Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 207 /14

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1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 207 /14 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung Haupt- und Beschwerdeausschuss Rat Betreff Bebauungsplan 1. Änderung Nr westlich En et Bennert / nördlich Forstwaldstraße - Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich westlich En et Bennert und nördlich Forstwaldstraße, der begrenzt wird - im Norden durch die Bebauung an der Gatherhofstraße, - im Nordosten durch die Bebauung an der Straße En et Bennert, - im Südosten durch die Forstwaldstraße und - im Westen im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen westlich des Stadtteils Benrad ein Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan 1. Änderung Nr. 332 westlich En et Bennert / nördlich Forstwaldstraße. 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 332 verlängerte Gatherhofstraße / Forstwaldstraße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 332 außer Kraft gesetzt werden. II. Die Bezirksvertretung Krefeld-West nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 332 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten

2 Begründung Seite 1 Die Stadt Krefeld beabsichtigt im Stadtteil Benrad für den Bereich westlich der Straße En et Bennert, nördlich der Forstwaldstraße die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 332 verlängerte Gatherhofstraße / Forstwaldstraße. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan 1. Änderung Nr. 332 westlich En et Bennert / nördlich Forstwaldstraße Plangebiet Das Plangebiet beinhaltet im Wesentlichen große Ackerflächen der landwirtschaftlich genutzten Bereiche westlich des Stadtteils Benrad-Süd. Es wird in Ost-West-Richtung von den Gleisen der Bahnstrecke Krefeld - Mönchengladbach durchschnitten. Am südöstlichen Plangebietsrand verläuft die Forstwaldstraße, eine verkehrswichtige Verbindung zur Innenstadt, welche die Bahnstrecke höhengleich kreuzt. In der Nähe der Eisenbahnüberquerung beinhaltet der Bebauungsplanbereich auch baulich genutzte Flächen. Südlich der Gleise liegt als Solitärgebäude ein achtgeschossiges Wohnhaus. Dem gegenüber befindet sich auf der anderen Seite der Forstwaldstraße ein kleinteiliger gemischt genutzter Bereich mit Handwerk, Wohnen und einem Imbiss. Nördlich der Bahnstrecke liegt in einer Dreiecksfläche eine Trafostation. Hier grenzen eingeschossige Einfamilienhäuser an. Weiter nordwestlich ist mit Zufahrt von der Forstwaldstraße das Gebäude der Neuapostolischen Kirche errichtet. Nordöstlich an das Plangebiet schließt sich der Siedlungszusammenhang des Stadtteils Benrad-Süd an. Einfamilienhausbereiche mit ein- und zweigeschossiger Bebauung grenzen dabei direkt an den Bereich des Bebauungsplans 1. Änderung Nr. 332 an. Weitere landwirtschaftliche Flächen mit einzelnen Hofanlagen erstrecken sich südwestlich des Plangebiets bis zur Oberbenrader Straße.

3 Begründung Seite 2 Luftbild mit Geltungsbereich Anlass und Ziele der Planung Im Bereich Krefeld-Benrad, westlich der Straße En et Bennert, nördlich der Forstwaldstraße bzw. der DB-Trasse Mönchengladbach Krefeld, ist die Stadt Krefeld Eigentümer von Liegenschaften in der Größenordnung von ca. 4,1 ha, die bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 332 verlängerte Gatherhofstraße / Forstwaldstraße zu großen Teilen als Gemeinbedarfsfläche für Schule und Kindergarten vorgehalten wurden. Da für diese beiden Nutzungen in dieser Ortslage kein Bedarf mehr gesehen wird, ist in den Entwurf zum neuen Flächennutzungsplan als Zielperspektive die Entwicklung als Wohnbaufläche eingebracht worden. Gleichzeitig dokumentiert der Entwurf zum neuen Flächennutzungsplan, der im April 2014 vom Rat abschließend beschlossen wurde, dass in diesem Bereich von der Absicht, die Forstwaldstraße nach Norden zu verschwenken und mit einer niveaufreien Kreuzung über die DB-Trasse zu führen, Abstand genommen wird. Die Forstwaldstraße soll ihren heutigen Verlauf beibehalten, der in Form einer Unterführung auch eine niveaufreie Querung ermöglicht. Die entsprechend großzügig dimensionierten geplanten und bis heute nicht umgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen der verschwenkten Trasse können daher zum Teil entfallen (südlich der DB-Trasse) oder entsprechend ihrer zukünftigen Erschließungsfunktion in reduzierter Form dimensioniert werden. Ebenfalls soll Abstand genommen werden von der Planung eines im rechtskräftigen Bebauungsplan unmittelbar nördlich der DB-Trasse festgesetzten 4 bis 8-geschossigen Mehrfamilienhauses sowie eines Weges zwischen den Häusern En et Bennert 10 und 12 zur fußläufigen Erreichbarkeit der ursprünglich geplanten Gemeinbedarfsflächen.

