Fachtagung g Aushöhlung der Barrierefreiheit durch den 50 Abs. 4 der Sächsischen Bauordnung
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- Chantal Graf
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1 Fachtagung g Aushöhlung der Barrierefreiheit durch den 50 Abs. 4 der Sächsischen Bauordnung Umsetzung des 50 für öffentliche und private Objekte aus Sicht des Arbeitskreises Barrierefreies Planen und Bauen der Architektenkammer Sachsen ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE
2 Quelle: Internet Ein Vortrag des Arbeitskreises Barrierefreies Planen und Bauen Warten Sie auf jemanden? Ja auf den Lift ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE
3 Arbeitskreis Barrierefreies Planen und Bauen Architektenkammer Sachsen Koordinierungsstelle Kammerbüro Leipzig Arbeitskreis Barrierefreies Planen und Bauen Beratungsstelle: Kammerbüro Chemnitz An der Markthalle Chemnitz 0371/ Beratungsstelle: Haus der Architekten Goetheallee Dresden 0351/ Beratungsstelle: Kammerbüro Leipzig Wintergartenstraße Leipzig 0341/ ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 3
4 Arbeitskreis Barrierefreies Planen und Bauen Unser Anliegen: Zielsetzung des Arbeitskreises ist es, die Allgemeinheit und Fachschaft für die Thematik des barrierefreien i Planens und Bauens zu sensibilisieren i und eine selbstbestimmte Nutzbarkeit des gestalteten Lebensraumes für Alle zu ermöglichen. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 4
5 Arbeitskreis Barrierefreies Planen und Bauen Unsere Leistungen: Veranstaltungen, Seminare und Workshops Fort- und Weiterbildungsangebote b t Vortragsreihen einer Wanderausstellung der Teilnahme an themenbezogenen regionalen und überregionalen Messen einem breiten Beratungsangebot für o Betroffene und deren Angehörigen o private und öffentliche Bauherren o Kommunen, Verbände und Organisationen durch die Mitwirkung bei der Gestaltung der gesetzlichen Grundlagen, einschlägigen Normen und Vorschriften sowie themenbezogenen Förderrichtlinien Aufbau eines Netzwerkes zum besseren und schnelleren Austausch von Informationen und Kontaktmöglichkeiten ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 5
6 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 2004: 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden. 2 Begriffe (1) Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen... Anlagen sind bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 6
7 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 2004: 3 Allgemeine Anforderungen (1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, e zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 7
8 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 2004: 3 Allgemeine Anforderungen (3) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich ihres Inhalts auf die Fundstelle verwiesen werden. Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 17 Abs. 3 und 21 bleiben unberührt. 17 Abs. 3: betrifft Bauprodukte 21: betrifft Bauarten ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 8
9 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 2004: 50 Barrierefreies Bauen (1) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. 39 Abs. 4 bleibt unberührt. 39 Abs. 4: betrifft Aufzüge ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 9
10 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 2004: 50 Barrierefreies Bauen (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehrdienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Diese Anforderungen gelten insbesondere für 1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens; 2. Sport- und dfreizeitstätten; it tätt 3. Einrichtungen des Gesundheitswesens ; 4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude; 5. Verkaufs- und Gaststätten sowie 6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 10
11 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 2004: 50 Barrierefreies Bauen (3) Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen durch einen Eingang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein. Sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppen müssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein. Ein Toilettenraum muss auch für Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein. Er ist zu kennzeichnen. 39 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit einer geringeren Höhe als nach 39 Abs. 4 Satz 1, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 11
12 Sächsische Bauordnung (SächsBO) 2004: 50 Barrierefreies Bauen (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht, soweit die Anforderungen wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs, wegen ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 12
