Erläuterungen zur TAB 2007 (Stand Januar 2015)

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1 Erläuterungen zur TAB 2007 (Stand Januar 2015) Ansprechpartner TAB: Herr Betz Telefon: / hans.betz@fairnetzgmbh.de Herr Keckeisen Telefon: / timo.keckeisen@fairnetzgmbh.de Telefax: / FairNetz GmbH Hauffstraße Reutlingen Postfach Reutlingen Telefon: / Telefax: / Internet: info@fairnetzgmbh.de Seite 1 von 29

2 Vorwort Die Ergänzungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung 2015 der FairNetz GmbH ist die Erläuterung zu den Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007, Ausgabe 2011, für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des BDEW, sowie zu den VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4101 und Seite 2 von 29

3 Inhaltsverzeichnis: 4 Plombenverschlüsse Netzanschluss Hauptstromversorgung Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Technische Anforderungen an Zählerplätze Schaltbild einer Standardverdrahtung, Zweitarifsteuerung1.2 Schaltbild einer Standardverdrahtung, Wassererwärmung mit gemeinsamer Messung Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank Einkundenanlage Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank mit Verteilerfeld Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank Mehrkundenanlage Wandlermessung (halbindirekte Messung) Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage Anordnungsbeispiel Zweistöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) und Direktmessung Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Wandlertragplatte) Einkundenanlage Anordnungsbeispiel Zweistockiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Wandlertragplatte) und Direktmessungen Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen Allgemeinde Festlegungen Anschuss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro- Wärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegungen Messeinrichtung Seite 3 von 29

4 2.1.1 VNB-Steuerung Elektroinstallation Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im FairNetz- Netzgebiet Schaltbild Wärmepumpe Spezielle Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme im Netzgebiet Schaltbild Raumheizung und Wassererwärmung mit getrennter Messung Schaltbild Beispiel Direktheizung Rundsteueranlage Allgemeines Rundsteueranlage bis September 2003 in Eningen unter Achalm Vorübergehend angeschlossene Anlagen, Absicherung der Anschlussleitung (zu Abschnitt 3) Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Versrogung Seite 4 von 29

5 4 Plombenverschlüsse Installateure, die eine vertragliche Regelung zur Plombierung mit der FairNetz GmbH abgeschlossen haben, plombieren alle Anlagenteile selbst. Dies gilt auch bei einer Auswechslung der Netzanschlusssicherung. Eine Plombiermeldung mittels einer Inbetriebsetzungsanzeige ist hierbei nicht erforderlich. Installateure, die zur Plombierung nicht berechtigt sind, melden entfernte oder fehlende Plomben mittels Inbetriebsetzungsanzeige an die FairNetz GmbH. Seite 5 von 29

6 5 Netzanschluss Zur Anmeldung von Neuanlagen an die Verteilnetze der FairNetz, insbesondere bei Mehrsparten- Netzanschlüssen soll das Formular der FairNetz "Anfrage Netzanschluss" verwendet werden. Für den Netzanschluss Strom muss neben diesem Formular auch das VDN- Formular "Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz" eingereicht werden. Der Freileitungsnetzanschluss ist auf 3x100A begrenzt. Seite 6 von 29

7 6 Hauptstromversorgung Abschnitt Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Netzgebiet der FairNetz als kleinste Netzanschlusssicherung eine NH-Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt. Zu den Erläuterungen des VdEW zu Abschnitt Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung: Werden vom Installateur Netzanschlusssicherungen ausgewechselt, richtet sich das Plombierverfahren nach den Erläuterungen der FairNetz zu Abschnitt 4 "Plombenverschlüsse". Seite 7 von 29

