LANDKREIS OSTERODE AM HARZ Jobcenter. nach 54 SGB II

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1 LANDKREIS OSTERODE AM HARZ Jobcenter nach 54 SGB II

2 Inhaltsverzeichnis I Eingliederungsbilanz Tabellen Tabelle 1a: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung) Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Ermessensleistungen und Anteil an Arbeitslosigkeit Tabelle 5: Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote - Rechtskreis SGB II Tabelle 6a: Eingliederungsquote und umfassender Verbleibnachweis Tabelle 7 I): Rahmenbedingungen Wichtige Angebots- und Nachfragegrößen des Arbeitsmarktes sowie ihre Veränderung gegenüber dem Vorjahr Tabelle 7 II): Rahmenbedingungen Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote Tabelle 8a: Tabelle 8b: Veränderungen der Maßnahmen im Zeitverlauf:Geförderte Arbeitnehmer/-innen Veränderungen der Maßnahmen im Zeitverlauf: Eingliederungsquote im Zeitverlauf Tabelle 9ab: Geförderte Arbeitnehmer/-innen mit Migrationshintergrund soweit bekannt (Einreisestatus bzw Staatsangehörigkeit): Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit: Arbeitslose Tabelle 9c: Geförderte Arbeitnehmer/-innen mit Migrationshintergrund soweit bekannt (Einreisestatus bzw Staatsangehörigkeit): Eingliederungsquote und Verbleibsquote 6 Monate nach Austritt II Glossar für die Daten zur Eingliederungsbilanz 2009

3 Tabelle 1a) - Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung Berichtsjahr: 2009 Soll Ist (Ausgaben) 3) Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGB II 4) in 1000 in 1000 in % des Soll (Spalte 1) in % von insgesamt (Spalte 2) SOLL - zugewiesene Mittel insgesamt 1) ,5 SOLL - verfügbare Mittel insgesamt 2) ,6 Leistungen zur Eingliederung insgesamt 4624 davon: A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Teilnahmekosten f Maßn z Teilh beh Menschen am Arbeitsleben Erstattungen von Leistungen zur Rehabilitation an öffentlich-rechtliche Träger Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh Menschen am Arbeitsleben (Restabw) davon: Förderung aus dem Vermittlungsbudget davon: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (Restabw) Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen (Restabw) (eingelöste) Vermittlungsgutscheine B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (Restabw) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszuschüsse f bes betr schwerbeh Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter Sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) 1) 251 C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten (ohne Beschäftigungspakt für Ältere) darunter: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter darunter: ausbildungsbegleitende Hilfen darunter: außerbetriebliche Ausbildung darunter: Sozialpäd Begleitung u Ausbildungsmanagement darunter: Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilh beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II 1) 604 1) Zugewiesene Mittel gemäß der Eingliederungsmittel-Verordnung 2009 und der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung ) Zugewiesene Mittel (Zeile 1) bereinigt um die Umschichtungsbeträge zum Verwaltungsbudget (Stand Juli 2010, Datenquelle: BMAS) 3) Alle Eingliederungsleistungen nach 16 SGB II (ohne flankierende Leistungen); erstattungsfähig durch den Bund; auf Basis der nach 51b SGB II von den zugelassenen kommunalen Trägern an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II, Modul 1 geliefert oder durch individuelle Rückmeldung ergänzt) Die (Ist) Ausgaben liegen nur insgesamt vor und nicht pro Instrument 4) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden

