Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom zur Einstufung einer kommunalen Kindertagesstätte als Betrieb gewerblicher Art

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom zur Einstufung einer kommunalen Kindertagesstätte als Betrieb gewerblicher Art"

Transkript

1 Rundschreiben An die Landkreise in Hessen 619/2012 Frankfurter Str Wiesbaden Telefon (0611) Durchwahl (0611) Telefax-Zentrale (0611) PC-Fax-Zentrale (0611) PC-Fax-direkt (0611) zentrale: info@hlt.de -direkt: kredig@hlt.de Datum: Az. : Sp/kr/962.12; L021.1 Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom zur Einstufung einer kommunalen Kindertagesstätte als Betrieb gewerblicher Art Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es sich beim Betrieb einer kommunalen Kindertagesstätte ( Kita ) zur Erfüllung des sozialgesetzlichen Anspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen regelmäßig um einen sog. Betrieb gewerblicher Art handelt, der der Körperschaftsteuer unterfällt. Für den Bundesfinanzhof ist ausschlaggebend, dass die kommunalen Kitas in einem Anbieter- und Nachfragewettbewerb zu anderen Kitas stehen, insbesondere auch solchen, die von privaten Leistungsträgern betrieben werden. Angesichts dessen sei das Betreiben von Kitas nicht der öffentlichen Hand eigentümlich und vorbehalten. Auch dass die Einnahmen der kommunalen Kitas aus den Elternbeiträgen resultierten und sie sich (auch) aus diesen Beiträgen finanzierten, ändere daran nichts. Möglicherweise können jedoch die Gemeinnützigkeitserfordernisse der 51 ff. der Abgabenordnung (AO) erfüllt sein. Dies ist im Streitfall nun vom zuständigen Finanzgericht zu klären. Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof hat am seine Entscheidung vom veröffentlicht (Anlage 1), nach der das Betreiben einer kommunalen Kindertagesstätte ( Kita ) als Betrieb gewerblicher Art mit der Auslösung entsprechender Steuerpflichten eingestuft wird. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat uns hierzu mitgeteilt:

2 Als Leitsatz stellt der Bundesfinanzhof heraus: Von einer Kommune betriebene Kindergärten sind unbeschadet des Rechtsanspruchs von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen nach 24 SGB VIII keine Hoheitsbetriebe, sondern Betriebe gewerblicher Art. Sachverhalt Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine (kreisfreie) nordrheinwestfälische Stadt, die im Streitjahr 2005 als Trägerin der öffentlichen Jugendhilfe eigene Kindertagesstätten (Kindergärten) unterhielt. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA- ) vertrat die Auffassung, dass es sich bei den von der Klägerin unterhaltenen Kindergärten um einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) handelt und setzte unter Ansatz eines geschätzten Steuerbilanzgewinns die Körperschaftsteuer für das Streitjahr fest. Die dagegen erhobene Klage war erfolgreich; das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab ihr durch Urteil vom (Az.: 6 K 2138/08 K) statt. Das FA monierte daraufhin eine Verletzung materiellen Rechts und beantragte, das FG-Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. Entscheidungsgründe Der Bundesfinanzhof hat dem Revisionsvortrag des FA stattgegeben und das angefochtene Urteil aufgehoben und an das FG zurückgewiesen. Der Bundesfinanzhof führt dazu begründend aus, das die Klägerin mit den Kindergärten einen Betrieb gewerblicher Art (BgA, 4 Abs. 1 KStG) und keinen Hoheitsbetrieb i.s. des 4 Abs. 5 KStG unterhalte. Möglicherweise könnten jedoch die Gemeinnützigkeitserfordernisse der 51 ff. der Abgabenordnung (AO) erfüllt sein. Dies muss nun das FG klären. Der Bundesfinanzhof erläutert, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts mit ihren BgA unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig seien ( 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). BgA seien alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben ( 4 Abs. 1 KStG). Zu den BgA gehören nach 4 Abs. 5 Satz 1 KStG nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung öffentlicher Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). Unter Ausübung öffentlicher Gewalt seien Tätigkeiten zu verstehen, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts eigentümlich und vorbehalten sind. Kennzeichnend dafür ist die Erfüllung spezifisch öffentlich-rechtlicher Aufgaben, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind, staatlichen Zwecken dienen und zu deren Annahme der Leistungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Eine Ausübung öffentlicher Gewalt sei allerdings insoweit ausgeschlossen, als sich die Körperschaft durch ihre Einrichtungen in den allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr einschaltet und eine Tätigkeit ausübt, die sich ihrem Inhalt nach von der Tätigkeit eines privaten gewerblichen Unternehmens nicht wesentlich unterscheidet. Der Bundesfinanzhof schlussfolgert, dass nach diesen Rechtsgrundsätzen das FG im Streitfall den Betrieb der Kindergärten aus steuerlicher Sicht zu Unrecht als Hoheitsbetrieb beurteilt habe, da deren Unterhalten im Wettbewerb mit freigemeinnützigen und privatgewerblichen Anbietern gleichartiger Leistungen nicht juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Trägern öffentlicher Gewalt eigentümlich und vorbehalten sei. 2

