BEGRÜNDUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH 148. ÄNDERUNG (ERWEITERUNG AM BRUCH) (Verfahrensstand: Entwurf) Stadt Willich

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1 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (Verfahrensstand: Entwurf) BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Lena Flecken

2 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS... I 1. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES VERKEHRSERSCHLIEßUNG ALTLASTEN IMMISSIONSSITUATION KAMPFMITTEL PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN REGIONALPLAN LANDSCHAFTSPLAN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT ) BEBAUUNGSPLAN (RECHTSKRAFT ; ) PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIEL UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT IMMISSIONSSCHUTZ ALTLASTEN VER- UND ENTSORGUNG, NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG FLÄCHENBILANZ...12 i

3 1. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Der Planungsausschuss hat am 15. Dezember 2015 die 148. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen, welche auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 erfolgt. Gemäß 1 Abs. 3 BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Flächennutzungsplanänderung hat den Zweck, innerhalb ihres Geltungsbereiches Vorgaben für die städtebauliche Ordnung zu schaffen. Sie bildet die Grundlage für die Aufstellung der Bebauungspläne. Parallel zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 20 II N - Erweiterung Am Bruch - für das Gebiet nördlich der Bengdbruchstraße aufgestellt. 2. LAGE UND BESTAND DES PLANGEBIETES Die Stadt Willich liegt in der Ballungsrandzone der Städte Krefeld, Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach. Sie besteht aus den Stadtteilen Alt-Willich, Anrath, Schiefbahn und Neersen. Als Mittelzentrum ist die polyzentrisch aufgebaute Flächengemeinde auf das Oberzentrum Krefeld ausgerichtet; abhängig von den jeweiligen Standorten bestehen jedoch unterschiedliche Orientierungen zum Umland. Das Plangebiet der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Nord-Westen des Willicher Ortsteils Neersen und hat eine Größe von ca. 2,3 ha. Die Fläche schließt an die aus dem Bebauungsplan Nr. 20 I N - Am Bruch - bestehende Nell-Breuning- Straße an. Es wird durch die Bengdbruchstraße und die Straße Am Bruch eingegrenzt. Das Plangebiet liegt jeweils an den rückwärtigen Flurstücksgrenzen der Bebauung der beiden Straßen (vgl. Abbildung 3 und 4). Im Norden grenzt das Gebiet an ein Damwildgehege (vgl. Abbildung 5). Die genaue Lage des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan und ist im Plan durch Planzeichen gekennzeichnet. (vgl. Abbildung 1) Das Plangebiet ist zu einem großen Teil unbebaut und wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche wird aktuell mit Wohnhäusern für Flüchtlinge und Asylbewerber bebaut. Südlich der Flüchtlingshäuser ist aktuell eine Hofanlage im Bestand, welche im Zuge der Neubebauung abgerissen werden soll. Von der Bengdbruchstraße aus führt ein Fuß- und Radweg zur Nell-Breuning-Straße, welcher noch zum bestehenden Bebauungsplan Nr. 20 I N - Am Bruch - zugeordnet ist, aber zu einem Teil in den neuen Bebauungsplan integriert wird um eine geordnete Straßenführung zu gewährleisten. (vgl. Abbildung 2, 3 und 6) 1

4 Abbildung 1: Übersichtsplan mit räumlichen Geltungsbereich (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus der Deutschen Grundkarte mit Planzeichen ergänzt) 2

5 Abbildung 2: Luftbild mit Umgrenzung des Plangebiets (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Luftbilder hochauflösend GEOBasis) 3

6 Abbildung 3: Blick auf den Fuß- und Radweg Richtung Bengdbruchstraße, alte Hofanlage (Quelle: Eigene Aufnahme vom ) Abbildung 4: Blick auf die rückwärtige Bebauung Am Bruch (Quelle: Eigene Aufnahme vom ) Abbildung 5: Blick auf das Damwildgehege (Quelle: Eigene Aufnahme vom ) Abbildung 6: Bau der Flüchtlingshäuser (Quelle: Eigene Aufnahme vom ) 2.1 VERKEHRSERSCHLIEßUNG Die Erschließung des Plangebietes erfolgt zum einen von der bestehenden Nell-Breuning- Straße und zum anderen von der Bengdbruchstraße über eine Noterschließung (Fuß- und Radweg). In einer Entfernung von ca. 2,5 km ist ein Anschluss an die Autobahn A 44 gegeben. An den öffentlichen Nahverkehr angebunden wird das Plangebiet durch mehrere Buslinien (094, 038) mit den Bushaltestellen Kleinbruchstraße und Neersen Friedhof in fußläufiger Erreichbarkeit. Auch der NE 10 (Nachtexpress 10) hält an der Kirchhofstraße oder an der Haltestelle Neersen Am Schloss, welche jeweils ca. 1 km entfernt liegen. 2.2 ALTLASTEN Altlasten sind innerhalb des Änderungsbereiches nicht bekannt. Im Umkreis von ca. 500 m um das Plangebiet befindet sich folgende Altlast: - AS Ehemalige chemische Reinigung/Hutfabrik/Metallverarbeitung (Eloxalwerk) 4

