Infoblatt zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung
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- Jürgen Baumann
- vor 8 Jahren
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1 Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium Zweijährige Berufsfachschule Einjährige Höhere Berufsfachschule Zweijährige Höhere Berufsfachschulen Berufsschulen Infoblatt zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung Tel /2, Fax
2 INFOBLATT Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung Was ist eine Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung? Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung - Wirtschaft (BFI) bietet eine vollschulische kaufmännische IT-Ausbildung. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und die Absolventinnen und Absolventen erhalten am Ende den Abschluss Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Informationsverarbeitung. Dieser Abschluss ist dem IHK-Abschluss in einer vergleichbaren Berufausbildung des dualen Systems gleichgestellt. Warum BFI? Kaufmännische Arbeitsplätze sind ohne die Datenverarbeitung als Hilfsmittel kaum noch vorstellbar. In Wirtschaft und Verwaltung steigt der Bedarf an gut ausgebildeten kaufmännischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit überdurchschnittlichen EDV- Kenntnissen. Diesen steigenden Anforderungen im informationstechnischen Bereich wird die BFI, die auf dem mittleren Abschluss aufbaut, gerecht. Die während der schulischen Ausbildung und des Betriebspraktikums erworbenen Qualifikationen sollen die Absolventinnen und Absolventen unmittelbar zum Berufseinstieg qualifizieren. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich überall dort, wo kaufmännische Problemlösungen mit Hilfe der Informationstechnologie bewältigt werden müssen. Wir bereiten unsere jungen Auszubildenden einerseits auf ITbezogene Tätigkeiten (System- und Datenbankbetreuer, Netzwerkadministrator sowie IT- Dienstleistungen) und anderseits auf kaufmännische Tätigkeiten (im Einkauf, Verkauf, Rechnungswesen und Öffentlichen Verwaltungen) vor. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten zusätzlich zur vollschulischen Berufsausbildung die allgemeine Fachhochschulreife (Doppelqualifikation). Der Erwerb der allgemeinen Fachschulreife ist gekoppelt an einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Darüber hinaus wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten, während ihrer Ausbildung ein freiwilliges eintägiges betriebliches Praktikum zu absolvieren, um direkt nach der Ausbildung ein Studium an der Fachhochschule sowie der Universität beginnen zu können. Wer kann aufgenommen werden? Die Aufnahme in die BFI setzt voraus: den mittleren Abschluss (muss am 1. Schultag nachgewiesen werden) mindestens befriedigend (3+3+4) in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis (Keine der Leistungen in den genannten Fächern darf schlechter als ausreichend sein.) dass das 21. Lebensjahr bis zum 30. April des Jahres noch nicht vollendet ist Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Welche Fächer werden unterrichtet? Der Pflichtunterricht gliedert sich in den allgemeinbildenden Lernbereich (Deutsch, und Politik) und in den berufsbildenden Lernbereich in 25 Lernfeldern (integrierter Unterricht der Fächer Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik, Statistik, Buchführung, Programmierung, Systemanalyse, Netzwerkadministration, Bürowirtschaft, Textverarbeitung, Textformulierung). Die erworbenen theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden mit der Praxis verknüpft und Bezüge zum realen Wirtschaftsleben hergestellt. Ergänzt wird der Unterricht durch Betriebsbesichtigungen, Bewerbungstraining und fächerübergreifende Projekte. Organisiert ist diese Schulform in der Form von Notebook-Klassen, d. h. jede Schülerin und jeder Schüler besitzt ein eigenes Notebook, das nicht nur im fachbezogenen Unterricht, sondern grundsätzlich als selbstverständliches Werkzeug zum Einsatz kommt.
