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1 Aufnahme an weiterführenden Schulen RdErl. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 330) 1. Aufnahme in den 5. Schuljahrgang der weiterführenden Schulen 1.1. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges sind in den Grundschulen in geeigneter Form mit Bezug auf die Leistungen und Begabungen ihrer Kinder über die Möglichkeiten der Fortsetzung des Schulbesuches in den weiterführenden Schulen zu informieren und zu beraten. Sofern eine Beratung im Einzelfall aus nicht von der Schule zu vertretenden Gründen nicht erfolgen konnte, erhalten die Erziehungsberechtigten eine formlose schriftliche Information der Schule zu möglichen weiteren Bildungswegen Die Erziehungsberechtigten erhalten auf der Grundlage der erzielten Leistungen, des Lernverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung ihres Kindes eine Schullaufbahnempfehlung (Anlage 1) nach der Verordnung zur Aufnahme in die Eingangsklassen der Schulen der Sekundarstufe I vom (GVBl. LSA S. 204) und der Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO) vom (GVBl. LSA S. 238), geändert durch Verordnung vom (GVBl. LSA S. 496). Von der Schullaufbahnempfehlung ist eine Kopie zu den Schülerunterlagen zu nehmen Die Schullaufbahnempfehlung schließt die Möglichkeit ein, eine Gesamtschule zu besuchen Gleichzeitig mit der Schullaufbahnempfehlung erhalten die Erziehungsberechtigten das Formblatt zur Schullaufbahnerklärung (Anlage 3). Die Schullaufbahnerklärung ist jährlich bis zum festgesetzten Termin an die Grundschule ausgefüllt zurückzugeben. Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Sekundarschulen und Gymnasien erfolgt mit der Schullaufbahnerklärung. Für die Aufnahme an öffentlichen Gesamtschulen und Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten ist durch die Erziehungsberechtigten ein formloser Antrag direkt an die entsprechende Schule unter Wahrung der Anmeldefristen zu stellen. Für die Aufnahme an einer Schule in ist die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten direkt an der Schule vorzunehmen Von der Schule sind nach Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen nur Originale zu bearbeiten. Die Schulen prüfen die Unterlagen auf Stimmigkeit Die Aufnahme in eine öffentliche Gesamtschule erfolgt nach dem im Runderlass über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den 5. Schuljahrgang der Gesamtschule vom (SVBl. LSA S. 44), geändert durch Runderlass vom (SVBl. LSA S. 391), beschriebenen Verfahren, über welches die Gesamtschule informiert Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt wird nach den Maßgaben der Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten vom (GVBl. LSA S. 377), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. LSA S. 43), in der jeweils geltenden Fassung und des Runderlasses über Regelungen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten ab Schuljahr 2004/2005 vom (SVBl. LSA S. 37) durchgeführt.

2 1.8. Die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten übersenden nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens zum jährlich festgesetzten Termin eine Übersicht über die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Angabe des jeweiligen Wohnortes, Landkreises und Bundeslandes an das Landesverwaltungsamt sowie an den aufnehmenden Schulträger und informieren die abgebenden Schulträger über die Aufnahme. Das Landesverwaltungsamt prüft die Übersichten auf eventuelle Doppelanmeldungen und bereinigt die Aufnahme in Zusammenarbeit mit den Schulen. 2. Aufnahme in den 7. und 9. Schuljahrgang an Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten 2.1 Die Aufnahme in eine Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt wird nach den Maßgaben der Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten und der Sek I-Üg-VO sowie des Runderlasses über Regelungen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten ab Schuljahr 2004/2005 durchgeführt Die Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten übersenden eine Übersicht über die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Angabe des jeweiligen Wohnortes, Landkreises und Bundeslandes an das Landesverwaltungsamt sowie an den aufnehmenden Schulträger und informieren die abgebenden Schulträger. 3. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Schuljahrgänge 5, 7 und 9 an weiterführenden Schulen Für Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen und für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht wird die Schullaufbahn über das sonderpädagogische Feststellungsverfahren sowie über das Ergebnis der jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gesondert geregelt. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler nehmen an dem durch diesen RdErl. geregelten Aufnahmeverfahren nicht teil. 4. Regelungen für Schulen in 4.1. Für Schülerinnen und Schüler des 4. Schuljahrganges an Grundschulen in sichert die jeweilige Schule in die Abgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Erziehungsberechtigten (Anlage 3) und sendet diese Schullaufbahnerklärungen zusammen mit dem Meldebogen (Anlage 4) im Original an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt und in Kopie an das Landesverwaltungsamt. Den Meldebogen (Anlage 6) senden die Grundschulen in zum jährlich festgesetzten Termin an das Landesverwaltungsamt Die Schulen in informieren das Landesverwaltungsamt über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der abgebenden Grundschulen. 5. Termine Die Termine zur Beratung, Anmeldung und Aufnahme werden jährlich in einem gesonderten Erlass geregelt.