3 Die Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge und ihre gesetzliche Verankerung werden dabei auch vom Bundesfinanzhof nicht in Zweifel gezogen. Allerdings sage weder der sozialgesetzliche Auftrag in 24 SGB VIII, wonach alle Kinder, für deren Wohl eine Förderung in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege erforderlich ist, eine entsprechende Hilfe erhalten sollen, noch die die Träger der öffentlichen Jugendhilfe treffende Pflicht, darauf hinzuwirken, dass für jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, und das Betreuungsangebot bedarfsgerecht auszubauen, etwas darüber aus, in welcher Weise noch durch wen diese Aufgaben erfüllt werden. Dafür stünden gleichermaßen die öffentlichen, die kirchlichen wie freigemeinnützigen Leistungsträger, aber - wie sich gerade aus dem neugeschaffenen und erstmals für das Streitjahr geltenden Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz, BGBl I 2004, 3852) und konkret aus 74a SGB VIII in der Fassung dieses Gesetzes ergebe - auch privatgewerbliche Anbieter zur Verfügung Dass für Letztere die Förderungsgrundsätze des 22 SGB VIII und des 2 GTK-NW nicht unmittelbar verpflichtend seien und sie ihnen nur freiwillig Rechnung tragen mögen, ändere daran nichts. Ausschlaggebend sei allein, dass die jeweiligen Kindergarten- und Kindertagesstättenbetreiber unter den entsprechenden fachlichen wie personellen Voraussetzungen tatsächlich wie potentiell in gleicher oder jedenfalls vergleichbarer Weise auftreten und ihr Angebot dem gleichen Kundenkreis anbieten. Der Bundesfinanzhof erklärt, dass die besondere und verpflichtende Aufgabenlage, denen unmittelbar nur öffentliche Leistungserbringer unterworfen sind, den wirtschaftlichen Charakter der betreffenden Unternehmen ebenso wie solcher Mitbewerber, welche den Grundversorgungsanforderungen nicht ausgesetzt sind, unberührt belässt. Aus steuerlicher Sicht könne es deswegen keinen Unterschied machen, ob eine (auch öffentliche) Aufgabe in Gestalt eines Eigen- oder Regiebetriebs, eines BgA oder in einer privatrechtlichen Struktur wahrgenommen wird. Hier wie dort kommt es allein darauf an, ob die Aufgabenerfüllung einem öffentlichen Leistungserbringer eigentümlich ist, oder ob die Leistungen auch in einem wirtschaftlichen Wettbewerb erbracht werden können und werden. Der Bundesfinanzhof führt weiter aus, dass, soweit seitens der Klägerin und auch der Vorinstanz im Ausgangspunkt - vor dem sozialgesetzlichen und -politischen Hintergrund - eine mangelnde Vergleichbarkeit der einschlägig tätigen Kindergartenbetreiber vertreten werde, solches aus den beschriebenen Gründen jedenfalls für das Steuerrecht ungerechtfertigt sei. Auch der Abgleich mit öffentlichen und privaten Schulträgern ist insoweit nicht weiterführend, weil sich die gesetzliche Schulpflicht von der (öffentlichen) Aufgabe, Kindergarten- und Kindertagesstättenplätze zur Verfügung zu stellen (keine "Kita-Pflicht"), jedenfalls unter den Gegebenheiten des Streitjahres schon im Ansatz grundsätzlich unterscheide. Die Annahme eines BgA scheitert nach den Darlegungen des Bundesfinanzhofes schließlich ebenso wenig an der hierfür nach 4 Abs. 1 KStG notwendigen Einnahmeerzielungsabsicht. Denn die zur Finanzierung der Kindergärten eingeforderten sog. Elternbeiträge seien nach Maßgabe des einschlägigen Landesrechts Gegenleistung für die individuelle Inanspruchnahme der Kindergärten. Dass die Beiträge im Rahmen eines hoheitlichen Beitragserhebungsverfahrens durch Verwaltungsakt 3

4 festgesetzt werden und im Einzelnen nach sozialen Gesichtspunkten und nach sozialer Bedürftigkeit gestaffelt und begrenzt sind, widerspreche dem nicht. Der konkrete Streitfall wird vom Bundesfinanzhof an das FG zurückverweisen, um die Höhe der Körperschaftsteuer transparent festzustellen. Ebenso bedarf es aus Sicht des Bundesfinanzhofes einer Rechtsprüfung, ob die Klägerin mit ihrem BgA Kindergärten/Kindertagesstätten die tatbestandlichen Erfordernisse der Gemeinnützigkeit gemäß 51 ff. AO - hier konkret von 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO - erfüllt. Wertung Prinzipiell hängt an der Frage der Einstufung als BgA nicht nur die Frage der Körperschaftsteuerpflicht. Letztere dürfte für die kommunalen Kindertagesstätten faktisch ein geringeres Problem sein. Da das Umsatzsteuergesetz sich auf das Körperschaftsteuergesetz bezieht und die BgAs als Unternehmen einstuft ( 2 Abs. 3 Satz UStG: Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art ( 1 Abs. 1 Nr. 6, 4 des Körperschaftsteuergesetzes) und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig.) stellt sich aber auch die fiskalisch bedeutsamere Frage der Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen der Kindertagesstätten. Hinzuweisen ist insoweit jedoch auf die Steuerbefreiung nach 4 Nr. 25 UStG: 25. Leistungen der Jugendhilfe nach 2 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und die Inobhutnahme nach 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter erbracht werden. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter im Sinne dieser Vorschrift sind a) von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, b) Einrichtungen, soweit sie aa) für ihre Leistungen eine im Achten Buch Sozialgesetzbuch geforderte Erlaubnis besitzen oder nach 44 oder 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch einer Erlaubnis nicht bedürfen, bb) Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kalenderjahr ganz oder zum ü- berwiegenden Teil durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Einrichtungen nach Buchstabe a vergütet wurden oder cc) Leistungen der Kindertagespflege erbringen, für die sie nach 24 Abs. 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch vermittelt werden können. Damit dürften die Leistungen der Kindertagesstätten nach dem SGB VIII grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sein. Inwieweit damit das potentielle Umsatzsteuerproblem vollumfänglich gelöst ist, muss noch näher geprüft werden. Der DLT hat mit einer Pressemeldung (Anlage 2) auf das Urteil reagiert und die umgehende gesetzliche Klarstellung der Steuerfreiheit kommunaler Kindertagesstätten gefordert. Aus Sicht des DLT haben Kitas einen sozialpolitischen und sozialrechtlichen Förderungsauftrag, der letztlich prägendes Merkmal dieser Einrichtungen sei. Die Auffassung des BFH, es liege vielmehr ein Anbieter- und Nachfragewettbewerb vor, wird vom DLT mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Kinderbetreuung zurückgewiesen. 4

