25 Italienisch ( 73 LPO I)
|
|
- Katarina Beck
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5 Italienisch ( LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Italienisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt das Studium der Italienischen Philologie als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne des Art. Abs. 1 Nr. 1 BayLBG. Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als drittes Fach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben. 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen Der hier behandelte Studiengang hat inhaltliche Berührungspunkte zum Studium der Romanischen Philologie in ihrem Teilgebiet Italienisch mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl Studienbeginn Das Studium des Faches Italienisch kann zum Wintersemester oder Sommersemester aufgenommen werden. Bestimmte Anfängerübungen und -kurse werden jedoch nur zum Wintersemester angeboten.. Studienvoraussetzungen (1) Zum Studium des Italienischen werden angemessene Kenntnisse der italienischen Sprache erwartet. Ein Sprachtest zu Beginn des Studiums (in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn der regulären Lehrveranstaltungen des ersten Semesters) gibt Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang diese Kenntnisse vorhanden sind. Wenn sie fehlen, müssen sie in den ersten beiden Semestern erworben werden; dafür werden die Kurse Italiano A (während der vorlesungsfreien Zeit), Italiano B (1.Semester), Italiano C (während der vorlesungsfreien Zeit) und Italiano D (.Semester) angeboten. Erst danach können die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise erworben werden. () Als Voraussetzung für die Zulassung zur akademischen Zwischenprüfung sowie zur Ersten Staatsprüfung ist das Latinum vorgeschrieben. () Müssen die in Abs. 1 und genannten erforderlichen Sprachkenntnisse erst noch erworben werden, kann die Prüfungsfrist auf Antrag beim Prüfungsamt um ein Semester verlängert werden.
2 . Studienziele Das Studium bereitet auf ein Lehramt an öffentlichen Schulen vor. Das Studium vermittelt den Studenten Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten:? Beherrschung der italienischen Sprache (mündlich und schriftlich)? Landes- und Kulturwissenschaft? Sprachgeschichte und Sprachwissenschaft? Literaturgeschichte und Literaturwissenschaft? Fachdidaktik. 5. Studieninhalte Im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen gemäß LPO I sollen im Laufe des Studiums folgende, Einsichten, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erworben werden: 1. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der italienischen Sprache auf Grund eines umfangreichen Wortschatzes und gründlicher Kenntnis der Grammatik, Stilistik und Idiomatik; eine in Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewöhnung gebrachte Aussprache.. Kenntnis der Probleme, Theorien und Ergebnisse der Sprach- und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die Gegenwartssprache anzuwenden; Grundzüge der Geschichte der italienischen Sprache; der Schwerpunkt liegt auf der Fähigkeit, Phänomene der Gegenwartssprache zu erklären.. Vertrautheit mit Geschichte, Struktureigenschaften, Erscheinungsformen und Gebrauchsbedingungen der italienischen Sprache.. Wenn Sprachwissenschaft für die schriftliche Prüfung oder Italienisch einer älteren Sprachstufe als Spezialgebiet für die mündliche Prüfung aus der Sprachwissenschaft gewählt wird: Fähigkeit, einen italienischen Text einer älteren Sprachstufe zu übersetzen und im Wesentlichen sprachwissenschaftlich zu erläutern. 5. Vertrautheit mit Problemen, Theorien und Ergebnissen der Literatur- und Kulturwissenschaft; Fähigkeit, entsprechende Methoden auf die Interpretation literarischer Texte anzuwenden. 6. Kenntnis der Grundzüge der italienische Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart.. Wenn Literaturwissenschaft für die mündliche Prüfung gewählt wird: genauere Kenntnisse in verschiedenartigen Spezialgebieten der italienischen Literaturgeschichte (z.b. Epoche, Gattung, Autor). 8. Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf Italien, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrung. 9. Fachdidaktische Kenntnisse gemäß LPO I.
