Architektenvertrag für den Umbau eines Gebäudes
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- Hartmut Kramer
- vor 5 Jahren
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1 Architektenvertrag für den Umbau eines Gebäudes zwischen der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbh, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Anja Passlack, Ferdinand-von-Schill-Straße 8, Dessau-Roßlau - nachfolgend: Auftraggeber - und der/ dem 1 Leistungen des Auftragnehmers - nachfolgend: Auftragnehmer - Der Auftragnehmer wird für das Bauvorhaben des Auftraggebers in Dessau-Roßlau, erdinand-von-schill- Straße 19/20, Dessau-Roßlau die nachfolgend dargestellten Leistungen erbringen. Der Auftragnehmer erbringt zunächst die Leistungen zur Erarbeitung der Planungsgrundlage als Gebäude (und Innenräume) ohne die Leistungen für Technische Anlagen, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Maschinentechnik, Ausstattung, Einbauten, Tragwerksplanung und Beratungsleistungen. Diese Leistungen beauftragt der Auftraggeber bei Dritten gesondert. Die Erarbeitung der Planungsgrundlage gemäß 650 p Abs. 2 BGB dient dazu, die Planungsund Überwachungsziele für die anschließende Planung und Bauüberwachung gemäß 3 Abs. 2 festzulegen. Die Erarbeitung der Planungsgrundlage enthält keine Planungsleistungen gemäß 3 Abs. 2. Diese Leistungen werden nach Erteilung der Zustimmung gemäß 650 p Abs. 2 BGB erbracht. Im Einzelnen sind im Zuge der Erstellung der Planungsgrundlage vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1.1) Erarbeitung der nachstehend aufgeführten Grundleistungen gemäß Anlage 10.1 HOAI Lph 1 a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben des Auftraggebers b) Ortsbesichtigung c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf d)formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Gesamt 2 % Seite 1 von 8
2 Lph 2 a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z. B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche) e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen h) Erstellen eines Terminplanes mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Baublaufs i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Gesamt 7,0 % Lph 3 a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z. B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrund unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z. B. bei Gebäuden im Maßstab 1:100, z. B. bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen c) Objektbeschreibung d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung f) Fortschreiben des Terminplans g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Gesamt 15 % Seite 2 von 8
3 Lph 4 a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschl. der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Einreichen der Vorlagen c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen Gesamt 3 % Lph 5 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z. B. bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, z. B. bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1 c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen d) Fortschreiben des Terminplans e) Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung Gesamt 25 % Lph 6 a) Aufstellen eines Vergabeterminplans b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f)zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche Gesamt 10,00 % Seite 3 von 8
4 Lph 7 a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner b) Einholen von Angeboten c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise d)führen von Bietergesprächen e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung h) Mitwirken bei der Auftragserteilung Gesamt 3 % Lph 8 a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm) e) Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch) f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführlichen Unternehmen g) Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen j) Kostenfeststellung, z. B. nach DIN 276 k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerische Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts n) Übergabe des Objekts o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Gesamt 28 % Seite 4 von 8
5 3. Die Kostenschätzung wird bis zur 2. Ebene der Kostengliederung gemäß DIN 276/08 gegliedert. Die Kostenberechnung wird bis zur 3. Ebene gegliedert. Beide Kostenermittlungen werden zum Kostenstand des Zeitpunkts der jeweiligen Erstellung erarbeitet und haben den beauftragten Leistungsumfang zu berücksichtigen. 4) Im Zuge der Vorentwurfsplanung (Lph2) wird vereinbart, nach welchem Prinzip (z. B. Kostengruppen oder Vergabeeinheiten gemäß DIN 278/08, Abschn. 4.2) die Kostenermittlungen gegliedert werden, damit in der weiteren Planungsvertiefung jeweils ein Vergleich mit der vorangehenden Kostenermittlung möglich ist. Die Objektbeschreibung in der Lph 3 wird ebenfalls entsprechend den genannten Vereinbarungen gegliedert. 2 Termine 1) Für die vereinbarten Leistungen sind folgende Termine vereinbart: Nr. 1 Vorlage der Planungsgrundlagen Nr. 2 Beginn der Planung Nr. 3 Fertigstellung der Leistungen der Lph 3 Nr. 4 Einreichung der Bauantragsunterlagen Nr. 5 Baubeginn Nr. 6 Fertigstellung des Gebäudes Die Planungszeit (bis zum Abschluss der Lph 3) beträgt somit Wochen/Monate. Die Bauzeit (gemäß Nr. 4 bis 5) bis zur Fertigstellung des Gebäudes beträgt Wochen/Monate. 