl. des MK vom
Umgang mit Schulverweigerung RdErl. des MK vom 14.01.2015 24-83107 Bezug: a) RdErl. des MK vom 17.2.2005 (SVBl. LSA S. 63), geändert durch RdErl. vom 19.5.2010 (SVBl. LSA S.162) b) 5 der Verordnung über
MehrInformation zum Übergang in die weiterführenden Schulen
Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Staatliches Schulamt Walter-Hallstein-Straße 3-5 65197 Wiesbaden An die Erziehungsberechtigten der Kinder, die zurzeit
MehrMantelbogen für Freie Waldorfschulen Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2010/11 - Schuljahresanfangsstatistik -
Statistisches Landesamt Kreisnummer: Sachsen-Anhalt Schulnummer : Dezernat 24 Merseburger Str. 2 06110 Halle Telefon: 0345/2318-227 Telefax: 0345/2318-920 E-Mail-Adresse: Kunth@stala.mi.sachsen-anhalt.de
Mehrder Werkrealschule/Hauptschule oder der Gemeinschaftsschule der Realschule, der Werkrealschule/Hauptschule oder der Gemeinschaftsschule
Grundschulempfehlung (Blatt 1) Dieses Original der Grundschulempfehlung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. GRUNDSCHULEMPFEHLUNG Geburtstag Geburtsort Religionszugehörigkeit/Konfession Staatsangehörigkeit
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 D-10178 Berlin
Mehrvom 19. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 184, 440; SVBl. S. 182), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 470; SVBl. S.
Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) vom 19. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 184, 440;
MehrÜbergangs- und Überführungsverordnung Änderungsvorschläge -Stand:
Anlage 2 zur Deputationsvorlage Nr. L 47 Übergangs- und Überführungsverordnung -Stand:17.05.2004-1 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe
MehrVersetzung. gemäß 34 Schulgesetz (SchulG LSA) (BAS21A) sowie Versetzungsverordnung (VersetzVO) (BAS32A. Grundsätze: Gültigkeitsbereich
Rechtsgrundlagen: 1. Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BAS21A), 34 (zu Änderungen vgl. S. 00.10 im Vorspann!); 2. sverordnung (VersetzVO). Vom 17.12.2009. In: GVBl. LSA 25/2009, S. 730; 3. Verordnung
Mehr2. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern über die bisher besuchte Schule bis spätestens 31. März.
SAALBURGSCHULE USINGEN 06081 1021-0 06081 13339 poststelle@sbs.usingen.schulverwaltung.hessen.de Informationsblatt ZWEIJÄHRIGE BERUFSFACHSCHULE Fachrichtung Wirtschaft Schwerpunkte: - Ernährung/Gastronomie/Hauswirtschaft
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Bernhard-Weiß-Str. 6 D-10178 Berlin
Mehrd) am Burggymnasium Wettin, im Schwerpunkt Bildende Kunst ab Schuljahrgang 9 einzügig geführt.
Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrÜbergang in die Sekundarstufe I
Übergang in die Sekundarstufe I Hinweise zu den Elterninformationsabenden Grundsätze Die Wahl des weiterführenden Bildungsganges ist Sache der Eltern. Sie erfolgt durch einen schriftlichen Antrag. Bei
Mehrvom 19. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 184, 440; SVBl. S. 182), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Mai 2010 (Nds. GVBl. S. 227)
Lesefassung ab 1.8.2010 Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeits- und Versetzungsverordnung) vom 19. Juni 1995
MehrReferat 33 (MK) Hannover, den Referat 43 (MK) 7368
Referat 33 (MK) Hannover, den 4.05.2010 7239 Referat 43 (MK) 7368 Hinweise zum gymnasialen und fachgymnasialen Bildungsgang Bezug: a) Erlass des MK vom 26.06.2008 (SVBl. S. 244) b) Erlass des MK vom 24.02.2009
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 29. Jahrgang Potsdam, den 20. Juli 2018 Nummer 45 Sechste Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung Vom 17. Juli
MehrBewerbungsformular für die
22 Bewerbungsformular für die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB) und Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EiBe) Schuljahr 2014/2015 Anmeldefrist bis: 30.04.2014 Nachname u. Vorname der
MehrBewerbungsformular für die Berufsfachschule (BFS)
Bewerbungsformular für die Berufsfachschule (BFS) Zweijährige Berufsfachschule (zum mittleren Abschluss führend) Schuljahr 2014/2015 Anmeldefrist bis: 31.03.2014 Nachname u. Vorname der Schülerin/des Schülers:
MehrHessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule
Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule 1 Inhalt Sie erhalten Informationen zu folgenden Fragen: Welche Rechte haben Sie als Eltern bei der Wahl des weiterführenden
MehrAnna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot
Anna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot Schulträger: Landkreis Helmstedt Aufnahmeantrag (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) Die Aufnahme erfolgt in Klasse / Jahrgang Datum, Signum 1.0 Angaben
MehrMantelbogen für Integrierte Gesamtschulen Amtliche Schulstatistik für das Schuljahr 2010/11 - Schuljahresendstatistik -
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Dezernat 24 Merseburger Str. 2 06110 Halle Telefon: 0345/2318-227 Telefax: 0345/2318-920 E-Mail-Adresse: Kunth@stala.mi.sachsen-anhalt.de Kreisnummer: Stichtag: 07.
