Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 1. Gliederung. Begriff und Rechtsnatur. Geschichte und Funktion. Große und kleine AG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 1. Gliederung. Begriff und Rechtsnatur. Geschichte und Funktion. Große und kleine AG"

Transkript

1 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 1 Gliederung Grundlagen Begriff und Rechtsnatur Geschichte und Funktion Große und kleine AG Gründung der AG (Bar- und Sachgründung) 3 Stufen: Vorgründungs- / Vorgesellschaft / AG Organisationsverfassung der AG Organe der AG und deren Aufgaben Finanzverfassung der AG Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung

2 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 2 Organe der Aktiengesellschaft 1. Vorstand 76 AktG Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung 77 AktG Geschäftsführung 78 AktG Vertretung 93 AktG Verantwortlichkeit des Vorstands 2. Aufsichtsrat 84 AktG Bestellung/Abberufung des Vorstands 111 AktG Überwachung der Geschäftsführung 116 AktG Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats 3. Hauptversammlung 118 AktG Sitz der Aktionärsdemokratie 119 AktG Rechte der Hauptversammlung Teilung der Zuständigkeiten Abs. 1: Zuständigkeitskatalog Abs. 2: Fragen der Geschäftsführung nur auf Verlangen des Vorstands, Grund: 76 AktG Beachte: Holzmüller-Rechtsprechung BGHZ 83, 122 = NJW 1982, AktG Verantwortlichkeit der Aktionäre

3 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 3 Arten der Mitbestimmung in Deutschland Unternehmensmitbestimmung Unternehmen = gesellschaftsrechtliche Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung Betrieb = arbeitsrechtliche Mitbestimmung

4 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 4 Unternehmensmitbestimmung in Deutschland Montanmitbestimmung: Eisen-/Stahlindustrie + Bergbau AR: 50./ Neutrales Mitglied ArbN Eigner V: Arbeitsdirektor Mitbestimmungsgesetz 1976: KapG 2000 ArbN AR: 50./ Stichentscheid des Vorsitzenden ArbN Eigner V: Arbeitsdirektor BetrVG 1952: 500 ArbN KapG 2000 ArbN AR: 1/3./. 2/3 ArbN Eigner

5 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 5 Finanzverfassung der AG Grundlagen Garantiekapital: 7 AktG => Euro Abgrenzung Gesellschaftsvermögen - Grundkapital Abgrenzung Nennbetrag - Wert der Aktie Abgrenzung Eigenkapital - Fremdkapital Kapitalaufbringung Kapitalerhaltung Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung

6 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 6 Kapitalaufbringung Grundsatz der Bareinlagepflicht - 54 II AktG Ausnahme: Sacheinlage - 27 AktG Keine Befreiung von der Einlagepflicht: 66 AktG Grundsatz der effektiven Mittelaufbringung Keine Emission unter pari - 9 I AktG Keine Aufrechnung - 66 I 2 AktG zur freien Verfügung des Vorstands - 36 II 1 AktG Sacheinlage: Pflicht zur Deckung der Wertdifferenz Problemfall: verdeckte Sacheinlage BGHZ 110, 47 = NJW 1992, IBH/Lemmerz Nachzahlungspflicht bei unwirksamer Sacheinlage 27 III 3 AktG

7 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 7 Kapitalerhaltung Grundsatz der strengen Kapitalbindung 57 AktG: Abs.1: Verbot der Einlagenrückgewähr Abs. 2: Verbot fester Zinszusagen Abs. 3: Begrenzung der Ausschüttung auf den Bilanzgewinn Ausschüttungsverbot wirkt total Eingriff ins Grundkapital unerheblich Verbot verdeckter Gewinnausschüttungen Rechtsfolgen verbotener Auszahlungen 62 AktG Pflicht zur Rückgewähr rechnerische Vermögensbindung, str.

