DS an alle stationären/ganztägig ambulanten/ambulanten Einrichtungen
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- Rolf Auttenberg
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1 Infoschreiben an Krankenhäuser mit qual. Entzug über den Start des Nahtlosverfahrens in Niedersachsen DS an alle stationären/ganztägig ambulanten/ambulanten Einrichtungen -Nahtlosverfahren bei Abhängigkeitserkrankungen- Start des Nahtlosverfahren im Bereich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Braunschweig- Hannover Sehr geehrte Damen und Herren, von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängige Menschen sollen künftig nach einem qualifizierten Entzug im Krankenhaus direkt in eine stationäre oder ganztägig ambulante Entwöhnungseinrichtung verlegt werden können. Durch eine effektive Organisation der Anschlussversorgung sollen die Behandlung Abhängigkeitskranker verbessert und die Nichtantrittsquoten reduziert werden. Die Deutsche Rentenversicherung, die Spitzenverbände der Krankenkassen (ohne AOK) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben hierfür gemeinsame Handlungsempfehlungen abgeschlossen, um das "Nahtlosverfahren" zu etablieren und damit einen schnellen Übergang von der Entzugsbehandlung in die Entwöhnungsbehandlung zu ermöglichen. Die ab geltenden Handlungsempfehlungen fügen wir in der Anlage bei; sie sind auch auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung abrufbar. Die auf Bundesebene beschlossenen Handlungsempfehlungen wurden nun auf Landesebene organisatorisch geklärt und das Nahtlosverfahren wird im Bereich der DRV Braunschweig-Hannover ab sofort umgesetzt. Im Rahmen dieser Handlungsempfehlungen ist vorgesehen, dass die Antragstellung, einschließlich Erstellung des Sozialberichts, durch die Sozialdienste der Krankenhäuser erfolgt (Sofern im Vorfeld des qualifizierten Entzugs eine Suchtberatungsstelle in die Betreuung der/des Abhängigkeitskranken eingebunden war, kann diese Stelle den erforderlichen Sozialbericht in Abstimmung mit dem Krankenhaus erstellen.), die Krankenhäuser das Nahtlosverfahren möglichst frühzeitig, spätestens jedoch sieben Tage vor geplanter Beendigung der qualifizierten Entzugsbehandlung, einleiten, die Krankenhäuser dazu die Entwöhnungseinrichtung eigenständig auswählen, mit dieser Einrichtung den vorgesehenen Aufnahmetermin vereinbaren und diesen Belegungsvorschlag inklusive der vollständigen Antragsunterlagen (Reha-Antrag mit Anlagen, ärztlicher Befundbericht, Sozialbericht) mit einem entsprechenden Deckblatt mit dem Hinweis "Nahtlosverfahren" (siehe Anlage) beim zuständigen Rehabilitationsträger per Fax einreichen der zuständige Rehabilitationsträger schnellstmöglich über den Antrag entscheidet; dabei soll eine Bearbeitungszeit von 5 Arbeitstagen nicht überschritten werden, die Notwendigkeit einer Begleitung der Patienten zur Entwöhnungseinrichtung regelhaft unterstellt wird und grundsätzlich eine speziell organisierte Anreise erfolgt.
2 Die Vereinbarungspartner der Handlungsempfehlungen erhoffen sich, dass die Inanspruchnahme einer medizinischen Rehabilitation nach einem qualifizierten Entzug erhöht wird und der sogenannte Drehtüreffekt möglichst vermieden wird. Mit diesem Rundschreiben wollen wir über das Nahtlosverfahren und vor allem über Ihre Aufgaben in dem Verfahren informieren. Terminvereinbarung und Aufnahme in der Reha-Einrichtung Die Sozialdienste der Krankenhäuser sollen entsprechend den Handlungsempfehlungen, neben der Antragstellung mit allen erforderlichen Unterlagen, einen entsprechend kurzfristigen Aufnahmetermin mit einer geeigneten Reha-Einrichtung vereinbaren und die begleitete Anreise organisieren. Wir bitten Sie daher, im Vorfeld der Antragstellung einen verbindlichen Aufnahmetermin mit der ausgewählten Reha-Einrichtung zu vereinbaren, die begleitete Anreise zu organisieren und beides in den Antragsunterlagen auf dem Antragsvorblatt Nahtlosverfahren (s. Anlage) mitzuteilen. Dies stellt für uns eine zwingende Anforderung für die Anwendung des Nahtlosverfahrens dar. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren möglichst frühzeitig, spätestens jedoch sieben Tage vor geplanter Beendigung der qualifizierten Entzugsbehandlung einzuleiten ist (siehe auch Ausführungen der Seite 1). Andernfalls kann der Antrag von uns nicht als Antrag im Sinne des Nahtlosverfahrens sondern nur als normaler Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitserkrankungen behandelt werden. Reha-Einrichtungen Wir haben die von uns regelmäßig belegten Reha-Einrichtungen angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob diese am Nahtlosverfahren teilnehmen werden. Insbesondere haben wir dabei auf die Notwendigkeit der verbindlichen Einhaltung der Aufnahmetermine hingewiesen, welche die Krankenhäuser mit der vorgeschlagenen Reha- Einrichtung vereinbart haben. Wir haben eine Liste von Einrichtungen beigefügt, die sich uns gegenüber bereit erklärt haben, Versicherte des Nahtlosverfahrens aufzunehmen. Ihr Sozialdienst kann aus diesen eine geeignete Einrichtung auswählen und die notwendigen Schritte veranlassen. Im Hinblick auf die Höhe der entstehenden Reisekosten sollte eine möglichst regionale Belegung erfolgen. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Rehabilitationseinrichtungen außerhalb dieser Liste in Anspruch genommen werden, sofern diese, und das ist eine zwingende Voraussetzung, einen Vertrag nach 21 SGB IX (ab SGB IX) mit einem Rentenversicherungsträger geschlossen haben. Bei Bedarf kann dies telefonisch mit unserem Ansprechpartner für die Reha-Einrichtungen geklärt werden.
