Nordbayerischer Musikbund e.v. Prüfungsordnung. Aufbaukurs Der Dirigent im Blasorchester. als fachliche Voraussetzung zum Erwerb der Qualifikationen
|
|
- Ulrich Esser
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nordbayerischer Musikbund e.v. Prüfungsordnung Aufbaukurs Der Dirigent im Blasorchester als fachliche Voraussetzung zum Erwerb der Qualifikationen Geprüfter Dirigent des NBMB und Staatliche Anerkennung als Dirigent von Blasorchestern Stand:
2 Funktionsbezeichnungen werden in diesem Text durchgängig in der männlichen Form verwendet, jedoch ohne geschlechtsspezifische Festlegung. Sie beziehen sich auf Frauen wie Männer gleichermaßen. 2/6
3 1. Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung hält sich eng an 1. die Prüfungsordnung im Laienmusizieren des Bayerischen Musikrats vom November 2010 für den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von Blasorchestern und zum Leiter von Spielmannszügen im Laienmusizieren als Voraussetzung für die Staatliche Anerkennung. 2. die Prüfungsordnungen für die Leistungsprüfungen D1, D2 und D3 des Bayerischen Blasmusikverbandes vom die Rahmenordnung der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, Aufbaukurs der Dirigent im Blasorchester vom Zweck der Prüfungen Zweck der Prüfung ist es, den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von Blasorchestern zu erbringen und damit die fachliche Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Leiter von Blasorchestern in der Laienmusik nachzuweisen. 3. Prüfungsvoraussetzungen Um zum Aufbaukurs der Dirigent im Blasorchester zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen. 1. Nachweis der bestanden Instrumentalprüfung D3 auf einem Instrument des Blasorchesters 2. Mindestalter von 18 Jahren 3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs Der Stimmführer / Registerführer im Musikverein 4. Nachweis der Leitung eines Blasorchester oder einer Bläsergruppe spätestens nach Abschluss der Phase II 4. Lehrgangsinhalte Der wird vom NBMB als nebenberufliche Fortbildung ausgeschrieben. Er gliedert sich in vier Phasen, die je sieben Lehrgangstage und ein Prüfungswochenende umfassen. Abschluss der Phase III ist eine Prüfung, die zur Qualifikation Geprüfter Dirigent des NBMB führt. Sie ist gleichzeitig Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden vierten Phase. Diese schließt mit einer Prüfung ab, die den fachlichen Nachweis für die Voraussetzung zum Erwerb zur staatlichen Anerkennung gemäß 16 der Prüfungsordnung des Bayerischen Musikrates bringt. Anträge auf staatliche Anerkennung können nach bestandener Prüfung über den Vorstand des jeweils zuständigen Dachverbandes dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeleitet werden. 3/6
4 Dem Antrag sind beizufügen: - Lebenslauf (mit Angaben zum musikalischen Werdegang) - Geburtsurkunde - Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer musikalischen Ausbildung gemäß 77 BFSO - Nachweis über die aktive Tätigkeit als Leiter im Laienmusizieren Die beizufügenden Zeugnisse und Urkunden müssen in amtlich beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden. 5. Empfohlene Stundentafel Aufbaukurs Dirigent im Blasorchester Fächer Phase I Phase II Phase III Phase IV Hauptfächer Dirigieren P 12 P Probenpädagogik/ Orchesterprobe 2 4 P 4 P Vorrückungsfächer Harmonielehre und Analyse P 6 P Gehörbildung P 4 P Schlagzeug P 3 P Tasteninstrument P 2 P Pflichtfächer Musikgeschichte P 0 Instrumentenkunde/ Instrumentieren Formenlehre/ Werkbetrachtung 4 4 HA - P P 0 allgemeine Musiklehre 6 P Programmgestaltung 0 2 HA 1 0 Zusatzfächer Marschmusikseminar Volksmusikseminar Jugendarbeit /6