3 6. Schüleraufnahme Für alle öffentlichen Sekundarschulen, Gesamtschulen und Gymnasien nehmen die Schulträger in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt die Zuordnung und Aufnahme der Schülerinnen und Schüler vor. 7. Formblätter Für das Aufnahmeverfahren sind die Formblätter 1 bis 6 zu verwenden. Für die Formblätter 1 bis 4 können die Kopiervorlagen dieses RdErl. (Anlagen 1 bis 4) eingesetzt werden. Die Formblätter 5 und 6 stehen zusammen mit den übrigen Formblättern auf dem Landesbildungsserver unter in der Rubrik Service, Rechtsvorschriften zum Downloaden zur Verfügung. 8. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugserlass außer Kraft. Dieser RdErl. tritt mit Ablauf des außer Kraft.

4 Anlage 1 Schule Schullaufbahnempfehlung für die Wahl der weiterführenden Schulen nach dem 4. Schuljahrgang Vor- und Zuname der Schülerin/ des Schülers 1 Klasse Schuljahr geboren am in 1. Leistungsstand Gemäß Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahrganges vom wurden folgende Leistungen erreicht: Deutsch Mathematik Englisch Heimat- und Sachunterricht Notendurchschnitt 2 der anderen versetzungsrelevanten Fächer 2. Eignungsgutachten 3 3. Empfehlung der Klassenkonferenz Auf Grund des Leistungsstandes und des Eignungsgutachtens wird die Fortsetzung der Schullaufbahn in der Sekundarschule/ im Gymnasium 1 empfohlen. Diese Empfehlung wurde durch die Klassenkonferenz am beschlossen. Ort, Datum Schulleiterin/ Schulleiter Schulstempel Klassenlehrerin/ Klassenlehrer 1 Nicht Zutreffendes streichen. 2 Bei Errechnung des Durchschnittes ist ohne Rundung nach der ersten Dezimalstelle abzubrechen. 3 Falls der Raum für Eintragungen nicht ausreicht, ist ein Beiblatt zu verwenden.

5 Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 2 Schulnummer: Landkreis/Kreisfreie Stadt: Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Meldebogen der Schule über die Anzahl der Anträge auf Teilnahme an der Eignungsfeststellung Auszufüllen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule Anzahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang - darunter Gesamtzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung 1. Anzahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang mit einer Schullaufbahnempfehlung für die Sekundarschule - darunter Anzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung 2. Anzahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang mit einer Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium - darunter Anzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung Ort, Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist per Fax an das Landesverwaltungsamt* zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Schulen im Bereich Halle und Dessau senden per Fax an das LVwA Halle, Ref Schulen im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Fax an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.