3 Begleitete Anreise Neben einer Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens sieht das Nahtlosverfahren auch die speziell organisierte begleitete Anreise in die Reha-Einrichtung vor. Die begleitete Anreise soll insbesondere durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Reha-Einrichtungen oder der Suchtberatungsstellen bzw. durch Angehörige der Selbsthilfe oder einer Bezugsperson erfolgen. Die Deutsche Rentenversicherung erstattet die notwendigen Reisekosten nach 73 SGB IX. Für den Versicherten und die Begleitperson werden die Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel oder bei PKW-Benutzung eine Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Werden PatientInnen durch MitarbeiterInnen von Rehabilitationseinrichtungen oder Suchtberatungsstellen begleitet, entsteht kein Verdienstausfall im Sinne des 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX. Antragstellung Für dieses Verfahren gibt es das Antragsvorblatt Nahtlosverfahren (s. Anlage). Bitte fügen Sie dies jedem Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Abhängigkeitskranke aus dem qualifizierten Entzug bei. Gerne könne wir Ihnen dieses auf Anforderung auch als PDF-Dokument zumailen. Die weiteren Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Internetseite unter Services - Formulare und Anträge Versicherter, Rentner, Selbstständige. Folgende Antragunterlagen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Fax bei uns einzureichen: IV1911 Antragsvorblatt Nahtlosverfahren G0100 Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte Rehabilitationsantrag G0110 Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation G0450 Sozialbericht G0452 Einwilligungserklärung zum Sozialbericht / Anlage zum Sozialbericht IV 1913 Einverständniserklärung (neu H ) Bericht der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes - Suchtbehandlung -) Nur wenn der Antrag vollständig und unterschrieben an die entsprechenden Faxnummern versandt wird, kann das Nahtlosverfahren durchgeführt werden.
4 Weiteres Verfahren Sie erhalten innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Antrages eine Faxantwort über unsere Entscheidung. Die Reha-Einrichtung erhält eine Durchschrift dieses Faxes. Ansprechpartner bei der DRV BSH Allgemeine Fragen zum Verfahren Frau Judith Czaya: 0511/ Frau Meike Steveling: 0511/ Reha-Einrichtung Einzelfallregelungen; Herr Daniel Klingenberg: 0511/ Belegung einer Klinik, die nicht in der Liste steht Rückfragen zu Einzelfällen: Anforderung von Papiervordrucken (Materiallager) Geburtstag Name des Versicherten Tag Herr Peter Kaupsch Tag Frau Olivia Rupprecht Tag Herr Heinrich- Wilhelm Müller Anforderung per Mail oder Fax Fax: 0511/ info@drv-bsh.de Telefonnr Wir bitten um Beachtung, dass das Nahtlosverfahren nur für Versicherte anzuwenden ist, die sich für mindestens 14 Tage im qualifizierten Entzug befinden und für die die Definitionen in den Handlungsempfehlungen zutreffen. Da es sich um ein neues Verfahren handelt, planen wir nach Ablauf von 6 Monaten Ihre Erfahrungen mit dem Nahtlosverfahren abzufragen. Wir bitten Sie, dieses Schreiben an die Mitarbeiter/innen weiterzuleiten, die im qualifizierten Entzug tätig sind. Mit freundlichen Grüßen Oliver Niemann Anlagen: Wer bekommt welche Anlagen? Krankenhäuser: Handlungsempfehlungen zum Nahtlosverfahren vom 1. August 2017 Antragsvorblatt Nahtlosverfahren
5 Liste der von der DRV Braunschweig-Hannover regelmäßig in Anspruch genommenen Entwöhnungseinrichtungen, die ihre Teilnahme am Nahtlosverfahren erklärt haben stationär/ganztägig ambulant/ambulante Einrichtungen: Antragsvorblatt Nahtlosverfahren Liste der von der DRV Braunschweig-Hannover regelmäßig in Anspruch genommenen Entwöhnungseinrichtungen, die ihre Teilnahme am Nahtlosverfahren erklärt haben Liste Krankenhäuser QE
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