5 Bläserklasse Repertoirekunde Orchesterspiel Gesamt Die Zusatzfächer können auch in den jeweils anderen Phasen belegt werden. Sie werden Phasenübergreifend angeboten. Abkürzungen: P = Prüfungen HA = Hausaufgabe 6. Durchführung der Prüfung Die Prüfung als Voraussetzung zum Erwerb der staatlichen Anerkennung wird nach den Richtlinien der Prüfungsordnung im Laienmusizieren vom November 2010 durchgeführt. Die Seiten 3 bis 7, 12, 13, und 16, 17 sind Bestandteil dieser Prüfungsordnung. Die Prüfung zum geprüften Dirigent des NBMB wird vom NBMB in Zusammenarbeit mit einer bayerischen Musikakademie oder Berufsfachschule für Musik durchgeführt. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt der Bundesdirigent des NBMB oder ein von ihm benannter Vertreter. 7. Prüfungsgegenstände für den Nachweis geprüfter Dirigent des NBMB Praktische Prüfung 1. Dirigieren a) Dirigieren der im Lehrgang vorbereiteten Orchesterwerke im Schwierigkeitsgrad Oberstufe (10 Minuten) b) Einstudieren und Dirigieren eines vorbereiteten, vom Prüfling selbst gewählten Orchesterwerks unter Berücksichtigung der Didaktik und Methodik der Probenarbeit (15 Minuten) 2. Schlagzeug Vor- und Nachspiel von rhythmischen Modellen auf der kleinen Trommel Realisation von Rhythmusmodellen, die in der traditionellen Blasmusik eingeführt sind, im Schlagzeugensemble (große Trommel kleine Trommel Becken a due) Spielen von Rhythmusfiguren am kombinierten Schlagzeug (Drumset) Realisation von Schlagzeugstimmen aus der Blasorchesterliteratur 5/6
6 Einstimmen von Pauken Die Prüfung dauert 10 Minuten 3. Tasteninstrument Spielen einer vorbereiteten einstimmigen Melodie aus einem Blasorchesterwerk Realisieren einer vorbereiteten Kadenz oder Harmoniefolge Die Prüfung dauert 5 Minuten Schriftliche Prüfung 1. Harmonielehre und Analyse 2. Gehörbildung 3. allgemeine Musiklehre / Formenlehre / Instrumentenkunde (Die Prüfung in diesen Fächern wird in der Regel schon in den Phasen I bzw. II durchgeführt). 4. Musikgeschichte / Programmgestaltung Musikgeschichte Kenntnis der musikalischen Epochen und der einschlägigen Literatur Programmgestaltung Entwurf eines Konzertprogramms im vorgegebenen Rahmen Das Fach Musikgeschichte wird mit dieser Prüfung abgeschlossen. Im Fach Programmgestaltung wird eine Hausaufgabe vorgelegt, deren Note Teil der Prüfungsnote Musikgeschichte / Programmgestaltung ist. 8. Prüfung zur Staatlichen Anerkennung Für die Prüfung zum Nachweis zur Befähigung zum Leiter von Blasorchestern in der Laienmusik gilt die Prüfungsordnung des Bayerischen Musikrats in der jeweils gültigen Fassung. 9. Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am in Kraft. Damit wird die Prüfungsordnung des NBMB vom außer Kraft gesetzt. gez. Manfred Ländner, Präsident des Nordbayerischen Musikbundes gez. Ernst Oestreicher, Bundesdirigent des Nordbayerischen Musikbundes 6/6
C-Kurse PRÜFUNGSORDNUNG DIRIGENT
1. Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung hält sich eng an 1. die Prüfungsordnung Laienmusizieren des Bayerischen Musikrats in der Fassung vom November 2010 für den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von
MehrC-Kurse PRÜFUNGSORDNUNG AUSBILDER
1. Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung hält sich eng an 1. die Prüfungsordnung Laienmusizieren des Bayerischen Musikrats in der Fassung vom November 2010 für den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von
MehrLehrgangs- und Prüfungsordnung
Nordbayerischer Musikbund e.v. Lehrgangs- und Prüfungsordnung Grundkurs Der Stimmführer/Registerführer im Musikverein Stand: 06.10.2011 Funktionsbezeichnungen werden in diesem Text durchgängig in der männlichen
MehrPrüfungsordnung im Laienmusizieren revidierte Fassung 11/2010
Prüfungsordnung im Laienmusizieren revidierte Fassung 11/2010 Herausgeber: Bayerischer Musikrat e. V. Sollner Str. 42 80479 München Tel. 0 89 / 52 04 64-0 Fax 0 89 / 52 04 64-64 generalsekretariat@bayerischer-musikrat.de
MehrNordbayerische Bläserakademie (NBBA) in Kooperation mit:
Träger: Nordbayerischer Musikbund e.v. in Zusammenarbeit mit: Nordbayerische Bläserjugend e.v. Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen Berufsfachschule für Musik Sulzbach-Rosenberg Bayerische Musikakademie
MehrNordbayerische Bläserakademie (NBBA) in Kooperation mit:
Träger: Nordbayerischer Musikbund e.v. in Zusammenarbeit mit: Nordbayerische Bläserjugend e.v. Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen Berufsfachschule für Musik Sulzbach-Rosenberg Bayerische Musikakademie
Mehr1 Träger Träger der Lehrgänge ist ausschließlich der Sächsische Blasmusikverband e.v. und die Bläserjugend Sachsen (SBMV).