5 Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Angela Kredig Anlagen 5

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 106/10

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 106/10 Bundesfinanzhof Urt. v. 12.07.2012, Az.: I R 106/10 Körperschaftsteuer: "Kitas" sind kein "Hoheitsbetrieb" Betreibt eine Kommune eine Kindertagesstätte ("Kita"), um dadurch den gesetzlichen Anspruch von

Mehr

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g

UStG 4 Nr. 16 Buchst. e Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g BUNDESFINANZHOF Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i.s. des 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen

Mehr

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016)

ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) ProMemoria-Info-Brief (Oktober 2016) - Wichtige Bekanntgaben aus der Finanzrechtsprechung - BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 (Az. V R 49/15) Medizinische Auftragsforschung einer Hochschule: Zulässigkeit einer

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Vorab per  Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Jörg Kraeusel Unterabteilungsleiter IVB POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

ProMemoria-Info-Brief (Mai 2016)

ProMemoria-Info-Brief (Mai 2016) ProMemoria-Info-Brief (Mai 2016) - Wichtige Bekanntgaben aus der Finanzrechtsprechung - BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 (V R 56/14 - BFH/NV 2016 S. 792) Entgeltliche Personalgestellung keine im sozialen

Mehr

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger

Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger BUNDESFINANZHOF Organschaft: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft ist kein Grundlagenbescheid für Organträger Ein Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft

Mehr

Bundesfinanzhof Beschl. v , Az.: I R 8/09

Bundesfinanzhof Beschl. v , Az.: I R 8/09 Bundesfinanzhof Beschl. v. 03.02.2010, Az.: I R 8/09 Steuerrecht: Auch gesetzliche Krankenkassen können ein Gewerbe ausüben Vermitteln gesetzliche Krankenkassen private Zusatzversicherungen (etwa für Wahlleistungen

Mehr

Einlage: Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte bei steuerrechtlichem Verlustvortrag eines Betriebs gewerblicher Art

Einlage: Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte bei steuerrechtlichem Verlustvortrag eines Betriebs gewerblicher Art BUNDESFINANZHOF Einlage: Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte bei steuerrechtlichem Verlustvortrag eines Betriebs gewerblicher Art 1. Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb

Mehr

Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 1. Juli K 395/99 (EFG 2003, 385)

Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 1. Juli K 395/99 (EFG 2003, 385) BUNDESFINANZHOF Werden die Büroarbeiten für eine KG durch eine an der KG selbst nicht beteiligte GmbH erledigt, die einen selbständigen, nicht in der Erledigung von Büroarbeiten bestehenden Geschäftszweck

Mehr

Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse

Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.11.2012, I R 78/11 Beendigung der Steuerbefreiung bei Übertragung des Kassenvermögens einer Unterstützungskasse Leitsätze 1. Eine Übertragung des nahezu gesamten Vermögens

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 12.04.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Umsatzsteuerpflicht der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05 BUNDESFINANZHOF Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines

Mehr

Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG

Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am b UStG Thema des Vortrags: Jahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in Schleswig-Holstein am 08.09.2016 2b UStG Themenüberblick Warum die Änderung? 2 UStG Definition 4 KStG Definition 2b UStG 27 UStG Was ist

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 51/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: I R 51/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 29.10.2008, Az.: I R 51/07 Nur konkurrenzloses Verbrennen ist ohne Abgabe möglich Für den Betrieb eines öffentlichen Krematoriums in Nordrhein-Westfalen muss Gewerbe- und Körperschaftsteuer

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Deutscher Bundestag WD /18 Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Frage zur Umsatzsteuerpflicht von Kommunen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 19. Januar 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und

Mehr

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3 BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Mehr

Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen

Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen BFH Urteil v. 20.12.2017 I R 9/16 ECLI:DE:BFH:2017:U.201217.IR9.16.0 Einkommensteuer/Doppelbesteuerung Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen EStG 2009 1 Abs.

