Netzentgelte Erdgas ab dem
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- Meike Böhmer
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1 Preisblatt für die Netznutzung Gas nach 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG auf Basis der voraussichtlichen Erlösobergrenze des Jahres 2018 Nach Maßgabe des 20 Abs. 1 Satz 1 des am 28. Juli 2011 novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die ermittelten Netznutzungsentgelte für das Folgejahr bereits zum 15. Oktober des Vorjahres zu veröffentlichen. Sofern die Entgelte für den Netzzugang bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig ermittelt sind, sieht 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG vor, dass die auf der Basis der voraussichtlich für das Folgejahr anwendbaren Erlösobergrenze zu bildenden Netzentgelte zu veröffentlichen sind. Die haben die Entgelte für den Netzzugang des Jahres 2018 derzeit noch nicht ermittelt. Nachstehend veröffentlichen wir daher die Netzentgelte, die sich auf der Grundlage von zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnissen hinsichtlich der Höhe der Erlösobergrenze sowie des prognostizierten Mengengerüstes des Jahres 2018 ergeben, wobei Änderungen aufgrund der Anpassung der Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers sowie weiterer Effekte (temperatur- und konjunkturbedingte Prognoseänderungen, Festlegungen und Vorgaben der Regulierungsbehörden, etc.) nicht ausgeschlossen werden können. Bei den veröffentlichten Entgelten handelt es sich ausdrücklich um voraussichtliche und daher lediglich vorläufige Netzentgelte, die ab dem geltenden und abrechnungsrelevanten Netzentgelte werden wir entsprechend der Vorgabe des 17 ARegV i.v.m. 15, 18 GasNEV rechtzeitig vor dem ermitteln und veröffentlichen. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2018 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen. Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die gewährleistet allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien. Das Netznutzungsentgelt setzt sich zusammen aus: dem Arbeitspreis dem Grund- bzw. Leistungspreis und dem Sockelbetrag dem Preis für die Messung dem Preis für die Abrechnung der Konzessionsabgabe der Mehrwertsteuer, Stand Seite: 1
2 Netzentgelte für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (Preisblatt RLM) (einschließlich der Nutzung vorgelagerter Netze) Das Entgelt für den Zugang zum Gasverteilernetz sowie der vorgelagerten Netze setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis und einem Leistungspreis. Als Jahreshöchstleistung gilt der höchste ermittelte 1-h- Leistungsmittelwert der Gasdurchflussmenge des Abrechnungszeitraumes gem. 18 Abs. 3 GasNEV. Leistungspreis (Zonenmodell) Jahreshöchstleistung Leistungspreis Zone kwh/h /kw /kw KmL1L die ersten 368 kwh/h 10,118 12,040 KmL2L die weiteren 382 kwh/h 8,746 10,408 KmL3L die weiteren kwh/h 7,436 8,849 KmL4L die weiteren kwh/h 6,412 7,630 KmL5L alle weiteren kwh/h 5,220 6,212 Arbeitspreis (Zonenmodell) Jahresverbrauch Arbeitsspreis Zone kwh/a ct/kwh ct/kwh KmL1A die ersten kwh/a 0,339 0,403 KmL2A die weiteren kwh/a 0,270 0,321 KmL3A die weiteren kwh/a 0,217 0,258 KmL4A die weiteren kwh/a 0,164 0,195 KmL5A alle weiteren kwh/h 0,152 0,181 Die Preise beinhalten die Nutzung aller für den Erdgastransport erforderlichen technischen Anlagen im Netz, die Nutzung von vorgelagerten Netzen Dritter und die Kosten für die Abrechnung. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung (Preisblatt ME RLM) und ggf. Konzessionsabgaben. Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %.., Stand Seite: 2
3 Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (Preisblatt SLP) (einschließlich der Nutzung vorgelagerter Netze) Das Entgelt für den Zugang zum Gasverteilernetz sowie der vorgelagerten Netze setzt sich zusammen aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis. Die Ermittlung des Grundpreises und des Arbeitspreises erfolgt auf Basis der tatsächlich bezogenen Jahresarbeit. Grundpreise (Stufenmodell): Jahresverbrauch Grundpreis von bis Stufe kwh/a kwh/a KoL1 0 kwh/a kwh/a 67,43 80,24 Kol kwh/a kwh/a 74,51 88,67 KoL kwh/a kwh/a 131,19 156,12 KoL kwh/a kwh/a 343,77 409,09 KoL kwh/a kwh/a 591,73 704,16 Kol kwh/a kwh/a 946, ,34 Arbeitspreise (Stufenmodell): Jahresverbrauch Arbeitspreis von bis Stufe kwh/a kwh/a ct/kwh ct/kwh KoL1 0 kwh/a kwh/a 2,321 2,762 Kol kwh/a kwh/a 1,966 2,340 KoL kwh/a kwh/a 1,399 1,665 KoL kwh/a kwh/a 0,974 1,159 KoL kwh/a kwh/a 0,849 1,010 Kol kwh/a kwh/a 0,779 0,927 Sonstige Dienstleistungen auf Anfrage. Hinweis: Eine Leistungsmessung ist für die Kunden bzw. Entnahmestellen erforderlich, deren Gasbedarf insgesamt größer als 1,5 Mio. kwh/a oder die maximale stündliche Ausspeiseleistung mehr als 500 kw beträgt. Die Preise verstehen sich zzgl. Entgelt für Messstellenbetrieb, Messung und ggf. Konzessionsabgaben. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand Seite: 3
