25 Italienisch ( 73 LPO I)

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1 5 Italienisch ( LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Italienisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt das Studium der Italienischen Philologie als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne des Art. Abs. 1 Nr. 1 BayLBG. Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als drittes Fach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben. 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen Der hier behandelte Studiengang hat inhaltliche Berührungspunkte zum Studium der Romanischen Philologie in ihrem Teilgebiet Italienisch mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl Studienbeginn Das Studium des Faches Italienisch kann zum Wintersemester oder Sommersemester aufgenommen werden. Bestimmte Anfängerübungen und -kurse werden jedoch nur zum Wintersemester angeboten.. Studienvoraussetzungen (1) Zum Studium des Italienischen werden angemessene Kenntnisse der italienischen Sprache erwartet. Ein Sprachtest zu Beginn des Studiums (in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn der regulären Lehrveranstaltungen des ersten Semesters) gibt Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang diese Kenntnisse vorhanden sind. Wenn sie fehlen, müssen sie in den ersten beiden Semestern erworben werden; dafür werden die Kurse Italiano A (während der vorlesungsfreien Zeit), Italiano B (1.Semester), Italiano C (während der vorlesungsfreien Zeit) und Italiano D (.Semester) angeboten. Erst danach können die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise erworben werden. () Als Voraussetzung für die Zulassung zur akademischen Zwischenprüfung sowie zur Ersten Staatsprüfung ist das Latinum vorgeschrieben. () Müssen die in Abs. 1 und genannten erforderlichen Sprachkenntnisse erst noch erworben werden, kann die Prüfungsfrist auf Antrag beim Prüfungsamt um ein Semester verlängert werden.

2 . Studienziele Das Studium bereitet auf ein Lehramt an öffentlichen Schulen vor. Das Studium vermittelt den Studenten Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten:? Beherrschung der italienischen Sprache (mündlich und schriftlich)? Landes- und Kulturwissenschaft? Sprachgeschichte und Sprachwissenschaft? Literaturgeschichte und Literaturwissenschaft? Fachdidaktik. 5. Studieninhalte Im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen gemäß LPO I sollen im Laufe des Studiums folgende, Einsichten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden: 1. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der italienischen Sprache auf Grund eines umfangreichen Wortschatzes und gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewöhnung gebrachte Aussprache.. Kenntnis der Probleme, Theorien und Ergebnisse der Sprach- und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die Gegenwartssprache anzuwenden; Grundzüge der Geschichte der italienischen Sprache; der Schwerpunkt liegt auf der Fähigkeit, Phänomene der Gegenwartssprache zu erklären.. Vertrautheit mit Geschichte, Struktureigenschaften, Erscheinungsformen und Gebrauchsbedingungen der italienischen Sprache.. Wenn Sprachwissenschaft für die schriftliche Prüfung oder Italienisch einer älteren Sprachstufe als Spezialgebiet für die mündliche Prüfung aus der Sprachwissenschaft gewählt wird: Fähigkeit, einen italienischen Text einer älteren Sprachstufe zu übersetzen und im Wesentlichen sprachwissenschaftlich zu erläutern. 5. Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Literatur- und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die Interpretation literarischer Texte anzuwenden. 6. Kenntnis der Grundzüge der italienische Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart.. Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird: genauere Kenntnisse in verschiedenartigen Spezialgebieten der italienischen Literaturgeschichte (z.b. Epoche, Gattung, Autor). 8. Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Italien, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung. 9. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß LPO I.

3 6. Auslandsstudium Zur Verbesserung der Sprechfertigkeit und zur Vertiefung der Kenntnisse in Landeskunde wird ein Aufenthalt des Studenten in einem italienischsprachigen Land von mindestens halbjähriger Dauer dringend empfohlen. Für die Planung eines solchen Aufenthaltes sollte die Fachstudienberatung in Anspruch genommen werden.. Verteilung der Studieninhalte.1 Allgemeine Regeln (1) In Vorlesungen, Pro- und Hauptseminaren, in sprachpraktischen und wissenschaftlichen Übungen erhalten die Studierenden Gelegenheit, durch Teilnahme bzw. individuell erbrachte Leistungen die zur Erreichung der Studienziele erforderlichen Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden. Die Klausuren in den sprachpraktischen Prüfungen können nur zwei Mal wiederholt werden. Die Möglichkeit der Wiederholung zur Notenverbesserung besteht nicht. () Zugangsvoraussetzung für ein Proseminar ist jeweils die erfolgreiche Teilnahme am zugehörigen Einführungskurs. () Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium schließt mit der akademischen Zwischenprüfung ab. Zugangsvoraussetzung für die Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung, die studienbegleitend abgelegt wird. Beim Studium des Faches als Erweiterungsfach braucht die Zwischenprüfung nicht abgelegt zu werden. () Einige Wochen vor Beginn des ersten Semesters (bitte Anschlag beachten) findet ein Sprachtest statt, der die Grundlage für die Einstufung in die sprachpraktischen Übungen bildet. (5) Im Folgenden werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Semesterwochenstunden- und Leistungspunktzahl genannt, aus denen der Student sein Studienprogramm zusammenstellen soll. Veranstaltungen, von denen ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind gekennzeichnet (s. dazu unter Ziffer 8. "Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen"; bei einer Erweiterungsprüfung entfallen diese Voraussetzungen z. T., Näheres s. unter Ziffer 8.). 6) Studienbegleitender Leistungsnachweis Es ist möglich, die Sprachbeherrschungsprüfung schon vor der punktuellen Abschlussprüfung abzulegen. Dieser Studienbegleitende Leistungsnachweis (Grammatik und Wortschatz) muss mindestens zur Hälfte in der Fremdsprache erbracht werden und ersetzt die Sprachbeherrschungsprüfung. Er kann nach dem 5. Fachsemester abgelegt werden.

