H A U S O R D N U N G. im Internat des. Paul-Schneider-Gymnasiums. in Meisenheim
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- Helge Kruse
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1 H A U S O R D N U N G im Internat des Paul-Schneider-Gymnasiums in Meisenheim 1/6
2 In der Folge werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Textes die Bezeichnungen Schüler Erzieher Mitarbeiter für beide Geschlechter verwendet. 1 A l l g e m e i n e V e r h a l t e n s r e g e l n 1.1 Die internatseigenen Einrichtungen sind kein anonymes Eigentum, mit dem man mutwillig und rücksichtslos umgehen kann Im eigenen Interesse wie in dem der Mitbewohner sind Gebäude und Einrichtungen des Internats pfleglich zu behandeln Die Schüler sind für die Ordnung und Sauberkeit der von ihnen bewohnten Räume mitverantwortlich Bei der Nutzung der Gemeinschaftsräume (Küchen, PC-Räume, TV Räume, Spieleräume, Internatskneipe usw.) sind die jeweiligen Bedingungen zu beachten Schäden sind dem Erzieher umgehend zu melden und vom Schadensverursacher zu ersetzen Die Umgestaltung der Zimmer durch die Schüler ist nur mit dem Einverständnis des Erziehers möglich. 1.2 Aus sicherheits- und versicherungsrechtlichen Gründen sind folgende Regeln zu beachten: Elektrogeräte dürfen im Internat nicht benutzt werden (Ausnahme: elektrische Rasierapparate, Haartrockner, Kaffeemaschinen, automatische Toaster, Ventilatoren, Wasserkocher, Tonträger insbesondere: Musikanlagen, PC s (ab Oberstufe), wobei die sicherheitstechnischen Bestimmungen zu beachten sind.) Eigene elektrische Installationen sind verboten, zusätzliche Beleuchtungen in den Zimmern ist nach Absprache möglich Das Hantieren mit feuergefährlichen Gegenständen im Internat ist streng untersagt. Für die Klassen 5-9 ist es nur nach Rücksprache mit dem Erzieher erlaubt Kerzen auf den Zimmern anzuzünden Die Anwendung von Duftölen und Geruchsstoffen ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Erzieher erlaubt. Geruchsbelästigungen sind zu vermeiden Ebenso ist der Besitz von Streichhölzern und Feuerzeugen den Schülern der Klassen 5 bis 7 verboten Waffen und Munition irgendwelcher Art in das Internat mitzubringen ist verboten Das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf dem Internatsgelände ist nur mit Zustimmung des Internatsleiters zulässig. Für etwaige Schäden, die durch das Führen des Kraftfahrzeuges entstehen, haftet das Internat nicht. KFZ s dürfen nur auf den markierten Parkplätzen des Internats abgestellt werden. Das Mitfahren von minderjährigen Schülern in Kraftfahrzeugen Dritter ist nur dann gestattet, wenn hierfür das Einverständnis der Personensorgeberechtigten vorliegt. 1.3 Bildabspielgeräte im Besitz der Schülerinnen und Schüler sind nicht erlaubt. Zum Schutze der Privatsphäre sind Film-, Foto-, sowie Tonaufnahmen von Personen sowie deren Verbreitung ohne deren Zustimmung verboten. 1.4 Druckerzeugnisse, DVD s und Computerspiele mit pornographischem, kriegs- oder gewaltverherrlichendem Inhalt sind nicht erlaubt. Die Bestimmungen der FSK (freiwillige Selbstkontrolle) sind einzuhalten. 1.5 Das Halten von Tieren im Internat ist verboten (außer Aquarium). 2 A r b e i t s z e i t e n 2.1 In Zusammenarbeit mit der Schule bemüht sich das Internat, die Schüler in ihrem Lernprozess zu unterstützen und sie zu selbständiger geistiger Arbeit zu befähigen. 2.2 Für die Schüler der Klassen 5 bis 10 sind Arbeitsstunden eingerichtet, an denen teilzunehmen Pflicht ist (siehe Tagesplan). 2.3 Für die Schüler bis zur Jahrgangsstufe 11/1 gilt die Arbeitszeit nach Tagesplan an den Tagen, an denen sie keinen Nachmittagsunterricht haben Die Schüler der Jahrgangsstufen 11/2, 12 und 13 bestimmen ihre Arbeitszeit im Rahmen des Tagesplans selbst Sollten unzulängliche Arbeitshaltung und mangelhafte Leistungen es erfordern, kann der Erzieher auch für Schüler der Oberstufe Arbeitszeiten festsetzen. 3 R u h e z e i t e n 3.1 Den Anforderungen in Schule und Internat ausgeruht begegnen zu können, ist für alle Beteiligten von großer Bedeutung. 2/6