13 Eingeführte technische Baubestimmungen LTB: Nr. Bezeichnung Titel Ausgabe 7 Technische Regeln als Planungsgrundlagen DIN Anlage Gebäudetreppen; Definitionen, Messregeln, Januar /1 Hauptmaße 7.2 DIN Barrierefreies Bauen - 1 Anlage -; Teil 1: Straßen Plätze, Wege öffentliche Januar /1 Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen - 2 Anlage -; Teil 2 Öffentlich zugängige Gebäude und 72/2 7.2/2 Arbeitsstätten: tätt Planungsgrundlagen November DIN Barrierefreie Wohnungen Teil 1 Anlage -; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer Dezember /1 7.3/1 Planungsgrundlagen Teil 2 Anlage 7.3/2 -; Planungsgrundlagen Dezember 1992 ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 13
14 Verwaltungsvorschrift zur SächsBO 3 (3) Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden. (SächsBO) Die schlichte Nichterfüllung einer technischen Baubestimmung ohne Nachweisführung der Ersatzlösung ist nicht zulässig Zuständig: Bauherr oder ein sonst am Bau Beteiligter Gleichwertigkeit ist in den Bauvorlagen nachzuweisen Die Gleichwertigkeit bedarf keiner Entscheidung nach 67 (Abweichungen) => keine Prüfung durch Bauaufsichtsbehörde ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 14
15 Verwaltungsvorschrift zur SächsBO Öffentlich zugänglich sind bauliche Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung grundsätzlich von jedermann betreten und genutzt werden können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die angebotene Dienstleistung öffentlicher oder privater Natur ist oder ob sie unentgeltlich oder gegen Entgelt erbracht wird. Die barrierefreie Erreichbarkeit und zweckentsprechende Nutzung muss nur in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen gewährleistet sein. Bereiche, die in der baulichen Anlage Beschäftigten t vorbehalten sind, sind von der Verpflichtung ausgenommen. Anforderungen an eine barrierefreie Ausgestaltung dieser Bereiche können sich aus dem Arbeitsstättenrecht ergeben, in den Richtlinien der Anlagen 5 bis 8 enthalten sein oder im Einzelfall aufgrund des 51 gestellt werden. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 15
16 Verwaltungsvorschrift zur SächsBO Die in Satz 2 enthaltene Aufzählung ist nicht abschließend. Zu den baulichen Anlagen zählen auch Beherbergungsstätten und soziale Einrichtungen. Zu den Einrichtungen des Bildungswesens in Nummer 1 zählen auch Kindertageseinrichtungen. Zu den Einrichtungen des Gesundheitswesens in Nummer 3 zählen unter anderem auch Arztpraxen und Praxen für Physiotherapie. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 16
17 Verwaltungsvorschrift zur SächsBO Ein unverhältnismäßiger Mehraufwand kann nicht aus dem Verhältnis der Mehrkosten der barrierefreien i Ausgestaltung zu den Gesamtkosten geschlossen werden. Ob der Aufwand gerechtfertigt ist, kann vielmehr nur im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der baulichen Anlage entschieden werden. Von besonderer Bedeutung ist, ob der genannte Personenkreis gerade auf die Nutzung dieser baulichen Anlage angewiesen ist oder ob Alternativen zur Verfügung stehen. Einer Abweichungsentscheidung nach 67 durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf es nicht. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 17
18 Weitere Vorschriften (unsortiert) Schulbaurichtlinie Beherbergungsstättenbaurichtlinie Heimmindestbauverordnung Verkaufsstättenbaurichtlinie Fliegende Bauten Versammlungsstättenverordnung Industriebaurichtlinie... ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 18
19 Schlussfolgerungen 50 SächsBO: > Schritt in die richtige Richtung > durch die bauaufsichtliche Einführung der DIN 18024/18025 ist die Barrierefreiheit relativ gut geregelt > muss um Barrierefreiheit für sensorische Einschränkungen erweitert werden, Ansatz war DIN E Ausnahmen/Abweichungen h liegen in der Eigenverantwortung t der Bauherren und Planer, die jedoch die Gleichwertigkeit von Alternativlösungen nachweisen müssen Problem: Nachweis wird nicht bauaufsichtlich geprüft. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 19
20 Schlussfolgerungen 50 SächsBO: Einstellungen in den Köpfen der Bauherren und Planer zum Thema Barrierefreiheit müssen geändert werden Devise: Barrierefreies Planen und Bauen - Nutzbar für alle 50 (2): für öffentlich zugängliche bauliche Anlagen: Barrierefreiheit für: - Menschen mit Behinderungen, - alte Menschen und - Personen mit Kleinkindern Warum nicht für alle Menschen? ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 20
21 Wunsch - Ausblick An Bauherren und Planer: Konsequentere Umsetzung der Barrierefreiheit im Sinne des 50 vom 1 Strich an > wesentliche Kostenersparnisse An die Politk: Konsequente Unterstützung wirklich barrierefreier Maßnahmen insbesondere bei Nachrüstungen Prüfpflicht bautechnischer Nachweise für Barrierefreiheit im Genehmigungsverfahren An die Behindertenverbände: Konsequentes Eintreten für die Barrierefreiheit über die eigenen Interessen der Betroffenen hinaus. ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 21
22 Barrierefreies Planen und Bauen Für Wen? Für uns alle! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ZWICKAUER STRAßE 37 * DRESDEN * TEL.: 0351/ * FAX: 0351/ * E -MAIL: H.-H.PEIN@ARCOR.DE 22
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