8 Einführung ins Aktienrecht - Folie Nr. 8 Kapitalerhöhung / Kapitalherabsetzung Unterscheidung: effektiv nominell effektiv = tatsächlicher Mittelzufluß bzw. Mittelabfluß nominell = Anpassung des Soll- an das Istkapital Effektive Kapitalerhöhung = Kapitalerhöhung gegen Einlagen: 182 ff. AktG tatsächliche Mittelzuführung an die Gesellschaft Effektive Kapitalherabsetzung AktG in der Praxis selten Nominelle Kapitalerhöhung ff. AktG Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital Nominelle Kapitalherabsetzung AktG Ermöglichung der Gewinnausschüttung: 233 AktG Kapitalschnitt Verbindung von effektiver Kapitalerhöhung mit nomineller Kapitalherabsetzung

Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein

Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille Gesellschaft

Mehr

Vertiefung Gesellschaftsrecht. Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht. Gliederung

Vertiefung Gesellschaftsrecht. Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht. Gliederung Vertiefung Gesellschaftsrecht Aktiengesellschaften und Kapitalmarktrecht Vorlesung FAU Erlangen Nürnberg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Gliederung A. Aktienrecht I. Überblick 1. Geschichte 2. Verbreitung

Mehr

Handbuch der Aktiengesellschaft, Grundwerk zur Fortsetzung

Handbuch der Aktiengesellschaft, Grundwerk zur Fortsetzung Weitere Informationen finden Sie unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Nirk/Ziemons/Binnewies Handbuch der Aktiengesellschaft, Grundwerk zur Fortsetzung Gesellschaftsrecht - Steuerrecht. Loseblattwerk,

Mehr

Aktiengesellschaft. Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft. Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft Grundcharakteristika, Erscheinungsformen I Große Kapitalgesellschaft Höheres Grundkapital: 70.000,- Strengere Kapitalaufbringungsvorschriften Kapitalsammelbecken Aktie als handelbares,

Mehr

Unternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter

Unternehmensmitbestimmung. Prof. Dr. Monika Schlachter Unternehmensmitbestimmung Prof. Dr. Monika Schlachter WS 2007/2008 Unternehmensmitbestimmung und Betriebsverfassung Z W E C K Betriebsverfassung Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene Unternehm.-mitbest..

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht 19. Kapitalschutz bei der AG

Kapitalgesellschaftsrecht 19. Kapitalschutz bei der AG Kapitalgesellschaftsrecht 19 Kapitalschutz bei der AG EINLAGEN Dr. Marco Staake Kapitalgesellschaftsrecht 2 Einlagen auch bei der AG Unterscheidung zwischen Regelfall weitere Differenzierung zwischen Sacheinlagen

Mehr

Professor Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2006/2007. Mitbestimmungsrecht GLIEDERUNG

Professor Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2006/2007. Mitbestimmungsrecht GLIEDERUNG Professor Dr. Reinhard Richardi Wintersemester 2006/2007 Mitbestimmungsrecht GLIEDERUNG Erstes Kapitel: Die Mitbestimmung als Element des Arbeits- und Gesellschaftsrechts 1 Begriff und Mitbestimmung I.

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung und die Durchgriffshaftung wegen Unterkapitalisierung im deutschen und amerikanischen Gesellschaftsrecht

Der Grundsatz der Kapitalerhaltung und die Durchgriffshaftung wegen Unterkapitalisierung im deutschen und amerikanischen Gesellschaftsrecht Arno Maier Der Grundsatz der Kapitalerhaltung und die Durchgriffshaftung wegen Unterkapitalisierung im deutschen und amerikanischen Gesellschaftsrecht Unter besonderer Berücksichtigung des Rechts von New

Mehr

Die Beendigung der GmbH

Die Beendigung der GmbH Die Beendigung der GmbH Folie 31 Die Beendigung der GmbH beginnt wie bei jeder Gesellschaftsform mit ihrer Auflösung. Auflösungsgründe Die GmbH wird durch folgende Ereignisse aufgelöst: 1. Auflösungsbeschluss,

Mehr

Grundfragestellungen des Gesellschaftsrechts (für alle Gesellschaftsformen zu klären)

Grundfragestellungen des Gesellschaftsrechts (für alle Gesellschaftsformen zu klären) Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 2 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Grundfragestellungen des Gesellschaftsrechts (für alle Gesellschaftsformen zu klären) Rechtsfähigkeit Gesellschaft = eigenständiges

Mehr

Beispiel 27. Folie 149. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

Beispiel 27. Folie 149. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Beispiel 27 Als C und D von den Problemen von A und B bei deren Sachgründung erfahren, entwickeln sie einen anderen Plan: Beide erbringen Bareinlagen in Höhe von je 12.500 EUR. Später soll dann die gegründete

Mehr

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen Gesellschaften Personengesellschaften Grundform: BGB-Gesellschaft, 705 BGB Sonderformen: OHG, 105ff. HGB KG, 161ff. HGB StG, 230ff. HGB EWIV, EG-VO Partnerschaft, PartGG

Mehr

Einführung in das slowakische Aktienrecht Teil II.