(gültig ab 01.03.2001 in der Neufassung vom 21.05.2016) 1. Vorwort Diese Ordnung basiert auf der der BDMV. In der Durchführungsform wird die gegenwärtige Situation der Musikvereine und Blasorchester im
MehrNordbayerische Bläserakademie (NBBA) in Kooperation mit:
Träger: Nordbayerischer Musikbund e.v. in Zusammenarbeit mit: Nordbayerische Bläserjugend e.v. Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen Berufsfachschule für Musik Sulzbach-Rosenberg Bayerische Musikakademie
MehrC- Grundkurs Lehrgangsordnung
C- Grundkurs Lehrgangsordnung Inhalt 1. Vorwort 2. Lehrgangsorganisation 3. Lehr- und Zeitplan 4. Prüfungsausschuss 5. Prüfungsinhalte 6. Benotung 7. Auszeichnung 8. Anmeldung 1. Vorwort Für den Kreis-
MehrZahnärztekammer Berlin. Fortbildungsordnung. gem. 54 Berufsbildungsgesetz
Zahnärztekammer Berlin Fortbildungsordnung gem. 54 Berufsbildungsgesetz für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten oder der Zahnarzthelfer/innen zur
MehrPrüfungsordnung für nebenberufliche Kirchenmusiker (C) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Prüfungsordnung für nebenberufliche Kirchenmusiker PrüfOKMC 4.630 Prüfungsordnung für nebenberufliche Kirchenmusiker (C) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Vom 1. November 1994 A. Allgemeine Bestimmungen
MehrDie Studenten des Magister-Studiengangs im Fach Musikpädagogik und Musikdidaktik sollen befähigt werden,
27 T e i l s t u d i e n o r d n u n g für das Fach 4. Musikpädagogik und Musikdidaktik (Haupt- und Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg 1 Geltungsbereich Die Studienordnung regelt
MehrZu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer
Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:
MehrORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT
MehrDie Nordbayerische Bläserakademie ist das zentrale Fortbildungsangebot für
Träger: Nordbayerischer Musikbund e.v. in Zusammenarbeit mit: Nordbayerische Bläserjugend e.v. Berufsfachschule für Musik Bad Königshofen Berufsfachschule für Musik Sulzbach- Rosenberg Bayerische Musikakademie
MehrEignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft
6/20 Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Eignungsfeststellungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft Vom 29. September 2006 Auf Grund von 13 Abs.
MehrKreismusikverband Trier-Saarburg e.v. Prüfungsordnung D1/D2/D3
Kreismusikverband Trier-Saarburg e.v. Prüfungsordnung D1/D2/D3 Trier, den 25.03.2012 gezeichnet: Erwin Berens, 1. Vorsitzender Kreismusikverband Trier-Saarburg Rainer Serwe, Kreisdirigent Kreismusikverband
MehrWeiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht
Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht KWMBl. I 2005 S.
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
MehrOrdnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.
Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrNordbayerischer Musikbund e.v. Oberfranken Unterfranken Mittelfranken Oberpfalz
Nordbayerischer Musikbund e.v. Oberfranken Unterfranken Mittelfranken Oberpfalz NBMB An der Spielleite 12 97294 Unterpleichfeld Präsident Manfred Ländner Schwarze Äcker 85 97273 Kürnach Kürnach, 22.06.2012
MehrModellversuch Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen
Modellversuch Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Modellversuch "Regelungen für die kombinierte Ausbildung
MehrEhrungsordnung gültig ab
Ehrungsordnung gültig ab 1.1.2017 Präambel Im Einklang mit den satzungsgemäßen Zielen und Zwecken würdigt der Blasmusikverband Vorspessart e. V. (BVV) langjährige aktive Mitglieder und zeichnet diese aus.