3 6. Auslandsstudium Zur Verbesserung der Sprechfertigkeit und zur Vertiefung der Kenntnisse in Landeskunde wird ein Aufenthalt des Studenten in einem italienischsprachigen Land von mindestens halbjähriger Dauer dringend empfohlen. Für die Planung eines solchen Aufenthaltes sollte die Fachstudienberatung in Anspruch genommen werden.. Verteilung der Studieninhalte.1 Allgemeine Regeln (1) In Vorlesungen, Pro- und Hauptseminaren, in sprachpraktischen und wissenschaftlichen Übungen erhalten die Studierenden Gelegenheit, durch Teilnahme bzw. individuell erbrachte Leistungen die zur Erreichung der Studienziele erforderlichen Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Die Veranstaltungen können innerhalb der für die Ablegung der Prüfungen gesetzten Fristen wiederholt werden. Die Klausuren in den sprachpraktischen Prüfungen können nur zwei Mal wiederholt werden. Die Möglichkeit der Wiederholung zur Notenverbesserung besteht nicht. () Zugangsvoraussetzung für ein Proseminar ist jeweils die erfolgreiche Teilnahme am zugehörigen Einführungskurs. () Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium schließt mit der akademischen Zwischenprüfung ab. Zugangsvoraussetzung für die Veranstaltungen des Hauptstudiums ist die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung, die studienbegleitend abgelegt wird. Beim Studium des Faches als Erweiterungsfach braucht die Zwischenprüfung nicht abgelegt zu werden. () Einige Wochen vor Beginn des ersten Semesters (bitte Anschlag beachten) findet ein Sprachtest statt, der die Grundlage für die Einstufung in die sprachpraktischen Übungen bildet. (5) Im Folgenden werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Semesterwochenstunden- und Leistungspunktzahl genannt, aus denen der Student sein Studienprogramm zusammenstellen soll. Veranstaltungen, von denen ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme erforderlich ist, sind gekennzeichnet (s. dazu unter Ziffer 8. "Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen"; bei einer Erweiterungsprüfung entfallen diese Voraussetzungen z. T., Näheres s. unter Ziffer 8.). 6) Studienbegleitender Leistungsnachweis Es ist möglich, die Sprachbeherrschungsprüfung schon vor der punktuellen Abschlussprüfung abzulegen. Dieser Studienbegleitende Leistungsnachweis (Grammatik und Wortschatz) muss mindestens zur Hälfte in der Fremdsprache erbracht werden und ersetzt die Sprachbeherrschungsprüfung. Er kann nach dem 5. Fachsemester abgelegt werden.
4 . Lehramt an Gymnasien - Italienisch Die Gesamtzahl der für ein reguläres Studium erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) beträgt 0. Falls die zur Ersten Staatsprüfung erforderliche Hausarbeit (vgl. 8 Nr. Abs. ) im Fach Italienisch geschrieben werden soll, ist dafür ein zusätzlicher Zeitaufwand vorzusehen.. A Grundstudium Fachsemester Fachgebiet Zahl der SWS Leistungspunkte 1. bis. (ggf. Erwerb des Latinums) (ggf. Erwerb von angemessenen Kenntnissen der italienischen Sprache in den Kursen Italiano A, Italiano B, Italiano C, Italiano D nach Einstufungstest) Phonetik (Einführung) 1) 1 Basismodul Italienische Sprache I: - Corso di lingua italiana I - Traduzione I (I-T) 6 Basismodul Italienische Sprache II: - Corso di lingua italiana II - Traduzione II (T-I) Basismodul Italienische Sprachwissenschaft: ) - Einführungskurs (einschl. theoretischer Phonetik; mit Klausur) - Proseminar - Vorlesung Basismodul Italienische Literaturwissenschaft: ) - Einführungskurs - Proseminar - Vorlesung Basismodul Italienische Landeswissenschaft: ) - Einführungskurs (mit umfangreicherer Hausarbeit) 6 6 Fachdidaktik (Einführung SWS + Blockpraktikum SWS) ) weitere Veranstaltungen nach Wahl offen offen Anmerkungen: Summe aus dem Pflichtbereich 60 Soll (Hauptfachstudium) max. 5 mind. 60 1) Dieser Kurs ist Teil der Einführung in die Sprachwissenschaft. Er ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung, s.u. bei Ziffer 8.
