KONSULTATION ZUM INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARD FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN
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- Theresa Brinkerhoff
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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen FREIER KAPITALVERKEHR, GESELLSCHAFTSRECHT UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG Finanzberichterstattung GENERALDIREKTION BINNENMARKT UND DIENSTLEISTUNGEN KONSULTATION ZUM INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARD FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN Bitte senden Sie nur diesen Antwortbogen zurück. Ende der Konsultation: 12. März 2010 Bitte richten Sie Ihre Antwort vorzugsweise per an: Postanschrift: Europäische Kommission GD Binnenmarkt und Dienstleistungen Referat F3 - Finanzberichterstattung SPA 2/JII - 01/112 B-1049 Brüssel Belgien Nicht fristgerecht eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt. Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2) markt-f3@ec.europa.eu
2 Bitte fügen Sie Ihrer Antwort folgende Angaben bei: Sie sind: Ein Ersteller kleines Unternehmen mittelgroßes Unternehmen großes Unternehmen Sonstiges (bitte präzisieren) Rechtsform: unbeschränkte Haftung beschränkte Haftung Eine Behörde: Ein Wirtschafts- /Abschlussprüfer: Privatperson Anleger/Anlegervereinigung Regulierungsbehörde Abschlussprüfung/Marktregulierungsbehörde Ein Nutzer: Bank/Kreditgeber Analyst sonstige Interessenvereinigung Agentur von Regierung od. Ministerium Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Abschlussprüfungsgesellschaft Sonstiges (bitte präzisieren) Wirtschafts- und Abschlussprüferverband Sonstiges (bitte präzisieren) ANMERKUNG: Die Stellungnahme wurde in Abstimmung mit dem Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC), der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verfasst. Name Ihres Verbands oder Ihrer Vereinigung/Ihres Unternehmens: Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich Land, in dem Ihr Verband oder Ihre Vereinigung/Ihr Unternehmen seinen/ihren Sitz hat: Republik Österreich Name und Sitz der Muttergesellschaft: Republik Österreich (Rechtsträger) Kontaktdaten einschl. -Adresse: Bundesministerium für Justiz, Museumstr. 7, 1070 Wien; Kurze Beschreibung der allgemeinen Tätigkeit Ihres Verbands oder Ihrer Vereinigung/Ihres Unternehmens: ua Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen, Legistik im Bereich des Rechnungslegungsrechts Treiben Sie grenzübergreifenden Handel? Ja Nein Ist Ihr Verband/Ihre Vereinigung beim Register für Interessenvertreter angemeldet? Ja Nein Wenn ja, geben Sie bitte die Anschrift Ihres Verbands/Ihrer Vereinigung sowie die ID-Nummer an, unter der er/sie im Register der Interessenvertreter geführt 1 wird. 1 Sollte Ihr Verband/Ihre Vereinigung noch nicht angemeldet sein, können Sie dies vor Übermittlung Ihres Beitrags hier nachholen ( Beiträge nicht 2
3 Veröffentlichung: Lehnen Sie eine Veröffentlichung Ihrer personenbezogen Daten ab, weil dies Ihrer Auffassung nach Ihre berechtigten Interessen verletzt? Ich lehne die Veröffentlichung ab Frage 1: Sind Sie der Auffassung, dass sich der IFRS für KMU für eine weitverbreitete Anwendung in Europa eignet? Führen Sie dies bitte näher aus und geben Sie an, ob es Unternehmensarten oder größen gibt, die von einer Übernahme des Standards profitieren würden: IFRS für KMU eignen sich für eine weitverbreitete Anwendung in Europa, weil sie einen großen Nutzen für mittlere und große Unternehmen bringen. Insbesondere kann ihre Anwendung eine Minimierung des Verwaltungsaufwands für die Rechnungslegung der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen bewirken, weil damit eine einheitliche Bilanzerstellung für die Tätigkeit im Binnenmarkt und darüberhinaus ermöglicht wird. Die IFRS für KMU erleichtern den Übergang zur Bilanzierung nach IFRS, wenn die Voraussetzungen für deren Anwendungspflicht erreicht sind (die Überleitung beim Wechsel des Rechnungslegungsregimes zu IFRS für KMU und dann zu IFRS wird jeweils vereinfacht). Ein Informationsverlust im Vergleich zur geltenden Rechtslage ist damit nicht verbunden. Die Anwendung der IFRS für KMU vermindert Hemmschwellen, die gerade für mittlere und große Unternehmen beim Aufbau von neuen