3 3.2 Deshalb sind folgende Zeiten der Ruhe unbedingt zu beachten: Am Vormittag, während der Arbeitsstunde und am Abend (s. Tagesplan). 3.3 Darüber hinaus gilt: Jedes unnötige Lärmen in den Räumen des Internates ist zu vermeiden. 3.4 Musikinstrumente sollen nur in den Übungsräumen der Schule benutzt werden. 3.5 Bei der Benutzung von Musikanlagen und PC s ist unbedingt Zimmerlautstärke einzuhalten. Die GEZ-Anmeldepflicht ist zu beachten Wegen der Hellhörigkeit der Gebäude kann es geboten sein, vor allem während der Ruhezeiten (vgl. 3.2), Kopfhörer zu benutzen Sendeschluss für Schüler der Oberstufe ist Uhr. 3.6 Fernsehen ist in den dafür vorgesehenen Räumen erlaubt. 4 M a h l z e i t e n 4.1 An den gemeinsamen Mahlzeiten (erstes Frühstück, Mittagessen und Abendessen) nehmen alle Schüler teil. 4.2 Den Schülern der Oberstufe, sowie der 9. und 10. Klasse, die laut Stundenplan die erste Stunde frei haben, ist die Teilnahme am gemeinsamen Frühstück freigestellt. 5 G e s u n d h e i t s f ü r s o r g e 5.1 Jede Krankheit, jeder Unfall und alle ärztlichen Behandlungen sind dem zuständigen Erzieher zu melden. Die gesundheitliche Betreuung der Schüler erfolgt in der Regel durch den Hausarzt. Das Recht der Schüler auf freie Arztwahl bleibt hiervon unberührt. Leicht Erkrankte werden im Internat gepflegt. Erfordert die Krankheit eines Schülers besondere Maßnahmen oder Einweisung in das Krankenhaus, so werden die Personensorgeberechtigten sofort benachrichtigt. Soweit eine Versichertenkarte erforderlich ist, haben die Personensorgeberechtigten für deren rechtzeitige Vorlage zu sorgen. Andernfalls findet die Abrechnung zwischen Arzt und Personensorgeberechtigten statt. Stellen sich nach der Aufnahme des Kindes der Gemeinschaft abträgliche Krankheiten heraus, ist ein weiterer Verbleib nicht möglich. 5.2 Wer krankheitshalber nicht am Unterricht teilnehmen kann, meldet dies umgehend dem Erzieher. 5.3 Über den Gebrauch von Arzneimitteln ist der Erzieher zu informieren; Medikamente können von ihm verwaltet werden, müssen jedoch grundsätzlich für dritte unzugänglich aufbewahrt werden. 6 R a u c h e n 6.1 Rauchen ist in hohem Maße gefährlich für die menschliche Gesundheit. Die folgende Regelung sollte als Hilfe dafür verstanden werden, dass möglichst wenige Schüler sich das Rauchen angewöhnen. 6.2 Das Rauchen auf dem Schulgelände ist von Montag, 7.30 Uhr, bis Freitag, Uhr, verboten. 6.3 Den Schülern ab 16 Jahren ist das Rauchen in ihren Zimmern und nach Uhr auch in den ausgewiesenen Räumlichkeiten sowie den Außenanlagen des Internats erlaubt, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten vorliegt. 6.4 Das Rauchen in den Betten ist wegen der damit verbundenen Feuergefahr untersagt. 6.5 Auf Nichtraucher ist unbedingt Rücksicht zu nehmen. 7 A l k o h o l und andere D r o g e n 7.1 Alkohol - im Übermaß getrunken - ist gesundheitsschädlich; und auch bereits geringe Mengen beeinträchtigen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. 7.2 Deshalb gilt: Nur mit Einverständnis des Erziehers ist es den Schülern ab 16 Jahren gestattet, leichte alkoholische Getränke (Bier, Wein) zu sich zu nehmen. 7.3 Der Besitz, Gebrauch und Vertrieb von illegalen Drogen aller Art ist im Internat verboten. Das Einbringen und Zugänglichmachen von illegalen Drogen führt zur sofortigen Kündigung des Schul- und Internatsvertrages. Konsum illegaler Drogen führt in jedem Falle zu einem Disziplinarverfahren und kann ebenfalls die Kündigung des Schul- und Internatsvertrages zur Folge haben. Im konkreten Verdachtsfall kann die Erzieherkonferenz einen Schüler dazu verpflichten sich Drogentests zu unterziehen; die Ergebnisse sind der Internatsleitung vorzulegen. Gegebenenfalls kann dies mit der Auflage verbunden werden, eine Drogenberatung aufzusuchen. Sollte sich bei einem Drogentest herausstellen, dass Drogen konsumiert wurden, so führt dies, unabhängig davon, ob der Drogenkonsum im Internat stattfand, zu den o. g. Konsequenzen. 3/6
