Anlage: Bericht von der 954. Sitzung des Bundesrates am
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- Holger Schäfer
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1 Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund Der Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein Postfach Kiel Vorsitzender des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer Landtag Postfach Kiel 13. März 2017 Sehr geehrter Herr Lehnert, in der Anlage finden Sie, wie erbeten, einige kurze Hinweise auf wichtige oder für das Land Schleswig-Holstein bedeutsame Ergebnisse der 954. Bundesratssitzung vom 10. März 2017 zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen gez. Ralph Müller-Beck -Staatssekretär- Der Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein beim Bund Anlage: Bericht von der 954. Sitzung des Bundesrates am Düsternbrooker Weg 92, Kiel Telefon Telefax In den Ministergärten 8, Berlin Telefon Telefax
2 BR-Bericht vom TOP 6 Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Das Gesetz zielt darauf, die nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als Republik als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Zur Begründung wird angeführt, dass die überwältigende Zahl der Asylanträge, die aus diesen Ländern kommende Personen stellten, abgelehnt werde. Eine Einstufung als sicherer Herkunftsstaat erleichtere und verkürze daher lediglich das Verfahren. Das Asylrecht werde dadurch nicht verletzt, da wie in allen anderen Fällen auch, bei Darlegung einer individuellen Verfolgung, eine Einzelfallprüfung erfolge. Eine Zustimmung zu dem Gesetz kam, bei Enthaltung Schleswig-Holsteins nicht zustande. Bundesregierung oder Bundestag könnten dazu nun den Vermittlungsausschuss anrufen. TOP 13 a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung i. V. m. TOP 13 b) Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung Der Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens zu beiden Punkten einstimmig jeweils einen Gesetzesantrag aller Länder in den Bundestag eingebracht. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017, mit der der Antrag des Bundesrates, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und sie zu verbieten, zurückgewiesen wurde. Das Gericht hatte der NPD zwar attestiert, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen, aber die Voraussetzungen für ein Parteiverbot verneint. Der Verfassungsgesetzgeber sei jedoch nicht gehindert, Sanktionsmöglichkeiten unterhalb der Schwelle des Verbots für Parteien vorzusehen, was ausweislich der mündlichen Begründung auch die Parteienfinanzierung betreffen könne.
3 In diesem Sinne schlagen die Länder nun eine Ergänzung des Art. 21 GG sowie Änderungen m Parteien- und im Einkommenssteuergesetz vor, wonach Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sind. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Parteienfinanzierung soll das Bundesverfassungsgericht vornehmen. TOP 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes, Antrag NI, SH Diese Initiative der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein zielt auf eine weitere Stärkung der ländlichen Entwicklung ab. Durch eine Umschichtung von Agrarsubventionen von einer pauschalen Flächenprämie hin zu Agrarumweltmaßnahmen, Förderung des Ökolandbaus, einzelbetrieblicher Investitionsförderung und Klimaschutzmaßnahmen, sollen zusätzliche Mittel für eine zukunftsgerechte Agrarpolitik generiert werden. Eine Ländermehrheit hat die Einbringung mit einer Änderung beschlossen. Diese sieht vor, die von den Antragstellern geforderte und europarechtlich maximal mögliche Umverteilung von 15 % auf 6 % der Mittel zu reduzieren. TOP 22 Entschließung des Bundesrates für ein Einwanderungsgesetz: Einwanderung offensiv gestalten und effektiv regeln Diese Vorlage einer ganzen Reihe Antragsteller, darunter auch unser Land, hat weder in der ursprünglichen noch in einer abgeschwächten Fassung eine Mehrheit erhalten. Inhaltlich geht der Entschließungsantrag davon aus, dass es über die Zuwanderung aus EU-Mitgliedstaaten hinaus ein Bedürfnis für Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland gibt. Auch könne die bisher ungesteuerte Asylmigration nur reduziert werden, wenn es legale Zuwanderungsmöglichkeiten gebe. Gefordert wird daher ein Einwanderungsgesetz, in dem sämtliche Regelungen für die arbeitsmarktbezogene Einwanderung klar verständlich zusammengefasst werden. Sog. Engpassberufe - nicht ausschließlich mit hoher Qualifikation -, die nicht mit dem inländischen Fachkräftepotenzial gedeckt werden könnten, seien zu definieren und ein unkomplizierter Familiennachzug vorzusehen.
