Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam
|
|
- Wilhelm Beltz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam Hamburg
2 Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß 84 Absatz 2 SBG IX am Standort Bremen Werkleitung und Betriebsrat vereinbaren für die Mitarbeiter* des Standorts Bremen die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise zum betrieblichen Eingliederungsmanagement ( im Folgenden BEM genannt ). Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Geschäftsleitung, des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung des Standortes Bremen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern sowie Arbeitsbedingungen zu verbessern, um die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sicherzustellen. Ein erfolgreiches BEM setzt neben der Zustimmung des Mitarbeiters auch seine aktive Mitwirkung voraus. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 2
3 1. Gegenstand / Zielsetzung Die Ziele des BEM sind - der Erhalt und die Förderung der Gesundheit durch betriebliche und außerbetriebliche präventive Maßnahmen, - die Reduzierung der Fehlzeiten, - die Steigerung der Arbeitszufriedenheit, - die Überwindung bestehender und Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeitszeiten - die Vermeidung von chronischen Erkrankungen - die Vermeidung von krankheitsbedingten Kündigungen. 2. Geltungsbereich Die Vereinbarung findet auf alle Mitarbeiter des Standortes Bremen Anwendung. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 3
4 3. Beteiligte und Aufgaben Aus Datenschutzgründen soll der Kreis der Personen, die am BEM teilnehmen und damit Zugang zu den persönlichen Daten des Mitarbeiters erhalten, so klein wie möglich sein. 3.1 BEM Kernteam Das BEM Kernteam besteht aus drei für den BEM - Prozess verantwortlichen Vertretern des zuständigen Personalbereichs, zwei Betriebsräten und der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Das BEM Kernteam tagt mindestens alle 3 Monate. Das BEM - Kernteam hat darüber zu wachen, dass der vorgesehene Ablauf des BEM eingehalten wird. Eine Übersicht der laufenden, abgeschlossenen und abgelehnten BEM - Verfahren wird durch HRM/BH im BEM Kernteam vorgestellt. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 4
5 3.2 Integrationsteam Das Integrationsteam besteht neben dem betroffenen Mitarbeiter aus dem direkten Vorgesetzten und einem Vertreter des Personalbereiches. Nach Zustimmung und auf Wunsch des Betroffenen im BEM - Verfahren können der Betriebsrat (BR) und/oder die Schwerbehindertenvertretung (SBV), hinzugezogen werden. Das Integrationsteam entscheidet mit Zustimmung des Mitarbeiters über die Hinzuziehung weiterer betrieblicher/externer Experten sowie weitere Führungskräfte innerhalb der direkten Führungslinie. Voraussetzung für die Durchführung eines BEM im Integrationsteam ist die schriftliche Zustimmung durch den betroffenen Mitarbeiter. Aufgabenschwerpunkt des Integrationsteams ist die persönliche Beratung des Mitarbeiters, die Erarbeitung konkreter Maßnahmen und Umsetzung vereinbarter Lösungen unter Zuhilfenahme und Ausschöpfung betrieblicher und überbetrieblicher Möglichkeiten sowie die Überprüfung der Einhaltung vereinbarter Maßnahmen und Kontrolle der Wirksamkeit. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 5
6 4. Ablauf Voraussetzung für die Einleitung eines BEM - Verfahren ist die Prüfung, ob die Voraussetzung gemäß 84 Absatz 2 Satz 1 SGB IX im Einzelfall gegeben ist. Der Personalbereich stellt dem Integrationsteam hierfür, alle für die Arbeit notwendigen Daten und Informationen, zur Verfügung. Die Teilnahme am BEM kann jederzeit durch den Mitarbeiter beendet werden. Ein BEM - Verfahren kann auch auf eigenen Wunsch eines Mitarbeiter eingeleitet werden, obwohl die Voraussetzungen nach 84 Absatz 2 SBG IX nicht erfüllt sind. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 6
