Vorstellung Nutzungskonzept für die Innenstadt von Coesfeld & frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP

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1 Vorstellung Nutzungskonzept für die Innenstadt von Coesfeld & frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP Bürgerversammlung am

2 Gliederung des Vortrags 1. Vorstellung informelles Nutzungskonzept Innenstadt 1. Planungsanlass 2. Erläuterung Bestandserfassung 3. Erläuterung Nutzungskonzept 4. Rückfragen > bitte mit Rückfragen solange warten bis wir Sie umfassend informiert haben. 2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP 1. Planungsanlass 2. Erläuterung 80. Änderung des Flächennutzungsplans Bereich Süringstraße, Kupferstraße 3. Rückfragen > bitte mit Rückfragen solange warten bis wir Sie umfassend informiert haben. Stadt Coesfeld Fachbereich 60 2

3 Bürgerversammlung Ausschnitt Flächennutzungsplan und Bebauungspläne Innenstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 3

4 Bürgerversammlung Planungsanlass Allgemein: i.v.m. Flächennutzungsplanänderungen Aufhebung alter und / oder Aufstellung neuer Bebauungspläne in der Innenstadt rechtlich notwendig Urteil des Verwaltungsgerichts Münster zur 7. Änderung des B-Plan Nr. 5 im Jahr 2014: - Festsetzungen zum MK-Gebiet dort unzulässig! - Auch andere B-Pläne mit MK-Festsetzungen sollten geprüft werden! Schaffung Planungssicherheit für Eigentümer und Investoren Stadt Coesfeld Fachbereich 60 4

5 Bürgerversammlung Warum zuerst ein informelles Nutzungskonzept? Informelles Konzept > keine unmittelbare formalrechtliche Rechtswirkung Handlungsgrundlage aus Gesamt-Betrachtung Innenstadt Leitbild zur Überarbeitung der formalrechtlichen Bebauungspläne in der Innenstadt Innenstadtkonzept: bestimmt Art der baulichen Nutzung ( was darf ich bauen ) für Beurteilung von Planvorhaben Noch nicht: Maß der baulichen Nutzung ( wie darf ich bauen ) Stadt Coesfeld Fachbereich 60 5

6 Bürgerversammlung Warum zuerst ein informelles Nutzungskonzept? Berücksichtigt werden: v.a. Integrierte Handlungs- und Maßnahmenkonzept Innenstadt Coesfeld (2013), das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (2010) und das Parkraumkonzept (2011) Entscheidungsgrundlage: Änderung vorhandener B-Plan oder Aufhebung vorhandener B-Plan und Entscheidung nach 34 BauGB Innenbereich oder Neuaufstellung Bebauungsplan Stadt Coesfeld Fachbereich 60 6

7 Abgrenzung informelles Nutzungskonzept Stadt Coesfeld Fachbereich 60 7

8 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 8

9 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 9

10 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 10

11 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 11

12 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 12

13 Entwurf Nutzungskonzept Innenstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 13

14 Bürgerversammlung Nutzungskonzept Innenstadt: was steckt konkret hinter Farben 1. Innenstadt wird in verschiedene Baugebiete vielfach neu aufgeteilt Kerngebiete.. MK im B-Plan >> M-Fläche im FNP Mischgebiete... MI im B-Plan Allgemeine und Besondere Wohngebiete.. WA/WB im Plan >> W-Fläche im FNP >> M-Fläche im FNP Gemeinbedarfs- und Sondergebietsflächen... Zeichen und SO mit Zweckbindung >> nur Farbe + S-Fläche 2. jeweils unterschiedliche Nutzungen in den Baugebieten (nach BauNVO) zulässig z.b. Wohngebäude Einzelhandelsbetriebe Stadt Coesfeld Fachbereich 60 14

15 Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 15

16 Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 16

17 Vergleich Nutzungskonzept Innenstadt 2016 mit bestehenden Bebauungsplänen aus den 1980er Jahren bzw. unbeplanter Innenbereich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 17

18 Bürgerversammlung Kerngebiete (dunkelbraun) Ziel: Erhalt von Kerngebieten nach BauNVO - wo planungsrechtlich vertretbar -, weil generelle Zulässigkeit auch von großflächigem Einzelhandel hohe Ausnutzungsgrade / Bebaubarkeit möglich (GRZ, GFZ) höhere Lärmwerte möglich viele innenstadttypische Nutzungen zulässig siehe 7 BauNVO > z.b. Geschäfts-, Büro-, Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Speise-u. Schankwirtschaften, nicht störendes Gewerbe Aber: Wohnen wird stark reglementiert Tendenz max. 1/3! Stadt Coesfeld Fachbereich 60 18

19 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Stadt Fachbereich Coesfeld60 Fachbereich 60 19

