Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf

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1 Kreisausschuss Marburg-Biedenkopf Mitmachen eröffnet Chancen! Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket und Umsetzung im Landkreis Marburg-Biedenkopf

2 2 Organisation und Struktur Bildung und Teilhabe im Landkreis Marburg- Biedenkopf

3 3 Einführung des Bildung- und Teilhabepaketes Rechtlicher Hintergrund: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom (Ermittlung der Regelsätze für Leistungsberechtigte des SGB II sind nicht verfassungskonform) , Veröffentlichung des Gesetzes zur Berechnung des Regelbedarfes und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches (Einführung des 28 ff SGB II) , Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für die Gewährung der Leistungen nach 6b des BKGG Leistungsberechtigte: Kinder die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird jugendliche Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre erwachsene Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre (die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten) Alle Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) müssen beantragt werden! Nach Ablauf der jeweiligen Gewährungszeiträume ist ein Folgeantrag erforderlich! (Ausnahme: Schulbedarf bei SGB II und SGB XII)

4 4 Antragsberechtigter Personenkreis alle Anspruchsberechtigten nach dem SGB II alle Anspruchsberechtigten nach dem SGB XII alle die Kinderzuschlag nach dem BKGG/EStG erhalten alle die Wohngeld nach dem WoGG erhalten Schwellen-Haushalte nach 5a ALG-II Verordnung / Sozialgeld alle Anspruchsberechtigten nach 2 Asylbewerberleistungsgesetz (Anspruchsberechtigten nach 3 werden i. V. mit 6 die BuT-Leistungen als besondere Bedürfnisse gewährt!) Antragsteller: der gesetzliche Vertreter bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre ( 1629 BGB) ab Vollendung des 15. Lebensjahres auch der Jugendliche selbst ( 36 SGB I) der Leistungsberechtigte persönlich, der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft ( 38 SGB II) oder ein Bevollmächtigter ( 13 SGB X) bei Volljährigkeit Antragsannahme: Regionalzentren Marburg-Biedenkopf (für alle Rechtskreise außer SGB XII und Asyl, hier jeweilige Fachdienste) postalisch oder persönlich

5 5 28 SGB II Bildung und Teilhabe und seine Absätze (entspr. 34 SGB XII, 6b BKGG) (2) ein- und mehrtägige Ausflüge 1/2 (3) persönlicher Schulbedarf ² (4) Schülerbeförderung ² (5) angemessene Lernförderung 1 (6) gemeinschaftliche Mittagsverpflegung 1 (7) soziokulturelle Teilhabe 1 1 Sach- und Dienstleistung = Direktzahlung an Anbieter 2 Geldleistung = Kostenerstattung an Leistungsberechtigten

6 6 28 SGB II Bildung und Teilhabe und seine Absätze (entspr. 34 SGB XII, 6b BKGG) (2) ein- und mehrtägige Ausflüge ½ Eintägige Ausflüge in Schulen und KiTas : Hier werden alle tatsächlichen Kosten übernommen, diese sind grundsätzlich auf das Konto des Anbieters zu überweisen (ausgenommen die rechtzeitige Erreichbarkeit wird nicht gewährleistet) Mehrtägige Klassenfahrten: Hier werden die Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 300 Euro für Inlandsfahrten und 450 Euro für Auslandsfahrten (hess. Erlass zu den Schulwanderungen und Schulfahrten) übernommen. Austauschfahrten, Begegnungsfahrten etc. (Fahrten mit schulischem Charakter) : Hier werden die tatsächlichen Kosten (ohne Taschengeld) der Fahrt bis zu einer Dauer von max. 4 Wochen übernommen Dies gilt auch für die Kindertageseinrichtungen. Die Kosten werden grundsätzlich auf das Konto des Anbieters überwiesen. 1 Sach- und Dienstleistung = Direktzahlung an Anbieter 2 Geldleistung = Kostenerstattung an Leistungsberechtigten

7 7 28 SGB II Bildung und Teilhabe und seine Absätze (entspr. 34 SGB XII, 6b BKGG) (3) persönlicher Schulbedarf ² persönlicher Schulbedarf = pauschale Geldleistung ohne Nachweis (70,00 EUR zum / 30,00 EUR zum Folgejahr) Schülerinnen und Schüler die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind erhalten einen Pauschalbetrag für den persönlichen Schulbedarf. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. 1 Sach- und Dienstleistung = Direktzahlung an Anbieter 2 Geldleistung = Kostenerstattung an Leistungsberechtigten

8 8 28 SGB II Bildung und Teilhabe und seine Absätze (entspr. 34 SGB XII, 6b BKGG) (4) Schülerbeförderung ² Schülerbeförderung wird in der Regel bis Ende Sek. I über den Schulträger gewährt, danach ist eine Bewilligung im Rahmen von BuT möglich. Schülerbeförderung können Schülerinnen und Schüler erhalten die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Auszubildende sind von den Leistungen ausgeschlossen. Die Aufwendungen sind in der Regel für den Besuch der nächstgelegenen Schule zu übernehmen. Ist der Besuch der Schule mangels ausreichender Kapazitäten nicht möglich, müssen die Kosten für den Besuch der am zweitnächsten gelegenen Schule vollständig übernommen werden. 1 Sach- und Dienstleistung = Direktzahlung an Anbieter 2 Geldleistung = Kostenerstattung an Leistungsberechtigten