Einführung in das slowakische Aktienrecht Teil II. FOWI - Forschungsinstitut für mittelund osteuropäisches Wirtschaftsrecht WIRTSCHAFTS UNIVERSITÄT Research Institute for Central and Eastem European Business Law Vienna University of Economics and Business

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

Das Unternehmen Gliederung 1. Definitionen: Unternehmer/Unternehmen, Rechtsformen der Unternehmungen, Firma und Rechtsformzusatz, juristische und natürliche Personen 2. Private Unternehmen: Einzelunternehmen,

Mehr

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen.

Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. 6.Teil. Satzungsänderung. Kapitalbeschaffung u.a. 186 AktG 3 3. die bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen vorgesehenen Festsetzungen und, wenn mehrere Gattungen ausgegeben werden, den auf jede Aktiengattung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht

Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht Inhaltsverzeichnis Teil 1: Aktienrecht A. Einführung... 13 I. Publikumsgesellschaft, Organe... 13 II. Satzungsstrenge... 13 III. Fungibilität der Aktie... 13 IV. Einführung der sogenannten Kleinen AG...

Mehr

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr.

Elemente der GmbH. Gesellschafter. Gesellschafterversammlung. Dritte. Geschäftsführer. GmbH. Folie 128. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Elemente der GmbH Gesellschafter Dritte Gesellschafterversammlung Geschäftsführer GmbH Folie 128 Beispiel 4 G ist Geschäftsführer der X-GmbH. Die beiden Gesellschafter der GmbH, A und B, haben G die Anweisung

Mehr

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung. Die GmbH GmbH GmbH (gemäß GmbH-Gesetz) GmbH Gründung durch eine oder mehrere Personen; Gesellschaftsvertrag erforderlich (=Satzung); muss notariell beurkundet werden - Gesellschafterversammlung: oberstes

Mehr

Die englische private limited company versus deutsche GmbH

Die englische private limited company versus deutsche GmbH Die englische private limited company versus deutsche GmbH von Patrick Gageur Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) i V Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI XV 1. Kapitel Thematische Einführung. 1 2.

Mehr

Gesellschaftsrecht. Dr. iur. Dr. iur. h. c. Ulrich Eisenhardt. ì em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen

Gesellschaftsrecht. Dr. iur. Dr. iur. h. c. Ulrich Eisenhardt. ì em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen Gesellschaftsrecht Dr. iur. Dr. iur. h. c. Ulrich Eisenhardt ì em. o. Professor an der Fernuniversität Hagen 13., ergänzte und überarbeitete Auflage,-A B Verlag C. H. Beck München 2007 ! Inhaltsverzeichnis

Mehr

Mitbestimmungsgesetz... 36. aa) Erfasste Unternehmen... 44

Mitbestimmungsgesetz... 36. aa) Erfasste Unternehmen... 44 Inhalt A. Bezüge zum Dienstvertrags- und Arbeitsrecht (insb. zum Mitbestimmungsrecht)... 11 I. Wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und des Wirtschaftsausschusses... 11 1. Wirtschaftsausschuss...

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht

Kapitalgesellschaftsrecht WS 2009/10 Literatur allgemeine Lehrbücher zum Gesellschaftsrecht: K. Schmidt, 4. Aufl., 2002 Grunewald, 7. Aufl., 2008 Eisenhardt, 13. Aufl., 2007 Hueck/Windbichler, 21. Aufl. 2006 spezifische Literatur

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Gesellschafter IV Einlagenrückgewähr I

Gesellschafter IV Einlagenrückgewähr I Gesellschafter IV Einlagenrückgewähr I Grundsatz der Kapitalerhaltung, 82/83, Verbot der Einlagenrückgewähr Kein Vermögenstransfer außerhalb von Gewinnausschüttung, Liquidationsüberschuss und Mitteln aus

Mehr

Die Europäische Aktiengesellschaft

Die Europäische Aktiengesellschaft Die Europäische Aktiengesellschaft Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Von Dr. jur. Roberto Bartone, Richter am Finanzgericht des Saarlandes, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes und Prof.