Mehr

BUNDESFINANZHOF. UmwStG Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 31. Mai 2005 I R 28/04

BUNDESFINANZHOF. UmwStG Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 31. Mai 2005 I R 28/04 BUNDESFINANZHOF Der Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile nach 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UmwStG 1995 kann im Regelfall nicht widerrufen oder zurückgenommen werden. UmwStG 1995 21 Abs. 2 Satz

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03

BUNDESFINANZHOF. EStG 7g Abs. 3, 5, 34 UmwStG 20, 22. Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03 BUNDESFINANZHOF Die Auflösung einer sog. Ansparrücklage nach 7g Abs. 3 EStG wegen der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft führt zur Erhöhung des tarifbegünstigten Einbringungsgewinns.

Mehr

Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze)

Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze) BUNDESFINANZHOF Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze) 1. Die Bundesrepublik Deutschland war u.a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht

Mehr

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand Michael Jenzen RL im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein 2b UStG Gesetzliche Neuregelung im Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 Ersatz des

Mehr

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Dr. Thomas Fritz

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Dr. Thomas Fritz Steuerliche Sphären einer Hochschule Dr. Thomas Fritz Hoheitsbetrieb Hoheitsbetriebe Tatbestandsmerkmale Ausübung öffentlicher Gewalt Überwiegenheitsregel eigentümliche und vorbehaltene Tätigkeit Tätigkeitsmotivation

Mehr

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen. Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: BUNDESFINANZHOF EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Begriff der "Ansässigkeit" des Steuerpflichtigen Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann

Mehr

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5

DBA FRA Art 2 Abs 1 Nr 4; DBA AUT Art 15 Abs 1; DBA AUT Art 4 Abs 2; FGO 100 Abs 1 Satz 4; DBA FRA Art 13 Abs 5 BFH Beschluss v. 04.11.2014 IR19/13 Ausland: Keine abkommensübergreifende Wirkung der Ansässigkeitsbestimmung in DBA; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage bei schon vor Klageerhebung erledigtem

Mehr

Merkblatt für Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Merkblatt für Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) Timm Fuchs Beigeordneter An die für Kommunalwirtschaft zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Mitgliedsverbände des Deutschen Städte- und Gemeindebundes per E-Mail Marienstraße 6 12207 Berlin Postfach

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 74/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 03.04.2008, Az.: V R 74/07 Umsatzsteuer: Auf verkaufte Golfbälle wird keine Umsatzsteuer fällig Zwar sind grds. nur die ausgerichteten sportlichen Veranstaltungen gemeinnütziger

Mehr

BUNDESFINANZHOF. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG Abs. 2 Nr. 4 EStG 20 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 15. September 2004 I R 16/04

BUNDESFINANZHOF. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG Abs. 2 Nr. 4 EStG 20 Abs. 1 Nr. 1. Urteil vom 15. September 2004 I R 16/04 BUNDESFINANZHOF Der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist nicht gemäß 9 Nr. 2a GewStG um eine vga zu kürzen, für die Eigenkapital i.s. des 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1991 als verwendet gilt. GewStG 7, 9 Nr. 2a KStG

Mehr

Beratungsfolge. Finanzausschuss Hauptausschuss Stadtrat

Beratungsfolge. Finanzausschuss Hauptausschuss Stadtrat Stadt Dinslaken Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr. 961 Beratungsfolge TOP Finanzausschuss 20.09.2016 Hauptausschuss 27.09.2016 Stadtrat 06.10.2016 für öffentliche Sitzung Datum: 23.08.2016 bearbeitet

Mehr

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz

Mehr

Umsatzsteuerrecht Der neue 2b UStG

Umsatzsteuerrecht Der neue 2b UStG Umsatzsteuerrecht Der neue 2b UStG Kreisverband Würzburg 27. September 2016 Georg Große Verspohl Verwaltungsdirektor Bayerischer Gemeindetag Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt

Mehr

Leitsätze. Tatbestand

Leitsätze. Tatbestand BUNDESFINANZHOF Urteil vom 14.7.2004, I R 9/03 Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften Leitsätze Die Zusammenfassung unterschiedlicher Betriebe gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen

Mehr

Bilanzberichtigung: Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung

Bilanzberichtigung: Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung BUNDESFINANZHOF Bilanzberichtigung: Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Bilanzänderung 1. War ein Bilanzansatz im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung rechtlich vertretbar, erweist er sich aber im weiteren

Mehr

(Rücknahme einer verbindlichen Auskunft)

(Rücknahme einer verbindlichen Auskunft) FG München, Urteil v. 19.09.2012 14 K 2779/11 Titel: (Rücknahme einer verbindlichen Auskunft) Normenketten: 130 Abs 1 AO 89 Abs 2 AO 4 Nr 9a UStG Orientierungsätze: 1. Bei einer verbindlichen Auskunft

Mehr

BUNDESFINANZHOF. KStG , 8 Abs. 3 Satz 2 AO KStR 1995 Abschn. 5 Abs. 11 a, Abs. 9. Urteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03

BUNDESFINANZHOF. KStG , 8 Abs. 3 Satz 2 AO KStR 1995 Abschn. 5 Abs. 11 a, Abs. 9. Urteil vom 14. Juli 2004 I R 9/03 BUNDESFINANZHOF Die Zusammenfassung unterschiedlicher Betriebe gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Organisationsform einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich als zulässige