3 Zusatzunterricht? Integraler Bestandteil der zweijährigen Berufsausbildung ist ein über die gesamte Ausbildungszeit laufendes Angebot von Zusatzunterricht in den erforderlichen allgemein bildenden Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch (Erhöhung der Unterrichtsstunden). Mit erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung kann zusätzlich zum Berufsabschluss der schulische Teil der allgemeinen Fachhochschulreife erworben werden. Lehrpläne? Informationen über die Lehrpläne: Praktikum? Jede Schülerin und jeder Schüler hat zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr (zwei Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien) ein betriebliches Praktikum im Umfang von 160 Wochenstunden zu absolvieren. Das über die gesamte zweijährige Ausbildungszeit laufende eintägige betriebliche Praktikum ist dagegen freiwillig. Mit einer Teilnahme erwirbt die Schülerin bzw. der Schüler jedoch zusätzlich den beruflichen Teil der Fachhochschulreife. Ein Studium ist somit direkt im Anschluss an die Ausbildung möglich. Der Praktikumsplatz sollte zu Beginn des Schuljahres nachgewiesen werden. Wie wird der Schulbesuch abgeschlossen und wozu berechtigt das Zeugnis? Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Endnote im berufsbildenden Bereich mindestens der Note ausreichend entspricht. Die Prüfung kann auch mit einer Leistung in einem Fach des allgemein bildenden Bereichs, die schlechter als mit der Note ausreichend beurteilt wurde, bestanden werden, wenn ein Ausgleich möglich ist. Der Erwerb der kompletten Fachhochschulreife setzt ein Bestehen der Abschlussprüfung der BFI, eine erfolgreiche Teilnahme am Zusatzangebot, ein Bestehen der Zusatzprüfung und eine zweijährige Teilnahme am eintägigen betrieblichen Praktikum voraus. Anmeldung? Erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bis zum 30. April über die bisher besuchte Schule. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (i. d. R. Zeugnis des 1. Halbjahres der Stufe 10), evtl. Nachweis eines Praktikumsplatzes. Bei Vorliegen dieser Zugangsvoraussetzungen wird die Entscheidung über die vorläufige Aufnahme der Bewerberin bzw. dem Bewerber umgehend schriftlich mitgeteilt. Die vorläufige Einschulung erfolgt bei Vorliegen des Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem vorausgesetzten Notenbild (mindestens 3+3+4) am Ende des laufenden Schuljahres und die endgültige Einschulung am ersten Schultag. Ansprechpartner Nadine Schneppensiefen (Schulformleiterin)
4 Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium Zweijährige Berufsfachschule Einjährige Höhere Berufsfachschule Zweijährige Höhere Berufsfachschulen Berufsschulen ANMELDUNG ICH MELDE MICH/MEINE TOCHTER/MEINEN SOHN AN ZUM BESUCH DER ZWEIJÄHRIGEN HÖHEREN BERUFSFACHSCHULE FÜR INFORMATIONSVERARBEITUNG - WIRTSCHAFT Name des Schülers/der Schülerin:... Geburtstag:... Geburtsort:... männlich weiblich Religion:... Staatsangehörigkeit:... Name und Anschrift des volljährigen Schülers/ der volljährigen Schülerin oder eines Erziehungsberechtigten: Straße PLZ, Wohnort Telefonnummer (mit Vorwahl) Adresse Schule, in der der mittlere Abschluss (Klasse 10) erworben wird oder wurde; Name der Schule:... Schulzweig:... Es sind beizufügen: Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form, Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. das Zeugnis des mittleren Abschlusses oder der Hochschulreife in beglaubigter Kopie, Lichtbild Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter oder volljährige(r) Schüler(in) Georg-Schlosser-Str 20, Gießen Tel /2, Fax info@friedrich-feld.giessen.schulverwaltung.hessen.de
5 Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium Zweijährige Berufsfachschule Einjährige Höhere Berufsfachschule Zweijährige Höhere Berufsfachschulen Berufsschulen Infoblatt zweijährige Höhere Berufsfachschule für das Fremdsprachensekretariat Tel /2, Fax
