Galerie unter freiem Himmel: Skulpturenkunst zeigt Menschliche Dimensionen unter dem Förderturm Löbichau

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1 22. April Jahrgang Nr. 6 Galerie unter freiem Himmel: Skulpturenkunst zeigt Menschliche Dimensionen unter dem Förderturm Löbichau Löbichau. Im Rahmen von Resurrektion Aurora, dem BUGA- Begleitprojekt des Landkreises, wird der ehemalige Förderturm Löbichau Teil eines eindrucksvollen Kunstprojektes sein. Menschliche Dimensionen lautet der Titel der Skulpturenkunst unter freiem Himmel. Die Beziehungen von Mensch und Natur, die tiefe Verbundenheit mit der Heimat, aber auch die Geschichte des Bergbaus, verarbeiten sechs Künstler aus dem Altenburger Land in ihren Skulpturen aus Holz und Keramik. Der Arbeitstitel lässt dabei viel gestalterischen Spielraum. Lieve Godts-De Greef hatte die Idee für dieses Projekt und arbeitet gemeinsam mit Karin Gentsch, Peter Geist, Michael Müller, Siegfried Otto Hüttengrund und Anthony Lowe an der Umsetzung. Finanziert wird Menschliche Dimensionen durch Sponsoren. Die einzelnen Vorhaben der Künstler sind miteinander abgestimmt, diese stellen wir Ihnen nachfolgend vor. Peter Geist Der Künstler selbst nennt das Projekt Memorandum Wismut. Es soll an die Menschen erinnern, die ihr Blut und ihr Leben für die gefährliche Arbeit in den Wismut-Schächten gegeben haben. Symbolisiert wird dies mit einer Kugel aus witterungsbeständigem Eichenholz. Die Holzkugel steht für die Gesamtheit und das Leben der Kumpel sowie für das Dasein überhaupt. Karin Gentsch Das Vorhaben trägt den Titel Memento (gemahnend). Aus solider Keramik wird ein 70 Zentimeter großer Torso gefertigt. Dieser soll eine Verbindung zwischen Erde und Natur darstellen und zum vernünftigen und umweltbewussten Umgang mit der Umwelt animieren. Holzkugel: Peter Geist die Gelegenheit in die ehemaligen Wismut-Schächte einzufahren und die Bergleute vor Ort zu zeichnen. Viele Kumpel mussten diese Arbeit mit ihrer Gesundheit oder gar dem Leben bezahlen. Dies hat den Künstler veranlasst, den hinterbliebenen Frauen und Familien eine Skulptur mit dem Titel Trauernde zu widmen. Michael Müller Böse oder Mann und Frau oder Ebbe und Flut versinnbildlicht werden soll. Beide Seiten bedingen einander, ergänzen sich zum Ganzen, zum Ideal des menschlichen Strebens so die Intension des Künstlers. Lieve Godts-De Greef Auch diese Künstlerin arbeitet an der Umsetzung ihrer Idee. Das Projekt ist noch nicht ganz fertig und wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt. SiMa/AG Anthony Lowe Der Künstler wird zwei Säulen kreieren, die befreit von ihrer Last eine Art Trophäe aus vergangenen Zeiten symbolisieren. Dazu werden die Säulen mit wetterbeständigen Lasurschichten coloriert. Mit farblichen Pigmenten und Ornamenten sollen verschiedene Motive aufgebracht werden. Die Säulen soll den Eindruck unverwüstlicher Blumen, als farbiger Anziehungspunkt für Menschen vermitteln. Im Winter wird dieses Kunstobjekt die Erinnerung an den Winter symbolisieren und ist zugleich das Zeichen der Gewissheit. Entstehen soll eine fünf Meter hohe Skulptur aus Eichenholz mit der Gegensätzliches im und um den Menschen wie beispielsweise Gut und Torsogestalt: Karin Gentsch Siegfried Otto Hüttengrund Skulptur: Michael Müller Der Künstler hatte bereits mehrmals Säule: Anthony Lowe

2 Seite 2 AMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land für das Wirtschaftsjahr 2006 I. Haushaltssatzung Dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land gehören folgende Städte und Gemeinden an: Gößnitz, Lucka, Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Fockendorf, Frohnsdorf, Gerstenberg, Göhren, Großröda, Haselbach, Heyersdorf, Jückelberg, Kriebitzsch, Langenleuba- Niederhain, Lödla, Lumpzig, Mehna, Monstab, Naundorf, Nobitz, Ponitz, Rositz, Starkenberg, Gemeinde Saara (nur mit den ehemaligen Gemeinden Taupadel, Lehndorf, Mockern), Tegkwitz, Treben, Windischleuba, Ziegelheim. Auf Grund der Verbandssatzung und des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom (GVBl. S. 232), geändert durch Gesetz vom 10. November 1995 (GVBl. 346), Artikel 2 vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 178) und Artikel 1 vom 14. September 2001 (GVBl. S. 257), 1. Auflage Februar 2003, erlässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftjahr 2006 wird hiermit festgesetzt: Erfolgsplan Erträge EURO Aufwendungen EURO Gewinn Euro Vermögensplan Einnahmen EURO Ausgaben EURO Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung des Vermögensplanes ist im Wirtschaftsjahr 2006 in Höhe von EURO im Bereich Wasser vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. 4 entfällt 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf EURO festgesetzt. 6 Im Haushaltsplan 2006 wird eine Umlage in Höhe von EURO festgesetzt. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2006 in Kraft. Wilchwitz, den 05. April 2006 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land Siegel E t z o l d Verbandsvorsitzender II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk In der öffentlichen Verbandsversammlung am 09. März 2006 wurde mit Beschluss-Nr. 01/2006 die Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2006 sowie die dazugehörigen Anlagen und mit Beschluss Nr. 02/2006 der Finanzplan beschlossen. Der Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2006 sowie die dazugehörigen Anlagen und der Finanzplan zur Würdigung am 14. März 2006 vorgelegt. Die Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2006 enthält den genehmigungspflichtigen Teil der Kreditaufnahme im Bereich Wasser in Höhe von ,00 EURO. Das Landratsamt Altenburger Land hat mit Schreiben vom 27. März 2006, Az.: 092.hei 215/2006, die Haushaltssatzung/Wirtschaftsplan 2006 sowie die dazugehörigen Anlagen und den Finanzplan genehmigt. III. Auslegungshinweis Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen vom 24. April 2006 bis 08. Mai 2006 zu den allgemeinen Geschäftsstunden, Dienstags und Donnertags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, im Verwaltungsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land, Dorfplatz 1, Nobitz/OT Wilchwitz öffentlich aus. Es können auch in dieser Zeit Termine außerhalb der öffentlichen Sprechzeiten vereinbart werden. Wilchwitz, den 05. April 2006 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land Siegel Etzold Verbandsvorsitzender So erreichen Sie uns: Redaktion: Silke Manger (SiMa) Telefon:( ) , silke.manger@αltenburgerland.de Antje Gallert (AG) Telefon: ( ) antje.gallert@αltenburgerland.de Gestaltung und Satz/Amtliche Nachrichten: Kerstin Gabler Telefon:( ) , kerstin.gabler@αltenburgerland.de Cathleen Bethge Telefon:( ) , cathleen.bethge@αltenburgerland.de Die 8. Verbandsversammlung des ZRO in der 3. Wahlperiode findet am Donnerstag, dem 27. April 2006, um 14:00 Uhr, bei der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera, Seminarraum 1.05, Gaswerkstraße 25, Gera, statt. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Niederschrift der 7. Verbandsversammlung in der 3. Wahlperiode 2. Beschluss zur Vorbereitung von Satzungsänderungen 3. Informationen zur Abfallentsorgung 4. Informationen Mitteilung des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO) Nichtöffentliche Sitzung 5. Beratung zur Vergabe der Entsorgung von Mehrmengen an Restabfällen 6. Beratung zur Anschaffung eines Teleskopladers 7. Informationen Öffentliche Sitzung 8. Beschluss zur Vergabe der Entsorgung von Mehrmengen an Restabfällen 9. Beschluss zur Anschaffung eines Teleskopladers Gez. Mascher Verbandsvorsitzender Beschlüsse der 7. Verbandsversammlung des ZRO am Öffentliche Sitzung 20/III/2005 Beschluss Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2006 des ZRO 21/III/2005 Beschluss Finanzplan ZRO Nichtöffentliche Sitzung 22/III/2005 Beschluss zur Änderung der Zweiten Zusatzvereinbarung zum Entsorgungsvertrag zwischen der SI- TA Deutschland GmbH und dem ZRO 23/III/2005 Beschluss zur Ausschreibung von Mehrmengen Mitteilung des Zweckverbandes Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO) Der Deponieeigenkontrollbericht nach Thüringer Deponieeigenkontrollverordnung für die Deponie des ZRO in Großlöbichau für das Jahr 2005 wird im Betriebsgebäude auf der Deponie Großlöbichau öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist vom bis im Rahmen der Geschäftszeiten möglich: Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr. Impressum: Herausgeber: Landkreis Altenburger Land, Lindenaustraße 9, Altenburg, Telefon:( ) , Fax: ( ) , Verantwortlich (i. S. d. P.) für den Inhalt: Silke Manger, Fachdienstleiterin Öffentlichkeitsarbeit, oder Vertreter im Amt Druck und Vertrieb: Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbh & Co. KG, Peterssteinweg 19, Leipzig, Telefon: ( ) Fax: ( ) Verteilung: kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Altenburger Land, bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an den Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes Altenburger Land Bezugsmöglichkeiten/-bedingungen: über den Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes Altenburger Land, Jahrespreis bei Postversand: 30,68 Euro, bei Einzelbezug: 1,53 Euro Entsprechend 9 Grundbuchbereinigungsgesetz GBBerG vom (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom (BGBl I, S. 2457; 2491) i.v.m. 7 der Sachenrechtsdurchführungsverordnung SachenR-DV vom (BGBl I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land, Dorfplatz 1 in Nobitz, Ortsteil Wilchwitz wurden Anträge auf Erteilung der Leitungs und Anlagenrechtsbescheinigung gem. 