4 Tabelle 2 - Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer Berichtsjahr: 2009 Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGB II 3) durchschnittliche Ausgaben je Arbeitnehmer pro Monat (in EURO) 1) Dauer der Leistung (Durchschnitt in Monaten) 2) /- Vorjahr /- Vorjahr A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 0,6 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) 1,6 +0,3 Berufliche Weiterbildung 5,9-1,5 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 16,9 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh Menschen am Arbeitsleben (Restabw) davon: Förderung aus dem Vermittlungsbudget davon: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1,5 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (Restabw) Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen (Restabw) (eingelöste) Vermittlungsgutscheine B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (Restabw) Eingliederungszuschüsse 6,5-0,7 Eingliederungszuschüsse f bes betr schwerbeh Menschen 9,4 +2,8 Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter 49,0 +42,2 Sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) 6,1 +4,5 Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (Restabw) Einstiegsgeld 5,5-2,2 darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 10,1 +4,0 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) 15,0 +8,9 C Beschäftigungschaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten (ohne Beschäftigungspakt für Ältere) 7,4 +2,9 dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 7,2 +2,8 D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung 7,8 +0,3 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 15,5 +6,0 darunter: ausbildungsbegleitende Hilfen 2,8-5,3 darunter: außerbetriebliche Ausbildung 17,8-2,0 darunter: Sozialpäd Begleitung u Ausbildungsmanagement darunter: Übergangs- und Aktivierungshilfen 24,0 +15,8 Einstiegsqualifizierung 3,8 +1,1 Zus an AG zur Förd d Teilh beh Menschen am Arbeitsleben 24,1 +9,4 E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) 7,6 +1,1 Freie Förderung SGB II 2,5 1) Das Merkmal kann für zugelassene kommunale Träger noch nicht ausgewertet werden 2) Berechnung Sp 3: Bei der dort ausgewiesenen Dauer handelt es sich um die statistische durchschnittliche Förderdauer, auf Basis der Austritte eines Berichtsjahres und deren Förderbeginn und -ende ermittelt Die Berechnung ist nur bei zeitraumbezogenen Leistungen sinnvoll und möglich, nicht bei den Einmalleistungen 3) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden

5 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/-innen seit Jahresbeginn) 5) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamhaupt über- Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 2) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi- ( 18 Abs1 Gleichgestellte und älter) -innen zierte 4) SGB III) * * * 21 * * 14 * * 197 * * 3 * * 95 * * * * * * * 9 87 * ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

6 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember a) Zugangsdaten (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmer/-innen seit Jahresbeginn) 5) Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Zugang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamhaupt über- Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 2) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi- ( 18 Abs1 Gleichgestellte und älter) -innen zierte 4) SGB III) ,5 15, ,6 11, ,0 11, ,5 9, ,7 18, ,0 8, ,7 8, ,5 5, , , , , ,6 11, ,1 16, ,0 6, ,0 17, ,0 30, , , ,1 10, ,0 5, ,0 33, ,0 41, ,5 15, , ,5 15, ,5 15, , , , , , , , ,0 8, ,1 10, , ,6 12,0 1) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

7 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/-innen seit Jahresbeginn) 5) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) Abgang Arbeitslose RK SGB II in Erwerbstätigkeit 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamhaupt über- Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 2) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi- ( 18 Abs1 Gleichgestellte und älter) -innen zierte 4) SGB III) * * 4 * * * * 6 67 * * * * 20 * * * * * ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

8 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember b) Abgangsdaten (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmer/-innen seit Jahresbeginn) 5) Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) Abgang Arbeitslose RK SGB II in Erwerbstätigkeit 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Abgang darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamhaupt über- Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 2) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi- ( 18 Abs1 Gleichgestellte und älter) -innen zierte 4) SGB III) ,8 17, ,4 11, ,7 9, ,0 11, ,3 8, ,0 5, , , ,8 14, ,6 15, ,1 18, , , ,5 10, , ,0 33, ,6 17, ,6 17, ,6 17, , , , , , , , , ,5 8, ,6 9, , ,8 12,5 1) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

9 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember c) Bestandsdaten (12-Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/-innen) 5) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamhaupt über- Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 2) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi- ( 18 Abs1 Gleichgestellte und älter) -innen zierte 4) SGB III) * * * 9 7 * * * 123 * * 21 5 * * * * 35 * 5 10 * * 95 * 423 * * * * 10 * * * 8 8 * 8 * * * * * 52 * * * ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

10 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember c) Bestandsdaten (12-Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmer/-innen) 5) Relativwerte in % (Spalte 1 = 100 %) Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Bestand darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamhaupt über- Langzeitarbeitsloshinderte/ Schwerbe- Ältere Berufs- Gering- 2) (50 Jahre rückkehrer/ qualifi- ( 18 Abs1 Gleichgestellte und älter) -innen zierte 4) SGB III) ,8 21, ,6 18, ,5 30, ,0 7, ,8 11, ,5 1, , ,4 24, ,7 29, ,2 20, , , ,2 14, ,0 8, ,0 39, ,5 22, , ,5 22, ,5 22, , , , , , , , , ,6 4, ,6 4, , ,7 19,9 1) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

