Leistungskonzept für das Fach Erdkunde

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1 Leistungskonzept für das Fach Erdkunde Grundsätzliches Die Leistungsbeurteilung basiert auf dem Leistungskonzept des s. Im Fach Erdkunde bezieht es sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen in den vier Bereichen Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Überprüfung und Notengebung transparent gestaltet ist und eine Hilfe für weiteres Lernen darstellt (z. B. durch Erwartungshorizonte, Beobachtungsbögen etc.). Die Überprüfungen haben den in der Fachkonferenz gefassten Grundsätzen der Leistungsbewertung zu folgen und gliedern sich in eine schriftliche Leistung und die sonstige Mitarbeit (Beiträge zum Unterricht, Vortrag von Hausaufgaben, Präsentationen, Protokolle, Referate, Arbeitsmappe, Portfolio, schriftliche Übungen, Mitarbeit in Gruppen, Mitarbeit in Projekten). 1. Leistungserwartung und -beurteilung für die Sekundarstufe I 1.1 Sonstige Mitarbeit Mündlich: - Vorträge (z.b. von Referaten, Hausarbeiten) - Beteiligung an Diskussionen, Beiträge in Gruppenarbeiten - Leiten und Werten von Gesprächsverläufen oder Diskussionen - Beurteilen von Sachverhalten aufgrund von Kriterien - Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen - Analyse und Interpretation von Texten, Karten, Graphiken oder Diagrammen - qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der Fachsprache - Präsentation von Arbeitsergebnissen, Präsentationen von Referaten Praktisch: - selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Befragungen, Kartierungen, Datenerhebungen, Projekten, Exkursionen etc. - Bereitstellen von Arbeitsmitteln - Durchführung von Exkursionen - Genauigkeit im Beobachten und im Erfassen von Ergebnissen - Erkennen von Fehlerquellen - Erstellung von und Arbeit mit Modellen Konzept zur Leistungsbewertung der sonstigen Mitarbeit (Siehe allgemeines Leistungskonzept des HhG, S. 7-8)

2 1.2 Schriftliche Übungen Schriftliche Überprüfungen geben den Schülerinnen und Schülern (und auch den Lehrerinnen und Lehrern) ein sehr deutliches Bild ihres Leistungsstandes. Angestrebt werden im Fach Erdkunde neben der Beurteilung der Heftführung und Thema- Referaten ein bis zwei schriftliche Übungen pro Halbjahr, deren Dauer 30 Minuten nicht überschreiten darf und die sich max. auf die Inhalte der vergangenen sechs Unterrichtsstunden beziehen Bewertungskonzept Jg. Schriftliche Leistungen Sonstige Mitarbeit 5 1 bis 2 schriftliche Übungen pro Halbjahr 7/9 1 2 schriftliche Übungen pro Halbjahr Bepunktung schriftlicher Übungen Beispiel Gesamtpunktzahl: 70 Punkte Aktive Mitarbeit Heftführung/ Arbeitsmaterial Präsentation besonderer Leistungen (z.b.: Referate etc.) Aktive Mitarbeit (auch: Bewertung der Heftführung nach Bedarf) Freies Referat/ Präsentation (auf Grundlage eigener Recherchen) Vollständigkeit der Hausaufgaben (verstanden als Übung und Sicherung gelernter Inhalte und zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts) Note Punkte Prozent

3 1.2.3 Abgeprüfte Inhalte Schwerpunktmäßig in den schriftlichen Übungen über die Schuljahre verteilt soll abgeprüft werden: Jahrgangsstufe 5 Beurteilungsbereich - Verwendung der Fachsprache - Wiedergabe von Kenntnissen Jahrgangsstufe 7/9 - Verwendung der Fachsprache - Wiedergabe von Kenntnissen - Anwendung von gelerntem Fachwissen an Abbildungen, Modellen und Texten 1.3 Beurteilung von Heften bzw. Heftern In der Sekundarstufe I sollen auch die Hefte bzw. Hefter beurteilt werden. Die Heftführung gehört zu den elementaren Lern- und Arbeitstechniken und muss daher auch ihren Stellenwert im Erdkundeunterricht finden. Mögliches Bewertungsraster Heftführung / Arbeitsmappe Kriterium Punkte (max. 2) Zustand von Heft bzw. Blättern & Schnellhefter Arbeitsblätter eingeheftet, Rand Reihenfolge der Einträge Vollständigkeit der Einträge (Hausaufgaben und Mitschriften) Datum Überschrift Übersichtlichkeit Lineal wird benutzt (+ weiteres Infomaterial / Inhaltsverzeichnis / Deckblatt) Insgesamt 16 Punkte Bepunktung Note Ab Punkte sehr gut gut befriedigend ausreichend 8-9 mangelhaft 4-7 ungenügend 0-3