5 ) Im Hauptfach müssen für die Zwischenprüfung zwei dieser drei wissenschaftlichen Basismodule (in der Regel für das Lehramt die Basismodule Italienische Sprach- und Literaturwissenschaft) als erfolgreich abgeschlossen nachgewiesen werden. Aus dem dritten wissenschaftlichen Basismodul (in der Regel Italienische Landeswissenschaft) sind mindestens 6 LP nachzuweisen. ) Der Nachweis der Teilnahme an der fachdidaktischen Lehrveranstaltung ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Fachdidaktik-Oberkurs. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Praktikum (ersetzbar durch ein Assistenten-Jahr in einem italienischsprachigen Land) ist Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung...B Hauptstudium Fachsem. Veranstaltungen SWS Analisi testuale e composizione (der bisherige Corso di lingua italiana III) 1)) Traduzione III (T-I) ) Traduzione III (I-T) ) Corso di preparazione agli esami di stato ) Landeswissenschaft Sprachhistorischer Kurs ) ein Hauptseminar in Sprachwissenschaft 5) ein Hauptseminar in Literaturwissenschaft 5) Fachdidaktik (Oberkurs SWS und studienbegleitendes Praktikum angerechnet als SWS + Begleitveranstaltung SWS) 6) Vorlesungen, wissenschaftliche Übungen, Seminare (Sprach- und Literaturwissenschaft), mindestens Anmerkungen: 1) Dieser Kurs dient als Vorbereitung auf den Prüfungsteil Textproduktion der Ersten Staatsprüfung. ) Alle diese Kurse können als Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachpraktisch-landeskundlichen Oberkurs dienen, wie er für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung vorgeschrieben ist, s.u. bei Ziffer 8. ) Dieser Kurs bereitet auf den studienbegleitenden Leistungsnachweis (Grammatik, Wortschatz) vor.
6 ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem sprachhistorischen Kurs ist Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. 5) Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an diesen beiden Hauptseminaren in Sprachund Literaturwissenschaft sind Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung. 6) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Hauptstudium (Oberkurs) und dem studienbegleitenden Praktikum (einschließlich Begleitveranstaltung zum Praktikum) sind Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung. Das studienbegleitende Praktikum und die dazugehörige Begleitveranstaltung können wahlweise im ersten oder im zweiten Fach besucht werden. Das Praktikum kann ebenso wie das Blockpraktikum aus dem Grundstudium durch ein Assistenten-Jahr in einem italienischsprachigen Land ersetzt werden. 8. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischen- und Erste Staatsprüfung bestimmt. 8.1 Zwischenprüfung ( 5 Zwischenprüfungsordnung) (1) Form der Prüfung Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Beschreibung der Module. () Zeugniserteilung Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen: 1. Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten aus dem Fach Italienisch, darunter a) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von zweien der folgenden Module und von weiteren 6 LP aus dem jeweils nicht gewählten dritten Modul: [In der Regel sind die beiden Basismodule Sprach- und Literaturwissenschaft zu absolvieren und die 6 LP aus der Landeswissenschaft nachzuweisen.] aa) Basismodul Italienische Sprachwissenschaft bb) Basismodul Italienische Literaturwissenschaft cc) Basismodul Italienische Landeswissenschaft b) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Basismodule Italienische Sprache I und II. Nachweis des Latinums. Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden.