6 Eingangsstempel der Schule nach Rückgabe durch die Erziehungsberechtigten Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Anmeldung der Schülerinnen und Schüler aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule an der Sekundarschule, Gesamtschule oder am Gymnasium gemäß geltendem RdErl. des MK Aufnahme an weiterführenden Schulen Bitte dieses Anmeldeformular bis spätestens... * des aktuellen Schuljahres an der besuchten Grundschule abgeben! Die Schullaufbahnerklärung kann später nur aus einem wichtigen Grund verändert werden. Hinsichtlich der Schulwegkosten wird auf die geltenden Bestimmungen verwiesen. Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen! 1. Unser/Mein Kind geb. am Vor- und Zuname Anschrift besucht gegenwärtig den 4. Schuljahrgang der (derzeit besuchte Schule) 2. Wir wählen/ich wähle (gemäß 34 Abs. 1 und 2 Schulgesetz) zwischen den möglichen Bildungsgängen, die regional zur Verfügung stehen, für unser/mein Kind folgenden weiteren Bildungsgang: (bitte nur ein Kästchen ankreuzen) Sekundarschule Gymnasium Gesamtschule (soweit vom zuständigen Schulträger angeboten) Kooperative Gesamtschule Sekundarschulzweig Gymnasialzweig Integrierte Gesamtschule HINWEIS: Die Anmeldung ist durch die Erziehungsberechtigten selbst direkt an der jeweiligen Schule bis zum festgesetzten Termin vorzunehmen. 3. Eine Anmeldung unseres/meines Kindes entsprechend dem gewählten Bildungsgang nach Nr. 2 wurde oder wird für nachstehende Schule vorgenommen: öffentliche Schule (der kreisfreien Stadt/ des Landkreises) Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt (landesweites Angebot) HINWEIS: Die Anmeldung ist durch die Erziehungsberechtigten selbst direkt an der jeweiligen Schule bis zum festgesetzten Termin vorzunehmen. Schule in Name der Schule bitte eintragen: HINWEIS: Anwahl öffentliches Gymnasium: Der Schulträger hat Schuleinzugsbereiche / keine Schuleinzugsbereiche** festgelegt. Anwahl öffentliche Sekundarschule: Der Schulträger hat Schulbezirke / keine Schulbezirke** festgelegt. Anwahl öffentliche Gesamtschule: Bitte Anmeldeschluss beachten. Hinweis: Für den Fall der nichterfolgreichen Anmeldung geben Sie bitte vorsorglich einen Ersatzwunsch unter Nr. 4 an. 4. Ersatzwunsch im gleichen Bildungsgang, wenn in der angewählten Schule eine Aufnahme nicht möglich ist: Name der Schule bitte eintragen: 5. Auszufüllen, soweit der Bildungsgang Gymnasium an einer öffentlichen Schule ohne Schullaufbahnempfehlung ausgewählt wurde: Sollte eine Aufnahme im gymnasialen Bildungsgang nicht möglich sein, da unser/mein Kind auch im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, bitten wir/bitte ich, soweit der Schulträger keine Schulbezirke festgelegt hat, ersatzweise um Aufnahme an folgender öffentlicher Sekundarschule: Name der Schule bitte eintragen: Ort, Datum Erziehungsberechtigte/Erziehungsberechtigter * Der Termin ist durch die Schule einzutragen. ** Nichtzutreffendes ist durch die Schule zu streichen.

7 Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 4 Schulnummer: Landkreis/Kreisfreie Stadt: Schulstempel (Nur mit blauer Stempelfarbe) Meldebogen der Schule über die gewünschten Schullaufbahnerklärungen nach dem 4. Schuljahrgang Auszufüllen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule Schuljahrgang Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2. Gewünschte Übertritte in den 5. Schuljahrgang 2.1. einer Sekundarschule /eines Sekundarschulzweigs Sekundarschule Sportsekundarschule (Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt) Kooperative Gesamtschule Schule in Summe 2.1. ( ) 2.2. eines Gymnasiums in kommunaler 2.3. eines Gymnasiums mit inhaltlichem Schwerpunkt Gymnasium Georg Cantor, Halle Gymnasium Werner von Siemens, Magdeburg Sportgymnasium Halle Sportgymnasium Magdeburg LATINA August Hermann Francke, Halle Landesgymnasium für Musik, Wernigerode Summe 2.3. ( ) 2.4. des Gymnasialzweigs einer Kooperativen Gesamtschule 2.5. einer Schule in - Gymnasium Summe einer Integrierten Gesamtschule 2.7. einer Schule in - Integrierte Gesamtschule Summe Gesamtzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung gemäß Anlage 2 4. Schülerinnen und Schüler ohne Schullaufbahnerklärung (z. B. Wegzug) Ort, Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist zeitgleich im Original an den Landkreis/die kreisfreie Stadt und in Kopie an das Landesverwaltungsamt* zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Schulen im Bereich Halle und Dessau senden per Post oder per Fax an das LVwA Halle, Ref Schulen im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Post oder per Fax an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.