Geschäftsfeldern in vielen verschiedenen Staaten aufgrund divergierender Rechnungslegungsvorschriften bestehen. Sie sorgen auch für eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse durch eine einheitliche Berichtsbasis und ebenso für einen leichteren Zugang zu internationalen Finanzierungsinstrumenten. Letztlich wird hierdurch ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen und zur Stärkung des Binnenmarktes geleistet. Diese Ausführungen gelten für Kleinunternehmen nicht in derselben Weise, weil dort das grenzüberschreitende Element wohl nur auf Nachbarstaaten beschränkt sein wird. klein 2 mittel 3 groß 4 sonstige Kriterien (bitte präzisieren) angemeldeter Verbände/Vereinigungen werden getrennt von den Beiträgen angemeldeter Verbände/Vereinigungen veröffentlicht. 2 In der Regel Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 4,4 Mio. EUR, einer Bilanzsumme von weniger als 8,8 Mio. EUR und maximal 50 Beschäftigten (siehe Vierte Richtlinie Gesellschaftsrecht). 3 In der Regel Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 17,5 Mio. EUR, einer Bilanzsumme von weniger als 35 Mio. EUR und maximal 250 Beschäftigten (siehe Vierte Richtlinie Gesellschaftsrecht). 4 In der Regel Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 17,5 Mio. EUR, einer Bilanzsumme von mehr als 35 Mio. EUR und mehr als 250 Beschäftigten (siehe Vierte Richtlinie Gesellschaftsrecht). 3
4 Frage 2: Wenn Sie ein Abschlussersteller sind, können Sie etwaige (einmalige oder regelmäßig anfallende) Kosten oder Vorteile oder sonstige etwaige Auswirkungen einer Übernahme des IFRS für KMU nennen? Das Bundesministerium für Justiz ist der Ansicht, dass die im Folgenden angeführten Vorteile - langfristig gesehen im Rahmen einer Kosten-Nutzenrechung - für die Abschlussersteller überwiegen werden. So werden die Umstellungskosten später durch Ersparnisse infolge der Möglichkeit zur international einheitlichen Bilanzerstellung innerhalb der Unternehmensgruppe mehr als ausgeglichen. Für Abschlussersteller kann die Anwendung der IFRS für KMU eine Minimierung des Verwaltungsaufwands für die Rechnungslegung der grenzüberschreitend tätigen Unternehmen bewirken, weil damit eine einheitliche Bilanzerstellung für die Tätigkeit im Binnenmarkt und darüberhinaus ermöglicht wird. Die IFRS für KMU erleichtern den Übergang zur Bilanzierung nach IFRS, wenn die Voraussetzungen für deren Anwendungspflicht erreicht sind (die Überleitung beim Wechsel des Rechnungslegungsregimes zu IFRS für KMU und dann zu IFRS wird jeweils vereinfacht). Die Anwendung der IFRS für KMU vermindert Hemmschwellen, die gerade für mittlere und große Unternehmen beim Aufbau von neuen Geschäftsfeldern in vielen verschiedenen Staaten aufgrund divergierender Rechnungslegungsvorschriften bestehen. Sind Sie insbesondere der Auffassung, dass die bessere internationale Vergleichbarkeit der nach dem IFRS für KMU erstellten Abschlüsse Ihrem Unternehmen nutzt? Die IFRS für KMU sorgen für eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse durch eine einheitliche Berichtsbasis. Dies bewirkt für die Unternehmen einen leichteren Zugang zum internationalen Kapitalmarkt und zu Finanzierungsinstrumenten. Hierdurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen und zur Stärkung des Binnenmarktes geleistet. Ein Informationsverlust im Vergleich zur geltenden Rechtslage ist damit nicht verbunden. Frage 3: Wenn Sie ein Abschlussnutzer (beispielsweise eine Bank) sind, glauben Sie, dass die nach dem IFRS für KMU erstellten Abschlüsse nützlichere Informationen bieten als Abschlüsse nach den nationalen GAAP? 4
5 Die nach dem IFRS für KMU erstellten Abschlüsse bieten nützlichere Informationen, da sie umfangreichere Anhangangaben enthalten, die über Veröffentlichung im Firmenbuch auch der Allgemeinheit zugänglich sind. Die einheitliche Bilanzerstellung bringt für Abschlussnutzer eine Aufwandsersparnis, weil sie das Verständnis der und die Orientierung in den - auch nach den Regeln anderer Staaten erstellter - Jahresabschlüsse(n) erleichtert. Damit ist auch eine Kostenersparnis und Risikominimierung bei der Kreditvergabe verbunden. Ein Informationsverlust im Vergleich zur geltenden Rechtslage ist damit nicht verbunden. Die Anwendung der IFRS für KMU vermindert Hemmschwellen, auch mittleren und großen Unternehmen