Mehr

Umsatzsteuerliche Neuerungen bei KöR

Umsatzsteuerliche Neuerungen bei KöR Umsatzsteuerliche Neuerungen bei KöR MMag. Dr. Thomas Ecker Regelung im UStG KöR ist Unternehmer - Betrieben gewerblicher Art (BgA) - Land- und forstwirschaftlichen Betrieben - Fiktive BgA (zb Müllentsorgung)

Mehr

Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes

Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes BUNDESFINANZHOF Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes 1. Ehrenamtlich werden u.a. jene Tätigkeiten ausgeübt, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche

Mehr

Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts

Kriterien zur Abgrenzung hoheitlicher von wirtschaftlicher Tätigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin 11. Dezember 2009 BETREFF Kriterien

Mehr

Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht

Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht Volker Landwehr Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht Theorie und Forschung, Bd.645 Rechtswissenschaften, Bd. 66 S. Roderer Verlag, Regensburg

Mehr

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen.

Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BUNDESFINANZHOF Kindergeld i.s. des 33a Abs. 1 Satz 3 EStG umfasst auch nach ausländischem Recht gezahlte kindergeldähnliche Leistungen. BGB 1601, 1603 Abs. 2 Satz 3, 1606 Abs. 2, 1607 Abs. 1 EStG 1997

Mehr

Winheller Rechtsanwälte

Winheller Rechtsanwälte Winheller Rechtsanwälte Volltextservice März 2008 Umsatzsteuerbefreiung für selbständige Sozialarbeiter im Dienste von sozialen Einrichtungen BFH, Urteil v. 08.11.2007, Az. V R 2/06 Tatbestand: Die Kläger

Mehr

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. EStG 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 1, 2, 3,

Mehr

BFH: Umsatzsteuerbefreiung abhängig vom Kostenträger?

BFH: Umsatzsteuerbefreiung abhängig vom Kostenträger? BFH: Umsatzsteuerbefreiung abhängig vom Kostenträger? Beschl. v. 2.3.2011 XI R 47/07 Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Erlauben es Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und/oder

Mehr

Rechtsprechungs-Bekanntgabe Finanzgericht München Urteil vom (Az.: 7 K 925/02)

Rechtsprechungs-Bekanntgabe Finanzgericht München Urteil vom (Az.: 7 K 925/02) www.kommunsense.de Rechtsprechungs-Bekanntgabe Finanzgericht München Urteil vom 22.09.2003 (Az.: 7 K 925/02) Thematik: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei Bandenwerbung. Körperschaftsteuer 1993 und 1994.

Mehr

Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis

Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege des Landkreises Bodenseekreis Aufgrund von 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S.

Mehr

Lösungen Repetitorium

Lösungen Repetitorium Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb

Mehr

Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen

Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen BUNDESFINANZHOF Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung Kauft ein Erwerber von einer Gemeinde ein Grundstück,

Mehr

Träger der Jugendhilfe Anerkennungsverfahren 75 SGB VIII

Träger der Jugendhilfe Anerkennungsverfahren 75 SGB VIII Träger der Jugendhilfe Anerkennungsverfahren 75 SGB VIII Einleitung Die "anerkannten Träger der Jugendhilfe" genießen im Jugendschutz in bestimmten Bereichen Privilegierungen, da ihnen in erhöhtem Maße

Mehr

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten 1. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene

Mehr

Dürfen Restmittel aus Projekten mit GG 190 auf den neuen Gesamtrestesammler GRS umverlagert werden?

Dürfen Restmittel aus Projekten mit GG 190 auf den neuen Gesamtrestesammler GRS umverlagert werden? FAQs Gesamtrestesammler und Einzelprojekte Welche Funktionen hat der GRS? Der Gesamtrestesammler wird alle Funktionen Ihrer bisherigen unterschiedlichen Restesammler (RS) übernehmen. Es dürfen weiterhin

Mehr

Berichtigungsmöglichkeit nach 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn

Berichtigungsmöglichkeit nach 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn Berichtigungsmöglichkeit nach 129 AO bei Abweichen des erklärten Arbeitslohns von dem elektronisch beigestellten Arbeitslohn Gleicht das Finanzamt bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung

Mehr

Verdeckte Gewinnausschüttung: Vertragswidrige private PKW- Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Verdeckte Gewinnausschüttung: Vertragswidrige private PKW- Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer BUNDESFINANZHOF Verdeckte Gewinnausschüttung: Vertragswidrige private PKW- Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer Eine vertragswidrige private PKW-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04 BUNDESFINANZHOF Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, sind auch nach dem

Mehr

(Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching)

(Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching) FG München, Beschluss v. 06.12.2012 14 V 3038/12 Titel: (Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus Schülercoaching) Normenketten: Art 132 Abs 1 Buchst j EGRL 112/2006 4 Nr 21 Buchst

Mehr

Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung

Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber bei Anteilsveräußerung Veräußert ein Steuerpflichtiger Gesellschaftsanteile gezielt im Hinblick auf eine bevorstehende

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 05.11.2002, Az.: IX R 18/02 Liebhaberei: Ein Überschuss nach 30 Jahren reicht aus Vermietet ein Ehepaar eine Ferienwohnung nur an wechselnde Feriengäste und hält sie die Räume in