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Dabei handelt es sich um Trinkwasserleitungen 200 AZ und 200 PVC, die als Versorgungsleitungen von Teilgebieten der Stadt Meuselwitz dienen. Die Trinkwasserleitungen verlaufen von Gemarkung Breitenhain Flur 8 in westliche Richtung über die Gemarkung Breitenhain Flur 8 und über die Gemarkung Falkenhain bis zum Übergabeschacht Falkenhain. Die von den Anlagen betroffenen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Falkenhain Flurstücke 255/4, 257/1, 258/1, 259/1, 260/1, 261/1, 265/1, 268/1, 270/1, 292/ 10, 292/11, 570/15 haben die Möglichkeit, die eingereichten Anträge und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom bis einschließlich bei der unteren Wasserbehörde in Schmölln, Amtsplatz 8, Zimmer 215, während der Dienstzeiten einzusehen. Altenburg, den Sieghardt Rydzewski Landrat Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 03. April 2006 folgenden Beschluss Nr. 22 gefasst: Der Kreisausschuss traf in seiner Sitzung am die folgenden Feststellungsbeschlüsse nach umfänglicher Anhörung des Vorstandes der Sparkasse Altenburger Land und Sachdarstellung zu den in der Öffentlichkeit stehenden Themen, wie Kreditpolitik, Mittelstandsfinanzierung usw. Feststellungsbeschlüsse 1. Die vom Wirtschaftförderer der Stadt Altenburg, Herrn Scheidel, öffentlich getroffenen Kritiken zu vermeintlichen Finanzierungsangelegenheiten der Sparkasse Altenburger Land entbehren jeder Grundlage und sind somit gegenstandslos. 2. Es gibt keine sachlichen Gründe, das wirtschaftliche Engagement der Sparkasse Altenburger Land grundsätzlich in Frage zu stellen oder zu kritisieren. Die Sparkasse handelt verantwortlich im Sinne ihres öffentlichen Auftrages. 3. Die Sparkasse Altenburger Land handelt gesetzeskonform. Dies wurde bisher in allen zurückliegenden Jahresabschlüssen uneingeschränkt testiert. 4. Die FDP-Fraktion des Kreistages hat zu Sparkassenangelegenheiten in dieser Legislaturperiode in den Gremien des Kreistages bisher keinerlei anfragen gestellt, Kritiken geäußert oder Beschlussvorlagen eingebracht. 5. Der Vorwurf von Lustreisen entbehrt jeder Grundlage. 6. Der Kreisausschuss stellt fest, dass mit den Äußerungen des Wirtschaftsförderers der Stadt Altenburg zumindest ein immaterieller Schaden entstanden ist und erwartet, um weiteren Schaden von der Sparkasse abzuwenden, dass eine öffentliche Entschuldigung gegenüber Vorstand, Mitarbeitern und Verwaltungsrat erfolgt. Sieghardt Rydzewski Landrat

3 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 AMTLICHER TEIL Seite 3 Öffentliche Wahlbekanntmachung für die Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Fockendorf, Frohnsdorf, Göhren, Göllnitz, Göpfersdorf, Gößnitz, Großröda, Haselbach, Heukewalde, Heyersdorf, Jonaswalde, Jückelberg, Kriebitzsch, Langenleuba-Niederhain, Löbichau, Lödla, Lumpzig, Lucka, Mehna, Meuselwitz, Monstab, Naundorf, Nobitz, Nöbdenitz, Ponitz, Posterstein, Saara, Starkenberg, Tegkwitz, Thonhausen, Treben, Vollmershain, Wildenbörten, Windischleuba, Ziegelheim 1. Am 07. Mai 2006 findet die Landratswahl im Landkreis Altenburger Land in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum. 3. Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und den Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mit. Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nach der Wahl auf, weil sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird. 5. Amtliche Stimmzettel erhalten Sie im Wahlraum. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Sie haben eine Stimme. Sie vergeben Ihre Stimme dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel einen der Wahlvorschläge kennzeichnen. 6. Ablauf der Wahlhandlung: Nach Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses fest. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sodann erhalten Sie einen Stimmzettel für die Landratswahl. Sie begeben sich in die Wahlzelle, kennzeichnen dort Ihren Stimmzettel und falten ihn so zusammen, dass andere Personen Ihre Kennzeichnung nicht erkennen können. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstandes, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wählerverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den o.g. Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Der Wähler gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nach 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht oder eine solche Tat versucht. 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 08. Mai 2006, um 9.00 Uhr bis voraussichtlich Uhr, in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Wolf Landkreiswahlleiter Bekanntmachung über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0013/ bis N0019/ Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen -das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen- gibt bekannt, dass die envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13 in Chemnitz einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehende Transformatorenstation Nr. Ek 5121 "Schömbach"; Transformatorenstation Nr. Dk 4388 "Posa"; Transformatorenstation Nr. Dh 4191 "Selka"; Transformatorenstation Nr. Ei 4466 "Ziegelei Hainichen"; Transformatorenstation Nr. Dk 4390 "Großröda 3"; Transformatorenstation Nr. Dk 3230 "Waltersdorf 1"; Transformatorenstation Nr. Ei 4406 "Uhlmannsdorf"; mit einer Schutzstreifenbreite von 3 m für die Zuwegung bzw. 1 m um die Transformatorenstation gemäß 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Großröda, Flur 2, Flurstück 38/3; Hainichen, Flur 1, Flurstücke 7/3 und 7/9; Posa, Flur 1, Flurstück 65/3; Schömbach, Flur 4, Flurstück 29/1; Selka, Flur 1, Flurstücke 48 und 189; Uhlmannsdorf, Flur 1, Flurstück 74; Waltersdorf, Flur 1, Flurstück 13; können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Sondershausen, Schillerstraße 6 (im Gebäude des Finanzamtes, Zimmer 425, Telefon ( ) ), dienstags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr und 17:00 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung - SachenR- DV - vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Schillerstraße 6 in Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Lampe Außenstellenleiterin Am der zweiten Sitzung des Landkreiswahlausschusses Mittwoch, dem 10. Mai 2006, Uhr wird im Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9 in Altenburg, Zimmer 219 (Ratssaal) der Landkreiswahlausschuss zu einer öffentlichen Sitzung zusammentreten. Gegenstand der Sitzung: Ermittlung und Feststellung des Entsprechend 9 Grundbuchbereinigungsgesetz GBBerG vom (BGBl I, S. 2182), geändert durch Sachenrechtsänderungsgesetz vom (BGBl I, S. 2457; 2491) i.v.m. 7 der Sachenrechtsdurchführungsverordnung SachenR-DV vom (BGBl I, S. 3900) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land, Dorfplatz 1 in Nobitz, Ortsteil Wilchwitz wurden Anträge auf Erteilung der Leitungs und Anlagenrechtsbescheinigung gem. 9 Abs. 4 GBBerG zum Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für wasserwirtschaftliche Anlagen gestellt. Dabei handelt es sich um eine Trinkwasserleitung 200 AZ, die als Versorgungsleitung von Teilgebieten der Stadt Meuselwitz dient. Die Trinkwasserleitung verläuft Wahlergebnisses der Landratswahl am 07. Mai 2006 Hinweis: Jedermann hat Zutritt zu dieser Sitzung. Wolf, Landkreiswahlleiter von der Gemarkung Breitenhain Flur 8 in westliche Richtung über die Gemarkung Breitenhain Flur 8 in Richtung Falkenhain. Die von den Anlagen betroffenen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Breitenhain Flur 8 Flurstücke 120/20 und 120/22 haben die Möglichkeit, die eingereichten Anträge und die beigefügten Unterlagen im Zeitraum vom bis einschließlich bei der unteren Wasserbehörde in Schmölln, Amtsplatz 8, Zimmer 215, während der Dienstzeiten einzusehen. Altenburg, den Sieghardt Rydzewski Landrat

4 Seite 4 AMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 Öffentliche Ausschreibung (VOB/A 17 Nr. 1 Abs. 2) a) Auftraggeber : Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbh Am Brauereiteich 6 D Schmölln b) Vergabeverfahren : Öffentliche Ausschreibung c) Art des Auftrages : Bauvertrag als Einheitspreisvertrag d) Ort der Ausführung : Gartenstraße D Schmölln e) Art und Umfang der Leistung : Errichtung eines Wohnheimes für psychisch Kranke und seelisch Behinderte f) Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen : Los 1 Zentrale Baustelleneinrichtung Es ist die zentrale Baustelleneinrichtung für das gesamte Bauvorhaben zu erstellen, Vorzuhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme wieder zu beräumen. Die Grundvorhaltedauer der BE beträgt 18 Monate. u ca. 250 m Bauzaun u 1 St Sanitärcontainer u 1 St Bürocontainer u 1 St Bautafel u ca. 150 m2 Betonstraßenplatten umsetzen u div. Abbrucharbeiten u ca m3 Erdaushub u ca. 400 m3 Bodenaustausch u ca m2 Straßenunterbau (Frostschutz/Schotter) u ca m2 Sandgeschlämmte Schotterdecke u 2 St Bauwasseranschlüsse u Baustrom 3 St Baustromverteiler 1 St Krananschlußschrank ca. 40 St Beleuchtungskörper ca. 520 m Kabel 1 St Rohrbekleidheizung Los 2 Gründung (Teillos 1 und Teillos 2) Das Los 2 Gründung (untergliedert in Teillos 1 und Teillos 2) wird nur als komplette Leistung vergeben. Für die Realisierung der Leistungen ist von einem 2-Schichtsystem und dem Arbeiten an Samstagen auszugehen. Dies ist in der Angebotsermittlung zu berücksichtigen. Teillos 1 Erdarbeiten/Betonarbeiten u ca. 240 m2 Verbau (Trägerbohlenwand) u ca m3 Erdaushub u ca. 100 m3 Bodenaustausch u ca. 850 m3 Hinterfüllmaterial Kies u ca. 20 m3 div. Abbrucharbei ten im Aushubbereich u ca. 340 m2 WU-Beton (Kel lerbauwerk Bodenplatte/Wand) u ca. 180 m2 Perimeterdämmung an Kelleraußenwänden u ca. 490 m2 Perimeterdämmung unter Bodenplatte u ca. 160 m3 Fundamentbeton (Pfahlrostbalken und Einzelfun damente) u ca. 640 m2 Bodenplatte u ca. 210 m Fundamenterder u ca. 60 t Betonstahl u ca. 360 m2 Unterbau (Frostschutz/Schotter) Teillos 2 Entwässerungskanalarbeiten u ca. 560 m Verlegung von Kanalrohr KG DN u ca. 250 m Verlegung von Rohrleitungen