Berufskraftfahrer-Weiterbildungen
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- Eike Reuter
- vor 8 Jahren
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1 Berufskraftfahrer-Weiterbildungen
2 Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im Bereich des Güterkraftverkehrsbereichs an. Dazu zählen unter anderem die Berufskraftfahrer-Weiterbildungen, welche an 6 Standorten im Bundesgebiet durchgeführt werden. Weitere Ausbildungsthemen wie Ladungssicherung, Gabelstapler fahrer- Schul ungen etc. ergänzen unser Angebot an den Standorten, können jedoch auch als Inhouse-Schulungen angeboten werden. Diese werden dann in Zusammenarbeit mit Ihnen so geplant und durchgeführt, dass Ihre firmenspezifischen Tätigkeiten und Aufgaben in die Ausbildung mit einfließen, um so die Grundlage für eine realitätsnahe Schulung ihres Aufgabenbereichs dazustellen. Desweiteren übernimmt die PEMA Akademie im Rahmen der Inhouse-Schulungen alle organisatorischen Abläufe eventueller Anträge für die jeweiligen Seminare, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft und den täglichen Arbeit s - ablauf konzentrieren können. Darüber hinaus informieren wir unsere Kunden jeweils über die wichtigsten Änderungen im Güterkraftverkehr und zeigen Ihnen auf, welche Fördermittel für Ihren Betrieb in Betracht kommen könnten und wie und wo diese ggf. zu bean tragen sind.
3 Berufskraftfahrer-Weiterbildung gem. BKrFQG Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE, die diese vor dem erworben haben, besteht eine sog. Besitzstandsregelung, das heißt, diese Personen fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, jedoch aber unter die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung. Diese muss erstmalig bis zum (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) absolviert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenso grundsätzlich alle 5 Jahre fortlaufend nach Erwerb der Grundqualifikation, die seit dem für alle Neu erwerber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE verpflichtend ist. Modul 1 Wirtschaftlich fahren Modul 2 Vorschriften für den Güterkraftverkehr Modul 3 Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik Modul 4 Fahrer und Image Modul 5 Ladung sichern
4 Gabelstaplerfahrer-Ausbildung 2 Tage Im Rahmen unserer Veranstaltung erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, weiterhin werden die praktischen Grundlagen zur Bedienung von Gabelstaplern vermittelt. Die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 27 (Flurförderzeuge) enthält Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Gabelstaplern. Gemäß 7 dieser Vorschrift darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Nach dem Besuch unseres Seminars sind Sie in der Lage einen Gabelstapler sicher zu bedienen und dürfen diesen nach der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer führen. Teilnehmerkreis: Personen, die eine Ausbildung nach der Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge BGV D 27 für Gabelstapler benötigen. Theoretischer Teil Gesetzliche u. berufsgenossenschaftliche Vorgaben, StVO, StV- ZO, BGV A 1, BGV D 27, Betriebssicherheitsverordnung Fahrer- und Unternehmerpflichten Aufbau / Funktion v. Flurförderzeugen Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung Fahrphysikalische Grundlagen Merkregeln für den Fahrbetrieb Theoretische Prüfung Praktischer Teil Einweisung in das Gerät Abfahrtskontrolle gemäß BGV D 27 Fahrübungen, mit und ohne Last Stapelübungen Praktische Prüfung
5 Gefahrgutfahrerausbildung Basiskurs 2,5 Tage, Fortbildung 1,5 Tage Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, müssen gem. Kapitel 8.2 ADR nicht nur besonders geschult werden, sondern haben regelmäßig alle 5 Jahre eine Fortbildungsschulung zu besuchen. Im ADR Basiskurs erlernen Sie die für den Gefahrguttransport relevanten Vorschriften kennen und wissen, wie die Gefahrgutvorschriften aufgebaut und anzuwenden sind. Sie wissen um das von Gefahrgütern ausgehende Gefährdungspotenzial und lernen Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges kennen. Sie wissen, wie Fahrzeuge sachgerecht mit Stück- und Schüttgütern be- und entladen werden und welche Vorschriften für die Durchführung eines Transports zu beachten haben. Der ADR-Fortbildungskurs vermittelt die Gesetzesänderungen, frischt Kenntnisse auf und sensibilisiert die Fahrzeugführer mit praktischen Unterrichtsteilen für die Befähigung mit praktischen Hilfestellungen für die Tätigkeiten und Pflichten, die im Straßenverkehr vorgeschrieben sind. Allgemeine Vorschriften Allgemeine Gefahreigenschaften Dokumentationen Bezettelung und Kennzeichnung Fahrzeug und Beförderungsarten Umschließungen u. Ausrüstungen Durchführung der Beförderung Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
6 Gefahrgutfahrerausbildung Tank 1,5 Tage Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen transportieren, müssen gemäß Kapitel 8.2 ADR besonders geschult werden. Dieser ADR-Aufbaukurs Tank richtet sich an alle Fahrer, die gefährliche Güter in Tankfahrzeugen oder Tankcontainern auf öffentlichen Straßen transportieren. Voraussetzung ist der ADR-Basiskurs. Im Kurs Tank werden Kenntnisse und Befähigungen vermittelt, die als Fahrzeugführer von Tankfahrzeugen aller Gefahrgutklassen (außer Kl. 1, 7) vorgeschrieben sind. Dokumentationen kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Fahrzeug- und Beförderungsarten Umschließungen u. Ausrüstungen Durchführung der Beförderung Pflichten, Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
7 Ladungssicherung / Sachkundeschulung nach VDI 2700a, 2 Tage Die VDI-Richtlinie 2700 ist als objektiviertes Sachverständigengutachten allgemein zu beachten. Das bedeutet, dass die Ladungssicherung auf der Basis dieser Richtlinie durchzuführen ist. Rechtl. und physikal. Grundlagen Anforderungen an das Transportfahrzeug Arten der Ladungssicherung Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte Zurrmittel für die Ladungssicherung Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung Praktische Übungen Theoretische Prüfung Daraus folgt, dass sich alle Personen, die verantwortlich in der Transportkette mitwirken über die in der Praxis anerkannten Ladungssicherungsmaßnahmen informieren müssen. Auch als Unterweisung möglich (1 Tag) Grundlagen Rechtliche Physikalische Beförderungssichere Verladung Möglichkeiten d. Ladungssicherung Zurrmittel für d. Ladungssicherung Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung Betriebssichere Verladung Anforderungen an das Transportfahrzeug Teilnehmerkreis: Verantwortliche Personen für Transportsicherung z. B. Fahrzeugführer, Verlader und Fuhrparkverantwortliche
8 Interessiert an unseren schulungen? Wir vereinbaren gerne einen Termin mit ihnen: (05521) oder per unter PEMA GmbH Northeimer Straße Herzberg am Harz Deutschland Telefon 0049 (0) Telefax 0049 (0) vertrieb@pema.eu
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