4 . Lehramt an Gymnasien - Italienisch Die Gesamtzahl der für ein reguläres Studium erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) beträgt 0. Falls die zur Ersten Staatsprüfung erforderliche Hausarbeit (vgl. 8 Nr. Abs. ) im Fach Italienisch geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen.. A Grundstudium Fachsemester Fachgebiet Zahl der SWS Leistungspunkte 1. bis. (ggf. Erwerb des Latinums) (ggf. Erwerb von angemessenen Kenntnissen der italienischen Sprache in den Kursen Italiano A, Italiano B, Italiano C, Italiano D nach Einstufungstest) Phonetik (Einführung) 1) 1 Basismodul Italienische Sprache I: - Corso di lingua italiana I - Traduzione I (I-T) 6 Basismodul Italienische Sprache II: - Corso di lingua italiana II - Traduzione II (T-I) Basismodul Italienische Sprachwissenschaft: ) - Einführungskurs (einschl. theoretischer Phonetik; mit Klausur) - Proseminar - Vorlesung Basismodul Italienische Literaturwissenschaft: ) - Einführungskurs - Proseminar - Vorlesung Basismodul Italienische Landeswissenschaft: ) - Einführungskurs (mit umfangreicherer Hausarbeit) 6 6 Fachdidaktik (Einführung SWS + Blockpraktikum SWS) ) weitere Veranstaltungen nach Wahl offen offen Anmerkungen: Summe aus dem Pflichtbereich 60 Soll (Hauptfachstudium) max. 5 mind. 60 1) Dieser Kurs ist Teil der Einführung in die Sprachwissenschaft. Er ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung, s.u. bei Ziffer 8.

5 ) Im Hauptfach müssen für die Zwischenprüfung zwei dieser drei wissenschaftlichen Basismodule (in der Regel für das Lehramt die Basismodule Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft) als erfolgreich abgeschlossen nachgewiesen werden. Aus dem dritten wissenschaftlichen Basismodul (in der Regel Italienische Landeswissenschaft) sind mindestens 6 LP nachzuweisen. ) Der Nachweis der Teilnahme an der fachdidaktischen Lehrveranstaltung ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Fachdidaktik-Oberkurs. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum (ersetzbar durch ein Assistenten-Jahr in einem italienischsprachigen Land) ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung...B Hauptstudium Fachsem. Veranstaltungen SWS Analisi testuale e composizione (der bisherige Corso di lingua italiana III) 1)) Traduzione III (T-I) ) Traduzione III (I-T) ) Corso di preparazione agli esami di stato ) Landeswissenschaft Sprachhistorischer Kurs ) ein Hauptseminar in Sprachwissenschaft 5) ein Hauptseminar in Literaturwissenschaft 5) Fachdidaktik (Oberkurs SWS und studienbegleitendes Praktikum angerechnet als SWS + Begleitveranstaltung SWS) 6) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Seminare (Sprach- und Literaturwissenschaft), mindestens Anmerkungen: 1) Dieser Kurs dient als Vorbereitung auf den Prüfungsteil Textproduktion der Ersten Staatsprüfung. ) Alle diese Kurse können als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs dienen, wie er für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung vorgeschrieben ist, s.u. bei Ziffer 8. ) Dieser Kurs bereitet auf den studienbegleitenden Leistungsnachweis (Grammatik, Wortschatz) vor.

6 ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachhistorischen Kurs ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. 5) Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an diesen beiden Hauptseminaren in Sprachund Literaturwissenschaft sind Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. 6) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Hauptstudium (Oberkurs) und dem studienbegleitenden Praktikum (einschließlich Begleitveranstaltung zum Praktikum) sind Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung. Das studienbegleitende Praktikum und die dazugehörige Begleitveranstaltung können wahlweise im ersten oder im zweiten Fach besucht werden. Das Praktikum kann ebenso wie das Blockpraktikum aus dem Grundstudium durch ein Assistenten-Jahr in einem italienischsprachigen Land ersetzt werden. 8. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Erste Staatsprüfung bestimmt. 8.1 Zwischenprüfung ( 5 Zwischenprüfungsordnung) (1) Form der Prüfung Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Beschreibung der Module. () Zeugniserteilung Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen: 1. Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten aus dem Fach Italienisch, darunter a) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von zweien der folgenden Module und von weiteren 6 LP aus dem jeweils nicht gewählten dritten Modul: [In der Regel sind die beiden Basismodule Sprach- und Literaturwissenschaft zu absolvieren und die 6 LP aus der Landeswissenschaft nachzuweisen.] aa) Basismodul Italienische Sprachwissenschaft bb) Basismodul Italienische Literaturwissenschaft cc) Basismodul Italienische Landeswissenschaft b) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Basismodule Italienische Sprache I und II. Nachweis des Latinums. Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden.

7 8. Erste Staatsprüfung ( 8 LPO I) 1. Latinum. Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache [in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an SWS universitärem Sprachunterricht nachzuweisen],. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an a) Übungen in Phonologie, Aussprache und lautschriftlichen Fertigkeiten b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Kurs, c) einem sprachhistorischen Kurs unter Einbeziehung kulturgeschichtlicher Aspekte d) je einem Haupt- oder Oberseminar in Sprach- und Literaturwissenschaft e) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Hauptstudium. Bei einer Erweiterung mit Italienisch (. Fach) entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. und.

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