Kindertagesstätte Südlich Westerwischstrom - Interessenbekundungsverfahren -
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- Simon Albrecht
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1 Kindertagesstätte Südlich Westerwischstrom - Interessenbekundungsverfahren - Anlage 6a STADT CUXHAVEN DER OBERBÜRGERMEISTER Sitzungsvorlage Nr.: 185/2017 Ausgefertigt am: öffentlich Fachdienststelie: beteiligt: FB 9 - Bürgerservice, Schule und Sport FB 6 - Planen, Stadtentwicklung und Bauen Zu beteiligende Gremien: Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Personal Ausschuss für Jugend, Soziales, Familie und Gleichstellung Verwaltungsausschuss Rat beschließend Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Süderwisch Beschlussvorschlaq: Der Rat beschließt: Es wird eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit einer Krippen-, zwei Kindergarten- und einer Hortgruppe in dem westlich an das Soziale Stadt11 - Sanierungsgebiet Süderwisch angrenzende Neubaugebiet errichtet. (Anlage 1 Lageplan). Der Neubau steht unter dem Vorbehalt, dass neben der Zuwendung nach der Investitionsförderrichtlinie des Landkreises Cuxhaven und der Zuwendung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie RAT V (Krippenförderung), weitere Zuwendungen des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration gewährt werden. Nach der vorliegenden Kostenschätzung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie betragen die voraussichtlichen Baukosten einschließlich der Ausstattung, der Außenanlagen, der Hausanschlüsse und der Baunebenkosten 3,13 Mio.. Abzüglich eingeplanter Zuwendungen vom Landkreis Cuxhaven und vom Land Niedersachsen in Höhe der jeweils höchstmöglichen Förderung würde der Eigenanteil der Stadt Cuxhaven ca betragen. Zusätzliche Haushaltsmittel sind zurzeit nicht erforderlich, da beabsichtigt ist, dass der künftige Träger der Einrichtung die Kita auch errichtet und vorfinanziert. Die Kosten für die Errichtung, die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckt sind, und die Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätte sollen dem künftigen Träger der Kindertagesstätte nach Fertigstellung im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung erstattet werden.
2 Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier zu steilen. Das Wohngebiet Süderwisch weist städtebauliche Missstände auf, die über das Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt behoben werden sollen. Darüber hinaus wurde jetzt festgestellt, dass die im Stadtgebiet vorhandenen Kita-Plätze (Krippe, Kindergarten und Hort) nicht ausreichend sind und besonders der Bereich Süder- Westerwisch unterbesetzt ist (siehe hierzu SV 84/2017 Kindertagesstättenkonzept und Maßnahmenprogramm in der Stadt Cuxhaven ). Der Rat der Stadt Cuxhaven hat in seiner Sitzung am den in der SV 84/2017 vorgeschlagenen Kindertagesstättenkonzept und Maßnahmenprogramm zugestimmt. Ferner hat der Rat u.a. beschlossen, dass vier Krippengruppen, vier zusätzliche Kindergartengruppen und eine zusätzliche Hortgruppe errichtet werden sollen. Für die Umsetzung sind die Planungen -u.a. für den Neubau der 4-gruppigen Kindertagesstätte im Bereich des westlich an das Sanierungsgebiet angrenzenden Neubaugebietes umgehend in Auftrag zu geben und den zuständigen Fachausschüssen mit einer Finanzierungs- und Kostenplanung vorzulegen. Wie im Kindertagesstättenkonzept und Maßnahmenprogramm dargestellt, hat sich für den Stadtteil Süder-Westerwisch aus der in diesem Jahr durchgeführten Kindertagesstättenplanung ein zusätzlicher Bedarf einer 4-gruppigen Kindertagesstätte (insgesamt 85 Plätze) ergeben, der sich vornehmlich aus dem Sanierungsgebiet und den dort lebenden vielen Kindern ableitet. So hat sich hier die