7 4.1 Schriftliches Beratungsangebot Allen Mitarbeitern, die innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen (= 42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt waren bzw. sind, erhalten vom Arbeitgeber ein schriftliches Beratungsangebot mit Zustimmungserklärung für ein BEM auf dem Postweg übermittelt. Wird die Zustimmung nicht erteilt, wird ein Verfahren nach 84 Absatz 2 SGB IX nicht durchgeführt. 4.2 Erstgespräch Bei Annahme des Beratungsangebotes wird ein Erstgespräch des Integrationsteams im Bereich HRM/BH geführt. Ziel des Gespräches ist es Maßnahmen zu erarbeiten, mit der die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit erreicht oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Weitere mögliche einzelfallbezogene Maßnahmen werden in diesem Gespräch vereinbart. Das Integrationsteam steuert deren Durchführung bis zum Abschluss. Bleibt der Mitarbeiter dem Gespräch mit dem Integrationsteam ohne Angaben von Gründen fern, wird kein BEM - Verfahren eingeleitet. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 7
8 5. Datenschutz Das BEM erfolgt unter Wahrung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Betroffene Mitarbeiter oder ihre gesetzlichen Vertreter sind im Vorfeld über die rechtliche Basis und auf die Ziele des BEM sowie über die datenschutzrelevanten Regelungen zur Datenerhebung, -verarbeitung und Nutzung hinzuweisen. Ist der betroffene Mitarbeiter nach dieser Unterrichtung zur freiwilligen Mitwirkung / Teilnahme am BEM bereit, ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich. Daten und Erkenntnisse aus den Gesprächen im Rahmen des BEM unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Diagnosedaten dürfen weder erfragt, erhoben noch verarbeitet werden. Die notwendigen persönlichen Daten werden ausschließlich dem am BEM - Prozess beteiligten Personenkreis zugänglich gemacht. Wenn personenbezogene Daten weitergegeben werden müssen, ist der betroffene Mitarbeiter vorher darüber aufzuklären und seine schriftliche Einwilligung muss dazu ebenfalls vorliegen. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 8
9 6. Einbindung der Arbeitssicherheit Ein geeignetes Instrument zur Unterstützung des BEM ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz. 7. Maßnahmen Für Mitarbeiter und Unternehmen sollen im Rahmen des BEM tragfähige und individuell angemessene Maßnahmen, mit den Schwerpunkten Prävention / Gesundheitsförderung und der Rehabilitation getroffen werden. Hierbei stehen Maßnahmen für die alters- bzw. behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung im Vordergrund. Konkrete Anknüpfungspunkte finden sich in den Bereichen: Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeitsumfeld, Personalplanung, Qualifizierung, stufenweise Wiedereingliederung sowie medizinische und berufliche Rehabilitation. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 9
10 Als Maßnahmen kommen insbesondere in Betracht: A) Prävention z.b. Analyse der gesundheitlichen Gefährdungen Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Gesundheitsförderungsmaßnahmen B) Rehabilitation z.b. Stufenweise Wiedereingliederung Arbeits- und Belastungserprobung Ambulante und stationäre Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation C) Integration z.b. Innerbetriebliche Qualifizierung Veränderung des Arbeitsplatzes Veränderung der Lage der Arbeitszeit Veränderung der Arbeitszeit Versetzung auf anderen, fähigkeitsgerechteren Arbeitsplatz Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 10
11 8. Koordination und Dokumentation Mitarbeiter aus dem Team Anwesenheitsmanagement des Personalbereichs (HRM/BH) koordinieren die einzelnen Prozessschritte und die einzelfallbezogenen Maßnahmen. In diesem Team werden die noch laufenden BEM - Verfahren in einem teaminternen Dokumentationstool verwaltet und hinterlegt. Die Verwaltung der Dokumentation hat so zu erfolgen, dass der Mitarbeiter sein Auskunfts- und Einsichtsrecht ausüben kann. 9. Qualifizierung Die ständig am BEM Verfahren beteiligten Personen werden entsprechend den Anforderungen für diese Aufgabe geschult. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 11
12 10. Streitigkeiten Erreichen die Beteiligten im Integrationsteam bezüglich der Auslegung und Anwendung dieser Vereinbarung oder auch einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung keine Einigung, wird das BEM Kernteam eingeschaltet. Wird auch im BEM - Kernteam keine Einigung erzielt, werden der Betriebsausschuss des Betriebsrats und die Werkleitung hinzugezogen. 11. Anlagen In der Anlage zu dieser BV sind der Prozess, die Einwilligungserklärung, das Anschreiben an den Mitarbeiter sowie der Rückmeldebogen hinterlegt. 12. Inkrafttreten / Geltungsdauer Diese Vereinbarung tritt am in Kraft. Sie kann von jeder Seite unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende -erstmals zum schriftlich gekündigt werden. Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 12
