Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam

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1 Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam Hamburg

2 Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß 84 Absatz 2 SBG IX am Standort Bremen Werkleitung und Betriebsrat vereinbaren für die Mitarbeiter* des Standorts Bremen die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ( im Folgenden BEM genannt ). Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Geschäftsleitung, des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung des Standortes Bremen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern sowie Arbeitsbedingungen zu verbessern, um die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sicherzustellen. Ein erfolgreiches BEM setzt neben der Zustimmung des Mitarbeiters auch seine aktive Mitwirkung voraus. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 2

3 1. Gegenstand / Zielsetzung Die Ziele des BEM sind - der Erhalt und die Förderung der Gesundheit durch betriebliche und außerbetriebliche präventive Maßnahmen, - die Reduzierung der Fehlzeiten, - die Steigerung der Arbeitszufriedenheit, - die Überwindung bestehender und Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeitszeiten - die Vermeidung von chronischen Erkrankungen - die Vermeidung von krankheitsbedingten Kündigungen. 2. Geltungsbereich Die Vereinbarung findet auf alle Mitarbeiter des Standortes Bremen Anwendung. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 3

4 3. Beteiligte und Aufgaben Aus Datenschutzgründen soll der Kreis der Personen, die am BEM teilnehmen und damit Zugang zu den persönlichen Daten des Mitarbeiters erhalten, so klein wie möglich sein. 3.1 BEM Kernteam Das BEM Kernteam besteht aus drei für den BEM - Prozess verantwortlichen Vertretern des zuständigen Personalbereichs, zwei Betriebsräten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Das BEM Kernteam tagt mindestens alle 3 Monate. Das BEM - Kernteam hat darüber zu wachen, dass der vorgesehene Ablauf des BEM eingehalten wird. Eine Übersicht der laufenden, abgeschlossenen und abgelehnten BEM - Verfahren wird durch HRM/BH im BEM Kernteam vorgestellt. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 4

5 3.2 Integrationsteam Das Integrationsteam besteht neben dem betroffenen Mitarbeiter aus dem direkten Vorgesetzten und einem Vertreter des Personalbereiches. Nach Zustimmung und auf Wunsch des Betroffenen im BEM - Verfahren können der Betriebsrat (BR) und/oder die Schwerbehindertenvertretung (SBV), hinzugezogen werden. Das Integrationsteam entscheidet mit Zustimmung des Mitarbeiters über die Hinzuziehung weiterer betrieblicher/externer Experten sowie weitere Führungskräfte innerhalb der direkten Führungslinie. Voraussetzung für die Durchführung eines BEM im Integrationsteam ist die schriftliche Zustimmung durch den betroffenen Mitarbeiter. Aufgabenschwerpunkt des Integrationsteams ist die persönliche Beratung des Mitarbeiters, die Erarbeitung konkreter Maßnahmen und Umsetzung vereinbarter Lösungen unter Zuhilfenahme und Ausschöpfung betrieblicher und überbetrieblicher Möglichkeiten sowie die Überprüfung der Einhaltung vereinbarter Maßnahmen und Kontrolle der Wirksamkeit. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 5

6 4. Ablauf Voraussetzung für die Einleitung eines BEM - Verfahren ist die Prüfung, ob die Voraussetzung gemäß 84 Absatz 2 Satz 1 SGB IX im Einzelfall gegeben ist. Der Personalbereich stellt dem Integrationsteam hierfür, alle für die Arbeit notwendigen Daten und Informationen, zur Verfügung. Die Teilnahme am BEM kann jederzeit durch den Mitarbeiter beendet werden. Ein BEM - Verfahren kann auch auf eigenen Wunsch eines Mitarbeiter eingeleitet werden, obwohl die Voraussetzungen nach 84 Absatz 2 SBG IX nicht erfüllt sind. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 6

7 4.1 Schriftliches Beratungsangebot Allen Mitarbeitern, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen (= 42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren bzw. sind, erhalten vom Arbeitgeber ein schriftliches Beratungsangebot mit Zustimmungserklärung für ein BEM auf dem Postweg übermittelt. Wird die Zustimmung nicht erteilt, wird ein Verfahren nach 84 Absatz 2 SGB IX nicht durchgeführt. 4.2 Erstgespräch Bei Annahme des Beratungsangebotes wird ein Erstgespräch des Integrationsteams im Bereich HRM/BH geführt. Ziel des Gespräches ist es Maßnahmen zu erarbeiten, mit der die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit erreicht oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Weitere mögliche einzelfallbezogene Maßnahmen werden in diesem Gespräch vereinbart. Das Integrationsteam steuert deren Durchführung bis zum Abschluss. Bleibt der Mitarbeiter dem Gespräch mit dem Integrationsteam ohne Angaben von Gründen fern, wird kein BEM - Verfahren eingeleitet. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 7