4 8 A u s g a n g s r e g e l u n g 8.1 Die Zeiten des Ausgangs (in die Stadt Meisenheim und ihre nähere Umgebung) werden durch den Tagesplan geregelt Ausgang über die durch den Tagesplan festgesetzten Zeiten hinaus ist nur mit besonderer Erlaubnis des Erziehers möglich Schüler, die wegen Erkrankung den Unterricht nicht vollständig besuchen können, haben in der Regel keinen Ausgang Volljährige Schüler der Oberstufe melden sich bei ihrem Erzieher ab. Falls sie erst nach Uhr ins Internat zurückkehren, können sie nach Absprache mit dem Erzieher einen Haustürschlüssel erhalten. 8.2 Folgendes ist zu beachten: Das Betreten fremder Grundstücke ist verboten Kahnfahren, Freibaden sowie die Teilnahme an Zeltlagern sind nur mit schriftlicher Erlaubnis der Personensorgeberechtigten möglich. 8.3 Der Besuch von Gaststätten ist den Schülern unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit. 9 B e s u c h s r e g e l u n g 9.1 Besucher haben sich an die Hausordnung zu halten. Der Erzieher übt das Hausrecht aus. 9.2 Die Schüler haben Gelegenheit, sich in den Häusern zu besuchen. Besucher müssen bei dem Erzieher angemeldet werden. 10 U r l a u b - F e r i e n 10.1 Während der Schulzeit fahren die Schüler an den im Ferienplan ausgewiesenen Heimfahrtswochenenden nach Hause Falls die Heimfahrt nicht zu den Personensorgeberechtigten erfolgen soll, sind die Zustimmung der Personensorgeberechtigten und der einladenden Familie / Personen erforderlich Das Reisen per Anhalter ist verboten Die Rückkehr und Rückmeldung aus dem Wochenende und den Ferien erfolgt zwischen Uhr und Uhr Im Verhinderungsfall soll eine Information bis spätestens Uhr erfolgen Während der Schulferien ist das Internat geschlossen. 11 T e l e f o n 11.1 Die Benutzung des Diensttelefons durch die Schüler ist in Ausnahmefällen möglich Handys sind während der Mahlzeiten, der Arbeitsstunde und der Bettruhezeit auszuschalten. Bei Nichteinhaltung der genannten Vorgaben kann das Handy eingezogen werden. 12 R e g e l u n g d e r G e l d a u s g a b e n 12.1 Mit zunehmendem Alter empfehlen wir den Schülern zur Bestreitung persönlicher Ausgaben einen entsprechend größeren Taschengeldbetrag zur Verfügung zu stellen Der Betrag ist monatlich auf das Konto der Sparkasse Rhein-Nahe (BLZ ) zu überweisen und wird vom Erzieher verwaltet In diesem Betrag sind enthalten: a) das Taschengeld, über das die Schüler selbständig verfügen; b) ein Betrag für Ausgaben des eigenen und schulischen Bedarfs Die Schüler der Oberstufe verfügen selbständig über ihr Taschengeld Geldgeschäfte unter Schülern sowie alles Spielen um Geld sind verboten. 13 M a ß n a h m e n b e i V e r s t ö ß e n g e g e n d i e O r d n u n g i m I n t e r n a t 13.1 Jede Gemeinschaft kann nur dann funktionieren, wenn die Regeln, die sie sich gegeben hat, auch eingehalten werden. Zwangsläufig muss die Übertretung dieser gemeinsam ausgearbeiteten Regeln zu Ordnungsmaßnahmen führen Es gelten folgende Ordnungsmaßnahmen: a) Mündliche Verwarnung durch den Erzieher. b) Schriftlicher Verweis durch den Erzieher nach Rücksprache mit dem Internatsleiter c) Schriftlicher Verweis durch die Erzieherkonferenz. d) Androhung der Verweisung von Schule und Internat durch die Erzieherkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. e) Verweisung von Schule und Internat durch den Träger. 4/6
5 13.3 In besonderen Fällen kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden Unabhängig davon kann die Erzieherkonferenz aus pädagogischen Gründen nach Rücksprache mit der Schulleitung Schüler befristet vom Aufenthalt im Internat ausschließen. 14 S c h l u s s b e s t i m m u n g e n 14.1 Diese Hausordnung ist Bestandteil des Internatsvertrages 14.2 Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft. Berichtigungsstand: /6
6 Anhang zur Hausordnung I. Empfehlung: Wöchentliches Taschengeld für Schüler (zu Nr. 12.3a): Klasse ,00 Klasse ,50 Klasse ,50 Klasse ,00 Klasse ,00 Klasse ,50 Ab 16 Jahren empfehlen wir die Richtsätze des Jugendamtes. II. Wichtige Telefonnummern (zu Nr. 11.1): Im Mädchenhaus: 06753/ (Erdgeschoss) oder 06753/ (1. Etage) Im Jungenhaus: 06753/ Bereitschaftstelefon: 06753/ (vormittags und nachts) Internatsleiter: 06753/ Sekretariat: 06753/ Verwaltung: 06753/ /6
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