11 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen unter 25 Jahren: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12-Monatsdurchschnitt) 5) Insgesamt unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Absolutwerte Zugang Abgang Bestand Zugang Abgang Bestand (12-Monatsdurchschnittdurchschnitt) (12-Monats Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) Abgang Arbeitslose RK SGB II in Erwerbstätigkeit 3) 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) * Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen * * * Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 6 davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) * Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) 3 Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung * * * Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) 16 3 B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) 5 Eingliederungszuschüsse * Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen * * Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter * * * * sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) * * * * * * Einstiegsgeld * darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) 6 3 * 3 * * C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung * Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter * davon: ausbildungsbegleitende Hilfen 4 3 * außerbetriebliche Ausbildung * Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen * * * Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben * 4 * E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II * * * * * * Summe (A,B,C,D,E) ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

12 Tabelle 3 - Geförderte Arbeitnehmer/-innen unter 25 Jahren: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember d) Zugangsdaten, Abgangsdaten (Summen seit Jahresbeginn) und Bestandsdaten (12-Monatsdurchschnitt) 5) Insgesamt unter 25 Jahre Frauen unter 25 Jahre Relativwerte in % (Tabellen 3a,3b,3c,4a,4b und 4c) Zugang Abgang Bestand Zugang Abgang Bestand (12-Monatsdurchschnittdurchschnitt) (12-Monats Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) 24,5 22,4 10,9 24,6 22,1 10,3 Abgang Arbeitslose RK SGB II in Erwerbstätigkeit 3) 6) 19,7 19,3 A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern 21,8 18,6 19,3 24,4 19,6 18,5 Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) 18,3 25,7 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) 26,8 31,0 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 20,8 21,6 22,0 25,6 25,4 31,4 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) 16,1 16,2 18,5 14,3 14,4 14,4 Berufliche Weiterbildung 12,0 12,1 16,8 6,8 12,4 11,7 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 5,3 25,0 8,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 28,6 davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) 50,0 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) 21,4 Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung 40,0 50,0 40,9 Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) 10,5 5,6 B Beschäftigung begleitende Leistungen 13,7 10,5 13,6 17,2 14,7 16,5 Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) 15,6 Eingliederungszuschüsse 8,1 6,0 7,7 12,5 10,1 7,4 Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen 9,1 1,7 Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter 100,0 33,2 100,0 33,2 sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) 100,0 33,3 44,8 100,0 66,7 76,4 Einstiegsgeld 23,2 16,4 20,6 24,2 13,6 26,5 darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) 35,3 33,3 32,7 60,0 100,0 63,2 C Beschäftigung schaffende Maßnahmen 26,0 27,0 24,1 26,0 27,1 21,5 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten 26,1 27,0 24,1 26,0 27,1 21,5 dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante 26,1 27,1 24,2 26,0 27,1 21,5 dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung 83,8 85,2 86,9 91,7 89,5 89,9 Maßnahmen zur Berufsorientierung 100,0 100,0 100,0 100,0 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 87,0 85,2 84,7 80,0 85,7 79,4 davon: ausbildungsbegleitende Hilfen 80,0 60,0 92,8 außerbetriebliche Ausbildung 87,5 90,0 82,0 80,0 85,7 79,4 Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen 100,0 100,0 100,0 Einstiegsqualifizierung 87,2 87,9 94,4 94,1 94,7 100,0 Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben 50,0 66,7 74,8 100,0 66,7 68,0 E Sonstige Leistungen 30,5 35,6 45,6 39,0 36,4 56,2 sonstige weitere Leistungen (Restabw) 35,6 38,5 47,4 50,0 39,7 58,9 Freie Förderung SGB II 5,6 5,9 3,8 9,1 10,0 6,6 Summe (A,B,C,D,E) 22,8 23,7 25,0 25,2 24,8 25,0 1) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