20 Bürgerversammlung Mischgebiete (hellbraun) Ziel: Ausweisung Mischgebiet, wenn kein Kerngebieten nach BauNVO planungsrechtlich vertretbar, weil Anteil Wohnnutzung zu hoch Mischgebiete dienen dem Wohnen u. nicht störendem Gewerbe (Verhältnis von ca. 50 / 50 %) zulässig sind u.a. Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Speise- u. Schankwirtschaften, Gewerbebetriebe (siehe 6 BauNVO) Großflächiger Einzelhandel nur mit Verträglichkeitsgutachten!! Festsetzung im Bebauungsplan mit städtebaulicher Begründung: Hohe Ausnutzungsgrade für GRZ und GFZ aufgrund Bestandsituation Altstadt Abstandsflächenunterschreitung nach Bauordnung aufgrund Bestandsituation Altstadt Nur noch geringere Lärmwerte möglich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 20

21 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 21

22 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 22

23 Bürgerversammlung Allgemeines Wohngebiet (rot) Ziel: wenn vorwiegend Wohngebäude das Gebiet prägen Ausweisung Allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) Im Allgemeinen Wohngebiet Wohngebäude zulässig nur der Versorgung des Gebiets dienende Läden etc. zulässig > Einzelfallprüfung nur geringe Lärmwerte zulässig > Schutz Wohnen allg. geringe Ausnutzungsgrade GRZ / GFZ zulässig > ggf. mit städtebaulicher Begründung höhere Ausnutzungsgrade möglich Abstandsflächenunterschreitung nach Bauordnung nur mit städtebaulicher Begründung > z.b. aufgrund Bestandsituation Altstadt Stadt Coesfeld Fachbereich 60 23

24 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 24

25 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 25

26 Bürgerversammlung Besonderes Wohngebiet (dunkelrot) Ziel: wenn im Gebiet Mischung von Wohnen und sonstigen Nutzungen vorhanden ist und das Überwiegen des Wohnens gewollt ist Ausweisung besonderes Wohngebiet (gem. 4a BauNVO) Im besonderen Wohngebiet im vergleich zum Allgemeinen Wohngebiet mehr Nutzungen zulässig (z.b. Läden, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäude) höhere Lärmwerte als im Allgemeinen Wohngebiet zulässig (wie im Mischgebiet) höhere Ausnutzungsgrade (GRZ / GFZ) als im Allgemeinen Wohngebiet (wie im Mischgebiet) Stadt Coesfeld Fachbereich 60 26

27 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 27

28 Bürgerversammlung Sondergebiete (orange) Ziel: wenn sich Gebiet in seiner Nutzung wesentlich von übrigen Baugebieten der BauNVO unterscheidet Ausweisung Sondergebiete a) Großflächiger Einzelhandel, wo kein Kerngebiet! b) Klinikgebiet im Bereich des Krankenhauses Im Sondergebiet hat die Gemeinde Definitionsmacht der zulässigen Anlagen (keine Bindung an Nutzungsarten der BauNVO) > Nutzungen im SO können auf Einzelfall zugeschnitten werden Großflächiger Einzelhandel nur im Kerngebiet und im Sondergebiet uneingeschränkt (ohne gutachterlichen Nachweis) zulässig Stadt Coesfeld Fachbereich 60 28

29 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 29

30 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 30

31 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 31

32 Bürgerversammlung Gemeinbedarfsflächen (lila) Ziel: wenn gezielt Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarf vorsorglich gesichert werden sollen Ausweisung Flächen für den Gemeinbedarf Nutzungen i.d.r. auch in anderen Baugebieten zulässig aber hier wird konkrete Zweckbestimmung festgesetzt bzw. gesichert Beispiel: Rathaus (als zentrale Einrichtung der Verwaltung auch im MK zulässig) Sicherung Standorte wie z.b. Kirchen, Arbeitsamt, Liebfrauen- / Lambertischule, Pulverturm, Stadtbücherei, Museum im Walkenbrückentor Keine Neuanlagen (neuen Gemeinbedarfsflächen) derzeit geplant! Stadt Coesfeld Fachbereich 60 32

33 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 33

34 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 34

35 Bürgerversammlung Öffentliche Parkplätze (hellblau) Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: Parkplatz Sicherung auch zukünftiger öffentlicher Parkplätze private Parkplätze, straßenbegleitende öffentliche Parkplätze und Tiefgaragen wurden hierbei außer Acht gelassen. Mittelstraße, Davidstraße, Marienring, Holtwicker Straße (Parkplatz Agentur für Arbeit), Weberstraße (Parkplatz an der Stadtbibliothek), Burgring, Kreuzung Münsterstraße / Walkenbrückenstraße, Kreuzung Münsterstraß / Schützenring, Kreuzung Basteiring / Borkener Straße, Pfauengasse, Wiesenstraße, Hohe Lucht / Neustraße. zukünftig nicht mehr (öffentliche) Stellplätze: Parkplätze im Bereich der Kapuzinerstraße und an der Hohen Lucht (nördlich der Straße) > stattdessen Baulückenschließung im Allgemeines Wohngebiet Stadt Coesfeld Fachbereich 60