Zahl der Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder von 2014 zu 2017 mehr als verdoppelt. Ein Neubau innerhalb des Sanierungsgebietes lässt sich jedoch nicht realisieren. Als geeignetster Standort für diese neu zu schaffende Einrichtung werden die unmittelbar westlich an das Sanierungsgebiet angrenzenden Flächen vorgeschlagen, weil diese fußläufig am Besten zu erreichen sind. Es besteht somit die Möglichkeit, über die am in Kraft getretene Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration eine Förderung für den Neubau dieser Kindertagesstätte zu erhalten. Der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm Investitionspakt Soziale Integration muss bis zum dem Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg (ArL Lüneburg) vorgelegt werden. Bei einem Vororttermin beim ArL Lüneburg wurde der Stadt mitgeteilt, dass der beabsichtigte Kita-Neubau eine gute Chance hätte, gefördert zu werden. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass die anteiligen Baukosten für die geplante Krippengruppe nicht Gegenstand des Antrages sein dürfen, da das Land Niedersachsen den Krippenausbau bereits über die Richtlinie RAT V mit pro Krippenplatz fördere. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Ausstattungskosten (z.b. Tische und Stühle) ebenfalls nicht zu den förderfähigen Kosten gehören. Nach der Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration beträgt die Zuwendung maximal 90 v.h. der durch Einnahmen nicht gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben. Laut dem ArL Lüneburg stehen in 2018 an Fördermitteln aus dieser Richtlinie für deren gesamten Amtsbezirk lediglich 4,5 Mio. zur Verfügung. Ziel sei es, möglichst viele Projekte zu fördern. Insofern konnten vom ArL Lüneburg zur Höhe des mögli- Beschlussvorlage 185/2017 Seite 2 von 5
3 chen Zuwendungsbetrages an die Stadt Cuxhaven keine Aussagen getroffen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm zum 2. Januar 2018 zu stellen. Vor diesem Hintergrund wurde der Architekt Hauke Bartels von der Stadt beauftragt, gemäß den Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben eine Machbarkeitsstudie sowie eine Vorplanung mit Kostenschätzung für die geplante 4-gruppige Kita durchzuführen. Nach Prüfung mehrerer Varianten sollen die in den Anlagen 2-4 beigefügten Vorentwurfszeichnungen Grundlage für den Kita-Neubau sein. Nach der Kostenschätzung nach DIN 276 werden die Baukosten einschließlich der Ausstattung, der Außenanlagen, der Hausanschlüsse und der Baunebenkosten hierfür betragen. Der Entwurf lässt auch die Möglichkeit einer Erweiterung der Kita zu. Der Zuwendungsbescheid für die Krippenförderung i. H. v ist zwischenzeitlich erteilt worden. Nach der Investitionsförderrichtlinie des Landkreises Cuxhaven beträgt die Förderung bei Neubauten je neu geschaffenen Platz 5.411,30, d.h. für 85 zusätzliche Plätze insgesamt ,50. Die Maßnahme ist beim Landkreis Cuxhaven bereits angemeldet. Abzüglich der Leistungen Dritter und der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben würde die zu beantragende Förderung unter Berücksichtigung eines Fördersatzes von 90 % ,56 und der Eigenanteil der Stadt Cuxhaven ,94 betragen. Der Finanzierungsplan stellt sich danach wie folgt dar: Gesamtkosten (1 Krippen-, 2 Kiga-, 1 Hortgruppe) ,00 Anteilige Kosten 2 Kiga-, 1 Hortgruppe abzgl Ausstattung abzgl. Zuschuss Landkreis (70 * 5.411,30 ) Zuwendungsfähige Ausgaben für Zuschuss Investitionspakt Soziale Integration abzgl. Zuschuss Investitionspakt Soziale Integration (max. 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) Eigenanteil Stadt (2 Kiga-,1 Hortgruppe) , Anteilige Kosten Krippengruppe ,606 abzgl. Zuschuss Land Niedersachsen ,006 abzgl. Zuschuss Landkreis (15* 5.411,30 6) Eigenanteil Stadt (1 Krippengruppe) Finanzierungplan Neubau 4-gruppige Kindertagesstätte Zuschuss Landkreis Cuxhaven (85 * 5.411,30 6) Zuschuss Land Niedersachsen Zuschuss Investitionspakt Soziale Integration Eigenanteil Stadt Cuxhaven Gesamtkosten , , , ,00 6 Beschlussvorlage 185/2017 Seite 3 von 5