6 Infoblatt zweijährige Berufsfachschule für das Fremdsprachensekretariat Was ist eine Zweij. Höhere Berufsfachschule für das Fremdsprachensekretariat? Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für das Fremdsprachensekretariat (FS) bietet eine vollschulische kaufmännische Sekretariatsausbildung (eine vergleichbare Ausbildung im dualen System gibt es nicht). Die Ausbildung dauert zwei Jahre und die Absolventinnen und Absolventen erhalten am Ende den Abschluss Staatlich geprüfte/r Assistent/in für das Fremdsprachensekretariat. Dieser Abschluss ist dem IHK-Abschluss gleichgestellt. Warum FS? In Zeiten der Globalisierung und eines Zusammenwachsens von Europa steigt in Wirtschaft und Verwaltung der Bedarf an gut ausgebildeten kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten mit guten Sprach- und EDV-Kenntnissen. Diesen steigenden Anforderungen im fremdsprachlichen (Englisch und Spanisch) und informationstechnischen Bereich wird die Zweijährige Höhere Berufsfachschule gerecht. Die erworbene Qualifikation soll unmittelbare Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit als Fremdsprachensekretär/in sein. Darüber hinaus erhalten die Absolventinnen und Absolventen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur vollschulischen Berufsausbildung den schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife (Doppelqualifikation). Wer kann aufgenommen werden? Die Aufnahme in die FS setzt voraus: den mittleren Abschluss (muss am 1. Schultag nachgewiesen werden) mindestens befriedigend (3+3+4) in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis keine der Leistungen in den genannten Fächern darf schlechter als ausreichend sein dass das 21. Lebensjahr bis zum 30. April des Jahres noch nicht vollendet ist Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Welche Fächer werden unterrichtet? Der Pflichtunterricht gliedert sich in den allgemeinbildenden Lernbereich (Deutsch, Politik, Ethik/Religion) und in den berufsbildenden Lernbereich in 20 Lernfeldern (integrierter Unterricht der Fächer Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftsspanisch, Wirtschafts-lehre, Buchführung, Kaufmännisches Rechnen, Datenverarbeitung, Bürokommunikation, Sekretariatstechnik, Textverarbeitung, Phonotypie, Textformulierung). Die erworbenen theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden mit der Praxis verknüpft und Bezüge zum realen Wirtschaftsleben hergestellt. Deshalb arbeiten die Schülerinnen und Schüler fachpraktisch im schuleigenen Lernsekretariat sowie Lernbüro und erkunden Unternehmen. Ergänzt wird der Unterricht durch Bewerbungstraining und fächerübergreifende Projekte. Zusatzunterricht? Bei entsprechender Nachfrage und Eignung der Schülerinnen und Schüler und nach den organisatorischen Möglichkeiten der Schule wird evtl. Zusatzunterricht in den für die Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erforderlichen allgemeinbildenden Fächern Mathematik und Biologie (Erhöhung der Unterrichtsstunden) angeboten. Mit erfolgreichem Bestehen der Zusatzprüfung kann zusätzlich zum Berufsabschluss der schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife erworben werden. Lehrpläne? Informationen über die Lehrpläne:
7 Praktikum? Jede Schülerin und jeder Schüler hat zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr (zwei Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien) mindestens 160 Stunden Praktikum zu absolvieren, weitere Praktika sind empfehlenswert. Wie wird der Schulbesuch abgeschlossen und wozu berechtigt das Zeugnis? Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Endnote im berufsbildenden Bereich mindestens der Note ausreichend entspricht. Die Prüfung kann auch mit einer Leistung in einem Fach des allgemein bildenden Bereichs, die schlechter als mit der Note ausreichend beurteilt wurde, bestanden werden, wenn ein Ausgleich gegeben ist. Der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife setzt ein Bestehen der Abschlussprüfung der FS, eine erfolgreiche Teilnahme am Zusatzangebot, ein Bestehen der Zusatzprüfung und die Teilnahme am betrieblichen Praktikum voraus. Anmeldung? Erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bis zum 30. April über die bisher besuchte Schule. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (i. d. R. Zeugnis des 1. Halbjahres der Stufe 10), evtl. Nachweis eines Praktikumsplatzes. Bei Vorliegen dieser Zugangsvoraussetzungen wird die Entscheidung über die vorläufige Aufnahme der Bewerberin bzw. dem Bewerber umgehend schriftlich mitgeteilt. Die vorläufige Einschulung erfolgt bei Vorliegen des Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem vorausgesetzten Notenbild (mindestens 3+3+4) am Ende des laufenden Schuljahres und die endgültige Einschulung am ersten Schultag. Ansprechpartner Frau Whiteside (Schulformleiterin) Tel /2, Fax
