Information zum Bürgerentlastungsgesetz. Stand: Juli 2009
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- Birgit Wagner
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1 Information zum Bürgerentlastungsgesetz Stand: Juli 2009
2 Agenda 1. Ziel und Umfang des Gesetzes 2. Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge in der PKV 3. Was erhält der Kunde von der HALLESCHE 4. Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 2
3 Ziel und Umfang des Gesetzes Inhalt des Gesetzes Bisherige Regelung Neue Regelung ab 2010 Sonstige Vorsorgeaufwendungen Ä Krankenversicherung Ä Pflegepflichtversicherung Ä Unfallversicherung Ä Arbeitslosenversicherung Ä Haftpflichtversicherung Ä Berufsunfähigkeitsversicherung Ä Risikolebensversicherung Höchstbeträge für Nichtselbständige Ä Ledig: max /J. Ä Verheiratet: max /J. Höchstbeträge für Selbständige Ä Ledig: max /J. Ä Verheiratet: max /J. Unbegrenzt absetzbar sind Ä Basis- Krankenversicherung (GKV bzw. PKV-Tarife auf Niveau Basistarif) Ä Pflegepflichtversicherung Beiträge sind absetzbar für Ä Steuerpflichtigen Ä Kinder Ä Ehegatten/Lebenspartner Sonstige Vorsorgeaufwendungen Absetzbar bis zu den Höchstbeträgen und soweit Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zur GKV/PKV (Basisleistungen) /PPV ausgeschöpft ist Höchstbeträge für Nichtselbständige Ä Ledig: Ä Verheiratet: Höchstbeträge für Selbständige Ä Ledig: Ä Verheiratet: Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 3
4 Ziel und Umfang des Gesetzes Inhalt des Gesetzes D.h.: schöpft ein Versicherter seinen jeweiligen Höchstbetrag mit seinen absetzbaren PKV- und PPV-Beiträgen nicht vollständig aus, können folgende Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu den Höchstbeträgen abgesetzt werden: Beiträge zur PKV, die nicht auf Basiskrankenversicherungsschutz entfallen (bspw. Mehrleistungen über Basisniveau wie Krankentagegeld, KH, Wahlleistungen, aber auch Auslandsreise, AWVen, Optionen, etc.) BU-Versicherungen Haftpflicht-Versicherungen Etc Unbegrenzt abzugsfähiger Beitrag zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung/Jahr: Höchstbetrag für sonstige absetzbare Vorsorgeaufwendungen von Person X: Restbetrag für sonstige absetzbare Vorsorgeaufwendungen: 800 Beispiel 1 Unbegrenzt abzugsfähiger Beitrag zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung/Jahr: Höchstbetrag für sonstige absetzbare Vorsorgeaufwendungen von Person Z: Restbetrag für sonstige absetzbare Vorsorgeaufwendungen: 0 Beispiel 2 Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 4
5 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau Basistarif) berechnet? Pflegepflichtversicherung Volle Absetzbarkeit des Beitrags Krankheitskosten-Vollversicherung Maßstab sind die Leistungen des Basistarifs Beiträge zu Tarifen, die nur Leistungen des Basistarifs enthalten, sind vollständig absetzbar Beiträge zu Tarifen, die keine Leistungen des Basistarifs enthalten oder nur Krankentagegeld umfassen, sind nicht absetzbar Beispiel: Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Auslandsreise, reine Wahlleistungstarife (bspw. CG, CWB) Beiträge zu sog. Mischtarifen (d.h. Tarife, die sowohl Basistarifleistungen als auch Mehrleistungen umfassen) sind in Teilen absetzbar. Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 5
6 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau Basistarif) berechnet? Bei sog. Mischtarifen wird der absetzbare Beitragsanteil anhand von Punktzahlen ermittelt Die Punktezahl und die Berechnung des Abschlags ist in einer Rechtsverordnung festgelegt und erfolgt brancheneinheitlich Zur Berechnung werden die Tarife in folgende Leistungsbereiche aufgeteilt Ambulante Basisleistungen Stationäre Basisleistungen Zahnärztliche Basisleistungen Heilpraktiker Einbettzimmer Zweibettzimmer oder Chefarzt Kieferorthopädie Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung Basisleistung = Absetzbare Beitragsteile Mehrleistung = Nichtabsetzbare Beitragsteile, die aus dem Beitrag herausgerechnet werden Alle anderen Leistungsunterschiede zum Basistarif bleiben unberücksichtigt Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 6