aus anderen Staaten Kredite zu gewähren. Sie sorgen auch für eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse durch eine einheitliche Berichtsbasis und ebenso für einen leichteren Zugang zu internationalen Finanzierungsinstrumenten. Letztlich wird hierdurch ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen und zur Stärkung des Binnenmarktes geleistet. Frage 4: Ist die größere internationale Vergleichbarkeit der nach dem IFRS für KMU erstellten Abschlüsse für die Benutzer von Vorteil? Die nach dem IFRS für KMU erstellten Abschlüsse bieten nützlichere Informationen, da sie umfangreichere Anhangangaben enthalten, die über Veröffentlichung im Firmenbuch auch der Allgemeinheit zugänglich sind. Die einheitliche Bilanzerstellung bringt für Benutzer eine Aufwandsersparnis, weil sie das Verständnis der und die Orientierung in den - auch nach den Regeln anderer Staaten erstellter - Jahresabschlüsse(n) erleichtert. Damit ist auch eine Kostenersparnis und Risikominimierung bei Geschäftsbeziehungen verbunden. Ein Informationsverlust im Vergleich zur geltenden Rechtslage ist damit nicht verbunden. Die Anwendung der IFRS für KMU vermindert Hemmschwellen, auch mittleren und großen Unternehmen aus anderen Staaten Kredite zu gewähren. Sie sorgen auch für eine bessere Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse durch eine einheitliche Berichtsbasis und ebenso für einen leichteren Zugang zu internationalen Finanzierungsinstrumenten. Es handelt sich um eine vertrauensbildende Maßnahme für grenzüberschreitende Tätigkeiten. Frage 5: Sollte die Übernahme des IFRS für KMU Ihrer Auffassung nach in den Rechnungslegungsvorschriften der EU vorgesehen werden? Die Übernahme der IFRS für KMU sollte durch ein dem Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-VO) entsprechendes Verfahren ("Endorsement") erfolgen und ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-VO vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (keinesfalls jedoch ein 5
6 Unternehmenswahlrecht) enthalten, sodass es den KMU aufgrund einer Option für die Mitgliedstaaten vom jeweiligen Mitgliedstaat gestattet werden kann, ihre konsolidierten Abschlüsse und/oder Jahresabschlüsse nach dem IFRS für KMU zu erstellen. Frage 6: Wenn ja, sollte diese Option ausschließlich in Form einer Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten bestehen (d.h. jeder Mitgliedstaat hätte zwar die Möglichkeit, den IFRS für KMU zu akzeptieren, wäre aber nicht dazu verpflichtet)? Diese Option sollte ausschließlich in der Form einer Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten bestehen. Eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten wird ebenso abgelehnt wie ein Unternehmerwahlrecht. Die Übernahme der IFRS für KMU sollte durch ein dem Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-VO) entsprechendes Verfahren ("Endorsement") erfolgen und ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-VO vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (keinesfalls jedoch ein Unternehmenswahlrecht) enthalten, sodass es den KMU aufgrund einer Option für die Mitgliedstaaten vom jeweiligen Mitgliedstaat gestattet werden kann, ihre konsolidierten Abschlüsse und/oder Jahresabschlüsse nach dem IFRS für KMU zu erstellen. Frage 7: Haben Sie andere Vorschläge für die mögliche Übernahme des IFRS für KMU im Rahmen der EU-Rechnungslegungsvorschriften? Diese Option sollte ausschließlich in der Form einer Wahlmöglichkeit der Mitgliedstaaten bestehen. Eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten wird ebenso abgelehnt wie ein Unternehmerwahlrecht. Die Übernahme der IFRS für KMU sollte durch ein dem Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-VO) entsprechendes Verfahren ("Endorsement") erfolgen und ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-VO vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (keinesfalls jedoch ein Unternehmenswahlrecht) enthalten, sodass es den KMU aufgrund einer Option für die Mitgliedstaaten vom jeweiligen Mitgliedstaat gestattet werden kann, ihre konsolidierten Abschlüsse und/oder Jahresabschlüsse nach dem IFRS für KMU zu erstellen. Frage 8: Sollte den Unternehmen auf EU-Ebene hinsichtlich der Übernahme des IFRS für KMU eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden? 6
