KAMENER BEKANNTMACHUNGEN

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1 KAMENER BEKANNTMACHUNGEN 30/2018 Amtsblatt der Stadt Kamen Inhaltsübersicht Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung 1-2 Gesamtabschluss Öffentliche Zustellung 3-6 Satzung der Stadt Kamen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kamen Innenstadt V Herausgeber: Die Bürgermeisterin der Stadt Kamen Das Amtsblatt der Stadt Kamen kann auch gegen ein Entgelt von 20 pro Jahr in Papierform abonniert werden. (Einzelexemplar 2,50 ). Das Amtsblatt der Stadt Kamen liegt während der Öffnungszeiten in Papierform im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 108 zur vollständigen Einsichtnahme aus. Stadtverwaltung Kamen Fachbereich 12.1, Kamen, Rathausplatz 1, Tel / Internet: rathaus@stadt-kamen.de

2 1. Bekanntmachung Bekanntmachung 1. Die gemäß 116 Abs. 6 i. V. m. 101 Abs. 8 GO NRW mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 und des Gesamtlageberichts der Stadt Kamen beauftragte örtliche Rechnungsprüfung hat das Ergebnis ihrer Prüfung in einem Prüfbericht zusammengefasst und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den von der Stadt Kamen aufgestellten Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2017 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW sowie den sie ergänzenden Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Kamen. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und über den Gesamtlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Gesamtabschlussprüfung nach 116 Abs. 6 GO NRW und entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, die angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Kamen, 16. November 2018 Kansteiner Fachbereichsleiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung der Stadt Kamen Geisler Prüfer des Fachbereichs Rechnungsprüfung der Stadt Kamen -1-

3 2. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kamen über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht zum Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht zum wurde gemäß 116 Abs. 6 i. V. m. 101 Abs. 8 GO NRW durch die örtliche Rechnungsprüfung nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem Prüfungsbericht vom zusammengefasst und in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kamen am beraten. Der Ausschuss macht sich diesen Bericht einschl. des Bestätigungsvermerks gemäß Beschluss zu Eigen und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Kamen, Kasperidus Vorsitzender Kansteiner Fachbereichsleiter Rechnungsprüfung 3. Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss 2017 und Gesamtlagebericht der Stadt Kamen gemäß 116 Abs. 1 GO NRW bestätigt. 4. Der vom Rat der Stadt Kamen bestätigte Gesamtabschluss 2017 und Gesamtlagebericht sind gemäß 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. 5. Der Gesamtabschluss 2017 wird gemäß 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 2 GO NRW im Rathaus der Stadt Kamen, Rathausplatz 1, Raum 424, bis zur Bestätigung des Gesamtabschlusses 2018 durch den Rat der Stadt Kamen zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Kamen, den Die Bürgermeisterin Kappen -2-

4 2. Bekanntmachung Satzung der Stadt Kamen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kamen Innenstadt V in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt Kamen vom Aufgrund des 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634) sowie der 7 Abs. 1 Satz 1 und 41 Abs. 1 g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 15 vom (GV NRW S. 90) hat der Rat der Stadt Kamen in seinen Sitzungen am , und folgende Sanierungssatzung beschlossen: 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Das Sanierungsgebiet umfasst die im beiliegenden Lageplan umgrenzten Grundstücke und Grundstücksteile im Stadtzentrum Kamen. Der beiliegende Plan, in dem das Sanierungsgebiet Kamen Innenstadt V dargestellt ist, ist Bestandteil der Satzung. Der in dem Lageplan gekennzeichnete Bereich wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Es erhält die Bezeichnung Sanierungsgebiet Innenstadt V. 2 Ziele und Zwecke der Sanierung In dem in 1 abgegrenzten Sanierungsgebiet liegen städtebauliche Missstände gem. 136 BauGB vor. Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist im vorliegenden Fall erforderlich und zweckmäßig, da durch sie wesentliche Umgestaltungen und Verbesserungen des Gebietes zur Behebung der städtebaulichen Missstände herbeigeführt werden. Städtebauliche Missstände liegen gem. 136 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB im vorliegenden Fall vor, da das Gebiet nach seiner vorhandenen Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entspricht bzw. das Gebiet in der Erfüllung der Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegen. Als Ziele und Zwecke städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen werden bestimmt: Bereitstellung von Arbeitsplätzen Verbesserung der Verkehrssituation Stärkung und Belebung der Innenstadt Wohnumfeldverbesserungen (z. B. Bahnhofstraße, Innenstadt Bereich Seseke) Entwicklung der Innenstadt zum Freizeitort (Öffnung der Seseke zur Innenstadt) Aufwertung des Erlebniswertes für Freizeit, Kurzzeiterholung und Sport (Bereiche Sportstätten, Konzert-Aula, Flusslauf d. Seseke) Klimaschutz durch energetische Sanierung von Gebäuden, die als soziale Infrastruktur in der Gemeinde in dem gekennzeichneten Gebiet genutzt werden (Schulen, Sportstätten, Kultur- u. Begegnungseinrichtungen) und Verbesserung der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur Optimierung und Verbesserung des Schulstandortes Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Förderung des ÖPNV und des SPNV (Neuordnung und Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes ZOB, P+R-Angebotserweiterung) Schaffung eines außerschulischen Lernorts im Bereich der ehemaligen Schachtanlage Monopol Bei den festgelegten Zielen und Zwecken überwiegen insgesamt die öffentlichen Belange. Der Nutzen für die Allgemeinheit steht im Vordergrund der Sanierungsmaßnahmen. -3-

5 3 Sanierungsverfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gem. 142 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Anwendung der 152 bis 156 BauGB wird ausgeschlossen. Die Genehmigungspflicht gemäß 144 BauGB wird ebenfalls insgesamt ausgeschlossen. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt gem. 143 Abs. 1 Satz 4 BauGB am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. 5 Fristsetzung Die Sanierung soll innerhalb einer Frist von 10 Jahren nach der letzten Beschlussfassung durchgeführt werden

6 - -5-

7 Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn, a) eine vorgeschriebenen Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Kamen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Des Weiteren wird auf die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und auf die Rechtsfolgen von Satzungen gem. 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen. Gem. 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Kamen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung der Stadt Kamen über die förmlich Festlegung des Sanierungsgebietes Kamen Innenstadt V in Kraft. Kamen, Die Bürgermeisterin Kappen - -6-

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