Mehr

Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen

Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen - Eine ökonomische Notwendigkeit - 1. Die Problemlage Überblick 2. Steuertatbestände 3. Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff 4. Wettbewerb als Entscheidungskriterium

Mehr

Anspruch auf Kindergeld während der Untersuchungshaft eines Kindes setzt u. a. voraus, dass die Ausbildung nur vorübergehend unterbrochen ist

Anspruch auf Kindergeld während der Untersuchungshaft eines Kindes setzt u. a. voraus, dass die Ausbildung nur vorübergehend unterbrochen ist Dok.-Nr.: 0951401 Bundesfinanzhof, III-R-16/17 Urteil vom 18.01.2018 Für allgemein anwendbar erklärt durch BMF am 28. 5. 2018 Fundstellen Anspruch auf Kindergeld während der Untersuchungshaft eines Kindes

Mehr

BFH Urteil v IR75/14

BFH Urteil v IR75/14 BFH Urteil v. 20.05.2015 IR75/14 Bilanzen: Besteuerungsrecht Belgiens für den Gewinn durch die Auflösung einer Rückstellung betreffend eine frühere, bereits im Jahr 2000 aufgegebene Betriebsstätte in Belgien

Mehr

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft

Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft BUNDESFINANZHOF Organschaft: Organisatorische Eingliederung als Voraussetzung für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft 1. Die Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bestimmen sich allein

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06

BUNDESFINANZHOF. EStG 17 Abs. 1 und 2 HGB 255 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06 BUNDESFINANZHOF Gesellschafter-Geschäftsführer: Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung und verdeckte Einlage in Form einer Bürgschaft Die Übernahme

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 20.01.2009, Az.: IX R 34/07

Bundesfinanzhof Urt. v. 20.01.2009, Az.: IX R 34/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 20.01.2009, Az.: IX R 34/07 Ringweise Versicherungsvermittlung hilft nicht beim Steuern sparen Vereinbaren 3 Schwestern, sich ringweise Lebensversicherungen zu vermitteln und die

Mehr

Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform BFH v. 16.04.2008 - XI R 73/07 Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte; Gewerbebetrieb kraft Rechtsform Leitsatz 24 Abs. 2 Satz 3 UStG 1999, wonach Gewerbebetriebe kraft Rechtsform die für

Mehr

Urteil Az. V R 8/11. Leitsätze. Tatbestand. BFH 15. September 2011

Urteil Az. V R 8/11. Leitsätze. Tatbestand. BFH 15. September 2011 Urteil Az. V R 8/11 BFH 15. September 2011 Leitsätze Die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maÿgeblichen Verhältnisse ändern sich i.s. des Ÿ15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpichtige während

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel An alle Träger des Betreuten Wohnens und Träger, deren Einrichtungen vom LWV Hessen mit Leistungsberechtigten nach 53 ff. SGB XII bzw. 67

Mehr

zurück zur Übersicht Vermittlungstätigkeit gesetzlicher Krankenversicherungen für private Zusatzversicherungsverträge als Betrieb gewerblicher Art

zurück zur Übersicht Vermittlungstätigkeit gesetzlicher Krankenversicherungen für private Zusatzversicherungsverträge als Betrieb gewerblicher Art zurück zur Übersicht BUNDESFINANZHOF Vermittlungstätigkeit gesetzlicher Krankenversicherungen für private Zusatzversicherungsverträge als Betrieb gewerblicher Art Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten

Mehr

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 3. Januar K 76/06 (EFG 2008, 891) G r ü n d e

Vorinstanz: Niedersächsisches FG vom 3. Januar K 76/06 (EFG 2008, 891) G r ü n d e BUNDESFINANZHOF Umsatzsteuerfreiheit von Golfeinzelunterricht nach Unionsrecht Ein gemeinnütziger Golfverein kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für Golfeinzelunterricht, den er durch

Mehr

HVBG. HVBG-Info 26/2000 vom , S , DOK

HVBG. HVBG-Info 26/2000 vom , S , DOK HVBG HVBG-Info 26/2000 vom 25.08.2000, S. 2399-2401, DOK 311.01 Kinderbetreuungskosten (Beaufsichtigung eines Kindes durch seine Großmutter) im Steuerrecht - BFH-Urteil vom 04.06.1998 - III R 94/96 Kinderbetreuungskosten

Mehr

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05

EStG 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, 63 Abs. 1 Satz 2. Urteil vom 23. Februar 2006 III R 8/05, III R 46/05 BUNDESFINANZHOF Ein Kind, das sich aus einer Erwerbstätigkeit heraus um einen Studienplatz bewirbt, kann ab dem Monat der Bewerbung nach 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG beim Kindergeldberechtigten

Mehr

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Das Landeskirchenamt

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Das Landeskirchenamt G18/2003 Seite 1 von 7 Seiten (c) EvLKA Hannover Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Das Landeskirchenamt Dienstgebäude: Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon: (05 11) 12 41-0 Telefax: (05 11)

Mehr

BUNDESFINANZHOF. KStG 8 Abs. 3 Satz 2. Urteil vom 17. November 2004 I R 56/03

BUNDESFINANZHOF. KStG 8 Abs. 3 Satz 2. Urteil vom 17. November 2004 I R 56/03 BUNDESFINANZHOF 1. Tätigt eine Kapitalgesellschaft ohne angemessenes Entgelt verlustträchtige Geschäfte, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen, so kann dies zu einer vga führen. Ob eine