7 Wenn ja, welchen Unternehmenskategorien: sonstige Kriterien (bitte präzisieren) klein mittel groß Ein Unternehmerwahlrecht würde der Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften und der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse entgegenstehen. Die Anwendung der IFRS für KMU würde bei freiem Wahlrecht für Unternehmen unkontrolliert ablaufen. Es ist eine Kontrolle der Mitgliedstaaten notwendig, um die Vorteile der IFRS für KMU zu gewährleisten und komplementäre Regelungen im Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht schaffen zu können. Frage 9: Was sollte Ihrer Auffassung nach in Fällen unternommen werden, in denen die Richtlinien nicht mit dem IFRS für KMU vereinbar sind? Wenn die Kommission sich nicht für das Endorsement der IFRS für KMU entscheidet, dann wäre eine Anpassung der europäischen Richtlinien an die IFRS für KMU notwendig. Im Rahmen der Überarbeitung der 4. und 7. Richtlinie sollten möglichst bald die entsprechenden Grundlagen geschaffen werden und eine Annäherung der IFRS für KMU erfolgen. Frage 10: Halten Sie es angesichts der Veröffentlichung des IFRS für KMU für notwendig, dass die Rechnungslegungsrichtlinien auch in Zukunft ihren präskriptiven Charakter behalten? Wenn ja,für welche Unternehmensarten und größen sind detaillierte Vorschriften erforderlich? sonstige Kriterien (bitte präzisieren) klein mittel groß Welche Aspekte der Rechnungslegung sollten neben den unter 4.3 des Konsultationspapiers genannten Punkten in den überarbeiteten Richtlinien behandelt werden, und mit welchem Grad an Detailliertheit? 7
8 Österreich lehnt eine "kurze" Richtlinie im Sinn der eingangs dieses Fragebogens unter Punkt 4.3 angeführten fünf Grundsätze ab. Österreich tritt wie bisher stattdessen für die unter Punkt 4.3 angesprochene Modernisierung und Straffung der 4. und 7. Richtlinie auf Basis eines regelbasierten Aufbaus ein (detailed rules for a principle based system) und verweist hier auf die mittels Link in englischer Sprache angefügte (und zusätzlich dem als Attachment beigelegte) Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz der Republik Österreich im Rahmen der Konsultation im Februar 2009 zur Überarbeitung der Rechnungslegungs-Richtlinien ( ctives/ministry_justice/_en_1.0_&a=d). Dabei würde sich - ausgehend von der Beibehaltung des bisherigen Prinzipiensystems - zur Reduktion von Verwaltungslasten die Eliminierung von zu vielen Wahlrechten anbieten. Sonstige Bemerkungen Frage 11: Gibt es Punkte des IFRS für KMU, die in die überarbeiteten Richtlinien aufgenommen werden sollten? Die Übernahme der IFRS für KMU sollte durch ein dem Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 (IAS-VO) entsprechendes Verfahren ("Endorsement") erfolgen und ein dem Artikel 5 lit. b der IAS-VO vergleichbares Mitgliedstaatenwahlrecht (keinesfalls jedoch ein Unternehmenswahlrecht) enthalten, sodass es den KMU aufgrund einer Option für die Mitgliedstaaten vom jeweiligen Mitgliedstaat gestattet werden kann, ihre konsolidierten Abschlüsse und/oder Jahresabschlüsse nach dem IFRS für KMU zu erstellen. Österreich lehnt eine "kurze" Richtlinie im Sinn der eingangs dieses Fragebogens unter Punkt 4.3 angeführten fünf Grundsätze ab. Österreich tritt wie bisher stattdessen für die unter Punkt 4.3 angesprochene Modernisierung und Straffung der 4. und 7. Richtlinie auf Basis eines regelbasierten Aufbaus ein (detailed rules for a principle based system) und verweist hier auf die mittels Link in englischer Sprache angefügte (und zusätzlich dem als Attachment beigelegte) Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz der Republik Österreich im Rahmen der Konsultation im Februar 2009 zur Überarbeitung der Rechnungslegungs-Richtlinien ( ctives/ministry_justice/_en_1.0_&a=d). Dabei würde sich - ausgehend von der Beibehaltung des bisherigen Prinzipiensystems - zur Reduktion von Verwaltungslasten die Eliminierung von zu vielen Wahlrechten anbieten. Frage 12: Möchten Sie sonstige Bemerkungen oder Kommentare zum IFRS für KMU oder zur geplanten Überarbeitung der Rechnungslegungsrichtlinien abgeben? 8
9 Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der EU wäre eine möglichst rasche Verwirklichung wünschenswert. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit 9
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