13 BEM Bekanntgabe Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 13
14 BEM Bekanntgabe Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 14
15 BEM Organisation BEM Kernteam übergeordnete Prozesssteuerung mehrere Integrationsteams individuelle Fallbearbeitung a. Reporting Termin Erstgespräch (Annahme / Ablehnung) (Zahlen, Daten, Fakten) b. Prozesssteuerung c. Eskalationsinstanz d. Klärung von APL bezogenen Problemen. BEM Angebot (Annahme / Ablehnung) Maßnahmen Abschluss Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 15
16 BEM Kennzahlen, Beispiel Stand 2014 Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 16
17 BEM Kalender = BEM - Tag Januar Januar Februar Februar März BV 2 3 März April April Mai Mai Juni Juni Juli Juli August August September BV September Oktober Oktober November November Dezember 12 BV 4 5 Dezember Dauernachtschichttermine Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 17
18 BEM Flyer Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 18
19 BEM Flyer Betriebsvereinbarung BEM am Standort Bremen Seite 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller
(BEM) Von der Pflicht zur Kür?! 29.01.2015 Diethelm Müller Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch IX, 84 (2) Prävention Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt Wolfsburg Wer ist betroffen?
MehrBetriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der OBI Group Holding SE & Co. KGaA und dem Konzernbetriebsrat der OBI Group Holding SE & Co. KGaA im Rahmen seiner gesetzlichen
MehrEntwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung
Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement Sozialpolitik Vorstand Sozialpolitik/ Gesundheitspolitik Entwurf Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
Mehr11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX
Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX 1 Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste e.v., Urbanstr. 100,
MehrGesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung
Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung SGB IX 84 Abs. 2 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber
MehrEntwurf zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Entwurf zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Sozialpolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Entwurf zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Der
MehrBeschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg
Mehrzwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel
Dienstvereinbarung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vom 01.05.2004 zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Die Dienststellenleitung
MehrEingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg
28.04.2014 Amtliche Mitteilungen der Nummer 20 22. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2014 Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule
MehrDienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Präambel Präsident, Kanzler und Personalrat der Universität Passau schließen die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen
MehrD I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Die Dienststellenleitung der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim und die Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirchengemeinde
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Referent: Reinhard Gusek Gliederung: 1. Entwicklung der Rechtsprechung 2. Ablauf des BEM 3. Fragen / Diskussion 1.
MehrDienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf, dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand, und der Mitarbeitervertretung im
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind
MehrDienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX
Dienstvereinbarung zwischen der Stadt Treuchtlingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Werner Baum und der Personalvertretung der Stadt Treuchtlingen vertreten durch die Vorsitzende Frau Anita Enser über
MehrDienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten
Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),
MehrDienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der
MehrRegelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.
Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. 1 Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung
MehrMUSTER BEM-EINLADUNG
MUSTER BEM-EINLADUNG Sehr geehrte(r) Frau/Herr, seit dem sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ: Innerhalb der letzten 12 Monate sind Sie insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund
Mehrim Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord
im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord Umgangssprachlich: BEM dient der dauerhaften Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten bietet bei Bedarf Hilfen zur Wiederherstellung der
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Unser Film zu BEM: http://hf.uni-koeln.de/32286 Kontakt: mathilde.niehaus@uni-koeln.de Übersicht 1. Handlungsbedarf Relevanz 2. Gesetzlicher
MehrInstitut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B
Forum B Anlage 2 zum Diskussionsbetrag 9/2006 (Prof. Dr. Kohte) (der gesamte Beitrag ist einsehbar unter www.iqpr.de) Aus dem Spruch der auf Grund des Beschlusses vom Arbeitsgericht Dortmund, 5. Kammer,
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Konferenz für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und JAV am 2. Oktober 2008 Referent: Matthias Holm Büro für Arbeitsschutz und Betriebsökologie, Hannover
Mehr31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen
31. Mobilitätstalk Südniedersachsen Am 24.09.2015 PFH Private Hochschule Göttingen Thema: 2 Der richtige Umgang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber
MehrDas betriebliche Eingliederungsmanagement
Das betriebliche Informationen für Mitarbeiter 1. Was ist betriebliches (BEM)? 2. Wie sieht das BEM in unserem Unternehmen aus? 3. Was geschieht mit meinen Daten? 4. Welche Folgen kann es haben wenn ich
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Beitrag zum forum:inova 13. November 2007 84 (2) SGB IX Alle Beschäftigten = alle MA Nicht nur schwerbehinderte MA Grundlagen Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres
MehrBetriebliches Eingliederungs- Management
SBV Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München MAV - Mitarbeiterversammlung Betriebliches Eingliederungs- Management Sehen Sie das auch so? Gesundheit ist ein Geschenk, auf das
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen
Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) 84 Abs. 2 Prävention (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als
MehrSonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Sonderinformation des Personalrates Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Presserechtlich verantwortlich: Renate R. Holzbauer, Personalrat Universität München Schellingstraße 10, 80799 München,
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.
MehrVision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement
Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement Soltau 06.09.2018 Burkhard Rehn Warum ist BEM auch für Ihren Betrieb wichtig? Arbeits- und Fachkräftemangel schon in
MehrBetriebliches Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement = Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsfördernde Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung
MehrBEM Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in
MehrDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Eine Gemeinschaftsaufgabe für Arbeitgeber, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen
Gesamtschwerbehindertenvertretung Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Eine Gemeinschaftsaufgabe für Arbeitgeber, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen Christina Hempel, Bremen, 12.November
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagment
Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel BEM ist nach 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich Vorgeschrieben! Verantwortung über Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter liegt
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Infotage der DiAG MAV A am 19. und 20. September 2017 Christa Bub Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA Carl-Kistner-Str. 51 in 79115 Freiburg www.diag-mav-freiburg.de
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch
Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Themeneinstieg Quelle: Pressebroschüre des stat. Bundesamtes Bevölkerung 2060 www.destatis.de Themeneinstieg Wir werden weniger und wir werden älter! 3 Themeneinstieg
MehrTagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen
11.10.2012 Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen Arbeitsgruppe 11: Betriebliches Eingliederungsmanagement Grundzüge der Vereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (V-BEM)
MehrDienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta
Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta 84 Abs. 2 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder
MehrReferat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung
Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was
MehrVereinbarung. Geltungsbereich
Vereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement im Sinne des S 84 (2) Sozialgesetzbuch lx (BEM) Zwischen der Universität Osnabrück, vertreten durch den Präsidenten, und der Personalvertretu
MehrDAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN
DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN Eine Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) A. Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Die derzeit gültige Rahmenintegrationsvereinbarung des TMWWDG verankert die Eingliederung und Teilhabe
MehrWorkshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt
Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Matthias Gillmann Jurist, CDMP Zusammenstellung: In Kooperation mit Hamburg, November 2018 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a D-22767 Hamburg
MehrDAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN
DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN Eine Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
MehrKrankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt
Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842
MehrFührungsrichtlinie über die Einführung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Führungsrichtlinie über die Einführung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Präambel Es ist das Ziel der Eisenwerk Brühl GmbH die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu
MehrEinführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim,
Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim, 10.10.2012 Referent: Matthias Holm Institut für Gesundheitsförderung, und
MehrRUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Vereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß 84 (2) SGB IX Handlungshilfe zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Freie Hansestadt
MehrDienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier
Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier Zwischen dem Bistum Trier, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar, Monsignore Dr. Georg Bätzing - Dienstgeber
MehrBetriebliche Eingliederung (BEM)
Betriebliche Eingliederung (BEM) in den BG Kliniken Bergmannstrost Arbeitskreis für Gesundheit und Integration - Integrationsteam 1 Allgemeines Präventionsvorschrift im 84 Abs. 2 SGB IX seit 01.05.2004
MehrBerei ch IT am Winfri ed Sickli nger. Fachtagung BGM. München,13.Oktober Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau, 2015
Berei ch IT am 23.06.2014 Winfri ed Sickli nger Fachtagung BGM München,13.Oktober 2015 Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau 1 13.10.2015 Betriebsräte bei ZF Agenda Gesetzliche Basis zum
MehrVision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz
Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Rotenburg 03.04.2019 Burkhard Rehn BEM auch ein Thema der Prävention? 14 SGB VII i.v. mit Arbeitsschutzgesetz
MehrDas Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter
Das Betriebliche Referentin: Dr. Regina Richter Wer wir sind und woher wir kommen Arbeit und Leben, Hamburg DGB/VHS e.v. seit 1948 handicap seit 2004 SB-Politik BEM Demografie Beratungsstelle Handicap
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Erfolgsfaktor Gesundheit 3. Fachveranstaltung für Arbeitgeber in Mainfranken BEM - mehr als nur gesetzlicher Auftrag 06. Oktober 2017, Schweinfurt Ausgangslage:
MehrBETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Regine Romahn: (2010) Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen Hans-Böckler-Stiftung
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität
MehrDr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht
Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht SGB IX am 23.04.2004 in Kraft getreten enthält auch Regelungen, die außerhalb des Schwerbehindertenrechts von Bedeutung sind. 84 Abs. 2
MehrDienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven
Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Seite 2 Inhaltsübersicht 1. Vorbemerkung Seite 3
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement - BEM lohnt sich! Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach 8. und 9. März 2017
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM lohnt sich! Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach 8. und 9. März 2017 DGUV / Bellwinkel BEM als Chance Für die Beschäftigten bedeutet BEM den Erhalt des Arbeitsplatzes
MehrMUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen
MUSTER Betriebsvereinbarung zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen zwischen Geschäftsführung der Musterfirma GmbH und der Arbeitnehmervertretung/ Betriebsrat
MehrSchnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt
Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches
MehrRahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung
Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung
MehrDienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement
7.60.01 Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement 1. Zielsetzung und Grundsätzliches Es ist das gemeinsame Ziel von Präsidium, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, die
MehrDienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 167 II SGB IX an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 167 II SGB IX an der Justus-Liebig-Universität Gießen zwischen dem Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem
MehrPrävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Bezirksregierung, 50606 Köln Dez. 47.4-Beg 31.07.2009 An die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen, Studienkollegs für ausländische Studierende an den Hochschulen, Seminarleiterinnen und Seminarleiter
MehrDienstvereinbarung 01/2018
Dienstvereinbarung 01/2018 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 03.11.2017 Geschäftszeichen: II-5305 (Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)) gültig ab:
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Starker Service. Starke Firma. Firmenservice Betriebliches Eingliederungsmanagement Es begrüßt Sie: Ute Heitzer Hagen, 23.02.2016 Inhalte Übersicht Einstieg: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
MehrBetriebsvereinbarung E n t w u r f
Betriebsvereinbarung E n t w u r f Zwischen der Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland vertreten durch den Hauptbevollmächtigten Dr. Markus Leibundgut Zeppelinstraße 1, 85748 Garching b. München sowie
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Dr. Wolf Polenz Diplom-Psychologe / Mediator Berater für Betriebliches Gesundheitsmanagement Wiesenstr. 1/3, 21680 Stade
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM) Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Schulleiterdienstbesprechung 25. November 2014 Dienstvereinbarung BEM bei Lehrkräften in RLP unterzeichnet
MehrDienstvereinbarung (DV) zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 167 Abs. 2 SGB IX
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R Dienstvereinbarung (DV) zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 167 Abs. 2 SGB IX Zwischen dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R., vertreten durch
MehrBetriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen
Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM der Polizeidirektion Böblingen Dienstvereinbarung über über die die Eingliederung schwerbehinderter und gesundheitsbeeinträchtigter Menschen bei bei der der Polizeidirektion
MehrMinisterium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Rahmen-Dienstvereinbarung
Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Rahmen-Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
aktiv im Betriebsrat Betriebliches Eingliederungsmanagement Bearbeitet von Sigrid Britschgi 3., aktualisierte Auage 2014. Buch. 148 S. Kartoniert ISBN 978 3 7663 6295 7 Format (B x L): 14,7 x 21 cm Recht
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Gymnasien und berufliche Schulen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Gymnasien und berufliche Schulen Rolf Ege, BVP Gymnasien am RP Tübingen, 22. Mai 2013 Wozu dient das Betriebliche Eingliederungsmanagement
MehrCheckliste Erstkontakt
Checkliste Erstkontakt - Das Interesse des Betriebes am erkrankten Mitarbeiter signalisieren - Erste Informationen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement vermitteln - Vertrauensbasis aufbauen -
Mehrzwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung
Anlage 1 Entwurf einer Musterinklusionsvereinbarung (Bausteinkonzept) zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben des Landes Rheinland-Pfalz nach 166 SGB IX (BGBl. I S.
MehrDienstvereinbarung. zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung. Präambel
Dienstvereinbarung zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung Präambel Gemäß g 84 Abs. 2 SGB lx werden die Arbeitgeber verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden,
MehrBETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGS- MANAGEMENT. AK Salzburg Mag. Roland Spreitzer, AK OÖ
BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGS- MANAGEMENT AK Salzburg Mag. Roland Spreitzer, AK OÖ 18. September 2017 Begriffsabgrenzung Vermischung verschiedener Begriffe in der öffentlichen und betrieblichen Diskussion:
MehrDienstvereinbarung. Eingliederungsmanagement. vertreten durch die Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen,
Dienstvereinbarung Eingliederungsmanagement Zwischen dem Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Minister des Innern, Herrn Holger Hövelmann, - nachfolgend MI genannt -, dem
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
1 Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Vortrag im Rahmen der Reihe Gesundheit, Familie und Beruf Herausforderungen des Demografischen Wandels für die OvGU
MehrStark machen für den Arbeitsalltag. Das BEM-Verfahren in der Polizeiinspektion Anklam
Stark machen für den Arbeitsalltag Das BEM-Verfahren in der LPD Gunnar Mächler Fachtagung FHöVPR Güstrow 07.06.2018 1 Ministerium für Inneres und Europa Aufbaustab Polizeipräsidium Neubrandenburg Abteilung
MehrIntegrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum
Integrationsamt Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg Integrationsamt Baden -Württemberg
MehrDie Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,
MehrDienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier
Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier Zwischen dem Bistum Trier, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg - Dienstgeber
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Der externe Betriebsarzt als Partner bei der praktischen Umsetzung sowie Hinweise zu den rechtlichen Gegebenheiten Dr. med. Denise Kurali Betriebliches Eingliederungsmanagement
MehrDienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX zwischen der Alice Salomon Hochschule Berlin, vertreten durch die Rektorin und dem Personalrat,
MehrFachtagung Psychische Belastungen in der Arbeitswelt am
Fachtagung Psychische Belastungen in der Arbeitswelt am 28.09.11 Betriebliche Ansätze der Integration von eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer/innen Frau B. Murkovic stellv. Betriebsratsvorsitzende
MehrBETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT. Wieder gesund am Arbeitsplatz. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Wieder gesund am Arbeitsplatz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, stellen Sie
Mehr