1 - Es gilt das gesprochene Wort! - - Sperrfrist: , Uhr -
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- Ernst Otto
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1 1 - Es gilt das gesprochene Wort! - - Sperrfrist: , Uhr - Rede des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, beim Empfang anlässlich der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 24. November 2013 in Ingolstadt Sprechkarten I. Begrüßung Anrede Mit dem heutigen Empfang möchten wir die Bayerische Staatsregierung uns bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern für die gute Zusammenarbeit bedanken.
2 In Stellvertretung von Herrn Ministerpräsident Horst Seehofer, der heute leider terminlich verhindert ist, überbringe ich Ihnen die besten Grüße und alle guten Wünsche der Bayerischen Staatsregierung. 2 An dieser Stelle darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Landesbischof Bedford-Strohm, zu Ihrer Wahl in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland noch einmal ganz herzlich gratulieren! Durch Sie hat die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern auch weiterhin eine gewichtige Stimme innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland.
3 II. Zum Verhältnis von Kirche und Staat 3 Unsere Gesellschaft der Gegenwart ist geprägt von Säkularisierung und Pluralisierung. Parallel zu diesen Tendenzen können sich kirchenkritische Strömungen und Stimmungen leichter entfalten wie man gerade jüngst wieder feststellen konnte. Radikale Forderungen nach einer vollständigen Trennung von Staat und Kirche oder einer Zurückdrängung der Religion aus dem öffentlichen Raum erhalten dadurch zusätzlichen Nährboden.
4 Im Falle einer solch strikten Trennung von Kirche und Staat wären die Kirchen bürgerlich-rechtlichen Vereinen gleichgestellt, Religionsunterricht, Kirchensteuer, Staatsleistungen und viele andere Aspekte der Zusammenarbeit von Kirchen und Staat würden abgeschafft. 4 Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Eine derartig einschneidende Änderung unserer Verfassungsordnung ist aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung undenkbar!
5 III. Das Staatskirchenrecht in der Gegenwart 5 Denn: Das geltende Staatskirchenrecht hat sich bewährt. Dies hat nicht nur der Deutsche Juristentag, nach eingehender Beratung des Themas 2010 mit großer Mehrheit so gesehen. Ich denke: Dies sieht auch die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland so. Die Menschen erkennen: Das soziale Wirken der Kirchen in seinen vielfältigen Ausprägungen ist gut und hilfreich für unsere Gesellschaft.
6 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet das Grundgesetz für den Staat als Heimstatt aller Staatsbürger in verschiedenen Bestimmungen die Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität. Dazu heißt es im Einzelnen: Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten ( ). (er) darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren ( ). 6 Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates versteht das Bundesverfassungsgericht indes
7 nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche, sondern als eine offene und übergreifende ( ) Haltung. (BVerfGE 108, 282) 7 Religionsfreiheit bedeutet also in unserem Gemeinwesen: Jeder Einzelne hat die Möglichkeit zur aktiven Gestaltung seiner Glaubensüberzeugung. Der Staat hat die Aufgabe, diese weltanschaulichreligiöse Persönlichkeitsentfaltung zu ermöglichen und zu sichern.
8 IV. Historische Wurzeln des Verhältnisses von Staat und Kirche 8 Das Verhältnis von Staat und Kirchen in Deutschland hat tiefgehende historische Wurzeln. Dies wurde erst jüngst wieder deutlich, als vor gut drei Wochen, am Reformationstag, in Augsburg das Themenjahr 2014 der Lutherdekade eröffnet wurde. Es widmet sich dem Zusammenhang von Reformation und Politik. Und wie Sie sicherlich wissen, beteiligt sich der Freistaat Bayern an der deutschlandweiten Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 inhaltlich und finanziell.
9 Die Reformation war keineswegs nur ein theologischer Disput und ein innerkirchlicher Vorgang. Sie erfasste letztlich alle Lebensbereiche des Menschen: Gesellschaft, Staat, Wirtschaft und Kultur. Ihre Wirkungsgeschichte war nachhaltig sie ist es bis heute. 9 Bei der Eröffnung des Themenjahres zeigte sich anhand der Stadtgeschichte Augsburgs der enge Zusammenhang von Reformation und Politik. Hier wurde das lutherische Grundbekenntnis von 1530 als Confessio Augustana dargelegt wurde in Augsburg der gleichfalls nach der Stadt benannte Religionsfrieden geschlossen.
10 Dieser Frieden ist ein bedeutsamer Versuch, Unterschiede in den Glaubensüberzeugungen nicht mit Gewalt und Krieg auszufechten und zumindest ein Nebeneinander der Konfessionen zu gewährleisten. 10 Nach einer gut 60jährigen Friedensphase bedeuteten die Schrecken des 30jährigen Krieges einen Rückfall in gewalttätige religiöse Auseinandersetzungen wurde mit dem Westfälischen Frieden schließlich aber eine dauerhaft fixierte Koexistenz der konfessionellen Milieus und Strukturen innerhalb des Reiches festgeschrieben.
11 V. Reformationsjubiläum 2017 Dank und Schlussgruß 11 Basierend auf diesen Erfahrungen sind wir heute stolz auf ein konstruktives ökumenisches Miteinander, auf die individuelle Religionsfreiheit, auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften sowie auf die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates.
12 Auch zwischen den Kirchen und den verschiedensten Religionsgemeinschaften selbst besteht hierzulande ein gutes Verhältnis. Daher ist vielen gar nicht mehr bewusst, welch ein hohes Gut der religiöse Friede darstellt. Aber: Er ist nicht selbstverständlich! In vielen Teilen der Welt werden Menschen um ihrer Religion willen ausgegrenzt, verfolgt oder sogar ermordet. 12 Reformation und Politik als Gegenstand des Themenjahres 2014 regt daher zu vielen Überlegungen und Diskussionen an,
13 die für das Zusammenleben der Menschen von höchster Aktualität sind, in unserem Land wie in der ganzen Welt. 13 Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist als Kirchenparlament die gestaltende Kraft für die Arbeit der Landeskirche und damit für das geistliche und gesellschaftliche Leben in unserem Land. Im Namen der Bayerischen Staatsregierung danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihr Engagement und
14 wünsche Ihnen für Ihre diesjährige Tagung sowie für Ihre weitere Arbeit alles Gute! 14
15 15 Rede des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, beim Empfang anlässlich der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern am 24. November 2013 in Ingolstadt Gliederung I. Begrüßung... 1 II. Zum Verhältnis von Kirche und Staat... 3 III. Das Staatskirchenrecht in der Gegenwart... 5 IV. Historische Wurzeln des Verhältnisses von Staat und Kirche... 8 V. Reformationsjubiläum 2017 Dank und Schlussgruß11
Ihr Empfang bietet eine gute Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Vertretern von Kirche und Politik.
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Sperrfrist: 10. November 2016, 19.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, bei der Einführung des
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