2)Werden o. g. Termine verschoben, ohne dass dies vom Auftragnehmer zu vertreten ist, verpflichten sich die Parteien, kurzfristig nach Bekanntwerden der Verschiebung eine neue Terminvereinbarung für die Leistungen dieses Vertrags zu treffen. 3 Honorar / Vergütung 1) Die Parteien vereinbaren für besondere Leistungen nach 3 Abs. 1 folgendes Honorar: a) Pauschalhonorar b) Pauschalhonorar c) Pauschalhonorar 2) Die Parteien vereinbaren für die Leistungen nach 1 Abs. 2 dieses Vertrages auf Grundlage der HOAI folgende Honorarermittlungsgrundlagen: Honorarzone Honorarsatz Umbauzuschlag (..) (..) siehe Erläuterung (..) Seite 5 von 8
6 3) Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der Kostenberechnung. Soweit die anrechenbaren Kosten aufgrund unvollständiger Beauftragung von an der Planung fachlich zu Beteiligender nicht vollständig ermittelt werden können, wird das Honorar insoweit auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelt (Kostenannahme für die noch nicht voliegenden Kostenangaben Dritter). Die anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz werden gemäß 4 Abs. 3 HOAI berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgt zur Kostenberechnung. 4) Die Besonderen Leistungen werden wie folgt honoriert: a) für Projektleiter des Auftragnehmers (..) Euro b) für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (..) Euro c) für sonstige Mitarbeiter (..) Euro 5) Die Nebenkosten gemäß 14 HOAI werden pauschal mit (..) Prozent des Nettohonorars vereinbart. In dieser Pauschale sind die auszuarbeitenden textlichen Unterlagen und Berechnungen in (..) facher Ausfertigung enthalten. Pläne und zeichnerische Darstellungen sind in (..) facher Ausfertigung als Papierausdruck (s/w oder farbig) sowie einfach in digitaler Form mit der o. g. Pauschale abgegolten. Die digitale Form besteht aus Dateien des Formats (..) und (..). Weitere Ausfertigungen, sowie der Druck und Versand von Ausschreibungsunterlagen werden auf Einzelnachweis gesondert abgerechnet. Soweit Vergaben als sogenannte E-Vergabe durchgeführt werden, obliegt dem Auftraggeber das gesamte Verfahren und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, einschl. entsprechender Dokumentation und Bereitstellung von EDV-Technik und Software. 6) Sämtliche in diesem Vertrag vereinbarten Honorare sowie Nebenkosten verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 7) Das Honorar wird fällig innerhalb von 30 Kalendertagen, wenn die Leistungen abgenommen sind und eine prüffähige Schlussrechnung dem Auftraggeber zugegangen ist. 4 Vertretung Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten zu vertreten. Weisungen gegenüber Dritten sind schriftlich zu erteilen und dem Auftraggeber in Kopie zu überreichen Seite 6 von 8
7 5 Urheberrecht Der Auftraggeber ist berechtigt, Planungen des Auftragnehmers mit seiner Namensangabe zu veröffentlichen. Der Auftraggeber darf die Unterlagen, die Leistungen des Auftragnehmers für das Bauvorhaben und das ausgeführte Bauwerk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern, insbesondere das Bauwerk modernisieren und/ oder in sonstiger Weise den aktuellen Erfordernissen anpassen, wenn nach der Interessenabwägung die Belange des Urhebers an seiner etwaigen urheberrechtlich geschützten Planung hinter den gleichfalls schützenwürdigen Interessen des Auftraggebers zurücktreten und eine Entstellung des Werkes oder eine andere Beeinträchtigung und diese Maßnahmen nicht zu besorgen ist. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer vor einer solchen Maßnahme anhören. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Werk zu Referenzzwecken zu veröffentlichen. 6 Haftung des Auftragnehmers Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer beträgt 5 Jahre. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer beginnt mit der vollständigen Erfüllung der Leistungen des Auftragnehmers. 7 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für Ansprüche aus diesem Vertrag und für etwaige Ersatzansprüche Dritter aus Anlass dieses Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: Sonstige Schäden: Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss den entsprechenden Nachweis vorlegen. Seite 7 von 8
8 8 Schriftform Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Schriftform bedarf auch die Änderung und/ oder Einschränkung des Schriftformerfordernisses. Gerichtsstand ist Dessau-Roßlau. 9 Gerichtsstand 10 Sonstiges Der Auftraggeber und der Auftragnehmer erklären, dass sie jeweils ein von beiden Parteien unterschriebenes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten haben. Dessau-Roßlau, Dessau-Roßlau, Auftraggeber Auftragnehmer Seite 8 von 8
Errata. zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN )
Errata zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN 978-3-410-24037-2) Im Anhang A befinden sich auf den Seiten 287 und 288 Fehler. Sie wurden wie folgt korrigiert (gelb hinterlegter Text): Anhang A Anhang A Vorschlag
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