RAHMENVEREINBARUNG III: VERLÄSSLICHE FINANZIERUNG UND ZUKUNFTSFÄHIGE STRUKTUREN FÜR DIE THÜRINGER HOCHSCHULEN
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- Claudia Goldschmidt
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1 Erfurt, 20. Dezember 2011 RAHMENVEREINBARUNG III: VERLÄSSLICHE FINANZIERUNG UND ZUKUNFTSFÄHIGE STRUKTUREN FÜR DIE THÜRINGER HOCHSCHULEN Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen den Thüringen Hochschulen und dem Freistaat Thüringen am 20. Dezember 2011 steht fest: 2012 bis 2015 erhalten die Hochschulen 1,56 Mrd. Euro. Das sind zehn Prozent bzw. 121 Millionen Euro mehr als in der vorangegangenen Finanzierungsperiode ( ). Weitere 160 Mio. Euro stehen in den nächsten vier Jahren für Bauvorhaben der Hochschulen bereit. Die neuen finanziellen Eckwerte sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung III zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung III beschreibt die wesentlichen Grundlagen für die hochschulpolitischen Zielsetzungen und die Entwicklungsplanung der Hochschulen. Die Rahmenvereinbarung ist somit das hochschulpolitische und hochschulplanerische Steuerungsinstrument des Landes Thüringen. In ihr werden neben den finanziellen Eckwerten auch gemeinsame Ziele und Verpflichtungen vereinbart. Die Rahmenvereinbarung III bildet die Grundlage für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen. In den in der Regel vier Jahre umfassenden Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne Hochschule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele zusammengeführt. Hier werden messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen festgelegt. Auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen baut dann die strategische Hochschulplanung auf. Auf der Grundlage neuer und angepasster Entwicklungspläne der Hochschulen entsteht eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung für den gesamten Hochschulbereich.
2 1. RAHMENVEREINBARUNG III Hochschulpolitische Zielstellungen Weiterentwicklung eines attraktiven und abgestimmten Studienangebots, Sicherung attraktiver Studienbedingungen, Evaluation und Weiterentwicklung der bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Bologna-Prozesses, Erhöhung der Attraktivität des Studienangebots für Studierwillige aus bildungsfernen Schichten und Einrichtung neuer Ausbildungsgänge für Berufstätige, gezieltes Hochschulmarketing und Information über die hervorragender Ausstattung sowie die grundsätzlich studiengebührenfreie Angebote, nachhaltige Unterstützung der Hochschulen im Wettbewerb um nationale wie internationale Exzellenz, verstärkte Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, verstärkte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, etwa durch Wiedereinstiegs- und Kontaktstipendien und Graduiertenförderung, Verbesserung der Bedingungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen und Steigerung des Frauenanteils bei Doktoranden und Professoren, Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich, weitere Vernetzung der Hochschulen zur Bildung von Studien- und Forschungskooperationen Leistungsverpflichtungen des Landes Finanzielle Leistungen und Zusagen: Zur Umsetzung der hochschulpolitischen Zielstellungen gibt das Land den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die Jahre 2012 bis Mit der im Zuge des Haushaltsbeschlusses erfolgten Zustimmung des Thüringer Landtags stellt sich der Gesamtfinanzrahmen der Rahmenvereinbarung III wie folgt dar: 2
3 Hochschulen gemeinsam 382,6 390,2 392,1 395,2 davon Landesmittel 363,2 373,9 378,1 382,4 Hochschulpakt ,4 16,3 14,0 12,8 zuzüglich Hochschulbau 40,0 40,0 40,0 40,0 Einnahmen der Hochschulen: Gebühren- und Entgelteinnahmen stehen den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung. Bildung eines Stellenpools : Beim Wissenschaftsministerium wird ein Stellenpool gebildet, der der zusätzlichen Unterstützung von mit den Hochschulen vereinbarten und/oder vom Ministerium finanzierten Projekten/Maßnahmen dient. Leistungsverpflichtungen der Hochschulen Hochschulpakt 2020: Die Hochschulen wirken aktiv an der Erreichung der von Thüringen eingegangenen Verpflichtung im Hochschulpakt 2020 (zweite Phase) mit. Bologna: Die Hochschulen führen die Reform der Studienstruktur im Bologna-Prozess zu Ende und verpflichten sich zu einer weiteren Optimierung der Studienstrukturen und -angebote. Stipendienvergabe: Die Hochschulen streben einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Stipendienvergabe an. Hochschulzulassung: Die Hochschulen verpflichten sich, die Zulassungsverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen über das dialogorientierten Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung umzusetzen. Teilnahme an Exzellenzprogrammen: Die Hochschulen streben die Teilnahme an nationalen und internationalen Programmen zur Förderung der Exzellenz an. Qualitätssicherung: Die Hochschulen stellen die Qualität ihrer Ausbildung durch die (Re-)Akkreditierung der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie durch fortlaufende Rückkoppelung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher. 3
4 Struktur- und Entwicklungsplanung: Die Hochschulen verpflichten sich, die gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich fortzuführen. Die Hochschulen werden profilbildende Schwerpunkte festlegen und stärker zusammenarbeiten. Eine vertiefte arbeitsteilige Zusammenarbeit soll insbesondere in den Bereichen Patentwesen, Gründernetzwerke, Gleichstellung, Hochschulmarketing und Rechnungswesen im Hochschulbereich erfolgen. Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Die Hochschulen verpflichten sich die Qualität in Lehre, Forschung und Weiterbildung zu sichern und auszubauen, den Wissens- und Technologietransfer zu intensivieren, die Nachwuchs- und die Frauenförderung fortzusetzen und die Internationalität voranzutreiben. 2. ZIEL- UND LEISTUNGSVEREINBARUNGEN Auf der Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes und der jeweils gültigen Rahmenvereinbarung schließen die Thüringer Hochschulen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ziel- und Leistungsvereinbarungen ab, die in der Regel vier Jahre umfassen. Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen legen gem. 12 Thüringer Hochschulgesetz messbare und überprüfbare Ziele für die verschiedenen Aufgabenbereiche der Hochschulen fest. Insbesondere werden Vereinbarungen getroffen zu: Gesamtstudienangebot und Forschungsschwerpunkte der Hochschule, Umsetzung der Ziele und Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt-2020, Verfahren der Qualitätssicherung von Forschung und Lehre, Ziele der Hochschule bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, des Technologietransfers, der Einwerbung von Drittmitteln, der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages, der Kooperation mit ausländischen Hochschulen und der Wirtschaft, wissenschaftliche Weiterbildung, Internationalisierung und Hochschulmarketing, zur hochschulinternen Struktur und ggf. gewünschten Veränderungen sowie zur Finanzierung der Hochschule und dem Berichtswesen. Die aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarungen (Laufzeit 2008 bis 2011) finden sich unter: 4
5 3. THÜRINGER HOCHSCHULEN IN ZAHLEN 2008 BIS * 2009* 2010* 2011* Studienanfänger (1. Hochschulsemester) davon aus alten Bundesländern in % davon Ausländer in % Studierende (im jeweiligen Wintersemester) Absolventen ** * Angaben beziehen sich auf das jeweilige Wintersemester. ** Hierzu liegen noch keine statistischen Angaben vor. 5
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