4 Da die zu beantragende Förderung über 1 Mio. beträgt, werden die Oberfinanzdirektion und die NBank den Aufnahmeantrag zusätzlich zum ArL Lüneburg prüfen. Sollten die Zuwendungen aus dem Investitionspakt Soziale Integration nicht in voller Höhe bewilligt werden können, würde sich der Eigenanteil der Stadt Cuxhaven entsprechend erhöhen. Es wird darauf hingewiesen, dass das ArL Lüneburg in dem Vorortgespräch angeraten hat zu prüfen, ob der Neubau der Kita auch in zwei Bauabschnitten möglich sei, weil die zur Verfügung stehenden Mittel relativ gering seien. Dies ist auch von dem Architekten im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft worden. Die Prüfung hat ergeben, dass sich die baulichen Gesamtkosten dabei um ca erhöhen würden. Dabei würden die anfallenden Mehrkosten ausschließlich zu Lasten der Stadt gehen, da sich bei zwei Bauabschnitten die anteiligen Kosten für die Krippengruppe erhöhen würden und somit ein höherer Kostenanteil nach der Richtlinie Investitionspakt Soziale Integration nicht förderfähig wäre. Gleichzeitig würden sich die Zuschüsse des Landkreises Cuxhaven ungünstiger für die Stadt Cuxhaven darstellen mit der Folge, dass die Stadt gegenüber dem Bau in einem Bauabschnitt mit mindestens zusätzlich finanziell belastet wäre. Darüber hinaus wäre nicht gewährleistet, dass der zweite Bauabschnitt überhaupt gefördert wird. Unabhängig davon ist in dem Gespräch in Lüneburg von der Stadt bereits darauf hingewiesen worden, dass die Stadt aufgrund des heute bestehenden Bedarfs an zusätzlichen Kita-Plätzen einen Neubau in zwei Bauabschnitten unter Kostenaspekten und wegen der damit verbundenen erheblichen zeitlichen Verzögerung nicht favorisiere. Nach alldem wird daher vorgeschlagen, dass die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm für den Neubau der 4-gruppigen Kita in einem Bauabschnitt gestellt wird. Bei dem Neubau der Kindertagesstätte im Stadtteil Süderwisch handelt es sich um eine zusätzliche Einrichtung in der Stadt Cuxhaven. Die bisherigen Neubauten der letzten Jahre waren jeweils Ersatzbauten für bereits bestehende Einrichtungen. Die Vergabe der Trägerschaft muss nach Auskunft der zuständigen Vergabestelle in Hannover in einem bundesweiten Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden, da bereits Interesse am Bau und Betrieb einer Kita von nicht vor Ort tätigen Trägern bekundet wurde. Es ist geplant, dass die Kindertagesstätte vom künftigen Träger der Einrichtung auch errichtet und vorfinanziert wird. Die Kosten für die Errichtung, die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckt sind, und die Kosten für den Betrieb der Kindertagesstätte sollen dem künftigen Träger der Kindertagesstätte nach Fertigstellung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erstattet werden. Zu der beabsichtigten Finanzierung des Eigenanteils der Stadt muss eine kommunalaufsichtliche Stellungnahme eingeholt werden, die mit der Anmeldung/dem Förderantrag vorzulegen ist. Beschlussvorlage 185/2017 Seite 4 von 5
5 Wie bereits ausgeführt, soll Grundlage für den Bau der Kindertagesstätte die in den Anlagen 2-4 vorgelegten Vorentwurfszeichnungen sein. Über das Ausschreibungsverfahren wird in einer gesonderten Sitzungsvorlage informiert werden. Anlaae(n): 1. Anlage 1 - Lageplan 2. Anlage 2_ Grundriss Erdgeschoss 3. Anlage3_Grundriss Obergeschoss 4. Anlage4_ Ansichten Beschlussvorlage 185/2017 Seite 5 von 5
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