MehrFach \ Kursphase ert. Stdn. Instrumentalunterricht Dirigieren Instrumentenkunde
Konzeption zur Ausbildung von Register bzw. Stimmführern/Ausbildern im Laienmusizieren (C1) als Voraussetzung für eine Ausbildung zum Ensembleleiter (C2) 1. Grundsätze 1.1. Trägerschaft und Finanzierung
Mehrvom 6. Juni 2015 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 06/2015, S. 263)
Siebzehnte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vom 6. Juni 2015 (Veröffentlichungsblatt
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrOrdnung zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen
Ordnung zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen vom 6. Oktober 2010 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz 1 und des 49 Abs. 11 des Gesetzes über die Hochschulen des
MehrK. (KWMBl. S. 135) geändert durch Bekanntmachung vom 17. Oktober 2016 (KWMBl. S. 225)
Modellversuch Regelungen für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang an der Berufsfachschule für Physiotherapie der RoMed Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim in Wasserburg am Inn
MehrQuelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 399 Gliederungs-Nr:
Quelle: juris-abkürzung: Ges/Hw/SozBerFschulV BR Ausfertigungsdatum: 24.09.1991 Gültig ab: 01.08.1992 Gültig bis: 31.07.2015 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 399 Gliederungs-Nr: 223-k-24
Mehrvorliegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bettina Fischer-Gerstemeier
Prüfungsausschuss für Sozial-und Gesellschaftswissenschaften einschließlich Soziale Arbeit, Teilbereich Soziale Arbeit an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich
MehrGegenüberstellung von Lehrgangsordnungsinhalten
Gegenüberstellung von Lehrgangsordnungsinhalten Bläserjugend Baden- ist die Jugendorganisation des Blasmusikverbandes Baden- (BVBW). Thema Verband Maßgabe Zuständig für D-Maßnahmen Kreisverbände Kreisverbände
Mehrletzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie-
04-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Englische Philologie- vom 14. Januar 1987 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Unversität
MehrPrüfungsordnung D1/D2/D3
Prüfungsordnung D1/D2/D3 1. Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung hält sich eng an: 1.1 die Prüfungsordnung für den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von Blasorchestern und zum Leiter von Spielleutekops
MehrI. Abschnitt Inhalt und Ziel 1 Ziel der Fortbildung
Fortbildungsordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten - früher Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer - zur Assistentin für zahnärztliches
MehrOrdnung. zur Feststellung der besonderen Vorbildung. für den Deutsch-Französischen Studiengang. International Business. an der Fachhochschule Dortmund
Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den Deutsch-Französischen Studiengang International Business an der Fachhochschule Dortmund Vom 29. Februar 1996 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 43
MehrPrüfungsordnung für Gemeindemissionare zur Anstellungsfähigkeit als Pfarrer 717
Prüfungsordnung für Gemeindemissionare zur Anstellungsfähigkeit als Pfarrer 717 Prüfungsordnung für die besondere Prüfung für Gemeindemissionare zur Zuerkennung der Anstellungsfähigkeit als Pfarrer in
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Bautechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003 Auf
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -
02-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität
MehrBachelor of Arts in Musik Studienrichtung Instrumental / vokal
Kernbereich Modul Hauptfach 1 Einzelunterricht und Klassenstunde (P) Kammermusik (P) gemäss hauptfachspezifischen Regelungen (P): HF Orchesterinstrumente/Klavier: Orchesterprojekte/Repertoireproben (P)
MehrVerordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Erosionsschutzverordnung
Nr. 7 GBl. vom 22. September 206 545 Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Änderung der Erosionsschutzverordnung Vom 2. August 206 Es wird verordnet auf Grund von. 6
MehrPrüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie-
01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Slavische Philologie- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Das Studium des Faches Slavische
Mehr2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt?
