Patentrecht und Bioethik - Mai Patentrecht. (Prof. Erich Häußer, Präsident des DPMA, 1994)

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1 Patentrecht Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert. Und wer nicht informiert, stirbt. (Prof. Erich Häußer, Präsident des DPMA, 1994)

2 Kontaktstelle für Wissens- und Technologietransfer Aktivitäten Messen/ Kongresse Technologietransfer Existenzgründung Öffentlichkeitsarbeit Patentverwertung Uni-Shop Kontaktvermittlung und betreuung Firmenbesuche Uni-Besucher Unternehmertag Studienangebot Existenzgründung Crashseminar Existenzgründung Starterzentrum Workshops EU-Projekte Newsletter magazin forschung Veranstaltungsbroschüren aktuelle Artikel CeBIT Schüler-Messen Tag der offenen Tür Dt.-Franz Summer- School Catalysis EDV-Gerichtstag Erfinderberatung Bewertung und Vermarktung von Erfindungen der Wissenschaftler der Hochschulen Verkauf von Uni-Artikeln (T-Shirts, Taschen, Stfite etc.)

3 Gliederung Einführung Überblick über die verschiedenen Schutzrechtsarten von geistigem Eigentum Patentrecht Grundlagen Wirkung von Patenten Softwarepatent Arbeitnehmererfindergesetz (Handhabung an der Universität) Patentanmeldung Patentanmeldungsprozess Aufbau einer Patentschrift Patentrecherche Praktische Rechercheübungen Depatisnet, Espacenet

4 Gliederung Einführung Überblick über die verschiedenen Schutzrechtsarten von geistigem Eigentum Patentrecht Grundlagen Wirkung von Patenten Softwarepatent Arbeitnehmererfindergesetz (Handhabung an der Universität) Patentanmeldung Patentanmeldungsprozess Aufbau einer Patentschrift Patentrecherche Praktische Rechercheübungen Depatisnet, Espacenet

5 Was ist geistiges Eigentum - Intellectual Property (IP)? Rechte, die aus einer geistigen Schöpfung resultieren können Urheberrecht Gewerbliche Schutzrechte Schutz entsteht beim Schaffen des Werkes Schutz setzt Erteilungsakt des Patentamtes voraus

6 Urheberrecht Gegenstand Literatur Kunstwerk Software Schutzerwerb Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes bzw. mit dessen Veröffentlichung Schutzdauer Bis 70 Jahre ab Tod des Urhebers

7 Gewerbliche Schutzrechte Technische Schutzreche Markenrecht Geschmacksmuster Gebrauchsmuster Patente Wort-, Bild-, Hörmarke,... Design, Formen,... Schutzerwerb Durch Eintragung bzw. Registrierung bei den Patentämtern

8 Gewerbliche Schutzrechte für Software Urheberrecht Patent Marke Geschmacksmuster Quellcode des Programms Verfahren und Algorithmen des Programms Bezeichnung und Logo des Programms Benutzeroberfläche und Icons

9 Was ist ein Patent? 1 Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents: Patente werden auf Erfindungen erteilt, die neu sind auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Erfindung Neuheit Erfinderische Tätigkeit Gewerbliche Anwendbarkeit

10 Erfindung Eine Erfindung ist eine Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln Beispiel Analyseverfahren Elektrische Schaltung Substanzen mit spezifischer therapeutischer Wirkung

11 Neuheit Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Den Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmeldetag der Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist.

12 Neuheit Sobald die Erfindung Bei einem Vortrag vorgestellt wird, Auf einer Messe gezeigt wird, In einer Diplom-, Doktorarbeit veröffentlicht wird In einer Fachzeitschrift veröffentlicht wird In einem Produkt verwirklicht wird Bereits patentiert ist Ist Patentschutz i.a. nicht mehr möglich

13 Erfinderische Tätigkeit Erfinderischer Schritt erfinderische Tätigkeit naheliegend Patente sollen nur erteilt werden für Erfindungen, die dem Fachmann nicht aufgrund seines Fachwissens ohne weiteres nahegelegt werden. Stand der Technik

14 Erfinderische Tätigkeit Bekannte Arbeitsverfahren oder Mittel werden für einen anderen Zweck mit neuer, überraschender Funktion bzw. Wirkung verwendet Beispiel: Viagra

15 Keine erfinderische Tätigkeit Die Erfindung unterscheidet sich vom bisherigen Stand der Technik lediglich in der Verwendung bekannter Äquivalente (mechanisch, elektrisch, chemisch) Beispiel: Ersetzen eines Nagels bei einer Knochenschiene durch eine Schraube

16 Gewerbliche Anwendbarkeit Eine Erfindung gilt als gewerblich anwendbar, wenn ihr Gegenstand auf irgendeinem Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt werden kann. Ausnahme und daher nicht patentierbar: Verfahren zur chirurgischen Behandlung Verfahren zur therapeutischen Behandlung Grund: ein Arzt soll in der Wahl des Heilverfahrens frei sein