4 Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung bei Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (Preisblatt ME RLM) Das Netzentgelt für den Messstellenbetrieb wird dann in Ansatz gebracht, wenn die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Messstellenbetreiber ist. Das Netzentgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung sowie deren Einbau, Betrieb und Wartung im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG sowie die Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG. Messentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Messstellenbetrieb je Messstelle je Messstelle Zählergruppe Balkengaszähler Gaszähler <= G 10 Gaszähler > G 10 <= G 40 Gaszähler > G 40 <= G 100 Drehkolbenzähler Gaszähler > G 40 <= G 100 Gaszähler > G 100 <=G 650 Gaszähler > G 650 Turbinenradzähler Gaszähler > G 40 <= G 100 Gaszähler > G 100 <=G 650 Gaszähler > G 650 Aufschlag Mengenumwerter Messung *) 231,00 274,89 609,00 724, , , , , , , , , , ,00 *) Die Messung beinhaltet die monatliche Ablesung sowie tägliche Datenbereitstellung. Für eine stündliche Messdatenbereitstellung wird eine zusätzliche Messentgelt in Höhe von 1.080,00 je Zähler erhoben In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand Seite: 4
5 Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung bei Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (Preisblatt ME SLP) Soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach 3 Nr. 26b & c EnWG getroffen worden ist, erhebt die je Zählpunkt ein Entgelt für die Messung. Das Messentgelt besteht aus den Komponenten Messstellenbetrieb und Messung. Entgelte für Kunden ohne Leistungsmessung Jährliche Ablesung Messstellenbetrieb je Messstelle je Messstelle Zählergruppe Gaszähler <= G 4 *1) Gaszähler >= G 6 <=G 10 *1) Gaszähler > G 10 <=G 40 Gaszähler > G 40 <=G 100 Messung 2,63 3,13 Monatliche Ablesung Messung 31,56 37,56 *) inkl. Zähler nach 21b EnWG (EDL21 Zähler) (netto) (brutto) 24,15 28,74 35,18 41,86 77,18 91,84 564,38 671,61 Die Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung werden dann in Ansatz gebracht, wenn die Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb beinhaltet die Messeinrichtung sowie deren Einbau, Betrieb und Wartung im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG. Das Entgelt für die Messdienstleistung beinhaltet die Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten., Stand Seite: 5
6 Weitere den Entgelten hinzuzurechnenden Abgaben und Umlagen Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist in den Entgelten nicht enthalten und wird den Netzentgelten hinzugerechnet. KA KA ct/kwh ct/kwh Ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,51 0,61 Sonstige Tariflieferungen 0,22 0,26 Lieferung an Sonderkunden nach KAV 0,03 0,04 Die vorgenannten Angaben sind die zulässigen Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.Januar 1992, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.Juli In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Zahlungsverzug Mahnung (umsatzsteuerfrei) 5,00 Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung in Niederdruck Bei Durchführung der Maßnahmen an einer vorhandenen Trenneinrichtung: Für die Unterbrechung 50,00 59,50 Für die Wiederherstellung 75,00 89,25 Bei physischer Trennung des Netzanschlusses sowie in höheren Druckstufen werden die Kosten für Unterbrechung und Wiederherstellung nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch vorgenannte Pauschalen. Soweit die oben genannten Leistungen der Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) unterliegen, sind neben den Nettopreisen die gerundeten Bruttopreise angegeben., Stand Seite: 6
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