4 1.4 Täuschungsversuche 1 Bei einem Täuschungsversuch kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden oder kann, sofern der Täuschungsversuch umfangreich war, die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden. 1.5 Verweigerung, Notenübersicht und Bepunktungsskala Verweigert ein Schüler die Leistung (schriftlich und/oder mündlich), so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet. In Bezug auf Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff gilt (wie in allen Fächern): Fehlt ein Schüler im Unterricht aus vertretbaren Gründen, muss er den dann versäumten Unterrichtsstoff unaufgefordert in angemessener Zeit selbstständig nacharbeiten. Geschieht dies nicht und kann der Schüler keine Kenntnisse nachweisen, wird dies wie eine nichterbrachte Leistung bewertet und mit der Note ungenügend bewertet. 1.6 Nicht erbrachte Leistungen Nicht erbrachte Leistungsnachweise sind nach Entscheidung des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes notwendig ist. 2 1 APO SI, 6(7) 2 APO SI, 6 (5)

5 2. Leistungserwartung und -beurteilung für die Sekundarstufe II In der Sekundarstufe II werden die in der Sekundarstufe II erworbenen Kompetenzen aufbauend weiterentwickelt und zunehmend verknüpft. Es gelten die Grundsätze gemäß den Abiturvorgaben, jedoch kommt der schriftlichen und der sonstigen Leistung ausdrücklich der gleiche Stellenwert zu. Die Klausuren und die SoMi werden zu gleichen Teilen gewichtet, jedoch nicht als arithmetisches Mittel, sondern unter Berücksichtigung der Gesamtentwicklung. Bei Schüler, die die Kurse nicht schriftlich gewählt haben (Teile der GK in der Q-Phase), zählt die SoMi als Abschlussnote. 2.1 Bewertung der Sonstigen Mitarbeit in der Sekundarstufe II 3 BASS 15, 5: Die Lehrkraft muss die zur Anwendung kommenden Formen der Sonstigen Mitarbeit zu Beginn des Kurses ankündigen; diese können im Verlauf des Kurses reduziert, aber nicht mehr erweitert werden. Beiträge zum Unterrichtsgespräch nicht punktuell, sondern über längere Zeiträume Beteiligung in verschiedene Phasen, Qualität der sprachlichen Gestaltung BASS: Berücksichtigung der unterschiedlichen Unterrichtsabschnitte sowie der verschiedenartigen Möglichkeiten, zur Lernprogression beizutragen; ebenso Berücksichtigung von Umfang und Genauigkeit von Kenntnissen, Beherrschung der Fachsprache, Problembewusstsein und Reflexionsniveau, Eigenständigkeit die Quantität und Qualität der mündlichen Beiträge ist regelmäßig für jeden Schüler und jede Schülerin festzuhalten Hausaufgaben RRL: gebührende Anerkennung eigenständiger Schülerleistungen, Qualität der Vortragsleistung; BASS 15,6: Hausaufgaben können in der Oberstufe in die Bewertung einbezogen werden, dürfen allerdings nicht als solche im Einzelnen benotet werden, sondern können nur als Gesamteindruck mit in die Bewertung einfließen Die Mitarbeit im Unterricht, die auf der Hausaufgabe basiert, kann benotet werden sowie die Zuverlässigkeit und das Arbeitsverhalten allgemein, was in die Gesamtnote der Sonstigen Mitarbeit einfließt. Daher muss die fehlende Hausaufgabe für den Bereich der Leistungsbereitschaft protokolliert werden. Referat Verstehensleistung: sachliche Richtigkeit, Auswahl und Zuordnung relevanter Aspekte, Qualität der Beurteilung dargestellter Zusammenhänge 3 RRL Sek II, 1999

6 Darstellungsleistung: Gliederung, Abgrenzung von referierten Positionen, Einstellung auf das Publikum, Qualität des Vortrags, Nutzung der Präsentationsformen Protokolle Verstehensleistung: sachliche Richtigkeit, Art der Auswahl und Zuordnung von Aussagen zu Unterrichtsgegenstand und Verlauf Darstellungsleistung: Gliederung, Formulierung unter dem Aspekt der Zielsetzung Arbeitsmappe Sammlung, Ordnung, Aufbereiten von Arbeitsblättern, Stundenmitschriften, selbstverfasste Texte u.ä. Beurteilung mindestens einmal im Halbjahr möglich für schüchterne Schülerinnen, um zusätzliche Leistungen zu würdigen Schriftliche Übungen schriftl. Übung, die benotet wird Aufgabenstellung ergibt sich unmittelbar aus dem Unterricht, BASS 15, 7: maximal Stoff der letzten 6 Unterrichtsstunden Ankündigung ist nicht vorgeschrieben keine Klausur und schriftliche Übung am gleichen Tag für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend, nicht nur für diejenigen, die das Fach nicht schriftlich belegt haben (das heißt, man kann nicht eine Schülerin oder einen Schüler eine schriftliche Übung schreiben lassen, während der Rest des Kurses die Klausur schreibt) kurze, begründete Stellungnahmen, Lösung einer begrenzten Aufgabe, keine rein reproduktive Aufgabe Bearbeitungszeit i. d. Regel 30, max. 45 Minuten Berücksichtigung und Beurteilung von Verstehens- und Darstellungsleistungen Mitarbeit in Gruppen Fähigkeiten in der Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsplanung Arbeitsprozess Ergebnisse sowie Beitrag des einzelnen Schülers dazu Mitarbeit in Projekten Selbstständigkeit Planungs- und Organisationsfähigkeit Methodensicherheit Arbeitsintensität Teamfähigkeit Präsentationskompetenz