PE DN u ca. 25 St Beton-Schächte für Regen-und Schmutzwasser u 2 St Mini-Schmutzwasser-Hebe anlagen u 1 St Regenwasserzisterne 7,4 m3 Los 3 Spezialtiefbauarbeiten u ca. 950 m2 Aufstellfläche Rammebene u ca. 920 m Duktile Rammpfäh le Los 4 Rohbau Für die Realisierung der Leistungen ist von einem 2-Schichtsystem und dem Arbeiten an Samstagen auszugehen. Dies ist in der Angebotsermittlung zu berücksichtigen. u ca. 390 m3 Außen/Innen Mauerwerk (Kalksandstein Plus-Planelemente Stärke 24,0 cm) u ca m2 Innenmauerwerk (Kalksandstein Plus-Planele mente Stärke 17,5cm) u ca. 40 m3 Außen-und Innen Mauerwerk (Kalksandstein Mit telformat) u ca. 400 m Iso-Kimmstein u ca. 400 m KS-U-Schalen u ca. 390 m Systemstürze u ca. 400 m Maueranschlußschienen u ca m2 Filigranplattendecken u ca.12 m3 Stahlbetonunterzüge und Stahlbetonsturzträger u 5 St Stahlbeton Fertigteiltreppen (dreiläufig zweimal abgewinkelt) u ca. 15 t Betonstahl h) voraussichtliche Ausführungsfrist : Los 1 Zentrale Baustelleneinrichtung - ca. 25. KW 2006 Los 2 Gründung (Teillos 1 und Teillos 2) - ca. 27. KW 2006 Los 3 Spezialtiefbau Rammpfahlgründung - ca. 28. KW 2006 Los 4 Rohbau- ca. 33. KW 2006 i) Name und Anschrift der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen eingesehen, angefordert und abgeholt werden können : Los 1; 2; 3; 4 Bewerbung bis Abholung/Versand ab Architektur-und Ingenieurbüro Bachmann & Schiller GbR Alexander-Puschkin-Straße 17 D Schmölln Tel.: ( ) ; Fax ( ) j) Höhe des Entgeldes für die Unterlagen : Los 1 Zentrale Baustelleneinrichtung 20,00 + 3,00 Diskette + 5,00 bei Portoversand Los 2 Gründung (Teillos 1/ Teillos 2) 30,00 + 3,00 Diskette + 6,00 bei Portoversand Los 3 Spezialtiefbau Rammpfahlgründung - 15,00 + 3,00 Diskette + 5,00 bei Portoversand Los 4 Rohbau 30,00 + 3,00 Diskette + 6,00 bei Portoversand Zahlung bar bei Abholung, per Scheck an das Architektur-u.Ingenieurbüro Bachmann+Schiller GbR, Alexander-Puschkin-Straße 17, Schmölln. k) Ablauf der Einreichungsfrist : Los 1 Zentrale Baustelleinrichtung Los 2 Gründung Los 3 Spezialtiefbau Rammpfahlgründung Los 4 - Rohbau l) Einreichung der Angebote : Postanschrift: Schmöllner Heimbetriebsgesellschaft mbh Am Brauereiteich 6 D Schmölln m) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch n) Personen, die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen : Bei Eröffnung der Angebote dürfen nur die Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein. o) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote : Submissionstermin: Uhrzeit: 8:30 Uhr Los 1 Zentrale BE 9:00 Uhr Los 2 Gründung 9:30 Uhr Los 3 Spezialtiefbau Rammpfahlgründung 10:00 Uhr Los 4 Rohbau Ort: Altenpflegeheim Am Brückenplatz Brückenplatz 2 D Schmölln p) geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllung-/Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 bzw. 3 v.h. der Auftragssumme, einschl. Nachträgen. q) Zahlungsbedingungen: nach VOB/B 16 r) Rechtsform, die Bietergemeinschaft aufweisen muß: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. s) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter : Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach VOB/A 8 Nr. 3(1) Buchstabe b,c,d,e sind mit einzureichen. Der Bieter hat eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft vorzulegen und mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A einen Auszug aus dem Gewerbezentral register nach 150 Abs. 1 Gewerbeordnung beizufügen (bis zu dessen Vorliegen eine eidesstattliche Erklärung). Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn o.g. Nachweise nicht vorgelegt werden. t) Ablauf der Zuschlags-und Bindefrist: u) Nebenangebote: sind zugelassen v) Nachprüfstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt Ref Vergabeangelegenhgeiten Carl - August - Allee 2a D Weimar I. Der Jahresabschluss 2004 des Dienstleistungsbetriebes Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land wurde im Werkausschuss am 02. März 2006 zur Feststellung an den Kreistag des Landkreises Altenburger Land empfohlen. Dem Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei wurde durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft- Steuerberatungsgesellschaft folgender Prüfungsvermerk erteilt: Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt. Die Ansätze der Rückstellungsbildung für Deponienachsorge erfolgten wie in den Vorjahren abweichend von 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu Barwerten. Mit dieser Einschränkung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von ,83 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung erteilt. II. Mit Beschluss Nr. 159 vom 20. März 2006 hat der Kreistag des Landkreises Altenburger Land die Feststellung der Jahresrechnung 2004, die Ergebnisverwendung sowie die Entlastung der Werkleitung des Dienstleistungsbetriebes Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land beschlossen. III. Der Jahresabschluss 2004 des Dienstleistungsbetriebes Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land liegt in der Zeit vom 24. April bis 05. Mai 2006 zu den Öffnungszeiten des Bürgerservices beim Landratsamt Altenburger Land, Lindenaustraße 9, im Bürgerservice öffentlich aus. Sieghardt Rydzewski Landrat Altenburg, den 27. März 2006 Vorinformation zum Transpondereinbau in die Restmülltonnen des Jahresabschlusses 2004 des Dienstleistungsbetriebes Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Altenburger Land Am Samstag, dem 06. Mai 2006, erscheinen im Amtsblatt des Landkreises Altenburger Land die ersten konkreten Termine ab wann und in welchem Ort mit dem Transpondereinbau in Ihre Restmülltonnen begonnen wird. Weitere Termine erscheinen in den darauf folgenden Amtsblättern jeweils samstags. Bis dahin kann keine Auskunft zu den Terminen erteilt werden. Wir bitten um Verständnis. In diesen Veröffentlichungen informieren wir auch ausführlich und detailliert über den Ablauf. Ab der 17. Kalenderwoche 2006 erhalten alle Wohneigentümer, Vermieter und Hausverwalter ein ausführliches Informationsschreiben zugesandt. Ihr Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei Beratung zu Patent- und Schutzrechten Am Dienstag, besteht von Uhr Gelegenheit, sich zu Fragen des Patentrechtes und zu gewerblichen Schutzrechten individuell beraten zu lassen. Diese kostenlose Erstberatung erfolgt durch einen Patentanwalt der Region. Für jeden Interessenten stehen ca. 45 min Gesprächszeit mit dem Patentanwalt zur Verfügung. Zwecks Organisation der Einzelberatungen ist eine telefonische Anmeldung unter ( ) erforderlich. Die Beratungen finden im WTC Altenburger Land e.v. in Altenburg, Keplerplatz 5 (neues Postgebäude) statt. Bernd Huster, WTC Altenburger Land e.v.

5 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 AMTLICHER TEIL Seite 5 Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 07. Dezember 2005 Aufgrund 20 Abs. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG ) letzte Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) in Verbindung mit 19 Abs 1 und 21 der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (ThürKO) letzte Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in Verbindung mit 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Thür- KAG) letzte Fassung vom 17. Dezember 2004 (GVBl. Nr. 22 S. 889) sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVw KostG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285), zuletzt geändert durch das Thüringer Zivilrechtsausführungsgesetz vom 03. Dezember 2002 (GVBl. S. 424) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land in der Sitzung vom 29. September 2005 folgende Verwaltungskostensatzung beschlossen: 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen (1) Für einzelne Amtshandlungen in Angelegenheiten der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung des Zweckverbandes, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorgenommen worden sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Kostenverzeichnis Verwaltungsgebühren erhoben. (2) Gebühren, die aufgrund von Gesetzen und anderer Rechtsvorschriften erhoben werden, namentlich Benutzungsgebühren, bleiben von dieser Satzung unberührt. (3) Für Amtshandlungen in Weisungsangelegenheiten gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungskostengesetzes. 2 Gebührenfreie Amtshandlungen Gebührenfrei sind Amtshandlungen, die (1) überwiegend im öffentlichen Interesse vorgenommen werden oder (2) von dem Zweckverband in Ausübung der öffentlichen Gewalt veranlasst werden, es sei denn, dass ein Dritter die Amtshandlung mittelbar veranlasst hat. 3 Persönliche Gebührenfreiheit (1) Von der Errichtung von Verwaltungsgebühren sind befreit: 1. die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche nach deren Haushaltsplänen für ihre Rechnung verwaltet werden oder diesen gleichgestellt sind; 2. Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, welche die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben; 3. Landkreise, Gemeinden, Ge meindeverbände und sonstige kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts; 4. Hochschulen, Studentenschaften, Forschungseinrichtungen und Studentenwerke, welche die Rechtsstellung einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts haben, andere Einrichtungen, die wissenschaftlichen oder Unterrichtsund Erziehungszwecken dienen und als gemeinnützig anerkannt sind; 5. freie Wohlfahrtsverbände. (2) Anderen Ländern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die für deren Rechnung verwaltet werden oder diesen gleichgestellt sind, kann Gebührenfreiheit eingeräumt werden, wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist. (3) Befreiung und Ermäßigung, die auf besonderen gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. 