36 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 36

37 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen Stadt Coesfeld Fachbereich 60 37

38 B-Plan B-Plan Neuaufstellung B-Plan im Bereich Davidstraße > Nachnutzung ehemalige Post, Berkelpromenade, Parkplatz Davidstraße B-Plan 5 B-Plan 6 3 Ausblick / wie geht es weiter: Prüfung a) Neuaufstellung B-Pla oder b) (Teil-)Aufhebung alte B-Päne festlegen 1. Aufstellung Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 144 Geschäftshaus Neustraße, Kl. Viehstraße, Pumpengasse (Offenlagebeschluss gefasst) B-Plan 8 3. Neuaufstellung B-Plan Parkdeck Mittelstraße - falls erforderlich Stadt Coesfeld Fachbereich 60 38

39 B-Plan B-Plan 2 5. Rahmenplanung Wettbewerb Neuaufstellung B-Plan Quartier Kapuzinerstraße > Planung Nachnutzung Martin-LutherSchule > Sicherung über B-Plan Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan Bereich Letter Straße / B.v.-Galen-Str. / Beguinenstr. / Ritterstraße wegen Urteil erforderlich > zukünftig 34er-Gebiet? B-Plan 5 B-Plan 6 Insgesamt: FNP-Änderungen (MK-Darstellungen im FNP) 3 B-Plan 8 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 39

40 2 5 B-Plan 6 1 B-Plan 2 4 B-Plan 5 3 B-Plan 3 B-Plan 8 ggf. weitere Verfahren: - Neuaufstellung oder (Teil-)Aufhebung B-Plan 6 (übriger Bereich) - Neuaufstellung B-Plan im Bereich Krankenhaus wg. deren Planungen - Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan 2 - Neuaufstellung oder Aufhebung B-Plan 3 - ggf. vorhabenbezog. B-Plan im Bereich Kolpinghaus - Änderung B-Plan Nr. 8 > tlw. in B-Plan Promenade, Parkdeck oder Aufhebung Stadt Coesfeld Fachbereich 60 40

41 Rückfragen Und jetzt Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken Stadt Coesfeld Fachbereich 60 z. Hd. David Naim Markt Coesfeld Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Bauassesor David Naim Raum: 309 Tel.: (02541) david.naim@coesfeld.de E-Post: info@coesfeld.epost.de Stadt Coesfeld Fachbereich 60 41

42 Bürgerversammlung Änderung des Flächennutzungsplanes Innenstadt Bereich Süringstraße, Kupferstraße heute: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Am gefasst: Aufstellungsbeschluss Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit Stadt Coesfeld Fachbereich 60 42

43 Bürgerversammlung Planungsanlass der rechtswirksame Flächennutzungsplan (von 1975) enthält mehrere Darstellungen, die nicht mehr der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Coesfeld entsprechen ein neuer Bebauungsplan im Bereich Davidstraße soll aufgestellt werden Ziel 1: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Standortes der ehemaligen Post Ziel 2: Planungsrechtliche Absicherung der Berkelpromenade Ziel 3: Anpassung der planungsrechtlichen Gegebenheiten zur Umstrukturierung des Parkplatzes an der Davidstraße Stadt Coesfeld Fachbereich 60 43

44 Bürgerversammlung Inhalt der 80. Flächennutzungsplanänderung 1. Überwiegende Teil im Änderungsbereich aktuell als Kerngebiet dargestellt > zukünftig nicht mehr Unterbegriff Kerngebiet, sondern übergeordnet Gemischte Baufläche Aus gemischter Baufläche (gem. 1 (1) Nr. 2 BauNVO) im FNP kann im Bebauungsplan sowohl ein Kerngebiet als auch ein Mischgebiet entwickelt werden > mehr Entwicklungsspielraum 2. Fläche der ehemaligen Post im FNP noch als Fläche des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung Post dargestellt > zukünftige Darstellung gemischte Baufläche 3. Parkplatz an der Davidstraße aktuell als Fläche für den ruhenden Verkehr ausgewiesen > zukünftige Darstellung gemischte Baufläche > Ausweisung als öffentlicher Parkplatz weiterhin Stadt Coesfeld Fachbereich möglich!

45 Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen TOP 12 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 45

46 Rückfragen Und jetzt Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken Stadt Coesfeld Fachbereich 60 z. Hd. David Naim Markt Coesfeld Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Bauassesor David Naim Raum: 309 Tel.: (02541) david.naim@coesfeld.de E-Post: info@coesfeld.epost.de Stadt Coesfeld Fachbereich 60 46

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