Mehr

E R Z I E H U N G BILDUNG &

E R Z I E H U N G BILDUNG & Chance oder Risiko? E R Z I E H U N G BILDUNG & Ganztagsschule und Steuerpflicht Referent: Horst Lienig Steuerberater Herausforderung für Vereine Längere Bindung der Kinder am Nachmittag Keine Motivation

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 3 Nr. 9. Urteil vom 10. November 2004 XI R 51/03. Vorinstanz: FG Sachsen-Anhalt vom 5. Dezember K 10881/98

BUNDESFINANZHOF. EStG 3 Nr. 9. Urteil vom 10. November 2004 XI R 51/03. Vorinstanz: FG Sachsen-Anhalt vom 5. Dezember K 10881/98 BUNDESFINANZHOF Seit der Neufassung des 3 Nr. 9 EStG durch das EStRG 1974 kommt es für die Steuerfreiheit einer Abfindung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht mehr darauf an, ob dem Arbeitnehmer

Mehr

FG Köln Urteil vom K 2892/14

FG Köln Urteil vom K 2892/14 TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 HI7621216 Entscheidungsstichwort (Thema) HI7621216_1 Umfang der mit steuerfreien

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung

1 Aus der Gesetzgebung Einkommensteuer -Info April 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Alleinerziehende: Entlastungsbetrag

Mehr

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v. 13.01.2015 2 K 3067/12. Titel: (Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften)

Tenor. Tatbestand. FG München, Urteil v. 13.01.2015 2 K 3067/12. Titel: (Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften) FG München, Urteil v. 13.01.2015 2 K 3067/12 Titel: (Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften) Normenketten: 42 FGO 351 AO 171 Abs 10 AO 10d EStG 2002 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002

Mehr

KStG 1999 i.d.f. des StSenkG vom 23. Oktober Nr. 3 Sätze 1 und 2, 17 Satz 1 AktG 293 Abs. 1, Abs. 2, 294 Abs. 2, 295 Abs.

KStG 1999 i.d.f. des StSenkG vom 23. Oktober Nr. 3 Sätze 1 und 2, 17 Satz 1 AktG 293 Abs. 1, Abs. 2, 294 Abs. 2, 295 Abs. BUNDESFINANZHOF Organschaft: Formerfordernisse bei Änderung von Beherrschungsund Ergebnisabführungsverträgen sowie Behandlung von Verlustübernahmen bei "verunglückter" Organschaft Die Änderung eines zwischen

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Gliederung Dauerbrenner: ermäßigter Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG bei staatlichen Hochschulen? Ort der sonstigen Leistung Auftragsforschung

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 4. Juni 2008 I R 62/06. Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 24. Juli K 164/04 (EFG 2007, 167)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 4. Juni 2008 I R 62/06. Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 24. Juli K 164/04 (EFG 2007, 167) BUNDESFINANZHOF Doppelbesteuerung: Kein sog. Schachtelprivileg für Gewinnanteile aus einer typisch stillen Beteiligung trotz abkommensrechtlicher Behandlung als Dividenden Einkünfte aus typisch stillen

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07 BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der

Mehr

Liquidation: Herzustellung der Ausschüttungsbelastung bei Gewinnausschüttung für vor Beginn der Liquidation endendes Rumpfgeschäftsjahr

Liquidation: Herzustellung der Ausschüttungsbelastung bei Gewinnausschüttung für vor Beginn der Liquidation endendes Rumpfgeschäftsjahr BUNDESFINANZHOF Liquidation: Herzustellung der Ausschüttungsbelastung bei Gewinnausschüttung für vor Beginn der Liquidation endendes Rumpfgeschäftsjahr Hat eine in Liquidation befindliche Kapitalgesellschaft

Mehr

Parlamentarischer Beratungsw und Gutachterdienst des La Nordrhein.. Westfalen

Parlamentarischer Beratungsw und Gutachterdienst des La Nordrhein.. Westfalen Parlamentarischer Beratungsw und Gutachterdienst des La Nordrhein.. Westfalen NORDflHEIN WEEi1"FAlEN 15. WAHLPE!iiOOE 24. November 2010 Bearbeitung: Rechtsreferendarin Katharina Frey Dr. Carola Graf Unvereinbarkeit

Mehr

FINANZGERICHT HAMBURG

FINANZGERICHT HAMBURG FINANZGERICHT HAMBURG Az.: 1 K 160/14 Urteil des Senats vom 20.05.2015 Rechtskraft: rechtskräftig Normen: KStG 8 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997

Mehr

UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2018 vom Abs. 3 S. 1 Nr. 2a SGB VII; 1610 BGB

UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2018 vom Abs. 3 S. 1 Nr. 2a SGB VII; 1610 BGB - 116 - Zum bejahten Anspruch einer Waise auf Weiterzahlung einer Halbwaisenrente, wenn sie sich nach ihrer ersten Ausbildung in einer weiteren, zweiten Berufsausbildung befindet. Die Waisenrente für eine

Mehr

Immobilien und öffentlich-rechtliche Körperschaften Mag. Wolfgang Lindinger. Linz, 23. November 2005