4 Gebühren in besonderen Fällen (1) Wird ein Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit des Zweckverbandes abgelehnt, so wird keine Gebühr erhoben. (2) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung zurückgenommen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen, die Amtshandlung aber noch nicht beendet ist, oder wird ein Antrag aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder wird eine Amtshandlung zurückgenommen oder widerrufen, so ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel. (3) Der Zweckverband kann die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung absehen, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenpflichtigen oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint. 5 Kostengläubiger Kostengläubiger ist der Zweckverband. 6 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Kosten durch eine vor dem Zweckverband abgegebene oder ihm mitgeteilte Erklärung übernommen hat, 3. wer für die Kostenschuld eines anderen Kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. 7 Kostenbemessung (1) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem anliegenden Kostenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung, das Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Die Gebühren sind nach dem Zeitaufwand zu berechnen, 1. in den Fällen, in denen diese Satzung dies vorsieht, 2. wenn Wartezeiten entstanden sind, die der Kostenschuldner zu vertreten hat. Mit den Gebühren nach dem Zeitaufwand ist der Zeitaufwand der Beschäftigten abzugelten, die an der Vornahme der Amtshandlung direkt beteiligt sind. Die Tätigkeit von Hilfskräften (z.b. Fahrer, Schreibkräfte) wird nicht gesondert berechnet. Bei Dienstreisen und Dienstgängen wird die auf die Fahrt entfallende Zeit nicht berücksichtigt. 8 Rahmengebühren Bei Amtshandlungen, für die in dem Gebührenverzeichnis ein Rahmen festgelegt ist, wird Gebühr bemessen 1. nach der Bedeutung des Gegenstands und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten und 2. nach dem mit der Vornahme der Amtshandlung verbundenen Aufwand. 9 Pauschalgebühren Die Gebühr für regelmäßig wiederkehrende Amtshandlungen kann auf Antrag für einen im voraus bestimmten Zeitraum, jedoch nicht für länger als ein Jahr, durch einen Pauschalbetrag abgegolten werden. Bei der Bemessung des Pauschalbetrages ist der geringere Umfang der Verwaltungsarbeit zu berücksichtigen. 10 Auslagen Werden bei der Amtshandlung besondere bare Auslagen notwendig, so sind sie zu erstatten, auch wenn die Amtshandlung gebührenfrei bleibt. Für die Erhebung der Auslagen gelten die Vorschriften über die Gebührenerhebung entsprechend. 11 Kostenentscheidung (1) Die Kosten (Gebühren und Auslagen) werden von Amts wegen festgesetzt. Die Entscheidung über die Kosten soll, soweit möglich, zusammen mit der Sachentscheidung ergehen. (2) Aus der Kostenentscheidung müssen mindestens hervorgehen: 1. der kostenerhebende Zweckverband, 2. der Kostenschuldner, 3. die kostenpflichtige Amtshandlung, 4. die als Gebühren und Auslagen zu zahlenden Beträge, 5. wo, wann und wie die Gebühren und die Auslagen zu zahlen sind. (3) Die Kostenentscheidung kann mündlich ergehen; sie ist auf Antrag schriftlich zu bestätigen. Soweit sie schriftlich ergeht oder schriftlich bestätigt wird, sind auch die Rechtsgrundlagen für Erhebung der Kosten sowie deren Berechnung anzugeben. 12 Entstehen - Fälligkeit (1) Die Kostenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist, mit dessen Eingang beim Zweckverband, im übrigen mit der Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung. Die Verpflichtung zur Erstattung von Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. (2) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Schuldner fällig, wenn nicht der Zweckverband einen späteren Zeitpunkt bestimmt. (3) Eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig gemacht werden. 13 Stundung, Erlass und Niederschlagung Für die Stundung, den Erlass, die Niederschlagung und die Herabsetzung von Gebührenforderungen gelten gem. 15, Abs. 1, Nr. 4, 5 und 6 ThürKAG, die 163, Abs. 1 (abweichende Festsetzung wegen Unbilligkeit), 222 (Stundung), 227, Abs. 1 (Erlass) und 261 (Niederschlagung) der Abgabeordnung. 14 Vollstreckung Rückständige Gebühren, die nach dieser Gebührensatzung erhoben werden, unterliegen der Betreibung im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach den Bestimmungen des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. 15 Rechtsbehelf Gegen die Erhebung von Gebühren aufgrund dieser Verwaltungsgebührensatzung sind die Rechtsbehelfe nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung gegeben. Durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach dieser Gebührenordnung wird die Verpflichtung zur Zahlung nicht aufgehoben. 16 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Wilchwitz, den 07. Dezember 2005 Stephan Etzold Verbandsvorsitzender Anmerkungen: Siegel Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Nobitz, OT Wilchwitz, den 07. Dezember 2005 Stephan Etzold Verbandsvorsitzender Siegel Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 07. Dezember Abschriften, Bezüge, Vervielfältigungen, Fotokopien a) Abschriften oder Auszüge aus Akten, öffentlichen Verhandlungen, amtlich geführten Büchern, Statistiken, Rechnungen u.a. für jede angefangene DIN A 4 Seite... 2,50 b) Schwierige Abschriften oder Auszüge, insbesondere bei fremdsprachigen, wissenschaftlichen, tabellarischen oder schwer lesbaren Texten für jede angefangene Seite DIN A ,00 c) Zweitstücke (Duplikate) von Urkunden (Bescheid, Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung u.ä.) soweit nicht anders bestimmt ist, die Hälfte der für die Amtshandlung erhobenen Gebühr mindestens 2,50 d) Durchschriften je angefangene DIN A 4 Seite.. 0,50 e) Druckstücke von Zweckverbandssatzungen, Gebührenordnungen, sonstigen zweckverbandseigenen Vordrucken usw. je angefangene DIN A 4 Seite 0,75 - Fortsetzung auf Seite 6 -

6 Seite 6 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 AMTLICHER TEIL Kostenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 07. Dezember Fortsetzung von Seite 5- f) Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wird, je angefangene DIN A 4 Seite g) Fotokopien DIN A 4 je Stück h) Fotokopien DIN A 3 je Stück i) Schriftliche Auskünfte je angefangene DIN A 4 Seite 2,00 j) Einsichtnahme in Akten, Pläne und sonstiges Schriftgut 2,50 k) Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und Überlassen von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Selbstherstellung von Abschriften, Abzeichnungen, Auszügen und Plänen, Akten, Büchern usw. je Tag (für Zwecke wissenschaftlicher Forschung sind nur die baren Auslagen zu erstatten) 7,50 2. Ausfertigungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 2,50 b) Erteilung einer Ausfertigung, Beglaubigung einer Abschrift oder Fotokopie zusätzlich zu der Gebühr Ziff. 1 1,50 c) Bescheinigung einfacher Art 1,50 d) Bescheinigung bei besonderer Mühewaltung und erheblichem Aufwand je angefangene halbe Stunde 5,00 bis 15,00 3. Gebühren nach dem Zeitaufwand a) Die Gebühr nach dem Zeitaufwand beträgt je angefangene Viertelstunde bei Einsatz zu den üblichen Dienstzeiten für Angestellte der Vergütungsgruppe I-II 11,00 b) Die Gebühr nach dem Zeitaufwand beträgt je angefangene Viertelstunde bei Einsatz zu den üblichen Dienstzeiten für Angestellte der Vergütungsgruppe III-IVb 9,00 c) Die Gebühr nach dem Zeitaufwand beträgt je angefangene Viertelstunde bei Einsatz zu den üblichen Dienstzeiten für alle übrigen Beschäftigten 7,50 d) Für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird ein Zuschlag von 25% auf diese Gebührensätze erhoben. 4. Finanzierungsangelegenheiten a) Unbedenklichkeitsbescheinigung über gezahlte Beiträge, Gebühren, Abgaben und Hausanschlusskosten 3,00 b) Bescheinigung über gezahlte Beiträge, Gebühren, Abgaben und Hausanschlusskosten 2,50 c) Anmahnungen rückständiger Beträge 5,00 5. Bau- und Grundstücksangelegenheiten a) Bescheinigung über Anliegerleistungen 5,00 b) Schriftliche Auskunft über den Erschließungsstand 5,00 c) Schachtscheine und Fristverlängerungen 20,00 d) Entscheidung über den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang gemäß 6 Abs. 1 WBS 25,00 e) Entscheidung über den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang gemäß 6 Abs. 1 EWS 25,00 f) Entscheidung über den Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes und die Belieferung mit Wasser gemäß 4 Abs. 1 WBS 20,00 g) Entscheidung über den Antrag auf Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Entwässerungsanlage des Zweckverbandes gemäß 4 Abs. 1 EWS 20,00 h) Entscheidung über den Antrag auf Zulassung und Inbetriebsetzung der Anlage des Grundstückseigentümers gemäß 10 Abs. 2 WBS 40,00 i) Entscheidung über den Antrag auf Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage gemäß 10 Abs. 2, 3, 4 EWS 45,00 j) Entscheidung über den Antrag auf Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage gemäß 11 Abs. 5 EWS 40,00 k) Entscheidung über den Antrag auf Einleitung bestimmter Stoffe gemäß 15 Abs. 6 EWS 100,00 l) Entscheidung über den Antrag auf Verlegung der Einrichtungen gemäß 13 Abs. 3 WBS 20,00 m) Entscheidung über den Antrag auf Verlegung der Einrichtungen gemäß 19 Abs. 3 EWS 20,00 n) Entscheidung über den Antrag auf Einbau einer zusätzlichen Zähleinrichtung gemäß 14 Abs. 2 BGS zur EWS 25,00 6. sonstige Amtshandlungen und Entscheidungen über Anträge, Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen, Bewilligungen a) Soweit nicht andere Gebühren vorgeschrieben sind, beträgt die Gebühr für Entscheidungen über Anträge, Genehmigungen, Erlaubnisse, Gestattungen, Fristverlängerungen, Bewilligungen und sonstige Amtshandlungen, die dem unmittelbaren Nutzen der Beteiligten dienen. 