Leistungserbringerschlüssel

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1 Preisverzeichnis der Ersatzkassen*) über die von Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz ambulant ausgeführten physikalischen und anderen nichtärztlichen Heilbehandlungen vom bis Leistungserbringerschlüssel Pos.-Nr. Leistungsbeschreibung Preis (brutto) 2019 Krankengymnastik / Physiotherapie Massagetherapie Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Klassische Massagetherapie (KMT) Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. 12, Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Bindegewebsmassage (BGM) 13, Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Reflexzonenmassage, Segment-, Periost-, Colonmassage Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. 11, Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe 17,99 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. Manuelle Lymphdrainage Manuelle Lymphdrainage (MLD) Teilbehandlung 19,72 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Manuelle Lymphdrainage (MLD) Großbehandlung 28,90 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Manuelle Lymphdrainage (MLD) Ganzbehandlung 43,13 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 60 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen 60205, und beschriebenen Leistungen sind von Physiotherapeuten bzw. Masseuren/Masseuren und med. Bademeistern abrechenbar, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Lymphdrainage von mind. 170 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Rahmenempfehlungen nach 125 SGB V erfüllt, nachweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen Kompressionsbandagierung einer Extremität 10,52 Seite 1 von 11

2 Bewegungstherapie Übungsbehandlung Einzelbehandlung 7,29 Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten Übungsbehandlung Gruppenbehandlung mit 2-5 Patienten. 4,84 Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Einzelbehandlung. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 19, Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 2 3 Patienten. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 14, Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 4 5 Patienten. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 9, Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) 12,40 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung von mindestens 160 Stunden mit Abschlußprüfung und die Ausstattung der Einrichtung mit einer speziellen Behandlungsliege voraus. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. Krankengymnastik (KG): Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 25 Minuten. 18, Krankengymnastik in der Gruppe mit 2 5 Patienten 6, Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Funktionsstörungen für Kinder bis 14 Jahre (2-4 Kinder) Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten. Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung voraus. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. 10, Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Einzelbehandlung 18, Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten 13,84 Seite 2 von 11

3 61005 Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten 8, Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 60 Minuten. 54, Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten Regelbehandlungszeit: Richtwert: 60 Minuten je Patient. Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung voraus. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. 32, Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung - kein Zuzahlungsanteil Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 bis 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe , Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Vojta als Einzelbehandlung - kein Zuzahlungsanteil Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 bis 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen und beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von: Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte sowie 32,84 Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung von mind. 300 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach 125 SGB V erfüllt, nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, als Einzelbehandlung 25,53 Regelbehandlungszeit: Richtwert 25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Vojta, als Einzelbehandlung 25,53 Regelbehandlungszeit: Richtwert 25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach PNF als Einzelbehandlung 25,53 Regelbehandlungszeit: Richtwert:25 bis 35 Minuten. Seite 3 von 11

4 Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen 60710, und beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von: Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen, Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extre-mitätendefekte sowie Fachphysiotherapeuten für funktionelle Störungen und psychische Erkrankungen Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Bobath, Vojta oder PNF von mind. 120 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung bzw. bei einem anerkannten Fachlehrer (Bobath, PNF), die/der die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach 125 SGB V erfüllt, nachweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen Manuelle Therapie 20,24 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 25 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie von mind. 260 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach 125 SGB V erfüllt, nachweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. Traktionsbehandlung Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung 4,89 Elektrotherapie Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile 4, Elektrostimulation bei Lähmungen 10,59 Regelbehandlungszeit: Richtwert: je Muskelnerveinheit 5 bis 10 Minuten Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad) 16, Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad) 8, Kohlensäurebad 16,11 Regelbehandlungszeit: Richtwert 10 bis 20 Minuten Kohlensäurebad (CO2-Trockenbad) als Voll-, Dreiviertel- oder Halbbad 16,11 Regelbehandlungszeit: Richtwert 10 bis 20 Minuten Kohlensäurebad (CO2-Trockenbad) alsteilbad 16,11 Regelbehandlungszeit: Richtwert 45 bis 60 Minuten. Inhalationstherapie Seite 4 von 11

5 61801 Inhalationstherapie als Einzelbehandlung 5,51 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 30 Minuten. Wärmetherapie Wärmeanwendung mittels Strahler bei einem oder mehreren Körperteilen 3, Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile 9, Heiße Rolle 7,63 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 10 bis 15 Minuten Ultraschall-Wärmetherapie 8, Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor Vollbad 33,63 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 45 Minuten Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor Teilbad 25,43 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 45 Minuten. Kältetherapie Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen 7,26 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 10 Minuten. Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie ( Standardisierte Heilmittelkombinationen") Standardisierte Heilmittelkombinationen" D1. 39,88 Regelbehandlungszeit: 60 Minuten. Voraussetzung: Die Leistung kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die diese Voraussetzungen zur Abgabe der Leistung bei nicht näher spezifzierten Verordnungen nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit, die Verordnungen mit der stand. Heilmittelkombination D1 bis zum weiterhin abzurechnen. Dies setzt voraus, dass für die eingesetzten Therapiemaßnahmen im Rahmen der stand. Heilmittekombination D1 eine Abrechnungserlaubnis vorliegt. Erfolgt die Spezifizierung kann der Therapeut nur dann tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. Seite 5 von 11

