PERSONENZENTRIERTE INSTRUMENTE DER PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG IN THÜRINGEN

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1 PERSONENZENTRIERTE INSTRUMENTE DER PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG Katharina Fröhlich, Projektkoordinatorin 1. Fachtag Psychiatrie, Weimar Veranstaltung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit

2 Bisherige Thüringer Projektregionen Gera - Altenburger Land - Erfurt Weimar und Weimarer Land Ilm-Kreis Saalfeld- Rudolstadt Saale- Holzland- Kreis

3 übergeordnete Qualitätsziele personenzentrierter Instrumente: Förderung von Selbstbestimmung durch Einbeziehung des Klienten bei der Hilfeplanung Realistische Zielbestimmung & verbesserte Kooperation durch Einbezug aller Bezugspersonen individuelle Bedarfsorientierung statt einrichtungsbezogene Maßnahmezuordnung Zielorientierung statt Orientierung an Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen Einrichtungsübergreifende Koordination und Abstimmung aller Hilfeleistungen Berücksichtigung aller Leistungsbereiche im Sinne eines Gesamtplanes 3

4 Etablierung personenzentrierter Instrumente in Thüringer Projektregionen I. Personenzentrierte Hilfeplanung II. Hilfeplankonferenz III. koordinierende Bezugsperson IV. Gemeindepsychiatrischer Verbund 4

5 I.-I Personenzentrierte Hilfeplanung Hilfeplanung ist wesentlicher Bestandteil der Hilfeleistung. Sie ist an personenzentrierten Kriterien auszurichten: - Klient ist Subjekt - individuell (Welche Hilfen benötigt Klient?) - teilhabeorientiert (Leben mitten in der Gesellschaft) - lebensweltbezogen (bedarfsgerechte Hilfen vor Ort) - integriert - zielorientiert Indiv. Hilfen setzen einrichtungsübergreifende Hilfeplanung & koordiniertes und abgestimmtes flexibles Vorgehen voraus. 5

6 I.-II Personenzentrierte Hilfeplanung integrierte Hilfeplanung berücksichtigt alle Bereiche im Sinne eines Gesamtplanes: Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach SGB IX: Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben Medizinische Rehabilitation Behandlung psychiatrisch somatisch Grundpflege nach SGB XI Weitere: Jugendhilfe nach SGB VIII, sonstige Hilfen nach SGB XII, sonstige Hilfen nach SGB II/III, offene Angebote 6

7 I.-III. Personenzentrierte Hilfeplanung integrierte Hilfeplanung bezieht sich u.a. auf: Selbstversorgung im Wohnbereich Arbeit/Ausbildung Tagesgestaltung, Kontaktfindung, Teilnahme am öffentlichen Leben sozialpsychiatrische Grundversorgung spezielle Therapieverfahren Koordination, Hilfeplanung und Abstimmung nicht-psychiatrische Hilfen ggf. weitere: Die Hilfen werden integriert geplant und als Komplexleistung erbracht. 7

8 I.-IV Personenzentrierte Hilfeplanung zielorientierte Hilfeplanung: Welche Fähigkeiten kann und will er/sie entwickeln? Welche Beeinträchtigungen lassen sich überwinden und reduzieren? Welche Form der Teilhabe wird angestrebt? Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Teilhabe am Arbeitsleben Welche nicht-psychiatrische Unterstützung soll geschaffen werden? Welche psychiatrische Hilfe soll reduziert oder verzichtbar werden? 8

9 II.-I Hilfeplankonferenz - Zentrale Aufgabe: Zusammenführung der regionalen Fachkompetenzen zur Förderung/Umsetzung der personenzentrierten Hilfeleistung - Dreh-und Angelpunkt der reg. einzelfallbezogenen Steuerung - Ort der gemeinsamen Besprechung der individuellen Hilfeplanung - da alle für Entscheidungen wichtigen Akteure vertreten, zügige transparente Entscheidung möglich - Über-und Unterversorgung im Hilfesystem werden für alle Beteiligten sichtbar - Qualitätsgewinn durch fachkompetentes Gremium 9

10 II.-II Hilfeplankonferenz Teilnehmer der Hilfeplankonferenz: - wichtig, Teilnehmer sind autorisierte Vertreter zur Umsetzung gefundener Lösungen: des sozialpsychiatrischen Dienst der versorgungsverpflichtenden psychiatr. Klinik der weiteren Leistungserbringer der Leistungsträger (Sozialhilfe, RV, Jobcenter, KK etc.) Hilfeempfänger werden grundsätzlich eingeladen, Angehörige, Bezugspersonen, gesetzliche Betreuer, Teilnahme auf Wunsch 10

11 III. koordinierende Bezugsperson psychiatrische Fachkraft mit einrichtungs-übergreifender und leistungs-übergreifender Zuständigkeit fachkompetenter Ansprechpartner für Klient und sonstige Therapeuten zuständig für nächste Hilfeplanung und Einbringung in die Hilfeplankonferenz (HPK) nach Beschluss der HPK im Amt, bis Beschluss durch HPK aufgehoben ohne Entscheidungskompetenz, aber Informationsrecht und Recht zur Stellungnahme 11

12 IV. Gemeindepsychiatrischer Verbund Thür. PsychKG 5 Planung und Koordination der Hilfen... Die Landkreise und kreisfreien Städte wirken darauf hin, dass die Leistungserbringer und Leistungsträgerim Rahmen eines GemeindepsychiatrischenVerbundes zusammenarbeitenund dabei insbesondere Absprachen über eine sachgerechte Erbringung der Hilfen treffen..." 12

13 Thüringer Implementationsregionen Gemeindepsychiatrischer Verbund Ehemalige Projektregionen: Altenburger Land in Diskussion Erfurt Gera GPV seit 2003 Saalfeld-Rudolstadt GPV seit 2007 Ilm-Kreis GPV seit 2009 Weimar/Weimarer Land GPV seit 2009 Aktuelle Projektregion: Saale-Holzland-Kreis als Ziel in Projektvereinbarung formuliert13

14 Ergebnisse in den Regionen nach Projektende personenzentrierte Hilfeplanung mit und nach dem Integrierten Behandlungs- und RehabilitationsPlan (IBRP) Fortbestehen der Hilfeplankonferenzen (HPK), Vorstellung des IBRP und Beschlussfassung über Hilfeleistungen Benennung von koord. Bezugspersonen in HPK Ausgangspunkt ist regionale Pflichtversorgung daraus ergibt sich Notwendigkeit einer Flexibilisierung der Hilfeleistungen (Flexibilisierung der Finanzierung) verbindliche Verbundstruktur zur nachhaltigen Sicherung der etablierten Strukturen erhebliche Verbesserung der Kooperationsbeziehungen in den Regionen 14

15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Katharina Fröhlich Tel. 0177/

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