4 Begründung Seite 3 Diese Zielsetzungen machen im Bereich westlich En et Bennert, nördlich der Forstwaldstraße eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 332 erforderlich. Ziele des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 332 sind: - die Entwicklung einer der Ortsrandlage angepassten Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet) in zweigeschossiger Bauweise als Einzel- oder Doppelhäuser, - die Sicherung der Erschließung für diese neue Wohnbebauung über die Verlängerung der Gatherhofstraße im Norden und im Süden über die Forstwaldstraße, - die Eingrünung des neuen Wohngebietes zu den westlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen sowie die Festsetzung von öffentlicher Grünfläche zur Umsetzung der Krefelder Promenade als Rad- und Freizeitachse parallel zur Bahntrasse, - die Festsetzung von Lärmschutz entlang der DB-Trasse, - der Wegfall der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 332 neu trassierten Forstwaldstraße und stattdessen Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft, - die Festsetzung eines Park-and-ride-Platzes nahe der Forstwaldstraße im Zusammenhang mit einem geplanten Bahnhaltepunkt Lindental Tackheide, - die Übernahme der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 332 für einige bebaute Grundstücke, die zur Abgrenzung der Bebauungspläne untereinander ins Plangebiet der 1. Änderung einbezogen werden. Planungsrechtliche Situation Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) überwiegend als regionaler Grünzug dargestellt. Der Bereich der auf Flächennutzungsplanebene geplanten Wohnbebauung am Ortsrand ist im GEP als allgemeiner Siedlungsbereich festgelegt. Durch das Plangebiet verläuft in Ost-West-Richtung eine Bahntrasse für den überregionalen Verkehr. Nördlich des Planbereichs ist im GEP die überlagernde Darstellung Wasserschutz eingetragen und westlich die geplante Trasse einer überregionalen Straßenverbindung (B 9n) Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches zu großen Teilen als landwirtschaftliche Fläche dar. Auch die bestehende Trasse der Forstwaldstraße ist außerhalb des Siedlungsbereiches als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Südlich der Trasse befindet sich eine bandartige Waldflächendarstellung. Der Flächennutzungsplan enthält eine neue Trasse der Forstwaldstraße nördlich der vorhandenen sowie die Verlängerung der Gatherhofstraße als Fläche für den überörtlichen Verkehr. Westlich der als Wohnbaufläche dargestellten Bereiche der vorhandenen Wohngebiete ist im wirksamen Flächennutzungsplan eine große Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule eingetragen. Der Bereich der Neuapostolischen Kirche an der Forstwaldstraße ist ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf, aber mit der Zweckbestimmung kirchliche Einrichtung dargestellt. Darüber hinaus enthält der Flächennutzungsplan weitere Wohnbauflächen zur Arrondierung des Ortsrandes. Die Trasse der Bahnstrecke Krefeld Mönchengladbach ist nachrichtlich übernommen. Im Entwurf zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (Stand abschließender Beschluss April 2014) wird die Forstwaldstraße in ihrem vorhandenen Trassenverlauf als verkehrswichtige Straße dargestellt. Nördlich der nachrichtlich übernommenen Bahntrasse ist eine schmale Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage, zur Sicherung der geplanten Krefelder Promenade eingetragen. Am Kreuzungspunkt der Forstwaldstraße mit der Bahntrasse sieht der neue Flächennutzungsplan eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Parkplatz als Grundlage einer geplanten Park-and-ride-Anlage vor. Auch der neue Flächennutzungsplan sieht die Verlängerung der Gatherhofstraße vor, jedoch in ge-