17 Was ist nicht patentierbar? Entdeckungen Wissenschaftliche Theorien Mathematische Methoden Pläne, Regeln, Verfahren, Methoden für Spiele Geschäftliche Tätigkeiten Gedankliche Tätigkeiten

18 Patentierbarkeit von Gensequenzen Patent + Anwendung (z.b. Behandlung einer Krankheit) = Patent

19 Unterschied Entdeckung - Erfindung Beispiel Ultraschall: Der Ultraschall ist eine Entdeckung (in der Natur vorhanden). Die Anwendung des Ultraschalls in der Werkstoffprüfung ist eine Erfindung (z.b. Auffinden von Rissen)

20 Was bietet ein Patent? Ein Patent verleiht dem Patentinhaber das Recht, Dritte von der unautorisierten gewerblichen Nutzung seiner Erfindung auszuschließen, ist jedoch begrenzt durch: Den Schutzumfang Das Land Die Laufzeit (max. 20 Jahre) Erfindung

21 Wirkung von Patenten Lizenzeinnahmen Je attraktiver die patentierte Problemlösung für Wettbewerber, desto wahrscheinlicher. Schutz gegen Nachahmung Verbieten Die kostenlose Übernahme eigener Entwicklungsergebnisse durch Wettbewerber wird verhindert. Wettbewerber müssen beim Einsatz eigener Patente mit Gegenangriffen rechnen Zwingen zu Das Umgehen von Patenten führt bei Design Around Wettbewerbern zu Nachteilen Reputation Patente werden als Ausweis innovativer Stärke gewertet

22 Anwendungsgebiet Schutzvoraussetzungen Ausnahmen Laufzeit in Jahren Ungefähre Kosten Wird geprüft? Patent Techn. Erfindung - Verfahren - Vorrichtung - Chem. Stoff - Elektr. Schaltung - Software (techn. Lösung) - Neuheit - Erf. Tätigkeit - Gewerbl. Anwendbarkeit - Entdeckungen - Math. Methoden - Pläne, Regeln 20 Jahre ab Anmeldung (bis Erteilung) Ja Gebrauchsmuster Techn. Erfindung - Vorrichtung - Chem. Stoff - Elektr. Schaltung - Software (techn. Lösung) - Neuheit - Erf. Tätigkeit - Gewerbl. Anwendbarkeit - Entdeckungen - Math. Methoden - Pläne, Regeln 10 Jahre ab Anmeldung Ca nein Geschmacksmuster Design, wie z.b. : - ästh. Formschöpfung - Muster - Neuheit - Gewerbliche Anwendbarkeit 20 Jahre ab Anmeldung bis ca nein Marke - Kennzeichnung von Waren oder DL - Firmenbezeichnungen -Unterscheidungskraft -Freihaltebedürfnis - Wappen, Flaggen - Amtl. Prüfzeichen - Täuschung 10 Jahre ab Anmeldung (verlängerbar) bis ca ja Urheberrecht - Software - Fotographie, Film - Literatur - Musik, etc. 70 Jahre ab Tod des Urhebers 0 nein

23 Vorteile von Patenten Weitreichender Schutz Sichert eigene Produktion und Vertrieb ab Notwendig um Kapital zu akquirieren Lizenzvergabe Instrument um Wettbewerber auszubremsen

24 Nachteile von Patenten Veröffentlichung (i.d.r. nach 18 Monaten) Hohe Kosten In einigen Fällen ist eine Patentverletzung kaum nachweisbar Schutzrecht ist nur dann etwas wert, wenn man in der Lage ist, es vor Gericht durchzusetzen (Anwalts- und Gerichtskosten)

25 Arbeitnehmererfindergesetz als Ausgleich zwischen Arbeits- und Patentrecht Arbeitsrecht Ergebnis der Arbeit gebührt dem Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitnehmererfindergesetz Meldepflicht Übertragungspflicht Vergütungspflicht Patentrecht Erfindung steht ausschließlich dem Erfinder zu Arbeitnehmer

26 Zusammenarbeit der PVA mit Erfindern an der Universität Erfindungsmeldung an Hochschule Weiterleitung der Unterlagen an die PVA Gespräch zwischen PVA und Erfinder Recherche zum Stand der Technik/ Marktpotenzial Empfehlung an Hochschule (Inanspruchnahme oder Freigabe) Beauftragung eines Patentanwaltes Anmeldung beim DPMA/EPA Beginn der Verwertungsarbeit

27 Weitere Vorgehensweise Vorfinanzierung der Patentierungskosten Ausarbeitung von Verwertungsstrategien (Lizenz, Verkauf, Unternehmensgründung) Vertragsgestaltung und Verhandlung BEI ERFOLG 30 % der Einnahmen

28 Zusammenfassung Ein Patent entfaltet nur Wirkung in dem Land, für das es erteilt ist. Das Patent verleiht seinem Inhaber eine Monopolstellung. Der Patentinhaber hat einen Unterlassungsanspruch gegenüber unberechtigten Benutzern des geschützten Gegenstandes. Das Patent gewährt Anspruch auf angemessenen Schadenersatz. Die Laufzeit eines Patents beträgt maximal 20 Jahre.

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