6 Leistungen außerhalb der Heilmittelversorgung (Ausführung durch Hebammen oder Krankengymnastinnen/Krankengymnasten) Unterweisung zur Geburtsvorbereitung - kein Zuzahlungsanteil 7,32 Regelbehandlungszeit: Unterweisungsdauer 60 Minuten, maximal 14 Stunden Rückbildungsgymnastik als Gruppenbehandlung (max. 10 Teilnehmer, max. 10 Sitzungen) - kein Zuzahlungsanteil 7,32 Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung (nur einmal je Behandlungsfall abrechenbar) Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung, Regelbehandlungszeit: 30 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung, Regelbehandlungszeit: 45 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung, Regelbehandlungszeit: 60 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, Regelbehandlungszeit: 45 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (bis zu 2 Patienten) je Patient 73,83 28,76 40,48 50,77 36, Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, 45 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (3-5 Patienten) je Patient Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, 90 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (bis zu 2 Patienten) je Patient Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung, 90 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (3-5 Patienten) je Patient 24,29 62,87 42,39 Ergotherapie Ergotherapeutische Funktionsanalyse (nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar) Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 22,80 30, Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 24,51 Seite 6 von 11

7 64209 Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) bei motorischfunktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 11, Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Regelbehandlungszeit:Richtwert Minuten 40, Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 32, Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 15, Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 33, Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 27, Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch funktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Min. 15,12 51, Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 41, Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch funktionellen Störungen als Behandlungserprobung Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten (2) Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) bei psychischfunktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 94,05 27, Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei psychischfunktionellen Störungen als Belastungserprobung - Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten (2) 51, Thermische Anwendungen Wärme oder Kälte 4,68 (nur zusätzlich neben Pos und abrechenbar) Ergotherapeutische temporäre Schiene - ohne Kostenvoranschlag bis 150, Ergotherapeutische temporäre Schiene mit Kostenvoranschlag Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld 95, Wegegeld je gefahrenen Kilometer 0,30 Seite 7 von 11

8 Diese Position ist nur einmal in Verbindung mit der Pos.-Nr abrechnungsfähig, aber ohne Pos und Fußnoten zur Vergütungsliste: (1) Die Abrechnung der Parellelbehandlung ist nur möglich, wenn die Art der therapeutischen Maßnahme die gleichzeitige Behandlung zweier Patienten zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft der Therapeut bzw. die Therapeutin. (2) Bei psychisch-funktionellen Behandlungen können im Einzelfall in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt bei Störungen der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten zwei zusammenhängende Therapieeinheiten an einem Tag als Belastungserprobung durchgeführt werden. Diese erhöhte Frequenz kann nur erbracht werden, wenn sie verordnet wurde. Podologie Hornhautabtragung/-Bearbeitung (beider Füße) 18,77 Richtwert: Minuten Hornhautabtragung/-Bearbeitung (eines Fußes) *) 13,34 Richtwert: Minuten Nagelbearbeitung (beider Füße) 17,65 Richtwert: Minuten Nagelbearbeitung (eines Fußes) 13,34 Richtwert: Minuten Podologische Komplexbehandlung (beider Füße) 29,31 (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: Minuten Podologische Komplexbehandlung (eines Fußes) (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: Minuten 18,77 *) Im Falle der Amputation eines Fußes kann nur die abgesenkte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Vorgenannte podologische Leistungen dürfen nur von Podologen nach dem Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen vom 4. Dezember 2001 erbracht werden. Ernährungstherapie Ernährungstherapeutische Anamnese 50,60 (30 Minuten Einheit) Ernährungstherapeutische Anamnese 25,30 (15 Minuten Einheit) Einzelbehandlung 50,60 (30 Minuten Einheit) Seite 8 von 11