8 5. Datenschutz Das BEM erfolgt unter Wahrung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Betroffene Mitarbeiter oder ihre gesetzlichen Vertreter sind im Vorfeld über die rechtliche Basis und auf die Ziele des BEM sowie über die datenschutzrelevanten Regelungen zur Datenerhebung, -verarbeitung und Nutzung hinzuweisen. Ist der betroffene Mitarbeiter nach dieser Unterrichtung zur freiwilligen Mitwirkung / Teilnahme am BEM bereit, ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Daten und Erkenntnisse aus den Gesprächen im Rahmen des BEM unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Diagnosedaten dürfen weder erfragt, erhoben noch verarbeitet werden. Die notwendigen persönlichen Daten werden ausschließlich dem am BEM - Prozess beteiligten Personenkreis zugänglich gemacht. Wenn personenbezogene Daten weitergegeben werden müssen, ist der betroffene Mitarbeiter vorher darüber aufzuklären und seine schriftliche Einwilligung muss dazu ebenfalls vorliegen. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 8

9 6. Einbindung der Arbeitssicherheit Ein geeignetes Instrument zur Unterstützung des BEM ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz. 7. Maßnahmen Für Mitarbeiter und Unternehmen sollen im Rahmen des BEM tragfähige und individuell angemessene Maßnahmen, mit den Schwerpunkten Prävention / Gesundheitsförderung und der Rehabilitation getroffen werden. Hierbei stehen Maßnahmen für die alters- bzw. behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung im Vordergrund. Konkrete Anknüpfungspunkte finden sich in den Bereichen: Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsumfeld, Personalplanung, Qualifizierung, stufenweise Wiedereingliederung sowie medizinische und berufliche Rehabilitation. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 9

10 Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht: A) Prävention z.b. Analyse der gesundheitlichen Gefährdungen Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Gesundheitsförderungsmaßnahmen B) Rehabilitation z.b. Stufenweise Wiedereingliederung Arbeits- und Belastungserprobung Ambulante und stationäre Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation C) Integration z.b. Innerbetriebliche Qualifizierung Veränderung des Arbeitsplatzes Veränderung der Lage der Arbeitszeit Veränderung der Arbeitszeit Versetzung auf anderen, fähigkeitsgerechteren Arbeitsplatz Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 10

11 8. Koordination und Dokumentation Mitarbeiter aus dem Team Anwesenheitsmanagement des Personalbereichs (HRM/BH) koordinieren die einzelnen Prozessschritte und die einzelfallbezogenen Maßnahmen. In diesem Team werden die noch laufenden BEM - Verfahren in einem teaminternen Dokumentationstool verwaltet und hinterlegt. Die Verwaltung der Dokumentation hat so zu erfolgen, dass der Mitarbeiter sein Auskunfts- und Einsichtsrecht ausüben kann. 9. Qualifizierung Die ständig am BEM Verfahren beteiligten Personen werden entsprechend den Anforderungen für diese Aufgabe geschult. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 11

12 10. Streitigkeiten Erreichen die Beteiligten im Integrationsteam bezüglich der Auslegung und Anwendung dieser Vereinbarung oder auch einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung keine Einigung, wird das BEM Kernteam eingeschaltet. Wird auch im BEM - Kernteam keine Einigung erzielt, werden der Betriebsausschuss des Betriebsrats und die Werkleitung hinzugezogen. 11. Anlagen In der Anlage zu dieser BV sind der Prozess, die Einwilligungserklärung, das Anschreiben an den Mitarbeiter sowie der Rückmeldebogen hinterlegt. 12. Inkrafttreten / Geltungsdauer Diese Vereinbarung tritt am in Kraft. Sie kann von jeder Seite unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende -erstmals zum schriftlich gekündigt werden. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 12

13 BEM Bekanntgabe Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 13

14 BEM Bekanntgabe Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 14

15 BEM Organisation BEM Kernteam übergeordnete Prozesssteuerung mehrere Integrationsteams individuelle Fallbearbeitung a. Reporting Termin Erstgespräch (Annahme / Ablehnung) (Zahlen, Daten, Fakten) b. Prozesssteuerung c. Eskalationsinstanz d. Klärung von APL bezogenen Problemen. BEM Angebot (Annahme / Ablehnung) Maßnahmen Abschluss Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 15

16 BEM Kennzahlen, Beispiel Stand 2014 Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 16

17 BEM Kalender = BEM - Tag Januar Januar Februar Februar März BV 2 3 März April April Mai Mai Juni Juni Juli Juli August August September BV September Oktober Oktober November November Dezember 12 BV 4 5 Dezember Dauernachtschichttermine Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 17

18 BEM Flyer Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 18

19 BEM Flyer Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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