Allgemeine Information der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher (Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Elektrotechnik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 04.03.2003
MehrStudiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/01.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen
MehrBremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch)
Bremische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Beamten des mittleren und des gehobenen Dienstes im Verfassungsschutz (BremAPOVerfSch) Zum 03.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
MehrErste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Eignungsprüfung Musik der Universität Koblenz-Landau. Vom 03. Januar 2017
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Eignungsprüfung Musik der Universität Koblenz-Landau Vom 03. Januar 2017 Aufgrund des 66 Abs. 1 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (Hoch- SchG)
MehrAnerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen
Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst und Einstellung in den bayerischen Schuldienst 1. Anerkennung
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Ordnung zur Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Paderborn Universität
Mehr1 Eignungsprüfung. 2 Prüfungsanforderungen
Ordnung über die Eignungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung und über die Erteilung von Hauptfachunterricht für Jungstudierende an der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater. Vom 08. Februar 1995
MehrORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG
ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK
Mehr(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.
Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule
MehrNordbayerischer Musikbund e.v.
Richtlinien zur Beantragung von Zuschüssen für 1) Mangelinstrumente 2) Wertungsspielnoten und Fahrtkosten zu Wertungsspielen 3) Aufwandsentschädigung für Staatlich anerkannte Dirigentinnen und Dirigenten
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund
MehrLehrgang und Prüfung für Werkpoliere Industrie-Isolierer BFA WKSB Mitglieder. Mitgliedsverbände (HDB)
Lehrgang und Prüfung für Werkpoliere Industrie-Isolierer 2019 BFA WKSB Mitglieder Mitgliedsverbände (HDB) Deutschen Bauindustrie e.v. Kurfürstenstraße 129 10785 Berlin Tel. +49 30 21286-0 Fax +49 30 21286-240
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach Griechisch im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
Mehr1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10
Allgemeine Hinweise zur Externenprüfung 1 Allgemeinbildende Abschlüsse der Klassen 9 und 10 Die folgenden schulischen Abschlüsse der Sekundarstufe I können außerhalb einer öffentlichen Schule durch eine
Mehrder Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Zulassungsordnung der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen vom 01.07.2015 Seite 2 Zulassungsordnung Gemäß 3 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen
MehrZulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences
Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung
MehrPraktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft
Hinweise zur Ausbildung Oldenburg, im Mai 2006 Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft Erster Abschnitt: Durchführung des landwirtschaftlichen Praktikums 1 Ziel des Praktikums
Mehr- Keine amtliche Bekanntmachung -
- Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach hilosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs
MehrFortbildungsordnung nach 54 Berufsbildungsgesetz für die Fortbildung zur Krankenkassenfachwirtin und zum Krankenkassenfachwirt im Land Bremen
Fortbildungsordnung nach 54 Berufsbildungsgesetz für die Fortbildung zur Krankenkassenfachwirtin und zum Krankenkassenfachwirt im Land Bremen Fortbildungsordnung nach 54 Berufsbildungsgesetz für die Fortbildung
MehrS T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.
S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung FAGOTT an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse der Studienkommission für die Studienrichtungen Flöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette
MehrDEUTSCHER SEGLER-VERBAND. Anerkennungsgrundsätze für gewerbliche Segelschulen und Prüfungsverfahren von Segellehrern
DEUTSCHER SEGLER-VERBAND Anerkennungsgrundsätze für gewerbliche Segelschulen und Prüfungsverfahren von Segellehrern vom 17. Oktober 1970 in der Fassung vom 11. Oktober 2015 A. GRUNDLAGEN DER ANERKENNUNG
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Umweltschutz und Umwelttechnik im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 26.11.2002
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom
MehrAufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt
Aufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt Folgende Fächer werden angeboten: HAUPTFACH KOMPOSITION...2 HAUPTFACH DIRIGIEREN...2 HAUPTFACH GESANG (DAUER 15 MIN.)...4
MehrBesondere Rechtsvorschriften für. die Fortbildungsprüfung. CNC-Fachkraft (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung CNC-Fachkraft (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.05.2014 und der Vollversammlung vom 30.06.2014 erlässt die Handwerkskammer
Mehrüber die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die
MehrAnlage (Amtliche Bezeichnung der Fachakademie, Schulort) ABSCHLUSSZEUGNIS
Anlage 7.1... (Amtliche Bezeichnung der Fachakademie, Schulort) ABSCHLUSSZEUGNIS ... (Amtliche Bezeichnung der Fachakademie, Schulort) ABSCHLUSSZEUGNIS Frau/Herr..., (Vorname und Familienname) geboren
MehrOrdnung über die Feststellung der Studierfähigkeit. fachgebundener, beruflich qualifizierter. Hochschulzugangsberechtigter
fachgebundener, beruflich qualifizierter Hochschulzugangsberechtigter der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in Berlin (MD.H) Aufgrund des 11 Abs. 3, Abs. 6 i. V. m. 61 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes
MehrBayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15/2017. Stundentafeln der Berufsfachschule für Musik
Bayerisches Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 5/07 Anhang zu Nr. Anlage (zu 9 Abs. Satz ) Stundentafeln der Berufsfachschule für Musik I. Fachrichtung Klassik Wöchentliche Unterrichtsstunden im. Pflichtfächer.