MehrAnna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot
Anna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot Schulträger: Landkreis Helmstedt Aufnahmeantrag (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) Die Aufnahme erfolgt in Klasse / Jahrgang Datum, Signum 1.0 Angaben
MehrBezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 226) 1. Auftrag der Schulen
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
Mehr3.951,67. freie. Gesamtschule 328,12. freie. Gemeinschaftsschule
Vergleich der Durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt für Schüler/innen r Schulen und der den entsprechenden Ersatzschulen durchschnittlich gewährten Finanzhilfesätzen
MehrWie einigen von Ihnen kürzlich versprochen, sind im Folgenden einige wichtige Verordnungen für die Mittelstufe zusammengetragen.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Wie einigen von Ihnen kürzlich versprochen, sind im Folgenden einige wichtige Verordnungen für die Mittelstufe zusammengetragen. Einige Paragraphen sind für bestimmte
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3535 21.10.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Corinna Reinecke (SPD) Entwicklung der Anzahl der
MehrHessisches Kultusministerium. Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule
Mein Kind kommt in die 5. Klasse Informationen zum Übergang in die weiterführende Schule 1 Inhalt Sie erhalten Informationen zu folgenden Fragen: Welche Rechte haben Sie als Eltern bei der Wahl des weiterführenden
MehrNiedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum. Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule
Niedersächsisches Kultusministerium Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule Vorwort Übergänge gestalten Sehr geehrte Damen und Herren, liebe
MehrBewerbungsformular für die Berufsfachschule (BFS)
Bewerbungsformular für die Berufsfachschule (BFS) Zweijährige Berufsfachschule (zum mittleren Abschluss führend) Schuljahr 2017/2018 Bewerbungsfrist bis: 31.03.2017 Nachname u. Vorname der Schülerin/des
MehrMinisterium für Bildung, Jugend und Sport
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Postfach 900 161 14437 Potsdam An alle Schulen, die den Bildungsgang der Grundschule führen und staatlichen Schulämter
MehrGeltende Regelungen Änderungsentwurf ( ) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung
Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)
MehrBegabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom
Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 18.10.2004-24-83 011 Bezug: RdErl. des MK vom 10. 4. 2002 (SVBl. LSA S. 168) 1. Allgemeine Hinweise In den Kreisarbeitsgemeinschaften
MehrInformationen zu den weiterführenden Schulformen
Grundschule Bad Münder Kellerstr. 15 31848 Bad Münder Tel.: 05042-9316-0 Fax: 05042-9316-18 info@gs-badmuender.de www.gs-badmuender.de Bad Münder, den 12.11.2014 Informationen zu den weiterführenden Schulformen
MehrSpezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom
Spezialistenlager für begabte Schülerinnen und Schüler in RdErl. des MK vom 18.10.2004-24-83 011 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.1995 (SVBl. LSA S. 427), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 26.2.2001
MehrBesondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierten Hauptschulabschlusses. RdErl. des MK vom
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im esetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (VBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrVerordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung. Vom
Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung Vom Auf Grund von 56 Absatz 9 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 25. Januar 2010
MehrDurchschnittliche Ausgaben der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt für Schüler in staatlichen und freien Schulen im Jahr 2011
Durchschnittliche Ausgaben der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt für Schüler in staatlichen und freien Schulen im Jahr 2011 Die Kostenangaben zu den staatlichen Schulen beruhen auf einer Veröffentlichung
MehrAnna-Sophianeum Schöningen
Anna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot Schulträger: Landkreis Helmstedt Aufnahmeantrag (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) Die Aufnahme erfolgt in Klasse / Jahrgang Datum, Signum 1.0 Angaben
MehrEs gibt zwei Organisationsformen der Fachoberschule:
Fachoberschule (FO) Organisationsformen A und B Information zur Fachoberschule - Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung (FOW) - Fachrichtung Gesundheit (FOG) Tel. 06032-9355211 Fax 06032-9355230 verwaltung@bsg.wtkedu.de
MehrElternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer 5. Integrierten Gesamtschule. in Braunschweig
Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer 5. Integrierten Gesamtschule in Braunschweig Was soll erfragt werden? Die Stadt Braunschweig ist u. a. Träger der allgemein bildenden
Mehr2 Grundsätze für die Versetzung (1) In den folgenden Schulformen finden am Ende der angegebenen Schuljahrgänge Versetzungen statt:
Verordnung über die Durchlässigkeit sowie über Versetzungen und Überweisungen an den allgemein bildenden Schulen (Durchlässigkeitsund Versetzungsverordnung) Vom 19.Juni 1995 (Nds. GVBl S.184), geändert
MehrVerordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen Vom. Juni 2011
Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen Vom. Juni 2011 Aufgrund des 144a Abs. 5 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni
MehrKonzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen. der
Konzept zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen der Grundschule und Überweisungsentscheidungen In Niedersachsen tritt zum 1. August 2015 ein neues Schulgesetz in Kraft. Die bisherige
MehrVom 08. Dezember 2006
Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder mit einer besonderen Schwierigkeit im Rechnen (VV-LRS) Vom 08.
MehrÜbergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum. Niedersächsisches Kultusministerium
Niedersächsisches Kultusministerium Christian Schwier / Fotolia Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule Vorwort Übergänge gestalten Sehr geehrte
MehrUnterrichtsorganisation an den Grundschulen. RdErl. des MB vom
Unterrichtsorganisation an den Grundschulen Bezug: RdErl. des MB vom 20.3.2017-23-84003 RdErl. des MK vom 23.4.2015 (SVBl. LSA S. 76) 1. Zuweisung von Lehrerwochenstunden Die Gesamtzahl der jeder Schule
Mehr- SGV.NRW. - Seite 1. Innenministerium Nordrhein-Westfalen - alle Rechte vorbehalten -
- SGV.NRW. - Seite 1 223 Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule ( Ausbildungsordnung gemäß 26 b SchVG - AO-GS) vom 14.11.1996 Bekanntmachung der Neufassung
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 26. Jahrgang Potsdam, den 29. April 2015 Nummer 19 Fünfte Verordnung zur Änderung der Grundschulverordnung Vom 24. April 2015
MehrDurchschnittliche Ausgaben des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt für Schüler/innen an staatlichen und freien Schulen im Jahr 2013
Durchschnittliche Ausgaben des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt für Schüler/innen an staatlichen und n Schulen im Jahr 2013 Ausgaben je Schüler/in EUR 10.000 9.000 8.000 9.100,00 7.000 7.600,00
MehrAuszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)
Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) Vom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. Nr. 5/2016 S. 82), geändert durch Art. 2 der VO vom
MehrRdErl. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.166), geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S.
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrAntrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (gemäß 20 Inklusionsverordnung)
(Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Original nur an eine Förderschule/ein Sonderpädagogisches Förderzentrum: Kopie an Ministerium für Bildung und Kultur Referat C 2 Trierer Straße
MehrÄnderung des Erlasses Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium Anschriften lt. anliegendem Verteiler Bearbeitet von Herrn Ehrhardt E-Mail: joerg.ehrhardt@mk.niedersachsen.de
MehrVerordnung über die Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt (Gemeinschaftsschulverordnung GmSVO LSA). Vom 20. Juni 2013.
Verordnung über die Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt (Gemeinschaftsschulverordnung GmSVO LSA). Vom 20. Juni 2013. Aufgrund von 5b Abs. 8 Satz 1 und 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 in Verbindung mit 82 Abs. 2
MehrMEIN WEG VON 4 NACH 5. Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I
MEIN WEG VON 4 NACH 5 Informationsabend zum Übergang in die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I 1 2 3 4 Tipps zur Entscheidungsfindung Informationen über alle Schulformen Ablauf des Anmelde- /
MehrSchulharmonisierung: Übergangsverordnung Vom 31. Januar 2012 (Stand 1. Januar 2018) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
Schulharmonisierung: Übergangsverordnung 40.50 Übergangsverordnung betreffend den Übergang von der bisherigen Schullaufbahn zur neuen harmonisierten Schullaufbahn (Übergangsverordnung Schulharmonisierung)
MehrReglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft
.6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt
Mehr