Haushaltsgesetz 2016/2017 Kapitel 1010, 1015, 1018, 1019, 1020, 1024, Titel 11110, 42701, 67115, 67131, 98108

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Wissenschaft Tel.: (9227) II A 1 - Fax: (9227) ines.rackow@senbjw.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Haushaltsgesetz 2016/2017 Kapitel 1010, 1015, 1018, 1019, 1020, 1024, Titel 11110, 42701, 67115, 67131, Kostenbeteiligung nach dem TKBG für Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehemals Hort) 58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 30, (Synopsen-Nr. 52 sowie 158, 167, 179b, 194, 198, 207) Kapitel 1010, Titel 11110: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,58 Aktuelles Ist (Stand ): ,61 Kapitel 1015, Titel 11110: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,60 Aktuelles Ist (Stand ): ,91 Kapitel 1020, Titel 11110: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Aktuelles Ist (Stand ): ,50 Kapitel 1024, Titel 11110: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 * Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 0,00 * Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00

2 2 Aktuelles Ist (Stand ): *Titel in 2015 neu eingerichtet ,42 Kapitel 1010 Titel 67115: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,56 Aktuelles Ist (Stand ): ,53 Kapitel 1015, Titel 67115: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,42 Aktuelles Ist (Stand ): ,17 Kapitel 1015, Titel 67131: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,12 Aktuelles Ist (Stand ): ,88 Kapitel 1018, Titel 67131: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,93 Aktuelles Ist (Stand ): ,48 Kapitel 1018, Titel 42701: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 1.000, Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,36 Aktuelles Ist (Stand ): ,99 Kapitel 1018, Titel 98101: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,97 Aktuelles Ist: ,28

3 3 Kapitel 1019, Titel 67131: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,27 Aktuelles Ist: ,30 Kapitel 1019, Titel 42701: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 1, ,96 Aktuelles Ist: ,23 Kapitel 1019, Titel 98101: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,54 Aktuelles Ist: ,96 Kapitel 1020, Titel 67115: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Aktuelles Ist: ,50 Kapitel 1020, Titel 67131: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,45 Aktuelles Ist: ,92 Kapitel 1024, Titel 67115: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 * Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 0,00 * Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 0,00 Aktuelles Ist: ,38 *Titel in 2015 neu eingerichtet

4 4 Kapitel 1024, Titel 67131: Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: * Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (Entwurf) Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,24 Aktuelles Ist: ,89 Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugWiss wird gebeten, den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen: Lfd. Nr. 52, Wie waren die Teilnehmerzahlen an der ergänzenden Förderung und Betreuung in den Schuljahren 2012/13, 2013/14 und 2014/15 jeweils in den Grundschulen und an den sonderpädagogischen Förderzentren? Mit welchen steigenden Teilnehmer*innenzahlen rechnet der Senat in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 jeweils in den Grundschulen und an sonderpädagogischen Förderzentren? Warum sind die Ausgaben bei 1024/67115 (44.000) doppelt so hoch wie die Einnahmen bei 1024/11110 (22.000)? Wie hat sich die Anzahl der geschlossenen Verträge und des Vertragsvolumens in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt und wie lauten dazu die Prognosen für die Jahre 2016 und 2017? Zum Kapitel 1018/Titel Wie viele Kooperationsverträge gibt es aktuell mit welchen Trägern an welchen Ganztagsgymnasien in Berlin? Wie viele VZE werden aus dem Titel finanziert? Zum Kapitel 1019/Titel Wie viele Kooperationsverträge gibt es aktuell mit welchen Trägern an welchen ISS in Berlin? Wie viele VZE werden aus dem Titel finanziert? Lfd. Nr. 158, a) Schulessen Welcher Anteil der hier veranschlagten Einnahmeerwartungen entfällt auf den Beköstigungsanteil? Wie viele SchülerInnen haben in den Jahren 2013 und 2014 (insgesamt und nach Bezirken sowie nach Schulart) am Schulessen teilgenommen? Wie viel Geld ist in diesen Jahren in das Schulessen (über die Bezirke) ins Schulessen geflossen und wie vielen Schulessens-Portionen entsprach dies? Welche Informationen und Richtlinien hat der Senat der regionalen Schulaufsicht sowie den Schulleitungen zur Frage der Handhabung der Härtefallfonds zur Verfügung gestellt? In welcher Form ist dies geschehen und wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Mittel nicht auf Euro pro Bezirk gedeckelt sind? Welche Bezirke haben im laufenden Jahr das Schulessen neu ausgeschrieben, welche werden das (wann) in diesem Jahr noch tun? Wie hoch ist der Anteil der Bio-Anbieter bzw. wie viel Bio-Essen wird ausgeteilt? b) Ganztag Wie haben sich die Einnahmen über die Elternbeiträge im Rahmen des TKBG für die Angebote des offenen bzw. teilgebundenen Ganztags (ohne Schulessen) seit 2008 insgesamt entwickelt? (bitte getrennt nach Schularten und Beitragsstaffelung aufführen)