7 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau Basistarif) berechnet? Die einzelnen Leistungsbereiche erhalten folgende Punktzahlen: Ambulante Basisleistungen 54,60 Punkte Stationäre Basisleistungen 15,11 Punkte Zahnärztliche Basisleistungen 9,88 Punkte Heilpraktiker 1,69 Punkte Einbettzimmer 3,64 Punkte Zweibettzimmer oder Chefarzt 9,24 Punkte Kieferorthopädie 0,26 Punkte Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung 5,58 Punkte Gesamtpunktzahl: 100,00 Punkte Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen: 20,41 Punkte Berechnungsformel für Abschlagsquotient: Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen/Gesamtpunktzahl Berechnung des nichtabsetzbaren Beitragteils: Tarifbeitrag*Abschlagsquotient Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 7
8 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau Basistarif) berechnet? Beispiel für Tarife der HALLESCHE: NK und PRIMO SB 1 NK PRIMO SB1 Ambulante Basisleistungen 54,60 Punkte 54,60 54,60 Stationäre Basisleistungen 15,11 Punkte 15,11 15,11 Zahnärztliche Basisleistungen 9,88 Punkte 9,88 9,88 Heilpraktiker 1,69 Punkte 1,69 1,69 Einbettzimmer 3,64 Punkte 3,64 0,00 Zweibettzimmer oder Chefarzt 9,24 Punkte 9,24 0,00 Kieferorthopädie 0,26 Punkte 0,26 0,26 Höherwertige Zahnversorgung/Implantatversorgung 5,58 Punkte 5,58 5,58 Gesamtpunktzahl: 100,00 Punkte 100,00 87,12 Punktzahl für nichtabsetzbare Leistungen: 20,41 Punkte 20,41 7,53 Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 8
9 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau Basistarif) berechnet? Beispiel für NK (Monatsbeitrag von 400 ) Berechnungsformel für Abschlagsquotient: - 20,41/100 = 0,2041 Berechnung des nichtabsetzbaren Beitragsteils: 400*0,2041= 81,64 Absetzbarer Monatsbeitrag: ,64 = 318,36 Steuervorteil mit 35% Grenzsteuersatz: Selbständiger: 318,36*0,35 = 111,42 /Monat bzw ,04 /Jahr Arbeitnehmer: 318, (voller AG-Zuschuss) = 118,36*0,35= 41,43 / Monat bzw. 497,16 /Jahr Beispiel für PRIMO SB 1 (Monatsbeitrag von 200 ) Berechnungsformel für Abschlagsquotient: 7,53/87,12=0,0864 Berechnung des nichtabsetzbaren Beitragsteils: 200*0,0864= 17,28 Absetzbarer Monatsbeitrag: ,28 = 182,72 Steuervorteil mit 35% Grenzsteuersatz: Selbständiger: 182,72*0,35 = 63,95 /Monat bzw. 767,40 /Jahr Arbeitnehmer: 182, (voller AG-Zuschuss) = 82,72*0,35= 28,95 /Monat bzw. 347,40 /Jahr Dazu kommt ggf. ein zusätzlicher Steuervorteil, falls Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft wurde Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 9
10 Wie wird der absetzbare Beitragsteil (Niveau Basistarif) berechnet? Beispiel TArife der HALLESCHE: Familienberechnung Tarif 1: NK 3 in Tarif 2: PVN in Tarif 3: KT 43/ 120 Tarif 4: URZ in Mann, 35 Jahre 374,92 21,84 37,92 1,00 Frau, 35 Jahre 514,27 21, ,00 Weibliche Jugendliche 154, ,00 Kind 148, ,00 Gesamtbeitrag 1.192,54 43,68 37,92 4 Tarif 3 und 4 sind nicht absetzbar. Tarif 2 ist voll absetzbar Für Tarif 1 ergeben sich folgende nicht absetzbare Beträge: 1.192,54*(20,41/100,00) = 243,40 Monatlicher absetzbarer Betrag (Selbständiger): 949, ,68 = 992,82 Monatlicher absetzbarer Betrag (Arbeitnehmer): 949, ,68-279,09 (AG-Zuschuss) = 713,73 Steuerersparnis Selbständiger (Grenzsteuersatz 35%): 347,49 /Monat bzw ,88 /Jahr Steuerersparnis Arbeitnehmer (Grenzsteuersatz 35%): 249,81 /Monat bzw ,72 /Jahr Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 10
11 Das Zufluss/Abfluss-Prinzip Nur die tatsächlich gezahlten Beiträge sind absetzbar Erstattete Beiträge (bspw. BRE, AG-Zuschuss) vermindern den absetzbaren Betrag Rückbuchungen vermindern ebenfalls den absetzbaren Betrag Nicht bezahlte Sollbeiträge werden nicht berücksichtigt Berücksichtigt werden nur Beträge, die im betrachteten Jahr geflossen sind Was ist mit der MBZ? Die MBZ ist kein eigenständiger Tarif, sondern eine Sonderbedingung zu 8 MB/KK (Beitragszahlung) Daher sind aus unserer derzeitigen Sicht die Beiträge zur MBZ in Zusammenhang mit einer Vollversicherung absetzbar. Eine definitive Klärung wird seitens des PKV-Verbandes vorbereitet Was ist mit Risikozuschlägen? Risikozuschläge sind mit absetzbar, wenn der zugrunde liegende Tarif absetzbar ist Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 11