9 9 28 SGB II Bildung und Teilhabe und seine Absätze (entspr. 34 SGB XII, 6b BKGG) (5) angemessene Lernförderung 1 Lernförderung muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die wesentlichen Lernziele (Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen Lernförderung soll kurzfristig Defizite beheben, daher i. d. R. erst ab Beginn zweites Schulhalbjahr möglich Schulische Angebote haben Vorrang Bei Legasthenie und Dyskalkulie Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen Gründe für Lernförderung dürfen nicht im Verhalten des Schülers liegen Bestätigung durch die Schule und/oder den Fachlehrer notwendig Maximal 2 Fächer à 2 Schulstunden pro Woche 1 Sach- und Dienstleistung = Direktzahlung an Anbieter 2 Geldleistung = Kostenerstattung an Leistungsberechtigten

10 10 28 SGB II Bildung und Teilhabe und seine Absätze (entspr. 34 SGB XII, 6b BKGG) (6) gemeinschaftliche Mittagsverpflegung 1 Auf Antrag wird eine Kostenübernahmeerklärung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ausgestellt und zugeschickt. Einen Durchschlag erhält die Abrechnungsstelle für die jeweilige Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, betreute Grundschule, weiterführende berufs- und allgemeinbildende Schule im Landkreis und in der Stadt Marburg. Ebenfalls erhält die Abrechnungsstelle für die Europaschule in Gladenbach und die Gesamtschule in Niederwalgern einen Durchschlag. Der Eigenanteil von 1 Euro wird nach der Regelung der Einrichtung gezahlt. Es erfolgt eine Spitz- oder pauschale Abrechnung direkt mit dem Anbieter für die Mittagsverpflegung durch die BuT-Koordinierungsstelle. 1 Sach- und Dienstleistung = Direktzahlung an Anbieter 2 Geldleistung = Kostenerstattung an Leistungsberechtigten

11 11 28 SGB II Bildung und Teilhabe und seine Absätze (entspr. 34 SGB XII, 6b BKGG) (7) soziokulturelle Teilhabe 1 maximal 120 / Jahr gekoppelt an Gewährungszeitraum der Sozialleistung (Berücksichtigung als Bedarf 10,00 monatlich, Betrag ist als Budget zu verstehen) Gewährung nur für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres es besteht eine Ansparmöglichkeit für Bedarfe die erst zu einem späteren Zeitpunkt anfallen und kann konkretisiert werden Geeignetheit und Berücksichtigung des Leistungsanbieters bei Vereinen, Musikschulen und weiteren Organisationen bei den Mitgliedsbeiträgen sind die Wünsche der Kinder bzw. der Eltern nicht einzuschränken Strenger Maßstab bei Freizeitangeboten privater Anbieter 1 Sach- und Dienstleistung = Direktzahlung an Anbieter 2 Geldleistung = Kostenerstattung an Leistungsberechtigten

12 12 Bildungs- und Teilhabepaket Auswertung zum durch den Hessischen Landkreistag SGB II SGB XII BKGG 2 AsylbLG Summe anspruchsberechtigte Kinder + Jugendliche Bisher keine Datenmeldung durch die HZD und die Familienkasse 14 Inanspruchnahme nach Antragstellung Nutzung in % 68,04 % 57,32 % Auswertung leider nicht möglich >100 % Hessendurchschnitt 46,48 % 50,47 % Auswertung leider nicht möglich 43,41 %

13 13 Bildungs- und Teilhabepaket 9090 Inanspruch genommene Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets 2012 im Landkreis Marburg-Biedenkopf (alle Rechtskreise) % 96 1% % 720 8% % 385 4% eintägige Ausflüge mehrtägige Ausflüge Schülerbeförderung persönlicher Schulbedarf Lernförderung Mittagsverpflegung Schulen % 318 3% % Mittagsverpflegung KiTa Mittagsverpflegung Hort Soziale und kulturelle Teilhabe

14 14 Kontaktmöglichkeiten Informationen Internetseite Telefon-Hotline per Mail Information für Einrichtungen / Vereine / Institutionen Koordination Bildung und Teilhabe Heike Weiß Telefon per Mail weissh@marburg-biedenkopf.de Antragsabgabe per Post oder persönlich: Marburg-Biedenkopf Raiffeisenstr Marburg-Cappel Öffnungszeiten: 7:30 16:00 Uhr (Mo Do), 7:30-14:00 Uhr (Fr) Zusätzlich in den Regionalcentern in Biedenkopf und Stadtallendorf sowie bei sämtlichen Fachdiensten der Kreisverwaltung und der Stadt Marburg

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