Immobilien und öffentlich-rechtliche Körperschaften Mag. Wolfgang Lindinger. Linz, 23. November 2005 Immobilien und öffentlich-rechtliche Körperschaften Mag. Wolfgang Lindinger Linz, 23. November 2005 Überblick > Einleitung Begriff der öffentlich-rechtlichen Körperschaft > Unternehmereigenschaft von öffenlich-rechtlichen

Mehr

N O V E M B E R Nutzung eines überlassenen Werbemobils ist umsatzsteuerpflichtig. BFH, Urteil vom , Az. XI R 17/08

N O V E M B E R Nutzung eines überlassenen Werbemobils ist umsatzsteuerpflichtig. BFH, Urteil vom , Az. XI R 17/08 N O V E M B E R 2010 WINHELLER RECHTSANWÄLTE V O L LTEXTSERVICE Nutzung eines überlassenen Werbemobils ist umsatzsteuerpflichtig BFH, Urteil vom 17.03.2010, Az. XI R 17/08 Gründe I. Streitig ist, ob die

Mehr

Das FA beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen. Die Klägerin beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

Das FA beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Klage abzuweisen. Die Klägerin beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen. BUNDESFINANZHOF Urteil vom 6.12.2017, II R 55/15 ECLI:DE:BFH:2017:U.061217.IIR55.15.0 Entgeltliche Mieterdienstbarkeit als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung Leitsätze Verpflichtet sich der Grundstückskäufer

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 55/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 02.09.2010, Az.: V R 55/09 Steuerrecht: Bei falscher Steuernummer guckt auch unschuldiger Empfänger in die Röhre Ist die Steuernummer in einer Eingangsrechnung fehlerhaft, kann

Mehr

Mobile Dienstleistungen für Alltag und Haushalt

Mobile Dienstleistungen für Alltag und Haushalt Mobile Dienstleistungen für Alltag und Haushalt Umgang mit der Steuerfrage Claudius Hasenau APD Ambulante Pflegedienste GE GmbH Gelsenkirchen Produktentwicklungsstrategie als Überlebensstrategie? Sind

Mehr

BFH Urteil vom IX R 46/14 (veröffentlicht am )

BFH Urteil vom IX R 46/14 (veröffentlicht am ) TK Lexikon Steuern BFH Urteil vom 13.10.2015 - IX R 46/14 (veröffentlicht am 25.11.2015) BFH Urteil vom 13.10.2015 - IX R 46/14 (veröffentlicht am 25.11.2015) HI8745140 Entscheidungsstichwort (Thema) HI8745140_1

Mehr

Seite 1 von 7 BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.4.2010, V R 10/09 Privatrechtliche Vermögensverwaltung --Gestattung der Automatenaufstellung-- sowie öffentlich-rechtliche Überlassung von Personal und Sachmitteln

Mehr

Wir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen

Wir sagen es reicht! Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Unterschriftenaktion der Kindertagespflegepersonen Wir sagen es reicht! Wir fordern eine leistungsgerechte Vergütung, deutschlandweite gleiche Bedingungen und die Anerkennung als Berufsbild! 1. Die Kindertagespflege

Mehr

Titel: (Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen)

Titel: (Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen) FG München, Urteil v. 23.06.2015 2 K 3104/12 Titel: (Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen) Normenketten: 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005

Mehr

Cleiss Lutz. Vermerk. I)atum: 17. Juli2017. Von: A. SACHVBRIIALT UND FRAGESTELLUNG. An: Betreff:

Cleiss Lutz. Vermerk. I)atum: 17. Juli2017. Von: A. SACHVBRIIALT UND FRAGESTELLUNG. An: Betreff: Vermerk I)atum: 17. Juli2017 An: Von: Betreff: Martin Bachhofer, Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-V/ürttemberg e.v. Dr. Johann Wagner, Dr. Hendrik Marchal Steuerliche Auswirkungen des Getränkeverkaufs

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: V R 6/05 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.09.2006, Az.: V R 6/05 Umsatzsteuer: Auch privat kann Testamentsvollstrecker steuerpflichtig sein Ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum unternehmerisch

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel An alle Träger des Betreuten Wohnens und Träger, deren Einrichtungen vom LWV Hessen mit Leistungsberechtigten nach 53 ff. SGB XII bzw. 67

Mehr

BUNDESFINANZHOF. KStG 1996 n.f. 8 Abs. 4 Sätze 1 und 2. Urteil vom 28. Mai 2008 I R 87/07

BUNDESFINANZHOF. KStG 1996 n.f. 8 Abs. 4 Sätze 1 und 2. Urteil vom 28. Mai 2008 I R 87/07 BUNDESFINANZHOF Geschäftsanteil: Anteilsübertragung und Branchenwechsel zu einer vermögensverwaltenden Gesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ohne Zuführung neuen Betriebsvermögens 1. 8 Abs.

Mehr

2.2 Private Organisationen und Privatpersonen

2.2 Private Organisationen und Privatpersonen 32 Träger der Verwaltung Stiftungen des öffentlichen Rechts Schließlich kann der Staat öffentliche Leistungen auch über Stiftungen des öffentlichen Rechts ausreichen (Merksatz: Stiftungen haben Begünstigte

Mehr