7 8. Erste Staatsprüfung ( 8 LPO I) 1. Latinum. Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache [in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an SWS universitärem Sprachunterricht nachzuweisen],. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an a) Übungen in Phonologie, Aussprache und lautschriftlichen Fertigkeiten b) einem sprachpraktisch-landeskundlichen Kurs, c) einem sprachhistorischen Kurs unter Einbeziehung kulturgeschichtlicher Aspekte d) je einem Haupt- oder Oberseminar in Sprach- und Literaturwissenschaft e) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung im Hauptstudium. Bei einer Erweiterung mit Italienisch (. Fach) entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. und.
22 Französisch ( 50 und 70 LPO I)
Französisch ( 50 und 0 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Französisch für die Studiengänge Lehramt an Realschulen (jetzt:
Mehr34 Spanisch 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen 2. Studienbeginn 3. Studienvoraussetzungen 4. Studienziele
Spanisch ( 8 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Spanisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an
Mehr28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)
1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und
MehrITA LA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
ITA LA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I Daniela Pecchioli 3. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der im Propädeutikum erworbenen Fertigkeiten: insbesondere
MehrITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der
MehrT e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg
113 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die vorliegende Teilstudienordnung beschreibt
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch"
Anlage 4 Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach Englisch" 1. Ziele des Studiums 1.1 Aufgabe dieses Teilstudiengangs ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ROMANISTIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrItalien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 1. Studieneinheit Italien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft)
Italien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 1. Studieneinheit Italien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 2. Fachgebiet / Verantwortlich Romanistik (Italienisch) / Prof. Dr.
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
MehrAnlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse
Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien
MehrSPA -LA- M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
SPA -LA- M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Spanische Sprache I Trinidad Bonachera 3. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der im Propädeutikum erworbenen Fertigkeiten, insbesondere:
MehrOrdnung für den Studiengang Griechisch
Ordnung für den Studiengang Griechisch (Lehramt am Gymnasium) Einführung: WS 008/09 1. Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf der Grundlage der Bestimmungen der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung
MehrITA LA - M Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I. 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli
ITA LA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli 3. Inhalte des Moduls: Vertiefung der Grundkenntnisse bzw.
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"
Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrFRA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis.
FRA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Französische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Gymnasiumkenntnisse (etwa
Mehr20. Abschnitt: Anglistik/Amerikanistik
Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15
ANG - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis Englisch (Haupt- und Nebenfach) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Englische Philologie, Englische Sprachwissenschaft, Anglistik, Amerikanistik / Geschäftsführung
MehrGRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
Mehr4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium
Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrANG - M 01. Summe aus dem Pflichtbereich 14 15
ANG - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Sprachpraxis Englisch (Haupt- und Nebenfach) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Englische Philologie, Englische Sprachwissenschaft, Anglistik, Amerikanistik / Geschäftsführung
MehrITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanitalien] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( I T A L I E N I S C H ) Hauptfach Philosophische
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013
MehrBeachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen.
1. VERTIEFT STUDIERTES FACH: RUSSISCH an Gymnasien Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen. 2. REGELSTUDIENZEIT:
MehrSPA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
SPA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Spanische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Spanisch) / Trinidad Bonachera 3. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der im
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 04/2006 [mahfromanfranzö] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK ( F R A N Z Ö S I S C H ) Hauptfach Philosophische
MehrAnhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)
Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten
MehrAnlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde
Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende
MehrHandreichung. Studienordnung
Handreichung als Ersatz einer Studienordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
MehrNr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991
Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991 6473. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik als Hauptfach im Magisterstudiengang des Fachbereichs II an der Universität
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 4 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrModulhandbuch Bachelor of Arts - Italienische Philologie (Bachelorfach) - WS 13/14
Modulhandbuch Bachelor of Arts - Italienische Philologie (Bachelorfach) - WS 13/14 gültig ab Wintersemester 2013/14 bis Inhaltsverzeichnis Module SP-M01: Basismodul Italienische
Mehr84 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen
84 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen 13. Italienisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung
MehrRussisc h ( 85 LPO I)
3 Russisc h ( 85 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Russisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium)
Mehr11.1 Gräzistik. I. Allgemeine Bestimmungen. II. Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Gräzistik. 1 Geltungsbereich
96 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 11.1 und 11.2 Klassische Philologie (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 11.1 Gräzistik I. Allgemeine Bestimmungen
MehrSTUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH"
Anlage 9 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Griechisch soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Griechen
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH
Mehrletzte Änderung
03-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Französisch, Spanisch, Italienisch, Romanische Philologie (Literaturwissenschaft) und Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)-
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrSTUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 02/2006 [mahfromanportugies] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: Magisterstudium STUDIENFACH: ROMANISTIK (P O R T U G I E S I S C H) Hauptfach Philosophische
MehrDeutsche Literaturwissenschaft
Deutsche Literaturwissenschaft DEU-LA-M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Neuere deutsche Literatur 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Deutsche Philologie (Neuere deutsche Literaturwissenschaft) / Dr. Christian
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Vom 5.
Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1156] Auf Grund
Mehr- 36/25 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 24.
- 36/25 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Russisch für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 24. Oktober 2001
MehrITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli 3. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw.
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Amerikanistik im Studiengang Magister Artium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1152; geändert
MehrAnlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH LATEIN"
Anlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH LATEIN" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Latein soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Römer im Zusammenhang
MehrFRA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden jedes Semester angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis.
FRA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Französische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Französisch) / Emmanuel Faure. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Gymnasiumkenntnisse (etwa
MehrModulehandbuch. Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt
Modulehandbuch Erweiterungsprüfung / Beifach Schwedisch für das Lehramt Module: Übersicht Grundlagenmodule GM1: Grundlagenmodul Einführung in die Skandinavistik GM2: Grundlagenmodul Schwedisch Aufbaumodule
MehrLehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Italienisch
Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Italienisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums des
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrletzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie
08-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie vom 12. November 2010 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
Mehr20. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
20. Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 03. April 2018 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität
Mehrletzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie
A 07-02-1 Codiernummer 09.07.09 letzte Änderung 04-1 Auflage - Seitenzahl Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie vom 9. Juli 2009 1
MehrModulhandbuch Bachelor of Arts - Italienische Philologie (Nebenfach) - WS 13/14
Modulhandbuch Bachelor of Arts - Italienische Philologie (Nebenfach) - WS 13/14 gültig ab Wintersemester 013/14 Inhaltsverzeichnis Module SP-M01: Basismodul Italienische Sprache I SP-M01: Basismodul Italienische
Mehr(Fundstelle:
Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)
Mehr- 36/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen
- 36/5 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Studium des studierten Faches Russisch für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt an Förderschulen
MehrUniversität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1
Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer 9.67.4 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen für das Unterrichtsfach Französisch
Mehr1a) Vorbemerkungen und Erläuterungen zum Studienverlaufsplan Geschichte/Lehramt an Gymnasien, Hauptfach (114 bzw. 134 ECTS-Leistungspunkte)
1a) Vorbemerkungen und Erläuterungen zum Studienverlaufsplan /Lehramt an Gymnasien, Hauptfach (114 bzw. 134 ECTS-Leistungspunkte) 1. Erforderliche Sprachkenntnisse: Latinum sowie der Nachweis von Sprachkenntnissen
MehrStudienplan Lehramt an Gymnasien
Institut für Germanistik Rostock, September 2006 Studienplan Lehramt an Gymnasien (gemäß LehPrVO M-V: Deutsch als vertieft studiertes Fach) Dieser Studienplan basiert auf der Neufassung der Verordnung
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Fachspezifische Studienvoraussetzungen
88 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 10.4 Germanistik mit dem Schwerpunkt Didaktik der deutschen Sprache und Literatur (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität
MehrS t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen
UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrEntwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA:
Entwurf, Beschluss FB A: 7.2.07, Beschluss LBA: 16.05.07 Anhang 6: Fachspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Französisch GHR 1. Studienstruktur Es sind die im folgenden aufgeführten Module zu
MehrVorläufiger Modulkatalog Englisch. für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Stand 23.02.20 Vorläufiger Modulkatalog Englisch 1 von 30 Vorläufiger Modulkatalog Englisch für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Stand der Redaktion 23. Februar 20 Stand
MehrModulhandbuch Bachelor of Arts - Italienische Philologie (Bachelorfach) - WS 13/14
Modulhandbuch Bachelor of Arts - Italienische Philologie (Bachelorfach) - WS 13/14 gültig ab Wintersemester 2013/14 Inhaltsverzeichnis Module SP-M01: Basismodul Italienische Sprache I SP-M01: Basismodul
MehrAufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium
Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Gymnasium Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramt Gymnasium Eingangspraktikum: 320 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern - durch Portfolio nachgewiesen. Sprachkenntnisse:
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Französisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/22.02.2017 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrOrdnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63
Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung
Mehr31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I)
1 31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) e Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Katholische Religionslehre für die Studiengänge
MehrGrundlagen- und Orientierungsprüfung:
Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Studierende der Deutsch-Italienischen Studien müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters mindestens 30 Leistungspunkte nachweisen. ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT (KOMPARATISTIK)
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ALLGEMEINE UND VERGLEICHENDE LITERATURWISSENSCHAFT
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr29 Musik ( 56 LPO I)
29 Musik ( 56 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Musik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (nicht
Mehr- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002
- 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Deutsch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrGrundlagen- und Orientierungsprüfung:
Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Studierende im Hauptfach Spanische Philologie müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters mindestens 15 Leistungspunkte nachweisen. Studierende im Nebenfach Spanische
MehrNeuere deutsche Literaturwissenschaft
Neuere deutsche Literaturwissenschaft DEU-LA-M 11 1. Name des Moduls: Basismodul Neuere deutsche Literatur 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Deutsche Philologie (Neuere deutsche Literaturwissenschaft) /
MehrFRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]
FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 NEUERE DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT (MAGISTER)
MehrAnlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK
Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK 1. Ziele 1.1 Durch das Studium der Sozialwissenschaften sollen Studierende zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,
MehrStudienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien
1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt
Mehrgeändert durch Satzungen vom 24. September September August 2017
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrLehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch
Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums des Spanischen
MehrAufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Regelschule
Aufbau des Studienfachs Lehramt Geschichte Regelschule Zulassungsvoraussetzungen zum Lehramt Regelschule Eingangspraktikum: 320 Stunden pädagogische Arbeit mit Kindern - durch Portfolio nachgewiesen. Sprachkenntnisse:
MehrEntwurf, Beschluss FB A: , Beschluss LBA:
Anhang 8: Fachspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Französisch BK 1. Studienstruktur Es sind die im folgenden aufgeführten Module zu studieren, für die nach erfolgreichem Abschluss die angegebenen
MehrVorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Stand 16.06.2014 Vorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik 1 von 16 Vorläufiger Modulkatalog Erweiterungsfach Ethik für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Stand der
MehrSpanien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 1. Studieneinheit Spanien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft)
Spanien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 1. Studieneinheit Spanien-Studien I (Sprache, Literatur, Landeswissenschaft) 2. Fachgebiet / Verantwortlicher Romanistik (Spanisch) / PD Dr. Hubert
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Deutsch Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Zwischenprüfungsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Magisterstudiengang (Magister-ZwPO) und zur Änderung der Ordnung für
MehrGrundlagen- und Orientierungsprüfung:
Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Studierende im Hauptfach Französische Philologie müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters mindestens 15 Leistungspunkte nachweisen. Studierende im Nebenfach Französische
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufgenommen haben.
Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Hinweis:
Mehr