7 Abbildung 7: Altlasten Übersicht (unmaßstäblich) (Quelle: GeoMedia) Abbildung 8: Lage der Altlast 280_078 (unmaßstäblich) (Quelle: GeoMedia) 2.3 IMMISSIONSSITUATION Mögliche Immissionen sind durch das angrenzende Damwildgehege sowie mögliche Beeinträchtigungen durch den Fluglärm der An- und Abflugstrecken des ca. 3,8 km entfernten Flughafens Mönchengladbach zu erwarten. 5

8 2.4 KAMPFMITTEL Im Zuge der Bestandsaufnahme wurde eine Luftbildauswertung bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Die Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945 und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe. - wird im weiteren Verfahren noch geprüft und angepasst - 3. PLANUNGSRECHTLICHE VORGABEN 3.1 REGIONALPLAN Der Gebietsentwicklungsplan stellt die Planbereichsflächen als Allgemeinen Siedlungsbereich dar. Abbildung 9: Ausschnitt aus dem Regionalplan/Gebietsentwicklungsplan GEP99 (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus GeoMedia Regionalplan 2006) 6

9 3.2 LANDSCHAFTSPLAN Der Landschaftsplan Nr. 6 Mittlere Niers des Kreises Viersen sieht als Entwicklungsziel für die Planbereichsflächen die Anreicherung in der Feldflur vor. Abbildung 10: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Entwicklungsziele (unmaßstäblich) (Quelle: Landschaftsplan Nr. 6 Mittlere Niers des Kreises Viersen - Entwicklungsziele) Es werden keine Festsetzungen für den Planbereich getroffen: Abbildung 11: Ausschnitt aus der Festsetzungskarte (unmaßstäblich) (Quelle: Landschaftsplan Nr. 6 Mittlere Niers des Kreises Viersen - Festsetzungskarte) 7

10 3.3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER STADT WILLICH (RECHTSWIRKSAMKEIT ) Die Planinhalte stimmen mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes in seiner derzeitigen rechtswirksamen Fassung nicht überein. Der Flächennutzungsplan der Stadt Willich stellt die Planbereichsflächen zum Teil als Flächen für die Landwirtschaft dar. Im südlichen Bereich ist Gemischte Baufläche festgesetzt. Abbildung 12: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan (unmaßstäblich) (Quelle: Flächennutzungsplan der Stadt Willich) Die Darstellungen im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft und Gemischte Baufläche sollen in Wohnbaufläche (WA, GRZ 0,4) und eine Grünfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft geändert werden. Die Darstellungen der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes wirken sich nicht auf die übrigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes aus. 8

11 3.4 BEBAUUNGSPLAN (RECHTSKRAFT ; ) Es besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 20 I N - Am Bruch - der für einen Teil des Planbereichs öffentliche Grünfläche festsetzt. Ebenfalls im südlichen Teil des Plangebiets besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 7 I N Kirchhofstraße - 5. Vereinfachte Änderung. Er setzt Dorfgebiet für diesen Teil des Plangebietes fest. Abbildung 13: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 20 I N - Am Bruch - und Nr. 7 N Kirchhofstraße - 5. Vereinfachte Änderung (unmaßstäblich) (Quelle: Ausschnitt aus Geomedia Bebauungsplan Nr. 20 I N - Am Bruch - und Nr. 7 N Kirchhofstraße - 5. Vereinfachte Änderung) 9