5,00 bis 500,00 NICHTAMTLICHER TEIL Kegel-Kunstwerk in Schmölln installiert Schmölln. Als spitzer Hingucker und künstlerischer Hinweis auf Resurrektion Aurora, das BU- GA-Begleitprojekt des Landkreises in der Region Löbichau und Beerwalde, ist vor kurzem vor dem Landratsamt in Schmölln ein gusseiserner Kegel installiert worden. Genau wie die elf Kegel auf der Halde Beerwalde ist das Kunstwerk nach der Idee von Olaf Wegewitz mit einer Schriftplatte und philosophischer Inschrift versehen. Ins Schweigen denkend. Resurrektion Aurora. Lösung des Banns. Das Grünen der Erde. Vorbereitung einer Expedition in das Hier in das Jetzt, lautet der Text. Nicht nur für die Schmöllner ist das eine Einladung in die Region Löbichau und Beerwalde, sondern soll auch neugierig auf die kleine BUGA-Ausstellung machen, die im Eingangsbereich des Landratsamtes Schmölln gestaltet wurde. Eine kleine Ausstellung soll die Besucher auf Resurrektion Aurora hinweisen. Sie ist im Eingangsbereich des Landratsamtes Schmölln zu sehen. Gemeinsam mit den drei Sponsoren enthüllten Landrat Sieghardt Rydzewski (2. v. r.) und der Bürgermeister von Schmölln Herbert Köhler (1. v. r.) den gusseisernen Kegel vor dem Gebäude des Landratsamtes in Schmölln am Amtsplatz. Dort sind Modelle der Halde und des Förderturms, die die Wellpappewerke Lucka hergestellt hat, und Bilder zu sehen sowie weitere Informationsmaterialien zu finden. Erwerben können Besucher im Bürgerservice Schmölln außerdem die Broschüre Resurrektion Aurora. Die Installation ist eine gemeinsame Aktion von drei Sponsoren: Der Kegel wurde wie auch die anderen Kunstwerke auf der Halde Beerwalde von der Meuselwitz Guss Eisengießerei gefertigt, das Fundament hat die Firma Heli Bau GmbH Schmölln gelegt, die Installation übernahm das Elektro-Unternehmen Andreas Schmidt aus Lucka. Geplant ist außerdem, im Frühjahr einen weiteren Kegel in Altenburg zu installieren. Text und Fotos: AG

7 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 NICHTAMTLICHER TEIL Seite April 2006: BUGA Sternfahrt Radeln mit dem Landrat Erkundung von Resurrektion Aurora, dem BUGA-Begleitprojekt des Altenburger Landes mit dem Rad Über 300 Radler erkundeten 2005 bei der ersten Sternfahrt Radeln mit dem Landrat das Projekt Resurrektion Aurora. Foto: W. Beutler Anmeldung: Bis 26. April 2006 im Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamtes, Telefon: ( ) oder per oeffentlichkeitsarbeit@altenburgerland.de Start und Ziel: Sternfahrt beginnt in Altenburg (11:30 Uhr), Meuselwitz (11:30 Uhr) und Gößnitz (12:30 Uhr) und endet in Wildenbörten. Startgebühr: keine Gemeinsamer Treffpunkt aller Radler: Brauereiteich Schmölln Abfahrt Schmölln: 13:15 Uhr Ankunft Halde Beerwalde: 14:15 Uhr, Besichtigung der Kegel und Bepflanzung, Ankunft der Radsportler gegen 15:20 Uhr, danach über Löbichau weiter nach Wildenbörten Fahrtrouten (wie bereits im vergangenen Jahr): Altenburg: Fahrraddienst Mende Gabelentzstr. 8 - Theater - Wallstraße - Paditzer Straße - Zschechwitz - Mockern - Überquerung B 93 - Selleris - Saara - Größstöbnitz Schmölln, ca. 1 ¼ Stunde, Distanz: Kilometer Meuselwitz: Fahrraddienst Mende Mühlgasse 5 - Neupoderschau - Starkenberg - Kreutzen - Mehna - Schwanditz - Altkirchen - Trebula - Bohra Schmölln, ca. 1 ½ Stunde, Distanz: 23 Kilometer Gößnitz: Freiheitsplatz - Bornshain- Kleinmückern - Zschernitzsch Schmölln, ca. 1 Stunde, Distanz: Kilometer Schmölln: Brauereiteich - Richtung Schloßig - Leedenmühle - Burkersdorf - Lohma - Nöbdenitz - Posterstein - Halde Beerwalde, ca. 1 Stunde Distanz: 11 Kilometer Von der Halde Beerwalde über Löbichau und Großstechau nach Wildenbörten Distanz: 5 Kilometer Indiduell kann auf dem Weg nach Wildenbörten der Förderturm Löbichau besichtigt werden: ca. ¼ Stunde, Distanz: 4 Kilometer Weitere Hinweise: Teilnahme auf eigene Gefahr Hinweise zum Verhalten auf der Halde Beerwalde Merkblätter werden am 30. April verteilt. Mountainbike-Rennen für Jedermann am 30. April 2006 in Wildenbörten Start und Ziel: Wildenbörten Dorfplatz Startzeit: 15:00 Uhr Startgebühr: 5 Euro Startgebühr, 5 Euro Pfand für die Startnummer Anmeldung: am 30. April auf dem Wildenbörtener Dorfplatz oder per Mail an: Radsport@Aufbau-Altenburg.de oder unter Distanz: 25 Kilometer Streckenführung: Wildenbörten - Dobra - Drosen - Silberbachweg Richtung Naturschutzgebiet "Drosener Schuttgruben" - weiter Richtung Großenstein zur ehemaligen Straße Korbußen - Beerwalde - weiter zur Halde Beerwalde - über Halde hinweg und zum ehemaligen Bahndamm - dort entlang bis zum Abzweig "ehemalige Tankstelle" zurück bis nach Falkenau - weiter in Richtung Schweinemastanlage - durch den Wald in Löbichau zum Dorfmittelpunkt - über Großstechau nach Wildenbörten. Teilnahme: Mountainbike, Trekkingbike oder Citybike - Die Teilnahme von Kindern ab 10 Jahren und Hobbyradlern ist ausdrücklich erwünscht. Siegerehrung: 17:00 Uhr, Pokale sowie weitere Preise stiftet der Landrat Veranstaltungspro- Weiteres gramm: Nach der Siegerehrung traditionelles Maibaumsetzen und Festplatztreiben in Wildenbörten. Für Versorgung und Unterhaltungsprogramm ist gesorgt. Organisation: Gemeinde Wildenbörten, Gemeinde Löbichau, alle Vereine der Gemeinden, Radsportabteilung des SV Aufbau Altenburg, Landratsamt

8 Seite 8 NICHTAMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 Zwei Klavier-Duos, ein Duo Klavier und eine Singstimme der Musikschule des Landkreises Altenburger Land qualifizierten sich für den Bundeswettbewerb Jugend musiziert Altenburger Land. Vier Pianistinnen und eine Sängerin der Musikschule des Landkreises Altenburger Land haben sich für den Bundeswettbewerb Jugend musiziert qualifiziert. Die beiden Klavier-Duos Franziska Knebel und Anne Sophie Junghanns sowie Judith Wicklein und Heidi Beer mit der Singstimme Marie Speck (siehe Foto), begeisterten die Fachjury beim Landesausscheid bereits im März mit ihren Programmen. Das ist für die jungen Frauen und für unsere Einrichtung ein toller Erfolg, erklärt die Schulleiterin Brigitte Gärtner begeistert. Immerhin haben 12 Musikerinnen und Musiker von uns beim Wettbewerb teilgenommen und sehr gute Ergebnisse erreicht so viele wie bisher noch nie. Auch die jungen Frauen, die nun zu Pfingsten zum Bundeswettbewerb nach Freiburg fahren, freuten sich riesig über die Entscheidung der Jury. Wir haben vorher natürlich viel geprobt, die Sängerin hat die Stimme geschont, und wir haben auf einiges verzichtet. Aber das hat sich gelohnt, erklärt Judith Wicklein. Mal sehen, ob das im Juni noch einmal genauso gut klappt. Ebenfalls an der Altenburger Musikschule fand im März der Landeswettbewerb Thüringen des Deutschen Akkordeon-Musikpreises 2006 statt. Auch hierbei war die Einrichtung äußerst erfolgreich: Sieben junge Akkordeonisten reisen zum Bundeswettbewerb in Baden-Baden. Text und Foto: AG Ergebnisse des Landeswettbewerbes Jugend musiziert vom März 2006 in Sondershausen Ergebnisse des Landeswettbewerbes am 12. März Deutscher Akkordeonmusikpreis Klavier vierhändig Judith Wicklein, Heidi Beer 23 Pkt., Prädikat,,hervorragend, 1. Preis, Weiterleitung Bundeswettbewerb Klausse d. Strenge/U. Wicklein Franziska Knebel, Anne Sophie Junghanns 23 Pkt., Prädikat,,hervorragend, 1. Preis, Weiterleitung Bundeswettbewerb Klasse A. Herrmann Duo Kunstlied Marie Speck, Gesang Anne Sophie Junghanns, Klavier 23. Pkt. Prädikat hervorragend; 1. Preis, Weiterleitung Bundeswettbewerb Klasse Chr. Mäder-Gouby Anne Schnabel, Gesang Ulrike Naumann, Klavier 21. Pkt., Prädikat sehr gut, 2. Preis Klasse H. Dreßler/ I. Friedrich Blockflöte Lisa Morgenroth 22 Pkt., Prädikat,,sehr gut, 2. Preis Klasse K. Großmann Nelly Sander 21 Pkt., Prädikat,,sehr gut, 2. Preis Klasse K. Böhme Duo Klavier und ein Streichinstrument Franziska Knebel, Klavier Felix Renner, Violine 20 Pkt., Prädikat gut, 3. Preis Klasse A. Herrmann Gitarre Juliane Wicklein 19 Pkt., Prädikat,,gut Klasse P. Hetzel Lydia Wendorff, Felix Sowinski, Linda Schilling, Lysann Büttner, Arne Hänsch Prädikat,,hervorragend Preisträger Landeswettbewerb Weiterleitung Bundeswettbewerb Ernst Stötzner Prädikat,,ausgezeichnet Preisträger Landeswettbewerb Jakob Kroeßner Prädikat,,sehr gut Irene Göllnitz Prädikat,,sehr gut Felix Sowinski Prädikat,,hervorragend Preisträger Landeswettbewerb Weiterleitung Bundeswettbewerb Lydia Wendorff Prädikat,,ausgezeichnet Preisträger Landeswettbewerb Weiterleitung Bundeswettbewerb Werdende oder junge Eltern aufgepasst: Neue Mutter-Kind-Station und neue Kursangebote im Kreiskrankenhaus Altenburg Erfolgreicher Stammtisch der Touristiker in Göpfersdorf Altenburg. Im Beisein von Geschäftsführer Peter Jansen, Landrat Sieghardt Rydzewski und zahlreichen Chefärzten, Ärzten, Pflegern, Hebammen, Krankenschwestern des Klinikums sowie niedergelassenen Frauenärzten wurde am 06. April 2006 im Kreiskrankenhaus Altenburg eine neue Mutter-Kind- Station offiziell eröffnet. Der größte Wettbewerb zwischen Krankenhäusern besteht auf dem Gebiet der Geburtshilfe, sagte Geschäftsführer Peter Jansen anlässlich der Eröffnung. Doch die Geburten im Altenburger Klinikum waren in den letzten beiden Jahren eher rückläufig. Während 2004 noch 562 Kinder zur Welt kamen, waren es im vergangenen Jahr nur noch 463 Kinder. Das war Anlass genug, um nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, wie die bestehenden Angebote für die Geburtshilfe in Altenburg für Mutter und Kinder weiter verbessert bzw. neu zu strukturiert werden können. Innerhalb von drei Monaten schulterte das Krankenhaus Altenburg aus eigener Kraft einen Umbau von ca Euro. Dabei wurden Bereiche der Frauenklinik sowie die Neugeborenenstation in den Bereich der Kinder- und Jugendmedizinischen Klinik verlegt. Die Gynäkologische Station wurde in den Bereich der ehemaligen Neugeborenstation verlagert. Zudem wurde der bisherige Wirkungskreis der neurologischen Station um die ehemaligen Bereiche In unmittelbarer Nähe zur Mutter-Kind-Station liegt auch die Frühgeborenen-Intensivtherapie-Station, in der Babys ab 1000 Gramm behandelt und optimal versorgt werden können. Foto: SiMa der gynäkologischen Station erweitert. Die neu entstandene Mutter-Kind- Station umfasst vier Zwei-Bett- Zimmer und ein Stillzimmer, welche bestens auf die Bedingungen von Mutter und Kind abgestimmt wurde. Dabei strahlt die farbliche Gestaltung der neu entstandenen Zimmer einen echten Wohlfühlcharakter aus. Im Bereich der Geburtshilfe entstand zudem mit den Umbauarbeiten ein neuer Kursraum. Dort werden ab sofort kostenfrei für werdende Mütter und Väter Elterninformationsabende, Hebammensprechstunden, Entspannungsakupunktur, Babytreffs und Stillsprechstunden angeboten. Für ein geringes Entgelt können auch Babymassagen, Säuglingspflegekurse oder Geschwisterkurse belegt werden. Besonders beliebt ist schon jetzt der neue Geschwisterkurs weiß Geschäftsführer Peter Jansen zu berichten. Dabei werden vor allem werdende Geschwisterkinder im Alter von 4 bis 10 Jahren auf ihre neue Rolle als Schwester oder Bruder vorbereitet. Alle Kurse finden im Kursraum des Kreiskrankenhauses Altenburg, Am Waldessaum 10 statt. Anmeldungen zur Kursbelegung sind unter der Telefon-Nummer ( ) jederzeit möglich. Weitere Informationen unter SiMa Göpfersdorf. 