Mehr

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern

Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern Weisungen an und von Aufsichtsratsmitgliedern RA Dr Peter Kunz Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG Porzellangasse 4, 1090 Wien Tel: +43-1 - 313 74 E-Mail: peter.kunz@ksw.at www.ksw.at Jahrestagung Aufsichtsrat

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

AG, GmbH oder doch die Mini-GmbH?

AG, GmbH oder doch die Mini-GmbH? G, oder doch die Mini-? Sinnvolle Rechtsformen für junge Unternehmen IGZ Wissen für mehr amberg, 11. Mai 2011 Rechtsformalternativen im Überblick Einzelunternehmen Gesellschaften (i. w. S.) Körperschaften

Mehr

ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN

ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE UNTERNEHMENSBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER MÜNCHEN DRESDEN BAYREUTH BÖBLINGEN SOFIA (BG) VARNA (BG) ERFOLGREICHE FIRMENGRÜNDUNG IN BULGARIEN Gut erstellte Unterlagen halbe Weg zum

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 13: Grundlagen der Aktiengesellschaft Definition der AG Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung für Verbindlichkeiten auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

Mehr

O. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacher SS 2014 VL: Unternehmensrecht: Allgemeine Lehren, Unternehmensgeschäfte und Gesellschaftsrecht

O. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacher SS 2014 VL: Unternehmensrecht: Allgemeine Lehren, Unternehmensgeschäfte und Gesellschaftsrecht O. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacher SS 2014 VL: Unternehmensrecht: Allgemeine Lehren, Unternehmensgeschäfte und Gesellschaftsrecht Business Enterprise Law 4 st./6 cr. Vorbemerkung: Ziele, Methoden,

Mehr

Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft

Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft Die Organhaftung der Mitglieder des Vorstands der Aktiengesellschaft von Dr. Lothar Schlosser, LL.M. (NYU) Rechtsanwaltsanwärter in Wien Wien 2002 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht RA Jens Goldschmidt Kanzlei Scheidle & Partner Grottenau 6 86150 www.scheidle.eu Tel.: 0821/34481-0 j.goldschmidt@scheidle.eu 1 Personengesellschaften, 705 ff.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort... 5 Vorwort... 6 Abkürzungsverzeichnis... 15. Teil I: Das Gesellschaftsrecht der kleinen AG

Inhaltsverzeichnis. Geleitwort... 5 Vorwort... 6 Abkürzungsverzeichnis... 15. Teil I: Das Gesellschaftsrecht der kleinen AG Geleitwort... 5 Vorwort... 6 Abkürzungsverzeichnis... 15 Teil I: Das Gesellschaftsrecht der kleinen AG 1. Kapitel: Überblick... 19 I. Das Wesen der kleinen AG... 19 II. Die Rechtsform der (kleinen) AG

Mehr

Unternehmensrecht I - Einführung in das GmbH-Recht

Unternehmensrecht I - Einführung in das GmbH-Recht Prof. Dr. jur. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. Fachgebiet für Zivilrecht, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht Unternehmensrecht I - Einführung

Mehr

Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I

Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen I Grundsatz: ein in der Krise der Gesellschaft gewährter Kredit ist eigenkapitalersetzend Früher durch Rsp entwickelt Begründung sehr problematisch Nunmehr

Mehr

Arbeitnehmermitbestimmung bei

Arbeitnehmermitbestimmung bei Arbeitnehmermitbestimmung bei Auslandsgesellschaften und in der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) DNJV Herbsttagung in Bratislava 7. - 9. Oktober 2005 Dr. Timo Karsten Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mehr

Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft Die Aktiengesellschaft Seite 1 / 7 Die AG ist eine juristische Person, d.h. Inhaber von Rechten und Pflichten ist die AG als solche, nicht der einzelne Gesellschafter (Aktionär).

Mehr

Stille Gesellschaft I

Stille Gesellschaft I Stille Gesellschaft I Vertrag zwischen Träger eines Unternehmens und Stillem Leistung einer Einlage Gewinnbeteiligung des Stillen Reine Innengesellschaft WS 2009/2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler

Mehr

6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 6: Sonderformen der GmbH I. Einmann-GmbH II. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) III. GmbH & Co. KG Folie 133 Einmann-GmbH GmbH, bei der sich alle Geschäftsanteile in der Hand einer Person befinden,

Mehr

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art. Charakterisierung der GmbH aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art.