13 Tabelle 4 - Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Ermessensleistungen und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember a) Zugangsdaten für Frauen (Summen der Zugänge/Bewilligungen/Eintritte an geförderten Arbeitnehmerinnen seit Jahresbeginn) 5) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamt Tab 3a über- Langzeit- Schwerbehinderte/ Ältere Berufs- Gering- insgehauparbeitslose (50 Jahre rückkehrer qualifi- Absolutwerte 2) ( 18 Abs1 Gleichgestelltsamt SGB III) und älter) /-innen zierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) , A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern , Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) ,5 21 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) ,8 * 75 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,1 * 57 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) ,3 10 Berufliche Weiterbildung ,0 * 21 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 6 31,6 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) 5 23,8 davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) 5 35,7 Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) 54 35,5 * 5 B Beschäftigung begleitende Leistungen ,4 * 15 Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) 5 15,6 Eingliederungszuschüsse 72 36,5 12 Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen 3 30,0 * Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter * 100,0 sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) * 100,0 Einstiegsgeld 33 34,7 * * darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 6 30,0 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) * 16,7 Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss 5 29,4 C Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,2 * 42 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten ,3 * 42 dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,3 * 42 dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung 24 35, Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 5 21,7 5 5 davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung 5 31,3 5 5 Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung 17 43, Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben * 33,3 * * E Sonstige Leistungen 41 39,0 * sonstige weitere Leistungen (Restabw) 30 34,5 * Freie Förderung SGB II 11 61,1 Summe (A,B,C,D,E) , ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

14 Tabelle 4 - Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Ermessensleistungen und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember b) Abgangsdaten für Frauen (Summen der Abgänge/Beendigungen/Austritte an geförderten Arbeitnehmerinnen seit Jahresbeginn) 5) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamt Tab 3b über- Langzeit- Schwerbehinderte/ Ältere Berufs- Gering- insgehauparbeitslose (50 Jahre rückkehrer qualifi- Absolutwerte 2) ( 18 Abs1 Gleichgestelltsamt SGB III) und älter) /-innen zierte 4) Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) , Abgang Arbeitslose RK SGB II in Erwerbstätigkeit 6) ,7 47 A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern ,6 * 48 Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,8 * 31 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) ,3 10 Berufliche Weiterbildung ,6 7 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen * 50,0 Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung * 50,0 * Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen ,0 13 Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse 69 37,9 9 Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen 5 45,5 * Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter * 100,0 sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) 3 50,0 Einstiegsgeld 22 32,8 3 darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 4 22,2 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss * 22,2 C Beschäftigung schaffende Maßnahmen ,3 * 55 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten ,3 * 55 dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante ,5 * 55 dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung 38 46, Maßnahmen zur Berufsorientierung 6 66,7 6 6 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 7 25,9 7 7 davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung 7 35,0 7 7 Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung 19 57, Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben 6 50,0 6 6 E Sonstige Leistungen 88 46,1 7 sonstige weitere Leistungen (Restabw) 78 44,8 7 Freie Förderung SGB II 10 58,8 Summe (A,B,C,D,E) , ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

15 Tabelle 4 - Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Ermessensleistungen und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember cI) Bestandsdaten für Frauen (12-Monatsdurchschnitt an geförderten Arbeitnehmerinnen) 5) Absolutwerte Arbeitslose Rechtskreis SGB II 6) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Vermittlungsunterstützende Leistungen (Reha) davon: Sonst allg Leist z Teilh beh M a Arbeitsl (Restabw) 3) Förderung aus dem Vermittlungsbudget 3) Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung Beauftragung Dritter m d Vermittlung, (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) (ausgezahlte) Vermittlungsgutscheine 3) B Beschäftigung begleitende Leistungen Mobilitätshilfen (inklusive Reha), (Restabw) 3) Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen Eingliederungsgutschein Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) Einstiegsgeld darunter: Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 3) Leistungen zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss C Beschäftigung schaffende Maßnahmen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten dar: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante dar: Bundesprogramm Zusatzjobs für Ältere D Förderung der Berufsausbildung Maßnahmen zur Berufsorientierung Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter davon: ausbildungsbegleitende Hilfen außerbetriebliche Ausbildung Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen Einstiegsqualifizierung Zus an AG zur Förd d Teilhabe beh Menschen am Arbeitsleben E Sonstige Leistungen sonstige weitere Leistungen (Restabw) Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Frauen in % von darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) insgesamt Tab 3c über- Langzeit- Schwerbehinderte/ Ältere Berufs- Gering- insgehauparbeitslose (50 Jahre rückkehrer qualifi- 2) ( 18 Abs1 Gleichgestelltsamt SGB III) und älter) /-innen zierte 4) , ,7 * ,5 * ,0 * 55 66,2 * 8 * 31,8 * 4, ,3 * ,2 7 * 15,5 * * 100,0 * 58, ,7 * * * 20,8 * 19, ,4 * ,4 * ,5 * , * 78,1 * * * 27,4 * * * 34,0 * * 5 45,2 5 5 * 25,2 * * 25 45,3 * 24 44,8 * * 57, ,7 * 56 1) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr 2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Nur Darstellung der Fälle als "Abgang" bzw "Zugang" möglich 4) Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 5) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Trägerbezogene Förderdaten zu Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz liegen grundsätzlich nicht vor 6) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert) sowie Schätzwerte, sofern keine Meldung vorlag Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist

16 Tabelle 4 - Geförderte Arbeitnehmerinnen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit Dezember cII) Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs 2 Nr 4 SGB III entsprechend ihrer absoluten und relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit Werte im 12-Monatsdurchschnitt Insgesamt relative Betroffenheit 8,8 9,0 8,5 (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote (in %)) 1) absolute Betroffenheit 49,1 50,9 (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II) Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs 2 Nr 4 SGB III 50,7 49,3 realisierter Förderanteil (s auch Tab 4 c I) 2) 37,7 62,3 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil -13,0 +13,0 1 Frauen 2 Männer 3 realisierter Förderanteil (ohne Förd d Berufsausbildung) 37,7 62,3 (s auch Tab 4 c I) 2) Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil -13,0 +13,0 Vorjahreszeitraum: Werte im 12-Monatsdurchschnitt Insgesamt Frauen Männer relative Betroffenheit 8,3 8,9 7,7 (rechtskreisanteilige Arbeitslosenquote (in %)) 1) absolute Betroffenheit 51,4 48,6 (Anteil an den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II) Mindestbeteiligung von Frauen nach 1 Abs 2 Nr 4 SGB III 54,9 45,1 realisierter Förderanteil 2) 35,8 64,2 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil -19,2 +19,2 realisierter Förderanteil (ohne Förd d Berufsausbildung) 2) 35,9 64,1 Differenz Mindestbeteiligung zu realisiertem Förderanteil -19,0 +19,0 1) Bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen 2) Auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik übermittelten Daten (per XSozial-BA-SGB II geliefert, keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden

17 Tabelle 5 - Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote - Rechtskreis SGB II **) Berichtsjahr: 2009 Merkmal insgesamt 50 Jahre und älter Langzeitarbeitslose Abgang von Arbeitslosen darunter (Sp 1) Schwerbehinderte Berufsrückkehrer/innen Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 1) dar Abgänge in Erwerbstätigkeit 2) dar Abgänge in Beschäftigung Wiederbeschäftigungsquote 3) (Z 03 in % v Z 01) 04 25,2-11,8 17,4 - dar Abgänge in ungeförderte Beschäftigung Zeile 05 in % v Zeile dar in selbständige Tätigkeit Zeile 07 in % von Zeile ,0-0,0 0,0 - dar in selbständige Tätigkeit ohne Förderung Zeile 09 in % von Zeile dar Abgänge in Beschäftigung durch Vermittlung (gefördert und ungefördert) Zeile 11 in % von Zeile ,4-75,0 66,1 - dar Abgänge in Beschäftigung durch Vermittlung (nur ungefördert) Vermittlungsquote 4) (Z 13 in % v Z 05) Merkmal insgesamt 50 Jahre und älter Langzeitarbeitslose Abgang von arbeitslosen Frauen darunter (Sp 1) Schwerbehinderte Berufsrückkehrer/innen Abgänge aus Arbeitslosigkeit insgesamt 1) dar Abgänge in Erwerbstätigkeit 2) dar Abgänge in Beschäftigung Wiederbeschäftigungsquote 3) (Z 03 in % v Z 01) 04 19,5-0,0 14,4 - dar Abgänge in ungeförderte Beschäftigung Zeile 05 in % v Zeile dar in selbständige Tätigkeit Zeile 07 in % von Zeile ,0-0,0 0,0 - dar in selbständige Tätigkeit ohne Förderung Zeile 09 in % von Zeile dar Abgänge in Beschäftigung durch Vermittlung (gefördert und ungefördert) Zeile 11 in % von Zeile ,0 - #DIV/0! 59,6 - dar Abgänge in Beschäftigung durch Vermittlung (nur ungefördert) Vermittlungsquote 4) (Z 13 in % v Z 05) Datenstand: Mai 2009 **) Im Rahmen des Ausbaus der Berichtsfähigkeit auf Basis der von den zkt übermittelten Daten befindet sich derzeit die Differenzierung der statistischen Daten zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit nach geförderten bzw ungeförderten Abgang in der konzeptionellen Entwicklung Bis zur Umsetzung ist diese Differnzierung nicht möglich, so dass in den Zeilen 05, 06, 09, 10, 13 und 14 keine Ergebnisse ausgewiesen werden können 1) Bei der Interpretation ist zu beachten, dass als Abgang auch der Übergang eines Arbeitslosen von der Betreuung durch einen zkt in die Betreuung durch Arbeitsagentur, Arbeitsgemeinschaft oder getrennten Träger gezählt wird Sobald die Einzeldatensätze der zkt vollständig in die Statistik-Verfahren der BA integriert sind, werden auch die og Rechtskreiswechsel nicht mehr als Zu- bzw Abgang nachgewiesen, wie dies bereits bei den Rechtskreiswechseln zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften der Fall ist 2) Da sich Abgänge in Erwerbstätigkeit zusammensetzen aus Abgänge in Beschäftigung, in Selbständigkeit und in Wehr-/Zivildienst, weicht die Summe von Zeile 03 und 07 um die Zahl der Abgänge in Wehr-/Zivildienst von Zeile 02 ab Abgäng aus Arbeitslosigkeit lassen sich noch nicht nach gefördert bzw ungefördert differenzieren 3) Die Wiederbeschäftigungsquote zeigt an, in welchem Maß Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beendet haben, in Relation zum Gesamtabgang an Arbeitslosen 4) Da die Abgänge aus Arbeitslosigkeit noch nicht nach gefördert bzw ungefördert differenzierbar sind, ist die Ermittlung der Vermittlungsquote noch nicht möglich Die Vermittlungsquote zeigt an, in welchem Umfang Arbeitsvermittlungen durch Auswahl und Vorschlag zur Wiederbeschäftigung von Arbeitslosen in ungeförderten Beschäftigungsverhältnissen beigetragen haben Die Mitwirkung von Trägern der Grundsicherung am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses lässt sich jedoch nicht mit einem engen Vermittlungsbegriff erfassen und allein mit der Vermittlungsquote im Sinne des 11 Abs 2 Nr 5 SGB III messen Zum einen werden vielfach Arbeitsvermittlungen nach Auswahl und Vorschlag mit zusätzlichen Förderleistungen getätigt Über die klassische Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag hinaus tragen zudem die Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, Potenzialanalysen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche, auch der Vermittlungsgutschein zu Beschäftigungsaufnahmen, sowie die Förderung durch das Instrumentarium der aktiven Arbeitsmarktpolitik bei