36 Touristiker der ganzen Region kamen am 7. April 2006 zum mittlerweile vierten Stammtisch des Fremdenverkehrsverbandes Altenburger Land e. v. nach Göpfersdorf. Gmeinsam tauschte man sich mit Mitgliedern und interessierten touristischen Leistungsträgern über aktuelle Informationen aus und kam konstruktiv ins Gespräch. Themen, wie die Entwicklung des ländlichen Tourismus und des Fahradtourismus in der Region Göpfersdorf wurden von Günter Lichtenstein vorgetragen, sowie die Ergebnisse der Diplomarbeit Kinderfreundliches Altenburger Land von Birgit Deus. Meuselwitz. Der VdK-Ortsverband Meuselwitz, lädt alle seine Mitglieder, Angehörige und interessierte Bürger zur stattfindenden Informationsveranstaltung am Dienstag, dem 25. April 2006 um 11:30 Uhr Weitere Gäste waren der Fremdenverkehrsverband Chemnitzer Land e. V. Gemeinsam diskutierte man über eine kreisübergreifende Zusammenarbeit der angrenzenden Freistaaten Sachsen und Thüringen. Positive Bilanz über die Arbeit des Fremdenverkehrsverbandes zog auch der Vorsitzende Sieghardt Rydzewski, denn im ersten Quartal 2006 konnten 7 neue Mitglieder gewonnen werden, unter anderem die Altenburger Brauerei und die bluechip Computer AG, der Traditionsverein Papierfabrik Fockendorf e. V. und der Hof Bubinger in Graicha. Fremdenverkehrsverband Altenburger Land e. V. Sozialverband VdK - Ortsverband Meuselwitz lädt ein in die Räume der Club der Volkssolidarität, Meuselwitz, Rathausstraße recht herzlich ein. Als Referent können wir Frau Dagmar Gericke vom Lohnsteuerhilfeverein e. V. begrüßen. Thema: Lohnsteuererklärung für Rentner nach dem geänderten Steuerrecht. Birgit Wolf, Kreisgeschäftsführerin VdK - KV - Altenburger Land

9 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 NICHTAMTLICHER TEIL Seite 9 Wintersdorf stand im Mittelpunkt des Arbeitsbesuches im April Wintersdorf. Bürgermeister Thomas Reimann und weitere Gemeindemitglieder aus Wintersdorf empfingen am 05. April 2006 Landrat Sieghardt Rydzewski, die hauptamtliche Beigeordnete, Christine Gräfe sowie weitere Vertreter des Landratsamtes zu einem Gemeindebesuch. Ziel solcher Besuche ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen weiter zu optimieren, neue Zielstellungen der Gemeinde zu besprechen sowie für bestehende Probleme gemeinsame Lösungen zu finden. Anhand der Planung erläuterte Bürgermeister Thomas Reimann (2. v. r.) den anwesenden Vertretern der Kreisverwaltung die Baumaßnahme an der Kreisstraße von Pflichtendorf in Richtung Heukendorf. Foto: SiMa Gleich zu Beginn stand die Besichtigung eines alten Vierseithofs in Lehma auf dem Programm. Das ehemalige Bauerngut in der Straße der Gemeinschaft 2 wurde von der Gemeinde erworben und seit 2005 mit finanziellen Mitteln von mehr als Euro umfassend saniert. Neben Geldern der Gemeinde und Zuschüsse über die Städtebauförderung hat sich auch der Verein Leader + mit rund Euro an der Wiederherstellung beteiligt. Wichtig war, das Gebäude nach der Sanierung einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, so Bürgermeister Reimann. Deshalb freuen wir uns, mit dem Verein Altenburger Bauernhöfe e.v. und dem Kulturarchiv des Altenburger Bauernreitens neue Mieter gewonnen zu haben. Die neu entstandenen Räume will der Verein Altenburger Bauernhöfe e.v. Anfang Juni der Öffentlichkeit vorstellen. Die Freiwillige Feuerwehr von Lehma, die ebenfalls in einem Seitengebäude des Vierseithofes untergebracht ist, sollte nach Planungen der Gemeinde in einen Neubau umziehen. Da hierfür derzeit keine Fördermittel in Aussicht gestellt werden, plant Wintersdorf ein weiteres Seitengebäude für die Kameraden der Feuerwehr umzubauen und zu sanieren. Nächste Station war die Besichtigung der Teichstraße in Lehma, deren Anwohner vor allem bei lang anhaltenden Regenfällen oder starker Schneeschmelze meist von Hochwasser heimgesucht werden. Besonders stark traf es die Anlieger Doch auch in den darauf folgenden Jahren wurden oftmals Sandsäcke am Damm aufgebaut, um die Einwohner vor der Überflutung zu schützen. Um den Anliegern künftig mehr Sicherheit zu geben, soll noch in diesem Jahr mit dem Bau eines neuen Damms begonnen werden. Eine Voreinschätzung ergab Baukosten von rund Euro. Auch die seit Anfang April im Bau befindliche Kreisstraße K 543 von Pflichtendorf in Richtung Heukendorf wurde von den Vertretern der Gemeinde und des Landratsamtes besichtigt. Der Bürgermeister informierte dabei, dass es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landes Thüringen, des Landratsamtes Altenburger Land, der Gemeinde Wintersdorf und des WAZ Schnaudertal handelt. Die Gesamtkosten des Ausbaues und der Sanierung der Straße betragen rund 9,5 Millionen Euro, der Landkreis beteiligt sich mit Euro. Auch das ehrgeizigste Projekt der Gemeinde seit Jahren, die Entwicklung des Haselbacher Sees zum Naherholungsgebiet, wurde vor Ort besichtigt. Dabei erläuterte der Bürgermeister die anstehenden Investitionen und Vertreter von Wassersportvereinen informierten über bevorstehende Aktivitäten. Der Besuch endete am Abend mit einer Gesprächsrunde gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates. Dabei gab Bürgermeister Reimann sowohl Informationen über den Stand der Maßnahmen an der Schadstoffdeponie in Wintersdorf, über das weitere Vorangehen beim Zusammenschluss zur Nordregion sowie über anstehende Baumaßnahmen im Gemeindegebiet. Bereits im Juni wird mit der Instandsetzung des Kirchplatzes in Wintersdorf begonnen. Die Fertigstellung und Übergabe der Maßnahme ist pünktlich zum 825-jährigen Jubiläum der Gemeinde, das zusammen mit dem 17. Wintersdorfer Dorffest im September 2006 gefeiert werden soll, geplant. Silke Manger, Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit Red Nose Day: Mitarbeiter des Landratsamtes spenden 350 Euro für guten Zweck Mit bester Laune und roter Nase für den guten Zweck: Daniela Schreiber, Susann Lorenz und Roxana Schmidt (v. l.), Azubis im Landratsamt, beim Kuchenverkauf. Altenburg. Mit einem Kuchenbasar Gutes für Kinder in Not tun diese Idee hatten die Auszubildenden des Landratsamtes anlässlich des Red Nose Day am 20. April Am Mittwoch, 12. April, versorgten Roxana Schmidt, Daniela Schreiber und Susann Lorenz die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Mittagspause mit jeder Menge Backwerk und sammelten zusätzlich Spenden. 350 Euro kamen dabei zusammen. Das Geld wurde auf das Spendenkonto der Aktion überwiesen. Der Red Nose Day ist eine vom Fernsehsender ProSieben ins Leben gerufene Spendenaktion. Unterstützt werden dabei die Hilfsorganisationen PowerChild, Deutsche Kinder- u. Jugendstiftung, Kindernothilfe und Comic Relief. Auch viele Prominente wie Robbie Williams, Anke Engelke und Nena setzen sich für die Aktion ein. Symbol des Red Nose Day sind auch in Deutschland die roten Plastik-Nasen, die zu Gunsten der Hilforganisationen verkauft werden. Ähnlich den AIDS-Schleifen stehen sie für eine bestimmte soziale Einstellung, für Solidarität und Engagement im Kampf gegen Armut und soziale Ungerechtigkeit. AG BVMW-Kreisverbandsleiter Dr. Gerhard Schlütter mit Medaille für besondere Verdienste ausgezeichnet Dr. Gerhard Schlütter ist mit der Medaille für besondere Verdienste ausgezeichnet worden. Landrat Sieghardt Rydzewski überreichte dem Leiter des Kreisverbandes des Bundesverbandes Mitteldeutsche Wirtschaft (BVMW) die Ehrung anlässlich dessen 70. Geburtstages. Dr. Gerhard Schlütter hat sich in besonderem Maße und seit sehr vielen Jahren für den Landkreis verdient gemacht, aus unternehmerischer Sicht genau wie als Botschafter des Altenburger Landes. Ihm haben die Traditionen und die Entwicklung der Region immer am Herzen gelegen. Deshalb hat er sich beispielsweise im Förderverein des Papiertechnik-Zentrums Altenburg oder eben im BMVW stark engagiert, so Sieghardt Rydzewski in der Laudatio. Dr. Gerhard Schlütter studierte Ingenieurwesen, Maschinenbau und Pädagogik. Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Sein Neffe Andreas Schlütter gewann bei den Olympischen Spielen in Turin die Silbermedaille im Staffel-Skilanglauf. AG 1. LIONS-Benefizkonzert mit dem Wehrbereichsmusikkorps III Erfurt der Bundeswehr Ein erstes LIONS-Benefizkonzert mit dem Wehrbereichsmusikkorps III Erfurt der Bundeswehr findet am Freitag, 28. April 2006, 19:30 Uhr im Goldenen Pflug in Altenburg statt. Das symphonische Bläserorchester wird Sie in Frühjahrsstimmung versetzen! Karten sind über die Altenburger Tourismusinformation (ATI) in der Moritzstraße 21, Tel.: ( ) , erhältlich. Vorverkauf: 12,50 Euro Abendkasse: 15,00 Euro Einlass: ab 18:30 Uhr Vor und nach der Veranstaltung sowie in der Pause ist für Speisen und Getränke gesorgt. Der Erlös des Benefizkonzertes kommt behinderten Kindern im Landkreis zugute. Schmöllner Künstlerin zeigt Sonntagsbilder in Meuselwitz Eine neue Ausstellung Sonntagsbilder - Aquarelle auf Seide - der Schmöllner Künstlerin Ingrid Kretzschmar wird am 22. April 2006, 14:00 Uhr in Meuselwitz eröffnet. Zu sehen sind die Ausstellungsstücke im ehemaligen Tapetengeschäft am Rathenauplatz. Die Ausstellung ist bis zum 24. Mai 2006 jeweils mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Alle Interessierten Bürger sind sehr herzlich eingeladen. Ingrid Kretzschmar

