EHRENAMTSAGENTUR. Informationen zur E-Card.

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1 EHRENAMTSAGENTUR Informationen zur E-Card

2 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, Hanna Rudolf alleine in Hessen engagieren sich fast zwei Millionen Menschen freiwillig und ehren amtlich für das Gemein wohl. Im Main- Kinzig-Kreis sind es über 40 %, die sich ehrenamtlich engagieren, viele von Ihnen in aufopferungsvoller Weise. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement wurde hessenweit die Ehrenamtskarte (E-Card) ins Leben gerufen. Mit ihr wollen wir Danke sagen und den Bürgerinnen und Bürgern ein wenig von dem zurückzugeben, was sie an Kraft und Engagement für die Gesellschaft investiert haben. Die Inhaberinnen und Inhaber der E-Card erhalten in ganz Hessen vergünstigten Eintritt in viele öffent liche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Darüber hinaus bieten zahlreiche Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen Vergünstigungen und Sonderaktionen an. Wir bedanken uns bei der Hessischen Landesregierung, dass sie die Initiative zur Einführung der landesweit gültigen E-Card ergriffen hat. Das überaus vielfältige Engagement der Freiwilligen ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert und somit im wahrsten Sinne unbezahlbar. Danke sagen möchten wir auch allen Städten und Gemeinden, Institutionen sowie Unternehmen, die Vergünstigungen gewähren und dieses Projekt in beispielhafter Weise unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Stolz Landrat des Main-Kinzig-Kreises

3 Die hessische Ehrenamtskarte (E-Card) Ziel der E-Card Viele ehrenamtlich Tätige wünschen sich mehr öffentliche Anerkennung für ihr häufig sehr großes Engagement. Deshalb ergänzte die Hessische Landesregierung die Palette der Würdigungen um ein ganz besonderes Instrument der Wertschätzung: die hessische Ehrenamtskarte, kurz E-Card. Mit zahlreichen attraktiven Vergünstigungen setzt das Land so gemeinsam mit den teilnehmenden Landkreisen und Städten ein Zeichen des Dankes. Wer erhält die E-Card? Die E-Card im Main-Kinzig-Kreis kann erhalten, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Sie müssen mindestens fünf Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche leisten. Sie müssen mindestens seit einem Jahr in einem Verein, einer Organisation oder einer anderen, dem Allgemeinwohl dienenden Einrichtung tätig sein. Sie müssen ehrenamtliche Arbeit leisten, für die keine (über die Erstattung von Auslagen und Unkosten hinausgehende) Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Sitz Ihres Vereins / Ihrer Organisation oder der Wohnsitz der Antragstellerin / des Antragstellers sollte im Main-Kinzig-Kreis liegen. Vergünstigungen durch die E-Card Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können im Main-Kinzig-Kreis sowie in ganz Hessen eine Fülle von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören Veranstaltungen aus Sport und Kultur ebenso wie Kinos, Museen, Volkshochschulkurse, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen.

4 Die E-Card gilt in Verbindung mit dem Personalausweis landesweit, das heißt, man kann damit alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich als Inhaberin oder Inhaber der E-Card in einer anderen hessischen Stadt aufhalten, achten Sie deshalb auf mögliche Aufkleber an der Kasse von Einrichtungen. Das Angebot wächst ständig, den jeweils aktuellen Stand finden Sie unter im Internet. Eine Auflistung über die Vergünstigungen im Kreisgebiet erhalten Sie außerdem bei der Ehrenamts agentur des Main- Kinzig-Kreises. Wie lange gilt die E-Card? Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeits dauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die E-Card zurückzugeben. Wer gibt die E-Card aus? Die Erstausgabe der E-Card kann ausschließlich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Main-Kinzig-Forum in Gelnhausen erfolgen. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Was muss ich tun, um die E-Card zu erhalten? Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei der Ehrenamtsagentur eine Anmeldung für die Vergabe der Ehrenamtskarte einreichen. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter oder können es telefonisch anfordern.

5 Wie können sich Unternehmen einbringen? Unternehmen und Vereine können sich an der Bereitstellung von Vergünstigungen für Inhaber und Inhaberinnen der E-Card beteiligen. Im Gegenzug erhalten Sie 1. eine Dankesurkunde, die in ihrem Unternehmen zum äußeren Zeichen seines sozialen Engagements ausgehängt werden kann. Die digitale Version der Urkunde kann nach Belieben auf der Unter nehmens-webseite oder anderen Online- Platt formen gepostet werden. 2. den Eintrag Ihres Unternehmens in die Sponsoren datenbank auf der Internetseite 3. die einmalige Nennung Ihres Unternehmens im Newsletter der Ehrenamtsagentur (derzeit ca Vereinsmultiplikatoren). Die Teilnahme an der Aktion erfolgt mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand und ohne schriftliche Vertragsbindung. Ein Anruf genügt, um die Vergünstigungen jederzeit zu widerrufen oder zu aktualisieren. Kontakt Für Fragen und Informationen: Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises Ehrenamtsagentur Barbarossastraße 24, Gelnhausen Telefon: Telefax: Servicezeiten nach Vereinbarung

6 Stand: September 2017 Ehrenamtsagentur Barbarossastraße Gelnhausen Telefon: Telefax: Stand: Dezember 2018

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