Mehr

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten

Inhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Humboldt-Universität zu Berlin Prof. Dr. Christine Windbichler, LL.M. Vorlesung Gesellschaftsrecht Sommersemester 2005 Inhaltsübersicht 1 Begriffsbestimmungen, Inhalte und Funktionen 2 Verhältnis zu anderen

Mehr

Vortrag am 28. April 2004 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf.

Vortrag am 28. April 2004 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Vortrag am 28. April 2004 Überblick über das Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

Unternehmensmitbestimmung in Deutschland

Unternehmensmitbestimmung in Deutschland Unternehmensmitbestimmung in Deutschland - Vorlesung in der EAdA - Übersicht A. Begriff / Zweck B. Historische Entwicklung C. Akteure D. MitbestG von 1976 E. MontanMitbestG und MontanMitbestErgG F. DrittelbeteiligungsG

Mehr

MoMiG: RAin Monique Milarc. MoMiG Reform für Gründer, Stärkung bestehender GmbH s

MoMiG: RAin Monique Milarc. MoMiG Reform für Gründer, Stärkung bestehender GmbH s . von Die neue GmbH MoMiG: Reform für Gründer und Stärkung bestehender GmbH s 1 MoMiG - Zielstellung MoMiG = Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen Inkrafttreten

Mehr

Online-Tutorium vom 19.06.2012

Online-Tutorium vom 19.06.2012 Online-Tutorium vom 19.06.2012 Übungsaufgaben und Lösungshinweise Fachhochschule Düsseldorf, Fachbereich Wirtschaft Dozent: Prof. Dr. Andreas Diedrich Übungsaufgabe Finanzplanung Aufgabe 1: (vgl. Frage

Mehr

Vermögensvermischung als Haftungstatbestand im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Vermögensvermischung als Haftungstatbestand im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Berichte aus der Rechtswissenschaft Xujun Gao Vermögensvermischung als Haftungstatbestand im Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Shaker Verlag Aachen 2001 VI Inhaltsverzeichnis Vorwort V Einführung

Mehr

Kapitalerhaltung. Ausschüttungsverbot ( 57) - Totales Ausschüttungsverbot,

Kapitalerhaltung. Ausschüttungsverbot ( 57) - Totales Ausschüttungsverbot, Ausschüttungsverbot ( 57) - Totales Ausschüttungsverbot, Kapitalerhaltung - Es sei denn: Bilanzgewinn ( 57 III, 58 IV) Rückgewähranspruch ( 62) - Tatbestand Im Bereich des Ausschüttungsverbots ( 62 I 1)

Mehr

H U M B O L D T - U N I V E R S I T Ä T Z U B E R L I N

H U M B O L D T - U N I V E R S I T Ä T Z U B E R L I N Vorlesung Europäisches Gesellschaftsrecht vom 10.12.2008 I. Einordnung in Gliederung: 2. TEIL: ERRICHTUNG UND LAUFENDES GESCHÄFT 2. Kapitel: Wirksamkeit und Wirkung nach außen 10 Beschränkte Haftung (2.

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... V I. Die Errichtung der GmbH... 1 A. Gründung der GmbH... 1 B. Gesellschaftsvertrag... 1 C. Aufbringung des Stammkapitals... 3 D. Bareinlagen, Bank... 4 E. Sacheinlagen... 5 F. Gründungsprivilegierung...

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

F. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,

Mehr

Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Kriterium Eigenbetrieb Kommunalunternehmen GmbH AG Wesen und Rechtsgrundlagen Organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes kommunales

Mehr

Besir Fatih Dogan. Der Erwerb eigener Aktien im deutschen und türkischen Recht im Hinblick auf europäisches Recht. Verlag Dr.

Besir Fatih Dogan. Der Erwerb eigener Aktien im deutschen und türkischen Recht im Hinblick auf europäisches Recht. Verlag Dr. Besir Fatih Dogan Der Erwerb eigener Aktien im deutschen und türkischen Recht im Hinblick auf europäisches Recht Verlag Dr. Kovac Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltverzeichnis IX XIX Einleitung

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten!

Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten! Übungsaufgaben Aufgabe 1 Erläutern Sie die Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn! Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens

Mehr

Grundlagenkurs Notarpraxis

Grundlagenkurs Notarpraxis Grundlagenkurs Notarpraxis Handels- und Gesellschaftsrecht Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dr. Dipl.-Kfm. Kai Bischoff LL.M. Notar, Köln Prof. Dr. Jan Eickelberg LL.M. Hochschule für Wirtschaft und

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE. zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015

Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE. zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015 Erläuternder Bericht des Vorstands der ADVA Optical Networking SE zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB im (Konzern-) Lagebericht 2015 1. Übernahmehindernisse Gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 Im Folgenden erstattet der Vorstand Bericht gemäß 186 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit 221 Absatz 4 Satz 2 AktG. Der Bericht steht im Internet unter www.deutscheboerse.com/hv

Mehr

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007

DNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des

Mehr

Die Ubernahme von Aktien fur Rechnung der Gesellschaft

Die Ubernahme von Aktien fur Rechnung der Gesellschaft Beate Hahn Die Ubernahme von Aktien fur Rechnung der Gesellschaft Eine Untersuchung zu 56 Abs. 3 AktG PETER LANG Europaischer Veriag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 15 Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

Die finanzielle Sanierung von Unternehmen

Die finanzielle Sanierung von Unternehmen Jakob Rümmler Die finanzielle Sanierung von Unternehmen Rechtliche Grundlagen, Unternehmenskrisen, Sanierungsprüfung und finanzielle Sanierungsmaßnahmen mit Anwendungsbeispielen Diplomica Verlag Jakob

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

Börsenführerschein. Aktien. 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment

Börsenführerschein. Aktien. 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment Börsenführerschein Agenda Aktien 1. Die Bilanz 2. Aktien und die verschiedenen Eigenschaften 3. Die Aktienemission 4. Risiko und Investment Die Bilanz 1. Die Bilanz Aktiva Passiva Eigenkapital - Grundkapital

Mehr

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB Hauptversammlung der Girindus Aktiengesellschaft i. L. am 20. Februar 2015 Erläuternder Bericht des Abwicklers zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB Das Grundkapital der Gesellschaft

Mehr

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister. Frankfurt am Main. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wolfgang Steubing AG Wertpapierdienstleister. Frankfurt am Main. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Frankfurt am Main ISIN: DE0006461809 WKN: 646 180 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 10. Dezember 2015, um 17.30 Uhr im Lichthof 2

Mehr

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.

2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben. Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie

Mehr

Allianz SE. anlässlich der Umwandlung der. Allianz Aktiengesellschaft, München, in eine SE. im Rahmen der Verschmelzung mit der

Allianz SE. anlässlich der Umwandlung der. Allianz Aktiengesellschaft, München, in eine SE. im Rahmen der Verschmelzung mit der Allianz SE Darstellung der Rechtsformunterschiede zwischen einer deutschen Aktiengesellschaft und einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea SE) mit Sitz in Deutschland anlässlich der Umwandlung

Mehr

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform

Mandanteninformation. Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Mandanteninformation Wandelschuldverschreibungen als interessante Finanzierungsform Die Börsenzulassung Ihrer Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Kapital über die Börse zu akquirieren. Neben dem klassischen

Mehr

KONZERNRECHT. Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2015/16. Mag. Dr. Christian Knauder. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH

KONZERNRECHT. Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2015/16. Mag. Dr. Christian Knauder. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH KONZERNRECHT Universität Wien Institut für Recht der Wirtschaft WS 2015/16 Mag. Dr. Christian Knauder DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH Überblick relevanter Themen: Erwerb eigener Aktien bzw

Mehr

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft Björn Karst Die Unternehmergesellschaft Ein Vergleich zu anderen Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung Diplomica Verlag Björn Karst Die Unternehmergesellschaft: Ein Vergleich zu anderen Gesellschaften

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Neunkirchen, 25.6.13 Bernd Weißenfels www.hv-wuerttemberg.de Gliederung Teil 1: Wahl der Rechtsform zur Führung

Mehr

Planar Semiconductor AG Hamburg

Planar Semiconductor AG Hamburg Planar Semiconductor AG Hamburg Jahresabschluss per 31. Dezember 2012 ERSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES... 3 Organe der Gesellschaft... 4 Aufsichtsrat... 4 Vorstand... 4 Bericht des Aufsichtsrates... 5

Mehr

Gesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft?

Gesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft? Wahlverwandtschaften: Europäisches, deutsches und polnisches Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Christoph Teichmann Frankfurt/Oder, 26. März 2011 Gesellschaftsrecht in Deutschland und Polen: Wahl oder Verwandtschaft?

Mehr

Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH?

Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH? Alice van der Schee / Dr. Malte J. Hiort Die neue niederländische Flex B.V. - Eine interessante Alternative zur deutschen GmbH? 11. Mittelstandstag, Köln, 27. Juni 2013 Inhaltsverzeichnis I. Hintergrund

Mehr

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 2 - Gesellschaftsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 4-7

Vorlesung Privatrecht II (Wirtschaftsrecht) Teil 2 - Gesellschaftsrecht Fälle, Lösungsskizzen und Lösungen Fälle 4-7 Wiss. Mitarbeiter Dr. Oliver Mörsdorf Institut für IPR und Rechtsvergleichung der Universität Bonn Adenauerallee 24-42 (Ostturm), Zimmer 312, 53113 Bonn Tel.: 0228/737979 Fax: 0228/737980 Email: oliver.moersdorf@uni-bonn.de

Mehr

Repetitorium zur Diplomklausur in Rechtswissenschaft. 2. Alternative B 2: Gesellschaftsrecht

Repetitorium zur Diplomklausur in Rechtswissenschaft. 2. Alternative B 2: Gesellschaftsrecht Repetitorium zur Diplomklausur in Rechtswissenschaft 2. Alternative B 2: Gesellschaftsrecht Aufgabe 1.1: A und B betreiben eine größere Autowerkstatt in Tübingen unter der Bezeichnung Albrecht und Co.

Mehr

Gründung einer Aktiengesellschaft

Gründung einer Aktiengesellschaft Ihre Notare informieren: Dr. Stefan Kurz Dr. Holger Sagmeister, LL.M. (Yale) 94469 Deggendorf, Pfleggasse 9/II Luitpoldplatz, Oberer Stadtplatz Tel: (0991) 5065 Fax: (0991) 31428 info@kurz-sagmeister.de

Mehr

Bezugsrechte, IPO, Underpricing. Von Maik Schneppel

Bezugsrechte, IPO, Underpricing. Von Maik Schneppel Bezugsrechte, IPO, Underpricing Von Maik Schneppel Inhalt Einleitung Bezugsrechte IPO Underpricing Einleitung Wann werden Bezugsrechte ausgeübt? Einleitung Grundkapital wird als gezeichnetes Kapital bezeichnet

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht www.georg-bitter.de 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften

Mehr

Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG

Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 Satz 1 AktG Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt per 31. Dezember 2011 5.426.321 (Vorjahr: 5.291.996

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)

1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) Die Aktiengesellschaft Stand: April 2010 1. Allgemeines 2. Gründung 2.1 Übernahme sämtlicher Aktien durch die Gründer und Feststellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung) 2.2 Bestellung des ersten Aufsichtsrats

Mehr

Europäisches Gesellschaftsrecht

Europäisches Gesellschaftsrecht Europäisches Gesellschaftsrecht - Kapitalverkehrsfreiheit - Dr. Sebastian Mock, LL.M.(NYU) Attorney-at-Law (New York) donnerstags, 14.15 15.45, Rhs UG 12 A. Inhalt der Kapitalverkehrsfreiheit Artikel 56

Mehr

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter

Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Fragenkatalog Der Große Aktionär Fragen für den Spielleiter Kategorie Aktienarten Lösung 10 Was verbrieft eine Stammaktie? Ein Teilhaberrecht mit gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechten am Grundkapital

Mehr

2 Organisationsverfassung der GmbH

2 Organisationsverfassung der GmbH 2 Organisationsverfassung der GmbH I. Geschäftsführer 1. Rechtsstellung 2. Vertretung 3. Bestellung und Abberufung 4. Haftung II. Gesellschafterversammlung 1. Zuständigkeit 2. Formalien 3. Stimmrecht und

Mehr

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)

Mehr