10 Seite 10 NICHTAMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 EQUAL - Entwicklungspartnerschaft FoBiSYS eröffnet neue Chancen für das Altenburger Land Partner aus Spanien und Italien zu Gast in Meuselwitz Meuselwitz. Das Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung GmbH IFW Jena/MBZ Meuselwitz ist Projektträger der EQUAL- Entwicklungspartnerschaft FoBi- SYS Forschungs- und Wirtschaftsorientiertes Bildungssystem. Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL der Europäischen Kommission soll Benachteiligungen am Arbeitsmarkt beseitigen und neue Lösungen für die aktuellen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zusammenwachsen des Europäischen Binnenmarktes, der Globalisierung und dem Strukturwandel in der Gesellschaft finden. Treffen mit Partnern aus Deutschland, Italien und Spanien. Die Entwicklungspartnerschaft Fo- BiSYS ist ein Netzwerk von erfahrenen und kompetenten Partnern aus den Bereichen praxisnahe Forschung, berufliche Bildung und Unternehmensberatung. Mitglieder sind u. a. Bildungsträger, Forschungseinrichtungen sowie die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer in Ostthüringen. Ziel der Aktivitäten der Kooperationspartner von FoBiSYS ist es durch den Transfer von aktuellen Ergebnissen aus praxisnaher Forschung in klein- und mittelständischen Unternehmen nicht nur die regionale Wirtschaft zu stärken, sondern insbesondere Frauen im Arbeitsmarkt zu fördern und Benachteiligungen zu beseitigen. Wichtiger Bestandteil dieser EU- Projekte ist die Kooperation von Projektträgern aus verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Partner des Projektes FoBiSYS kommen aus Spanien, Italien und der Slowakei. Die transnationale Zusammenarbeit sieht regelmäßige Treffen vor, bei denen die jeweiligen Aktivitäten in den einzelnen Projekten präsentiert werden. So wurde im vergangenen November ein solches Transnationales Meeting sehr erfolgreich in Jena durchgeführt. Darüber hinaus ist es Ziel die Experten in den einzelnen EQUAL- Projekten direkt miteinander in Kontakt zu bringen, um so die realen Bedingungen und Möglichkeiten gegenseitig besser kennen zu lernen. Vom wurde das 1. Expertentreffen im Rahmen der Aktivitäten der Entwicklungspartnerschaft FoBiSYS in Deutschland durchgeführt. Die Gäste von EQUAL-Projekten aus Spanien und Italien absolvierten ein umfangreiches Programm, welches von den 6 Projektpartnern innerhalb Deutschlands in Jena und Meuselwitz gestaltet wurde. Aktive Unterstützung erhielten die Partner durch das Landratsamt Altenburger Land. Die Gleichstellungsbeauftragte Bärbel Müller stellte die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten vor und beschrieb den Gästen die Situation von Frauen im Altenburger Land. Bettina Feller stellte das erfolgreiche Projekt: KURS 21 vor. Besonders die spanischen Partner von der Universität Lerida und Bildungsträgern aus Katalonien waren sehr interessiert und bedankten sich für die interessanten Präsentationen. Es ist das Anliegen aller transnationalen Partner die Zusammenarbeit weiter auszubauen und neue Projekte außerhalb von EQUAL zu initiieren. Das eröffnet neue Chancen, nicht nur für die Partner im Netzwerk FoBiSYS, sondern vor allem auch für die Menschen im Altenburger Land, da diese internationalen Beziehungen genutzt werden können, um Erfahrungen im internationalen Arbeitsmarkt zu sammeln und für die Heimatregion zu nutzen. Ferner können die im Rahmen der transnationalen Aktivitäten erworbenen Kompetenzen, beispielsweise ist die Konferenzsprache für alle Beteiligten Englisch, die Partnerschaft FoBiSYS und die Region für neue internationale Partner aus Industrie und Wirtschaft attraktiv machen. Michael Rühlmann, Koordinator FoBiSYS Veranstaltungshinweise vom 22. April bis 06. Mai April 2006 u 9:00-18:00 Uhr, Bauernmarkt, Altenburg, Markt u Kneiptour, Altenburg u 09:00 Uhr, 4. Unternehmerinnentag, Altenburg, Landratsamt 23. April 2006 u Mit der Kohlebahn unterwegs, Kohlebahn u 09:00 Uhr, Vogelbörse und Kleintiermarkt der Vogelzüchter und freunde Wintersdorf, Win tersdorf, Kulturhaus 25. April 2006 u 17:00 Uhr, "Die Wiederkehr des Wanderfalken nach Mitteldeutschland (Prof. Dr. Wolfgang Kirmse, Leipzig) Biologisches Kolloquium, Altenburg, Mauritianum 26. April 2006 u 19:00 Uhr, Südafrika - der Osten: "Zwischen Drakensbergen und Indischem Ozean", (Andreas Martius, Zeulenroda), Altenburg, Mauritianum u 19:00 Uhr, Der Altenburger Bachschüler J. - Fr.- Agricola ( ), Referentin: Frau B. Berkholz, Altenburg, Schloss, Zim April 2006 u 17:00 Uhr, Rathaus-Galerie: Fotoausstellung Tagebaulandschaften, Altenburg, Rathaus u Ausstellung: Klaus Rothe Jena ( ) Schmölln, Rathaus 28. April 2006 u Bockbierfest Meuselwitz, bluechip Gelände 29. April 2006 u 08:00-17:00 Uhr, Tagung der Thüringer Entomologen u 08:00-10:00 Uhr Ausstellung und Tausch u Uhr, Fahrradtour des Kinder- und Jugendparlamentes Eine Entdeckungsreise durch Altenburg; Abfahrt: Copycom Zeitzer Str., Altenburg, ATI u Frühlingsfest, Gößnitz, Stadthalle u Maibaumsetzen, Lucka, Altstadt u Maibaumsetzen, Meuselwitz, OT Falkenhain u 19:30 Uhr, Orgelkonzert, Ponitz, Kirche u 10:00 Uhr, Landesoffenes Kinder- und Jugendsportfest TuS Schmölln, Schmölln, Pfefferberg 30. April 2006 u Radeln mit dem Landrat Halde Beerwalde und Wildenbörten, nähere Informationen auf den Seiten 6 und 7 dieses Amtsblattes u Premiere: Cosi fan tutte Dramma giocoso von Wolfgang Amadeus Mozart, Altenburg, Theater, Großes Haus u 08:00 Uhr, Exkursion: Vogelstimmenexkursion auf dem Friedhof Altenburg, Leitung: Mike Jessat, Treffpunkt: Eingang Städtischer Friedhof Altenburg u Seniorentanz, Altenburg, Brauereisaal u Uhr, Maibaumsetzen, Ehrenhain u Maibaumsetzen, Göhren u Maibaumsetzen, Großröda, Festwiese u Mit der Kohlebahn unterwegs, Kohlebahn u 18:00 Uhr, Frühlingsfest, Nobitz, Hauersdorf u 14:00 Uhr, Maibaumsetzen, Klausa u 14:00 Uhr, Tag der offenen Tür im Reitverein Kotteritz u Walpurgisnacht in Kriebitzsch, Lödla und Rödigen u Maibaumsetzen in Mehna, Meuselwitz - Zentrum, und Monstab u 17:00 Uhr, Frühlingsfest, Münsa u 16:00 Uhr, Maibaumsetzen, Nobitz u 18:00 Uhr, Maibaumsetzen mit Lampionumzug, Nöbdenitz, Kegelbahn u 18:00 Uhr, Maibaumsetzen, Schmölln, Lohma u 18:00 Uhr, Maibaumsetzen, Wilchwitz u Maibaumsetzen, Wintersdorf, Kulturhausgarten u Walpurgisnacht, Zechau 01. Mai 2006 u 08:00 Uhr, Maifeier, Meuselwitz, Zipsendorf u Fahrt in den Mai mit der Kohlebahn, (links im Bild) 04. Mai 2006 u 19:30 Uhr, Konzert mit dem Startenor Erkan Aki, Altenburg, Brüderkirche 06. Mai 2006 u Skatturnier, Altenburg, Brauereisaal u 06:00 Uhr: Vogelstimmenexkursion im Stadtwald Altenburg, Leitung: Dr. Norbert Höser, Treffpunkt: Inselzoo, u 17:00 Uhr, Konzert ehemaliger Musikschüler, Altenburg, Musikschule u 17:00 Uhr, Don Kosaken Chor Wanja Hlibka - Konzert, Meuselwitz, Martinskirche u 08:00 13:00 Uhr, Blumen- und Pflanzenfest, Schmölln, Marktplat u Sensenmeisterschaften, Wintersdorf, OT Lehma Umfangreiche Arbeiten zur Gleiserneuerung zwischen Gera Süd und Gößnitz Busersatzverkehr Gera - Gößnitz und Gera-Meerane Auswirkungen auf für Zugverkehr von und nach Zwickau Leipzig. In der Zeit vom 3. April, 0.00 Uhr, bis 25. Juni, 4.00 Uhr, führt die Deutsche Bahn zwischen Gera Süd und Gößnitz umfangreiche Arbeiten zur Erneuerung der Gleise einschließlich Tiefbaumaßnahmen an Dämmen und Kabelgräben durch. Gleichzeitig werden Durchlässe in dem Streckenabschnitt neu gebaut. Damit wird auch dieser Abschnitt der über 140 Jahre alten Strecke fit gemacht für den Besucheransturm zur BUGA 2007 in Gera-Ronneburg. Während der Bauzeit entfallen im genannten Streckenabschnitt alle Züge der RE-Linie 1 (Göttingen Erfurt Gera - Chemnitz/Zwickau) und werden durch Busse mit geänderten Abfahrt- und Ankunftszeiten ersetzt. Aufgrund der längeren Busfahrzeiten wird zwischen Gera und Meerane ein zusätzlicher Schnellbus ohne Zwischenhalte eingesetzt. In Meerane hat der Bus Anschluss von und nach Chemnitz. Ab 10. April bis zum Ende der Bauarbeiten am 24. Juni fahren die ab Gößnitz nach Zwickau verkehrenden (Teil-)Züge der RE-Linie 1 bis zu 28 Minuten später als im Fahrplan veröffentlicht. In Glauchau ist von den Bauarbeiten vom 3. April bis 24. Juni ein Frühzug nach Gößnitz (Abfahrt laut Fahrplan 7.31 Uhr) betroffen, der sich mit bis zu 8 Minuten Verspätung in Bewegung setzt. Die Deutsche Bahn bittet die Reisenden um Verständnis für die Bauarbeiten, die sich wegen der grundhaften Erneuerung der über 125 Jahre alten Gleisanlagen über einen langen Zeitraum erstrecken. Informationen zu den Abfahrtsund Ankunftszeiten gibt es an den Aushängen auf den Bahnhöfen, beim ReiseService der Deutschen Bahn über Telefon *, dem Kundendialog Nahverkehr unter der Rufnummer (12 Cent/Minute) und im Internet unter: thueringen bzw. /sachsen. * 3 ct/sekunde, ab Weiterleitung zum ReiseService 39 ct/angefangene Minute Deutsche Bahn Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Das Altenburger Land erscheint Samstag, 06. Mai 2006 Redaktionsschluss: 25. April 2006 Es können nur per oder Diskette übermittelte Beiträge berücksichtigt werden.