8 Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium Zweijährige Berufsfachschule Einjährige Höhere Berufsfachschule Zweijährige Höhere Berufsfachschulen Berufsschulen ANMELDUNG ICH MELDE MICH/MEINE TOCHTER/MEINEN SOHN AN ZUM BESUCH DER ZWEIJÄHRIGEN HÖHEREN BERUFSFACHSCHULE FÜR DAS FREMDSPRACHENSEKRETARIAT Name des Schülers/der Schülerin:... Geburtstag:... Geburtsort:... männlich weiblich Religion:... Staatsangehörigkeit:... Name und Anschrift des volljährigen Schülers/ der volljährigen Schülerin oder eines Erziehungsberechtigten: Straße PLZ, Wohnort Telefonnummer (mit Vorwahl) Adresse Schule, in der der mittlere Abschluss (Klasse 10) erworben wird oder wurde; Name der Schule:... Schulzweig:... Es sind beizufügen: Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form, Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. das Zeugnis des mittleren Abschlusses oder der Hochschulreife in beglaubigter Kopie, Lichtbild Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter oder volljährige(r) Schüler(in) Georg-Schlosser-Str 20, Gießen Tel /2, Fax
9 Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium Zweijährige Berufsfachschule Einjährige Höhere Berufsfachschule Zweijährige Höhere Berufsfachschulen Berufsschulen Infoblatt zweijährige Höhere Berufsfachschule für Bürowirtschaft Tel /2, Fax
10 Infoblatt zweijährige Höhere Berufsfachschule für Bürowirtschaft (HBW) Was ist eine zweijährige Höhere Berufsfachschule für Bürowirtschaft? Die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Bürowirtschaft (HBW) bietet eine vollschulische kaufmännische Ausbildung für Büroberufe. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und die Absolventinnen und Absolventen erhalten am Ende den Abschluss Staatlich geprüfte Assistentin bzw. staatlich geprüfter Assistent für Bürowirtschaft. Dieser Abschluss ist einem IHK-Abschluss in einer vergleichbaren Berufsausbildung im dualen System gleichgestellt. Warum HBW? In Wirtschaft und Verwaltung steigt der Bedarf an gut ausgebildeten kaufmännischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit überdurchschnittlichen Medien- und EDV-Kenntnissen. Diesen steigenden Anforderungen im bürowirtschaftlichen Bereich wird die HBW, die auf dem mittleren Abschluss aufbaut, gerecht. Die erworbene Qualifikation soll unmittelbare Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit in den Büroberufen sein. Spätere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich überall dort, wo kaufmännische Problemlösungen mit Hilfe spezialisierten Medien- und EDV-Wissens bewältigt werden müssen. Einige unserer Absolventinnen und Absolventen ergreifen aber auch anschließend die Chance, im dualen System in einem höher qualifizierten kaufmännischen Beruf (z. B. Industriekaufmann, Versicherungskaufmann u.a.) ausgebildet zu werden. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur vollschulischen Berufsausbildung die allgemeine Fachhochschulreife (Doppelqualifikation). Zudem wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geboten, ausbildungsbegleitend ein freiwilliges eintägiges betriebliches Praktikum zu absolvieren, um direkt nach der Ausbildung ein Studium an einer Fachhochschule beginnen zu können. Wer kann aufgenommen werden? Eine Aufnahme in die Schulform HBW setzt die Erfüllung folgender Bedingungen voraus: den mittleren Abschluss (muss spätestens am 1. Schultag nachgewiesen werden) mindestens die Noten befriedigend (3+3+4) in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik im Abschlusszeugnis Keine der Leistungen in den genannten Fächern darf außerdem schlechter als ausreichend sein dass das 21. Lebensjahr bis zum 30. April des Jahres noch nicht vollendet ist Stehen nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens noch freie Plätze zur Verfügung, können in begründeten Ausnahmefällen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Welche Fächer werden unterrichtet? Der Pflichtunterricht gliedert sich im allgemeinbildenden Lernbereich in Fächer (Deutsch, Politik und Wirtschaft, Ethik) und im berufsbildenden Lernbereich in 23 Lernfelder (integrierter Unterricht in den Fächern Deutsch, Wirtschaftsenglisch, Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Bürowirtschaft, Textverarbeitung, Textformulierung). Die erworbenen theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden mit der Praxis verknüpft, um Bezüge zum realen Wirtschaftsleben herzustellen. Deshalb arbeiten die Schülerinnen und Schüler fachpraktisch im schuleigenen Lernsekretariat sowie Lernbüro. Ergänzt wird der Unterricht durch Bewerbungstrainings, fächerübergreifende Projekte und Betriebserkundungen. Zusatzunterricht? Bei entsprechender Nachfrage und Eignung sowie unter Berücksichtigung der organisatorischen Möglichkeiten unserer Schule wird unseren Schülerinnen und Schülern Zusatzunterricht angeboten, der in den für die Erlangung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erforderlichen allgemeinbildenden Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch (Erhöhung der Unterrichtsstunden) erteilt wird. Zusätzlich zum Berufsabschluss
11 können unsere Schülerinnen und Schüler also den schulischen Teil der Fachhochschulreife ausbildungsbegleitend erwerben. Lehrpläne? Informationen dazu finden Sie unter: Praktikum? Jede Schülerin und jeder Schüler hat zwischen dem ersten und zweiten Ausbildungsjahr (zwei Wochen vor und zwei Wochen in den Sommerferien) ein Betriebspraktikum im Umfang von mindestens 160 Stunden in einem geeigneten Unternehmen zu absolvieren. Das über die zweijährige Ausbildungszeit laufende eintägige betriebliche Praktikum ist dagegen freiwillig und vermittelt Schülerinnen und Schülern, die auch die schulischen Zusatzkurse zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen, den geforderten berufspraktischen Teil zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife. Der Praktikumsplatz sollte aber zu Beginn des Schuljahres nachgewiesen werden. Wie wird der Schulbesuch abgeschlossen und wozu berechtigt das Zeugnis? Über die genauen Regelungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung der vollschulischen beruflichen Ausbildung und deren Bestehen werden Sie nach Aufnahme in die HBW ausführlich informiert. Der Erwerb der kompletten Fachhochschulreife setzt voraus: ein Bestehen der Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung (HBW) eine erfolgreiche Teilnahme am Zusatzunterricht (Deutsch, Englisch, Mathematik) ein Bestehen der schriftlichen Zusatzprüfungen in den genannten Fächern eine zweijährige Teilnahme (ein Schultag pro Woche) am ausbildungsbegleitenden betrieblichen Praktikum (insgesamt müssen 600 Stunden nachgewiesen werden). Anmeldung? Sie erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bis zum 30. April über die bisher besuchte Schule. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild, Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (i. d. R. Zeugnis des 1. Halbjahres der Stufe 10), evtl. Nachweis eines Praktikumsplatzes. Bei Vorliegen dieser Bewerbungsunterlagen wird die Entscheidung über die vorläufige Aufnahme der Bewerberin bzw. dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. Eine vorläufige Einschulung erfolgt bei Vorliegen des Zeugnisses des mittleren Abschlusses mit dem vorausgesetzten Notenbild (mindestens 3+3+4) am Ende des laufenden Schuljahres im Rahmen einer Veranstaltung an unserer Schule. Die endgültige Einschulung erfolgt am ersten Schultag. Ansprechpartner Dr. Thomas Kleimann (Schulformleiter) Tel /2, Fax
12 Berufliche Schule für Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium Zweijährige Berufsfachschule Einjährige Höhere Berufsfachschule Zweijährige Höhere Berufsfachschulen Berufsschulen ANMELDUNG ICH MELDE MICH/MEINE TOCHTER/MEINEN SOHN AN ZUM BESUCH DER ZWEIJÄHRIGEN HÖHEREN BERUFSFACHSCHULE FÜR BÜROWIRTSCHAFT Name des Schülers/der Schülerin:... Geburtstag:... Geburtsort:... männlich weiblich Religion:... Staatsangehörigkeit:... Name und Anschrift des volljährigen Schülers/ der volljährigen Schülerin oder eines Erziehungsberechtigten: Straße PLZ, Wohnort Telefonnummer (mit Vorwahl) Adresse Schule, in der der mittlere Abschluss (Klasse 10) erworben wird oder wurde; Name der Schule:... Schulzweig:... Es sind beizufügen: Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form, Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. das Zeugnis des mittleren Abschlusses oder der Hochschulreife in beglaubigter Kopie, Lichtbild Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter oder volljährige(r) Schüler(in) Georg-Schlosser-Str 20, Gießen Tel /2, Fax
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