5 5 Wie viele SchülerInnen nahmen seit 2005 an welchen der drei Betreuungsmodule (6.00 bis 7.30 Uhr, bis Uhr und bis Uhr) jeweils teil und wie haben sich die Teilnehmerzahlen bzw. die Einnahmen auf die Module verteilt entwickelt? Wie hat sich die Zahl der am Ganztag teil nehmenden SchülerInnen im offenen und teilgebundenen Ganztagsbetrieb an den unterschiedlichen Schulformen seit 2005 entwickelt? Welche Rolle spielt es haushalterisch bzw. für die reale Zumessung an die Schulen, für welche Schulart, ob ein Ganztagsbetrieb gebunden, teilgebunden oder offen durchgeführt wird? Welche Rolle spielt es haushalterisch bzw. für die reale Zumessung an die Schulen, für die unterschiedlichen Ganztagsformen, wie viele SchülerInnen einer Schule tatsächlich und regelmäßig am Ganztag teilnehmen bzw. wie viele Angebote sie in Anspruch nehmen? Mit wie vielen zusätzlichen SchülerInnen rechnet der Senat bei der Teilnahme des Ganztagsbetriebes in den kommenden zwei Jahren? Lfd. Nr. 167, Bericht: Wie wird das Projekt Teach-First aus dem Landeshaushalt finanziert? Welche weitere Planung gibt es hierzu? Lfd. Nr. 179 b, Bitte Erläuterung analog zu Frage Kapitel 1015 Titel 1110 Lfd. Nr. 194, Ansatz 2014: 7,3 Mio IST 2014: 10,6 Mio Ansatz 2015: 12,9 Mio Ansatz 2016: 14,7 Mio Ansatz 2017: 15,4 Mio Bitte Erläuterung analog Kapitel 1015 Titel 1110 Lfd. Nr. 198, Zu Ansatz 2014: 2,3 Mio IST 2014:???? Ansatz 2015: 2,3 Mio Ansatz 2016: 2,9 Mio Ansatz 2017: 3,1 Mio Wie ist das IST 2014? Bitte Erläuterung analog Kapitel 1015 Titel 1110 Lfd. Nr. 207, Ansatz 2014: 1,016 Mio IST 2014: 3,932 Mio Ansatz 2015: 1,016 Mio Ansatz 2016: 1,426 Mio Ansatz 2017: 1,498 Mio In wie fern steigen die Personal- und Sachkosten? In wie fern steigen die Teilnehmerzahlen?

6 6 Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen: Teilnehmerzahlen Die Teilnehmerzahlen in der ergänzenden Förderung und Betreuung sind in der Anlage 1 dargestellt. Da Teilnehmerzahlen abhängig sind vom Wahlverhalten der Eltern, lassen sie sich nicht verlässlich prognostizieren. Die Teilnehmerzahl korrespondiert mit der Anzahl der Verträge. In Anlage 2 ist dargestellt, wie viele Schülerinnen und Schüler im offenen, gebundenen oder teilgebundenen Ganztag teilnehmen. Kooperationsverträge Kooperationsverträge schließen die Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien eigenverantwortlich ab. Seitens der Verwaltung werden weder die Anzahl der Kooperationsverträge noch die Vereinbarungen zu der inhaltlichen Ausgestaltung der Ganztagsangebote erfasst. Aus dem hier nachgefragten Titel werden ausschließlich Honorarverträge zahlbar gemacht. Die Finanzierung der Verträge zur Ausgestaltung des Ganztagsangebots in der Sekundarstufe I erfolgt nicht auf der Basis von VZE, sondern entsprechend der Vorgaben für Honorarzahlungen oder auf der Grundlage der Rahmenvereinbarungen. Mittagessen Die Übersicht über die Kosten des Mittagessens im Haushaltsjahr 2013/14 ist der Anlage 3 zu entnehmen. Da die Haushaltsmittel von den Bezirken bewirtschaftet werden, liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Daten über die Teilnahme, die ausgegebenen Portionen und den Umfang der Haushaltsmittel vor. Aktuell wird unter der Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den Jugend- und Schulämtern der Bezirke eine abgestimmte Verfahrensweise für die Umsetzung der Härtefallregelung Mittagessen erarbeitet. Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen. Über das abgestimmte Ergebnis werden Schulaufsichten und Schulleitungen sowie Eltern zeitnah informiert. Zur Vermeidung von vorübergehenden Härtefällen bei der Finanzierung des Schulmittagessens werden den Bezirken ergänzend zur BuT-Leistung jeweils zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Mittel erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirke. Die Höhe der Zuweisung wird am Jahresende auf Grundlage der tatsächlichen Ausgaben überprüft. Schulen entscheiden in Abstimmung mit der Schulbehörde und der Schulaufsicht, ob sie neu ausschreiben möchten. In welchem Umfang Ausschreibungen auf den Weg gebracht wurden, wird nicht zentral statistisch erfasst. Einnahmen Eine Elternkostenbeteiligung erfolgt ausschließlich bei Angeboten der ergänzenden Förderung und Betreuung. Eine Erfassung getrennt nach Schularten und gestaffelt nach Beitragsstaffelung ist nicht möglich. Diese Angaben sind nicht analysierbar, da sie nur im Rahmen des Antrags- und Bescheidverfahrens den Jugendämtern vorliegen. Alle Einnahmen werden bis einschließlich 2015 beim Titel im Kapitel 1015 vereinnahmt. Eine Differenzierung nach Kosten für das Mittagessen und die ergänzende Förderung und Betreuung erfolgt im Datenverarbeitungssystem nicht. In dem Einnahmetitel wird ausschließlich die gesamte Elternkostenbeteiligung der Eltern, deren Kinder an einer Schule lernen, die mit einem Träger der freien Jugendhilfe kooperiert, gebucht.