11 Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 NICHTAMTLICHER TEIL Seite 11 Angebote der Volkshochschule Altenburger Land Geschäftsstelle Altenburg: Grundkurs Digitale Fotografie Beginn: Mo., , 4 Mo.- Abende 18:30-20:00 Uhr Buchführung - Grundlagenkurs Beginn: Di., , 10 Di.- Abende, 17:00-20:00 Uhr Geschäftsbriefe professionell gestalten Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung Beginn: Mo, , 2 Abende,17:30-20:00 Progressive Muskelentspannung Ein leicht zu erlernendes Entspannungsverfahren. Damit Sie Ihre Alltagsbelastung in den Griff kriegen Beginn: Do., von 18:00-19:00 Uhr, 7 Abende Träumerle und Zappelphilipp Das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom mit und ohne Hyperaktivität ein Informations- und Gesprächsabend für Eltern und Erzieher mit Kirsten Mahn Di., , 18:00 20:15 Uhr Schöne Gefäße - Ein Keramikkurs für Einsteiger Fr., , 17:30-20:30 Uhr, 4 Abende Mit dem Traditionsbus H6B durchs Altenburger Land Sehenswürdigkeiten in Flemmingen, Wolperndorf und Frohnsdorf Sa., , 10:00 ca. 16:00 Uhr Betreuen statt entmündigen Alles Wissenswerte rund um das Betreuungsgesetz und Vorsorgemöglichkeiten, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügungen, Di., , 1 Abend, 17:00 19:15 Uhr Computer-Anfängerkurs Beginn: Mi., , 9 Mi.- Nachmittage, 17:00 19:15 Uhr Kommunikationstraining und Gesprächsführung 1 Freitag, 17:30 20:30 Uhr + 1 Samstag, 9:00 15:30 Uhr oder 5 Donnerstage, 17:30 20:30 Uhr Ältere aktive Kraftfahrer Auch in Zukunft fit für den Verkehr Beginn: Mi., , 07:00 20:00 Uhr Frauen im Geschäftsleben Vorteile durch richtiges Verhalten Mi., , 18:30 20:30 Uhr Tagesfahrt in die Kaiserstadt Goslar mit Dr. H.-J. Kessler erkunden Sie die alte Kaiserstadt Sa., , 10:00 ca. 16:00 Uhr Minikurs Japanisch oder Minikurs Griechisch Reise geplant? Reise gebucht? Ein Minikurs für Touristen Japanisch: 3 Mittwochabende, Griechisch: 3 Donnerstagabende, Beginn nach Absprache Geschäftsstelle Schmölln Eltern bleiben Eltern auch bei Trennung und Scheidung. Inhalt: Vormundschaften, Unterhalt, Sorgerecht, Beistandschaften Mi., Beginn nach Bedarf, 19:00 20:45 Uhr, 3 Ustd.; Schmölln, VHS Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen Der Kurs informiert Sie über Fragen der Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern. Wer muss die Pflege übernehmen und bezahlen? Mo., , 18:30 20:45 Uhr, 3 Ustd., Kursleiterin: Rechtsanwältin Y. Kruschwitz, Schmölln, VHS Ratschläge sind auch Schläge Die Kunst der Hilfe bei Ratsuchenden liegt im aktiven Zuhören Sa., / / , 09:30 16:00 Uhr, Kursleiterin: PD Dr. Karin Opelt, Schmölln, VHS Aquarellkurs spontanes Bildnis der Moderne (Figur, Portrait, Akt) Fr., , 18:00 Uhr bis So., , 12:00 Uhr, 15 Ustd. Kursleiterin: R. Müller Kunst- und Kräuterhof Posterstein, Dorfstr. 9 Workshop Bildfindung von Papierschöpfen bis Gestalten- Sa., , 10:00 Uhr bis So., , 17:00 Uhr Kursleiter ist Maler und Grafiker Steffen Bauer. Kunst- und Kräuterhof Posterstein, Dorfstr. 9 Literarische Impressionen Gast ist diesmal: Christoph Schwabe, Herausgeber der Serie Land und Leute, Texte und Bilder aus dem sächsisch-thüringischen Kulturraum. Er liest aus den Pennäler Geschichten Di., , 19:00 Uhr Schmölln, Stadt- und Kreisbibliothek, Markt Wünschelrutenschatzsuche in der Natur für Kinder und Erwachsene Sa., , 10:00 12:00 Uhr, Kursleiter: Reinhardt Blank, Geobiologischer Dienst Kunst- und Kräuterhof Posterstein, Dorfstr. 9 Gemeinsam durch dick und dünn Vermittlung von Wissen zur richtigen Ernährung, Erfahrungsaustausch, Analyse und Kontrolle des eigenen Lebensstils, Bewegung und Entspannung. Der Kurs ist durch die Krankenkassen anerkannt. Do., Beginn nach Bedarf, 17:30 19:00 Uhr, Kursleiterin ist Diätassistentin Irmhild Risch Schmölln, VHS Grundkurs Digitale Bildbearbeitung digitale Bilder aufbessern, neu gestalten, zusammenstellen; Fotocollagen erstellen Do, , 18:00-19:30 Uhr,. 10 Ustd. Kursleiter: Jürgen Wolf Schmölln, VHS Französisch/1. Semester Di., Beginn nach Bedarf, 18:30 20:00 Uhr, 30 Ustd., 15 Veranst. mit Kursleiter Jens Göbel, Schmölln, VHS Geschäftsstelle Altenburg Hospitalplatz 6 Tel.: ( ) Fax: ( ) vhs-altenburg@ t-online.de Geschäftsstelle Schmölln Karl-Liebknecht-Straße 2/4 Tel: ( ) Fax: ( ) vhs-schmölln@ t-online.de Neue telefonische Gesundheitstipps Ab sofort sind über den Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Altenburger Land wieder neue telefonische Gesundheitstipps unter folgenden Telefonnummeren zu erfragen: ( ) Osteoropose ( ) Vollwerternährung Altenburger Land. Die Gewerbeentwicklung im Altenburger Land nimmt seit mehr als vier Jahren einen positiven Verlauf. Diese Tendenz bestätigten bereits die Zahlen des vergangenen Jahres. 881 Gewerbeanmeldungen und 755 -abmeldungen wurden in den Gewerbeämtern des Altenburger Landes von Januar bis Dezember Positive Entwicklung bei den Gewerbeanmeldungen hält auch im 1. Quartal 2006 weiter an 2005 angezeigt. Dieser Trend hält auch im ersten Quartal 2006 an. Von Januar bis März 2006 wurden 234 Gewerbeanmeldungen und 196 abmeldungen in den Gewerbeämtern im Altenburger Land angezeigt. Das bedeutet eine Zunahme von 38 Unternehmen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres stieg die Zahl der Anmeldungen um 10. Eine Zunahme ist vor allem bei den Handwerksbetrieben, den Gaststätten und beim allgemeinen Handel zu verzeichnen. Ein leichter Rückgang macht sich bei den Ich-AGs und im Versicherungsgewerbe bemerkbar. Die positive Entwicklung der vergangenen vier Jahre zeigt, dass wir bei den Existenzgründungen auf dem richtigen Weg sind, sagte Landrat Sieghardt Rydzewski. Viele Neugründer nutzen die angebotenen Instrumente, um sich für die Selbstständigkeit fit zu machen, dass unterstreichen auch die Zahlen sehr deutlich. SiMa Ehrenamtswegweiser - Kostenlose Eintragung in Online-Datenbank der Thüringer Ehrenamtsstiftung für gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen Die Thüringer Ehrenamtsstiftung bietet mit der Datenbank Ehrenamtswegweiser für freiwillig ehrenamtlich geführte Thüringer Vereine, Organisationen, Initiativen und Gruppierungen eine Informations- und Kommunikationsplattform. Über ein Online-Formular können sich diese kostenlos präsentieren und ihre hohen sozialen Leistungen für das Gemeinwohl darstellen. Darüber hinaus können interessierte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen sich aus der Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements einen für sie passenden Tätigkeitsbereich auswählen. Für wen ist der Ehrenamtswegweiser? Viele Vereine, Organisationen und Initiativen suchen die Unterstützung freiwilliger ehrenamtlicher Tätiger für ihre Projekte, Initiativen und Veranstaltungen. Darüber hinaus sind viele Thüringer Bürgerinnen und Bürger bereit, sich freiwillig und ehrenamtlich zu engagieren. Sie wissen oft jedoch nicht, wo ihr Engagement gebraucht wird und an wen Sie sich wenden können. Aber nicht nur Einzelpersonen, sondern beispielsweise auch öffentliche Einrichtungen, Vereine, Verbände und Organisationen können Auskünfte aus der Datenbank abrufen. Die Datenbank ermöglicht eine Suche nach - Tätigkeitsbereichen, - Namen der gemeinnützigen Verei ne, Verbände, Organisationen und Initiativen, - den Postleitzahlbereichen oder - der jeweiligen Vorwahl. Über den Ehrenamtswegweiser können Interessierte Auskunft über Tätigkeits- bzw. Einsatzbereiche und Adressen des ehrenamtlichen Engagements erhalten. Zum Beispiel, wenn Herr Mustermann eine ehrenamtliche Tätigkeit in Altenburg sucht, kann er sich telefonisch oder schriftlich an den geeigneten Verein, Verband oder die Organisation, mit dem entsprechenden Tätigkeitsbereich, wenden., so Bärbel Müller, Gleichstellungsbeauftragte und zuständig für das Ehrenamt im Landkreis Altenburger Land. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich möglichst viele der gemeinnützigen Vereine, Organisationen oder Initiativen in der Online-Datenbank präsentieren. Wie erfolgt der Eintrag in den Ehrenamtswegweiser? Die Datenbank des Ehrenamtswegweiser bietet allen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, Initiativen und Organisationen, welche sich freiwillig und bürgerschaftlich für das Gemeinwohl im Freistaat Thüringen engagieren, die Möglichkeit, sich selbst über das Anmeldeformular einzutragen und vorzustellen. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung unter www. thueringer-ehrenamtsstiftung.de. Wer nicht über einen Internet-Zugang verfügt, kann das Anmeldeformular auch auf postalischem Wege erhalten. Die Angaben werden dann durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung in die Datenbank aufgenommen. Das Anmeldeformular finden Sie unter: Kontakt: Landratsamt Altenburger Land, Bärbel Müller oder Judith Härtel, Lindenaustraße 9, Altenburg, Tel. ( ) oder 249, vent@thüringerehrenamtsstiftung.de, Internet: Bärbel Müller Gleichstellungsbeauftragte

12 Seite 12 NICHTAMTLICHER TEIL Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/22. April 2006 Fruchtexpress plant Erweiterungsbau Nicht nur Hotels der Region werden mit Obst und Gemüse aus Windischleuba beliefert Windischleuba. Ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Wirtschaftsförderung ist die aktive Bestandspflege. Auch die regelmäßigen Besuche des Landrates bei kleinen und größeren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben im Altenburger Land soll dazu beitragen. Den Vormittag des 11. April 2006 nutzte Landrat Sieghardt Rydzewski um sich einen Einblick in die Fruchtexpress GmbH im Gewerbegebiet Windischleuba zu verschaffen wurde der Obst- und Gemüsegroßhandel von den beiden heutigen Geschäftsführern Helmuth Thielen und Henning Schulz gegründet. Ca. 500 verschiedene Obst- und Gemüseprodukte sind in unserem Unternehmen zu finden, sagte Henning Schulz beim Betriebsrundgang. Doch nicht nur auf den Verkauf von frischem Obst und Gemüse, Exoten, Minigemüse, Essbare Blüten, Kartoffeln, Schälkartoffeln, frische Kräuter, Eier oder Sauerkonserven hat sich das Unternehmen spezialisiert. 20 Prozent des Umsatzes wird seit geraumer Zeit durch die eigene Herstellung von küchenfertigen Obst und Gemüse, Salatmischungen, Obst- und Gemüsesäften oder Feinkostsalaten erzielt. Der Verkauf der Produkte erfolgt meist über den betriebseigenen Fuhrpark, der die Kunden beliefert. Dazu zählen vor allem Großküchen, Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen, Seniorenheime, Gaststätten, Hotels, Obstfachhändler, Bäcker, Fleischer und andere Gewerbetreibende in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Namhafte Partner des Unternehmens sind neben zahlreichen Hotels im Landkreis auch Gaststätten und Hotels im Leipziger Raum, darunter Auerbachs Keller und das Hotel Fürstenhof oder das Hotel Elephant in Weimar. Mit einer Investition von rund 1 Million Euro verlegte die Firma im Jahre 1996 ihre Produktionsstätte ins Gewerbegebiet nach Windischleuba. Dort arbeiten heute 80 Mitarbeiter von Montag bis Freitag und auch am Sonntag. Eine weitere Zweigstelle des Unternehmens befindet sich mit ca. 20 Arbeitnehmern nahe der Autobahn A 14 in Radefeld bei Leipzig. produkten zu beliefern, sagte Geschäftsführer Schulz. Doch schon in nächster Zeit wird dafür die bestehende Produktionsfläche des Unternehmens nicht ausreichen. Deshalb plant die Fruchtexpress GmbH bereits in Kürze einen zweigeschossigen Erweiterungsbau mit ca Quadratmetern. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter Text und Foto: SiMa Das reichhaltige Obst- und Gemüsesortiment des Unternehmens zeigte Geschäftsführer Henning Schulz (rechts im Bild) während des Betriebsrundgangs. Ziel des Unternehmens in den nächsten Jahren ist, den Kundenstamm insbesondere bei den Bäckereien auszubauen und künftig auch Großmärkte der Umgebung mit frischem Obst- und Gemüse- 20 Prozent des Umsatzes der Fruchtexpress GmbH wird mit der Produktion von küchenfertigten Obst und Gemüse gemacht

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