4 Der deutsche Spracherwerb solle für Familienangehörige vor der Einreise nicht verpflichtend sein. In der geänderten Fassung blieb der Antrag hinter den Formulierungen der Ursprungsinitiative zurück: Er verzichtete u. a. auf Aussagen und Prüfaufträge zu den Themen Spurwechsel (Wechsel des Aufenthaltszwecks), Erleichterung des Familiennachzugs, Wegfall der Vorrangprüfung, regionale Differenzierung bei den Bedarfen, Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Inhaber einer anerkannten ausländischen Berufsausbildung. TOP 40 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, die Überwachung extremistischer Straftäter zu verbessern, die wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurden. Für das Vorhaben wird v. a. der überragende Belang der öffentlichen Sicherheit angeführt: Betroffen sind Personen, die nach Verbüßung einer Haftstrafe weiterhin als radikal und daher als besonders gefährlich für die Allgemeinheit gelten. Zu diesem Zweck werden die Vorschriften zur fakultativen Sicherungsverwahrung und zur Weisung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) im Rahmen der Führungsaufsicht auf solche Verurteilungen erstreckt. Ferner reduziert die Vorlage die Verbüßung einer mindestens dreijährigen Freiheitsstrafe, die für die Erteilung der Weisung vorausgesetzt ist, bei extremistischen Straftaten auf die Verbüßung einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Der Bundesrat hat mehrheitlich und mit den Stimmen unseres Landes davon abgesehen, Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben. TOP 41 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften Der Gesetzesvorschlag zielt darauf, den Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften zu verbessern.
5 Dazu wird die Tatbegehungsform des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte aus 113 StGB herausgelöst und in 114 StGB-E als selbständiger Straftatbestand gefasst. Ein besonders schwerer Fall läge bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, auch wenn noch keine Absicht besteht, diese zu verwenden, oder wenn die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird. Ferner erstrecken sich die Änderungen auch auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste ( 115 StGB-E). Hauptbegründung ist, dass ein allgemein beklagter Mangel in der Strafverfolgung solcher Delikte behoben werden soll: Künftig ist kein unmittelbarer Bezug zur Vollstreckungshandlung vorausgesetzt, sondern auch tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen unter Strafe gestellt. Auch soll der vielfach als zu niedrig angesehene Strafrahmen angehoben werden. Die Länder haben im Bundesrat mehrheitlich davon abgesehen, Einwendungen zu erheben. TOP 47 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz) Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Zahlungen an dezentrale Stromerzeugungsanlagen auf der Grundlage sog. vermiedener Netzentgelte stufen - bzw. schrittweise bis zum Jahr 2030 abschaffen, da die Voraussetzungen nicht mehr zuträfen. Für Neuanlagen mit volatiler Erzeugung (Windenergie- und Solaranlagen) sollen mit Inbetriebnahme ab dem und für alle sonstigen Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem keine vermiedenen Netzentgelte mehr gezahlt werden. Für Bestandsanlagen mit volatiler Erzeugung sollen die Zahlungen ab dem stufenweise abgesenkt werden und bis Ende 2026 vollständig entfallen. Für alle sonstigen Bestandsanlagen sollen die Zahlungen ab dem stufenweise abgesenkt werden und ab 2030 vollständig entfallen. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme beschlossen, die u. a. die Streichung der vermiedenen Netzentgelte betrifft und diese in Teilen verhindern oder zumindest zeitlich verschieben soll.
6 Außerdem wurde ein Antrag mehrerer Länder, darunter auch Schleswig-Holsteins, angenommen, der ein wichtiges Anliegen der Nord- und Ostländer aufgreift. So wird die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung gefordert, die bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte ermöglicht. Minister Dr. Habeck hat in seiner Plenarrede die Position unseres Landes erläutert.
Anlage: Bericht von der 949. Sitzung des Bundesrates am
Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund Der Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 22 24171 Kiel Vorsitzender des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer
19. Dezember Sehr geehrter Herr Lehnert,
Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund Der Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 22 24171 Kiel Vorsitzenden des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer
30. Mai Sehr geehrter Herr Lehnert,
Der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein Der Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein beim Bund Der Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 22 24171 Kiel Vorsitzenden
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Bundesrat Drucksache 744/12 29.11.12 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der so genannten Zwickauer Terrorzelle ist deutlich
13. Oktober Sehr geehrter Herr Lehnert,
Der Bevollmächtigte des Landes beim Bund Der Bevollmächtigte des Landes Schleswig-Holstein Postfach 71 22 24171 Kiel Vorsitzenden des Europaausschusses Herrn Peter Lehnert, MdL Schleswig-Holsteinischer
Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen"
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Bundesrat Drucksache 154/17 16.02.17 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen In - Fz - R Entwurf eines Begleitgesetzes zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
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