7 7 Die Elternkostenbeteiligung ist eine Beteiligung und keine Vollfinanzierung der ergänzenden Förderung und Betreuung. Daher stehen Ausgaben und Einnahmen nur bedingt in einem Kausalzusammenhang. Die Ausgaben sind in der Regel höher als die Einnahmen. Die im Ansatz veranschlagten Einnahmen sind geschätzt und beziehen sich auf die Erfahrungswerte der vergangenen Jahre. Der Anteil der Beköstigung wird bei der Schätzung nicht explizit errechnet. Es kann nicht darüber berichtet werden, wie sich die Einnahmen seit 2010 entwickelt haben. Eine korrekte Darstellung der Elternkostenbeteiligung gemäß TKBG ist erst seit Januar 2012 möglich. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Einnahmetitel auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben in der Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung eingerichtet und die Verpflichtung zu Nutzung des Fachverfahrens ISBJ in den rechtlichen Grundlagen verankert. In der Anlage 4 ist die Entwicklung der Einnahmen dargestellt. Zumessung Ob der Ganztagsbetrieb offen, teilgebunden oder gebunden erfolgt, hat erhebliche Auswirkungen auf die Zumessung. Die Ressourcenzumessung für die offene Ganztagsgrundschule erfolgt auf der Basis der gebuchten Module und der Lerngruppen während der Zeit der verlässlichen Halbtagsgrundschule. Diese Ressourcen sind an ein Antragsverfahren gekoppelt, in dem der Bedarf der Eltern für die ergänzende Förderung und Betreuung festgestellt wird. Für die gebundene Ganztagsgrundschule werden die personellen Ressourcen pauschal für jede Lerngruppe und unabhängig von einem Antragsverfahren zugemessen. Die Personalausstattung der Sekundarstufe I an Ganztagsschulen ist in der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 4/2015 festgeschrieben. Unter Punkt 3 ist die Zumessung von Stellenfaktoren pro Schülerin oder Schüler dargestellt. Für den genehmigten Ganztagsbetrieb in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 wird wie folgt zugemessen: gebundene Form pro Schülerin und Schüler 0,00875 Stellen offene Form pro Schülerin und Schüler 0,00375 Stellen teilgebundene Form: a) an 1 Tag gebunden/3 Tage offen pro Schülerin und Schüler 0,005 Stellen b) an 2 Tagen gebunden/2 Tage offen pro Schülerin und Schüler 0,00625 Stellen c) an 3 Tagen gebunden/1 Tag offen pro Schülerin und Schüler 0,0075 Stellen Die Addition der Stellenfaktoren ergibt durch Multiplikation mit dem im Kostenblatt der Rahmenvereinbarung über die Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe bei der Ausgestaltung und Sicherstellung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I festgeschriebenen Wert für eine Vollzeitstelle das Schulbudget der Einzelschule. Die zugewiesenen Ressourcen stehen nicht in Abhängigkeit zur tatsächlichen Inanspruchnahme des Ganztagsangebots. Sach- und Personalkosten Die Personalkosten werden fortlaufend an die Schülerzahlen angepasst. Jedes gebuchte Modul erzeugt mehr Personalbedarf. In welchem Umfang die Teilnehmerzahl steigt, kann nur geschätzt werden. Zusätzlich wird durch die Anpassung der Personal- und Sachkosten in den Kostenblättern der Schulrahmenvereinbarung sowie der Rahmenvereinbarung für die Sekundarstufe I ein Mehrbedarf erzeugt. Die konkrete Steigerung der Kosten ist abhängig von den Vereinbarungen, die das Land Berlin mit den Anbietern abschließt.

8 8 Projekt Teach First Schulen können sich für eine Kooperationsvereinbarung mit TeachFirst entscheiden und Mittel aus dem schulischen Budget verwenden. Die Fellows werden nicht im Unterricht, sondern für zusätzliche unterrichtsergänzende Ganztagsangebote oder im Rahmen des Bonusschulprogramms der Schulen eingesetzt. Weitere Planungen gibt es nicht. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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