12 4. PLANUNGSANLASS UND PLANUNGSZIEL Mit der Rahmenplanung für den Neersener Nord-Westen wurde eine geordnete Siedlungsentwicklung angestrebt. Die Rahmenplanung diente dabei als Grundlage für die Realisierung einzelner Bauabschnitte. Bauabschnitt 1 wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 20 I N - Am Bruch - abgeschlossen. Der potenzielle Bauabschnitt 2 ist aufgrund liegenschaftlicher Voraussetzungen, dem Damwildgehege und dessen Geruch sowie aufgrund des notwendigen Abstands zur Hochspannungsleitung kleiner dimensioniert als auf Abbildung 14 dargestellt. Neben der Rahmenplanung ergibt sich zusätzlich ein Planungserfordernis durch den Beschluss des Rates der Stadt Willich in der Sitzung vom über den Bau von Unterkünften für Asylbewerber. Im südlichen Teil des Bauabschnittes 2 werden diese aktuell realisiert. Die drei Reihenhäuser und ein Doppelhaus werden in das neue Plangebiet baulich integriert. Der Bedarf nach neuer Wohnbaufläche ergibt sich somit zum einen durch die Flüchtlingsunterkünfte sowie aus der Bauland- und Wohnungsnachfrage in Willich. Durch die verkehrsgünstige Lage und Anbindung an die benachbarten Zentren Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf ist die Stadt Willich besonders attraktiv. Die Flächennutzungsplanänderung hat demnach das Ziel, durch die Umsetzung des erstellten Rahmenplanes für den Neersender Nord-Westen, den Wohnstandort Neersen weiterzuentwickeln. Abbildung 14: Rahmenplan Neersen Am Bruch (unmaßstäblich) (Quelle: Rahmenplan Neersen Übersichtsplan Bauabschnitte Stand: 2016) 10

13 5. UMWELTSCHÜTZENDE BELANGE IN DER ABWÄGUNG Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung nach 1 a BauGB zu berücksichtigen. Der Umweltbericht ist der Begründung als Anlage beigefügt. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist aufgrund der Größe und der heutigen Nutzung des Plangebietes nicht erforderlich. 5.1 EINGRIFF IN NATUR UND LANDSCHAFT Durch die geplante Bebauung von Wohnhäusern auf einer Fläche für die Landwirtschaft entstehen Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter. Der Eingriff in Boden, Natur und Landschaft wird in einem Umweltbericht und einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ermittelt (vgl. Begründung Anlage 1 - Umweltbericht). Zum Ausgleich der beabsichtigten Versiegelung werden Pflanzgebote auf den Grundstücken ausgewiesen. 5.2 IMMISSIONSSCHUTZ Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde ein Geruchsgutachten aufgrund der Damtiere, die sich nördlich angrenzend an das Plangebiet befinden, durchgeführt. Es ist festzustellen, dass die Immissionswerte für ein Wohngebiet auf einem Teil der Fläche überschritten werden. Dies führt dazu, dass die Bebauung aufgrund des Geruchs der Tiere ca. 30 bis 40 m von dem bestehenden Gehege abrücken muss. Das olfaktorische Gutachten ist Bestandteil der Begründung zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes und ist als Anlage beigefügt. 5.3 ALTLASTEN Innerhalb des Änderungsbereiches der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine Altlasten bekannt. Für die außerhalb liegende Altlast AS Ehemalige chemische Reinigung/ Hutfabrik/ Metallverarbeitung (Eloxalwerk) liegen keine Bedenken vor. 5.4 VER- UND ENTSORGUNG, NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG VERSORGUNG Das neu entstehende Baugebiet wird an das Netz der öffentlichen Versorgungsträger angeschlossen. Die Versorgungsträger werden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beteiligt. ENTSORGUNG; NIEDERSCHLAGSWASSERBESEITIGUNG Die Entsorgung des gesamten Plangebietes von Schmutz- und Regenwasser erfolgt über vorhandene und teilweise zu erneuernde oder erweiternde Kanäle im Trennsystem. Dazu sind zusätzlich Kanalbaumaßnahmen in der Bengdbruchstraße für Schmutz- und Regenwasser sowie Kanal- und Straßenbaumaßnahmen in der Kirchhofstraße notwendig. Aufgrund der Höhensituation im Plangebiet (bis zu 3,0 m) wird das Schmutz- und Regenwasser in die neu errichtete Pumpstation Nell-Breuning-Straße geleitet und von dort über Druckleitungen in das Trennsystem der Bengdbruchstraße weiter zur Kläranlage des Niersverbandes geführt. Das Regenwasser wird ebenfalls in die Bengdbruchstraße und von dort in die Regenwasserrückhalte- und -behandlungsanlage Bettrather Dyk geleitet. 11

14 6. FLÄCHENBILANZ VOR DER ÄNDERUNG: Fläche für die Landwirtschaft: Dorfgebiet: Wohnbaufläche: NACH DER ÄNDERUNG: Wohnbaufläche: Grünfläche: ca m² ca m² ca. 200 m² ca m² ca m² Aufgestellt am , zuletzt geändert am Im Auftrag (Lena Flecken, M.Sc.) Anlagen 1. Umweltbericht 2. Geruchsgutachten 12

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