12 Was ist mit Selbstbehalten? Selbstbehalte werden nicht steuerlich berücksichtigt Hier ist ggf. eine steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung möglich Kunden in hohen SB-Tarifen und einem niedrigen Beitrag haben ggf. aber ihren Höchstbetrag nicht ausgeschöpft und können zusätzlich Sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Was ist mit dem gesetzlichen Zuschlag? Der Gesetzliche Zuschlag ist im Gesetz nicht erwähnt PKV-Verbandsposition: Gesetzlicher Zuschlag ist absetzbar, wenn der zugrunde liegende Tarif absetzbar ist Was ist mit dem Arbeitgeber-Zuschuss? Der Arbeitgeberzuschuss vermindert die Höhe des absetzbaren Betrages Dabei wird der Arbeitgeberzuschuss immer in voller Höhe angesetzt Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 12
13 Beitragsrückerstattung BRE Die BRE wird aufgesplittet in eine BRE auf absetzbare Beiträge/Beitragsteile und auf nicht absetzbare Beiträge/Beitragssteile Die BRE, die für absetzbare Beiträge/Beitragsteile ausgezahlt wird, mindert den steuerlich absetzbaren Betrag und damit die Steuerersparnis Aber: die BRE wird dadurch nicht wertlos Denn die BRE erhält der Kunde immer über den vollen Tarifbeitrag die Steuerersparnis dagegen nur für absetzbare Leistungsbereiche und anteilig in Abhängigkeit vom Steuersatz Es kann aber sein, dass es sich künftig etwas früher als bisher lohnen wird, Leistungen einzureichen Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 13
14 Sonderfälle Basistarif und GKV In der GKV und im Basistarif werden 4% vom Tarifbeitrag als nicht absetzbar abgezogen (für Krankentagegeld) Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 14
15 Welche Vorteile hat das neue Gesetz für Sie? Jeder Steuerpflichtige kann ab 2010 grundsätzlich 400 mehr (Verheiratete 800 ) als Sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen Allein diese Verbesserung bringt den Kunden je nach Steuersatz bis zu 170 mehr im Jahr Verheiratete das Doppelte! Gerade Familien und Kunden mit höheren Beiträgen haben deutlichere Steuervergünstigungen PKV wird für Familien attraktiver Tarife mit höheren Beiträgen/höhereLeistungen werden interessanter Versicherte mit Risikozuschlägen können diese nun größtenteils von der Steuer absetzen Es bleibt insgesamt mehr Geld, um sich zusätzliche Absicherungen leisten zu können Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 15
16 Was erhält der Kunde von der HALLESCHE Einmalige Bescheinigung über absetzbare Beiträge in 2010 (Übergangslösung für Bestandskunden) Alle Versicherungsnehmer in der Vollversicherung erhalten im Dezember 2009 eine Bescheinigung über die Höhe der absetzbaren Beiträge in 2010 (mit Stand Januarbeitrag 2010) Diese Bescheinigung wird für jede versicherte Person erstellt Arbeitnehmer und Beamte geben diese Bescheinigung an ihre Arbeitgeber weiter Der Arbeitgeber berücksichtigt die absetzbaren Beiträge dann im Lohnsteuerabzugsverfahren Über das weitere Vorgehen in 2010 werden wir Sie nochmals gesondert informieren. Arbeitgeberzuschuss-Bescheinigung Hier ändert sich am bisherigen Vorgehen nichts Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 16
17 Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens Rechtsquellen Die aufgeführten Regelungen haben 2 Rechtsquellen: Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) Fahrplan Am 10. Juli 2009 wurde das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet Inkrafttreten (Gesetz und Verordnung): 1. Januar 2010 Bürgerentlastungsgesetz ab Krankenversicherungsbeiträge Seite 17
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