18 Tabelle 6 - Eingliederungsquote und umfassender Verbleibsnachweis Datenstand: Juli a) Eingliederungsquote für Männer und Frauen I recherchierbare Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt 4) recherchierbare Austritte recherchierbare Austritte: 7/2008-6/2009 Insgesamt (Männer + Frauen) Anteil der recherchierbaren Austritte an allen 1 2 darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) überhaupt Lang- Schwer- Ältere Berufs- Geringarbeitslose 2) zeit- behin- (50 Jahre rück- qualifi- derte/ und kehrer/ zierte 3) Gleich- älter) -innen 18(1) gestellte SGBIII A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern , Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung ,8 13 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) , Berufliche Weiterbildung ,3 * 7 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 3 100,0 * Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung (Reha) 4 100,0 Trainingsmaßnahmen (Reha) (Restabw) * 100,0 Beauftragung Dritter m d Vermittlung (Restabw) * 100,0 Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) * 100,0 B Beschäftigung begleitende Leistungen , Beschäftigung begleitende Leistungen ohne Zeile , Eingliederungszuschüsse ,4 * 17 Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen 8 100,0 7 * Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter 3 100,0 sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) 8 88,9 Einstiegsgeld (ESG) 48 98,0 * 11 davon: ESG bei sozialversicherungspfl Beschäftigung 26 96,3 * 6 ESG bei selbständiger Erwerbstätigkeit ,0 5 Leistungen z Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszusch) 6 85,7 * C Beschäftigung schaffende Maßnahmen , Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) 0,0 Arbeitsgelegenheiten , D Förderung der Berufsausbildung 50 86,2 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 19 82,6 davon: ausbildungsbegleitende Hilfen 10 76,9 außerbetriebliche Ausbildung 7 87,5 Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement 0,0 Übergangs- und Aktivierungshilfen * 100,0 Einstiegsqualifizierung 24 88,9 Zus an AG z Förd d Teilhabe beh Menschen a Arbeitsleben 7 87,5 E Sonstige Leistungen , sonstige weitere Leistungen (Restabw) , Freie Förderung SGB II 4 100,0 Summe (A,B,C,D,E) , Summe (A,B,C,D,E) ohne Zeile , ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Als Geringqualifizierte konnten bisher nur Personen ohne formalen Berufsabschluss ( 77 Abs 2 Nr 2 SGB III) ausgewertet werden Jedoch ist das Merkmal wegen einer unzulänglichen Datenbasis ab der Einführung von VerBIS nicht auswertbar Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 4) Erläuterungen zur Methodik: s Glossar (zu 11 Abs 2 Nr 6 SGB III) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Die Zahl der recherchierbaren Austritte ist auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik per XSozial-BA-SGB II übermittelten Daten ermittelt (keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Zur Qualität der vom oa zkt übermittelten Förderdaten siehe Tabelle 3 und 4

19 Tabelle 6 - Eingliederungsquote und umfassender Verbleibsnachweis Datenstand: Juli a) Eingliederungsquote für Männer und Frauen II dar (Abschn I) in angemessener Zeit (6 Monate) nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt 4) Insgesamt darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) (Männer + überhaupt Frauen) 2) Untersuchungszeitraum: 1/ / Langzeitarbeitslose 18(1) SGBIII Ältere (50 Jahre und älter) Schwerbehinderte/ Gleichgestellte Berufsrückkehrer/ -innen Geringqualifizierte 3) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung 55 4 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) Berufliche Weiterbildung 34 * * Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung (Reha) Trainingsmaßnahmen (Reha) (Restabw) Beauftragung Dritter m d Vermittlung (Restabw) Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) B Beschäftigung begleitende Leistungen Beschäftigung begleitende Leistungen ohne Zeile Eingliederungszuschüsse Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen 3 3 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) 3 Einstiegsgeld (ESG) 19 * 4 davon: ESG bei sozialversicherungspfl Beschäftigung 17 * 4 ESG bei selbständiger Erwerbstätigkeit * Leistungen z Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszusch) * * C Beschäftigung schaffende Maßnahmen 97 * 10 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) Arbeitsgelegenheiten 97 * 10 D Förderung der Berufsausbildung 19 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 9 davon: ausbildungsbegleitende Hilfen 7 außerbetriebliche Ausbildung * Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement Übergangs- und Aktivierungshilfen * Einstiegsqualifizierung 9 Zus an AG z Förd d Teilhabe beh Menschen a Arbeitsleben * E Sonstige Leistungen 53 5 sonstige weitere Leistungen (Restabw) 53 5 Freie Förderung SGB II Summe (A,B,C,D,E) Summe (A,B,C,D,E) ohne Zeile ) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Als Geringqualifizierte konnten bisher nur Personen ohne formalen Berufsabschluss ( 77 Abs 2 Nr 2 SGB III) ausgewertet werden Jedoch ist das Merkmal wegen einer unzulänglichen Datenbasis ab der Einführung von VerBIS nicht auswertbar Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 4) Erläuterungen zur Methodik: s Glossar (zu 11 Abs 2 Nr 6 SGB III) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Die Zahl der recherchierbaren Austritte ist auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik per XSozial-BA-SGB II übermittelten Daten ermittelt (keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Zur Qualität der vom oa zkt übermittelten Förderdaten siehe Tabelle 3 und 4