Mehr(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden.
Vorläufige Zulassungsordnung für den Studiengang Freie Kunst mit den Studienrichtungen Bildhauerei, Bühnen- und Kostümbild und Malerei der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule
MehrDritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Keine amtliche Bekanntmachung - Dritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 25. September 2001 (KWMBl II 2002
MehrV E R K Ü N D U N G S B L A T T
V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER HOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2017 14. Februar 2017 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt). 71 Satzung zur Regelung der Eignungsprüfung für
MehrE (Basiskurs) D1 D2 D3
Prüfungsordnung für Blasorchester und Spielleute im Niedersächsischen Turner-Bund e.v. für die Leistungslehrgänge E (Basiskurs) D1 D2 D3 Gültig ab 01. Januar 2017 1 NTB Musik I. Allgemeine Bestimmungen
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2017 Ausgegeben Karlsruhe, den 02. März 2017 Nr. 24 I n h a l t Seite Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im
MehrKreismusikvereinigung Stade e.v. von 1995
Kreismusikvereinigung Stade e.v. von 1995 D2 Lehrgang 03.02. 04.02.2018 03.03. 04.03.2018 07.04. 08.04.2018 Prüfung: Theorie 08.04.2018 Praxis 21.04.2018 Kreismusikvereinigung Stade e.v. von 1995 Bürgerei
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 37/
Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes
MehrTechnische Universität Dresden. Philosophische Fakultät
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/-in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Gebäudeenergieberater/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 11.11.2002 und der Vollversammlung
MehrRichtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom 28./29.09.
Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung der Diplomhandelslehrer (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 09.10.1953 i.d.f. vom 28./29.09.1961) - 2 - A. Die erste Prüfung für das Handelslehramt I.
MehrSatzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 2. Mai 2005 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung
MehrFinale Fassung. Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt)
Finale Fassung Satzung für das Weiterbildungszertifikat Personal- und Organisationsentwicklung (im Folgenden Weiterbildungszertifikat genannt) an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 10.04.2017 Präambel
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Forst, Geo und Hydrowissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Geographie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 18.02.2004 Auf Grund von 21 des
MehrSeite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Master- Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen
Ausgabe 21 05.07.2016 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Änderungsordnung zur Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien (HWK) vom
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Fachkraft für Erneuerbare Energien (HWK) vom 01.10.2013 Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 30.04.2013 und der
MehrPrüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für das Erweiterungsfach Lehramt Musikwissenschaft (Beifach) - Besonderer Teil -
LA 06-7 Codiernummer 29.04.10 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl Prüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für das Erweiterungsfach Lehramt Musikwissenschaft (Beifach) - Besonderer
MehrBerufsfachschule für Musik... aus Berufung zum Beruf die Brücke zum Musikberuf
BAD KÖNIGSHOFEN BERUFSFACHSCHULE FÜR MUSIK Berufsfachschule für Musik... aus Berufung zum Beruf die Brücke zum Musikberuf Musik erleben, reflektieren, interpretieren und vermitteln Sie wollen Ihre musikalischen
MehrAmtliches Mitteilungsblatt
Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 02/2016 1 Amtliches Mitteilungsblatt 02/2016 Bachelorstudiengang Management Sozialer Dienstleistungen Durchführung des Auswahlverfahrens für die Zulassung
MehrMerkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)
Bezirksregierung Detmold Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse
Mehr