8 Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Anlage 5 Stempel Landesverwaltungsamt Meldebogen des Landesverwaltungsamtes über die Schullaufbahnerklärungen nach dem 4. Schuljahrgang Auszufüllen im Landesverwaltungsamt Bereich: LSA / Landkreis Kreisfreie Stadt Schuljahrgang Anzahl der Schülerinnen und Schüler 2. Gewünschte Übertritte in den 5. Schuljahrgang 2.1. einer Sekundarschule /eines Sekundarschulzweigs Sekundarschule Sportsekundarschule (Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt) Kooperative Gesamtschule Schule in Summe 2.1. ( ) 2.2. eines Gymnasiums in kommunaler 2.3. eines Gymnasiums mit inhaltlichem Schwerpunkt Gymnasium Georg Cantor, Halle Gymnasium Werner von Siemens, Magdeburg Sportgymnasium Halle Sportgymnasium Magdeburg LATINA August Hermann Francke, Halle Landesgymnasium für Musik, Wernigerode Summe 2.3. ( ) 2.4. des Gymnasialzweigs einer Kooperativen Gesamtschule 2.5. einer Schule in - Gymnasium Summe einer Integrierten Gesamtschule 2.7. einer Schule in - Integrierte Gesamtschule Summe Gesamtzahl der Anträge auf Eignungsfeststellung gemäß Anlage 2 4. Schülerinnen und Schüler ohne Schullaufbahnerklärung (z. B. Wegzug) Ort, Datum Bearbeiterin/Bearbeiter Hinweis: Die Meldebögen sind kreisweise und für LSA an das Kultusministerium, Referat 36 zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren.

9 des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) Anlage 6 Landkreis/Kreisfreie Stadt: Meldebogen der Grundschule zur Erfassung der Übergänge an weiterführende Schulen nach dem 4. Schuljahrgang Abgebende Grundschule: Gesamtschülerzahl im 4. Schuljahrgang: Empfehlung der Klassenkonferenz Schulform: Sekundarschule Teilnahme an der Übereinstimmung / Abweichung der Schullaufbahnempfehlung mit dem Übergang Eignungsfeststellung Übereinstimmung Abweichung/Eignungsfeststellung 1. Sekundarschule/Sekundarschulzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Name der Schülerin/des Schülers Sekundarschule Gymnasium Gymnasium/Gymnasialzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Integrierte Gesamtschule (IGS) Öffentliche IGS IGS in Ohne Schullaufbahnerklärung Hier sind Zeilen entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einzufügen. Summe:... darunter im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren:...

10 des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) Anlage 6 Seite 2 2. Empfehlung der Klassenkonferenz Schulform: Gymnasium Teilnahme an der Übereinstimmung / Abweichung der Schullaufbahnempfehlung mit dem Übergang Eignungsfeststellung Übereinstimmung Abweichung 1. Gymnasium/Gymnasialzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Name der Schülerin/des Schülers Gymnasium Sekundarschule Sekundarschule/Sekundarschulzweig KGS Schule mit inhaltlichem Schwerpunkt Schule in Integrierte Gesamtschule (IGS) Öffentliche IGS IGS in Ohne Schullaufbahnerklärung Hier sind Zeilen entsprechend der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einzufügen. Summe:... darunter im sonderpädagogischen Feststellungsverfahren:... Ort/Datum Schulleiterin/Schulleiter Hinweis: Der Meldebogen ist an das Landesverwaltungsamt* zu senden. Der Termin ergibt sich aus dem Terminplan für das Anmeldeverfahren. * Landkreise/Kreisfreie Städte im Bereich Halle und Dessau senden per Post oder übergeben an das LVwA Halle, Ref Landkreise/Kreisfreie Stadt im Bereich Magdeburg und Gardelegen senden per Post oder übergeben an das LVwA, Nebenstelle Magdeburg, Ref. 508.

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