8 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Das Kapitel 7 der Technischen Anschlussbedingungen Juli 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, ist durch die VDE-Anwendungsregel 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen am Niederspannungsnetz ersetzt worden. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die entsprechenden Kapitel der Anwendungsregel VDE- AR-N Technische Anforderungen an Zählerplätze Im Netzgebiet der FairNetz GmbH sind nur Zählerplätze mit Zählerplatzflächen mit Drei- Punkt-Befestigung freigegeben. Zählerplätze für elektronische Haushaltszähler (ehz) mit BKE-I sind nicht zugelassen. Zählerplätze bis 40 kva sind grundsätzlich mit Zählersteckklemme auszurüsten, dieses gilt auch für Eigenerzeugungsanlagen. Die Hauptleitungsklemmen im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes sind berührungssicher auszuführen. In Mehrfamilienhäusern ist ein Feld für eine Steuereinrichtung (z.b. Tarifschaltgerät) bei der Messeinrichtung für die Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Im Netzgebiet der FairNetz werden a.) b.) c.) zur Tarif- bzw. Laststeuerung von Wärmepumpen bzw. Elektroheizungen zur Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen laut 14a EnWG und für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen jeweils Funkrundsteuergeräte bzw. Tonfrenquenzrundsteuergeräte mit 3-Punkt-Befestigung verwendet. Entsprechende Zählerfelder nach DIN sind hierfür vorzusehen. Die Absicherung der Rundsteuergeräte nach a) und b) erfolgt über eine Steuergerätesicherung nach Anwendungsregel VDE-AR-N Für die Zuleitung zur Steuergerätesicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwenden, die Steuergerätesicherung ist plombierbar auszuführen. Als Steuergerätesicherung sind Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von mindestens 6A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25kA zu verwenden. Das Funkrundsteuergerät nach c) ist Eigentum des Anlagenbetreibers und darf nicht mit ungemessener Energie aus dem unteren Anschlussraum betrieben werden. Das Zählerfeld ist gesondert mit der Aufschrift SG-EM (Steuergerät Einspeisemanagement) zu kennzeichnen. Weitere Informationen zum Einspeisemanagement befinden sich unter Seite 8 von 29

9 1.1 Schaltbild einer Standardverdrahtung, Zweitarifsteuerung Seite 9 von 29

10 1.2 Schaltbild einer Standardverdrahtung, Wassererwärmung mit gemeinsamer Messung Seite 10 von 29

11 1.3 Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank Einkundenanlage Seite 11 von 29

12 1.4 Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank mit Verteilerfeld Seite 12 von 29

13 1.5 Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank Mehrkundenanlage Seite 13 von 29

14 1.6 Wandlermessung (halbindirekte Messung) Bei einer gleichzeitig benötigten Leistung von mehr als 40 kw (nicht installierte Leistung) oder installierte Einspeiseleistung von mehr als 40 kw in der Kundenanlage ist ein Zählerplatz für Wandlermessung zu installieren (siehe Blatt 2 4 ). Seite 14 von 29

15 1.7 Anordnungsbeispiel Einstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage Nur zugelassen, wenn sich der HAK und die Zähleranlage im selben Raum befinden. Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für ein Modem eingebaut werden. Seite 15 von 29

16 1.8 Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) Einkundenanlage Bei Bedarf kann im unteren Anschlussraum unter der Abdeckung herstellerseitig eine Steckdose für ein Modem eingebaut werden. Seite 16 von 29

17 1.9 Anordnungsbeispiel Zweistöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Durchsteckwandler) und Direktmessung Seite 17 von 29

18 1.10 Anordnungsbeispiel Doppelstöckiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Wandlertragplatte) Einkundenanlage Seite 18 von 29

19 1.11 Anordnungsbeispiel Zweistockiger Zählerschrank (Wandlermessung mit Wandlertragplatte) und Direktmessungen Seite 19 von 29