7 2.2 Klausuren und ihre Bewertung Im Fach Erdkunde sind die Korrekturen von Klausuren und anderen schriftlichen Überprüfungen kriteriengestützt anzulegen. Bei der Konzeption von Überprüfungen legt der Fachlehrer bereits seinen Erwartungshorizont fest und erstellt ein Bewertungsraster, welches die Lösungsqualität widerspiegelt, gleichzeitig aber auch nicht zu eng gefasst ist, um individuelle Lösungsansätze entsprechend würdigen zu können. Erwartungshorizonte sorgen für Transparenz in der Bewertung und für den Nachvollzug der Bewertungskriterien. Beachtet werden müssen hier auch die Punkte- und Prozentzuweisungen zu den jeweiligen Notenstufen. Wahlweise kann anstelle einer Klausur in der Q1.2 von den Schülern nach Absprache mit der Lehrkraft eine Facharbeit geschrieben werden. Die Note der Facharbeit wird anstelle der ersten Klausur im 2. Halbjahr gesetzt. Die Rahmenbedingungen zum Erstellen der Facharbeit finden sich auf der Schulhomepage des s. (Bewertungsbogen Facharbeit siehe Vorgaben auf Homepage) Anzahl und Dauer der Klausuren in der Einführungsphase: Halbjahr Kursart Anzahl Dauer 1. Hbj. GK 1 2 Unterrichtsstunde 2. Hbj. GK 2 2 Unterrichtsstunden Anzahl und Dauer der Klausuren in der Qualifikationsphase: Halbjahr Kursart Anzahl Dauer Q1, 1. Hbj. GK 2 2 Unterrichtsstunden Q1, 2. Hbj. GK 2 3 Unterrichtsstunden Q2, 1. Hbj. GK 2 3 Unterrichtsstunden Q2, 2. Hbj. GK 1 3 Unterrichtsstunden (+ 30 Min. Auswahlzeit) Bewertung der schriftlichen Arbeiten In den Aufgabenstellungen werden die Schülerinnen und Schüler an die Operatoren, die auch im Zentralabitur verwendet werden, gewöhnt, indem diese in den Aufgabenstellungen Verwendung finden. Es empfiehlt sich, vor den ersten Klausuren in der Sekundarstufe II den Schülerinnen und Schülern eine Operatorenübersicht zur Verfügung zu stellen, die bei den Klausuren verwendet werden darf. Das nachfolgende Berechnungssystem entspricht den Vorgaben für das Zentralabitur in NRW.

8 Anteile der Anforderungsbereiche Des Weiteren sollen die verschiedenen Anforderungsbereiche in den Klausuren nach folgendem Schema berücksichtigt werden. Die Prozentangaben verstehen sich hier als Orientierung, von denen kleinere Abweichungen je nach Aufgabenstellung und Jahrgangsstufe unabdingbar sind. Punkteverteilung Anforderungsbereich I II Reproduktion Reorganisation Gewichtung E-Phase 40% 50 % 10 % Gewichtung Q-Phase 30 % 50% 20 % Darstellungsleistung III Transfer Der Prüfling Punkte strukturiert seinen Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die 5 Aufgabenstellung bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander 4 belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Materialbelege, Zitate u. a.) 3 formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert 4 schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) und stilistisch sicher 4 Summe Darstellungsleistung 20 Gesamtpunktzahl 100 Der Anteil der Darstellungsleistung an der Gesamtpunktzahl liegt bei etwa 20 %. Bei groben Verstößen gegen die orthographische Richtigkeit ist die Note in Jgst. 10 um max. eine Notenstufe, in Jgst. 11/12 um max. zwei Notenstufen abzusenken (APO-GOSt, 13). Diese Absenkung erfolgt konsequent, um mit dem Abitur auch eine möglichst fehlerfreien Schreibfähigkeit anzustreben. Fachschaft Erdkunde im Mai 2015

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