5 Begründung Seite 4 rader Verlängerung des bestehenden Straßenverlaufs mit Abbiegung an der dargestellten Parkplatzfläche auf die vorhandene Trasse der Forstwaldstraße. Die bisher nicht bebauten Flächen westlich der Straße En et Bennert sind bis auf die Neuapostolische Kirche als Wohnbauflächen dargestellt. Am westlichen Rand der Wohnbauflächen und zum Parkplatz hin sind zur Eingrünung Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage eingetragen. Darüber hinaus sind am Ortsrand noch verschiedene Leitungstrassen nachrichtlich übernommen. Die mit dem Bebauungsplan angestrebten Nutzungen können aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans nicht entwickelt werden. Die Ablösung des derzeit noch wirksamen Plans durch die Genehmigung und Bekanntmachung des neuen Flächennutzungsplans mit entsprechend geänderten Darstellungen wird in Kürze erwartet. Damit ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich, um dem Entwicklungsgebot des 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Der Änderungsbereich beinhaltet den südlichen Teil des Bebauungsplans Nr. 332 verlängerte Gatherhofstraße / Forstwaldstraße. Der Bebauungsplan setzt die vorhandene Trasse der Forstwaldstraße unterbrochen durch die Bahnanlagen der Strecke Krefeld- Mönchengladbach fest. Westlich davon enthält der Plan eine Verkehrsfläche für eine neue durchgängige Trassenführung mit der Überführung der Gleise. Als weitere Straßenplanung setzt der Bebauungsplan die Verkehrsfläche der Verlängerung der Gatherhofstraße bis an die Forstwaldstraße fest. Westlich der Bebauung En et Bennert werden Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Grundschule, Kindergarten und Neuapostolische Kirche ausgewiesen. Zur Erreichbarkeit dieser Flächen aus dem Wohngebiet Lindental ist von der Straße En et Bennert ein öffentlicher Fußweg zwischen den vorhandenen Wohnhäusern vorgesehen. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan reine Wohngebiete fest, wobei nördlich der Bahngleise im Bereich der heutigen Ackerflächen Planrecht für ein reines Wohngebiet mit einer zwingend 6 und 8-geschossigen Wohnbebauung besteht. Mit Inkrafttreten der 1. Änderung soll der Bebauungsplan Nr. 332 verlängerte Gatherhofstraße / Forstwaldstraße innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden. Der westliche Bereich des Bebauungsplans 1. Änderung Nr. 332 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Der Landschaftsplan setzt hier das Landschaftsschutzgebiet Oberbenrad/Forstwald mit dem Entwicklungsziel 1.2 (Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen) fest. Als Entwicklungs-, Pflegeund Erschließungsmaßnahmen werden im Bebauungsplangebiet die Unterpflanzung der vorhandenen Hochspannungsmasten und die Pflanzung einer Allee entlang der Forstwaldstraße aufgeführt. Die Grenze des Landschaftsplans und das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet werden nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die Einzelmaßnahmen sollen, sofern auf Bebauungsplanebene relevant, festgesetzt werden. Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Direkt nördlich im Bereich des verbleibenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 332 grenzt die Wasserschutzzone IIIa der Wassergewinnungsanlage Krefeld I (Horkesgath/Bückerfeld) an. Entlang des westlichen Siedlungsrandes des Stadtteils Benrad sind Höchstspannungsleitungen als Freileitungen planfestgestellt. Es handelt sich um die bestehende 110/220 KV Höchstspannungsleitung St. Tönis Osterath und eine 380 KV Leitung, welche noch nicht

6 Begründung Seite 5 realisiert ist. Diese Leitungen werden bei der Ausweisung von Baugebieten im Rahmen des Bebauungsplans berücksichtigt. Der angrenzende Bereich um den Platz Op de Pley mit den Straßen En et Bennert, An de Plank und Ferlingsweg (teilweise) liegt im Gebiet der Erhaltungssatzung Lindental Süd. Hierbei gibt es im Bereich an der Forstwaldstraße eine Überschneidung mit dem Bebauungsplangebiet. Die Inhalte der Satzung werden im Bebauungsplanverfahren beachtet und gelten als gestalterische Vorgaben ergänzend zu den Inhalten des aufgestellten Bebauungsplans weiter. Sonstiges Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß 2 Abs. 4 BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß 2a BauGB) erstellt. Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur Zurückstellung von Baugesuchen ( 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre ( 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung ( 33 BauGB) geschaffen. Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1. Änderung Nr. 332 beigefügt.

7 Begründung Seite 6

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