20 10 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschl. Wärmepumpen 1. Allgemeinde Festlegungen Bereits im Planungsstadium von Elektro-Wärmeanlagen einschl. Elektro-Wärmepumpenanlagen zur Heizung oder Klimatisierung ist an die FairNetz GmbH eine Netzanschlussanfrage mittels VDN Anmeldeformular und Datenerfassungsblatt Elektro-Wärmepumpenanlage oder Elektro- Wärmespeicheranlage zu richten. In dieser Anfrage sind Daten zur Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage, wie Art und Umfang sowie Auftraggeber, Anschlussnutzer und Anlagenstandort anzugeben. Nach Klärung der Anschlussmöglichkeit erhält der Anfrager eine Antwort. Die Zusage zum Anschluss der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage gilt für Anlagen in Neubauten/in bestehenden Gebäuden 12 Monate. Wird innerhalb dieses Zeitraumes die Elektro-Wärmeanlage oder Elektro-Wärmepumpenanlage nicht in Betrieb genommen, erlischt die Anschlusszusage der FairNetz und es ist ggf. wieder eine neue "Anfrage zum Anschluss von Elektro- Wärmeanlagen" zu stellen. Bei Elektro-Wärmeanlagen oder Elektro-Wärmepumpenanlagen, die ohne Anschlusszusage der FairNetz errichtet werden, können ggf. nicht die hierfür vorgesehenen niedrigeren Netzentgelte angesetzt werden. Im Netzbereich der FairNetz werden Elektro-Wärmeanlagen bzw. Elektro- Wärmepumpenanlagen ausschließlich mit getrennter Messung ausgeführt. Beim Anschluss von Speicherheizgeräten und Zentralspeicherheizungen (Feststoff oder Wasser) Fußbodenspeicherheizungen Direktheizungen, ausgenommen ortsveränderliche Geräte Wärmepumpenheizungen fest angeschlossene Klimageräte Warmwasserspeicher (Ein- und Zweikreisspeicher) und Durchflusswassererwärmer sind die jeweils gültigen besonderen technischen Bedingungen der FairNetz für Elektrowärme zu beachten. 2. Anschuss von Elektro-Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen, Allgemeine Festlegungen Der Anschluss erfolgt zu den hier aufgeführten speziellen Bedingungen zum Anschluss von Elektro- Wärmespeicheranlagen bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen der FairNetz GmbH. Der Einbau von Neuanlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FairNetz. Die Zustimmung ist davon abhängig, dass am Netzanschlusspunkt der FairNetz entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. Der Stromkreisverteiler für die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist getrennt vom Stromkreisverteiler für Allgemeinbedarf anzuordnen. Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den "Allgemeinbedarf" von der "Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro- Wärmepumpenanlage" durch Schottung voneinander zu trennen. Seite 20 von 29

21 Die Anschlussleistung der Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist gleichmäßig auf die Außenleiter aufzuteilen. Die Geräte der Elektro-Wärmeanlage/Elektro-Wärmepumpenanlage müssen fest angeschlossen werden. Bei direktem Anschluss sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen. 2.1 Messeinrichtung Der Stromverbrauch für Elektro-Wärme- bzw. Elektro-Wärmepumpenanlagen sowie der Steuer-, Regelund Ladeeinrichtungnen werden getrennt vom Allgemeinbedarf des Anschlussnutzers über einen separaten Zweitarifzähler erfasst. Art, Zahl und Größe der Mess- und Steuereinrichtungen werden von der FairNetz festgelegt. Die Freigabe von Wärmespeicheranlagen erfolgt durch das FairNetz- Steuergerät über kundeneigene, plombierbare Schütze oder Relais. Diese Schaltgeräte sind im unteren Anschlussraum beim Steuergerät einzubauen. Die Aufladecharakteristik für Speicheranlagen wird in jedem Falle auf dem Formular "Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen" festgelegt VNB-Steuerung Die Frei- und Zusatzfreigabe für die Aufladung und die Umschaltung der Zählwerke erfolgt mit einem Tarifschaltgerät über Steuerschütze. Die Steuerleitungen sind entsprechend ihrer Funktion wie folgt gekennzeichnet: L LF LZ LW Außenleiter für die Spannungsversorgung für Zentralsteuergerät, der Aufladeeinrichtungen, Schützsteuerungen... VNB gesteuerter Außenleiter für die Freigabedauer VNB gesteuerter Außenleiter für die Zusatzfreigabedauer Steuerung der Grundheizung des Elektro-Warmwasserspeichers während der Freigabedauer Elektroinstallation Die Elektro-Wärmeanlage bzw. Elektro-Wärmepumpenanlage ist nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE Bestimmungen) und den "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)" der FairNetz zu planen, auszuführen und betriebsfähig zu halten. 2.2 Spezielle Bedingungen für Elektro-Wärmepumpen im FairNetz-Netzgebiet Diese Bedingungen gelten für fest angeschlossene Elektro-Wärmepumpenanlagen oder andere fest angeschlossene unterbrechbare Elektro-Wärmeerzeuger für die Raumheizung. Seite 21 von 29