9 65004 Einzelbehandlung 25,30 (15 Munuten Einheit) Einzelbehandlung im häuslichen oder sozialen Umfeld 50,60 (bis zu 4x je Jahr sind bis zu 4x 30 Minuten je Verordnung abrechnungsfähig) Gruppenbehandlung 35,42 (30 Minuten Einheit) Gruppenbehandlung 17,71 (15 Minuten Einheit) Berechnung und Auswertung von 41,40 Ernährungsprotokollen und Entwicklung entsprechender individueller Empfehlungen Notwendige Abstimmung der Therapie mit einer 41,40 dritten Partei Verbindliche Hinweise zur Ernährungstherapie: (1) Der Umfang der vergüteten Leistungen besteht aus a) der Durchführung der Maßnahmen mit dem Patienten (Pos.-Nr und b) der Vor- und Nachbearbeitung (inkl. Dokumentation) (2) Beide Leistungsbestandteile werden zu einer "Regelleistungszeit" zusammengefasst. Für diese "Regelleistungszeit" wird eine Vergütung vereinbart. Die Durchführung der Maßnahme mit dem Patienten hat mindestens 50 Prozent der angegebenen Regelleistungszeit zu umfassen. (3) Die je Verordnung abgerechneten Regelleistungszeiten entsprechen in ihrer Summe maximal den verordneten Zeiteinheiten; sieht die Verordnung z. B. 10 x 30 Minuten Ernährungstherapie vor, können z. B. 5 x 60 Minuten Regelleistungszeit abgerechnet werden. (4) Die Durchführung der Maßnahmen ist durch den Anspruchsberechtigten bzw. die relevante Bezugspersonen auf dem Verordnungsblatt unter Angabe des Datums der Ausführung sowie der Therapiedauer (Angabe in Minuten) einzeln zu bestätigen. Vorausbestätigungen und Globalbesätigungen sind unzulässig. (5) Die Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Leistungen "Berechnung und Auswertung von Ernährungsprotokollen" und "Notwendige Abstimmung mit einer dritten Partei" sind vom Anspruchsberechtigten bzw. der relevanten Bezugsperson nicht zu bestätigen. Alle vorgenannten Therapiearten Hausbesuch Hausbesuch inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) 13,92 Ärztlich verordnete Hausbesuche in der Wohnung des Patienten sofern sich die Wohnung des Patienten nicht in einer Einrichtung im Sinne der Seite 9 von 11

10 Beschreibung nach Pos befindet. Hausbesuch mehrerer Patienten in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) Einsatzpauschale je Patient Ärztlich verordnete Hausbesuche in Einrichtungen (z.b. Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des "Betreuten Wohnens" 7,40 In den vorstehenden Preisen sind alle Nebenleistungen einschl. Nachruhe und Wäsche enthalten. Verbindliche Hinweise 1. Abrechnung Für die Zeit vom bis einschließlich gelten die vorgenannten Preise. Sie gelten für alle ab dem ausgestellten und noch nicht abgerechneten vertragsärztlichen Verordnungen. Für die Abrechnungsfähigkeit von Leistungen nach dieser Preisliste gelten die in Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen. Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, daß 302 SGB V in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist. Sollte eine Aufsichtsbehörde die Preisvereinbarung beanstanden, setzen sich die Vertragspartner zeitnah ins Benehmen, um Verhandlungen aufzunehmen. 2. Ergänzung zu 5 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung vom : Für den Personenkreis der Zugeteilten (z.b. Anspruchsberechtigte nach dem BVG, HKG, BEG, HHG), für Grenzgänger und Betreute nach dem BSHG sind Einzelrechnungen in doppelter Ausfertigung einzureichen. 3. Datenschutz Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sowie deren Behandler sind verpflichtet, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO, SGB X, Landesdatenschutzgesetz, BDSG) einzuhalten. Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sowie deren Behandler haben die Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gem. Art. 32 EU-DSGVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 EU-DSGVO herzustellen und einzuhalten. Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sowie deren Behandler verpflichten sich, die im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt werdenden Daten wie beispieslweise Geschäftsund Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten von Versicherten (wie z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Diagnosen und Krankheiten usw.) sowie alle zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieser Vereinbarung hinaus. Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sowie deren Behandler unterliegen hinsichtlich der Patientin/des Patienten und deren/dessen Daten nach den oben aufgeführten Absätzen der Schweigepflicht. Ausgenommen hiervon sind Angaben gegenüber den behandelnden Ärzten, dem Medizinischen Dienst (MDK) und der leistungspflichtigen Krankenkasse, soweit sie zur erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkassen erforderlich sind. 4. Kündigung Die Preisvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum Seite 10 von 11

11 Mainz, den , mit eingeschriebenem Brief oder per Telefax gekündigt werden. Die Vertragspartner nehmen vor dem zeitnah Verhandlungen zur Fortschreibung der Preisliste 2019 auf. Die Kündigung eines Vertragspartners oder einer Krankenkasse berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags gegenüber den übrigen Vertragsbeteiligten. Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. Friedrich W. Mohr Geschäftsführer Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-landesvertretung Rheinland-Pfalz Martin Schneider *) Techniker Krankenkasse (TK) BARMER DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse - KKH Handelskrankenkasse (hkk) HEK - Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-landesvertretung Seite 11 von 11

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