20 Tabelle 6 - Eingliederungsquote und umfassender Verbleibsnachweis Datenstand: Juli a) Eingliederungsquote für Männer und Frauen III Eingliederungsquote 4) Relativwerte: Abschnitt II in % von Abschnitt I Insgesamt (Männer + Frauen) überhaupt 2) 1 2 darunter: besonders förderungsbedürftige Personengruppen 1) Lang- Schwer- Ältere Berufszeitbehinderte/ (50 Jahre rück- arbeits- und kehrer/ lose Gleichgestellte älter) -innen 18(1) SGBIII Geringqualifizierte 3) A Chancen auf dem 1 Arbeitsmarkt verbessern 23,5 35,7 19,1 Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung 30,2 0,0 30,8 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen (Restabw) 22,2 36,4 17,6 Berufliche Weiterbildung 24,5 50,0 14,3 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 0,0 Maßnahmen z Aktivierung u beruflichen Eingliederung (Reha) 0,0 0,0 Trainingsmaßnahmen (Reha) (Restabw) 0,0 0,0 Beauftragung Dritter m d Vermittlung (Restabw) 0,0 0,0 Beauftragung v Trägern m Eingliederungsm (Restabw) 0,0 0,0 B Beschäftigung begleitende Leistungen 54,1 44,4 50,0 Beschäftigung begleitende Leistungen ohne Zeile 18 59,5 44,4 60,0 Eingliederungszuschüsse 63,4 0,0 58,8 Eingliederungszusch f bes betr schwerbehinderte Menschen 37,5 42,9 0,0 Arbeitsentgeltzuschuss bei berufl Weiterbildung Beschäftigter 0,0 0,0 sonstige Beschäftigung begl Leistungen (Restabw) 37,5 0,0 0,0 Einstiegsgeld (ESG) 39,6 100,0 36,4 davon: ESG bei sozialversicherungspfl Beschäftigung 65,4 100,0 66,7 ESG bei selbständiger Erwerbstätigkeit 9,1 0,0 0,0 Leistungen z Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszusch) 33,3 0,0 100,0 C Beschäftigung schaffende Maßnahmen 10,6 9,1 5,9 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw) 0,0 0,0 0,0 Arbeitsgelegenheiten 10,6 9,1 5,9 D Förderung der Berufsausbildung 38,0 0,0 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 47,4 0,0 davon: ausbildungsbegleitende Hilfen 70,0 0,0 außerbetriebliche Ausbildung 14,3 0,0 Sozialpäd Begl u Ausbildungsmanagement 0,0 0,0 Übergangs- und Aktivierungshilfen 50,0 0,0 Einstiegsqualifizierung 37,5 0,0 Zus an AG z Förd d Teilhabe beh Menschen a Arbeitsleben 14,3 0,0 E Sonstige Leistungen 17,7 0,0 10,9 sonstige weitere Leistungen (Restabw) 17,9 0,0 10,9 Freie Förderung SGB II 0,0 0,0 Summe (A,B,C,D,E) 21,1 27,0 14,1 Summe (A,B,C,D,E) ohne Zeile 18 21,2 27,0 14,3 7 1) Personengruppen nach 11 Abs 2 Nr2 SGB III Für das Berichtsjahr liegen statistische Informationen nur zu Schwerbehinderung und Alter vor 2) Überhaupt = Anzahl der Personen, die mindestens ein Personengruppenmerkmal besitzen 3) Als Geringqualifizierte konnten bisher nur Personen ohne formalen Berufsabschluss ( 77 Abs 2 Nr 2 SGB III) ausgewertet werden Jedoch ist das Merkmal wegen einer unzulänglichen Datenbasis ab der Einführung von VerBIS nicht auswertbar Teilnehmer an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung gelten grundsätzlich als geringqualifiziert 4) Erläuterungen zur Methodik: s Glossar (zu 11 Abs 2 Nr 6 SGB III) Die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Instrumente können der Anlage 1 zum Glossar entnommen werden Die Zahl der recherchierbaren Austritte ist auf Basis der nach 51b SGB II von den zkt an die BA-Statistik per XSozial-BA-SGB II übermittelten Daten ermittelt (keine Schätzwerte und ohne Hochrechnung; zzgl Meldungen aus den IT Fachverfahren der BA, die aufgrund der Wohnortinformation dem Gebiet des zkt zuzuordnen sind) Zur Qualität der vom oa zkt übermittelten Förderdaten siehe Tabelle 3 und 4

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