22 Sonstige zum Betrieb der Elektroheizungsanlage notwendige Einrichtungen, wie z. B. Steuerund Regeleinrichtungen, Umwälzpumpen und Ventilatoren o. ä. dürfen ebenfalls angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Freigabedauer Die Freigabe zum Betrieb der Elektroheizungsanlage wird täglich außer an Samstagen, Sonnund Feiertagen in bestimmten Zeitspannen unterbrochen. Wärmeerzeuger bis 2,0 kw Summenanschlussleistung, der im Anlagenumfang definierten Anlage, werden zeitlich nicht unterbrochen. Alle weiteren Wärmeerzeuger in der Anlage werden nicht länger als jeweils 1,5 Stunden und nicht länger als 3 Stunden innerhalb 24 Stunden unterbrochen; die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist dabei nicht kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit. Schwachlastzeit Täglich außer an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden von ca. 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist durchgehend Schwachlastzeit. Die FairNetz behält sich vor, die Schaltzeiten entsprechend den Erfordernisse der Netzbelastung zu verändern. Warmwasserbereitung Fest angeschlossene elektrische Geräte zur Warmwasserbereitung können an den Heizungszähler angeschlossen und zeitlich uneingeschränkt betrieben werden. Die FairNetz gibt die Freigabezeit zur Aufladung innerhalb der Schwachlastzeit bekannt. Seite 22 von 29

23 2.2.1 Schaltbild Wärmepumpe Raumheizung, Warmwasserspeicher Beispiel für Wirkschaltplan im Zählerplatz Seite 23 von 29

24 2.3 Spezielle Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme im Netzgebiet Die Bedingungen der FairNetz für Elektro-Wärme Stunden Freigabe gelten für Elektro- Speicherheizungsanlagen. Die Anlage muss bei Speicherheizgeräten der DIN /DIN EN Fußboden-Speicherheizung der DIN Elektro-Zentralspeicher der DIN entsprechen. Auf die Messeinrichtung dürfen zusätzlich auch Einrichtungen zur Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Kleinwärmepumpen angeschlossen werden. Weiter ist es möglich, diese Bedingungen für Warmwasser-Speicherheizungsanlagen für Brauchwasser > 600 Liter anzuwenden, wobei jeder Einzelspeicher > 300 Liter sein muss. Die Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage und der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt innerhalb der Schwachlastzeit. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Speicherheizungsanlage beträgt in Abhängigkeit der mittleren Tagesaußentemperatur max. 10 Stunden innerhalb 24 Stunden. Die Freigabedauer zur Aufladung der Elektro-Warmwasserspeicher erfolgt ganzjährig 8 Stunden während der Nacht. Die Bemessung erfolgt unter Berücksichtigung einer Freigabedauer von 8 Stunden und einer Zusatzfreigabedauer von 4 Stunden gleichrangig. Die Aufladung der Elektro-Wärmeanlage erfolgt witterungs- und restwärmeabhängig. Es ist kundeneigenes Zentralsteuergerät mit Rückwärtssteuerung einzubauen. Bei Speicherheizgeräten kann das Ladeschütz in der Stromverteilung entfallen, wenn Geräte mit Thermorelais und elektromechanischem Laderegler oder mit Thermorelais und elektronischem Laderegler installiert sind. Der Anschluss der Direktheizung darf nicht über Steckvorrichtungen erfolgen. Sie ist zulässig in Bädern, Duschen und WC in Küchen und wenig benutzten Räumen als alleiniges Heizsystem für diese Räume bis zu einer gesamten Anschlussleistung von max. 30 % des Wärmebedarfs der Gesamtanlage, bei einer Fußbodenspeicherheizung, wobei die Anschlussleistung der für den betreffenden Raum vorgesehenen Direktheizung max. 30 % des auf den gleichen Raum bezogenen Wärmebedarfs betragen darf. Der Nenninhalt jedes Elektro-Warmwasserspeichers muss mindestens 80 Liter betragen. Seite 24 von 29

25 2.3.1 Schaltbild Raumheizung und Wassererwärmung mit getrennter Messung Seite 25 von 29

26 2.3.2 Schaltbild Beispiel Direktheizung Seite 26 von 29

27 2.4 Rundsteueranlage Allgemeines Seite 27 von 29

28 2.5 Rundsteueranlage bis September 2003 in Eningen unter Achalm Seite 28 von 29

29 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen, Absicherung der Anschlussleitung (zu Abschnitt 3) Als Überlastungsschutz der Anschlussleitung muss die DIN VDE 0298 Teil 4 beachtet werden. In den Freileitungsabgriffen werden Iso- Anschlusskästen 3xNH00 für die Absicherung eingesetzt. Lieferung und Montage erfolgt durch die FairNetz. 12 Wiederinbetriebnahme nach Unterbrechung der Versorgung Bei einer Unterbrechung > 3 Monate erfolgt die Aufhebung der Unterbrechung wenn eine Inbetriebsetzungsanzeige durch ein eingetragenes Installationsunternehmen vorliegt. Seite 29 von 29

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